AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE PETERSHAGEN/EGGERSDORF PETERSHAGEN/EGGERSDORF DEN 02.05.2018 JAHRGANG 29 NR. 05/2018 Inhaltsverzeichnis Beschlussprotokoll der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf vom 19.04.2018 - öffentlicher Teil - S. 1 - nichtöffentlicher Teil S. 3 Bekanntmachung des Wahlleiters über den Übergang eines Sitzes in der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf S. 4 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Thälmannstraße 36, OT Petershagen sowie öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Thälmannstraße 36, OT Petershagen, gem. 13a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB 3 Abs. 2 BauGB S. 4 Veröffentlichung gemäß 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf S. 6 Öffentliche Informationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Friedhofstraße/Birkeneck, OT Petershagen S. 6 Beschlussprotokoll der Sitzung der Gemeinde- vertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 19.04.2018 - öffentlicher Teil - QR-Code mit ihrem Smartphone und einer geeigneten App scannen, Sie werden dann auf die entsprechende Sitzung im Bürgerinfosystem weitergeleitet. 05/45/481/18 Eggersdorf beschließt folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeister / der hauptamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Pe- tershagen/eggersdorf vom 25. Februar 2018 und 18. März 2018: Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. 05/45/482/18 Eggersdorf beschließt, 1. Der Sperrvermerk zur Kostenstelle 2180108 Sachkonto 961200 Maßnahme 04 des Haushaltes 2018 wird aufgehoben. 2. Die Gemeinde Petershagen/Eggersdorf gewährt der Fürstenwalder Aus- und Weiterbildungszentrum ggmbh (FAW) für die Errichtung einer Kleinsportanlage in Petershagen, Elbestraße 1 einen Zuschuss in Höhe von 200 T. 3. Die FAW, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Enkelmann, errichtet auf ihre Kosten die Kleinsportanlage. 4. Die FAW übernimmt die Pflege und Wartung der Anlage auf ihre Kosten. 5. Der Mietvertrag vom 19.05.2011 soll entsprechend angepasst werden. 05/45/483/18 Eggersdorf beschließt, den Bebauungsplan Thälmannstraße 36, OT Petershagen, gemäß 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen, den Entwurf zum Bebauungsplan Thälmannstraße 36 zu bestätigen und gemäß 13a Abs. 2 BauGB i.v.m. 13 Abs. 2 und 3 sowie 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Das Plangebiet wird im Norden durch das Flurstück 548, im Osten durch die Thälmannstraße, im Süden durch eine Brache und im Westen durch eine landwirtschaftliche Nutzfläche begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 545 und 1244 der Flur 4 der Gemarkung Petershagen und ist ca. 3.350 m² groß. Der Geltungsbereich ist in der Anlage eingezeichnet; die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt: 1
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilienhäusern, Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch ausreichend große Baugrundstücke (mindestens 800 m²) und Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen sowie eine an den Bestand in der Nachbarschaft angepasste Bebauung (maximal zwei Vollgeschosse, Satteldächer mit 25 bis 50 Neigung, Firsthöhe maximal 10 m und Traufhöhe maximal 4,5 m). 05/45/484/18 Eggersdorf beschließt, den Beschluss des Hauptausschusses 5/37/02/2017 vom 06.06.2017 und den Beschluss der Gemeindevertretung 05/38/405/2017 (Fördermittel W-LAN Hot Spots) vom 21.09.2017 aufzuheben. Der Hauptausschuss soll in seiner Sitzung am 08.05.2018 über das weitere Vorgehen entscheiden. 05/45/485/18 Eggersdorf beschließt, der Stellungnahme des Bürgermeisters zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion (LEP HR) zuzustimmen. 05/45/486/18 Eggersdorf beschließt: 1. Der Sperrvermerk aus dem Teilbeschluss Nr. 3. des Gemeindevertreterbeschlusses Nr.: 05/ 41/437/17 - vom 21.12.2017 - Mittel für die Brandschutzmaßnahmen beider Standorte im Haushalt für das Jahr 2018 einzustellen - wird aufgehoben. 2. Der Teilbeschluss Nr. 5. aus dem Gemeindevertreterbeschluss unter Nr.: 05/ 41/437/17 - vom 21.12.2017 - Haushaltspositionen für die Anmietung sind mit Sperrvermerk zu versehen wird aufgehoben. 3. In den Haushalt der Gemeinde 2018 sind Mietkosten für die Anmietung von Büroräumen als Arbeitsplätze für Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter einzustellen. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Räume langfristig maximal für 10 Jahre fest anzumieten. 5. Insbesondere wird der Bürgermeister ermächtigt, dass als Lenas Laden bekannte Objekt sowie das Objekt Bistro/Kegelbahn, gelegen Am Markt 18 im Ortsteil Eggersdorf für längstens 10 Jahre fest anzumieten. 6. Der Beschluss 05/31/324/17 vom 02.02.2017 (Erwerb der Kegelbahn) wird aufgehoben. 05/45/487/18* Eggersdorf beschließt, für die Fraktion FDP/PEBB, Herrn Andreas Lüders als Mitglied des Hauptausschusses der Gemeindevertretung sowie Frau Monika Ursula Hauser, Herrn Norbert Löhl und Herrn Heiko Krause in dieser Reihenfolge - als dessen Stellvertreter in dieser Funktion zu bestellen. Weiter beschließt die Gemeindevertretung, für die Fraktion DIE LINKE, Herrn Thomas Kraatz als Mitglied des Hauptausschusses der Gemeindevertretung sowie Herrn Wilfried Hertel und Frau Annelore Hofmann in dieser Reihenfolge - als dessen Stellvertreter in dieser Funktion zu bestellen. *Änderungen fett markiert 05/45/488/18* Eggersdorf stellt die Besetzung der beratenden Ausschüsse durch Mitglieder der Gemeindevertretung wie nachfolgend dargestellt fest. Bau- und Umweltausschuss Thomas Kraatz Stellvertreter Wilfried Hertel, Annelore Hofmann Ronny Kelm Stellvertreterin Rita Schmidt, Christine Schliebs Burkhard Paulat Hans-Joachim Andreas Lüders Stellvertreter/in Stellvertreter Stellvertreter/in: René Trocha, Dr. Karin Reimann Reinhard Kaus Monika Hauser, Heiko Krause, Norbert Löhl Fabian Jermis Stellvertreter Uwe Bendel, Stefan Hübner, Wolfgang Marx Den Ausschussvorsitz führt Andreas Lüders. 2
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Heiko Krause Stellvertreter/in: Monika Hauser, Norbert Löhl, Andreas Lüders Stefan Hübner Uwe Bendel, Wolfgang Marx, Fabian Jermis Hans-Joachim Dr. Karin Reimann Christine Schliebs Stellvertreter/in: Reinhard Kaus René Trocha, Burkhard Paulat Rita Schmidt, Ronny Kelm Wilfried Hertel Stellvertreter/in: Annelore Hofmann, Thomas Kraatz Den Ausschussvorsitz führt Heiko Krause. Zeitweiliger Ausschuss zur Kita- und Schulplanung Ronny Kelm Stellvertreterin: Rita Schmidt, Christine Schliebs Burkhard Paulat Thomas Kraatz Stellvertreterin: Dr. Karin Reimann Wilfried Hertel, Annelore Hofmann Monika Hauser Norbert Löhl, Heiko Krause Reinhard Kaus Hans-Joachim Uwe Bendel Stefan Hübner, Fabian Jermis, Wolfgang Marx Den Ausschussvorsitz führt Ronny Kelm. * Änderungen fett markiert Finanz-, Vergabe- und Kontrollausschuss Burkhard Herzog René Trocha, Dr. Karin Reimann Rita Schmidt Stellvertreter/in: Ronny Kelm, Christine Schliebs Annelore Hofmann Wilfried Hertel, Thomas Kraatz Wolfgang Marx Uwe Bendel, Fabian Jermis, Stefan Hübner Norbert Löhl Stellvertreter/in: Monika Hauser, Heiko Krause, Andreas Lüders Hans-Joachim Reinhard Kaus Den Ausschussvorsitz führt Burkhard Herzog. Ausschuss für Ortsentwicklung, Wirtschaft und Tourismus Uwe Bendel Fabian Jermis, Stefan Hübner, Wolfgang Marx Monika Hauser Heiko Krause, Norbert Löhl, Andreas Lüders Reinhard Kaus Hans-Joachim René Trocha Stellvertreter/in: Burkhard Paulat, Dr. Karin Reimann Ronny Kelm Stellvertreterin: Christine Schliebs, Rita Schmidt Thomas Kraatz Stellvertreter/in: Wilfried Hertel, Annelore Hofmann Folgender Beschlussantrag fand keine Mehrheit Eggersdorf beschließt, dass das Grundstück in 15370 Petershagen/Eggersdorf, Rüdersdorfer Forst, Gemarkung Petershagen, Flur 5 bestehend aus dem Flurstück 92 mit einer Fläche von gesamt 2.534 m² zu einem Preis von 1.520,- an den Landesbetrieb Forst Brandenburg verkauft wird. Beschlussprotokoll der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf vom 19.04.2018 - nicht öffentlicher Teil - 05/45/489/18* Eggersdorf beschließt, den Verkauf eines kommunalen Grundstücks einzuleiten. * Der Beschluss wird in seinem wesentlichen Inhalt wiedergegeben Den Ausschussvorsitz führt Uwe Bendel. 3
Bekanntmachung Übergang eines Sitzes in der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf Aufgrund der Erklärung des Herrn Thomas Petrick vom 23. März 2018 über den Verzicht auf seinen Sitz in der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf habe ich festgestellt, dass nach den Bestimmungen des 59 Abs. 1 Nr. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Brandenburg (BbgK-WahlG) der Verlust der Rechtsstellung des Herrn Thomas Petrick als Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf eingetreten ist. Nach den Bestimmungen des 60 Abs. 1 bis 3 BbgK- WahlG geht der so frei gewordene Sitz in der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf auf Herrn Wilfried Hertel als Ersatzperson des Wahlvorschlages der Partei DIE LINKE über. Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes (Gemeinde Petershagen/Eggersdorf), jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, sowie die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift mit einer Begründung beim Wahlleiter der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf, Am Markt 8, 15345 Petershagen/ Eggersdorf zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Petershagen/Eggersdorf, den 10. April 2018 Mike Salzwedel Wahlleiter Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Thälmannstraße 36, OT Petershagen sowie öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Thälmannstraße 36, OT Petershagen, gem. 13a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB 3 Abs. 2 BauGB. Eggersdorf hat in ihrer Sitzung am 19. April 2018 beschlossen, den Bebauungsplan Thälmannstraße 36, OT Petershagen, gemäß 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Des Weiteren hat die Gemeindevertretung den Entwurf zum Bebauungsplan Thälmannstraße 36 bestätigt und für die öffentliche Auslegung gemäß 13a Abs. 2 BauGB i.v.m. 13 Abs. 2 und 3 sowie 3 Abs. 2 BauGB freigegeben (Beschluss-Nr.: 05/45/483/18). Das Plangebiet wird im Norden durch das Flurstück 548, im Osten durch die Thälmannstraße, im Süden durch eine Brache und im Westen durch eine landwirtschaftliche Nutzfläche begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 545 und 1244 der Flur 4 der Gemarkung Petershagen und ist ca. 3.350 m² groß. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilienhäusern geschaffen sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung durch ausreichend große Baugrundstücke gesichert werden. Um die Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung zu informieren und ihr, gem. 3 Abs. 2 BauGB, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, liegen der Entwurf, bestehend aus Planzeichnung und textlicher Festsetzung, sowie die Begründung im Zeitraum vom: 18. Mai 2018 bis einschließlich 22. Juni 2018 im Bauamt der Gemeindeverwaltung (2. Etage), Am Markt 8 in Eggersdorf während folgender Zeiten aus: montags, mittwochs und donnerstags von 8.30 12.00 Uhr und 13.00 16.00 Uhr dienstags von 8.30 12.00 Uhr und 13.00 18.00 Uhr freitags von 8.30 12:00 Uhr Es wird darauf hingewiesen, dass, gem. 4a Abs. 6 BauGB, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen in der beschlussmäßigen Behandlung der Stellungnahmen zum Bebauungsplan Thälmannstraße 36, unberücksichtigt bleiben können. Das Verfahren wird gemäß 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB sowie von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Petershagen/Eggersdorf, den 20. April 2018 gez. Olaf Borchardt Bürgermeister 4
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Thälmannstraße 36, OT Petershagen: 5
Veröffentlichung gemäß 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf Gemäß 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 19.03.2009 in der Fassung der Sechsten Änderungssatzung vom 23.03.2017 mache ich folgende Mitteilungen der Gemeindevertreter der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf bekannt: Gemeindevertreter 1. Hertel, Wilfried ausgeübter Beruf/Tätigkeit: Rentner andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten: Schulförderverein Grundschule Petershagen e.v., Dorfsaal Petershagen/Eggersdorf e.v. Petershagen/Eggersdorf, den 21.04.2018 Rita Schmidt Vorsitzende der Gemeindevertretung Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern in geringer Dichte, verkehrliche Anbindung an die Straße Birkeneck (Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf), Erhalt bzw. Schaffung einer Grünfläche an der Grenze zum Graben (Grünzäsur im Übergang zur Nachbargemeinde), Berücksichtigung des erhaltenswerten Baumbestandes und der Belange des Wasserhaushaltes. Gemäß 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Hierzu findet 17. Mai 2018 um 19:30 Uhr im Vereinsraum der Giebelseehalle, Elbestraße 1, OT Petershagen eine Informationsveranstaltung statt. Zusätzlich liegen der Vorentwurf, bestehend aus Planzeichnung und textlicher Festsetzung, sowie die Begründung noch bis zum: Öffentliche Informationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Bürger- beteiligung im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Friedhofstraße/ Birkeneck, OT Petershagen. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 20. Juli 2017 beschlossen, den Bebauungsplan Friedhofstraße/ Birkeneck gem. 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Regelverfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht aufzustellen (Beschluss-Nr.: 05/37/390/17). Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 01. März 2018 den Vorentwurf zum Bebauungsplan Friedhofstraße/Birkeneck bestätigt und für die öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 1 BauGB frei gegeben. Das Plangebiet befindet sich südlich der Friedhofstraße und grenzt im Süden an die Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 117, 118, 119, 120, 1170, 1172, 1174, 1176 und 1180 (Teilfläche) der Flur 4 der Gemarkung Petershagen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden folgende Ziele angestrebt: 18. Mai 2018 im Bauamt der Gemeindeverwaltung (2. Etage), Am Markt 8 in Eggersdorf während folgender Zeiten aus: montags, mittwochs und donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit bis zum 18. Mai abzugeben sind. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Petershagen/Eggersdorf, den 20. April 2018 gez. Olaf Borchardt Bürgermeister 6
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Friedhofstraße/Birkeneck : 7
Impressum: Herausgeber: Gemeinde Petershagen/Eggersdorf, Bürgermeister. 15345 Petershagen/Eggersdorf, Am Markt 8 Satz und Druck: TASTOMAT GmbH, 15345 Petershagen/Eggersdorf, Landhausstraße, Gewerbepark 5 Auflage: 7.100 Stück Bezugsmöglichkeit: Das Amtsblatt ist kostenlos in den Rathäusern der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf (Rathausstraße 9 und Am Markt 8) erhältlich. 8