39. Jahrgang Mittwoch, den 13. Februar 2019 Nr. 7/2019 Fasching in Kapsweyer Sonntag Sonntag 26. Februar 3. März 13:29 Faschingsumzug g Steinfeld - Kapsweyer Kinderfasching 15:11 Samstag 18. 23. Februar 19:61 in der Südpfalzhalle Fasching der Vereine mit Joachim Paul Südpfalzhalle www.kapsweyer.de
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-2 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Auf einen Blick Auf einen Blick Amtsblatt Südpfalz Kurier Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, 20. Februar 2019. Redaktionsschluss spätestens Montag, 18. Februar, 9.00 Uhr. Redaktion: Hans-Peter Koob Tel. 06343 701-119, E-Mail: h.koob@vgbza.de (Für Geschäftsanzeigen wenden Sie sich bitte an Fritz Wünschel, Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de) Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche. Auf Wiederlesen - Ihr Südpfalz Kurier! Notfallrufnummern Polizei...110 Feuerwehr, Rettungsdienst...112 Krankentransport...19222 Ärztlicher Bereitschaftsdienst...116117 Gift-Notruf...06131 19240 Medizinische Bereitschaftsdienste Prakt. Arzt - Tel. 116117 (Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen Stelle geleitet!) Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau, Telefon 116117 Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00 Uhr; Sa, So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um 07.00 Uhr Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel, Telefon 116117 Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00-18.00 Uhr Zahnarzt 16. / 17.02. 2018 Dr. Christian Pfistner, Annweiler, Bürgermeister-Stöcklein-Straße 26, Tel. 06346 302838 Apothekenbereitschaft 01805 258825 + PLZ des Standorts (0,14 /min Festnetz; max. 0,42 /min Mobilfunknetz) www.lak-rlp.de Mittwoch, 13.02.2019 Südpfalz Apotheke, Bad Bergzabern, Weinstraße 72, Tel. 06343 2594 Donnerstag, 14.02.2019 Trifels Apotheke, Annweiler, Landauer Straße 37, Tel 06346 308830 Freitag, 15.02.2019 Adler Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstraße 35, Tel. 06343 2543 Samstag, 16.02.2019 Bahnhof Apotheke, Annweiler, Bahnhofstraße 15, Tel. 06346 1516 Sonntag, 17.02.2019 Steinbühl Apotheke, Schweigen-Rechtenbach, St. Urban-Platz 2, Tel. 06342 7040 Montag, 18.02.2019 Pelikan Apotheke, Billigheim-Ingenheim, Marktstraße 20, Tel. 06346 6171 Dienstag, 19.02.2019 Adler Apotheke, Landau, Rathausplatz 2, Tel. 06341 86654 Mittwoch, 20.02.2019 Viehstrich Apotheke, Steinfeld, Obere Hauptstraße 79, Tel. 06340 1088 Krankenhäuser Klinikum Landau-Südliche Weinstraße Standort Bad Bergzabern Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0 Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel. 06349 900-0 Technische Bereitschaftsdienste Verbandsgemeindewerke (bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603 (bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797 Stadtwerke Bad Bergzabern (nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und beim Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden) Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502 Störungsdienst Pfalzwerke Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10 bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777 Störungsdienst Pfalzgas Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingenmünster, Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechtenbach Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448 Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer, Niederhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Steinfeld Tel. 0800 0837111 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern Verwaltungsgebäude Schloss Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313 E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705 - Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr, Do 14.00 bis 18.00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Tel. 06343 701-250: Mo und Mi 8.00 bis 14.00 Uhr, Di und Do 8.00 bis 18.00 Uhr, Fr 7.30 bis 13.00 Uhr Rentenstelle und Archiv nach telefonischer Vereinbarung Bauhof der Verbandsgemeinde Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644 Konten der Verbandsgemeindekasse Sparkasse Südliche Weinstraße, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75 IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eg, BLZ 548 913 00, Kontonr. 27308 IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA Postbank Ludwigshafen, BLZ 545 100 67, Kontonr. 17655672 IBAN: DE82 5451 0067 0017 6556 72, BIC: PBNKDEFF545 Tourist-Information Bad Bergzaberner Land Büro für Tourismus (BfT), Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 9896-60 Von November bis 31. März von 09.00 bis 17.00 Uhr Von April bis Ende Oktober zusätzlich Samstag, Sonn- und Feiertage von 10.00 bis 13.00 Uhr. Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxiunternehmen eine dauerhafte Beförderungspflicht. Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein Schichtplan erstellt: Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr... Taxi Drieß Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr... Taxi Drieß Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr... Taxi Pfalzgraf Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr... Taxi Pfalzgraf Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr...Taxi Leischner Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben, weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die Telefonnummer des diensthabenden Taxiunternehmens dem Anrufer bekanntgegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die Möglichkeit hat, das diensthabende Taxiunternehmen zu erreichen. Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebspflicht. Soziale Einrichtungen / Beratungsdienste Frauenbüro Südliche Weinstraße Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Landau, Tel. 06341 940-425 (Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in die Frauenschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von Mann und Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung) Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016 Gesundheitsamt Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-3 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Auf einen Blick AIDS-Beratung Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprechzeiten: Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-604 Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke, Suchtkranke, alte Menschen, Menschen in Konfliktsituationen und deren Angehörige, Sprechzeiten: vormittags 08.30-12.30 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-621 Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern jeden 1. und 3. Di, 14.00-16.00 Uhr, Raum 124, Tel. 06341 940-626 Seniorenbüro im Haus der Familie Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680 ZAS-Büro Rat und Tat im Haus am Schloss Herzog-Wolfgang-Str. 5, Zentrale Anlaufstelle für Senioren Mo-Fr, 9.00-12.00 Uhr, Tel. 06343 9390888 Ökumenische Aktion Essen auf Rädern (für den Stadtbereich) Tel. 06343 2266 und 938431 Essen auf Rädern - Mobiler Sozialer Hilfsdienst Tel. 06343 7811 Bergzaberner Tafel St. Martin Tel. 06343 610696 Kleiderkammer Klamotte, Königstraße 38 Ausgabe Dienstag und Donnerstag, jeweils 13.00 bis 16.00 Uhr Kleiderspenden (gut erhaltene Damen-, Herren- und Kinderkleidung, Schuhe), Taschen sowie Haushaltstextilien (Bettwäsche, Tischwäsche, Handtücher etc.) werden mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr entgegen genommen. Per E-Mail an klamottebza@gmail.com kann auch ein individueller Abgabetermin vereinbart werden. Mehr Info unter https://sites.google.com/view/klamottebza/startseite Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern Bianca Schard, Tel. 06343 989899-34, mobil 0176 11929250 Pflegestützpunkt Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Menschen/Angehörige, Tel. 06343 6100851 Sozialstation / Ambulantes Hilfezentrum, Bad Bergzabern Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0 Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst, Landau/SÜW Tel. 06341 942946 Arbeiter-Samariter-Bund e.v. Bad Bergzabern (Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811 Arbeiterwohlfahrt Tel. 07275 5691 DRK-Sozialzentrum Landau Rheinstraße 34, www.rotkreuzkurse.de, Tel. 06341 9291-0 Ökumenische Nachbarschaftshilfe Gleiszellen-Gleishorbach und Klingenmünster Tel. 06349 9630966 Nachbarschaftshilfe Steinfeld Tel. 06340 9258008 und 06340 8317 Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer Landau, Queichheimer, Hauptstr. 36, Tel. 06341/55323 Telefonseelsorge Hilfe in seelischer Not, Tel. 0800 1110111 und 1110222 Diakonisches Werk Bad Bergzabern Sozial-, Lebens- und Schwangerenkonfliktberatung, Migrationsfachdienst, Haus am Schloss, Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern Mo. - Fr. 08.00-12.00 Uhr, Di. und Do. 14.00-16.00 Uhr, Termine nach Vereinbarung, Tel. 06343 7060070. Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie Info-Tel. rund um die Uhr, Tel. 06349 900-2020 Hotline Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie Mo-Do, 15.00-16.00 Uhr, Tel. 06349 900-3333 Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) Tel. 06349 900-2555 Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel. 06349 900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankung Treffen am 04.02., 06.05, 02.09. und 04.11.,18.00 bis 19.30 Uhr, Tel. 06349 900-2120 Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen jeden 1. Do im Monat, ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180 Berufsbegleitender Dienst (BBD) Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau, Tel. 06341 9273-10 und -14 Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft Tel. 0173/665218 und 06345 7457 Rheuma-Liga Bad Bergzabern Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in der Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735 Fachdienst für Hörgeschädigte Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827 Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063 Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz Tel. 06340 8697 Selbsthilfegruppe Osteoporose e.v. Bad Bergzabern Tel. 06343 9516050 Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau Tel. 06349 990215 VdK Kreisverband Landau Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790 Öffnungszeiten Rebmeerbad Bad Bergzabern (Hallenbad) Friedrich-Ebert-Straße 40, Tel. 06343 7120 Montag / Lundi, Mittwoch / Mercredi, Freitag / Vendredi, 7.30-21.00 Uhr Dienstag / Mardi, Donnerstag / Jeudi, 7.00-19.30 Uhr Samstag / Samedi, 9.00-16.00 Uhr Sonntag / Dimanche, Feiertag / jours fériés, 9.00-17.00 Uhr. Eine Stunde vor Betriebsschluss ist Kassenschluss. Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH Kurtalstraße 27, Information Tel. 06343/9340-10, Reservierung med. Heilanwendungen/Wellness Tel. 06343-9340-11 www.suedpfalz-therme.de, email: info@suedpfalz-therme.de Therme und Sauna: So - Do, 09.00-22.00 Uhr; Fr und Sa, 09.00-23.00 Uhr (dienstags 09.00-22.00 Uhr Damensauna, außer an Feiertagen und in den Weihnachtsferien) Wellness: täglich 10.00-20.00 Uhr Med. Heilanwendungen: Di/Mi/Fr 09.00-17.30 Uhr, Mo/Do 09.00-20.00 Uhr. Totes-Meer-Salzgrotte: täglich 10.00-19.00 Uhr Ruhetage: 24./25.12. und 01.01. Revisionsschließung vom 24.Juni 2. Juli 2019 Stadtmuseum Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im historischen Renaissance-Gebäude Zum Engel. Öffnungszeiten: Winterpause bis Ende März 2019. Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21 Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an allen Feiertagen, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr. Winterpause vom 1. November bis Karfreitag des Folgejahres! Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15 Personen möglich. Mehr Informationen unter www.otterbachabschnitt.de<http://www.otterbachabschnitt.de>. Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum im Haus Wilms am Marktplatz Werktags geöffnet von 09.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr, samstags von 09.00-13.00 Uhr. Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172 Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100 Dauerausstellung NS-Psychiatrie in der Pfalz, mittwochs 14.30-16.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Kontakt für Führungen: Andreas Dietz, Tel. 06349 900-1861 oder andreas.dietz@pfalzklinikum.de Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Stadtbücherei Bad Bergzabern, Königstraße 1, Tel. 61691 Mo. 15.00-18.00 Uhr, Mi. 15.00-18.00 Uhr, Fr. 09.00-12.00 Uhr Kapsweyer Mi. 16.00-18.00 Uhr Klingenmünster Mi. 16.30-18.30 Uhr Oberotterbach Fr. 15.30-17.30 Uhr Kath. öffentliche Bücherei im Pfarrheim Steinfeld, Tel.: 06340 9186772 Montag 16.00-18.00 Uhr
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-4 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Amtlicher Teil Verbandsgemeinde Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Verbandsgemeinderats der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11. Januar 2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben: I. Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Verbandsgemeinderats in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern sind 36 Ratsmitglieder zu wählen. II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Verbandsgemeinderats dürfen höchstens 72 Bewerberinnen und Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Verbandsgemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 120 zum Verbandsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Verbandsgemeinderates sind bei dem Verbandsgemeindewahlleiter Herrn Hermann Bohrer in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 202 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr, ab. V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Verbandsgemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 03. Mai 2019, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Bad Bergzabern, den 11. Februar 2019 Hermann Bohrer, Bürgermeister und Verbandsgemeindewahlleiter 28. Sitzung des Hauptund Finanzausschussesder Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Einladung Am Donnerstag, 14. Februar 2019, um 18:00 Uhr findet im Sitzungssaal des Schlosses (Zimmer 209) in Bad Bergzabern eine Haupt- und Finanzausschusssitzung statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Energetische Sanierung der Verbandsgemeindesporthalle - Auftrag zur Ausschreibung verschiedener Gewerke 2. Informationen und Anfragen In Vertretung Martin Engelhard, Erster Beigeordneter Amtliche Mitteilungen aus der 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Im Rahmen der energetischen Sanierung der Verbandsgemeindesporthalle bat Bürgermeister Bohrer um Beauftragung der folgenden Arbeiten: Für den Aufzug beschloss der Haupt- und Finanzausschuss die günstigste Bieterin, die Firma Schmitt & Sohn GmbH aus Ludwigshafen, zum Angebotspreis von 47.897,50 Euro (brutto) zu beauftragen. Für Abbruch und Schadstoffsanierung beschloss der Haupt- und Finanzausschuss, die günstigste Bieterin, die Firma Bautec Bauen GmbH aus Speyer, zum Angebotspreis von 192.614,84 Euro (brutto), vorbehaltlich der Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist, mit den Arbeiten zu beauftragen. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die günstigste Bieterin, Firma Grasmann aus Saulheim, zum Angebotspreis von 3.652,11 Euro (brutto) mit der Herstellung und Errichtung eines Bauschildes zu beauftragen. Bürgermeister Bohrer informierte, dass für den sogenannten Spatenstich der 04. April 2019 favorisiert wird. VG-Verwaltung Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Auf Grund der 1 Abs. 1, 9, 43 bis 46 und 48 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz vom 10.11.1993 (GVBl. S. 595), in der derzeit geltenden Fassung, erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern als örtliche Ordnungsbehörde für das Gebiet der Verbandsgemeinde Bad Bergzabernmit Zustimmung des Verbandsgemeinderates Bad Bergzabern vom 25.09.2018 und nach Vorlage und Genehmigung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier als Landesordnungsbehörde folgende Gefahrenabwehrverordnung: 1 Begriffsbestimmungen (1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Gefahrenabwehrverordnung sind Straßen, Wege und Plätze sowie alle für den Straßenverkehr oder einzelne Arten des Straßenverkehrs bestimmte Flächen sowie Flächen, die tatsächlich öffentlich zugänglich sind. (2) Zu den öffentlichen Straßen gehören insbesondere Fahrbahnen, Geh- und Radwege, Park- und Marktplätze, Brücken, Tunnel, Durchlässe, Dämme, Gräben, Böschungen, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen. (3) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Gefahrenabwehrverordnung sind alle der Öffentlichkeit zugänglichen Grünanlagen, Grillplätze, Erholungsanlagen, Sportanlagen, Kinderspielplätze und Bedürfnisanlagen, auch dann, wenn für das Betreten oder Benutzen Benutzungsgebühren oder Eintrittsgelder erhoben werden. 2 Gebote und Verbote (1) Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ist es verboten, 1. in aggressiver oder störender Form zu betteln, 2. andere Personen oder die Allgemeinheit insbesondere aufgrund des Konsums von Alkohol oder berauschenden Mitteln durch Anpöbeln, Beschimpfen, Johlen, Schreien, Lärmen, Liegenlassen von Flaschen oder ähnlichen Behältnissen, Erbrechen, Behindern des Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehrs zu belästigen bzw. zu gefährden oder die öffentliche Ordnung zu stören, 3. die Notdurft außerhalb von Bedürfnisanlagen zu verrichten, 4. Brunnen, Wasserbecken oder Wasserflächen zweckfremd zu benutzen oder zu verunreinigen, 5. Blumen, Sträucher, Zweige oder Früchte zu entfernen, 6. Einrichtungen, insbesondere Bänke, Stühle und Spielgeräte, zweckfremd zu benutzen, zu verunreinigen, zu verändern oder an hierfür nicht bestimmte Orte zu bringen, 7. an nicht dafür bestimmten Flächen Plakate anzubringen. (2) Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind. (3) In öffentlichen Anlagen ist es verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-5 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 (4) Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentliche Anlagen, Gehflächen und Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung bereits erfolgter Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet. (5) In öffentlichen Anlagen ist es ferner verboten, 1. zu zelten oder Wohnwagen aufzustellen, 2. außerhalb dafür vorgesehener Flächen mit dem Ball zu spielen, soweit hierdurch eine Belästigung Dritter oder eine Beschädigung der Anlage zu erwarten ist, 3. ohne Genehmigung Waren jeglicher Art anzubieten oder zu verkaufen, gewerblich Werbung zu betreiben oder Schaustellungen zu veranstalten, 4. Flugblätter und Druckschriften ohne Genehmigung zu gewerblichen Zwecken zu verteilen, 5. Fußwege mit anderen Fahrzeugen als Kinderwagen, Kinderfahrzeugen oder Krankenfahrstühlen zu befahren, 6. sich in nicht dauernd geöffneten Anlagen oder Anlagenteilen außerhalb der Öffnungszeiten aufzuhalten, Wegesperren zu beseitigen bzw. zu verändern oder Einfriedungen und Sperren zu überklettern, 7. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige Anlagenteile zweckfremd bzw. trotz Sperre aus gartenpflegerischen Gründen zu benutzen, zu verunreinigen oder aufzugraben sowie außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer zu entzünden, 8. Schieß-, Wurf- und Schleudergeräte zu benutzen. (6) Eisflächen auf Gewässern in öffentlichen Anlagen dürfen nur nach Freigabe für die Öffentlichkeit an den kenntlich gemachten Flächen betreten werden. 3 Anordnung des Aufsichtspersonals und der örtlichen Ordnungsbehörde Den sich auf diese Gefahrenabwehrverordnung stützenden Anordnungen des Aufsichtspersonals oder von Mitarbeitern der örtlichen Ordnungsbehörde in den öffentlichen Anlagen ist Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal und die Mitarbeiter der örtlichen Ordnungsbehörde haben sich durch besonderen Ausweis zu legitimieren. 4 Ausnahmen (1) Ausnahmen von den Vorschriften dieser Gefahrenabwehrverordnung können in begründeten Einzelfällen für bestimmte Zwecke und bestimmte Zeiten gewährt werden. (2) Die Vorschriften des 2 Abs. 5 Ziff. 5 gelten nicht für das Befahren durch Aufsichtspersonal und Mitarbeiter der örtlichen Ordnungsbehörde im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit. 5 Zuwiderhandlungen (1) Ordnungswidrig im Sinne des 48 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen 1. entgegen 2 Abs. 1 Ziff. 1 in aggressiver oder störender Form bettelt, 2. entgegen 2 Abs. 1 Ziff. 2 andere Personen oder die Allgemeinheit aufgrund des Konsums von Alkohol oder berauschenden Mitteln durch Anpöbeln, Beschimpfen, Johlen, Schreien, Lärmen, Liegenlassen von Flaschen oder ähnlichen Behältnissen, Erbrechen, Behindern des Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehrs belästigt bzw. gefährdet oder die öffentliche Ordnung stört, 3. entgegen 2 Abs. 1 Ziff. 3 die Notdurft außerhalb von Bedürfnisanlagen verrichtet 4. entgegen 2 Abs. 1 Ziff. 4 Brunnen, Wasserbecken oder Wasserflächen zweckfremd benutzt oder verunreinigt, 5. entgegen 2 Abs. 1 Ziff. 5 Blumen, Sträucher, Zweige und Früchte entfernt, 6. entgegen 2 Abs. 1 Ziff. 6 Einrichtungen, insbesondere Bänke, Stühle und Spielgeräte, zweckfremd benutzt, verunreinigt, verändert oder an hierfür nicht bestimmte Orte bringt, 7. entgegen 2 Abs. 1 Ziff. 7 an nicht dafür bestimmten Flächen Plakate anbringt, 8. entgegen 2 Abs. 2 Satz 1 einen Hund auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslage nicht anleint, 9. entgegen 2 Abs. 2 Satz 2 einen Hund außerhalb bebauter Ortslagen nicht sofort und ohne Aufforderung anleint, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden, 10. entgegen 2 Abs. 3 Hunde ohne geeigneten Führer ausführt oder frei umherlaufen lässt sowie sie auf Kinderspielplätze mitnimmt oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden lässt. (2) Ordnungswidrig im Sinne des 48 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig in öffentlichen Anlagen 1. entgegen 2 Abs. 5 Ziff. 1 zeltet oder Wohnwagen aufstellt, 2. entgegen 2 Abs. 5 Ziff. 2 außerhalb dafür vorgesehener Flächen mit dem Ball spielt, soweit hierdurch eine Belästigung Dritter oder eine Beschädigung der Anlage zu erwarten ist, 3. entgegen 2 Abs. 5 Ziff. 3 ohne Genehmigung Waren jeglicher Art anbietet oder verkauft, gewerblich Werbung betreibt oder Schaustellungen veranstaltet, 4. entgegen 2 Abs. 5 Ziff. 4 Flugblätter oder Druckschriften ohne Genehmigung zu gewerblichen Zwecken verteilt, 5. entgegen 2 Abs. 5 Ziff. 5 Fußwege mit anderen Fahrzeugen als Kinderwagen, Kinderfahrzeugen oder Krankenfahrstühlen befährt, 6. entgegen 2 Abs. 5 Ziff. 6 sich in nicht dauernd geöffneten Anlagen oder Anlagenteilen außerhalb der Öffnungszeiten aufhält, Wegesperren beseitigt bzw. verändert oder Einfriedungen und Sperren überklettert, 7. entgegen 2 Abs. 5 Ziff. 7 Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige Anlagenteile zweckfremd bzw. trotz Sperre aus gartenpflegerischen Gründen benutzt, verunreinigt oder aufgräbt sowie außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer entzündet, 8. entgegen 2 Abs. 5 Ziff. 8 Schieß-, Wurf- und Schleudergeräte benutzt. (3) Ordnungswidrig im Sinne des 48 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 2 Abs. 4 als Halter oder Führer von Hunden nicht dafür sorgt, dass diese öffentliche Anlagen, Gehflächen und Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen bzw. bereits erfolgte Verunreinigungen nicht unverzüglich beseitigt, 2. entgegen 2 Abs. 6 Eisflächen auf Gewässern in öffentlichen Anlagen ohne Freigabe an die Öffentlichkeit oder nach Freigabe außerhalb der kenntlich gemachten Stellen betritt, 3. entgegen 3 Anordnungen des Aufsichtspersonals oder von Mitarbeitern der örtlichen Ordnungsbehörde, die sich auf diese Gefahrenabwehrverordnung stützen, nicht Folge leistet. (4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 geahndet werden. Für die Festsetzung der Geldbuße und das Verfahren findet das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 24.05.1968 in der Neufassung der Bekanntmachung vom 19.02.1987, in seiner jeweils gültigen Fassung Anwendung. (5) Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht oder die zu ihrer Vorbereitung oder Begehung verwendet worden sind, können in den Fällen des 2 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4, 5, 6 sowie 2 Abs. 5 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 eingezogen werden. (6) Zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten ist gemäß 48 Abs. 4 Nr. 2 POG i. V. m. 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern. 6 In-Kraft-Treten (1) Diese Gefahrenabwehrverordnung tritt am 01.03.2019 in Kraft und mit Ablauf des 28.02.2039 außer Kraft. (2) Die Gefahrenabwehrverordnung vom 01. Mai 2010 tritt mit dem Inkrafttreten dieser Gefahrenabwehrverordnung außer Kraft. Bad Bergzabern, den 11.02.2019 Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern - als örtliche Ordnungsbehörde - Hermann Bohrer, Bürgermeister Öffentliche Zustellung des Bescheides vom 06.02.2019 an Glück Ann-Marie zuletzt wohnhaft in 76887 Bad Bergzabern, Kapeller Straße 10 Der Aufenthalt von Frau Glück konnte nicht ermittelt werden. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich ( 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG). Es erfolgt daher nunmehr die öffentliche Zustellung des Schriftstückes / Bescheides vom 06.02.2019, AZ: 2/180818/MeB Gemäß 1 Abs. 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 02.03.2006 (GVBl. S 56) i.v.m. 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. S. 2354) in der derzeit gültigen Fassung. Das Schriftstück / Bescheid vom 06.02.2019 kann von dem Betroffenen, gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine(n) bevollmächtige(n) Vertreter(in) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern Zimmer 116 Königstraße 61 76887 Bad Bergzabern während der Dienststunden in Empfang genommen werden. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z.b. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach 10 Abs.2 letzter Satz VwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachungen der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Bad Bergzabern, den 07.02.2019 Abteilung Bürgerdienste
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-6 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Bad Bergzabern Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsbeirats Blankenborn und des Stadtrats Bad Bergzabern sowie für die Wahl der Ortsvorsteherin/ des Ortsvorstehers Blankenborn und der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters der Stadt Bad Bergzabern Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11. Januar 2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben: I. Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Stadtrats in Stadt Bad Bergzabern sind 24 Ratsmitglieder zu wählen. Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Ortsbeirats sind im Ortsbezirk Blankenborn 3 Ortsbeiratsmitglieder zu wählen. II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Stadtrats dürfen höchstens 48 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Stadtrats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 60 zum Stadtrat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks Blankenborn dürfen höchstens 6 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers darf jeweils nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl der Ortsbeiräte kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsbezirks Blankenborn und für die Wahl der Ortsvorsteherin/ des Ortsvorstehers entfällt die Erfordernis von Unterstützungsunterschriften ( 16 Abs. 2 KWG). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats sowie für die Wahl des Ortsbeirats und der Ortsvorsteherin/ des Ortsvorstehers sind bei dem Gemeindewahlleiter Herrn Dr. Fred-Holger Ludwig in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 103 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters Herrn Dr. Fred-Holger Ludwig in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 103 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr, ab. V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 03. Mai 2019, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Bad Bergzabern, den 08.02.2019 Dr. Fred-Holger Ludwig, Stadtbürgermeister und Wahlleiter Amtliche Mitteilungen aus der 46. Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Bergzabern Erster Beigeordneter Wichmann informierte den Stadtrat darüber, dass das Deutsche Rote Kreuz das Anwesen Landauer Straße 40 erwerben möchte. Auf dem Grundstück soll die Rettungswache errichtet werden. Nachdem Sebastian Kirchner aus beruflichen Gründen sein Ratsmandat niedergelegt hat, rückte Hubert Nessel für die CDU in den Stadtrat nach. Nach dem Verlesen der Verpflichtungsformel und Belehrung über die Obliegenheiten seines Mandates verpflichtete der Vorsitzende das neue Stadtratsmitglied Nessel per Handschlag. Aufgrund der durchgeführten Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner vorangegangenen öffentlichen Sitzung dem Stadtrat empfohlen, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 festzustellen und die Entlastung zu beschließen. Der Stadtrat beschloss Folgendes: Der vorliegende Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 wurde festgestellt. Den Stadtbürgermeistern und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wurde Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 erteilt. In der Gemarkung der Stadt Bad Bergzabern und der Gemarkung Blankenborn soll eine Erfassung/erstmalige Kontrolle mit Empfehlungsmaßnahmen für ein Baumkataster nach den FLL-Baumkontrollrichtlinien durchgeführt werden. Der Stadtrat erkannte einstimmig die Erfordernis eines Baumkatasters an und beschloss die Erfassung/ erstmalige Kontrolle. Das Ratsgremium beschloss, mit den erforderlichen Arbeiten zur Erfassung/erstmaligen Kontrolle sowie für die erste Regelkontrolle in Höhe von geschätzt 18.099,90 Euro für die Jahre 2019 und 2020 das Unternehmen Forstservice Guido Sprenger aus Bad Bergzabern zu beauftragen. Das Ratsgremium beschloss verschiedene Auftragsvergaben: Erneuerung der Fernwärmeleitung vom Schloss zur Schlosshalle und Offenlegung des Erlenbachs im Bereich des Kurparks (Auftragserweiterung). Der Stadtrat beschloss verschiedene Bauvorhaben in Bad Bergzabern. Erster Beigeordneter Wichmann teilte dem Stadtrat mit, dass die Abhaltung des Wochenmarktes in der Satzung vom 18. September 2008 geregelt ist. Hier ist auch festgelegt, welche Stände dort aufgestellt werden dürfen. Nach diesen Vorgaben sind keine Infostände von Parteien zulässig. Dem Stadtrat wurde die Abrechnung des Kurparkfestes mitgeteilt. Der Stadt sind für das diesjährige Fest Kosten von 7.240 Euro entstanden. Hiervon entfallen 7.000 Euro auf das Feuerwerk und die Bühne und insgesamt 240 Euro an Personalkosten. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Stadtrat einer Grundstückseigentümerin für die Zustimmung zur Löschung einer Grunddienstbarkeit ein Angebot zu machen. Außerdem beschloss der Stadtrat ein Widerspruchsverfahren weiterzuführen und beantragte daher eine Rückbauverpflichtung seitens der Bauaufsichtsbehörde zu erlassen. Weiterhin stimmte der Stadtrat einem Antwortschreiben der Verwaltung an die Bauaufsichtsbehörde wegen einer möglichen Nutzungsuntersagung für die Kellerräume im Haus des Gastes zu. Abschließend wurde der Stadtrat auch über aktuelle Mietangelegenheiten informiert. VG-Verwaltung Amtliche Mitteilungen aus der 47. Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Bergzabern Der Stadtrat beschloss, durch das Architekturbüro Rheinwalt die Planunterlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für das Renaissancehaus Engel erstellen zu lassen. Das Ingenieurbüro TeamBau wurde mit der stufenweisen Planung und Ausschreibung der Freifläche Auf dem Damm beauftragt. Entsprechend der Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses beschloss der Stadtrat, die Leistungsphasen 5-9 an das Ingenieurbüro TeamBau zu vergeben. Erster Beigeordneter Martin Wichmann teilte mit, dass derzeit in der Neubergstraße eine Einbahnstraßenregelung von der Einfahrt Weinstraße bis zum Woodbachweg gilt. Am 08. Dezember fand ein Fahrversuch mit einem Reisebus über die Luitpoldstraße/Neubergstraße zur Jugendherberge hoch statt. Nach ausführlicher Diskussion stimmte der Stadtrat der Drehung der Einbahnstraße testweise für sechs Monate zu. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen mit Prof. Hupfer besprochen und in das vorhandene Verkehrskonzept eingearbeitet und sodann umgesetzt werden. Das Ratsgremium beschloss verschiedene Auftragsvergaben: Ersatzbepflanzung von Straßenbäumen in der Lessingstraße und Petronellastraße, Erneuerung des Zugangs vom Schlossparkplatz zum Schloss, Zuwendung an die Südpfalz-Therme für die Baumaßnahme Saunadachgarten und Protestantische Kindertagesstätte Regenbogen, Müllstandort. Der Stadtrat beschloss verschiedene Bauvorhaben in Bad Bergzabern. Stadtbürgermeister Dr. Ludwig teilte mit, dass der Leiter der Volkshochschule, Herr Nauth, ausscheiden wird. Er bedankte sich vorab bei Herrn Nauth für seinen geleisteten Einsatz. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Stadtrat einer Sanierungsmaßnahme in der historischen Innenstadt zuzustimmen und den entsprechenden Zuschuss zu gewähren. VG-Verwaltung
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-7 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Amtliche Mitteilungen aus der 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bad Bergzabern Entsprechend dem Ergebnis der Abstimmungsgespräche mit dem Innenministerium und der ADD, dem Landesrechnungshof, der Kreisverwaltung, der Generaldirektion Kulturelles Erbe sowie dem Museumsverband hat der Stadtrat in seiner Sitzung im Juni 2018 beschlossen, auf eine erneute gastronomische Nutzung im Renaissancehaus Engel zu verzichten und stattdessen die baulichen Voraussetzungen für eine Verlagerung des Büros für Tourismus in das Erdgeschoss des Gebäudes zu schaffen. Nachdem auch die bisherige Nutzung als Museum im Ober- und Dachgeschoss des Gebäudes beibehalten werden soll, sind für dessen künftige Nutzung ebenfalls die baurechtlichen Voraussetzungen im Wege einer noch einzuholenden Baugenehmigung zu schaffen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl, durch das Architekturbüro Rheinwalt die Planunterlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für das Renaissancehaus Engel zu erstellen. Der Haupt- und Finanzausschuss beriet den Haushalt für das Jahr 2019. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadtrat einer Sanierungsmaßnahme in der historischen Innenstadt zuzustimmen und den Zuschuss zu gewähren. Weiterhin wurde der Ausschuss über Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten durch den Vorsitzenden informiert. VG-Verwaltung Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Bad Bergzabern schreibt auf der Grundlage der VOB/A nachstehende Bauleistungen öffentlich aus. Offenlegung des Erlenbachs im Kurpark Bad Bergzabern - Feuerwehrzufahrt Therme Die Angebotsunterlagen können ab sofort bei der elektronischen Vergabeplattform Auftragsbörse (http://www.auftragsboerse.de) kostenlos heruntergeladen werden. Es werden nur fachkundige und leistungsfähige Bieter beauftragt, die gewerbemäßig die zu erbringende Leistungen ausführen und nachweislich gleichartige Maßnahmen zufriedenstellend ausgeführt haben. Bad Bergzabern, 07. Februar 2019 Dr. Fred-Holger Ludwig, Stadtbürgermeister Barbelroth Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Barbelroth Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11. Januar 2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben: I. Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Barbelroth sind 12 Ratsmitglieder zu wählen. II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 24 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem Gemeindewahlleiter Herrn Werner Dietrich in 76889 Barbelroth, Eichelstraße 5 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters Herrn Werner Dietrich in 76889 Barbelroth, Eichelstraße 5 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr, ab. V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 03. Mai 2019, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Barbelroth, den 08. Februar 2019 Werner Dietrich, Ortsbürgermeister und Wahlleiter Birkenhördt Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Birkenhördt Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11. Januar 2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben: I. Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Birkenhördt sind 12 Ratsmitglieder zu wählen. II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 24 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem Gemeindewahlleiter Herrn Matthias Ackermann in 76889 Birkenhördt, In den Leitswiesen 7 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters Herrn Matthias Ackermann in 76889 Birkenhördt, In den Leitswiesen 7 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr, ab. V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 03. Mai 2019, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Birkenhördt, den 08. Februar 2019 Matthias Ackermann, Ortsbürgermeister und Wahlleiter
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-8 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Böllenborn Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Böllenborn Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11. Januar 2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben: I. Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Böllenborn sind 6 Ratsmitglieder zu wählen. II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 12 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. In der Ortsgemeinde entfällt die Erfordernis von Unterstützungsunterschriften ( 16 Abs. 2 KWG). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem Gemeindewahlleiter Herrn Dirk Paulsen in 76887 Böllenborn, Waldstraße 13 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters Herrn Dirk Paulsen in 76887 Böllenborn, Waldstraße 13 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr, ab. V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 03. Mai 2019, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Böllenborn, den 08. Februar 2019 Dirk Paulsen, Ortsbürgermeister und Wahlleiter Dierbach Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Dierbach Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11. Januar 2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben: I. Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Dierbach sind 12 Ratsmitglieder zu wählen. II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 24 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem Gemeindewahlleiter Herrn Manfred Huckle in 76889 Dierbach, Kirchgasse 28 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters Herrn Manfred Huckle in 76889 Dierbach, Kirchgasse 28 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr, ab. V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 03. Mai 2019, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Dierbach, den 08. Februar 2019 Manfred Huckle, Ortsbürgermeister und Wahlleiter Dörrenbach Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Dörrenbach Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11. Januar 2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben: I. Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Dörrenbach sind 12 Ratsmitglieder zu wählen. II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 24 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem Gemeindewahlleiter Herrn Reinhard Pelz in 76889 Dörrenbach, Talstraße 36 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen.
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-9 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters Herrn Reinhard Pelz in 76889 Dörrenbach, Talstraße 36 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr, ab. V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 03. Mai 2019, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Dörrenbach, den 08. Februar 2019 Reinhard Pelz, Ortsbürgermeister und Wahlleiter Gleiszellen-Gleishorbach Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Gleiszellen-Gleishorbach Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11. Januar 2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben: I. Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Gleiszellen-Gleishorbach sind 12 Ratsmitglieder zu wählen. II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 24 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem Gemeindewahlleiter Herrn Karl-Heinz Wegmann in 76889 Gleiszellen-Gleishorbach, Schulstraße 8 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters Herrn Karl-Heinz Wegmann in 76889 Gleiszellen-Gleishorbach, Schulstraße 8 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr, ab. V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 03. Mai 2019, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Gleiszellen-Gleishorbach, den 08. Februar 2019 Karl-Heinz Wegmann, Ortsbürgermeister und Wahlleiter Hergersweiler Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Hergersweiler Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11. Januar 2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben: I. Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Hergersweiler sind 6 Ratsmitglieder zu wählen. II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 12 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. In der Ortsgemeinde entfällt die Erfordernis von Unterstützungsunterschriften ( 16 Abs. 2 KWG). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem Gemeindewahlleiter Herrn Bernd Hentschel in 76872 Hergersweiler, Hauptstraße 13 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters Herrn Bernd Hentschel in 76872 Hergersweiler, Hauptstraße 13 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr, ab. V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 03. Mai 2019, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Hergersweiler, den 08. Februar 2019 Bernd Hentschel, Ortsbürgermeister und Wahlleiter Kapellen-Drusweiler Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kapellen-Drusweiler Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11. Januar 2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben: I. Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Kapellen-Drusweiler sind 12 Ratsmitglieder zu wählen. II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 24 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-10 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem Gemeindewahlleiter Herrn Karl Hoffmann in 76889 Kapellen-Drusweiler, Obere Hauptstraße 29 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters Herrn Karl Hoffmann in 76889 Kapellen- Drusweiler, Obere Hauptstraße 29 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr, ab. V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 03. Mai 2019, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Kapellen-Drusweiler, den 08. Februar 2019 Karl Hoffmann, Ortsbürgermeister und Wahlleiter Kapsweyer Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kapsweyer Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11. Januar 2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben: I. Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Kapsweyer sind 12 Ratsmitglieder zu wählen. II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 24 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem Gemeindewahlleiter Herrn Felix Schönung in 76889 Kapsweyer, Viehstrichhof 1 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters Herrn Felix Schönung in 76889 Kapsweyer, Viehstrichhof 1 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr, ab. V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 03. Mai 2019, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Kapsweyer, den 08. Februar 2019 Felix Schönung, Ortsbürgermeister und Wahlleiter Amtliche Mitteilungen aus der 36. Sitzung des Gemeinderates von Kapsweyer Aufgrund der Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner öffentlichen Sitzung dem Gemeinderat empfohlen, den Jahresabschluss 2015 festzustellen und die Entlastung zu beschließen. Der vorliegende Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 wurde vom Rat festgestellt. Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Gemeinde Kapsweyer sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wurde Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 erteilt. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kapsweyer beschloss die vorliegende Erste Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Ortsgemeinde Kapsweyer. Durch die Änderung der Hundesteuer auf gesonderten Steuersatz für gefährliche Hunde wurde der 5 Abs. 2 neu gefasst. Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert. Der Steuersatz für gefährliche Hunde wird jährlich in der Haushaltssatzung festgelegt. Das Ratsgremium hält an dem Kooperationsvertrag mit der Firma GG Infra Investment AG fest und will der Firma INEXIO verbindlich mitteilen, dass der Ausbau der B-Adressen nicht gewünscht wird. Der Ausbau der A-Adressen muss unabhängig hiervon durch die Firma INEXIO erfolgen. Dem Gemeinderat lag ein Bauvorhaben über den Rückbau des bestehenden, teilweise defekten Dachstuhls und die neue Errichtung dessen in der Hauptstraße vor. Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben zu. Ortsbürgermeister Schönung informierte zum FFH-Bewirtschaftungsplan. Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein zusammenhängendes Netz europäischer Schutzgebiete, bestehend aus Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebieten und Vogelschutzgebieten (VSG). Das Netz stellt den europäischen Biotopverbund dar und repräsentiert die typischen, die besonderen und die seltenen Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten Europas. Die Auswahl der Gebiete erfolgt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach einheitlich vorgegebenen Kriterien der Vogelschutzrichtlinie von 1979 und der im Mai 1992 verabschiedeten Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie. Diese beiden Richtlinien haben zum Ziel, die biologische Vielfalt (Biodiversität) in Europa nachhaltig zu bewahren und zu entwickeln, wobei die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden sollen. Die Bewirtschaftung der Natura 2000-Gebiete ist weiterhin möglich, sofern die Lebensräume und Arten dadurch nicht erheblich beeinträchtigt werden. In manchen Fällen ist eine entsprechende Bewirtschaftung zur Erhaltung von Lebensräumen und Arten wünschenswert oder sogar notwendig. Der Bruchbach soll im östlichen und westlichen Teil, gerade an den Stellen, die in den letzten Jahren vernachlässigt wurden, jetzt bevorzugt gepflegt werden. Ebenso soll der Feuergraben (gerade wichtig für das Bahnhofsgebiet) immer wieder gereinigt und freigehalten werden. Zum Volkstrauertag konnten 100 Euro als Spende für die Kriegsgräbersammlung überreicht werden. Ortsbürgermeister Schönung berichtete vom Seniorennachmittag, vom 09. Dezember 2018. Mit etwa 70 Teilnehmern war es eine schöne und gelungene Veranstaltung. Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung informierte der Ortsbürgermeister den Gemeinderat über Pachtangelegenheiten. VG-Verwaltung
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-11 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Entlastung des Haushaltsjahres 2015 der Ortsgemeinde Kapsweyer Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kapsweyer hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2018 den Jahresabschluss 2015 festgestellt und dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten der Ortsgemeinde Kapsweyer sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für das Haushaltsjahr 2015 die Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt gemäß 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung an sieben Werktagen, das ist vom 14.02.2019 bis 22.02.2019, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 204, während der allgemeinen Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die öffentliche Auslegung gilt nicht für Angelegenheiten im Sinne des 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz. Dies sind insbesondere Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Bad Bergzabern, 08.02.2019 Verbandsgemeindeverwaltung Im Auftrag Kummler Klingenmünster Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Klingenmünster Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11. Januar 2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben: I. Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Klingenmünster sind 16 Ratsmitglieder zu wählen. II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 32 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 30 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem Gemeindewahlleiter Herrn Erwin Grimm in 76889 Klingenmünster, Schlösselstraße 10 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters Herrn Erwin Grimm in 76889 Klingenmünster, Schlösselstraße 10 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr, ab. V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 03. Mai 2019, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Klingenmünster, den 08. Februar 2019 Erwin Grimm, Ortsbürgermeister und Wahlleiter Amtliche Mitteilungen aus der 44. Sitzung des Gemeinderates von Klingenmünster Die Schoppensänger des Karnevalvereins haben der Gemeinde 350 Euro für die Anschaffung einer Wippe auf dem Kinderspielplatz gespendet. Ortsbürgermeister Grimm und der Gemeinderat bedanken sich herzlich für die Spende der Schoppensänger. An der Haltestelle Weinstraße/Totenweg soll ein Unterstand errichtet werden. Der Gemeinderat beschloss, die von der Firma Mabek aus Soest angebotene Unterstellhalle zum Angebotspreis von 8.053,92 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) anzuschaffen und erteilte den Auftrag. Ferner berieten die Ratsmitglieder verschiedene Bauvorhaben in der Gemeinde. In der Gemeinderatssitzung vom März 2015 wurde die Restaurierung des Grabmals der Eltern von August Becker beschlossen. Die Arbeiten sind durch den beauftragten Steinmetz abgeschlossen worden. Die Kosten belaufen sich auf 4.081,70 Euro (inkl. MwSt.). Der Gemeinderat stimmte der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von ca. 4.100 Euro für die Restaurierung des Grabmals der Eltern von August Becker zu. Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung fasste der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss, einen Ein-Euro-Jobber befristet auf drei Jahre einzustellen. VG-Verwaltung Niederhorbach Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Niederhorbach Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11. Januar 2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben: I. Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Niederhorbach sind 8 Ratsmitglieder zu wählen. II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 16 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. In der Ortsgemeinde entfällt die Erfordernis von Unterstützungsunterschriften ( 16 Abs. 2 KWG). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem Gemeindewahlleiter Herrn Ralf Lorenz in 76889 Niederhorbach, Hauptstraße 2 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters Herrn Ralf Lorenz in 76889 Niederhorbach, Hauptstraße 2 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr, ab.
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-12 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 03. Mai 2019, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Niederhorbach, den 08. Februar 2019 Ralf Lorenz, Ortsbürgermeister und Wahlleiter Niederotterbach Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Niederotterbach Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11. Januar 2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben: I. Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Niederotterbach sind 8 Ratsmitglieder zu wählen. II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 16 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. In der Ortsgemeinde entfällt die Erfordernis von Unterstützungsunterschriften ( 16 Abs. 2 KWG). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem Gemeindewahlleiter Herrn Rudolf Schwöbel in 76889 Niederotterbach, Niedergasse 3 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters Herrn Rudolf Schwöbel in 76889 Niederotterbach, Niedergasse 3 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr, ab. V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 03. Mai 2019, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Niederotterbach, den 08. Februar 2019 Rudolf Schwöbel, Ortsbürgermeister und Wahlleiter Oberhausen Bekanntmachung der Wahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Oberhausen Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11. Januar 2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben: I. Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Oberhausen sind 8 Ratsmitglieder zu wählen. II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 16 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. In der Ortsgemeinde entfällt die Erfordernis von Unterstützungsunterschriften ( 16 Abs. 2 KWG). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei der Gemeindewahlleiterin Frau Irmgard Schreiber in 76887 Oberhausen, Obere Hauptstraße 7 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei der Wahlleiterin für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters Frau Irmgard Schreiber in 76887 Oberhausen, Obere Hauptstraße 7 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr, ab. V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss der Gemeindewahlleiterin gegenüber spätestens am Freitag, dem 03. Mai 2019, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Oberhausen, den 08. Februar 2019 Irmgard Schreiber, Ortsbürgermeisterin und Wahlleiterin Oberotterbach Bekanntmachung der Wahlleiter über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Oberotterbach Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11. Januar 2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben: I. Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Oberotterbach sind 16 Ratsmitglieder zu wählen. II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 32 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 30 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-13 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem Gemeindewahlleiter Herrn Heinz Oerther in 76889 Oberotterbach, Raiffeisenstraße 20 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters Herrn Hartmut Bleicher in 76889 Oberotterbach, In den Birken 9 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr, ab. V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 03. Mai 2019, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Oberotterbach, den 08. Februar 2019 Heinz Oerther, Ortsbürgermeister und Wahlleiter für die Wahl des Gemeinderates Hartmut Bleicher, Erster Beigeordneter und Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters Oberschlettenbach Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Oberschlettenbach Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11. Januar 2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben: I. Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Oberschlettenbach sind 6 Ratsmitglieder zu wählen. II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 12 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. In der Ortsgemeinde entfällt die Erfordernis von Unterstützungsunterschriften ( 16 Abs. 2 KWG). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem Gemeindewahlleiter Herrn Christian Burkhart in 76889 Oberschlettenbach, Glimbornstraße 8 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters Herrn Christian Burkhart in 76889 Oberschlettenbach, Glimbornstraße 8 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr, ab. V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 03. Mai 2019, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Oberschlettenbach, den 08. Februar 2019 Christian Burkhart, Ortsbürgermeister und Wahlleiter Pleisweiler-Oberhofen Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11. Januar 2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben: I. Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Pleisweiler-Oberhofen sind 12 Ratsmitglieder zu wählen. II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 24 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem Gemeindewahlleiter Herrn Roland Gruschinski in 76889 Pleisweiler-Oberhofen, Baumgartenstraße 1 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters Herrn Roland Gruschinski in 76889 Pleisweiler-Oberhofen, Baumgartenstraße 1 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr, ab. V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 03. Mai 2019, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Pleisweiler-Oberhofen, den 08. Februar 2019 Roland Gruschinski, Ortsbürgermeister und Wahlleiter
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-14 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Schweigen-Rechtenbach Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11. Januar 2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben: I. Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Schweigen-Rechtenbach sind 16 Ratsmitglieder zu wählen. II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 32 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 30 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem Gemeindewahlleiter Herrn Dieter Geißer in 76889 Schweigen- Rechtenbach, Am Herdweg 4 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters Herrn Dieter Geißer in 76889 Schweigen- Rechtenbach, Am Herdweg 4 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr, ab. V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 03. Mai 2019, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Schweigen-Rechtenbach, den 08. Februar 2019 Dieter Geißer, Ortsbürgermeister und Wahlleiter Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Entlastung des Haushaltsjahres 2015 der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2018 den Jahresabschluss 2015 festgestellt und dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für das Haushaltsjahr 2015 die Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt gemäß 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung an sieben Werktagen, das ist vom 14.02.2019 bis 22.02.2019, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 204, während der allgemeinen Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die öffentliche Auslegung gilt nicht für Angelegenheiten im Sinne des 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz. Dies sind insbesondere Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Bad Bergzabern, 07.02.2019 Verbandsgemeindeverwaltung Im Auftrag Kummlera Schweighofen Bekanntmachung der Wahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Schweighofen Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11. Januar 2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben: I. Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Schweighofen sind 12 Ratsmitglieder zu wählen. II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 24 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei der Gemeindewahlleiterin Frau Sarah Agne in 76889 Schweighofen, Hauptstraße 18 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei der Wahlleiterin für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters Frau Sarah Agne in 76889 Schweighofen, Hauptstraße 18 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr, ab. V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss der Gemeindewahlleiterin gegenüber spätestens am Freitag, dem 03. Mai 2019, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Schweighofen, den 08. Februar 2019 Sarah Agne, Ortsbürgermeisterin und Wahlleiterin Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Schweighofen vom 16.01.2019 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Schweighofen hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-15 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Inhaltsüberbsicht Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Schweighofen vom 16.01.2019....1 1. Allgemeine Vorschriften....3 1 Geltungsbereich.... 3 2 Friedhofszweck/Bestattungsanspruch....3 3 Schließung und Aufhebung....3 2. Ordnungsvorschriften....4 4 Öffnungszeiten....4 5 Verhalten auf dem Friedhof...4 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten....5 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften....5 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit...5 8 Särge & Urnen....5 9 Grabherstellung....6 10 Ruhezeit...6 11 Umbettungen....6 4. Grabstätten.... 7 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten.... 7 13 Reihengrabstätten.... 7 14 Wahlgrabstätten....8 15 Urnengrabstätten....9 16 Ehrengrabstätten....9 5. Gestaltung der Grabstätten und Grabmale....9 17 Allgemeine Gestaltungsvorschriften....9 18 Gestaltung und Größen der Grabmale....9 19 Errichten und Ändern von Grabmalen....10 20 Standsicherheit der Grabmale....10 21 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale....10 22 Entfernen von Grabmalen....11 6. Herrichten und Pflege der Grabstätten....11 23 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten....11 24 Bepflanzung der Grabstätten....12 25 Vernachlässigte Grabstätten....12 7. Schlussvorschriften....12 26 Alte Rechte....12 27 Haftung.... 12 28 Ordnungswidrigkeiten.... 13 29 Gebühren....13 30 Ausnahme....13 31 Inkrafttreten....14 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Gemeinde Schweighofen gelegenen Friedhof, welcher in der Trägerschaft der Gemeinde steht. 2 Friedhofszweck/Bestattungsanspruch (1) Die Friedhöfe im Sinne des 1 der Satzung dienen der Bestattung von a) Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes Einwohner der Gemeinde waren, b) Personen, die ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben, c) Tot- oder Fehlgeburten nach 8 Abs.2 Satz 2 und 3 und Abs.3 BestG; soweit diese in der Gemeinde geboren wurden bzw. wenn ein Elternteil Einwohner der Gemeinde ist oder d) Personen, die ohne Einwohner zu sein, nach 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu bestatten sind. (2) Auf einem Friedhof soll ferner bestattet werden, wer früher in der Gemeinde gewohnt hat und seine Wohnung hier nur wegen der Aufnahme in eine auswärtige Altenpflege- oder ähnliche Einrichtung oder wegen Verlegung des Wohnsitzes zu auswärts wohnenden Angehörigen zur Vermeidung der Aufnahme in einer der genannten Einrichtungen aufgegeben hat. (3) Die Bestattung anderer Personen kann auf Antrag von dem Friedhofsträger zugelassen werden. 3 Schließung und Aufhebung (1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) - vgl. 7 BestG -. (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten (Sondergräber) erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahlbzw. Urnengrabstätte in der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, kann er in diesen Fällen die Umbettung dahin verlangen. (3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihen- oder Urnenreihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, in die Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Gemeinde in andere Grabstätten umgebettet. (4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekanntgemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte erhält außerdem eine schriftliche Benachrichtigung, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist. (5) Umbettungstermine werden spätestens einen Monat vorher öffentlich bekanntgemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihen- oder Urnenreihengrabstätten - soweit möglich - einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt. (6) Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde auf ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts. 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten (1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang bekanntgegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaubnis des Friedhofsträgers betreten werden. (2) Der Friedhofsträger kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen. (3) Das Betreten des Friedhofes nach Eintreten der Dunkelheit sowie bei witterungsbedingten Gegebenheiten erfolgt auf eigene Gefahr. 5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Kinder unter 12 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. (3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet, a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; Kinderwagen und Rollstühle, Behindertenfahrräder oder ähnliche Hilfsmittel sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung/des Friedhofsträgers sind ausgenommen, b) Waren und Leistungen aller Art, sowie gewerbliche Dienste anzubieten und hierfür zu werben, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen, d) Druckschriften zu verteilen, e) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, f) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen, g) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen, h) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben. Der Friedhofsträger kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. i) Gewerbsmäßig oder andere als eigene Grabstätten zu fotografieren oder zu filmen, es sei denn, aa) ein entsprechender Auftrag eines Nutzungsberechtigten liegt vor oder bb) der Friedhofsträger hat zugestimmt. Für das Verwaltungsverfahren gilt 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechend. (4) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung des Friedhofsträgers; sie sind spätestens 4 Tage vorher anzumelden. 6) * Ausführen gewerblicher Arbeiten (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof, vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen, der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen über die Genehmigungsfiktion nach 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach 42a Abs. 2 Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten vom 27.10.2009, GVBl. S. 355, in der jeweils geltenden Fassung abgewickelt werden. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind.
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-16 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 (3) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte. Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden oder seinen Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen. (4) Die Zulassung kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen. 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. (2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Die Ortsgemeinde setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest. (4) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, eine Mutter mit ihrem nicht über 1 Jahr(e) alten Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch Geschwister im Alter bis zu 5 Jahr(en) in einem Sarg bestattet werden. 8 Särge & Urnen (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge und Überurnen, die in der Erde beigesetzt werden, dürfen nicht aus schwer verrottbarem Material sein, soweit nichts Anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. Eine Bestattung im Leichentuch kann im Einzelfall aus religiösen Gründen von der Genehmigungsbehörde gestattet werden, wenn nachgewiesen ist, dass keine gesundheitlichen oder hygienischen Bedenken bestehen. Die Überführung zum Bestattungsplatz hat in einem Sarg zu erfolgen. 13 BestG bleibt unberührt. (2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Die Särge für Kindergräber dürfen höchstens 1,2m lang, 0,45 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. (3) Für die Bestattung in vorhandenen Grüften sind nur Metallsärge oder Holzsärge mit Metalleinsatz zugelassen, die luftdicht verschlossen sind. (4) Für die Beisetzung von Urnen sind auf dem gesamten Friedhof biologisch abbaubare Urnen zu verwenden. 9 Grabherstellung (1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. den Beauftragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. Bei Tiefgräbern ( 14 Abs. 3) beträgt die Tiefe bis zur Grabsohle 2,30 m. (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. (4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten. 10 Ruhezeit Die Ruhezeit für Leichen und Aschen sowie für reine Urnengrabstätten im (halb-) anonymen Urnenfeld auf dem Friedhof beträgt 30 Jahre. 11 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung des Friedhofsträgers. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb der Gemeinde im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. 3 Abs. 2 und 3 bleiben unberührt. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung des Friedhofsträgers in belegte Grabstätten ausgebettet werden. (4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten die Verantwortlichen nach 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Gemeinde ist bei dringendem öffentlichem Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (5) Umbettungen werden vom Friedhofsträger durchgeführt. Er kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmers bedienen. Er bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden. 4. Grabstätten 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten (1) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Reihengrabstätten für Erd-und für Urnenbestattungen, b) Wahlgrabstätten für Erd- und für Urnenbestattungen c) Ehrengrabstätten. (2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. (3) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten. 13 Reihengrabstätten (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erdbestattungen oder Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nicht möglich. (2) Es werden eingerichtet: a) Einzelgrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kindergrabstätten) b) Einzelgrabfelder für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr c) (Halb-) anonyme Grabfelder (3) In jeder Reihengrabstätte darf - außer in den Fällen des 7 Abs. 4 - nur eine Leiche/Urne bestattet werden. (4) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird 3 Monate vorher veröffentlicht. 14 Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen oder Urnenbestattungen, an denen auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird. (2) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes. (3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten, als Einfach- oder Tiefgräber oder in Form des 15 vergeben. (4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist. (5) Das Nutzungsrecht kann in diesen Grabstätten mehrmals für die gesamte Wahlgrabstätte wiederverliehen werden jedoch max. für die entsprechende Ruhezeit. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren. (6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: a) auf den überlebenden Ehegatten, b) auf die Kinder, c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, d) auf die Eltern, e) auf die Geschwister, f) auf sonstige Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt. (7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung des Friedhofsträgers das Nutzungsrecht auf eine andere Person mit deren Zustimmung übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen.
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-17 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 (8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (9) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. (10) Bei Rückgabe von Wahlgrabstätten wird an den Nutzungsberechtigten die für die Wahlgrabstätte gezahlte Gebühr unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung und der verbleibenden, auf volle Jahre abgerundeten Nutzungszeit anteilig zurückerstattet. 15 Urnengrabstätten (1) Aschen dürfen beigesetzt werden a) in Urnenreihengrabstätten, b) in (Urnen-) Wahlgrabstätten, c) (Halb-) anonymen Urnengrabstätten, (2) Urnengrabstätten erhalten eine Länge von 0,80 m und eine Breite von 0,80 m. (3) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die in der Reihe nach mit einer Urne belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden. (4) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. In einer Urnenwahlgrabstätte dürfen max. vier Urnen beigesetzt werden. (5) Anonyme Urnengrabstätten sind Aschenstätten in der Rasenfläche ohne erkennbare Markierung, für die im Auftrag ein Nutzungsrecht von 30 Jahren verliehen wird. Eine Verlängerung ist nicht möglich. (6) Halbanonyme Urnengrabstätten sind Aschenstätten in der Rasenfläche für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren verliehen wird. Eine Verlängerung ist gem. 14 Abs. 5 möglich. (7) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen. (8) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes gibt, gelten die Vorschriften für die Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten. 16 Ehrengrabstätten Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. 5. Gestaltung der Grabstätten und Grabmale 17 Allgemeine Gestaltungsvorschriften Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen auf Grabfeldern ohne besondere Gestaltungsvorschriften unterliegen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung keinen besonderen Anforderungen. Die übrigen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt. 18 Gestaltung und Größen der Grabmale (1) Auf den anonymen Urnengrabstätten sind keine Beschilderungen, Markierungen, Beschriftungen, etc. sowie Grabschmuck gestattet. Die Ablage von Blumen- und Grabschmuck auf der Beisetzungsfläche ist nur direkt nach der Beisetzung gestattet und wird durch die Gemeinde wieder entfernt. Eine Bepflanzung ist grundsätzlich nicht möglich. (2) Bei den halbanonymen Urnengrabstätten (Baumgrabstätten) besteht die Möglichkeit am Bestattungsplatz ein Markierungsschild (Ahornblatt) durch den Friedhofsträger anbringen zu lassen. Die Aufschriften der Markierungsschilder enthalten ausschließlich Name, Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen. Die Markierungsschilder werden an einem zentralen Baum befesigt. Die Kosten für das Schild trägt der Antragssteller. (3) Der Friedhofsträger kann Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 und auch sonstige bauliche Anlagen zulassen, soweit er es unter Beachtung des 18 für vertretbar hält. 19 Errichten und Ändern von Grabmalen (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen sind der Friedhofsverwaltung anzuzeigen mit der Erklärung, dass das Vorhaben der gültigen Friedhofssatzung entspricht. (2) Der Anzeige sind beizufügen der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung. (3) Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der vollständigen Anzeige begonnen werden, wenn seitens der Friedhofsverwaltung in dieser Zeit keine Bedenken wegen eines Verstoßes gegen die Friedhofssatzung geltend gemacht werden. Vor Ablauf des Monats darf begonnen werden, wenn die Friedhofsverwaltung schriftlich die Übereinstimmung mit der geltenden Friedhofssatzung bestätigt. (4) Das Vorhaben ist erneut anzuzeigen, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Einreichen der Anzeige errichtet bzw. geändert worden ist. 20 Standsicherheit der Grabmale Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemeinen anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.(1) 21 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich einmal im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst. Verantwortlich dafür ist bei Reihengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte ( 13) gestellt hat; bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. (2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.b. Umlegen von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Gemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. 23 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. 22 Entfernen von Grabmalen (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung des Friedhofsträgers entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten werden die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Friedhofsträger oder seinem Beauftragten entfernt. Auf Antrag kann die Abräumung vom Verpflichteten selbst vorgenommen werden. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Für das Abräumen der Grabstellen erhebt der Friedhofsträger bereits bei der Vergabe der Grabstätte eine Gebühr nach der geltenden Friedhofsgebührensatzung. Lässt der Verpflichtete das Grabmal/und die sonstigen baulichen Anlagen/nicht binnen drei Monaten abholen, geht es/gehen sie/entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über, wenn dieses bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei der Genehmigung für die Errichtung des Grabmales oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Sofern Grabstätten vom Verpflichteten selbst abgeräumt werden, wird die Abräumgebühr nach ordnungsgemäßer Abräumung erstattet. (3) Vor dem 30.10.2018 aufgestellte Grabmale und sonstige bauliche Anlagen auf den Grabstätten sind innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Nutzungsrechts durch den Nutzungsberechtigen abzubauen und zu entsorgen. Die Grabstätte muss von allen Ein- und Aufbauten befreit sein, eingeebnet und eingesät werden. Erfolgt der Abbau und die Entsorgung durch die Friedhofsverwaltung, sind die hierfür entstehenden Kosten vom Nutzungsberechtigten zu erstatten. Dies gilt nicht bei Grabstätten für welche bereits eine entsprechende Gebühr entrichtet wurde. (4) Die Entsorgung von anfallenden Materialien auf dem Friedhof ist untersagt. 6. Herrichten und Pflege der Grabstätten 23 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften der 18, 19 hergerichtet und dauernd instandgehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen. (2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gemäß 9 BestG), bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich. (3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen. (4) Reihengrabstätten müssen innerhalb sechs Monaten nach der Bestattung, Wahlgrabstätten innerhalb von sechs Monaten nach der Verleihung des Nutzungsrechtes hergerichtet werden.
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-18 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 (5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. (6) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln ist nicht gestattet. 24 Bepflanzung der Grabstätten (1) Die Grabstätten sollen in ihrer gesamten Fläche, sofern sich keine Abdeckplatte auf der Grabstätte befindet, bepflanzt werden. Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen und eine Höhe von 1,50 m nicht überschreiten. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher. Die Nutzungsberechtigen von Grabstätten werden darum gebeten, die umliegenden Wege an den Grabstätten in einem gepflegten Zustand zu halten. 25 Vernachlässigte Grabstätten (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen oder vorzeitig einebnen. (2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder in angemessener Frist nicht zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweis auf der Grabstätte. 7. Schlussvorschriften 26 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit, Gestaltung und Entfernen der Grabmale nach den bisherigen Vorschriften. (2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer werden auf die Nutzungszeit(en) nach 14 Abs. 1 oder 15 Abs. 4 dieser Satzung seit Verleihung begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche. (3) Im Übrigen gilt diese Satzung. 27 Haftung Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. 28 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Friedhof entgegen der Bestimmungen des 4 betritt, 2. sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt ( 5 Abs. 1), 3. gegen die Bestimmungen des 5 Abs. 3 Satz 1 verstößt, 4. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt ( 6 Abs. 1), 5. Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt ( 11), 6. die Bestimmungen nach 17, 18 nicht einhält, 7. als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert ( 19 Abs. 1 und 3,4), 8. Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt ( 22 Abs. 1), 9. Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält ( 21, 22 und 24), 10. Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel verwendet ( 24 Abs. 6), 11. Veränderungen an den gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätte vornimmt ( 24 Abs. 5) 12. Grabstätten entgegen 19 gestaltet oder bepflanzt ( 24), 13. Grabstätten vernachlässigt ( 25), (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,-- EUR geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 24.5.1968 (BGBl. I S. 481) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. 29 Gebühren Für die Benutzung der von der Gemeinde verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. 30 Ausnahme Abweichend von der vorliegenden Friedhofssatzung sind in Absprache und Genehmigung der Ortsgemeinde Schweighofen besonders begründete Ausnahmefälle möglich. 31 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 30.10.2018 in Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom 12.04.1985 und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft. Schweighofen, den 16.01.2019 S. Agne, Ortsbürgermeisterin * Für das Verfahren zur grenzüberschreitenden vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen wird insbesondere auf die EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 18. März 2016 (BGBl. I S.509) und auf die 4 ff. der Gewerbeordnung verwiesen. [1] Allgemein anerkannte Regeln des Handwerks sind z.b. die TA- Grabmal oder die Richtlinie des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein und Holzbildhauerhandwerks für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern in der jeweils geltenden Fassung. Hinweis Zu der Bekanntmachung der vorstehend abgedruckten Satzung wird nach 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz auf Folgendes hingewiesen: (1) Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen, so gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. (2) Hat jemand eine Verletzung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Abs. 1 Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bad Bergzabern, den 07.02.2019 Verbandsgemeindeverwaltung Im Auftrag Kummler Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Schweighofen vom 16.01.2019 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Schweighofen hat aufgrund der 24 und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2006 (GVBl. S. 57 ff), 1, 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.05.1995 (GVBl. S. 175) und des 31 der Friedhofssatzung für die Ortsgemeinde Schweighofen folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines Für die Benutzung der Einrichtungen des Friedhofes und ihrer Anlagen werden für Leistungen nach der Friedhofssatzung Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung als deren Bestandteil. Kosten für besondere Leistungen, die außerhalb dieser Satzung anfallen, werden in tatsächlicher Höhe erhoben. Das Kommunalabgabengesetz findet entsprechende Anwendung. 2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind: (1) Bei Bestattungen, Urnenbeisetzungen sowie Verlängerung der Nutzungsrechte die Personen, die nach bürgerlichem Recht und dem Bestattungsgesetz die Kosten zu tragen haben, der Antragsteller sowie diejenige Person, die sich zur Tragung der Kosten schriftlich verpflichtet hat. (2) Bei Umbettungen und Wiederbeisetzungen der Antragsteller. (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit Die Gebührenschuld entsteht bereits mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig; sie sind an die Verbandsgemeindekasse Bad Bergzabern zu entrichten.
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-19 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 4 Stundung und Erlass von Gebühren Zum Ausgleich unbilliger Härten können die in der Anlage bezeichneten Gebühren gestundet, ganz oder teilweise erlassen werden. 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 30.10.2018 in Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhofsgebührensatzung vom 12.04.1985 und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft. Schweighofen, den 16.01.2019 Für die Ortsgemeinde Schweighofen: Agné, Ortsbürgermeisterin Hinweis Zu der Bekanntmachung der vorstehend abgedruckten Satzung wird nach 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz auf Folgendes hingewiesen: (1) Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen, so gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. (2) Hat jemand eine Verletzung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Abs. 1 Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bad Bergzabern, den 07.02.2019 Verbandsgemeindeverwaltung Im Auftrag Kummler Friedhofsgebührensatzung Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Schweighofen vom 16.01.2019 I. Reihengrabstätten ( 13 Friedhofssatzung) 1. Überlassen einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung EURO a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 100,- b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 150,- 2. Überlassen einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr. 1 Halbanonyme Urnengrabstätte (Baumgrabstätte) 350,- Markierungsschild für Baumgrabstätte 60,- Anonyme Urnengrabstätte 300,- II. Verleihung des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten ( 14) (1) Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für 30 Jahre 1.1 Einzelwahlgrabstätte 350,- Doppelwahlgrabstätte 700,- jede weitere Wahlgrabstätte 350,- Urnenwahlgrabstätte (max. 4 Urnen) 350,- (2) Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ziffer 1 bei späteren Bestattungen pro Jahr 2.1 Einzelwahlgrabstätte 12,- Doppelwahlgrabstätte 24,- jede weitere Wahlgrabstätte 12,- Urnenwahlgrabstätte 12,- (3) Einmalige Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der vorhergehenden Nutzungszeit pro Jahr (bis zu max. 30 Jahren) 3.1 Einzelwahlgrabstätte 12,- Doppelwahlgrabstätte 24,- jede weitere Wahlgrabstätte 12,- Urnenwahlgrabstätte 12,- Halbanonyme Urnengrabstätte nach I. Nr. 2 12,- III. Bestattung auswärtiger Personen gem. 2 Abs. 3 der Friedhofssatzung Bei verstorbenen auswärtigen Personen, die gem. 2 Abs. 3 der Friedhofssatzung kein Recht auf Beisetzung in einer Grabstätte auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Schweighofen haben, wird näheres in einem Sondervertrag geregelt. Ausnahmen hiervon können jedoch erteilt werden, wenn der/die Verstorbene zu Lebzeiten zu der Gemeinde Schweighofen besondere Bindungen, z. B. früherer Wohnort o. ä. hatte. Über das Vorliegen dieser Voraussetzung entscheidet die Gemeinde. IV. Ausheben und Schließen der Gräber Die Kosten für das Ausheben und Schließen der Gräber durch den Bauhof der Verbandsgemeinde werden entsprechend dem angefallenen Aufwand berechnet. Sofern die Grabanfertigung durch eine Privatperson oder ein Privatunternehmen erfolgt, werden die Kosten entsprechend der zwischen der Gemeinde und diesem Unternehmen getroffenen Vereinbarung berechnet. V. Zuschläge für Bestattungen Grundsätzlich sind Bestattungstermine so festzulegen, dass die Arbeiten insbesondere zum Schließen der Gräber noch innerhalb der Regelarbeitszeit durchgeführt werden können. Für Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit werden entsprechende Zuschläge berechnet. VI. Ausgrabungen, Umbettungen sowie Grababräumungen Ausgrabungen und Umbettungen von Leichen werden grundsätzlich von gewerblichen Unternehmen durchgeführt. Bei Abräumung von Grabstätten durch den Bauhof erfolgt die Berechnung nach Arbeitsumfang (Lohn- und Sachkosten). VII. Verwaltungsgebühren (1) An Verwaltungsgebühren werden erhoben für: a) Bestattung von Verstorbenen 15,- b) Zubettung einer weiteren Person / Urne in eine bestehende Wahlgrabstätte 30,- c) Erteilung der Genehmigung zur Errichtung von Grabmälern, Einfassungen usw. 30,- d) Erteilung der Genehmigung zur Errichtung von Grababdeckplatten das Ausgraben einer Leiche vor Ablauf der Ruhezeit 150,- e) ohne Übertragung in ein anderes Grab 154,- f) mit Übertragung in ein anderes Grab (Umbettung) das Ausgraben von Leichenresten nach Ablauf der Ruhezeit 260,- g) ohne Übertragung in ein anderes Grab 102,- h) mit Übertragung in ein anderes Grab (Umbettung) das Ausgraben von Aschenresten pro Urne 154,- i) mit oder ohne Übertragung in ein anderes Grab 102,- VIII. Sonstige Gebühren (1) Abbau und Entsorgung von Grabstätten gem. 22 Abs. 2 der Friedhofssatzung Reihen-/Einzelwahlgrabstätten 350,- Doppelwahlgrabstätten 400,- jede weitere Grabstätte 350,- Urnengrabstätten 250,- Ortsgemeinde Schweighofen Sondervertrag zwischen der Ortsgemeinde Schweighofen und... als Antragsteller / in 1.) Der / die Antragsteller / in wünscht eine Bestattung auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Schweighofen für... Name Vorname...... geboren am verstorben am... zuletzt wohnhaft in 2.) Ein Rechtsanspruch nach 2 Abs. 2 des Bestattungsgesetzes vom 04.03.1983 ( GVBl. S. 69) oder aufgrund der geltenden Friedhofssatzung besteht nicht. 3.) Die Ortsgemeinde erteilt die Zustimmung zur Bestattung auf dem Friedhof Schweighofen in der Grabstelle Abt.:... Reihe:... Nr.:... 4.) Der Antragsteller entrichtet ein Entgelt in Höhe der jeweils gültigen Grabnutzungsgebühr + 50 % Aufschlag auf diese. 5.) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung entsprechend....... Unterschrift Antragsteller Unterschrift Vertreter Ortsgemeinde
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-20 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Steinfeld Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Steinfeld Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11. Januar 2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben: I. Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Steinfeld sind 16 Ratsmitglieder zu wählen. II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 32 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 30 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem Gemeindewahlleiter Herrn Dr. Marc Steinbrecher in 76889 Steinfeld, Riedstraße 5 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters Herrn Dr. Marc Steinbrecher in 76889 Steinfeld, Riedstraße 5 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr, ab. V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 03. Mai 2019, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Steinfeld, den 08. Februar 2019 Dr. Marc Steinbrecher, Ortsbürgermeister und Wahlleiter Vorderweidenthal Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Vorderweidenthal Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11. Januar 2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben: I. Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Vorderweidenthal sind 12 Ratsmitglieder zu wählen. II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 24 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei dem Gemeindewahlleiter Herrn Volker Christmann in 76889 Vorderweidenthal, Rödelsteinstraße 20 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters Herrn Volker Christmann in 76889 Vorderweidenthal, Rödelsteinstraße 20 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 208 einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr, ab. V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 03. Mai 2019, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Vorderweidenthal, den 08. Februar 2019 Volker Christmann, Ortsbürgermeister und Wahlleiter Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Entlastung des Haushaltsjahres 2015 der Ortsgemeinde Vorderweidenthal Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Vorderweidenthal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2018 den Jahresabschluss 2015 festgestellt und dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten der Ortsgemeinde Vorderweidenthal sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für das Haushaltsjahr 2015 die Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt gemäß 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung an sieben Werktagen, das ist vom 14.02.2019 bis 22.02.2019, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 204, während der allgemeinen Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die öffentliche Auslegung gilt nicht für Angelegenheiten im Sinne des 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz. Dies sind insbesondere Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Bad Bergzabern, 07.02.2019 Verbandsgemeindeverwaltung Im Auftrag Bekanntmachungen anderer Behörden Öffentliche Bekanntmachung über die 50. Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Südliche Weinstraße in der Wahlperiode 2014/2019 am 18.02.2019 - Bekanntmachung vom 08.02.2019 - Am Montag, den 18.02.2019, 16:00 Uhr, findet im Sitzungssaal (Raum 201) der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, die 50. Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Südliche Weinstraße in der Wahlperiode 2014/2019, statt.
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-21 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Die Tagesordnung sieht folgende Beratungsgegenstände vor: Öffentliche Sitzung 1. Annahme von Zuwendungen gemäß 58 Landkreisordnung (LKO) 2. Auftragsvergaben 3. Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2019 Vorlage: BV/537/Z2/2019 4. Sanierung der Schulsporthallen an den in der Trägerschaft des Landkreises Südliche Weinstraße befindlichen Schulen und Sofortmaßnahmen in diesen Sporthallen Vorlage: BV/529/2/2019 5. Kreiszuwendung für den Neubau der kommunalen Kindertagesstätte Edesheim Vorlage: BV/522/50/2019 6. Informationen Nichtöffentliche Sitzung 1. Personalangelegenheiten 2. Informationen Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Kreisrechtsausschusses am 20.02.2019 - Bekanntmachung vom 08.02.2019 - Am Mittwoch, dem 20.02.2019 ab 09:00 Uhr findet in Zimmer 266 bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2 in Landau unter Vorsitz von Frau Justiziarin Fabia Heischling eine Sitzung des Kreisrechtsausschusses statt. Der Kreisrechtsausschuss tagt in teilweise öffentlicher bzw. nichtöffentlicher Sitzung. Die Tagesordnung umfasst 5 Punkte; überwiegend geht es diesmal Sozialangelegenheiten. 76829 Landau i. d. Pf., den 05.02.2019 Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Abteilung Recht und Kommunalaufsicht Referat 11: Recht / Geschäftsstelle Kreisrechtsausschuss Wöschler Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Schulträgerausschusses des Landkreises Südliche Weinstraße in der Wahlperiode 2014/2019 am 21.02.2019 - Bekanntmachung vom 08.02.2019 - Am Donnerstag, den 21.02.2019, 18:00 Uhr, findet im Medienzentrum SÜW-LD, Lazarettstraße 40, 76829 Landau, die Sitzung des Schulträgerausschusses des Landkreises Südliche Weinstraße in der Wahlperiode 2014/2019, statt. Die Tagesordnung sieht folgende Beratungsgegenstände vor: Öffentliche Sitzung 1. Zusammenlegung der beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Bad Bergzabern (Altenbergschule) und Annweiler und Weiterentwicklung dieser vereinigten Schule zu einem Förder- und BeratungszentrumV orlage: BV/527/2/2019 2. Sanierung der Schulsporthallen an den in der Trägerschaft des Landkreises Südliche Weinstraße befindlichen Schulen und Sofortmaßnahmen in diesen Sporthallen Vorlage: BV/529/2/2019 3. Vorstellung des Medienzentrums Südliche Weinstraße - Landau durch dessen Leiter, Herrn Joachim Dieterich 4. Vorstellung der Kreisvolkshochschule durch deren Leiterin, Frau Monika Kukyte 5. Verschiedenes Landkreis Südliche Weinstraße Öffentliche Bekanntmachung zur Abfallentsorgung im Landkreis Südliche Weinstraße Problemabfallsammlung 2019 Vom 11. bis zum 15.03.2019 werden im Landkreis Südliche Weinstraße - wie bereits angekündigt - wieder Problemabfälle eingesammelt. Den Bürgern im Landkreis wird dabei wieder Gelegenheit gegeben, ihr Umweltbewusstsein unter Beweis zu stellen und Problemabfälle umweltgerecht zu entsorgen. Die beauftragte Entsorgungsfirma wird zu folgenden Terminen Fahrzeuge und Personal bereithalten: Albersweiler, Sportplatz Montag, 11.03.2019, 9.45 Uhr bis 10.45 Uhr Annweiler, Parkplatz Stadion Montag, 11.03.2019, 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr Billigheim-Ingenheim, Parkplatz Ev. Kirche Mühlhofen Freitag, 15.03.2019, 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr Birkenhördt, Dorfgemeinschaftshaus Donnerstag, 14.03.2019, 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr Dörrenbach, Parkplatz Ortseingang Donnerstag, 14.03.2019, 11.15 Uhr bis 12.00 Uhr Gleisweiler, Parkplatz Weinstraße Dienstag, 12.03.2019, 11.15 Uhr bis 12.00 Uhr Gleiszellen-Gleishorbach, ehemalige Traubenannahmestelle Donnerstag, 14.03.2019, 9.45 Uhr bis 10.45 Uhr Herxheimweyher, am Dorfgemeinschaftshaus Freitag, 15.03.2019, 14.00 Uhr bis 14.30 Uhr Knöringen, alter Schulhof Dienstag, 12.03.2019, 8.30 Uhr bis 9.15 Uhr Maikammer, Parkplatz am Schwimmbad Dienstag, 12.03.2019, 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr Niederhorbach, Parkplatz am Sportplatz Freitag, 15.03.2019, 9.45 Uhr bis 10.30 Uhr Oberhausen, Dorfgemeinschaftshaus Freitag, 15.03.2019, 8.30 Uhr bis 9.15 Uhr Oberschlettenbach, Parkplatz am Brunnen Donnerstag, 14.03.2019, 15.00 Uhr bis 15.45 Uhr Offenbach, westl. Feuerwehrhaus Freitag, 15.03.2019, 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr Ramberg, Kreuzwoogstr.,neben Feuerwehr Montag, 11.03.2019, 8.30 Uhr bis 9.15 Uhr Rinnthal, Parkplatz am Friedhof, Schulstraße Montag, 11.03.2019, 11.15 Uhr bis 12.00 Uhr Roschbach, Raiffeisenplatz Dienstag, 12.03.2019, 9.45 Uhr bis 10.45 Uhr Silz, Parkplatz am Friedhof Donnerstag, 14.03.2019, 16.15 Uhr bis 17.00 Uhr Waldhambach, Parkplatz unterhalb Sportplatz Donnerstag, 14.03.2019, 8.30 Uhr bis 9.15 Uhr Wernersberg, Dorfmittelpunktsplatz Montag, 11.03.2019, 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr Weyher, Parkplatz Glockenbrunnen Dienstag, 12.03.2019, 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr Eingesammelt werden Farben, Lacke, Lösungsmittel, Reinigungsmittel, Batterien, Pflanzenschutzmittel und Giftstoffe. Gebrauchtes Motoren- und Getriebeöl wird nicht angenommen. Seit dem 1. Juli 1987 müssen Verkäufer von Motoren- und Getriebeöl das Altöl von ihren Kunden kostenlos zurücknehmen. Bei der Problemabfallsammlung werden lediglich ölverunreinigte Putzlappen u. Ä. angenommen. Auch Altmedikamente werden bei der Problemabfallsammlung nicht mehr erfasst. Altmedikamente in haushaltsüblichen Mengen können in die Restabfalltonne gegeben werden. Verpackungen aus Pappe und Beipackzettel gehören in die Papiertonne. Leere Kunststoffdosen, Folien, Blister und Tuben gehören in den gelben Wertstoffsack. Leere Glasflaschen gehören in den Altglascontainer. Bei der Sammlung werden die Problemabfälle von Privathaushalten kostenlos mitgenommen. Es sollten pro Haushalt nur Mengen bis 50 kg bzw. 50 l abgegeben werden. Nach vorheriger telefonischer Anmeldung bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße werden gegen Gebühr auch Sonderabfallkleinmengen aus Gewerbebetrieben bei den Problemabfallsammlungen mitgenommen. Gewerbebetriebe, die größere Mengen entsorgen lassen möchten, können sich unmittelbar mit der SAM GmbH (Tel. 06131 982-980) in Verbindung setzen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Problemabfälle nur in geschlossenen Behältern und Verpackungen abgegeben werden können. Vor Eintreffen des Sammelfahrzeuges sowie während und nach der Sammlung dürfen keine Problemabfälle abgestellt werden. Die Problemabfälle sind direkt beim Sammelpersonal abzugeben! Weitere Informationen finden Sie im SÜW-Wertstoff-Ratgeber 2019! Für Rückfragen steht die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Telefon 06341 940-420, zur Verfügung. (Stolz) Sprechzeiten des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bürgermeister Hermann Bohrer steht den Bürgerinnen und Bürgern im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern während der üblichen Dienstzeiten zur Besprechung ihrer Anliegen zur Verfügung. Darüber hinaus bietet Bürgermeister Bohrer für alle Interessenten, die nicht nach Bad Bergzabern kommen können, zusätzliche Sprechstunden in den Ortsgemeinden an. Bitte rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin (Tel. 06343 701-111).
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-22 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten Die Gleichstellungsbeauftragte Marita Rothmann steht zur Besprechung Ihrer Anliegen während der Dienstzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Tel. 06343 701-221. Sprechzeiten des Behindertenbeauftragten der Verbandsgemeinde Der Behindertenbeauftragte der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, Dietmar Gutting, hält an jedem zweiten Dienstag im Monat eine Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung, Königstraße 61, im Bürgerbüro ab. Neben der regulären Sprechstunde von 16 bis 17 Uhr kann auch ein weiterer Besprechungstermin oder eine Beratung vor Ort - nach vorheriger Absprache mit Herrn Gutting unter Tel. 06349 7343 - vereinbart werden. (Verbandsgemeindeverwaltung) Sprechstunde des Schiedsmannes der Verbandsgemeinde Am Donnerstag, 07. März, von 17 bis 18 Uhr, hält der Schiedsmann der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, im Schloss, Zimmer 222, eine Sprechstunde ab. Anmeldungen unter Tel. 06342 / 7023 oder 06343 / 8682. (Verbandsgemeindeverwaltung) Stellenausschreibung Die kommunale Kindertagesstätte Waldgeister in der Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher/in. Es handelt sich um eine befristete Stelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von ca. 30 Stunden im Rahmen einer Mutterschutzvertretung bis zunächst Mitte Oktober 2019, mit der Aussicht auf Verlängerung während der Elternzeit. Die Kindertagesstätte besteht aus zwei Gruppen, in denen Kinder zwischen zwei bis sechs Jahren betreut werden. Die Konzeption kann im Internet unter www.pleisweiler-oberhofen. de/kita eingesehen werden. Wir erwarten: Aufgeschlossenheit, Teamfähigkeit, Engagement und Einfühlungsvermögen, Flexibilität, sowie Freude und Verantwortungsbewusstsein bei der Arbeit mit Kindern und deren Eltern. Wir bieten: Die Möglichkeit, in einer gut ausgestatteten Kindertagesstätte die pädagogische Arbeit in einem engagierten Team mit zu gestalten. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD entsprechend den Eingruppierungsmöglichkeiten des Erziehungsdienstes. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bitte bis zum 15. Februar 2019 an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern,-Personalabteilung-, Königstr. 61, 76887 Bad Bergzabern. (Verbandsgemeindeverwaltung) PC-Kräfte für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 gesucht Am 26. Mai 2019 finden zeitgleich die Europawahl und die Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz statt. Da die Wahlen zum Kreistag, Verbandsgemeinderat und den Ortsgemeinderäten sehr aufwändig in der Auszählung sind, erfolgt die Ergebnisfeststellung in den Wahllokalen IT-unterstützt. In jedem Wahlvorstand werden entsprechende Notebooks und Drucker zur Verfügung stehen. Für die Bedienung bzw. als Erfassungskräfte suchen wir Personen, die am 26. Mai 2019 (unter Aufsicht des Wahlvorstandes) die Stimmzettel eingeben; das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Die IT-Anforderungen sind nicht hoch, der Umgang mit dem PC sollte jedoch gewohnt sein. Aufwand: Schulungsabend, voraussichtlich im Mai 2019 Unterstützung des Wahlvorstands durch Erfassen der Stimmzettel Am Wahltag, Sonntag, 26. Mai 2019, ab 17:30 Uhr und evtl. am Montag, 27. Mai 2019, ab 8:00 Uhr Aufwandsentschädigung: Die PC-Kräfte erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35 Euro pro Tag. Wenn Sie an der Mitarbeit interessiert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: Herr Lambrix, Tel. 06343 701-118, t.lambrix@vgbza.de Frau Schürmann, Tel. 06343 701-114, k.schuermann@vgbza.de (Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern)
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-23 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Stellenausschreibung Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle eines/r Sachbearbeiters/in in der Bauabteilung zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere: Friedhofs- und Bestattungswesen Bewirtschaftung und Unterhaltung der Friedhöfe und seiner Anlagen Unterhaltung und Bewirtschaftung öffentlicher Gebäude und Anlagen, Abmarkungen Förderung des sozialen Wohnungsbaus (Modernisierungsprogramm) Unsere Erwartungen: Abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. erfolgreicher Abschluss der Ersten Angestelltenprüfung Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit Selbstständiges, zuverlässiges und verantwortliches Arbeiten Organisationsfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (Entgeltgruppe 6 TVöD). Die Stelle ist gleichermaßen für Frauen und Männer geeignet. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 04.03.2019 an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern -Personalabteilung-, Postfach 1313, 76883 Bad Bergzabern. (Verbandsgemeindeverwaltung) Schulveranstaltung im Rebmeerbad Verehrte Badegäste, das Rebmeerbad ist am Mittwoch den, 20.02.2019 wegen einer Schulveranstaltung erst ab 14:00 Uhr geöffnet. Wir danken für Ihr Verständnis! (Verbandsgemeindeverwaltung Bäderabteilung) Elektronikzentrum der Bundeswehr Freisprechungsfeier der Auszubildenden zum Elektroniker für Geräte und Systeme Am Donnerstag, den 31. Januar 2019, fand in der Schlosshalle in Bad Bergzabern die Freisprechungsfeier der Auszubildenden des Elektronikzentrums der Bundeswehr des Jahrgangs 2015 statt. Oberstleutnant Wolfgang Eder begrüßte die Ehrengäste, die Absolventen und deren Angehörige sowie Vertreter der Berufsbildenden Schule Südliche Weinstraße. Er ging kurz auf die erzielten Ergebnisse der Jungfachhandwerker ein und freute sich über eine relativ große Anzahl von zukünftigen Beschäftigten bei der Bundeswehr. Gruppenbild der Absolventen Die Festrede hielt in diesem Jahr erstmalig der Landrat des Landkreises Südliche Weinstraße, Dietmar Seefeldt. Es gelang ihm eindrucksvoll, den jungen Leuten die historischen Ursprünge einer Freisprechung mit der aktuellen Veranstaltung zu verdeutlichen. Er bedankte sich im Namen des Landkreises Südliche Weinstraße bei der Bundeswehr für ihr außerordentliches Engagement, junge Leute in einem zukunftssicheren, modernen Beruf in dieser großen Anzahl auszubilden. Im Anschluss richteten sowohl der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, Hermann Bohrer, als auch der Stadtbürgermeister, Dr. Fred Holger Ludwig, ihre Grußworte an die frisch gebackenen Jungfachhandwerker/-innen. Die Leiterin der Berufsbildenden Schule Südliche Weinstraße, Petra Reuter, beglückwünschte anschließend die Absolventen zu ihrem erfolgreichen Abschluss. Gemeinsam mit ihren zahlreich anwesenden Fachlehrern betonte sie eindringlich den Landrat Dietmar Seefeldt bei seiner Festrede Bedarf an Fachhandwerkern in unserem Digitalen Zeitalter. 21 junge Männer und zwei junge Damen erhielten durch Vertreter der Industrie- und Handelskammer der Pfalz, durch das Bundeswehrdienstleistungszentrum Zweibrücken und durch die Berufsbildende Schule Südliche Weinstraße ihre Abschlusszeugnisse. Weiterhin konnte Oberstleutnant Wolfgang Eder die drei Prüfungsbesten vom Elektronikzentrum prämieren. Milena Bühren, Jan Döring und Can C. Brodbeck nahmen die Auszeichnung mit Stolz in Empfang. Zusätzlich absolvierten Celine Wander und Daniel Fengler während ihrer Ausbildungszeit die Fachhochschulreife. Frau Reuter von der Berufsbildenden Schule überreichte die mit viel Motivation und Fleiß erarbeiteten Abschlüsse an beide Absolventen. Durch die Veranstaltung moderierten sehr professionell die Jungfachhandwerker Fabian Geibel und Luca Rapp. Sowohl die Highlights der Ausbildung als auch die musikalischen Einlagen der hauseigenen Elo-Rocker s trugen zu einer gelungenen Freisprechungsfeier bei. Die Ausbildungswerkstatt in Bad Bergzabern hat für das kommende Ausbildungsjahr noch Ausbildungsplätze frei. Interessierte Bewerber können sich über das Dienstleistungszentrum Zweibrücken noch für 2019 bewerben. Kontaktdaten www.bundeswehrkarriere.de bwdlzzweibrückenpersonalangelegenheiten@bundeswehr.org oder Elektronikzentrum der Bundeswehr - Ausbildungswerkstatt Kapeller Straße 28, 76887 Bad Bergzabern Tel. 06343 / 702 260 info@abw-badbergzabern.de (Bundeswehr) Neues vom Elektronikzentrum der Bundeswehr Foto: Elektronikzentrum Am 04. Februar 2019 konnte der Leiter des Elektronikzentrums der Bundeswehr in Bad Bergzabern, Oberstleutnant Wolfgang Eder, einem Beamten die Ernennungsurkunde zum Technischen Regierungshauptsekretär überreichen. Der Beamte, Herr Roland Schneiders, ist in der Arbeitsvorbereitung beim Elektronikzentrum eingesetzt und nahm seine Urkunde mit Freude entgegen. Herr Schneiders ist gleichzeitig der 1. Vorsitzende der Truppenkameradschaft des Deutschen Bundeswehrverbandes für den Standort Bad Bergzabern. Oberstleutnant Eder wünschte viel Glück für die Zukunft und überreichte die Ernennungsurkunde. Es gratulierten auch der Leiter Zentrale Betriebsführung, Oberstleutnant Gründer, der Personalratsvorsitzende, Herr Frey, sowie die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Schlinck-Frischmann. (Elektronikzentrum der Bundeswehr) Forstrevier Viehstrich Sprechstunde Jeden ersten Mittwoch im Monat von 17:30 bis 18:30 Uhr im Gemeindehaus Steinfeld. Brennholzvorbestellung für die kommende Saison Bitte geben Sie Ihre Brennholzvorbestellung auf folgenden Wegen bis zum 15. September eines jeden Jahres ab: In der Sprechstunde am ersten Mittwoch eines jeden Monats Per e-mail unter frank.muesel@wald-rlp.de (Frank Müsel, Revierleiter)
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-24 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Überwuchs in den öffentlichen Verkehrsraum und Straßenreinigung sowie Räumpflicht Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, bedingt durch die Hektik des Alltages bemerkt man Missstände oftmals nicht oder vergisst ganz einfach seine Verpflichtungen. Im Rahmen mehrerer Außendienste wurden verstärkt Mängel im Bezug auf das Landesstraßengesetz und die Straßenreinigungssatzungen in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde sowie in der Stadt Bad Bergzabern festgestellt. Ohne gleich mit Paragrafen und/oder Bestimmungen kommen zu wollen, bitten wir Sie, Ihr Eigentum zu überprüfen und wenn nötig, den ordnungsgemäßen Zustand baldmöglichst wieder herzustellen. Jetzt, mit Ende der Wachstumsperiode, ist ein günstiger Zeitpunkt, den Rückschnitt zu tätigen. Der Bewuchs darf grundsätzlich nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen und im Grenzbereich eine Höhe von 2,00 Metern nicht überschreiten. Die Straßenreinigung ist einmal wöchentlich, möglichst kurz vor dem Wochenende, durchzuführen. In diesem Zug weisen wir auch auf die Schneeräumung und Streupflicht gemäß der Straßenreinigungssatzung hin. Vielen Dank für Ihre Mithilfe! (Ordnungsbehörde)
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-25 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Blutspendetermin in Bad Bergzabern 15.000 Blutspenden reichen gerade mal einen Tag! Helfen Sie mit am Dienstag, 19. Februar 2019, findet der erste Blutspendetermin 2019 statt. Auf Grund der Faschingsveranstaltungen in der Schlosshalle findet dieser Blutspendetermin in der Feuerwache in Bad Bergzabern (Kapellerstraße 30) statt. Eingeladen sind alle Spender und Neuspender ab 18 Jahren. Auf jeden Spender wartet ein kleines Dankeschön des Blutspendedienstes sowie ein kleiner Imbiss zur Stärkung nach der Spende. Das Blutspendeteam erwartet Sie zwischen 16:30 und 20:00 Uhr in der Feuerwache in Bad Bergzabern. Weitere Informationen finden Sie unter www.drk-bza.de oder unter www.blutspendedienst-west.de (Faber/DRK) VdK Ortsverband Bad Bergzabern Stammtisch Das nächste Treffen ist beim traditionellen Stammtisch am dritten Donnerstag des Monats. Termin ist der 21.02.2019 ab 18.00 Uhr. Dieses Mal wieder in der Gaststätte Zwoggel am Bahnhof in Bad Bergzabern. Wir freuen uns über rege Teilnahme! Wir haben Plätze reserviert, eine Anmeldung ist aber nicht erforderlich. (Iris Scheibel) Bündnis gegen Depression Landau-Südliche Weinstraße e.v. Termine der Selbsthilfegruppe in 2019 Jeden dritten Donnerstag im Monat um 19:00 Uhr in der Tagesklinik Landau, Nordring 9: 21. Februar, 21. März, 18. April, 16. Mai, 18. Juli, 15. August, 19. September, 17. Oktober, 21. November und 19. Dezember (A. Lichtenthäler) Noch freie Plätze für das Symposium am 21. März im Pfalzklinikum - Anmeldung bis 28. Februar Für das zweite Symposium zu Maßregelvollzug und Zivilgesellschaft des Pfalzklinikums gibt es noch freie Plätze. Interessierte können sich noch bis zum 28. Februar für die Veranstaltung am Donnerstag, 21. März, anmelden. Dieses Mal geht es um Kommunikation und Trialog, eine besondere Form des Dialogs und Austauschs auf Augenhöhe zwischen Betroffenen, Behandlern und Angehörigen. Interaktiv mit einem Video, das Einblicke in das Leben von Patientinnen und Patienten des Maßregelvollzugs gibt, aber auch diskursiv und offen für unterschiedliche Blickwinkel, ist das Symposium gestaltet. Start der Veranstaltung ist um 10 Uhr in der Mehrzweckhalle des Pfalzklinikums, Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster. Hier kommen unterschiedliche Verantwortliche aus Medien, Justiz, Nachbarschaft sowie Fachleute des Maßregelvollzugs zu Wort. Ziel der Veranstaltung ist, einen neuen Blick auf Maßregelvollzug, Gesellschaft und Trialog zu entwickeln. Denn vielfach werden gründliche Analysen und Diskussionen durch ein Schubladendenken in der Gesellschaft ersetzt. Um schriftliche Anmeldung (per Mail oder per Post) wird bis zum 28. Februar gebeten. Ansprechpartner ist Sebastian Löhlein, Fort- und Weiterbildungsinstitut, Pfalzklinikum. Weitere Infos zum Programm unter: https://bit.ly/2llwtcp Kontakt Sebastian Löhlein, Fort- und Weiterbildungsinstitut Pfalzklinikum Weinstraße 100 76889 Klingenmünster sebastian.loehlein@pfalzklinikum.de (Pfalzklinikum) Polizeiinspektion Bad Bergzabern Hinweise in allen Fällen an die Polizeiinspektion Bad Bergzabern, Tel. 06343 9334-0 oder per E-Mail an pibadbergzabern@polizei.rlp.de Ausbringen von möglichen Giftködern Steinfeld: Am Samstag, den 09.02.2019, gegen 09:00 Uhr fand eine Zeugin beim Spazierengehen mit ihren Hunden auf einer Wiese neben dem Fahrradweg zwischen Steinfeld und Kapsweyer zwei verdächtige im Gras abgelegte rohe Fleischbällchen. Da diese noch sehr frisch waren, ging sie davon aus, dass diese dort erst kürzlich abgelegt wurden. Sehr viele Personen mit ihren Hunden würden diesen Weg nutzen, daher geht die Zeugin davon aus, dass eine bislang unbekannte Person diese Fleischbällchen als Warnung dort abgelegt hatte. Hinweise, dass sich in den Fleischbällchen Gift befindet, konnten bei einer direkten Nachsicht nicht bestätigt werden. Konkrete Hinweise zum Verursacher konnten bislang nicht erlangt werden. Hinweise nimmt die Polizei in Bad Bergzabern entgegen. Unsachgemäß entsorgte Autoreifen Niederhorbach: Eine Zeugin teilte am Samstag, den 09.02.2019, gegen Mittag mit, dass sie beim Spazierengehen zwischen Gleiszellen und Niederhorbach in einem Waldstück mehrere unrechtmäßig abgelagerte Autoreifen festgestellt habe. Zusammen mit der Zeugin konnten die vier Autoreifen in der Gemarkung Fuchsbau gefunden werden. Es wurde eine Anzeige gefertigt. Die zuständige Behörde wurde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und wird sich der Reifen zeitnah annehmen. Bislang gibt es keine Hinweise zum Verursacher der Umweltverschmutzung. Bei dem Waldstück handelt es sich zudem um ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet.Hinweise nimmt die Polizei in Bad Bergzabern entgegen. Verschiedene Betrugsmaschen VG Bad Bergzabern: Übers Wochenende wurden auch aus dem Raum Bad Bergzabern verschiedene Betrugsversuche und ein Einmietebetrug bekannt. Eine 61-jährige aufmerksame Frau aus der Kurstadt wurde stutzig, als sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung des Amtsgerichtes Hamburg-Altona in den Händen hielt. Sie sollte ausstehende Schulden inklusive Kosten in Höhe von 347 EUR an das Gericht überweisen. Da sie mit dem Sachverhalt nichts anfangen konnte, fragte sie telefonisch bei dem Amtsgericht in der Hansestadt an. Dort wurde ihr mitgeteilt, dass es sich um einen Betrugsversuch handele und sie auf keinen Fall wegen dem Schreiben Geld irgendwohin überweisen soll. Am Freitagnachmittag rief ein unbekannter Mann bei einer 82-jährigen Frau aus Bad Bergzabern an und versuchte bei dem Telefonat das Vertrauen der Dame zu wecken. Zunächst erkundigte er sich nach dem Wohlbefinden, dann leitete er das Gespräch auf eine vermeintliche Notlage durch einen verschuldeten Verkehrsunfall über, weshalb er dringend Geld benötige. Die Angerufene schöpfte jedoch zu Recht Verdacht auf einen kriminellen Hintergrund und wiegelte den unverschämten Anrufer geschickt ab. Die Angehörige einer 92-jährigen Oma teilte aus Schweigen-Rechtenbach mit, dass am Freitag in den späten Abendstunden auf dem Telefon ihrer 92-jährigen Oma ein angeblicher Polizist anrief und sich wohl das Vertrauen der Oma erschleichen wollte. Da die wachsame Angehörige den unbekannten Anrufer aber gleich durchschaute und entsprechende Antworten gab, legte der unbekannte Mann sofort auf. Da sich in den letzten Wochen diese Versuche häufen, warnt die Polizei nochmals eindringlich vor diesen Betrugsmaschen. Bei zwielichtigen Schreiben oder Anrufen gilt erhöhte Vorsicht und sollte niemals Geld irgendwohin überwiesen oder ausgehändigt werden. Bei Zweifel sollten die Betroffenen immer die Polizei oder auch Angehörige direkt zu Rate ziehen.
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-26 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Kriminelle versuchen insbesondere ältere Menschen zu prellen und gaukeln oft auch Verwandschaftsverhältnisse vor, um das Vertrauen zu gewinnen. Am Telefon sollte auch niemals über finanzielle Verhältnisse oder die persönliche Situation gegenüber Unbekannten gesprochen werden. Vor allem sollte man sich auch nicht unter Druck setzen lassen. Laut Polizei nutzen die Täter oft die Namen von Angehörigen, um ihre Geschichte glaubwürdiger erscheinen zu lassen. Aus Klingenmünster wurde dann noch ein vollendeter Einmietebetrug zum Nachteil eines Hotels bekannt. Übers Wochenende übernachtete ein Mann im Stiftsgut und machte sich ohne die Rechnung zu begleichen aus dem Staub. Er wird folgendermaßen beschrieben: Ca. 35 Jahre alt; 1,65 m groß; korpulent; schwarzes Haar mit Halbglatze; Brille, Dreitagebart und sprach mit französischem Akzent. Die Polizei mahnt zur Vorsicht beim Einmieten einer solchen Person und bittet um Hinweise an die PI Bad Bergzabern. Sachdienliche Hinweise in allen Fällen bitte an die PI Bad Bergzabern! Sprechzeiten der Jugendpflege Jugendpfleger Michael Gerbes, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 701-217, Email: m.gerbes@vgbza.de, Sprechstunde nach Vereinbarung Streetworkerin Anna Drieß, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 0157 88082509, E-Mail: a.driess@bad-bergzabern.de, Sprechstunde nach Vereinbarung Streetworkerin Maria Reichert, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 0157 37426045, E-Mail: m.reichert@bad-bergzabern.de, Sprechstunde nach Vereinbarung Schulsozialarbeiter Martin Krisch, Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern, Zimmer 017, Pestalozzistraße 18, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 989017, E-Mail: m.krisch@schulsozialarbeit-suew. de, Sprechstunde nach Vereinbarung Schulsozialarbeiterin Sibylle Wirth, Böhämmer-Grundschule Bad Bergzabern, Büro Bau B (Erdgeschoss), Lessingstraße 38, Tel. 06343 989-6216, Handy 0162 1980434, E-Mail: s.wirth@schulsozialarbeitsuew.de, Sprechzeiten 8-13 Uhr, Termine nach Absprache Schulsozialarbeiterin Katharina Körner-Boos, Berufsbildende Schule Südliche Weinstraße in Bad Bergzabern, Zimmer 105 (Bau A), Steinfelder Straße 53, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 935028, E-Mail: k.koerner-boos@schulsozialarbeit-suew.de, Sprechzeiten 7:30-14 Uhr, Termine nach Vereinbarung Jugendmigrationsdienst Südliche Weinstraße Ostring 17-19 (Ostringcenter), 76829 Landau, Tel. 06341 9876633, Mobil: 0179 6921767, E-Mail: siegfried.schmidt@cjd.de, www.cjdinternetstudio.de Kostenlose Beratung für junge Menschen mit Migrationshintergrund bis 27 Jahre sowie kostenfreies Internetstudio mittwochs und donnerstags von 15 bis 19 Uhr, 12 bis 27 Jahre Familienreferentin Ute Braune, 76887 Bad Bergzabern, Luitpoldstraße 22, Tel. 06343 6100682 Offene Jugendtreffs der Stadt und Verbandsgemeinde Die Jugendpflege der Stadt und der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern versuchen mit einem ausgewogenen Programm Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrem Freizeitverhalten zu begleiten. Das Hauptaufgabengebiet liegt in der Schaffung kinder- und jugendgerechter Angebote mit den Methoden der Gruppen- und Einzelarbeit in der offenen Jugendarbeit. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf den Präventionsaufgaben liegen. Dies geschieht insbesondere durch Angebote im sportlichen bzw. kulturellen Bereich. Öffnungszeiten: Bad Bergzabern Jugendtreff, Marktstraße 19 Dienstag und Donnerstag: 16-20 Uhr Freitag: 16-21 Uhr Montag: Koch AG 16-18 Uhr, Anmeldung erforderlich Montag: Kreativ AG: 16-18 Uhr, Donnerstag Sport AG: Kreissporthalle BZA, 20-22 Uhr Barbelroth Jugendtreff jeden zweiten Dienstag 18:30-20:30 Uhr (11-15 Jahre) Gleiszellen-Gleishorbach Jugendtreff jeden zweiten Freitag: 18-20 Uhr (8 bis 12 Jahre). Während der Ferien ist der Jugendtreff geschlossen. Hergersweiler Jugendtreff Freitag: 18-21 Uhr, 10 bis 18 Jahre Kapellen-Drusweiler Jugendtreff, Freitag: 18-20 Uhr, Kidstreff jeden 2. Freitag: 16:15-17:45 Uhr, Ferien geschlossen Kapsweyer Kidstreff im Jugendraum Donnerstag: 16-18 Uhr nach Aktionsplan (7-10 Jahre), Info bei Jugendpflege Jugendtreff, Freitag: 17-19 Uhr nach Aktionsplan (ab 10 Jahren), Info bei Jugendpflege Klingenmünster Jugendtreff am See, Mittwoch: 17:30-19:30 Uhr Niederotterbach Jugendtreff, im Bürgerhaus Freitag: 18-20 Uhr (8-13 Jahre), 20-23 Uhr (ab 13 Jahre) Oberhausen Jugendtreff, Raiffeisenstraße 14, ab 10 Jahre, jeden zweiten Freitag 16-18 Uhr Oberotterbach Jugendtreff, Unterdorfstraße 2, jeden zweiten Freitag,18-20 Uhr geöffnet, Ferien geschlossen Pleisweiler-Oberhofen Jugendtreff, Haus am Sportplatz, ab 11 Jahre, jeden dritten Freitag, 18:30-20:30 Uhr Schweigen-Rechtenbach Jugendtreff, Donnerstag 16:30-19:30 Uhr, Ferien geschlossen Schweighofen Jugendtreff, Freitag 17-20 Uhr Steinfeld Jugendraum, Mittwoch 18-21 Uhr und jeden letzten Freitag 18-22 Uhr Vorderweidenthal Jugendtreff im Schulhaus, Dienstag 17-19 Uhr, Ferein geschlossen Kino am ZKM in Karlsruhe Film nach Freier Wahl! Für Jugendliche ab 12 Jahre Am Dienstag, 26. Februar 2019 Abfahrt um 15.00 Uhr Zurück um 20.48 Uhr Treffpunkt am Bahnhoff BZA Teilnehmerbeitrag inklusive Fahrt und Eintritt: 9,- Anmeldung bei der VG Jugendpflege: Natalia Merkel Königstr. 61, 76887 Bad Bergzabern Tel.: 06343/70216 Email: n.merkel@vgbza.de Online-Reservierung möglich!!! www.vg-bad-bergzabern.de Bildung&Soziales Jugend Veranstaltungen
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-27 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Schlittschuhbus nach Waldbronn Die Jugendpflege Bad Bergzabern und Annweiler fährt am Samstag, den 09. März 2019 nach Waldbronn bei Karlsruhe in die Eislaufhalle Für Kinder von 8-12 Jahren Abfahrt: 11.00 Uhr in Bad Bergzabern am Bahnhof Ankunft: 16.30 Uhr in Bad Bergzabern am Bahnhof WICHTIG: Handschuhe nicht vergessen!!! Für Jugendliche ab 13 Jahre Abfahrt: 16.30 Uhr in Bad Bergzabern am Bahnhof Ankunft: 23.30 Uhr in Bad Bergzabern am Bahnhof Teilnehmerbeitrag mit der Anmeldung abgeben Ist eine Teilnahme nicht mehr möglich, erfolgt sofort eine Absage! Name: Vorname: Geburtsdatum: Telefonnummer: Straße: Wohnort: Meine Tochter/mein Sohn ist meines Wissens mit keiner/mit folgender Krankheit bzw. folgendem Leiden (z. B. Allergie) behaftet: Email-Adresse: Die angegebenen Bedingungen erkenne ich an. Unterschrift der Eltern Ort, Datum: bzw. des gesetzlichen Vertreters: >>>>> Anmeldung + 10,- bis 01.03.2019 <<<<< Schriftliche Anmeldung an die VG Jugendpflege:Königstr. 61,76887 Bad Bergzabern Online -Reservierung möglich: www.vg-bad-bergzabern.de -> unter Bildung u. Soziales -> Jugend->Veranstaltungen Bitte ankreuzen! Ferienfreizeit Dienstag, 26.02. Kino am ZKM in Karlsruhe (ab 12 Jahre) Film nach freier Wahl. Abfahrt um 15.00 Uhr, zurück um 20.48 Uhr Teilnehmerbeitrag inkl. Fahrt und Eintritt: 9,- Donnerstag, 28.02. Daimlerfahrt nach Wörth (ab 14 Jahre) Mit Werksführung und Infogespräch über die Ausbildungsberufe sowie duale Studiengänge bei der Firma Daimler von 8.50 Uhr bis 14.15 Uhr Kostenfrei Treffpunkt: Bahnhof Bad Bergzabern ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hiermit melde ich mein Kind verbindlich an: Kino am ZKM in Karlsruhe am 26.02.2019 Daimlerfahrt am 28.02.2019 Name: Vorname: Geburtsdatum: PLZ/Wohnort: Strasse: Telefon: Datum und Unterschrift eines Erziehungsberechtigten: Schriftliche Anmeldung und Infos bei der Jugendpflege: Natalia Merkel Königstr. 61, 76887 Bad Bergzabern Tel.: 06343/701216 Fax: -98 Email: n.merkel@vgbza.de Fah rt, Sc h littschuhe un d E in tr itt 10, -
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-28 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Eine Führung im Mercedes-Benz Werk Wörth (Ab 14 Jahre) Erlebe die Vergangenheit und die Zukunft des größten LKW-Montagewerks von Mercedes-Benz Trucks. Die Erfolgsstory von Daimler mit einer spannenden Werksführung und der Einblick hinter die Kulissen. Nach der Werksführung findet ein Infogespräch im Ausbildungszentrum der Firma Daimler statt, bei dem Du Informationen über die Ausbildungsberufe, duale Studiengänge, sowie deren Auswahlkriterien und Voraussetzungen bekommst! Am 28. Februar 2019 Abfahrt um 8.50 Uhr Zurück um 14.15 Uhr (Treffpunkt am Bahnhof BZA) KOSTENFREI Anmeldeschluss am Mittwoch, den 20. Februar 2019 bei der Jugendpflege: Anmeldung bei der VG Jugendpflege: Natalia Merkel Königstrasse 61, 76887 Bad Bergzabern Tel. 06343/701216 Email: n.merkel@vgbza.de Online - Reservierung möglich!!! www.vg-bad-begzabern.de Bildung&Soziales Jugend Veranstaltungen Das neue Jahresprogramm von Lobby für Kinder in Klingenmünster Das neue Jahresprogramm ist online. Seit nunmehr 20 Jahren bietet der Verein Lobby für Kinder Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche, Erwachse, Familien, Schulklassen, Kindergärten, Geburtstagsgesellschaften an. Das schöne Gelände in der Kaiserbacher Mühle mit seinen Spielbereichen im Wald, am Bach und auf der Wiese bietet Raum und Möglichkeiten zum Entdecken, Ausprobieren und Staunen, zum Entspannen, zum Freude haben. Auf der Homepage unter www. lobbyfuerkinder.de/veranstaltungen/jahresprogramm/ sind alle Angebote für 2019 eingestellt. Schauen sie mal rein. Es ist eine kunterbunte Palette von Workshops, Halbtages- und Tagesveranstaltungen und ganzen Ferienwochen. Schwerpunkte sind die Themen Natur und Umwelt, Tiere erleben, kreatives und handwerkliches Tun mit allen Sinnen und das Erleben von Gemeinschaft. Anmeldungen sind ganz einfach über ein Anmeldeformular auf der Homepage möglich. Neu ist die Platzreservierung für Geburtstagsfeiern - mit und ohne Programm, Klassen- oder Kindergartenausflüge über einen Onlinekalender. Fit im Ehrenamt Schulung zum Erwerb und zur Erneuerung der Jugendleitercard Im Rahmen der diesjährigen Jugendleiterschulung besteht für Erwachsene und Jugendliche die Möglichkeit, die sogenannte Jugendleiter- Card (JuleiCa) erwerben zu können. Darauf weisen der Erste Kreisbeigeordnete und Jugenddezernent Marcus Ehrgott sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch hin. Angesprochen sind Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren, die entweder bereits in der Jugendarbeit aktiv sind oder sich künftig ehrenamtlich in einem Verein oder Verband engagieren möchten. Den Teilnehmern der Schulung werden grundlegende Informationen zur Durchführung von Freizeiten oder zur Kinder- und Jugendgruppenbetreuung vermittelt. Inhalte sind unter anderem die Aufsichtspflicht, Haftungs- und Versicherungsrecht, Gruppenprozesse, Gewalt- und Suchtprävention, sowie der Umgang mit schwierigen Kindern. Neben den theoretischen Grundlagen, werden auch Beispiele und Übungen aus und natürlich für die Praxis nicht zu kurz kommen. Veranstalter sind die Jugendförderung der Stadt Landau, die Kreisjugendpflege sowie der Kreisjugendring als Dachverband aller Jugendarbeit betreibender Vereine im Landkreis. Die Grundlagenschulung findet an den Wochenenden 30./31. März und 6./7. April im Kreishaus SÜW statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 10 Euro inklusive Verpflegung. Informationen, auch über Vergünstigungen von Inhaberinnen und Inhaber der JuleiCa sind erhältlich beim Kreisjugendamt, Claudia Rink, Tel. 06341/940-791, oder Stadtjugendamt, Arno Schönhöfer, Tel. 06341/13-5170. Am Sonntag, 31. März, findet außerdem ab 9 Uhr im Kreishaus eine Juleica-Update-Schulung statt. Die JuleiCa ist drei Jahre lang gültig und muss anschließend verlängert oder neu beantragt werden. Das bundesweite Verfahren setzt eine zehnstündige Fortbildung in diesem Zeitraum voraus. Anmeldeunterlagen sind erhältlich bei Claudia Rink, Tel. 06341/940-791, E-Mail: jugendfoerderung@suedliche-weinstrasse.de. Hintergrund Die Jugendleiter-Card (JuleiCa) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber. Ebenso ist die JuleiCa mit vielen regionalen und überregionalen Vergünstigungen verbunden. (SÜW / Landau) Mit einer Schmuckwerkstatt für Kinder beginnt die Saison am Freitag, 01. März 2019. Von 10.00-13.00 Uhr können die Teilnehmenden im Alter zwischen 7 und 14 Jahren ihrer Phantasie freien Lauf lassen und ihren eigenen Schmuck kreieren. Es wird mit verschiedenen Materialien gearbeitet (Perlen, Bänder, Metall, ) und je nach Alter und Interesse werden die Kinder mit Unterstützung der Künstlerin Christine Hahn aus Klingenmünster eigene Schmuckstücke anfertigen und natürlich mit nach Hause nehmen. Gebühr: 12 (zuzüglich Materialkosten nach Verbrauch) Anmeldung unter info@lobbyfuerkinder.de oder Tel. 06349-928415 bzw. den angegebenen Veranstaltungsleitungen bis spätestens drei Tage vor der Veranstaltung. Weitere Details zu den Veranstaltungen unter www.lobbyfuerkinder.de. (E. Schäfer) Träger: Prot. Kirchengemeinde Bad Bergzabern Luitpoldstraße 22, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343/931774 E-Mail: hausderfamilie-bza@gmx.de Internet: www.familie-bza.de Mahlzeit! Im Haus der Familie wird jeden Montag und Mittwoch im Haus der Familie lecker und frisch gekocht - für Menschen mit kleinem Geldbeutel und stiller Wohnung, ganz nach dem Motto In Gemeinschaft schmeckt s besser. Kulinarisch bewegen wir uns durch den Winter. Unsere ehrenamtlich organisierten Teams kochen abwechselnd Gerichte mit Fleisch und vegetarische Mahlzeiten. Bedürftige Menschen bekommen ein Essen für 1 Euro. Wer mehr geben kann, gibt für eine Mahlzeit 4 Euro. Das Essen wird zwischen 12 und 13.30 Uhr aufgetischt. Herzlich Willkommen - wir freuen uns auf Sie! (H. Schreieck)
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-29 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Kein Café Grenzenlos am 26. Februar Aufgrund der Winterferien findet am Dienstag, den 26. Februar, kein Café Grenzenlos statt. Weiter geht es dann wie gewohnt am 2. Dienstag im März, also am 12. März. (H. Schreieck) Möbellager: Frühlings- und Osterdeko gesucht Auch in diesem Frühjahr soll es im Möbellager in Kapellen-Drusweiler wieder einen Frühlings- Flohmarkt geben. Dafür suchen wir jetzt schon mal entsprechende Dekorationsartikel (Frühling/ Ostern). Sie dürfen uns die Sachen gerne während unserer Öffnungszeiten vorbeibringen. Diese sind wie gewohnt, jeden Dienstag von 10-12 und von 14-16 Uhr und donnerstags von 10-12 Uhr. Aus organisatorischen Gründen können Sie uns nur während dieser Öffnungszeiten telefonisch erreichen: Tel. 0157-54 53 6280. Gerne können Sie unser online- Angebot nutzen. Bitte schicken Sie uns ihre Angebote per Mail und fügen Sie, wenn möglich, aktuelle Fotos von den Möbelstücken hinzu. Adresse: moebel-bza@gmx.de. Bitte geben Sie darin gleich Adresse und Telefonnummer an! Wir können zurzeit vieles gut gebrauchen: Doppelbetten, Einzelbetten, Kleiderschränke, Esstische und Stühle, Sofas, Küchenzeilen, vor allem E- Herde... Wichtig ist, dass die Sachen gut erhalten sind! Auch wenn wir vieles brauchen, bitten wir um Verständnis, dass wird dennoch nicht alles nehmen können! Schwierig sind zum Beispiel große Wohnwände - die meisten Wohnungen von Menschen mit kleinem Geldbeutel sind nicht wirklich groß und wuchtige Schränke und Wohnwände sind dann schwierig zu stelllen. Auch Betten in eher unüblichen Größen können wir nur dann annnehmen, wenn auch gut erhaltene Lattenroste und Matratzen dabei sind. Das Möbellager des Hauses der Familie und der Diakonie ist ein Angebot für bedürftige Menschen, die zum Beispiel ALG II oder eine kleine Rente beziehen. In der Beratungsstelle der Diakonie Bad Bergzabern wird die Bedürftigkeit überprüft und dann auch ein Berechtigungsschein für das Möbellager ausgestellt. Die Arbeit vor Ort in Kapellen- Drusweiler ist komplett ehrenamtlich organisiert! Weitere Informationen bekommen Sie gerne über das Haus der Familie. Telefon 06343-931774 oder per Mail: hausderfamilie-bza@gmx.de (H. Schreieck) Kleiderkammer Klamotte Kleiderspenden bitte nur mittwochs abgeben Weil es immer wieder zu Verwechslungen der Termine kommt, macht die Kleiderkammer Klamotte darauf aufmerksam, dass Kleiderspenden nur mittwochs in den Räumen in der Königstraße 38/ Ecke Kettengasse abgegeben werden können. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen nehmen jeden Mittwoch von 15 bis 18 Uhr Ihre gut erhaltenen Kleidungsstücke entgegen. In Ausnahmefällen kann per E-Mail an klamottebza@gmail.com ein individueller Termin vereinbart werden. Bitte liefern Sie Ihre Kleiderspenden in Taschen oder Säcken an und nicht in Kartons, da die Kleiderkammer nicht genügend Platz für deren Entsorgung hat. Bitte geben Sie auch keine Koffer ab. Die Kleiderspenden werden jedoch gerne in Wäschekörben entgegengenommen, die Sie wieder mitnehmen können. Mehr Infos finden Sie im Internet unter https://sites.google.com/view/ klamottebza/startseite. (W. Itschner) Seniorenangebote im Haus der Familie und im Pro Seniore ZAS-Büro Rat & Tat Das ZAS-Büro Rat & Tat im Haus am Schloss ist unter der Kummer- Nummer 06343-9390888 von Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr in seniorenrelevanten Fragen erreichbar. Die Einkaufsfahrten werden wie gewohnt durchgeführt. Donnerstag 14.02.2019 9:00-12.00 Uhr ZAS Büro Rat & Tat Dienstag, 19.02.2019 ab 14:00 Uhr Einkaufsfahrt Das ZAS-Büro Rat & Tat bietet die Möglichkeit, eine Einkaufsfahrt zu tätigen. Wir holen Sie zu Hause ab und bringen Sie zum gewünschten Markt. Dort holen wir Sie zur vereinbarten Zeit wieder ab und bringen Sie nach Hause zurück. Wir erbitten hierfür eine Spende zur Unterhaltung des ZAS-Mobils. Neben den Einkaufsfahrten können Sie sich aber auch andere Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Teilweise sind diese weiterhin kostenlos (z.b. Besuche, Formulare ausfüllen...). Andere Dienstleistungen können über die Koordinatorin L. Dyck angefordert werden. Sie kommt gerne zu einem kostenlosen Informationsgespräch zu Ihnen nach Hause und ist auch unter der o.g. Kummer-Nummer zu erreichen. Der Seniorenreferent Rainer Brunck ist in seinem Büro im Haus der Familie unter der Telefon-Nummer 06343 / 6100680 zu erreichen. ZAS am Freitag Am 15.02.2019 treffen sich alle Interessierten im Haus der Familie um 14.00 Uhr. Ein Abholdienst (Spende erbeten) ist eingerichtet: Sie erreichen uns im ZAS-Büro Rat & Tat, Tel. 06343-9390888 oder beim Seniorenreferenten unter Tel. 06343-6100680. Der Besuch bei ZAS ist kostenfrei und eine Anmeldung ist nicht erforderlich! Alle Bürgerinnen und Bürger aus der Verbandsgemeinde sind - unabhängig vom Alter - herzlich willkommen! Die nächsten Termine sind: 15.02.2019: ZAS-Café 22.02.2019: Fasching: Wir lassen es krachen! Gottesdienst im Pro Seniore Am Dienstag, den 19.02.19 um 9.45 Uhr ein Gottesdienst in der Pro Seniore statt. Alle Bewohner/innen und Gäste sind herzlich willkommen. Ehrenamtliche MitarbeiterInnen fürs Seniorenbüro gesucht (v.a. Besuchsdienst) Sie werden gebraucht; im Seniorenbüro. Für andere tätig sein ist ein schönes Gefühl. Wir können Ihnen im Seniorenbüro einen Platz anbieten, an dem Sie Ihr Tätigkeitsfeld selbst bestimmen: Egal ob Sie als Fahrer für Senioren unterwegs sind (Einkäufe, Arztbesuche ) oder Sie Telefondienst übernehmen oder Sie Senioren besuchen (im Moment am dringlichsten benötigt!) Oder vielleicht haben Sie eine eigene Idee, die Sie mit unserer Unterstützung für Senioren umsetzen möchten. Nur Mut. Wir finden einen Platz für Ihr Engagement. Für Rückfragen stehen das Seniorenbüro Rat & Tat und der Seniorenreferent gerne zur Verfügung. Fahrrad-Werkstatt macht Winterpause Die Schrauber machen eine Winterpause bis zum 13.03.2019. (R. Brunck) Spiele-Café am 19.02.2019 Gönnen Sie sich eine Abwechslung, kommen Sie mit netten Leuten ins Gespräch... Erzählcafé am Mi., 27.02.2019 Im Mittelpunkt an jedem 4. Mittwoch/Monat steht das gegenseitige Erzählen aus dem eigenen Leben. Die Themen orientieren sich jeweils an der Jahreszeit und/oder am Kirchenjahr. Beginn ist um 14.30 Uhr im Haus der Familie. Mit dem Erzählen bereichern wir uns gegenseitig... Selbstverständlich gibt es auch Kaffee! An diesem Nachmittag geht es um das Thema Mein Leben als Weg... (R. Brunck)
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-30 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 PC-Kurs: Sicherheit im Internet 55+ Spass und Sicherheit im Internet Bringen Sie Ihre Erfahrungen mit, profitieren Sie vom Wissen der anderen Teilnehmer und stellen Sie fest, dass Sie mit Ihren Fragen nicht alleine dastehen. Der sichere(!) und entspannte(!) Umgang mit dem Internet - das steht im Vordergrund des Kurses. Die Informationsbeschaffung, das Erkennen von Internet-Fallen, das Einkaufen und auch das Verkaufen von nicht mehr benötigten Dingen, sowie viele weitere nützliche Tipps und Tricks werden vermittelt und angewendet. Voraussetzungen: Einfache PC-Grundkenntnisse, eine eigene aktive e-mail-adresse, Spaß und Neugier im Umgang mit dem Internet. Termine: jeweils Donnerstag - 5 Nachmittage. Kursbeginn: 07.03. (also bis 04.04.2019) jeweils 14:30-17:30 Uhr im Schulzentrum, Gymnasium BZA Kursgebür 45 (Teilnehmerzahl 8-10 Personen) Anmeldung im Seniorenbüro beim Seniorenreferenten Rainer Brunck (Tel. 06343-61 00 68 0) oder im ZAS-Büro Rat & Tat (Tel. 06343-93 90 88 8). Referent: Lutz Fery Online-Banking für Senioren leichtgemacht! VR Bank bietet Schulung an Die Anregung des Seniorenbüros Rat & Tat eine Schulung zum Thema Online-Banking für Senioren durchzuführen, haben die beiden ortsansässigen Banken, die Sparkasse Südliche Weinstraße und die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eg, gerne aufgenommen. Beiden Banken ist es ein Anliegen, Senioren fit zu machen, um die eigenen Bank-Geschäfte selbstständig durchführen zu können. Nachdem die Schulung der Sparkasse bereits stattgefunden hat, wird die VR Bank das Thema im Rahmen ihrer VR-MitgliederAkademie am 19. März 2019 um 18:30 Uhr im Veranstaltungsraum der Hauptstelle, Kurtalstraße 2 in Bad Bergzabern anbieten. In 90 Minuten werden die Senioren entsprechend in das Thema Online-Banking eingeführt. Bei Interesse melden Sie sich bitte im Kundenservicecenter der VR Bank unter Tel. 06343 945-0 an. Bis zu 20 Kunden der Bank können an der Veranstaltung teilnehmen; ein Smartphone, Tablet oder Laptop ist mitzubringen. Das Online-Banking wird anhand einer Präsentation erklärt und eine Demo-Version mit den Teilnehmern durchgeführt. (R. Brunck) Neues aus dem Landkreis Südliche Weinstraße Schulsporthallen in Trägerschaft des Landkreises Sofortmaßnahmen wegen erhöhter Legionellenwerte Die Dusch- und Waschräume der Gymnastikhalle im Staufer-Schulzentrum Annweiler müssen geschlossen werden. Zudem wird in der Dreifeldsporthalle im Staufer-Schulzentrum Annweiler, der Gymnastikhalle und der Dreifeldsporthalle im Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern, der kleinen Sporthalle und der Dreifeldsporthalle im Pamina-Schulzentrum Herxheim das Warmwasser komplett abgestellt. Grund für die Sofortmaßnahmen sind erhöhte Legionellenwerte, die das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße bei Routineüberprüfungen festgestellt hat. Es geht uns um die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler, der Sportlerinnen und Sportler, weshalb wir zu diesen drastischen Maßnahmen greifen müssen. Legionellen sind Bakterien und können auch schwere Krankheitsbilder verursachen. Zum Schutz der Hallennutzer müssen wir die Nassräume in der Gymnastikhalle in Annweiler ganz schließen, erklärt Landrat Dietmar Seefeldt. Die betroffenen Schulen, Vereine und Bürgermeister wurden über die Untersuchungsergebnisse und die folgenden Maßnahmen informiert. Im Rahmen der stattfindenden Trinkwasseruntersuchungen wurden Legionellenwerte über bzw. an der Grenze der zulässigen Höhe festgestellt. Die Verantwortlichen des Gesundheitsamtes sowie der Bauabteilung dazu: Es müssen an allen betroffenen Gebäuden vor allem an der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik bauliche Änderungen vorgenommen werden. Anders wird die Problematik nicht in den Griff zu bekommen sein. Bis dahin gibt es aus gesundheitlichen Aspekten keine andere Möglichkeit, als kurzfristig die Schließung der Nassräume bzw. das Abstellen des Warmwassers. Untersucht wurde das Trinkwasser in allen kreiseigenen Sporthallen, nicht betroffen ist die 2006 errichtete Sporthalle am Gymnasium Edenkoben. In den beiden anderen sanierungsbedürftigen Sporthallen am Schulstandort Edenkoben (Dreifeldsporthalle in der Weinstraße und Zweifeldsporthalle in der Luitpoldstraße) werden in den nächsten Wochen durch das Gesundheitsamt Trinkwasseruntersuchungen hinsichtlich Kalt- und Warmwasser durchgeführt. Nachdem die Ergebnisse der Trinkwasserproben vorlagen, habe ich unsere Sporthallen von den Fachleuten in der Verwaltung komplett überprüfen lassen. Dabei traten leider weitere Mängel im Bereich der Lüftungs- und Heizungstechnik zu Tage, deren Ursache hauptsächlich im hohen Alter der Hallen liegt. In der Konsequenz wird der Kreis die betroffenen Hallen in den nächsten Jahren generalsanieren müssen, so Seefeldt. Als erstes wird für die Sporthallen im Pamina-Schulzentrum Herxheim eine Vorplanung für eine Generalsanierung erstellt. Entsprechende finanzielle Mittel sind bereits im Haushalt für 2019 eingestellt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse können dann auch für alle anderen Hallen verwendet werden. Parallel dazu soll in Absprache mit den Schulen im Kreisausschuss eine Prioritätenliste aufgestellt werden, die festlegt, in welcher Reihenfolge die Sanierung der Sporthallen erfolgen wird. Insgesamt kommt auf den Kreis voraussichtlich ein zweistelliger Millionenbetrag für die Sanierung der Hallen zu. Für die Sportlerinnen und Sportler tut es mir wirklich leid. Ich weiß aus eigener Erfahrung wie es ist, wenn man nach dem Sport nur kalt oder gar nicht duschen kann. Aber es wäre unverantwortlich, die Warmwassernetze weiter zu betreiben. Ziel ist es nun, mit den überfälligen Generalsanierungen die Rahmenbedingungen für alle Sporttreibenden im Landkreis wieder auf vernünftige und gesunde Beine zu stellen, betonte Seefeldt. Hintergrund Legionellen sind Bakterien, die beim Menschen unterschiedliche Krankheitsbilder verursachen können, von grippeartigen Beschwerden bis zu Lungenentzündungen. Sie sind weltweit verbreitete Umweltkeime, die in geringer Anzahl natürlicher Bestandteil von Oberflächengewässern und Grundwasser sind. Gefährdet sind vor allem Menschen mit einer geschwächten Immunabwehr, Senioren oder Raucher. Legionellen vermehren sich am besten bei Temperaturen zwischen 25 C und 45 C in stehendem Wasser. Oberhalb von 60 C werden sie meistens abgetötet und unterhalb von 20 C vermehren sie sich kaum noch. Besonders in künstlichen Wassersystemen mit geringem Durchfluss, wie Wasserleitungen in Gebäuden, finden die Erreger bei entsprechenden Temperaturen gute Wachstumsbedingungen. In Ablagerungen und Belägen des Rohrsystems können sich die Legionellen besonders gut vermehren. Informationen zum Thema Legionellen sind unter www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/legionellen/ und www.rki.de/legionellen zu finden. Darüber hinaus steht das Gesundheitsamt Landau-Südliche Weinstraße bei Fragen unter der Telefonnummer 06341-940 606 zur Verfügung. (SÜW) Umweltpreis 2018 für Kinder und Jugendliche Kita Nord-West Herxheim und Kindergruppe des Pfälzerwaldvereines Roschbach sind Preisträger Bereits zum achten Mal hat der Förderverein zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft der Südlichen Weinstraße e. V. den Umweltpreis für Kinder und Jugendliche vergeben. Die Preisverleihung fand gestern in der Kreisverwaltung statt. Die Auszeichnung soll dazu dienen, Kinder und Jugendliche zu motivieren, sich für den Schutz der Umwelt einzusetzen. Das Engagement von Kindern und Jugendlichen im Umweltschutz bedarf unserer besonderen Aufmerksamkeit und Förderung. Ihre Leistungen zu ehren, zu würdigen und öffentlich zu machen, dafür ist dieser Umweltpreis eine hervorragende Gelegenheit. Und es hat sich anhand der Bewerbungen wieder gezeigt, wie viele Kinder und Jugendliche sich für den Schutz der Umwelt hier bei uns an der Südlichen Weinstraße einsetzen, so Erster Kreisbeigeordneter Marcus Ehrgott bei seiner Ansprache. Ehrgott erinnerte daran, dass der Umweltschutz eine zentrale Aufgabe der Gesellschaft und eine globale Herausforderung sei. Jede und jeder Einzelne sei gefordert, vor der Haustür, im eigenen Garten, in der unmittelbaren und weiteren Umgebung einen Beitrag zu leisten. In der Kategorie Kindergärten sicherte sich der Kindergarten Nord-West aus Herxheim den 1. Platz für die Errichtung eines 2.000 m² großen Naturgartens. Im Naturgarten wurden Nisthilfen für Bienen und andere Insekten installiert; außerdem wurde eine Hecke aus Wildsträuchern angepflanzt. Für die geleistete Arbeit konnten die Kinder einen Scheck in Höhe von 500 Euro entgegennehmen. Auf Platz zwei - dotiert mit 350 Euro - folgte der Kommunale Kindergarten Rappelkiste aus Ilbesheim für die Errichtung eines Lebensturmes. Dieses Bauwerk aus Naturmaterialien bietet einer Vielzahl von Tierarten Unterschlupf auf engstem Raum. Das Konzept für den Lebensturm wurde gemeinsam mit den Kindern erarbeitet und umgesetzt.
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-31 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Auf dem 3. Platz in der Kategorie Kindergärten konnte die Kindertagesstätte Kugelstern aus Edenkoben einen Scheck über 250 Euro entgegennehmen. Kinder haben in der Feldflur Nistkästen aufgehängt und betreut. Die Kita legt großen Wert auf Umwelterziehung und führt mit den Kindern regelmäßig Naturausflüge durch. In der Preiskategorie Schulen wurde dem Gymnasium Edenkoben ein Geldbetrag von 350 Euro zugedacht. Auf dem Außengelände der Schule wurden Trockenmauern freigestellt, Nistkästen aufgehängt und diverse Wildsträucher angepflanzt. In der dritten Preiskategorie Vereine/Jugendgruppen belegte die Kindergruppe des Pfälzerwaldvereins Roschbach den ersten Platz (500 Euro), gefolgt vom Pollichia Greenteam Edenkoben auf dem zweiten Platz (350 Euro) und dem Verein Schüler für Tiere e. V. aus Herxheim auf Platz 3 (250 Euro). Die Kindergruppe des Pfälzerwaldvereins Roschbach überzeugte die Jury durch Baumpflanzungen und Baumpatenschaften, durch Aktionen zum Bienenschutz und die Ansaat von Wildblumenwiesen. Zu den Naturschutzarbeiten des Pollichia-Greenteams Edenkoben gehören unter anderem die Pflege von rund 7 Hektar Streuobstwiesen in der Gemarkung Edenkoben, Artenschutzmaßnahmen für die seltene Essigrose sowie Pflegeschnitte zur Erhaltung von Kopfweiden. Auch der Verein Schüler für Tiere e. V. ist im Bereich des Natur- und Umweltschutzes vielfältig engagiert. Unter anderem wurden Igelhäuser im Rahmen eines Igelschutzprojektes gebaut und Bienennährpflanzen ausgebracht. Anerkennungspreise im Zuge der Preisverleihung (dotiert mit jeweils 150 Euro) erhielten der Kindertreff Knöringen, die Verbandsgemeinde- Jugendpflege Herxheim, die Katholische Kindertagesstätte St. Sebastian Roschbach sowie das Haus der Jugend Lemon in Annweiler. Erster Kreisbeigeordneter Ehrgott dankte allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie allen Betreuerinnen und Betreuern für ihr Engagement und die geleistete Naturschutzarbeit. Landrat Dietmar Seefeldt kündigt an: Der nächste Umweltpreis für Kinder und Jugendliche wird im Jahr 2020 ausgelobt. Ich freue mich auch dann wieder über die Teilnahme vieler Kinder und Jugendlichen. (SÜW) Beste Leseratte im Landkreis gekürt Siegerin der 60. Runde im Vorlesewettbewerb des deutschen Buchhandels auf Kreisebene ist Michelle Saib. Mit ihrem Buch Wunder von Raquel J. Palacio setzte sich die Schülerin vom Gymnasium Edenkoben gegen ihre sechs Mitstreiter durch. Auch bei dem Fremdtext Die unglaublichen Untaten des Bermudadreiecks von Kari Ehrhardt, aus dem ein zweiminütiger Abschnitt vorgelesen werden musste, konnte Michelle mit ihrer Lesetechnik, Textverständnis und Textgestaltung die Jury, zusammengesetzt aus verschiedensten Bereichen, wie beispielsweise Pädagogen, Bibliothekswesen, Journalisten und Öffentlichkeitsarbeit, überzeugen. Kreisbeigeordneter und zuständiger Schuldezernent Bernd E. Lauerbach lobte bei der Siegerehrung alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer für ihre Bereitschaft auch in der heutigen multimedialen Welt noch ein normales Buch in die Hand zu nehmen, was andere vielleicht als uncool empfinden. Damit setzt ihr Euch für die Erhaltung der seltenen und bedrohten Tierart der Leseratte beziehungsweise des Bücherwurms ein, gab Lauerbach schmunzelnd zu bedenken und gab den Schülerinnen und Schülern die Bitte mit auf den Weg auch weiterhin fleißig zu lesen. IMMObiliEN Welt Baugrundstücke gesucht! Wir suchen dringend für vorgemerkte Kunden Bauplätze an der Südlichen Weinstraße zwischen Landau und Neustadt sowie zwischen Landau und Speyer, im Kreis Germersheim und Bornheim. Sie haben ein Grundstück? Melden Sie sich im Beratungsbüro Bornheim // Tel. 0170 8012206 peter.bress@fingerhaus.com // www.fingerhaus.de Berufstätige, alleinstehende Frau sucht 2 ZKB ca. 60 qm, mit Tageslichtbad/Badewanne und Freisitz, ohne EBK, in Bad Bergzabern oder näherer Umgebung schnellstmöglich zu mieten. Tel. 0160 938 1111 0 Schweigen-Rechtenbach: Bauplatz in Ortsrandlage, 734 m 2, in Rechtenbach, Im Pfarrwingert 4, zu verkaufen. Preis auf Anfrage. Telefon: 0 72 73-23 03 Suche Bauplatz, zahle über Marktpreis. Neben Neubaugebiet, gerne auch große Grundstücke, Abrisshäuser, in zweiter Reihe oder Teil eines Gartens. Telefon: 01 70 / 9 65 24 01 Kreisbeigeordneter Bernd E. Lauerbach (re.) und Vanessa Walter von der Schulabteilung (li.) zeichneten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kreisentscheids aus, darunter die Siegerin Michelle Saib (4.v.l.). Die Siegerin durfte sich über eine Siegerurkunde, das Buchpräsent Das Museum der sprechenden Tiere von Helen Cooper und das Buchgeschenk für den 1. Platz Die beste Medizin von Christine Hamill sowie einen Bücherscheck des Landkreises freuen. Alle anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhielten als Zweitplatzierte eine Teilnahmeurkunde und das Buchpräsent Das Museum der sprechenden Tiere von Helen Cooper. Besser wohnen... In Ihrem Mitteilungsblatt unter Immobilien Welt finden Sie Ihr neues Zuhause.
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-32 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Jedes Jahr gehen beim größten bundesweiten Lesewettbewerb lesebegeisterte Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen an den Start. Im Herbst hatten die Schulen im Landkreis Südliche Weinstraße ihre besten Vorleserinnen und Vorleser gekürt, die nun beim Kreisentscheid gegeneinander antraten. Michelle Saib wird den Landkreis Südliche Weinstraße nun beim Bezirksentscheid vertreten. Der Vorlesewettbewerb des Deutschen Buchhandels steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten und zählt zu den größten bundesweiten Schülerwettbewerben. Er wird seit 1959 vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels durchgeführt. (SÜW) Förderprogramm für Neuzugewanderte verlängert Der Landkreis Südliche Weinstraße und die Transferagentur Rheinland-Pfalz Saarland arbeiten weiterhin zusammen Seit über zweieinhalb Jahren arbeitet der Landkreis Südliche Weinstraße an der Umsetzung des Förderprogramms Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ziel ist es, Bildungsangebote für Neuzugewanderte vor Ort aufeinander abzustimmen und die vielfältigen Bildungsakteure stärker zu vernetzen. Die Bildungskoordination wird nun fortgeführt. Dabei wird der Kreis von der Transferagentur Rheinland-Pfalz Saarland unterstützt. Landrat Dietmar Seefeldt und Hanno Weigel, stellvertretender Leiter der Transferagentur, unterzeichneten anlässlich des Beginns der zweiten Förderphase eine neue Kooperationsvereinbarung. Ich freue mich sehr, dass uns die Transferagentur Rheinland-Pfalz - Saarland im Rahmen der Verlängerung der Projektstelle Bildungskoordination für Neuzugewanderte weiterhin als Kooperationspartner zur Seite steht und wir die Kooperationsvereinbarung, die erstmals 2016 geschlossen wurde, nun fortschreiben. Damit halten wir an einem starken Partner im Bereich Integration und Bildungsmanagement fest, betonte Landrat Dietmar Seefeldt. Der Schwerpunkt der Arbeit von Bildungskoordinatorin Leyla Akinci liegt auf der Sprachbildung. Um Neuzugewanderten bedarfsgerechte Sprachkurse anbieten zu können, kooperiert Akinci mit der Kreisvolkshochschule (KVHS) Südliche Weinstraße. Das Angebot reicht von der Alphabetisierung bis hin zum Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Die Zusammenarbeit der Bildungskoordinatorin und der KVHS ermöglicht es, bestehende Lücken beim Spracherwerb für Neuzugewanderte zu schließen, da eine Teilnahme auch ohne die Zulassung zu einem Integrationskurs nach den Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erfolgen kann. Für Neuzugewanderte, die sich in Vorbereitung auf eine Ausbildung oder bereits in Ausbildung befinden, hat die Bildungskoordinatorin im Jahr 2018 das Pilotprojekt Grundbildungskurse initiiert. Ziel des Kurses war es, den Neuzugewanderten Wissen zu vermitteln, das bei der Bewältigung alltäglicher Herausforderungen benötigt wird: Darunter zählen beispielsweise Fragen zu Ausbildungsverträgen oder Textverständnisübungen. Die Grundbildungskurse haben in Kooperation mit der Kreisvolkshochschule, der Handwerkskammer, der Agentur für Arbeit und dem Christlichen Jugenddorfwerk Deutschland stattgefunden. Eine Fortführung des Grundbildungsangebots ist in diesem Jahr geplant. Die Transferagentur RLP-SL unterstützt die Bildungskoordinatorin mit ihrem Angebot an verschiedenen kostenfreien Fortbildungs- und Austauschveranstaltungen und berät den Landkreis Südliche Weinstraße bei lokalen Herausforderungen rund um die Integration von Neuzugewanderten. Der Spracherwerb ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration. Mit dem Aufbau eines bedarfsgerechten Sprachbildungsangebots hat der Landkreis Südliche Weinstraße bereits viel erreicht, um Neuzugewanderten gesellschaftliche Teilhabe und Zugänge zu Bildung und Beruf zu eröffnen, erläuterte Hanno Weigel, stellvertretender Leiter der Transferagentur RLP-SL, anlässlich der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung. Zur Transferagentur: Die Transferagentur berät Landkreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz und dem Saarland beim Aufbau eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements. Das kostenfreie Dienstleistungsangebot umfasst Qualifizierungs- und Austauschformate, die dazu dienen, gemeinsam mit den Kommunen individuelle Bedarfe zu identifizieren und konkrete Handlungsmöglichkeiten abzuleiten. Die Strukturen und entwickelten Strategien zielen darauf ab, Bildungsakteure vor Ort zusammen zu bringen, um in der jeweiligen Bildungslandschaft die Rahmenbedingungen für Bildung und Bildungsteilhabe zu verbessern. Die Transferagentur wird im Rahmen des bundesweiten Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanziert. (SÜW / Transferagentur) Wir pflegen! Informationen zur Altenpflegeausbildung und zur neuen Pflegeausbildung ab 2020 Informationsveranstaltung für Schülerinnen, Schüler und Erwachsene im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Landau Am Donnerstag, den 21. Februar, findet im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Landau, Johannes-Kopp-Straße 2, von 15.00 bis 17.00 Uhr eine Informationsveranstaltung für Jugendliche und Erwachsene statt, die sich für eine Ausbildung in der Altenpflege interessieren. Alexander Hack vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben informiert über das Berufsbild und die anspruchsvollen wie auch abwechslungsreichen Aufgaben in der Pflege. Er zeigt die Vielzahl von Einsatzgebieten sowie die Entwicklungs- und Aufstiegschancen auf, informiert über die neue Pflegeausbildung ab 2020 und beantwortet die Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Informationen zur Vortragsreihe und weitere Veranstaltungen gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de/veranstaltungen. (BfA) Girls Day: Schülerinnen schnuppern ins Handwerk Frauen und Handwerk passen nicht zusammen? Stimmt nicht, sagen die Veranstalter des Girls Day-Parcours für Mädchen im Bildungszentrum der Handwerkskammer der Pfalz in Landau, Im Grein 21. Am Vormittag des 28. März dreht sich dort für Schülerinnen ab der 7. Klasse alles um das Handwerk und die sogenannten MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik). Von 8:30 13 Uhr können sie sich in der Maler-, Holz-, Elektronik- und Metallwerkstatt ausprobieren. Außerdem ein Fliesenmosaik legen, Thermostatarmaturen einstellen, sich im Löten ausprobieren, bei einem Geschicklichkeitstest mitmachen und beim Berufe-Quiz einen Preis gewinnen. Unter fachkundiger Anleitung der Ausbilder des Bildungszentrums erhalten die Mädchen bei der praktischen Arbeit einen ersten Eindruck, wie vielfältig die Tätigkeiten sind und können entdecken, wie viele Talente in ihnen schlummern, von denen sie bisher nichts wussten. Berufsberater der Agentur für Arbeit und Ausbildungsberater der Handwerkskammer informieren über die Möglichkeiten des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes auch und gerade für junge Frauen. Möglich macht dieses umfassende Angebot die Kooperation zwischen der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Landau, der Gleichstellungsstelle der Stadt Landau und der Handwerkskammer der Pfalz in Landau anlässlich des diesjährigen Girls Days. Die Anmeldung erfolgt über die Aktionslandkarte auf www.girls-day.de. Weitere Fragen zur Anmeldung beantworten Ina Hartmann, Gleichstellungsstelle Stadt Landau, Tel. 06341/13-1082, E-mail ina.hartmann@ landau.de und Alexandra Pfanger, Weiterbildungsreferentin der HWK der Pfalz, Tel. 06341/9664-23, E-mail apfanger@hwk-pfalz.de. Zur Sache: Girls Day und Boys Day Beim Mädchen- und Jungen-Zukunftstag können sich Schülerinnen und Schüler über Berufe jenseits der klassischen Rollenverteilungen informieren. Als Mädchen Einblicke in ein technisches Studium bekommen, als Junge in einen sozialen Beruf hineinschnuppern: Bereits seit 2001 bieten der Girls Day und Boys Day die Gelegenheit dazu. Am dritten Donnerstag im April öffnen Betriebe und Bildungseinrichtungen ihre Türen für Schülerinnen und Schüler und zeigen ihnen Ausbildungsund Studienmöglichkeiten auf. Alle Informationen für Mädchen und Jungs bieten die Homepages des Zukunftstages: www.girls-day.de und www.boys-day.de. Unternehmen und Organisationen können hier ihre Angebote eintragen. Weitere Informationen gibt Sandra Welsch, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, unter der Telefonnummer 06341/958 660, E-Mail: Landau.BCA@arbeitsagentur.de. (AfA) Treffen Prostatakrebs Selbsthilfegruppe Südpfalz Das nächste Treffen findet am Donnerstag, den 14.02.2019, um 19.00 Uhr im Haus der Begegnung, in Herxheim, Leonard-Peters-Straße statt. Thema des Abends: Aktuelle Info, Beantwortung von Fragen rund um das Thema Prostatakarzinom. Wir laden alle Interessierten und ihre Partner zu diesem Treffen ein. Für Fragen und Auskünfte stehen Herr Olbrich (Tel. 07276 969898) oder Herr Schmitt (Tel. 06341 960409) zur Verfügung. (M. Olbrich)
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-33 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Problemabfälle werden eingesammelt Am 23. Februar 2019 werden von 8:30 bis 11:30 Uhr auf dem Wertstoffwirtschaftszentrum Nord bei Edesheim wieder Problemabfälle eingesammelt. Den Bürgern im Landkreis wird damit die Gelegenheit gegeben, ihr Umweltbewusstsein unter Beweis zu stellen und Problemabfälle umweltgerecht zu entsorgen. Eingesammelt werden Farben, Lacke, Lösungsmittel, Reinigungsmittel, Batterien, Pflanzenschutzmittel und Giftstoffe. Gebrauchtes Motoren- und Getriebeöl wird nicht angenommen. Seit dem 1. Juli 1987 müssen Verkäufer von Motoren- und Getriebeöl das Altöl von ihren Kunden kostenlos zurücknehmen. Bei der Problemabfallsammlung werden lediglich ölverunreinigte Putzlappen u. Ä. angenommen. Auch Altmedikamente werden bei der Problemabfallsammlung nicht mehr erfasst. Altmedikamente in haushaltsüblichen Mengen können in die Restabfalltonne gegeben werden. Verpackungen aus Pappe und Beipackzettel gehören in die Papiertonne. Leere Kunststoffdosen, Folien, Blister und Tuben gehören in den gelben Wertstoffsack. Leere Glasflaschen gehören in den Altglascontainer. Bei der Sammlung werden die Problemabfälle von Privathaushalten kostenlos mitgenommen. Es sollten pro Haushalt nur Mengen bis 50 kg bzw. 50 l abgegeben werden. Nach vorheriger telefonischer Anmeldung bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße werden gegen Gebühr auch Sonderabfallkleinmengen aus Gewerbebetrieben bei den Problemabfallsammlungen mitgenommen. Gewerbebetriebe, die größere Mengen entsorgen lassen möchten, können sich unmittelbar mit der SAM GmbH (Tel. 06131 982-980) in Verbindung setzen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Problemabfälle nur in geschlossenen Behältern und Verpackungen abgegeben werden können. Vor Eintreffen des Sammelfahrzeuges sowie während und nach der Sammlung dürfen keine Problemabfälle abgestellt werden. Die Problemabfälle sind direkt beim Sammelpersonal abzugeben! Weitere Informationen finden Sie im SÜW-Wertstoff-Ratgeber 2018. Für Rückfragen steht die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Tel. 06341 940-420, zur Verfügung. (SÜW) Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZ-RLP) Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt: In Landau am 06. März (12.15 bis 16 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung, An der 44 Nr. 31. Voranmeldung unter Tel. 06341 143-0. In Dahn am 26. Februar (13.30 bis 16.30 Uhr) im Rathaus, Schulstraße 29. Voranmeldung unter Tel. 06391 919 600. In Kandel am 27. Februar (16 bis 18.15 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 8. Voranmeldung unter Tel. 07275 96 00. Sonstige Ereignisse Metropolregion Rhein-Neckar: fortschrittlich, engagiert und lebenswert Strategische Ausrichtung der Regionalentwicklung präsentiert Vision 2025: Profil geschärft Wahrnehmung der Marke Metropolregion-Rhein-Neckar untersucht Die Metropolregion Rhein-Neckar stellte ihre strategische Ausrichtung für die nächsten Jahre vor. Gemeinsam präsentierten Verband Region Rhein-Neckar (VRRN), Verein Zukunft Metropolregion Rhein- Neckar (ZMRN) und Metropolregion Rhein-Neckar GmbH (MRN GmbH) in Mannheim das Zielbild 2025 der gemeinschaftlichen Regionalentwicklung. Basis war ein intensiver Evaluierungs- und Überprüfungsprozess. Michael Heinz, Vorstandsvorsitzender des ZMRN, zog nach knapp einem Jahr an der Spitze des Vereins eine erste Zwischenbilanz und blickte zunächst zurück auf ein arbeits- und ereignisreiches Jahr 2018 für die Regionalentwicklung. Mit Veranstaltungen wie dem Freiwilligentag Wir schaffen was!, dem Demokratiefestival HAMBACH! oder dem EduAction Bildungsgipfel seien inhaltliche Impulse gesetzt und zudem viel Aufmerksamkeit und Sichtbarkeit für die Metropolregion Rhein-Neckar erreicht worden. Exklusives Hotel an der Deutschen Weinstraße Die SPEETER Gruppe steht für individuell geplante schlüsselfertige Bauprojekte. Seit über 45 Jahren realisieren wir Bauprojekte mit Leidenschaft und Erfahrung. Unsere Erfahrung spiegelt sich bei jeder Ausführung in Qualität, Terminsicherheit und Flexibilität wieder. Egal ob Industrie- und Gewerbebau, Büro- und Verwaltungsgebäude oder für den privaten oder öffentlichen Bauherren. Ein neues barrierefreies Hotel der Kategorie 4*plus befindet sich aktuell in der Planungsphase und entsteht in 67487 Maikammer. Wir wollen Sie als Betreiber oder Investor bereits jetzt mit ins Boot holen, damit Sie Ihre Vorstellungen und Wünsche mit einfließen lassen können. Die Grundauslastung ist durch eine Kooperation mit einem lokalen Schulungszentrum und dem etablierten Weintourismus gesichert. Die Fertigstellung ist Anfang 2021 geplant. Die Eckdaten: 55 Zimmer darunter 3 exklusive Suiten im Dachgeschoss mit privatem Dachgarten und einzigartigem Ausblick über die Weinberge, Familienzimmer, Doppelzimmer sowie barrierefreie Zimmer Rooftop-Restaurant mit Weitblick über die Rheinebene sowie dem Haardtgebirge geplant Konferenzräume mit mind. 240 m² (teilbar) Eventgaragen mit Außenverglasung, die auch als Eventbereich genutzt werden können Sauna & SPA-Bereich mit Blick ins Grüne sowie den abgegrenzten Wellnessgarten Ausstattung: Materialien, die an die Natur und Weinlandschaft erinnern Lage: Das Hotel entsteht am Ortsrand der Cittaslow Gemeinde Maikammer, einem etablierten Wein- und Erholungsort an der südlichen Weinstraße. International bekannte Spitzenweingüter prägen den Ort. Die Weinreben und der burgenreiche Pfälzerwald bestimmen dort das Landschaftsbild. Idealer Ausgangspunk für Wander, Rad- und Oldtimer-Touren sowie Freizeitaktivitäten für die ganze Familie. Zielgruppe: aktive Naturgenießer, Kleinstadtgenießer, Oldtimer-Liebhaber, Geschäftsreisende, Familien, Genießer mit Beeinträchtigung und Ortsansässige Quelle: Südliche Weinstraße e.v., Kurt Groß Sie wollen Teil der Pfälzer Gastfreundschaft werden? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Ihr Ansprechpartner: Herr Daniel Bosch d.bosch@speeter.com Tel: 06348 985 0 S C H L Ü S S E L F E R T I G E G E W E R B E- & I N D U S T R I E G E B Ä U D E individuell schnell wirtschaftlich In der Viehweide 4 76879 Bornheim Tel. 06348 985-0 www.speeter.com
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-34 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Vision 2025 auf dem Prüfstand Im Ausblick auf das langfristige Ziel der Regionalentwicklung, bis 2025 als eine der attraktivsten und wettbewerbsfähigsten Regionen Europas bekannt und anerkannt zu sein, erläuterte Heinz das Vorgehen: Der Vorstand des ZMRN als Gremium des strategischen Dialogs der gemeinsamen Regionalentwicklung habe sich über die Jahre kontinuierlich mit der Frage der Weiterentwicklung der Marke und der strategischen Ausrichtung der Region beschäftigt. Sieben Jahre vor der gesteckten Zielmarke wurde das Jahr 2018 dazu genutzt, erneut zu prüfen, wo die Region auf dem Weg zum gesteckten Ziel ist und um an den entscheidenden Stellen noch einmal nachzuschärfen. Michael Heinz (rechts) und Stefan Dallinger Rhein-Neckar mit insgesamt sehr positiver Entwicklung Zusammen mit dem Frankfurter Institut für Strategie und Kommunikation (ISK) hat die Metropolregion die Marke Rhein-Neckar einer Evaluation unterzogen. Dabei wurde die Online-Wahrnehmung der Region untersucht und eine Wettbewerbsanalyse mit anderen Metropolregionen erstellt. Die Resultate machten deutlich: Rhein-Neckar gelingt in der Wahrnehmung, die Verbindung zwischen einem modernen Industriestandort und einer kreativen Technologieschmiede mit Naturerlebnis, Freizeit und Genuss sowie einer aktiven Bürgerschaft. Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass die Metropolregion Rhein-Neckar absolut das Potential hat, sich auch mit den großen, monozentrischen Metropolregionen wie Hamburg und München zu messen. Gleichzeitig haben sie uns für den strategischen Dialog den Weg vorgezeichnet, wie wir das Profil der Region weiter schärfen und unsere vorhandenen Stärken weiter ausbauen können, fasste Heinz zusammen. Stärkere Fokussierung der Regionalentwicklung Die Regionalentwicklung wurde zugespitzt auf die drei Schlüsselworte Fortschritt, Engagement und Wohlfühlen. Die Zielvision im Themenfeld Fortschritt ist eine Region mit starker industrieller Basis, die sich im Spitzenfeld in allen wettbewerbsrelevanten Standortfaktoren positioniert. Darüber hinaus verfügt sie über einen hohen Anteil an Zukunftstechnologien und eine lebendige Gründerszene. Dank einer großen Hochschuldichte ist die Region Bildungsmagnet. Die Verwaltung handelt durch effiziente Verfahren und Abläufe bürger- und wirtschaftsfreundlich. Im Themenfeld Engagement arbeitet die Regionalentwicklung bis 2025 darauf hin, dass die Region in ganz besonderem Maße für ein offenes und engagiertes Miteinander steht. Des Weiteren steht Rhein-Neckar für Weltoffenheit, freiheitliche-demokratische Werte und kulturelle Vielfalt, Familienorientierung und gesellschaftliche Offenheit ebenso wie Gemeinsinn und soziales Engagement sowie eine ausgeprägte bürgerschaftliche und nachbarschaftliche Solidarität. Das Themenfeld Wohlfühlen vereint die Bestrebungen, Rhein- Neckar bis 2025 zu einer Region zu entwickeln, die attraktives und bezahlbares Wohnen mit bester Versorgung bietet. Die ansässigen Unternehmen und Kommunen gehen nachhaltig mit Ressourcen um und arbeiten kontinuierlich an der Reduzierung ihrer Emissionen. Die Metropolregion verfügt über vielfältige Naherholungsgebiete und -einrichtungen, eine intakte und attraktive Natur sowie Spitzenangebote in Sport, Kultur und Genuss. Kurzum die Region ist für ihre Bürger besonders lebenswert. Operative Ziele konkretisieren Themenfelder Als fortschrittlich, engagiert und lebenswert soll die Region Rhein- Neckar wahrgenommen werden. Um dies zu erreichen, wird sich die Regionalentwicklung in den nächsten Jahren in ihrer Arbeit auf die folgenden elf Handlungsfelder konzentrieren die fünf ersten wurden dabei als Schwerpunkte gesetzt: Nachhaltige und bedarfsgerechte Mobilität, Vernetzung, Kooperation und Positionierung in Europa, Bedarfsgerechte und ausgewogene Siedlungs- und Freiraumentwicklung, Regionale Innovationsförderung, Intelligent vernetzte Gesundheitsregion, Vernetzte Verwaltung, Außergewöhnliche Kulturregion, Regionale Energiewende, Vitaler Arbeitsmarkt/Fachkräftesicherung, Bildungsregion der Zukunft sowie Bürgerschaftliches Engagement. Als zukunftsweisendes Beispiel aus dem Feld Nachhaltige und bedarfsgerechte Mobilität nannte Heinz das Potential von Wasserstoff für die Region. Wasserstoff als Energieträger werde eine wichtige Bedeutung in der Umsetzung der Energiewende beigemessen und sei somit auch unmittelbar mit dem Handlungsfeld Regionale Energiewende verbunden. Die Region verfüge mit ihrer Kombination von Technologieunternehmen, Energieversorgern, chemischer Produktion, Wissenschaft und Forschung sowie ihrer zentralen Bedeutung als multi-modaler Logistik-Hub in Europa und ihren starken Pendlerverkehren, über ein großes ökologisches und ökonomisches Potential zur Entwicklung als Modellregion für Wasserstoff. Um Aufschluss über dieses Potenzial zu erhalten hat die MRN jüngst ein Gutachten in Auftrag gegeben. Außerdem wird sich die Region in diesem Bereich um Fördermittel bewerben, so auch an einer im Januar veröffentlichten EU-Ausschreibung mit einem Fördervolumen von bis zu 20 Mio. Euro. Stefan Dallinger ging auf die weiteren Handlungsschritte im Bereich Mobilität ein. Der VRRN hat diese in einem Sechs-Punkte-Mobilitätsplan definiert und übernimmt damit die ihm im Staatsvertrag für die Region übertragene Koordinierungsfunktion. Dabei soll die Digitalisierung auch als Lösung im Bereich Mobilität genutzt werden. So beispielsweise beim Projekt Intelligente Marktplätze/CrowdMyRegion, welches intelligente Lieferlogistik für die Nahversorgung im Ländlichen Raum in den Kommunen Schönbrunn und Spechbach testen wird. Ebenso sei für die weiterhin so positive Entwicklung der Region die bedarfsgerechte und ausgewogene Siedlungs- und Freiraumentwicklung von entscheidender Bedeutung. Der VRRN arbeite aktuell an der Fortschreibung der entsprechenden Teilkapitel des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar. Dallinger unterstrich zudem die Bedeutung von grenzüberschreitenden Kooperationen innerhalb Europas. Neben einem guten Netzwerk zu den Europäischen Institutionen hob er dabei die Regionalpartnerschaft mit der belgischen Provinz Flämisch-Brabant hervor: Der fachliche Austausch ist ein gewinnbringender Impuls- und Ideengeber für beide Seiten. Gerade in einem Jahr mit einer Europawahl kann man festhalten, dass solche Erfolgsprojekte nur in einem starken, funktionierenden Europa möglich sind. Zum Abschluss der Präsentation blickte der Vorstandsvorsitzende des ZMRN auf das 30-jährige Jubiläum des Vereins, der im Jahr 1989 als Rhein-Neckar-Dreieck e.v. gegründet wurde. Vieles sei seither im Schulterschluss erreicht worden, aber der Anspruch der Regionalentwicklung sei mit der jüngsten Weiterentwicklung nochmals klar formuliert worden, man wolle noch besser werden, unterstrich Heinz. Weitere wichtige Aktivitäten der Metropolregion im Jahr 2019 sind im Mai die dritte Regionalkonferenz Mobilitätswende, Anfang Juni das Denkfest in Heidelberg, der Deutsche Stiftungstag, der ebenfalls Anfang Juni in Mannheim zu Gast ist und im Oktober die Präsenz der Region auf der Immobilienmesse Expo Real. Diese Aktivitäten seien Grundlage, um Rhein-Neckar auch jenseits ihrer Grenzen deutlich bekannter zu machen. Wir wissen alle, wie schwierig es ist, im nationalen oder gar internationalen Kontext eine starke Marke Rhein- Neckar aufzubauen. Umso wichtiger ist, dass wir alle gemeinsam als Botschafter unserer Region agieren und die Entwicklung und Vermarktung als gemeinsame Sache und als Aufgabe aller Akteure begreifen, so Heinz abschließend. Die Vision 2025 im Wortlaut Die Region Rhein-Neckar bietet Unternehmen, Fachkräften und innovativen Ideen ideale Bedingungen. Sie ist als eine der attraktivsten und wettbewerbsfähigsten Regionen Europas bekannt und anerkannt. Rhein-Neckar ist eine fortschrittliche, engagierte und lebenswerte Region. Zur gemeinschaftlichen Regionalentwicklung Seit der Anerkennung zur Europäischen Metropolregion im Jahr 2005 hat sich die Region Rhein-Neckar sehr gut entwickelt und nimmt in vielen Bereichen eine Vorreiterrolle ein. Der Blick auf die Statistiken zeigt ebenfalls: Der Metropolregion Rhein-Neckar geht es gut. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist seit 2005 um rund 150.000 auf derzeit knapp 918.000 gestiegen. Die Arbeitslosenquote lag im Dezember 2018 bei 4 Prozent und damit unter dem ohnehin historisch niedrigen Bundesdurchschnitt (4,9 Prozent). Die Exportquote von über 60% belegt die internationale Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Wirtschaft. Mit einer Marktkapitalisierung der hier ansässigen Börsenunternehmen (Dax, MDax, SDax, TecDax) von knapp 200 Milliarden Euro nimmt Rhein-Neckar weiterhin Rang drei unter den elf deutschen Metropolregionen ein. Fast 17 Prozent der Beschäftigten aus der Region sind in Unternehmen der High-Tech-Branche beschäftigt. Gleichzeitig haben das Prädikat Europäische Metropolregion (28.4.2005) und der zweite Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz (26.7.2005) einen Prozess des Zusammenwachsens in Gang gesetzt: Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung kooperieren heute stärker über Landesgrenzen hinweg als zuvor. Das Organisationsmodell der Metropolregion Rhein-Neckar in dem sich Unternehmen, Kammern, Hochschulen, die öffentliche Hand und viele weitere Akteure gemeinsam über drei Länder für die Region engagieren, ist bundesweit nach wie vor einmalig. (Metropolregion)
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-35 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Sprechzeiten des Stadtbürgermeisters Stadtbürgermeister Dr. Fred-Holger Ludwig steht den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt im Rathaus der Verbandsgemeinde, Königstraße 61 (Schloss), zur Besprechung ihrer Anliegen zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit dem Büro der Stadtverwaltung unter Tel. 06343 701-601. (Stadt Bad Bergzabern) Vermietung Appartement Die Stadt Bad Bergzabern vermietet ab sofort zentral in der Altstadt gelegen ein 1-Zimmer Appartement 43 m², 2. OG, Einbauküche vorhanden. Miete 310. Ideal für die Nutzung als Zweitwohnung. Interessenten können sich unter Tel. 06343/701-421 melden. (Stadt) Dr. Thomas Gebhart zu Besuch in der Pro Seniore Residenz in Bad Bergzabern Am Mittwoch, dem 6. Februar 2019, besuchte der südpfälzische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Dr. Thomas Gebhart die Pro Seniore Residenz in Bad Bergzabern, um sich über die aktuellen Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals zu informieren. Im Herbst haben wir in Berlin Maßnahmen zur Stärkung der Pflege auf den Weg gebracht. Diese sind zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten, so Dr. Thomas Gebhart. Durch das Pflege-Sofortprogramm sollen eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden, um den Alltag der Pflegekräfte spürbar zu verbessern. In der Altenpflege werden 13.000 neue Stellen geschaffen - jede stationäre Pflegeeinrichtung soll in diesem Rahmen profitieren. Insgesamt zielt das Sofortprogram darauf ab, die Attraktivität von Kranken- und Altenpflege zu steigern. In Gesprächen mit der Einrichtungsleitung, den Beschäftigen und Bewohnern der Pro Seniore Residenz sowie mit der Stadtspitze von Bad Bergzabern, Stadtbürgermeister Dr. Fred-Holger Ludwig mit den Beigeordneten Martin Wichmann, Monika Scheder und Christian Albrecht, informierte sich Dr. Thomas Gebhart nicht nur über den Stand der Umsetzung der in Berlin beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung der Pflege. Wenn ich Einrichtungen besuche, geht es mir auch um die Ermittlung weiterer Handlungsbedarfe. Deshalb möchte ich mir vor Ort ein ungeschminktes Bild von der Situation machen. Wir haben in Berlin wichtige Maßnahmen eingeleitet, weitere Schritte zur Stärkung der Pflege und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte werden folgen, so Dr. Thomas Gebhart. Auch Gespräche über weitere aktuelle Herausforderungen standen auf dem Programm, aus denen Thomas Gebhart wichtige Erkenntnisse mit nach Berlin nimmt. So ging es unter anderem auch um die Gewinnung qualifizierter Pflegefachkräfte aus dem Ausland oder Perspektiven für die pflegerische Versorgung in der Grenzregion nach Verabschiedung des Aachener Vertrags zur deutsch-französischen Freundschaft im Januar. Die Gewinnung von Pflegekräften und Auszubildenden für Pflegeberufe aus dem nahen Elsass und Lothringen scheitert bisher nicht zuletzt daran, dass französische Schulen wenig Sprachunterricht in Deutsch anbieten, aber auch an der schlechten Anbindung des öffentlichen Nahverkehrs.
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-36 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Abschied nehmen Bestattungsinstitut Trauerhilfe Hoffmann Ihr Ansprechpartner für individuelle Bestattungen und Vorsorge www.bestattungen-hoffmann.de Klingenmünster Weinstraße 42 (06349) 910 15 Bad Bergzabern Petronellastraße 50 (06343) 922 72 Stadtbürgermeister Dr. Ludwig vertritt die Meinung, das Problem könne nur europäisch gelöst werden. Die Leitung der Pro Seniore Residenz wünscht sich, dass die Teilnehmer an einem sozialen Jahr besser bezahlt werden sollten. Das Berufsbild sei sehr vielschichtig geworden. Es gehe nicht an, dass Krankenpfleger weiterhin besser bezahlt werden als Altenpfleger, überhaupt müsse die Berufsbezeichnung überdacht werden. Alleine das Wort Altenpflege habe ein negatives Image, dabei sei es doch so, dass immer mehr Stationen für Demenzkranke und weitere Bewohner mit unterschiedlichen Erkrankungen aufgenommen werden. Deshalb sind immer mehr Pfleger notwendig, die sowohl Kranken- als auch Altenpflege abdecken und deshalb auch nach dem gleichen Tarif bezahlt werden müssten. Alleine hierdurch würde der Beruf schon attraktiver werden. In der Ausbildung müsste zuerst die allgemeine Ausbildung im Pflegebereich stattfinden und später eine Spezialisierung. Eine höhere Qualifizierung sei unabdingbar, der medizinische Bereich zu knappgehalten und eine geriatrische Grundausbildung dringend notwendig, so Dr. Ludwig. Pflegekammer, Gesundheitsämter und Einrichtungen müssten an einem Strang ziehen. Es wurde diskutiert, ob die Bedingungen für das Programm Wegebauförderung gelockert werden sollten. Monika Scheder wies darauf hin, dass diese Ausbildung von der Pflegekammer nicht anerkannt sei und dass Schüler aus dem Ausland lieber in andere Länder gingen, weil unsere Ausbildung nicht international anerkannt ist. So muss man in der Schweiz, in England, Luxemburg usw. eine Zusatzausbildung machen und eine Prüfung ablegen, um dort in diesem Beruf arbeiten zu dürfen. Hinzu kommt, dass die Arbeitskräfte dort besser bezahlt werden. Des Weiteren schlug sie vor, dass die Zahlung von Nachtzulage, Feiertagszulage und Wochenendzulage, die sehr gering sind, endlich angeglichen werden. Thomas Gebhart warf ein, noch vor drei Jahren hätte keiner über das Thema geredet, heute stehe es gleichwertig auf der Agenda mit anderen Themen. Er meinte, der Punkt sei angekommen, auch dass die Bezahlung nach Tarif geregelt und erhöht werden muss. Auch freute er sich über die tolle Einstellung bei der Pro Seniore Residenz, dass wer in die Pflege gehe, eine positive Einstellung zum Leben haben muss. Trauer mitteilen... und zeigen! Abschied nehmen ist nicht einfach. Wir helfen Ihnen, Ihre Trauer auszudrücken. Es folgte ein Rundgang durch die Anlage der Pro Seniore Residenz: Einblick in die Küche, in die Bibliothek, in der Vorbereitungen für die Fastnacht liefen, auch im Andachtsraum wurde gearbeitet, in Aufenthaltsräume für viele kleine und größere Aktivitäten. Eine Praktikantin von der Altendorfschule antwortete auf die Frage von Dr. Gebhart, ob der Beruf für sie in Frage kommen würde: Ja, es gefalle ihr sehr gut! 2020 findet bei der Pro Seniore Residenz eine große Jubiläumsfeier zum 35-jährigen Bestehen statt, wozu sie Thomas Gebhart herzlich eingeladen haben. (Text und Fotos: Sulamay Fillinger) Carambole präsentierte Lebensfrage Reflexion über das Leben mit Worten von Dichtern und Musik Musik fängt dort an, wo Worte enden J. W. von Goethe Am Sonntagnachmittag, den 3. Februar, nahmen Wolfgang Spitz und Wolfgang Sobiraj das zahlreich erschienene Publikum im Haus des Gastes in Bad Bergzabern mit auf eine Wanderung durch Lebensphasen mit seinen Höhen und Tiefen der menschlichen Existenz. Das Programm wendet sich an Menschen, egal ob alt oder jung, die dem Leben ins Auge schauen, wie es ist ohne die innere Heiterkeit zu verlieren. Das Konzept stammte aus der Feder von Wolfgang Spitz. Nach einigen Vorgesprächen lud die Stadt Bad Bergzabern zu dieser außergewöhnlichen Veranstaltung ein. Im voll besetzten Konferenzraum im Haus des Gastes begrüßte Stadtbürgermeister Dr. Fred- Holger Ludwig die beiden pensionierten Lehrer Wolfgang Spitz und Wolfgang Sobiraj mit dem Gedicht von Marie von Ebner Eschenbach (1830-1916) Ein kleines Lied und stimmte damit das Publikum auf den Abend ein.
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-37 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Das zweistündige Programm endet mit langem Beifall und großer Begeisterung und der Frage wann kommen die Beiden wieder, das war ein außergewöhnlicher Abend, so etwas Schönes habe ich lange nicht mehr gesehen... Im Namen der Stadt Bad Bergzabern überreichte Bettina Schneider von der Tourist-Information Bad Bergzaberner Land den beiden ein Weinpräsent, wünschte ihnen weiterhin viel Erfolg und bedankte sich im Namen der Stadt Bad Bergzabern für diesen anregenden und kurzweiligen Abend. Nach dem nicht enden wollenden Applaus rezitierte Wolfgang Spitz als Sahnehäubchen noch zwei Gedichte: Das Thema Lebensfragen präsentierte Carambole mit den Fragen wie z.b. Woher kommen wir? - Wer sind wir? - Liebt er mich - liebt sie mich nicht? - Was ist, wenn wir alt sind? - Angst vor dem Tod? - Wozu leben wir? - Kann man das Leben ernst nehmen? - Und Was bleibt? Begleitet von Wolfgang Sobiraj am Keyboard gab Wolfgang Spitz Antworten mit einer außergewöhnlich großen Auswahl an Gedichten und Texten, die von klassischen Dichtern wie Goethe, Schiller und Claudius stammten ebenso von den Modernen Robert Gernhardt, Erich Fried, Peter Härtling und dem bekannten Dichter Eugen Roth, ebenso gab er Gedichte und Verse des Altmeisters des Humors Heinz Erhardt zum Besten. Wolfgang Spitz rezitierte alle Texte auf beeindruckende Weise frei und auswendig. Gestik und Mimik ließen den Zuschauer fasziniert zuhören und zuschauen. Beeindruckend auf die ironischen, ernsten und hinterfragenden Texte abgestimmt, gab die beschwingte und gleichwohl entspannende musikalische Begleitung durch Wolfgang Sobiraj dem Zuhörer die Gelegenheit, seinen Gefühlen freien Lauf zu lassen und über das Gesagte in aller Ruhe nachzudenken. Zu hören waren klassische Stücke, Filmmusik, sowie Chansons aus mehreren Jahrhunderten der Musikgeschichte. Gebannt lauschte das Publikum der großen Vielfalt der beiden Künstler. Im Gespräch mit dem Publikum in der Pause wurde deutlich, wie fasziniert alle waren und sich auf den zweiten Teil des Abends freuten. Wilhelm Busch: Wenn alles sitzen bliebe, was wir in Hass und Liebe so voneinander schwatzen, wenn Lügen Haare wären, wir wären rau wie Bären und hätten keine Glatzen. Heinz Erhardt: Eine runde, weiche Sache, ist das Hirn bei Frau und Mann, und es ist nicht auszudenken, was man damit denken kann. Aber leider kennen viele nicht den Wert dieser Substanz. Hilflos gehen sie durchs Leben wie ne Katze ohne Schwanz. Carambole wird am Freitag, den 15. Februar um 19.30 Uhr, im Rathaus in Dahn wieder zu sehen und zu hören sein. (Bettina Schneider, Tourist-Information Bad Bergzaberner Land) Faschingsparty im Jugendtreff Am 05.03.2019 von 16:00 20:00 Uhr Teilnahme nur mit Anmeldung! Anmeldung unter www.vg-bad-bergzabern.de oder schriftlich im Jugendtreff BZA einwerfen. Infos bei aufsuchende Jugendpflege BZA Streetworkerin Anna Drieß / Maria Reichert Mobil: 0157-88082509 / Mobil: 0157-37426045 E-Mail: a.driess@bad-bergzabern.de / m.reichert@bad-bergzabern.de Gefördert durch das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz Anmeldung: Hiermit melde ich mein Kind zur Faschingsparty am 05.03.2019 an. (Vor- und Zuname)... wohnhaft in (PLZ, Ort)... (Straße)... geboren am... Tel.:. Allgemeine Bedingungen: Ich nehme zur Kenntnis, dass eine Haftung für selbstverschuldete Unfälle, bei Fällen höherer Gewalt, sowie für verlorene oder defekte Gegenstände nicht übernommen werden kann. Die Informationen zur Datenschutzgrundverordnung habe ich zur Kenntnis genommen. Foto: Ich akzeptiere, dass Film- oder Fotomaterial, das während der Veranstaltung von meinem Kind gefertigt wird, zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden darf. (Nicht zutreffendes bitte Streichen) Ort, Datum Unterschrift eines Elternteils bzw. Sorgeberechtigten
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-38 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Musiker gesucht! Zum Hamecker-Markt - 2019 Zum ersten April - Wochenende startet wieder der erste Hamecker-Markt 2019. Diesmal als Saisonauftakt zum neuen Ostermarkt unter dem Motto: Fit in den Frühling, der mit mehreren Stationen die Qualitäten der Stadt zu Gesundheit und Genuss präsentieren wird. Anschließend werden für die Märkte, jeweils zum ersten Freitag im Monat, Musiker gesucht, welche die gemütliche Atmosphäre unterstreichen wollen. InteressentInnen, gerne auch couragierte Laien, melden sich bitte bei Frau Schultz vom Zentrumsmanagement unter Tel. 0151 46424182. (Zentrumsmanagement Bad Bergzabern) Fanfarenzug Bad Bergzabern Jahreshauptversammlung Am 2. Februar 2019 trafen sich die Mitglieder des Fanfarenzuges Bad Bergzabern zur Jahreshauptversammlung. Es standen unter anderem Neuwahlen an. Neu gewählt wurde Günter Hänling als 2. Vorstand des Vereines. Stephanie Herrmann als Rechnerin und Dominik Spies als Zugführer wurden in ihrem Amt bestätigt. Weiter stellte die Referentin den Gästen das klassische Naturheilverfahren Sebastian Kneipps vor, das heute wissenschaftlich recht gut untermauert ist. Eine gesunde, naturverbundene und ganzheitliche Lebensweise ist schon lange fester Bestandteil in der Einrichtung St. Martin und ist gerade in der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Ist sie doch eine wesentliche Bedingung für eine gute Entwicklung der Kinder und ein entscheidender Bestandteil der Lebensqualität von heute und morgen. Zustimmung bekam die Seminarleitung nicht nur bei ihren Ausführungen über Ernährung, Bewegung und immunstärkende Wasseranwendungen, sondern auch im Bereich Stressprävention. Alles Elemente der heutigen Kneipp-Gesundheitslehre. Nach dem Ende des Seminars waren sich die Teilnehmer sicher: Dieses Gesundheitskonzept ist zukunftweisend für Kinder und hat auch die Teilnehmer persönlich inspiriert. Bad-Bergzabern ist eine wichtige und kompetente Anlaufstelle mit langjähriger Erfahrung und Vorbildfunktion. Der Fanfarenzug hatte 2018 wieder etliche Auftritte, auch zusammen mit den Fanfarenzügen Nußdorf und Hagenbach. Die Teilnahme am Verbandstreffen in Halver war einer der Höhepunkte in diesem Jahr. Leider verloren wir 2018 unser jahrzehntelanges Mitglied Karl-Heinz Hirth, der in der Vorstandschaft und als aktives Mitglied den Verein unterstützte. Beim Jahresabschluss konnten vier Mitglieder für langjährige Aktivität geehrt werden: Lothar Steigner für 55 Jahre, Günter Hänling für 45 Jahre, Reinhard Rohloff für 30 Jahre und Trude Becker für 20 Jahre. (Wirth) Amt für Jugend und Soziales besucht Kompetenzzentrum in Bad Bergzabern Das Kneipp-Kompetenzzentrum in der katholischen Kindertagesstätte St. Martin Bad Bergzabern hat sich in der Fachwelt Kneipp-Pädagogik schon lange etabliert. Die Einrichtung St. Martin ist eine zertifizierte Kneippkindertagesstätte und zugleich das Kneipp-Kompetenzzentrum von Rheinland-Pfalz und des Saarlandes. Andrea Dechent-Schmalenberger, Sachgebietsleitung des Jungendamtes PS im Gespräch mit der Leitung des Kompetenzzentrums und Referentin Helena Barzen Kneipp ist in der Neuzeit angekommen. Kneipps ganzheitliches Gesundheitskonzept berücksichtigt die neuesten Erkenntnisse der Gesundheitsforschung und basiert auf 5 Elementen, so begrüßte die stellvertretende Leitung der Einrichtung St. Martin Frau Helena Barzen die Delegation aus Pirmasens. Jugendamt, Kneippvorstand und Kindertagesstättenleitungen ließen sich im Kompetenzzentrum über das Gesundheitskonzept für Kinder unterrichten, da die Kneipp-Philosophie auch in den Einrichtungen von Pirmasens Einzug halten soll. Nach einer ausführlichen Begehung der Innen- und Außenanlage durften sich die Teilnehmer einen ersten Eindruck bei der gerade stattfindenden Kindermassage verschaffen. Hohe Leistung erziele man nicht indem man sie permanent fordere, sondern in dem man Leistung und Ruhe in ein natürliches Verhältnis bringt. Davon war auch die Delegation aus Pirmasens - entspannt auf der Hängeschaukel - überzeugt. Frau Malert, Kneippvorstand der Stadt Pirmasens, sagte den Einrichtungen spontan ihre finanzielle Unterstützung zu. Die Stadt Pirmasens informierte das Kneipp-Kompetenzzentrum in Bad Bergzabern, dass bereits zu Beginn 2019 die Sebastian Kneipp Akademie aus Bad Wörishofen zu einer ersten Informationsveranstaltung eingeladen hatte. Herzlichen Glückwunsch aus Bad Bergzabern! (PsHr) Zonta Club Bad Bergzabern Das Konzert Zonta Classic Night am 19.02.2019 im Weingut Stadler muss leider aufgrund Krankheit der Künstler ausfallen. Ein Ausweichtermin konnte schon gefunden werden. Das Konzert findet statt am 09.03.2019 im Weingut Stadler in Dierbach. Die bisher erworbenen Karten behalten ihre Gültigkeit. (A. Uhle) Eintrittskarten für die Sitzungen der KG Hameckia e.v. Karten für die Nachmittagsitzung sind bei Juwelier Malysiak in Bad Bergzabern oder an der Tageskasse erhältlich. Für unsere Prunksitzungen sind noch wenige Restkarten erhältlich.
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-39 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Herzliche Einladung zu unseren Prunksitzungen unter dem Motto Die glorreichen Hamecker in der Schlosshalle: 1. Prunksitzung: 23.02.2019 um 19:11 Uhr 2. Prunksitzung: 02.03.2019 um 19:11 Uhr Nachmittagssitzung: 24.02.2019 um 14:11 Uhr Kinderfasching: 03.03.2019 um 14:33 Uhr Wir haben wieder ein buntes Programm zusammengestellt. Bei den Abendsitzungen ist im Anschluss an die Sitzung noch unsere Bar, dort kann bis tief in die Nacht das Tanzbein geschwungen werden. Wir freuen uns, mit Ihnen und unserem Prinzenpaar, Prinzessin Andrea I. und Prinz Uwe I. ein paar sorglose Stunden zu verbringen! (Vanessa Schlick, KG Hameckia e.v.) Herzlich willkommen in unserem Kirchenmaus -Gottesdienst Wenn Du zwischen vier und acht Jahre alt bist, freuen wir uns, wenn Du zu unserem Gottesdienst kommst. In der Regel am 1. und 3. Sonntag im Monat um 10.30 Uhr, feiern wir eine kindgerechte Feier parallel zum Gemeindegottesdienst, den Ihr selbst mitgestalten könnt. Wir starten gemeinsam mit Euren Eltern und den anderen Gottesdienstbesuchern in der Kirche und wir Kinder gehen dann mit dem Kirchenmausteam zu unserem eigenen Gottesdienst. Hier wollen wir das jeweilige Tagesevangelium hören, dazu singen und beten, von Jesus in unserem Leben sprechen und Edith, unsere Kirchenmaus, ist auch dabei! Eure Eltern können sich so auf ihren Messebesuch freuen und wissen Euch Kinder in guten Händen. Kommt einfach zu uns und macht mit! Nächster Termin: 17.02.2019 10:30 Uhr Kath. Kirche St. Martin Bad Bergzabern Ein Gebet wandert über 24 Stunden lang um den Erdball und verbindet Frauen in mehr als 120 Ländern der Welt miteinander!... Jesus sagte zu ihm: Ein Mann veranstaltete ein großes Festmahl und lud viele dazu ein. Zur Stunde des Festmahls schickte er seinen Diener aus und ließ denen, die er eingeladen hatte, sagen: Kommt, alles ist bereit! Aber alle fingen an, einer nach dem anderen, sich zu entschuldigen... (Lk 14, 16-24) Kommt, alles ist bereit : Mit der Bibelstelle des Festmahls aus Lukas 14 laden die slowenischen Frauen ein zum Weltgebetstag am 1. März 2019. Ihr Gottesdienst entführt uns in das Naturparadies zwischen Alpen und Adria, Slowenien. Termine: 12.2., 15.00 Uhr ESH Nachmittag mit Diavortrag über Slowenien, Bibelarbeit und Kaffee und Kuchen (Katholische Frauen laden ein) 14.2., 20.00 Uhr ESH Abend mit Diavortrag über Slowenien, Bibelarbeit und landestypischem Essen (Frauen Miteinander laden ein) 1.3., 15.00 Uhr St. Martinskirche Weltgebetstag der Frauen Slowenien ist eines der jüngsten und kleinsten Länder der Europäischen Union. Das Land hat tiefe christliche Wurzeln, von seinen zwei Millionen Einwohner*innen sind knapp 60 % katholisch, aber nur ein Fünftel praktiziert noch den Glauben. Slowenien war über Jahrhunderte Handelsknotenpunkt. Menschen aus aller Welt brachten vielfältige kulturelle und religiöse Einflüsse mit. (Ehrhardt) Goju Ryu Karateverein Bad Bergzabern e. V. Selbstverteidigung mit Karate-Techniken bietet klassisches Karate-Training, sowie einfach zu erlernende Techniken zur Selbstverteidigung an. Dabei werden Handgriffe und Bewegungen erlernt, auf die der Anpöbler nicht gefasst ist, die ihm aber klar zeigen mit mir nicht. Erwachsene, Kinder und Jugendliche sind jederzeit zu zwei bis drei kostenlosen Schnupper-Trainingseinheiten eingeladen. Anfänger, Karate-Fortgeschrittene und Wiedereinsteiger aber auch einfach nur Interessierte sind gerne willkommen. Wegen Umbau der Sporthalle findet das Training ab sofort in der Gymnastik-Halle des Gymnasiums beim Alfred-Grosser Schulzentrum in Bad Bergzabern statt. Die Trainingzeiten bleiben wie bisher. Erwachsene Montag 20:00-21:30 Uhr und Jugendliche: Freitag 20:00-21:30 Uhr, Kinder und Jugendliche: Montag 19:00-20:00 Uhr Freitag 18:30-20:00 Uhr Erwachsene und Jugendliche: Montag 20:00-21:30 Uhr Freitag 20:00-21:30 Uhr, Kinder und Jugendliche: Montag 19:00-20:00 Uhr Freitag 18:30-20:00 Uhr (In der Schulferienzeit ist kein Training) : Weitere Infos im Internet unter : karate-bza.de Bei Fragen steht Trainer Klaus Weber, 2. Dan, gerne zur Verfügung. Kontakt: Handy: 0163 3 189 189 oder KlausWeberHx@t-online.de (H. Thamerus) Imkerverein 1858 Bad Bergzabern e.v. Am Donnerstag, 14. Februar 2019, findet um 20:00 Uhr im Vereinslokal Culinarium die Monatsversammlung des Imkervereins 1858 Bad Bergzabern e.v. mit einem Kurzvortrag von Michael Simon zum Thema Angepasster Brutraum statt. Alle Mitglieder und Interessierte sind herzlich eingeladen! (S. Lohner) Flohmarkt im Edith-Stein-Haus Am ersten und dritten Samstag jeden Monats findet im Edith-Stein- Haus (Edith-Stein-Straße 4, Nähe Amtsgericht, Bad Bergzabern) ein Flohmarkt zu Gunsten der Projekte des Fröhlichen Kunterbunts statt. Der Erlös kommt ausschließlich den Projekten in Togo, Indien und Brasilien zugute. Der nächste Öffnungstermin ist Samstag, der 16. Februar 2019, 12 bis 18.00 Uhr. (D. Imhoff) Kath. Krankenpflegeverein St. Elisabtehnverein e.v. Außerordentliche Mitgliederversammlung Der Kath. Krankenpflegeverein (St. Elisabethenverein e.v.) Bad Bergzabern lädt alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung am Montag, 18. Februar 2019, um 15:00 Uhr ein. Einziger Tagesordnungspunkt: Antrag des Kath. Krankenpflegevereins (St. Elisabethenverein e.v.) Birkenhördt auf Aufnahme in Bad Bergzabern. Im Anschluss an die Versammlung gibt es Kaffee und Kuchen. (Josef Maier, 1. Vorsitzender) Green gardening - oder ökologisch gärtnern ohne Gift! Genügend Potential steckt in jedem kleinen oder großen Garten. Aber auch auf jedem Balkon oder jeder Terrasse. Gemüse- und/oder Staudengärtner/innen mit Erfahrung aber auch Anfänger/innen tauschen regelmäßig Ideen, Pflanzen, Saatgut und Erfahrungen aus. So kann jeder Garten einen wertvollen Beitrag zur Steigerung unserer Lebensqualität beitragen. Wir treffen uns in offener Runde 14-tägig. Kontakt: Brigitte und Joachim S., Tel.: 06343(Vorwahl bitte immer mitwählen)-9399170 oder Amely Munz: bza-nachhaltig@online.de (Text: Brigitte und Joachim S.) Treffen Nachhaltigkeitsgruppe Am Montag, den 18.02., um 19 Uhr im SoulArts (Weinstraße 32a, oben) findet wieder das Treffen der Nachhaltigkeitsgruppe statt. Sie sind herzlich dazu eingeladen. Wir haben folgende Themenschwerpunkte: naturnahe Gartengestaltung Biodiversität Müllvermeidung im städtischen Raum Nachhaltigkeit in der Schule Wir sind gespannt auf Ihre Ideen zu diesen Themen! (Ihre Nachhaltigkeitsgruppe)
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-40 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Nachhaltigkeit in Cafés Sie betreiben ein Café in Bad Bergzabern? Dann möchten wir Sie ganz herzlich zu einem Treffen einladen. Wir wollen gemeinsam Ideen sammeln, wie nachhaltige Schritte ohne Mehraufwand umgesetzt werden können. Mittwoch, den 20.2. um 19 Uhr, im Neuen Café Herzog, Markstraße 48. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! (Amely Munz) Kino am 3. beginnt = 16.02.19 Die ersten beiden Filme im neuen Jahr wurden vom Kino-Team des Freundeskreises Haus der Familie sehr gut ausgewählt. Beide Filme regen zum Nachdenken und Drüber reden an, wozu im Anschluss an die Filme auch Gelegenheit ist. Das übliche Kinofutter gibt es natürlich auch. 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Verschiedenes, Wünsche, Anträge Anträge und Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis spätestens Mittwoch, 20.03.2019 schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingereicht sein. Michael Oerther, 1. Vorsitzender (Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Bad Bergzabern) Schnitzelabend (Sportheim SpVgg Bad Bergzabern) Am Freitag, den 22. Februar 2019 verwöhnen wir Sie ab 18 Uhr mit unseren guten und altbewährten Schnitzelvariationen: Wiener Art Mediterran Rahm Paprika Schnitzelplatte Kinderteller Wählbar in Normal und XXL. Dazu gibt es Pommes und Salat. Preisliste unter www.spvgg-bza.de! S p V g g B a d B e r g z a b e r n 1 9 2 0 e. V. Wir freuen uns, Sie in unserem Sportheim, in der Theodor-Heuss-Straße (nahe Firstweg), begrüßen zu dürfen! www.spvgg-bza.de Vereinsheim: Theodor-Heuss-Strasse Herzliche Einladung an alle Kino-Freunde! (R. Brunck) PWV-Bad Bergzabern Wanderung Der Pfälzerwald-Verein Bad Bergzabern wandert am Mittwoch, 20.02.2019, einen Rundwanderweg vom P Naturfreundehaus Bethof über Keehütte. Die Wanderstrecke beträgt ca. 10 km. Einkehr im Naturfreundehaus Bethof. Treffpunkt 09:00 Uhr am P Bahnhof in Bad Bergzabern. Es werden Fahrgemeinschaften gebildet. Die Wanderführung hat M. Bendel (Tel. 06349-5046). Feriengäste und Schnuppergäste sind wie immer willkommen. (GS) Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Bad Bergzabern e. V. Am Mittwoch, dem 27.03.2019 findet um 19.00 Uhr in der Feuerwache Bad Bergzabern, Kapeller Str. 30, die Mitgliederversammlung des Fördervereins statt. Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schatzmeisters 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Bericht des Wehrführers 5. Bericht des Jugendfeuerwehrwartes Förderverein der Leichtathletik Jugend des TV Bad Bergzabern e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung am Montag, 11.03.2019, findet um 19:30 Uhr im Vereinsheim des TV Bad Bergzabern (Theodor-Heuss-Str. 5, 76887 Bad Bergzbern) die Mitgliederversammlung des Fördervereins der Leichtathletik Jugend des TV Bad Bergzabern e.v. statt. Tagesordnung: 1) Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2) Bericht des 1. Vorsitzenden 3) Bericht des Rechners 4) Bericht der Kassenprüfer 5) Satzungsänderung 3 Gemeinnützigkeit bisher: Satz3.Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Neu: 3.Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.Im Übrigen haben die Mitglieder des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon usw. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft der Vorstand. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach 3 Nr. 26a EstG ausgeübt werden.
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-41 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Bisher:Satz 4.Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe finanzielle oder materielle Vergütungen/Vergünstigungen gefördert werden. Neu:Satz 4: Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 6) Entlastung des Vorstandes 7) Neuwahlen des Vorstandes 8) Verschiedenes, Wünsche, Anträge Mitgliederanträge zur Tagesordnung müssen spätestens sueben Tage vor Sitzungsbeginn dem 1. Vorsitzenden vorliegen. Einladung erfolgt nur auf diesem Weg! (Markus Heid, Schriftführer) Das VorstandsTeam freut sich über zahlreichen Besuch der Mitgliedsfrauen. Auch hier sind interessierte Frauen, die den Verein aktiv oder passiv unterstützen möchten herzlich willkommen. Nach erfolgreicher Wahl wird zur Stärkung Fläschknepp mit Meerrettich angeboten. Im Anschluss...Faschingsparty. Das Vorstandsteam wünscht sich, dass die Gäste verkleidet zur Versammlung kommen und bei guter Laune den Abend genießen. Wer mag darf gerne zur Unterhaltung beitragen. Sportkurse Ab Montag, 11. März, finden im Dorfgemeinschaftshaus wieder Sportkurse statt. Angeboten werden die Kurse: Rücken-Bauch-Beine- Po um 18 Uhr und Zumba um 19 Uhr. Kosten je Kurs á zehn Termine: 45. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei neun Personen je Kurs. Anmeldung bei Silvia Löwenmuth, Tel. 9886961. (wei) 30. Gemeinderatssitzung Einladung Am Dienstag, 19. Februar 2019, um 19:30 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus in Barbelroth eine Gemeinderatssitzung statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 und Entscheidung über die Entlastung a) Feststellung des Jahresabschlusses gem. 114 Abs. 1 S. 1 GemO b) Beschluss über die Entlastung gem. 114 Abs. 1 S. 2 GemO 2. Altkleidercontainer 3. Erschließung des Neubaugebiet Im großen Sand ; 3. Bauabschnitt - Beschluss zur Ausschreibung 4. Sanierung der Kirchenmauer 5. Abschluss eines Sondervertrages über die Erdgasversorgung 6. Erstellung eines überörtlichen Hochwasserschutzkonzeptes für den Bereich der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern - Übertragung der Aufgabe auf die Verbandsgemeinde 7. Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahlen 8. Festlegung von Kriterien zur Bauplatzvergabe 9. Bauvorhaben 10. Informationen und Anfragen Nichtöffentlich: 1. J agdpachtangelegenheiten 2. Zuschussangelegenheiten 3. Grundstücksangelegenheiten 4. Informationen und Anfragen (Werner Dietrich, Ortsbürgermeister) Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Einladung Am Dienstag, 19. Februar 2019, um 19:15 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus in Barbelroth eine Rechnungsprüfungsausschusssitzung statt. Tagesordnung öffentlich: 1. Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 und Entscheidung über die Entlastung a) Feststellung des Jahresabschlusses gem. 114 Abs. 1 S. 1 GemO b) Beschluss über die Entlastung gem. 114 Abs. 1 S. 2 GemO - Vorberatung und Beschlussempfehlung an den Gemeinderat (Roland Nuß, Ausschussvorsitzender) LandFrauen Barbelroth Närrische Generalversammlung mit Neuwahlen Das LandFrauenTeam lädt ein zur närrischen Generalversammlung der LandFrauen im Dorfgemeinschaftshaus am Dienstag, 26. Februar 2019, um 19.11 Uhr. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Tätigkeitsbericht 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Neuwahlen 7. Verschiedenes NACHRUF Alles in unserem Leben hat seine Zeit, einander begegnen und sich verstehen, sich gegenseitig zu halten und sich Wert zu schätzen, und wenn die Zeit gekommen ist, Dich auch loszulassen und sich mit einem Lächeln an Dich zu erinnern. Birkenhördt trauert um Herrn Klemens Müller, der uns am 26.01. plötzlich und unerwartet für immer verlassen hat. Wir verlieren mit Klemens, der kein gebürtiger Birkenhördter war, einen großen Freund und Wohltäter. Klemens war bis zu seinem Tod viele Jahre der Vorsitzende des Kirchenchores St. Gallus Birkenhördt und verstand es auch in seinen Vorstandsämtern im Birkenhördter Kunstverein e.v. und seit Oktober 2012 auch als Mitglied des Gemeinderates, aber auch als langjähriges Mitglied im Pfarrgemeinderat und später im Gemeindeausschuss unserer Pfarrgemeinde St. Gallus, durch seine ausgleichende und überzeugende Art immer mit dazu beizutragen, dass gemeinsame Lösungen im Interesse der Gemeinschaft gefunden werden konnten. Auch als Mitglied im Sportverein 1951 Birkenhördt e.v. und im Pfälzer Waldverein war er engagiert und wegen seiner geselligen und offenen Art eine große Bereicherung. Klemens wusste aber auch, sich mit seiner Hände Fleiß einzubringen und gehörte mit hunderten von Arbeitsstunden u.a. zum harten Kern der Ehrenamtlichen bei der Sanierung des Kindergartengebäudes und leistete unzählige Kassendienste bei allen möglichen Festivitäten in unserem Dorf. Für seinen vielseitigen Einsatz in der Gemeinde gebührt ihm unsere Anerkennung und Wertschätzung. Mit dem Tod von Klemens verlieren wir so vieles, aber niemals die schönen Stunden, die wir miteinander verbracht haben. Kirchenchor St. Gallus Birkenhördt, Pfarrgemeinde St. Gallus Birkenhördt und Ortsgemeinde Birkenhördt In eigener Sache Wenn Sie keinen Südpfalz- Kurier bekommen haben... Reklamationen wegen Nichtzustellung des Südpfalz-Kurier nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern: 06502/9147-335, -336, -713 und -716. Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist: vertrieb@wittich-foehren.de
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-42 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 SV Birkenhördt Der SV Birkenhördt lädt am 16.02.2019 ab 12:00 Uhr zum Schlachtfest ein. Bereits am Freitagabend ist das Sportheim geöffnet. Der SV Birkenhördt freut sich über zahlreichen Besuch! (Vogel) Seniorenstammtisch bei den Gropelsuppler Vergangene Woche haben unsere Landfrauen für die Senioren eine Original Dierbacher Gropelsupp nach altem Rezept von Trudel Brunck zubereitet. Etwa 30 Seniorinnen und Senioren konnten sich von den Kochkünsten überzeugen und waren begeistert. Bei der Evakuierung in Kriegszeiten war die einfache Gropelsupp großer Bestandteil bei der Ernährung. So kamen damals schon die Dierbacher zu Ihrem Necknamen Gropelsuppler. Vielen Dank an die fleißigen Landfrauen und alle Kuchenbäcker. M. Huckle, Ortsbürgermeister Abteilung Tennis Sportfreunde Dierbach Pfälzerwaldverein Böllenborn-Reisdorf Der PWV lädt ein zur Wanderung am Sonntag, 17. Februar, nach Birkenhördt ein. Abmarsch um 11.00 Uhr am Kirchplatz - über Höllenpfuhl nach Birkenhördt, Einkehr in der Gaststätte Häädstorze. Der Rückweg geht über Mösigweg und Kahlenberg. Die Führung der 7 km langen Wanderung übernimmt Gerhard Fleck. (PWV) Gemeinde-Arbeitseinsatz am Samstag, den 16. Februar! In unserer Gemeinde stehen wieder diverse Arbeiten an. Deshalb hat der Gemeinderat wie bereits angekündigt einen Arbeitseinsatz geplant. Treffpunkt um 08:30 Uhr am Lindenbaum. Wir hoffen wie in der Vergangenheit wieder auf Unterstützung durch unsere Bürger. Für ein gemeinsamen Mittagessen wird wieder gesorgt. Bei Sauwetter wird der Termin um eine Woche verschoben. Der Gemeinderat bedankt sich im Voraus für das Engagement und die Unterstützung! M. Huckle, Ortsbürgermeister Wir freuen uns über alle kleinen und großen Gäste, die mit uns zu fetziger Musik Fasching feiern wollen. SFD-Let us dance Auch diesen Freitag wird ab 19.00 Uhr wieder in der Dierbachhalle getanzt. Wir freuen uns über interessierte Paare. Saisonvorbereitung der Aktiven Die 1b Mannschaft trainiert am Mittwoch in Dierbach. Die 1. Mannschaft spielt zur gleichen Zeit in Berg. Am Samstag gehen die Mannschaften nach Landau in den Soccercenter.
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-43 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Save the date- Neue Wege in der Jugenarbeit Am Donnerstag, 07.03., laden wir alle, die sich für unsere neue Wege in der Jugendarbeit interessieren, zu einer Informationsveranstaltung in das Sportheim ein. Hier wollen wir einerseits über den weiteren Weg informieren und freuen uns auch Kinder, Jugendliche sowie Eltern begrüßen zu können, die Interesse haben sich unserer Gemeinschaft anzuschließen. (Th. Kunz) Fit in den Sommer Bewegung macht Spaß drinnen und draußen! Beginn: 14. März 2019 immer donnerstags für acht Wochen. Treffpunkt: Sportplatz Dierbach, 18.00 Uhr, Teilnahmegebühr: 120 Euro (80-100 % werden von den Krankenkassen übernommen). Kursleitung: Simone Brück, Dipl. Lauftherapeutin (DLZ), Anmeldung bei Simone Brück: E-Mail: Simone.brueck@gmx.net oder Telefon 0162/6644126 oder Kristin Roth (SFD), E-Mail: kristinroth89@gmail.com oder Telefon 0170/4655991. Die Sportfreunde Dierbach bieten in Kooperation mit der Laufschule Südpfalz einen Präventionskurs Gesundes Laufen für bisherige Nichtläufer, Anfänger und Fortgeschrittene an. Ihr werdet die richtige Lauftechnik kennen lernen, dadurch Verletzungen vorbeugen, vermeiden bzw. beheben und zukünftig viel Spaß am Laufen haben. Wir werden die laufspezifische Muskulatur aufbauen und viel über das gesunde Laufen lernen. Bei den Fortgeschrittenen gibt es Tipps zum Gestalten eines abwechslungsreichen Lauftrainings. Der erfahrene Marathoni ist genauso richtig in den Kursen wie der bisherige Nichtsportler. Jeder trainiert in seinem eigenen Leistungsbereich. Die Kurse laufen parallel zum gleichen Termin. Die fortgeschrittenen Teilnehmer werden zur Laufstilanalyse gefilmt. (K. Roth) LandFrauen Montag, 18. Februar, 19.30, Vereinsheim: Aquarellieren - das Zusammenspiel von Wasser und Farbe kennenlernen und verwenden... Mitbringen solltet Ihr: Folie für die Tische, zwei Wasserbecher, Mallappen oder Zewa, feste Unterlagen, z.b. glattes Tischset, falls vorhanden dickere Rundpinsel, Föhn. (B. Kuhn) MGV 1861 Dierbach Einladung zur Jahreshauptversammlung Zur Jahreshauptversammlung 2019 werden hiermit alle Mitglieder und Sänger am Samstag, 23. Februar 2019, um 20.00 Uhr herzlich eingeladen. Die Versammlung findet im Vereinsheim statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden 3. Jahresbericht des Rechners 4. Bericht des Rechnungsprüfers (Entlastung) 5. Bericht des Chorleiters 6. Ausblick 7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Um zahlreiches Erscheinen der Mitglieder wird gebeten. (gez. Werner Vogler) Informationen zum Ausbau der Straßen Im Rödelstal und Scheidelsgasse - Zur Erinnerung - Die Ortsgemeinde lädt die Dörrenbacher Bürger und besonders die Anwohner der beiden Straßen zu einem Informations -Abend im Rathaussaal ein. Am Mittwoch, den 13. Februar 2019, 19:00 Uhr werden verschiedene Möglichkeiten zum Ausbau der Straßen gezeigt. Außerdem werden ein Vertreter der Firma Pfalzgas und ein Vertreter der Firma RMT Fragen zur möglichen Versorgung des Gebäudes mit Erdgas bzw. mit dem Zugang zum schnellen Internet beantworten. (Ortsgemeinde) Helau an alle Dörrenbacher! Einladung zum Faschingscafé Zusammen wollen wir die 5. Jahreszeit mit einer Kappensitzung am Dienstag, den 19. 02., ab 14.30 Uhr im Rathaussaal feiern. Wir würden uns sehr freuen um rege Beteiligung in Form von Büttenreden, und wer ein Musikinstrument spielt, sollte es bitte nicht zu Hause lassen (nur Mut). Das Team von Miteinander freut sich auf ein paar lustige Stunden mit euch! (Kraus) Wir laden Sie herzlich ein zum 2. Spielenachmittag am 20. Februar 2019 ab 15 Uhr im Gemeindehaus Bringen Sie ihre Freunde und Nachbarn zu einer fröhlichen Spielerunde mit. Gern können Sie uns auch ihr Lieblingsspiel vorstellen und beibringen. Vor allem wollen wir gemeinsam viel Spaß haben, die grauen Gehirnzellen trainieren und einen schönen Nachmittag verbringen. Bitte melden Sie sich doch im Pfarramt an, damit wir besser planen können! (06343 47 94) 33. Gemeinderatssitzung Einladung Am Mittwoch, 20. Februar 2019, um 19:00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses in Dörrenbach eine Gemeinderatssitzung statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Ausbau der Straßen Im Rödelstal / Scheidelsgasse - Festlegung der Ausbauvariante Reinhard Pelz, Ortsbürgermeister Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die nächste Ortsbürgermeister-Sprechstunde findet am Montag, den 25. Februar 2019, in der Zeit von 18:00 bis 19:00 Uhr im Rathaus statt. Ich weise darauf hin, dass ich für die Dörrenbacher Einwohner auch zwischenzeitlich unter Tel. 700 501 zu erreichen bin. Bei Fragen zu der Versorgung mit schnellem Internet / Breitbandversorgung bitte ich, mit mir telef. einen Termin zu vereinbaren. Reinhard Pelz, Ortsbürgermeister Nächste Bürgersprechstunde Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, nächste Bürgersprechstunde am 18.02., von 17.30 bis 18.30 Uhr, im Gemeindehaus. (Ortsbürgermeister) Autoschlüssel gefunden Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am Mittwoch letzter Woche wurde unterhalb der Einfahrt von Gleiszellen ein Autoschlüssel gefunden. Der Schlüssel hat einen weisen Anhänger mit den Ziffern 95. Dieser kann bei mir abgeholt werden. (Ortsbürgermeister)
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-44 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Nachbarschaftshilfe lädt zum Mittagstisch ein Der nächste Mittagstisch der Ökumenischen Nachbarschaftshilfe Gleiszellen-Gleishorbach und Klingenmünster findet am Mittwoch, dem 20. Februar 2019, ab 11.30 Uhr in der Klingbachhalle in Klingenmünster statt. Dazu sind alle Bürgerinnen und Bürger ganz herzlich eingeladen. Der Mittagstisch findet immer an jedem 3. Mittwoch eines Monats statt. Der Unkostenbeitrag für das Mittagessen beträgt 5,00 Euro pro Person. Ein Fahrdienst kann organisiert werden. Eine vorherige Anmeldung bis Samstag, den 16. Februar 2019, bei Frau Klein (Tel. 06349/9635554 oder 0176/88086077) oder Frau Traschütz (Tel. 06349/5009) ist erforderlich. (Ök. Nachbarschaftshilfe) Der dritte Block widmet sich der Menschlichkeit, wie sie von den Protagonistinnen und Protagonisten selbst erlebt wird. Die Texte werden von den Autorinnen und Autoren selbst gelesen und stammen von Christel Herzhauser und Frigga Pfirrmann. Michael Karst, Stefan Müller und Peter Reuter bringen eigene Texte in das Programm ein. Unterstrichen werden die Worte durch Bilder von Heiderose Reuter, welche ihre Sicht zur Menschlichkeit deutlich machen. Auch die Musik kommt zu ihrem Recht. Bernd Roßnagel untermalt die Veranstaltung mit Stimme und Gitarre. An den Didgeridoos sind Peter Gläsel, Horst Brökel und Tobias Müller zu hören. Der Eintritt ist frei In der Pause werden Getränke und himmlische Kleinigkeiten angeboten. Über Spenden zur Sanierung des Glockenturmes würde sich das Presbyterium sehr freuen. (E. Finck) Menschlichkeiten - Lesung der Autorengruppe Grenzenlos in der Prot. Kirche Kapellen-Drusweiler am Sonntag, 17. Februar 2019 um 17.00 Uhr Kirchen gab es vor vielen hundert Jahren in Kapellen als auch in Drusweiler. Im 30-jährigen Krieg entstand an der Drusweilerer Kirche ein großer Schaden. Daher musste sie 1670 geschlossen werden. Die Kirche in Kapellen fiel 1704 Flammen zu Opfer. An ihrer Stelle wurde 1717 ein Neubau begonnen, der, wie es eine Inschrift über dem Südportal, bis heute beweist, am 12. November 1719 eingeweiht wurde. Diesen 300. Geburtstag möchten wir mit verschiedenen Veranstaltungen, in unserer Kirche und rund um unsere Kirche, gebührend feiern. Bücherei - 130. Aktion zur Leseförderung Am Dienstag, den 05.02.2019, kamen die Vorschulmäuse mit ihrer Erzieherin schon zum sechsten Mal in die Bücherei. Ein junger Mann im FSJ hat auch die Gelegenheit genutzt, um sich die Aktion anzusehen. Nach der Begrüßung haben sich die Kinder gleich ihren Platz gesucht. Die Namensschilder lagen schon auf den Plätzen bereit. Die Wiederholung der bereits gelesenen Bücher war schnell erledigt. In dem aktuellen Buch ging es um einen Pinguin. Es ist das Buch Wie tief ist der Ozean? Der kleine Pinguin Pipp möchte gerne wissen, wie tief der Ozean ist. Da er sehr gut tauchen kann, versucht er es selbst herauszufinden. Dabei begegnet er in unterschiedlichen Tiefen vielen verschiedenen Tieren. Dazu haben wir bei dieser Aktion einen Geschichtenkoffer genutzt. In dem Koffer befinden sich alle Gegenstände und Tiere, die in der Geschichte vorkommen. Geschichtenkoffer vermitteln spielerisch die Freude am Buch und an Geschichten und dienen damit der Sprach- und Leseförderung. Kinder können die Geschichte mit allen Sinnen erleben und das Gehörte kreativ umsetzen. Im Geschichtenkoffer sind viele tolle Sachen Den Auftakt macht die Autorengruppe Grenzenlos, sie ist dem Kulturverein Kapellen-Drusweiler angeschlossen, und lädt am Sonntag, den 17. Februar 2019, um 17.00 Uhr in die Prot. Kirche zu einer szenischen Lesung zum Thema Menschlichkeiten ein. Der Begriff der Menschlichkeit wird in drei Abschnitten aufgezeigt. Zunächst Menschlichkeit in der Politik betrachtet. Im nächsten Abschnitt wird das Thema der Zwischenmenschlichkeit behandelt. In eigener Sache möchte ich noch kurz darauf hinweisen, dass die Statistik 2018 wieder ein erfolgreiches Jahr gezeigt hat. Wir bedanken uns für den regen Besuch und hoffen, dass wir auch im Jahr 2019 wieder für jeden etwas dabei haben. Anregungen und Wünsche sind jederzeit willkommen. Und natürlich auch neue Leser. Wir haben für jede Generation eine schöne Auswahl. In den Winterferien 2019 bleibt die Bücherei geöffnet. Bis demnächst in Ihrer Bücherei: Öffnungszeit jeweils am Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr (Anne Stehr)
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-45 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 - Anzeige - Große PS-Zusatzauslosung der Sparkassen in Rheinland-Pfalz am 11. März 2019 Ein schickes BMW 2er Cabrio oder ein Gutschein für eine Traumreise sind nur zwei der vielen Preise, die es am 11. März 2019 zu gewinnen gibt. An diesem Tag findet die große Zusatzauslosung der PS-Lotterie der Sparkassen in Rheinland-Pfalz, statt. Wer ein PS-Los besitzt, hat so die Chance auf einen der vielen Sach- und Geldpreise im Gesamtwert von über 700.000 Euro. Bis zum 4. März kann der Sparkassenkunde sich mit einem Los die Chance auf seinen Traumgewinn sichern. Online gilt als Annahmeschluss der 22. Februar 2019.
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-46 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 PhysiotheraPeut/in gesucht! Wir suchen ab März oder auch später eine/n freundliche/n, flexible/n Physiotherapeuten/in in Teilzeit oder auf Minijob-Basis. anfragen und info unter: 06342-923 911 Physiotherapie Praxis Pindur, schweigen-rechtenbach Nachhilfe für 8. Klasse Realschule gesucht - Schwerpunkt Dekodierfähigkeit - Telefon: 0 63 43-93 12 47 BEWERBEN SIE SICH JETZT! WIR FREUEN UNS AUF SIE! Für unsere 5-Sterne-Möbelhäuser in Rheinland-Pfalz suchen wir ab sofort: > MONTEURE/SCHREINER (m/w/d) für die Möbel- und Küchenmontage > LAGERHELFER (m/w/d) > HAUSTECHNIKER/ ELEKTRIKER (m/w/d) > TELEFONISTEN (m/w/d) in Teilzeit > AUSZUBILDENDE (m/w/d) zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice Hof an der Weinstraße sucht Hausmeister Für die Pflege unseres Hofes mit privater Pferdehaltung suchen wir zum Frühjahr 2019 ein Hausmeister-Ehepaar. Dies ist kein Ganztagsjob, daher für Frührentner geeignet. Da wir geschäftlich sehr gebunden sind, ist dies keine Arbeit für Leute, welche nur schön wohnen möchten. Wir bieten leistungsbezogene Bezahlung sowie Einfamilienhaus (ca. 130 qm) mit Garten zu günstigen Konditionen. Sollten Sie sich angesprochen fühlen, so freuen wir uns über Ihre Bewerbung an imehlfuermich@web.de Zahntechniker (m/w/d) für die Bereiche Totalprothetik, Kunststoffund Verblendtechnik zum baldmöglichsten Zeitpunkt gesucht. Labor für Zahntechnik Rolf Kaiser GmbH 76887 Bad Bergzabern, Telefon 0 63 43/37 43 mail@zahntechnik-kaiser.de Bewerbungen senden Sie bitte unter Angabe Ihres Gehaltswunsches sowie frühestmöglichen Eintrittstermins an jobboerse@moebelehrmann.de, z. Hd. Frau Stefanie Willig. Ihre Bewerbung wird mit absoluter Diskretion behandelt. Weitere Infos unter www.moebelehrmann.de
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-47 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 STELLEN Markt Weitere Stellenangebote online unter: wittich.de/jobboerse Fahrer/-in gesucht in Vollzeit, Teilzeit oder Minijob! Labortransporte, Krankenfahrten, Schüler- und Rollstuhlfahrten. Personenbeförderungsschein von Vorteil Telefon 0151 / 179 57 465 (ab 19.00 Uhr) Diese und weitere Jobs: wittich.de/jobboerse
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-48 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 STELLEN Markt EXTREM GÜNSTIG ONLINE DRUCKEN Fotolia_48409297 www.lw-flyerdruck.de Diese und weitere Jobs: wittich.de/jobboerse
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-49 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Bauen Wohnen Leben Auch Wintergärten brauchen Schatten Ein Wintergarten bietet die Möglichkeit, auch in der kalten Jahreszeit naturnahe Stunden zu genießen. An sonnigen Wintertagen kann es jedoch unter der gläsernen Hülle eines Wintergartens ziemlich ungemütlich werden. Durch den Treibhauseffekt haben die Strahlen der Sonne genügend Energie, um auch an kalten Tagen warme Temperaturen im Glashaus zu erzeugen. Allerdings kann es bei länger anhaltender Sonne auch unangenehm heiß unterm Dach werden. Eine Beschattung des Wintergartens mit textilen Markisen ist hier eine gute Lösung. Für die Ausstattung eines Wintergartens mit Markisen gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, deren Vor- und Nachteile man im Einzelfall abwägen muss. Aufgesetzte Markisen bieten den besten Hitzeschutz, denn sie stoppen die Sonnenstrahlen, bevor sie das Glasdach durchdringen und einen Teil ihrer Wärmeenergie dahinter abladen können. Zudem lassen sich die aufgesetzten Markisen über nahezu jede Dachform anbringen, denn sie besitzen eine eigene, von den Dachprofilen unabhängige Führung. Untergesetzte Markisen werden unterhalb des Glasdachs eines Wintergartens angebracht. Durch das Glas darüber sind sie sehr gut gegen Verschmutzungen und Witterungseinflüsse geschützt. Dafür ist ihr Wärmeschutz nicht ganz so gut, da die Sonnenstrahlen erst gestoppt werden, nachdem sie das Glas bereits passiert haben. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich untergesetzte Markisen auch mit Zusatzausstattungen anfertigen lassen zum Beispiel mit elegant integrierten LED-Beleuchtungen. Nicht nur von oben bringt die Sonne Wärme in die Glasoase. Gerade in der kühleren Jahreshälfte steht das Gestirn oft tief und heizt den Terrassenraum von vorne und den Seiten auf. Außerdem kommt es dann oft zu einem unangenehmen Blendeffekt. Abhilfe schaffen Senkrechtmarkisen, die problemlos am Wintergarten angebracht werden können. Zusätzlich bieten sie zuverlässigen Sichtschutz, wenn man einmal für sich sein möchte. Wintergarten- wie Senkrechtmarkisen lassen sich mithilfe eines Motorantriebs bequem steuern. Dafür bieten sich vor allem Funksysteme an, die flexibel sind und keine aufwändige Verkabelung benötigen. Neben Wandtastern oder Handsendern gibt es dafür Techniken, die bequem über Smartphone oder Tablet gesteuert und automatisiert werden und mit Wettersensoren kombiniert werden können. djd 58302n Energieberatung lohnt sich Der Gesetzgeber fördert über die KfW nicht nur die Verbesserung des Energiestandards in älteren Häusern, sondern auch die Energieberatung. Aus gutem Grund: Der Energieberater stellt zunächst den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes fest und regt an, wo und in welcher Reihenfolge Verbesserungsmaßnahmen sinnvoll sind. Und je besser Maßnahmen zur Energieeinsparung geplant und koordiniert werden, desto sicherer werden Energiesparziele auch erreicht. Unter www.ratgeberdach.de gibt es mehr Verbraucherinformationen und eine Postleitzahlensuche nach Fachbetrieben. djd 57859pn Foto: djd/weinor.de
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-50 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Winterwanderung F.V. F.V. 1926 1926 Viktoria Kapsweyer Am kommenden Sonntag den 17. Februar treffen sich Fußballer, Freunde und Gönner des Vereins zur gemeinsamen Winterwanderung. Treffpunkt ist um 10:00 am Dorfplatz, die Wanderstrecke beträgt etwa 12 km, für unterwegs ist eine Vesper geplant. Die Satzung soll um Folgendes ergänzt werden: 18 Datenschutz im Verein 1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet. 2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte: - das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO, - das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO, - das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO, - das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS- GVO, - das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und - das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO. 3) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten! (RB) Der Abschluss findet gegen 18:00 Uhr im Sportheim in Schaidt statt. Hierzu sind alle Frauen, Kinder und Nichtwanderer herzlichst eingeladen. Anmeldung bei Raimund Neufeld Tel. 06340-8913 W.W.W = Winter Wein Wanderung mit dem PWV Schaidt Der Pfälzerwald-Verein Schaidt wandert am Sonntag den 17.02.2019 von Dörrenbach nach Kapellen zur Weinstube Hoffmann Hautstr. 29 Abfahrt: 9.14 Uhr: An der Bahnhaltestelle Schaidt Abmarsch 10 Uhr: Von der Bushaltestelle in Dörrenbach Ankunft ca.12 Uhr: In der Weinstube Hoffmann Die Fam. Hoffmann bietet verschiedene Essen an, und bittet im Voraus um eine ungefähre Teilnehmerzahl. Nichtwanderer können per Bahn, PWK oder bei schönem Wetter mit dem Fahrrad nach Kapellen kommen. Wanderführung: G.Rinck (für Huck Norbert) Anmeldungen nimmt G. Rinck bis 15.02.2019 entgegen: Tel. 06340 772 E-Mail: >>> grinck@pwv-schaidt.de Sonntag, 17.03.2019 Südpfalzhalle Kapsweyer Der Elternbeirat des Kindergartens Kapsweyer veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Förderverein St. Ulrich einen 13.00 Uhr 16.00 Uhr (Aufbau ab 12:00 Uhr) Kleidung, Spielsachen, Kinderwagen, u.v.m. Kaffee und Kuchen Angebote für Kinder: Mal- und Basteltisch, Bilderbuchecke, Bauecke (Eltern haften für ihre Kinder) Flohmarkt rund ums Kind Standmiete: 5,00 und eine Kuchenspende Tischvergabe erst am Flohmarkttag - keine bestimmte Tischreservierung im Vorfeld. Anmeldung ab 18.02.2019 unter 06340/1545 oder kita.kapsweyer@bistum-speyer.de Gruppenbild im Hof vom Weingut Rapp in Kapellen bei der Wein - Wanderung 2015 Feuerwehrverein St. Florian Kapsweyer e.v. Am Mittwoch, 27. Feburar 2019 um 19.00 Uhr, findet im Feuerwehrgerätehaus eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt: Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Annahme der Tagesordnung / Beschlussfähigkeit 3. Satzungänderung zum Datenschutz 4. Wünsche / Anträge / Sonstiges Nachbarschaftshilfe lädt zum Mittagstisch ein Der nächste Mittagstisch der Ökumenischen Nachbarschaftshilfe Gleiszellen-Gleishorbach und Klingenmünster findet am Mittwoch, dem 20. Februar 2019, ab 11.30 Uhr in der Klingbachhalle in Klingenmünster statt. Dazu sind alle Bürgerinnen und Bürger ganz herzlich eingeladen. Der Mittagstisch findet immer an jedem 3. Mittwoch eines Monats statt.
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-51 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Der Unkostenbeitrag für das Mittagessen beträgt 5,00 Euro pro Person. Ein Fahrdienst kann organisiert werden. Eine vorherige Anmeldung bis Samstag, den 16. Februar 2019, bei Frau Klein (Tel. 06349/9635554 oder 0176/88086077) oder Frau Traschütz (Tel. 06349/5009) ist erforderlich. (Ök. Nachbarschaftshilfe) 50. Gemeinderatssitzung Einladung Am Mittwoch, 13. Februar 2019, um 20:00 Uhr findet in der Bürgerstube in Niederhorbach eine Gemeinderatssitzung statt. Tagesordnung: öffentlich: 1. Annahme von Spenden 2. Einstellung einer Vertretungskraft in der Kindertagesstätte in Pleisweiler-Oberhofen 3. Zweite Bündelausschreibung kommunaler Erdgasbedarf des GStB 4. Bauvorhaben 5. Erstellung eines überörtlichen Hochwasserschutzkonzeptes für den Bereich der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern - Übertragung der Aufgabe auf die Verbandsgemeinde 6. Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahlen 7. Informationen und Anfragen 8. Einwohnerfragestunde Nichtöffentlich: 1. Informationen und Anfragen Ralf Lorenz, Ortsbürgermeister Horbacher Dorfdrama Oscar Bald ist es soweit Nein!...Doch!...Oooh!... Zinnober im Hause Barnier! Ein gewöhnlicher Morgen entwickelt sich für das Nervenkostüm von Seifenfabrikant Bertrand Barnier zur Zerreißprobe. Liegt es am perfiden Plan seines Buchhalters Christian, dessen Hochzeitspläne von tüchtigem Geschäftsmann zeugen? Oder an Colette, die indes einem Anderen zugetan ist? An der explosiven Notlüge der Tochter der Chauffeuse? Am Stubenmädchen, das zur Baronesse avanciert? Am einfältigen Masseur, der in die Bresche springen soll? Behält wenigsten Barniers Frau Louise einen klaren Kopf, und wer, verdammt, ist Oscar? Das turbulente und mit Louis de Funès verfilmte Theaterstück aus Frankreich findet nun endlich auf die Horbacher Drofdrama-Bühne. Unser neues Stück die Komödie Oscar, ein turbulentes Missverständnis in drei Akten nach Claude Magnier, spielen wir am 22., 23, 29. und 30. März sowie am 5. und 6. April 2019 im FestSpielHaus Niederhorbach. Beginn ist jeweils um 20:00 Uhr, Einlass ab 19:30 Uhr. Karten für 8 VVK gibt es ab sofort bei Weingut Fritz Walter im Niederhorbach (Tel. 06343/936550). (Horbacher Dorfdrama e.v.) Frauenstammtisch Am Freitag, den 15.02.2019 gehen wir mit dem Frauenstammtisch nach Oberotterbach in die Pizzeria Da Pino Toscana. Wir wollen uns in den Wintermonaten etwas früher treffen. Deshalb treffen wir uns schon um 18.30 Uhr an der Kirche für Fahrgemeinschaften oder um 19.00 Uhr im Lokal. (Lorenz B.) LandFrauen Niederhorbach Kinderkochkurs Her mit dem Gemüse, so lautet unser Kochkurs für Kinder ab zehn Jahren, der am Montag, den 18. Februar, um 16.00 Uhr im Fest- Spiel-Haus stattfindet. Kursleiterin ist Frau Rummel. Bitte mitbringen: eine Schürze oder ein weißes T-Shirt, ein Messer mit Brettchen und ein Sparschäler. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, deshalb bitte Anmeldung bis Donnerstag, den 14. Februar, bei Kerstin Brand, Tel. 92273 oder Whatsapp (TN-Gebühr incl. Zutatenumlage 8 Euro). (kb) 29. Gemeinderatssitzung Einladung Am Montag, 18. Februar 2019, um 20:00 Uhr findet im Bürgerhaus in Niederotterbach eine Gemeinderatssitzung statt. Tagesordnung Öffentlich: 1. Einwohnerfragestunde 2. Änderung der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung 3. Erste Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Ortsgemeinde Niederotterbach vom 25. Oktober 2012 aufgrund Einführung einer erhöhten Hundesteuer für gefährliche Hunde 4. Erstellung eines überörtlichen Hochwasserschutzkonzeptes für den Bereich der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern - Übertragung der Aufgabe auf die Verbandsgemeinde 5. Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahlen 6. Informationen des Ortsbürgermeisters 7. Informationen und Anfragen Nichtöffentlich: 1. Mietangelegenheiten Rudolf Schwöbel, Ortsbürgermeister Feuerwehrverein St. Florian Niederotterbach e.v. Mitgliederversammlung Hiermit wird nochmals an die bevorstehende ordentliche Mitgliederversammlung erinnert. Diese findet am kommenden Freitag, 15. Februar 2019, um 20:00 Uhr, im Kameradschaftsraum der Freiwilligen Feuerwehr Niederotterbach, statt. (Der Vorstand) Singgemeinschaft und SingFonie Niederotterbach Winterwanderung Am Samstag, dem 16. Februar, unternehmen Singgemeinschaft und SingFonie ihre traditionelle Winterwanderung. Eingeladen sind alle Mitglieder und Freunde unseres Vereins! In diesem Jahr folgen wir einem einfachen Weg nach Freckenfeld. Abmarsch ist um 14:30 Uhr am Dorfplatz, und gegen 17 Uhr kehren wir in der Gaststätte zur Brauerei ein. Nach einer stärkenden Mahlzeit wird wieder zurückgewandert oder wer will kann einen Rücktransport mit dem Auto organisieren. (pp) Oberotterbach unterstützt Lädel Liebe Oberotterbacherinnen, liebe Oberotterbacher, wir führen nun seit August 2016 das Lädl in der Unterdorfstraße. Wir sind weiterhin bestrebt, das Lädl zu erhalten, jedoch sind unsere heutigen Stammkunden nicht ausreichend, um kostendeckend das Lädl zu führen. Es wäre schön und wichtig, wenn Sie uns bei der Gewinnung von neuen Kunden unterstützen könnten. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns schon heute bei Ihnen! Anette & Mona, Ihr Lädel Team 51. Faschingsumzug 2019 in Oberotterbach Am Faschingsdienstag, den 05.03.2019, findet um 13:00 Uhr der alljährliche Faschings umzug in Oberotterbach statt. Vereine, Gruppen und Privatpersonen aus der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern oder darüber hinaus werden gebeten, ihre Teilnahme bei dem Ersten Beigeordneten Hartmut Bleicher bis zum 19.02.2019 anzumelden und eine verantwortliche Person zu benennen. Eine Anmeldung ist zur Planung wichtig, jedoch können aber auch Kurzentschlossene an dem Faschingsumzug teilnehmen. Kontaktdaten: Hartmut Bleicher, Telefon 06342/7622 und Email h-bleicher@web.de (Ortsgemeinde)
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-52 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 LandFrauen Kochkurs Heimische Wintergemüse wie Karotten, Lauch, Sellerie, zahlreiche Kohlsorten, Pastinaken oder Petersilienwurzeln versorgen uns ausreichend mit Vitamin C, Calcium, Folsäure und Phosphor, besonders im Winter unbedingt notwendig. Im Kurs Kraut und Rüben - abwechslungsreiche Ernährung in der kalten Jahreszeit wird Frau Gröbert Backofengemüse, bunten Rotkohlsalat, Pastinakensuppe und einiges mehr zubereiten, das die LandFrauen selbstverständlich anschließend verkosten. Der Kurs findet am Dienstag, dem 19. Februar, um 19.30 Uhr in der Altenstube statt. Gäste sind bei einer Kursgebühr von 5.00 plus Zutatenumlage wie immer herzlich willkommen. (Ch. Beck) Chorgemeinschaft Oberotterbach Die Singstunde findet ab sofort mttwochs ab 20.15 Uhr statt. (Der Vorstand / M. Schneider) Jahreshauptversammlung Die Chorgemeinschaft Oberotterbach weist auf die bevorstehende Jahreshauptversammlung am Mittwoch, den 13.03.2019, um 19 Uhr in der Sängerstube in Oberotterbach hin. Die Einladung für aktive und passive Mitglieder erfolgt nur auf diesem Wege. (G. Simon) Turnverein Oberotterbach Einladung zur Jahreshauptversammlung Hiermit ergeht recht herzliche Einladung des Turnvereins zur Jahreshauptversammlung am 19. Februar 2019 um 20.00 Uhr im Restaurant Toscana, Oberotterbach Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Vorsitzenden 3. Berichte aus den Abteilungen 4. Kassenbericht 5. Berichte der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstandes 7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Es wird gebeten, Anträge schriftlich bis 12.02.2019 bei der Vorsitzenden Annerose Uhle, Weinstraße 10, Oberotterbach abzugeben. Da unser Verein viele Kinder und jugendliche Mitglieder hat, weisen wir darauf hin, daß die Eltern bei der Jahreshauptversammlung stimmund wahlberechtigt sind. Einladung erfolgt nur auf diesem Wege. (TVO) Folgende Punkte stehen an diesem Abend auf der Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende 2. Jahresbericht der 1. Vorsitzenden 3. Kassenbericht 4. Entlastung des Vorstandes 5. geplante Aktivitäten 6. Verschiedenes Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Jahreshauptversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, damit sie noch auf die Tagesordnung gesetzt werden können. Über zahlreiches Erscheinen freuen wir uns sehr! (Vorstandschaft des Fördervereins) Wirbelsäulengymnastik Wollen Sie sich in Ihrer Haut so richtig wohlfühlen? Jetzt haben Sie die Gelegenheit dazu: Tun Sie sich und Ihrem Körper etwas Gutes! Sport und richtige Bewegung beugen vorzeitigem Verschleiß der Wirbelsäule vor und trainieren die Rückenmuskeln, die das Rückgrat stützen und halten. Das Thema Gesundheit und sportliche Betätigung ist das A und O um vorzeitigem Verschleiß der Gelenke und Wirbelsäule vorzubeugen und fit zu bleiben, Gleichgewicht zu trainieren. Nach der Winterpause treffen sich jeden Donnerstag um 8:00 Uhr Frauen ab 50 Jahren zum Sport in der Otterbach Halle in Oberotterbach um Beweglichkeit, Kraft, Ausdauer und Koordination zu erhalten und zu steigern. Für jede Frau, die auch im fortgeschrittenen Alter rundum fit sein möchte, ist bei flotter Musik, mit verschiedenen Fitness-Kleingeräten, Dehnübungen uvm. das geeignete Training dabei.. Gesundheit ist unser wertvollstes Gut. Dass man etwas dafür tun muss, um gesund zu bleiben, weiß jeder. Beispielsweise durch Sport, Bewegung und Entspannung. Ab Donnerstag, dem 21. Februar 2019 um 8.00 Uhr findet die Gymnastikstunde statt, die zehn Einheiten à 60 Minuten umfasst und zusätzlich ein Bauch-weg-Programm enthält. Nähere Auskünfte erteilt Gerlinde Hock/Klein, Tel. 06343-989155 (TVO) Förderverein der Kita Sonnenkäfer Oberotterbach Einladung zur Jahreshauptversammlung Liebe Mitglieder, liebe Eltern, der Vorstand des Fördervereins der Kita Sonnenkäfer lädt Sie am 20. Februar 2019 um 19 Uhr herzlich zur Jahreshauptversammlung in der Kita Oberotterbach ein. 39. Gemeinderatssitzung Einladung Am Dienstag, 19. Februar 2019, um 18:30 Uhr findet im Rathaus in Pleisweiler-Oberhofen eine Gemeinderatssitzung statt. Tagesordnung Öffentlich: 1. Bauvorhaben Nichtöffentlich: 1. Grundstücksangelegenheiten Roland Gruschinski, Ortsbürgermeister Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters findet nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus statt, Tel. 0171 4461812. Roland Gruschinski, Ortsbürgermeister
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-53 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Generalversammlung des ADAC-Ortsclub Deutsches Weintor e.v. Der ADAC Ortsclub Deutsches Weintor e.v. lädt hiermit seine Mitglieder zur diesjährigen Generalversammlung am Sonntag, den 17. Februar 2019 um 18.00 Uhr in den Schweigener Hof herzlich ein. Tagesordnung: a) Bericht des Vorstandes b) Bericht der Schatzmeisterin c) Entfällt d) Bericht der Rechnungsprüfer e) Entlastung des Vorstandes f) Feststellung der Stimmliste g) Wahlen: - 2. Vorsitzende/r - Schatzmeister/in - 1. Beisitzer/in - Delegierte für ADAC Hauptversammlung h) Anträge Verschiedenes (Ehrungen) Für unsere älteren Mitglieder bieten wir wieder einen Fahrdienst an. Interessierte melden sich bitte unter Tel.: 06342/7021 an. (ADAC OC Deutsches Weintor e.v. Die Vorstandschaft) Stammtisch für Autoliebhaber Nächster Termin: 20.02.2019, 19:30 Uhr, Restaurant Schweigener Hof Baujahr und Typ des Fahrzeuges spielen bei uns eine eher untergeordnete Rolle. Alle Freunde von Oldtimern, Youngtimern und nicht alltäglichen Neufahrzeugen sind herzlich willkommen. http://www.weintor-automobil-auslese/ (G. Müller) Landfrauen Am 20.02.2019 fahren wir nach Freimersheim in die Frimarhalle. Um 19:30 Uhr beginnt dort ein Vortrag mit dem Thema: Neues aus der Klinik - Gelenkerhalt oder Gelenkersatz. Wieder bilden wir Fahrgemeinschaften, Abfahrt ist um 18 Uhr am Parkplatz am Weintor, neben der Sparkasse. Vorschau Der Kochkurs Kraut und Rüben muss aus organisatorischen Gründen der Kursleiterin auf Mittwoch, den 27.02.2019, 19:30 Uhr, verschoben werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. (V. M.) Motorradfreunde Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung der MF findet am 24.02.2019 um 19.00 Uhr im Schweigener Hof statt. Tagesordnung: 1) Bericht des Vorstandes 2) Bericht des Kassenwartes 3) Bericht der Kassenprüfer 4) Entlastung der Vorstandschaft 5) Verschiedenes und Anträge Beiträge zu Punkt 5 müssen schriftlich spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung bei Theo Bast oder Harald Bentz abgegeben werden. Über euer zahlreiches Erscheinen würde sich die Vorstandschaft freuen! Glühwein-Wanderung Samstag, 23.02.2019, 10 Uhr, am Weintor. Je nach Wetterlage werden wir kürzer oder länger zur Alm auf dem Sportplatz Rechtenbach zum Saumagenessen wandern. Um genügend Plätze reservieren zu können, bitte wir hier um Anmeldung auf unserer Homepage oder direkt bei Rainer unter Tel. 0170/7667266 bis 20.02.2019. (S. Gawrosch) Herausgeber: Druck: Verlag: Anschrift: Verantwortlich: amtlicher Teil: redaktioneller Teil: Anzeigen: Erscheinung: LINUS WITTICH Medien KG Druckhaus WITTICH KG LINUS WITTICH Medien KG 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Hermann Bohrer, Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern 76887 Bad Bergzabern, Königstr. 61 Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Thomas Blees, Produktionsleiter wöchentlich Redaktionelle Bearbeitung: Impressum Hans-Peter Koob (Presseamt, VG Bad Bergzabern) Tel. 06343 701119, h.koob@vgbza.de Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Reklam. Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-54 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Sportverein 1929 e.v. Schweigen-Rechtenbach Einladung zur Generalversammlung am Freitag, 08.03.2019, um 19.00 Uhr im Sportheim Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes 2. Bericht des Spielleiters 3. Bericht des Jugendleiters 4. Bericht des AH-Leiters 5. Bericht des Rechners 6. Bericht der Rechnungsprüfer/Entlastung der Vorstandschaft 7. Ernennung von Ehrenmitgliedern 8. Beschluss über die Anpassung, beziehungsweise Beibehaltung der jetzigen Mitgliedsbeiträge 9. Aussprache zu den einzelnen Berichten 10. Wünsche und Anträge Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung sind mindestens acht Tage vorher beim Vorstand zu beantragen. Wir bitten unsere Mitglieder um zahlreiches Erscheinen. Einladung erfolgt nur auf diesem Wege. (Die Vorstandschaft) Geehrt wurde Marc Steinbrecher, Sänger im Tenor, für zehn Jahre aktive Mitgliedschaft. Markus Martin singt bereits seit 30 Jahren im Tenor. Bei ihm ist nicht nur zu erwähnen, dass er schon viele Jahre zum Team der Vorstandschaft gehört, sondern auch, dass seine Familie zu 100 Prozent aktiv beim Kirchenchor/Young Voices dabei ist! Alle, die gerne lachen, sind herzlich eingeladen zur Clownerei mit DODO 22.02.19 16.02 Uhr Kita Schweighofen Eintritt: 3 pro Nase Kindertagesstätte Sonnenschein Ehrungen beim Kirchenchor Zwei langjährige Sänger wurden am 26. Januar beim Vereinsabend des Kirchenchor St. Leodegar Steinfeld geehrt. Vorsitzende Elisabeth Metz und Pastoralreferent Werner Busch nahmen die Ehrungen der beiden Mitglieder des Kirchenchors vor. Herzlichen Dank an euch für die Treue zum Chor! Der Kinderchor gab mit seinen jungen Stimmen mit Johanna Kusenbach als Dirigentin aktuelle Songs zum Besten. Das Singen in dieser Gruppe machte offensichtlich Spaß! Als Dank für die Arbeit mit dem Kinderchor bekamen Johanna Kusenbach, Peter Kusenbach für Kirchenchor und Young Voices, sowie seine Frau Susanne Präsente überreicht. Anschließend lud Jo Paul wieder zum Tanzen ein. Herzlichen Dank an alle, die an diesem Abend und im Vorfeld aktiv waren und an alle Gäste, die die Veranstaltung mit ihrem Kommen unterstützen. (Adam) Büchereistatistik 2018 Letztes Jahr hatte die Bücherei 96 Stunden für alle Bücher- und DVDs Begeisterte der Umgebung geöffnet. In dieser Zeit haben 32 neue Leser neben unsere treuen Stammkunden in unserem Bestand von 3107 Medien sowie den 860 Medien der Ergänzungsbücherei vom Bistum Speyer gestöbert und fleißig ausgeliehen. Daher kamen wir 2018 auf eine tolle Ausleihzahl von 8240 Entleihungen, womit wir fast 500 mehr Entleihungen als im Vorjahr hatten. Ein herzliches Dankeschön an alle treuen Leser, die zu diesem Ergebnis beigetragen haben! Unser neue Onlinekatalog unter www.bibkat.de/steinfeld wurde letztes Jahr oft für Reservierungen und Verlängerungen genutzt und jeder Interessierte kann sich unser Angebot auf der Seite unverbindlich ansehen. Auch die Onleihe vom Bistum Speyer mit der großen kostenlosen Auswahl an E-Books oder Magazinen wie u. a. Auto Motor Sport, P.M., CHIP, Barbara, Stiftung Warentest und vielen Garten-, Koch- und Wohnzeitschriften erfreut sich steigender Beliebtheit. Melden Sie sich für einmalig 5 Euro bei uns in der Bücherei an und laden Sie die E-Books/Magazine unter https://bistum-speyer.onleihe. de oder der App auf Ihr Gerät. Unser achtköpfiges Team ist in den 1200 Stunden, die wir ehrenamtlich für Fortbildungen, Verwaltungsarbeiten und natürlich der Anschaffung neuer Medien geleistet haben, seit Oktober mehrmals im Monat im Kindergarten St. Vinzenz und liest dort den Bücherbegeisterten Kindern vor. Den Kindern und unseren Vorlesern bereiten diese Vorlesestunden immer viel Freude und es ist schön zu sehen, wie sich die Kinder freuen, wenn sie in unseren Bilderbuchtrögen in der Bücherei eins der bereits vorgelesenen Bücher entdecken und ihren Eltern mit Begeisterung zeigen und es ausleihen. Besuchen Sie uns montags von 16-18 Uhr in unseren Räumlichkeiten im Keller des Pfarrheims. Wir freuen uns auf Sie! Die Ausleihe der Medien ist für zwei Wochen und gebührenfrei. (Ihr Bücherei-Team der KÖB Steinfeld)
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-55 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Wiesentalfrösche Auf geht`s zum närrischen Turnen! Am Montag, den 18. Februar um 19.00 Uhr, treffen wir uns in der Wiesentalhalle. Wir kommen kostümiert und bringen gute Laune mit. Nach dem Turnen gibt es Sekt und Leckereien. Wir freuen uns auf ein fröhliches Beisammensein. (Die Vorstandschaft) Termine zum Vormerken Freitag, 05.04.2019: Frühlingswanderung Mittwoch, 07.08.2019: Ausflug nach Heilbronn zur Bundesgartenschau (M. Bitzer) Fotos für Ausstellung gesucht! Der Musikverein Concordia Steinfeld und der Musikverein Roeschwoog/Elsass feiern in diesem Jahr 40-jähriges Jubiläum ihrer deutschfranzösischen Freundschaft. Für eine gemeinsame Ausstellung sind wir auf der Suche nach Fotos aus dieser Zeit. Ob auf dem Heidelbeerfest oder bei Auftritten in Roeschwoog aufgenommen - wer in seinem Fundus Fotos findet, darf sich gerne bei Herbert Schömig melden (Tel. 06343-9397274). Vielen Dank! (MV Steinfeld) PWV Vorderweidenthal Jahreshauptversammlung Hiermit ergeht herzliche Einladung an alle Mitglieder des PWV Vorderweidenthal zur Jahreshauptversammlung am Samstag, 9. März 2019, um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus. Die Versammlung beginnt wie immer mit einem gemeinsamen Essen. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Jahresbericht 3. Totengedenken 4. Bericht der Rechnerin 5. Bericht der Rechnungsprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Ehrung für 25-jährige Mitgliedschaft 8. Neuwahlen 9. Wünsche und Anträge Die Vorstandschaft freut sich über ein zahlreiches Erscheinen. (PWV) Kirchliche Nachrichten Pfarrei Hl. Edith Stein, Bad Bergzabern Weinstraße 38, 76887 Bad Bergzabern Tel. 06343-9375664 Pfarramt.bad-bergzabern@bistum-speyer.de Gottesdienste vom 13. - 20.02.2019 Mittwoch, 13.02.2019 Steinfeld, 16:00 Uhr Glaubens- und Gebetsschule für Erstkommunionkinder Bad Bergzabern, 18:00 Uhr Heilige Messe, anschließend Barmherzigkeitsrosenkranz Donnerstag, 14.02.2019 Bad Bergzabern, 09:00 Uhr Heilige Messe Freitag, 15.02.2019 Steinfeld, 09:00 Uhr Heilige Messe Bad Bergzabern, 16:45 Uhr Eucharistische Anbetung, 18:00 Uhr Amt Kapsweyer, 18:00 Uhr Heilige Messe Samstag, 16.02.2019 Dörrenbach, 18:00 Uhr Vorabendmesse Pleisweiler-Oberhofen, 18:00 Uhr Vorabendmesse Sonntag, 17.02.2019 Kapsweyer, 09:00 Uhr Amt Schweigen-Rechtenbach, 09:00 Uhr Amt Bad Bergzabern, 10:30 Uhr Hochamt der Pfarrei und Kirchenmaus - Gottesdienst für Kinder Steinfeld, 10:30 Uhr Amt Kapsweyer, 18:00 Uhr Rosenkranz der Heilung Montag, 18.02.2019 Bad Bergzabern, 09:00 Uhr Heilige Messe Kapsweyer, 18:00 Uhr Vesper mit eucharistischer Anbetung und Segen Dienstag, 19.02.2019 Bad Bergzabern, 17:15 Uhr Rosenkranzgebet, 18:00 Uhr Amt Schweigen-Rechtenbach, 18:00 Uhr Rosenkranzgebet Mittwoch, 20.02.2019 Steinfeld, 16:00 Uhr Glaubens- und Gebetsschule für Erstkommunionkinder Bad Bergzabern, 18:00 Uhr Heilige Messe, anschließend Barmherzigkeitsrosenkranz Öffnungszeiten des zentralen Pfarrbüros Bad Bergzabern: Dienstags, donnerstags und freitags von 9:00 bis 11:00 Uhr, mittwochs von 15:00 bis 17:00 Uhr Kath. Pfarrei Hl. Maria Magdalena Klingenmünster Gottesdienste vom 13. - 20.02.2019 Mittwoch, 13.02. 17.30 Uhr Göcklingen - Eucharistiefeier Donnerstag, 14.02. 17.30 Uhr Eschbach - Eucharistiefeier Freitag, 15.02. 17.30 Uhr Ranschbach - Eucharistiefeier Samstag, 16.02. Kollekte: Caritas Not- und Katastrophenhilfe 18.30 Uhr Billigheim - Eucharistiefeier 18.30 Uhr Ranschbach - Eucharistiefeier 6. Sonntag im Jahreskreis, 17.02. 09.00 Uhr Pfalzklinikum - Eucharistiefeier 10.30 Uhr Göcklingen - Eucharistiefeier zum Seniorentag - Familiengottesdienst 10.30 Uhr Klingenmünster - Eucharistiefeier Dienstag, 19.02. 17.30 Uhr Ingenheim - Eucharistiefeier Mittwoch, 20.02. 14.30 Uhr Ingenheim - ökum. Kinderkirche in der ev. KiTa 17.30 Uhr Göcklingen - Eucharistiefeier Gemeindenachrichten Öffnungszeiten Pfarrbüro Klingenmünster Montag bis Freitag: 09.30 Uhr - 11.30 Uhr, Donnerstag 15-18 Uhr, Telefon: 06349-5944 Chorprobe Ökumenischer Kirchenchor Mittwoch 18.30 Uhr im prot. Gemeindehaus. Leitung: G. Briem-Hellbach Familiengottesdienst Herzliche Einladung zu unserem Familiengottesdienst am Sonntag, den 17. Februar um 10.30 Uhr in Göcklingen St. Laurentius. Katholische Frauengemeinschaft Am 21.02.2019 um 18.00 Uhr treffen wir uns mit den ev. Frauen im Mönchsaal, um den ökumenischen Weltgebetstag vorzubereiten. Wir feiern ihn in diesem Jahr am 1. März um 18.30 Uhr in der kath. Kirche. (Pk-sm) Pfarrei Hl. Katharina von Alexandrien Lug Donnerstag, 14.02., Hl. Cyrill und Hl. Methodoius 18.30 Uhr Eucharistiefeier Sonntag, 17.02., 6. Sonntag im Jahreskreis/ Kollekte für die Katastrophenhilfe der Caritas 9.00 Uhr Eucharistiefeier Schwanheim Mittwoch, 13.02.15.00 Uhr Rosenkranz an der Lourdesgrotte 18.30 Uhr Eucharistiefeier Samstag, 16.02., Kollekte für die Katastrophenhilfe der Caritas 18.00 Uhr Eucharistiefeier Projektchor zur Taize Nacht der Lichter am 9. März in Steinseltz / Elsass Grenzüberschreitend und ökumenisch Die evangelische Kirche St. Jean in Wissembourg und die Pfarrei Hl. Edith Stein Bad Bergzabern laden zu einem Projektchor ein. Damit es ein gelungener Abend wird, bieten wir zwei Chorproben am Mittwoch jeweils um 20:00 Uhr an. Treffpunkte: 13.02.19 St. Jean, Wissembourg 20.02.19 Bad Bergzabern, Edith-Stein-Haus Musiker sind ebenfalls herzlich willkommen.
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-56 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Mittwoch, 20.02.2019 16:00 Uhr Jungschar für Kinder von 7-10 Jahren, Haus der Familie Bad Bergzabern Protestantische Kirchengemeinde Bad Bergzabern, Weinstraße 48, Tel. 06343-7002150 Haus der Familie, Luitpoldstraße 22 Jugendgottesdienst der Evang. Jugend/CVJM im Dekanat Bad Bergzabern Ökumenischer Gesprächskreis Der Ökumenische Gesprächskreis trifft sich wieder am Montag, 18. Feburar, um 19:30 Uhr im Edith-Stein-Haus in Bad Bergzabern. Das letzte Wegstück Jesu wird für uns Anlass sein, darüber nachzudenken, welche Sterbe-Hilfe Jesus uns gibt. Er zeigt uns, wie wir mit Leiden, Sterben und Tod umgehen können. Herzliche Einladung an alle Interessierte! Nähere Informationen bei Diakon Andreas Roth (Tel. 0151-17937944) oder Pfarrerin Angela Fabian (Tel. 06343-2301). (Dekanat) Prot. Kirchengemeinden Bad Bergzabern und Pleisweiler-Oberhofen Mittwoch, 13.02.2019 16:00 Uhr Jungschar für Kinder von 7-10 Jahren, Haus der Familie Bad Bergzabern Donnerstag, 14.02.2019 09:45 Uhr Bambinis bis 3 Jahre mit Eltern und Großeltern, Haus der Familie Bad Bergzabern 16:00 Uhr Kinderkantorei für Kinder von 4-14 Jahren, Haus der Familie Bad Bergzabern 20:00 Uhr Gesprächskreis Mittendrin im Edith-Stein-Haus, Weltgebetstagsvorbereitung mit den kath. Frauen 20:00 Uhr Kantorei, Haus der Familie Bad Bergzabern Freitag, 15.02.2019 14:00 Uhr ZAS am Freitag, Haus der Familie Bad Bergzabern Samstag, 16.02.2019 16:30 Uhr Gottesdienst, Edith-Stein-Klinik Bad Bergzabern 18:00 Uhr Gottesdienst, Klinikum Landau SÜW Bad Bergzabern Sonntag, 17.02.2019 09:30 Uhr Gottesdienst, Marktkirche Bad Bergzabern, Dekan Zoller 10:30 Uhr Gottesdienst, Prot. Kirche Pleisweiler-Oberhofen, Dekan Zoller Montag, 18.02.2019 19:30 Uhr Bibelkreis und ökumenischer Gesprächskreis im Edith- Stein-Haus 20:00 Uhr Gesprächskreis Mittendrin, Haus der Familie Bad Bergzabern Dienstag, 19.02.2019 09:45 Uhr Gottesdienst, Pro-Seniore-Residenz Bad Bergzabern 15:00 Uhr Spiele Cafe, Haus der Familie Bad Bergzabern am Sonntag, 17.Februar 2019 um 18.00 Uhr in der Wehrkirche in Dörrenbach Prot. Kirchengemeinden Barbelroth - Oberhausen, Dierbach, Kapellen-Drusweiler und Niederhorbach Mittwoch, 13.02..2019 - ev. Gemeindehaus in Dierbach 16.30-18.00 Uhr Jungschar (ab 5. Klasse) - Gemeindesaal in Kapellen-Drusweiler 18.30 Uhr Sitzung des Presbyteriums Niederhorbach 19.45 Uhr gemeinsame Sitzung der Presbyterien Niederhorbach und Kapellen-Drusweiler - im Anschluss nur Presbyterium Kapellen-Drusw. Freitag, 15.02.2019 - ev. Gemeindehaus in Dierbach 15.00-16.30 Uhr Jungschar 2 (1. - 4. Klasse) 16.30-19.00 Uhr Jugendkreis (ab 7. Klasse) Sonntag, 17.02.2019 (Septuagesimä) 09.00 Uhr Gottesdienst in Barbelroth 10.30 Uhr Gottesdienst in Niederhorbach 17.00 Uhr Menschlichkeiten Lesung der Autorengruppe Grenzenlos in der Prot. Kirche in Kapellen-Drusweiler - Der Eintritt ist frei 18.00 Uhr Jugendgottesdienst in der Wehrkirche in Dörrenbach Dienstag, 19.02..2019 - Kirchenstübchen in Barbelroth 09.30-11.00 Uhr Krabbelgruppe Die Sandhäschen Mozart, Beethoven & Co. - musizieren mit Instrumenten - Gemeindesaal in Kapellen-Drusweiler 15.00-16.30 Uhr Konfi-Kurs 2.19 20.00 Uhr Kirchenchorprobe Prot. Pfarramt Kapellen-Drusweiler Barbelroth, Friedensstraße 7 Das Pfarramt ist montags nur für dringende Fälle erreichbar. Tel: 06343 / 2498 - Email: pfarramt.barbelroth@evkirchepfalz.de Prot. Kirchengemeinde Dörrenbach-Oberotterbach, Prot. Kirchengemeinde Schweigen-Rechtenbach Donnerstag, den 14. Februar 2019 10.00-11.30 Krabbelgruppe im Evang. Kindergarten Dörrenbach für die ganz Kleinen
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-57 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Sonntag, den 17. Februar 2019 09:15 Uhr Gottesdienst in der Prot. Kirche Schweigen 10:30 Uhr Gottesdienst in der Wehrkirche in Dörrenbach Beide Gottesdienste hält Pfrin. Margret Lingenfelder 18.00 Uhr Wehrkirche Dörrenbach Jugendgottesdienst, vorbereitet und gestaltet von einem Team ehrenamtlicher Jugendlicher aus dem Dekanat. Thema: Der erste Eindruck - kann ein falscher sein! Wer jung ist und junggeblieben ist im Gottesdienst besonders herzlich willkommen! Dienstag, den 19. Februar 2019 17:00-18:30 Uhr Konfirmandenunterricht im ev. Gemeinderaum, Martin-Luther-King-Straße 8 in Schweigen-Rechtenbach Mittwoch, den 20. Februar 2019 ab 15 Uhr Spielenachmittag im Gemeindehaus in Dörrenbach. Alle Spielebegeisterten sind wieder herzlich dazu eingeladen. Wir spielen altbekannte Spiele wie Mensch, ärgere dich nicht, Mau-Mau u.a. Wir freuen uns aber auch, wenn Sie uns ihr Lieblingsspiel mit- und beibringen. Bürozeit im Pfarramt: Mittwoch von 8.00 Uhr - 11.00 Uhr Prot. Pfarramt Dörrenbach Schweigen-Rechtenbach, Hauptstraße 57, 76889 Dörrenbach Tel. 06343 / 4794 Fax 5123 E-Mail pfarramt.dörrenbach@evkirchepfalz.de Prot. Kirchengemeinden Klingenmünster und Gleiszellen-Gleishorbach Mittwoch, 13.02.2019 14.30 Uhr Seniorencafé im Gemeinderaum Klingenmünster Donnerstag, 14.02.2019 14.30 Uhr Mädchentreff Gruppe 1 im Gemeinderaum Klingenmünster 16.30 Uhr Mädchentreff Gruppe 1 im Gemeinderaum Klingenmünster Sonntag, 17.02.2019 9.00 Uhr Gottesdienst im Ev. Gemeindehaus Gleiszellen (Lektor Rung) 10.00 Uhr Gottesdienst in der Prot. Kirche Klingenmünster (Lektor Rung) 18.00 Uhr Jugendgottesdienst in der Wehrkirche Dörrrenbach, Der erste Eindruck - kann ein falscher sein! Montag, 18.02.2019 15.30 Uhr Jungentreff im Gemeinderaum Klingenmünster (Prot. Pfarramt) Prot. Kirchengemeinde Minfeld-Winden für Hergersweiler Sonntag, 17.02.2019 10:30 Uhr Gottesdienst, Prot. Kirche Winden Dienstag, 19.02.2019 10:00-11:30 Uhr Krabbeltreff, Prot. Gemeinderaum Winden (gegenüber Bürgerhaus) Herzliche Einladung an alle Kinder vor dem Kindergartenalter und ihre Eltern zum Krabbeltreff. 15:15 Uhr Präparandenunterricht, Prot. Gemeindehaus Minfeld 16:30 Uhr Konfirmandenunterricht, Prot. Gemeindehaus Minfeld Sonntag, den 24.02.2019 18.00 Uhr Menschlichkeiten - Dichterlesung mit der Autorengruppe Grenzenlos, prot. Kirche Minfeld Die Texte werden von den Autorinnen und Autoren selbst gelesen. Unterstrichen werden die Worte durch Bilder von Heiderose Reuter, welche ihre Sicht zur Menschlichkeit deutlich machen. Auch die Musik kommt zu ihrem Recht. Bernd Roßnagel untermalt die Veranstaltung mit Stimme und Gitarre. An den Didgeridoos sind Peter Gläsel, Horst Brökel und Tobias Müller zu hören. Tobias Müller wird zusätzlich Lieder der Aborigines wiedergeben. Herzliche Einladung durch den Förderverein historische Kirche Minfeld e.v. Der Eintritt zu dieser Veranstaltung ist frei - Spenden sind willkommen. Babysitterbörse Vermittlung von Babysittern und Babysittersuchenden: Tel. 07275-8164 Bürozeiten im Pfarramt Das Pfarrbüro im Pfarramt Minfeld ist in der Regel donnerstags von 15:00-17:00 Uhr besetzt oder nach telefonischer Vereinbarung. Prot. Pfarramt, Tel. 07275-913080 Mail: pfarramt.minfeld.winden@evkirchepfalz.de Internet: www.kirche-minfeld-winden.de Ev. Stadtmission Bad Bergzabern Gottesdienste, Bibelgesprächskreise und andere Veranstaltungen Mittwoch, 13. Februar 2019 20.00 Uhr Bibelgesprächskreis Bad Bergzabern/mit Fahrdienst aus Kapellen und Niederhorbach Donnerstag, 14. Februar 2019 15.00 Uhr Nachmittag der Begegnung in Bad Bergzabern Freitag, 15. Februar 2019 18.00 Uhr Bibelgesprächskreis Rechtenbach 20.00 Uhr Bibelgesprächskreis Dörrenbach Sonntag, 17. Februar 2019 18.00 Uhr Gottesdienst in Bad Bergzabern, MM-Sonntag mit Kinderprogramm 20.00 Uhr Gottesdienst in Freckenfeld, MM-Sonntag Montag, 18. Februar 2019 09.30 Uhr Gebetskreis in Bad Bergzabern 14.30 Uhr OWoZi (Offenes Wohnzimmer) in Freckenfeld Dienstag, 19. Februar 2019 19.30 Uhr Stufen des Lebens-Kurs Farbe kommt in dein Leben (Teil 3) in Freckenfeld Mittwoch, 20. Februar 2019 09.00 Uhr Frauengesprächskreis Kinder und Jugend Freitag, 15. Februar 2019 16.00 Uhr Jungschar (1.-5. Klasse) 18.15 Uhr Teenkreis (6.-9. Klasse) 20.00 Uhr T.w.J. (Jugendkreis ab 16 Jahre) Montag, 18. Februar 2019 Ab 16.00 Uhr Flötenunterricht für Anfänger und Fortgeschrittene und Gitarrenunterricht (genau Uhrzeiten bei Elisabeth Heinz) Kontakt: Elisabeth Heinz/Kapellen-Drusweiler, Tel. 06343/4089 Kontakt Info zu weiteren Veranstaltungen, Gruppen und Ansprechpartnern bei Gemeinschaftspastor Christoph Reumann, Tel. 06343/8530. Stufen des Lebens-Kurs: Farbe kommt in dein Leben! Farben beleben, beschwingen, geben Konturen. Die Natur spart nicht mit einer riesigen Farbenfülle. Solch ein buntes Leben wünschen wir uns. Meist ist es aber eher blass und farblos. Meist gleicht ein Tag dem anderen. An manchen Tagen erscheint alles grau. Und wir sehnen uns dann danach, dass (wieder) mehr Farbe ins Leben kommt. Vier neutestamentliche Geschichten zeigen auf, wie durch überraschende Begegnungen zwischen Menschen und mit Jesus neues Licht ins Leben fällt und neue Farben durchbrechen und das Leben bunter wird. Dazu laden wir Sie im neuen Kurs herzlich ein! Ihre Bärbel Reumann Termine: jeweils Dienstag-Abend, 19.30-21.30 Uhr / 19.02. und 26.02.2019 Ort: LGK Freckenfeld, Kindergartenstr. 2, 76872 Freckenfeld Leitung: Barbara Reumann Veranstalter: Prot. Kirchengemeinde Freckenfeld und Ev. Stadtmission Bad Bergzabern / Freckenfeld Kontaktadresse: Vollmersweilerer Straße 22, 76872 Freckenfeld, Tel. 06340-8147, Andreas-kleppel@t-online.de Frauen-Feier-Abend am 8. März 2019 Am Freitag, den 8. März, findet der jährliche Frauen-Feier-Abend statt. Es ist ein Abend von Frauen für Frauen. In diesem Jahr ist Heike Messer die Referentin. Sie selber ist in Bad Bergzabern geboren, war viele Jahre in Japan und arbeitet nun wieder in Deutschland. Sie wird zum Thema Die verändernde Kraft der inneren Schönheit sprechen. Zum Vortrag gibt es ein leckeres und reichhaltiges Essen. Es wird genügend Zeit sein, um miteinander ins Gespräch zu kommen. Info und Anmeldung bis 26.02.2019 bei Beate Lutz (beate_lutz@tonline.de oder Tel. 06340-919309 (AB)). Kostenbeitrag: 10 Euro. (Stadtmission) Mennonitengemeinde Deutschhof, Evangelische Freikirche Freitag, 15. Februar 2019 19.30 Uhr Jugendhauskreis Ansprechpartner S. Rieger, Tel. 06340-9256048 Sonntag, 17. Februar 2019 10.00 Uhr Gesprächsgottesdienst, parallel Kinderstunden Montag, 18. Februar 2019 20.00 Uhr Hauskreis mobile.hk Ansprechpartner U. Wedler, Tel. 06343-1290 Mittwoch, 20. Februar 2019 9.30 Uhr Hauskreis Morgentreff / Bibel- und Gebetskreis Ansprechpartner G. Schowalter, Tel. 06343-2293 20.15 Uhr Hauskreis Mittwoch Ansprechpartner D. Froese, Tel. 06343-61494 Kontaktadresse: Uwe Wedler, Deutschhof 3, Tel. 06343-1290 (Schmitt) Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten Wir laden Sie herzlich zu unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen ein: Adresse: Im Gewerbegebiet Im Wernersgrund. Auf dem Viertel 2 in Bad Bergzabern. Unsere Homepage: http://bad-bergzabern.adventist.eu Mittwoch, 13. Februar 2019 19:00 Uhr Hauskreise (in deutscher und russischer Sprache) Freitag, 15. Februar 2019 19:00 Uhr Chorprobe
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-58 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Samstag, 16. Februar 2019 09:30 Uhr Beginn des Gottesdienstes 10:00 Uhr Bibelgespräch in Gruppen (deutsch und russisch) 11:15 Uhr Predigt mit Heinrich Gomer 16:00 Uhr Jugendstunde mit gemeinsamen Nachprogramm Montag, 18. Februar 2019 20:00 Uhr Volleyballtraining in der Sporthalle Adresse: Pestalozzistraße 21 Bad Bergzabern Mittwoch, 20. Februar 2019 19:00 Uhr Hauskreise (in deutscher und russischer Sprache) Nähere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen erhalten Sie bei Heinrich Gomer (Pastor) unter der Tel.Nr: 0151-40653504. (L. Metz) Neuapostolische Kirche Gemeinde Bad Bergzabern Neuapostolische Kirche, Landauer Straße 30 Mittwoch, 13. Februar 2019 20.00 Uhr, Gottesdienst Sonntag, 17. Februar 2019 10.00 Uhr, Gottesdienst Mittwoch, 20. Februar 2019 20.00 Uhr, Gottesdienst Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.nak-rp.de Religiöse Gemeinschaften Jehovas Zeugen Versammlung Bad Bergzabern Abgesehen davon, dass wir aus unserer unmittelbaren Familie stammen, sind wir alle Glieder der Menschheitsfamilie. Seit Jahrtausenden ist diese hoffnungslos entzweit. Durch politische, religiöse, wirtschaftliche und soziale Differenzen ist die Menschheit in Gruppen gespalten worden, die miteinander im Streit liegen, ja sogar einander bekämpfen. Auch wenn es nicht so aussieht: Der Schöpfer, Jehova Gott, hat sein Vorhaben einer geeinten Menschheitsfamilie nicht aufgegeben. Der halbstündige Vortrag am Sonntag hat das Thema: Vollkommenes Familienglück ist verheißen. Es wird gezeigt, wie Gottes Verheißung einer weltweit geeinten Menschheitsfamilie verwirklicht wird. Außerdem werden Leitlinien besprochen, wie die kleinste Einheit der Gesellschaft, die Familie, heute schon glücklich sein kann. Wie das göttliche Versprechen in Erfüllung geht, zeigt der Thema-Text: Alle deine Kinder werden von mir lernen, und ich, der Herr, schenke ihnen tiefen Frieden. Dann ist die Gerechtigkeit dein festes Fundament. Du brauchst keine Angst mehr zu haben, denn Kummer und Not dürfen dich nicht mehr bedrücken; nichts wird dich mehr in Schrecken versetzen. (Jesaja 54:13,14; Hoffnung für alle). Wir laden Sie zu unseren Zusammenkünften ein. Jeder ist herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei. Dabei erfahren Sie, wie die Bibel in unsere Zeit passt. Zusammenkunftszeiten: Freitag 19:00 Uhr, Sonntag 10:00 Uhr; Königreichssaal Lindelbrunnstraße 5, 76887 Bad Bergzabern, Telefon 06343/5838 Gern stehen wir auch für Bibelkurse im privaten Rahmen zur Verfügung. Ort und Zeitpunkt bestimmen Sie. Dies ist völlig unverbindlich und kostenlos. Mehr erfahren Sie unter www.jw.org (IH) VHS-Nachrichten Kreisvolkshochschule SÜW Gedrucktes Programm - 1. Halbjahr 2019 ab sofort erhältlich Ab sofort ist das gemeinsame Programmheft der Volkshochschulen an den üblichen Auslagestellen in den Verbandsgemeindeverwaltungen, Rathäusern, Sparkassen, VR-Bank-Filialen und anderen im Landkreis Südliche Weinstraße erhältlich. Das neue Heft präsentiert sich in einem überarbeiteten Layout - es ist lesefreundlicher geworden. Die größere Schrift und farbliche Gestaltung soll das Finden von passenden Kursen und Seminaren leichter machen. Landrat Dietmar Seefeldt, Kreisbeigeordneter, Bernd E. Lauerbach und die Leiterin der KVHS, Monika Kukyte, weisen auf zwei besondere Jubiläen im Jahr 2019 hin - den 50. Geburtstag des Landkreises Südliche Weinstraße und das Jubiläum 100 Jahre Volkshochschulen im Deutschland : Beide Anlässe geben nicht nur Anlass zur Freude, sondern werden auch als eine große Verpflichtung zur Qualität und einem auf die Bedürfnisse der ganzen Bevölkerung ausgerichtetem Programmangebot verstanden, so die Verantwortlichen. Aus diesem Grund gibt es wieder eine breite Palette an Veranstaltungen in allen Bereichen - Gesellschaft, Beruf, Sprachen, Gesundheit und Kultur. Das ganze Angebot der Volkshochschulen ist grundsätzlich für alle Menschen offen und zeichnet sich durch sozialverträgliche Preise aus. Die Volkshochschulen freuen sich über jede Rückmeldung von Kursbesuchern und Kursbesucherinnen, ob das Ziel der Lesefreundlichkeit erreicht werden konnte. Anmeldungen nehmen die Kreisvolkshochschule und alle Volkshochschulen im Landkreis ab sofort entgegen. Nähere Informationen gibt es bei der Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule SÜW, Telefon 06341 940-189 oder per E-Mail vhs@suedliche-weinstrasse.de. (SÜW) Frühlingserwachen up PAMINA vhs präsentiert neues Programm Kunst, Geschichte und Sprachen, das neue Programm der up PAMINA vhs bietet ab März wieder zahlreiche Möglichkeiten, die Vielfalt der Grenzregion zu erleben. Die Veranstaltungen finden in der Südpfalz (PA), Mittelbaden (MI) und im Nordelsass (NA) statt. Neu im Programm: eine dreitägige Studienreise ins Burgund. Exkursionen zu Kunst und Kultur Zu Beginn des Sommersemesters finden zwei kunsthistorische Führungen rund um das Thema Frankreich-Deutschland in Karlsruhe und Mannheim statt. Weitere Tagesfahrten in der deutsch-französischen Grenzregion widmen sich kunstvollen Orten in Metz und Privatschlössern Lothringens. Eine Überraschungsfahrt nach Frankreich wird Unternehmungslustige an schöne Orte führen. Das Programm wird erst im Bus bekanntgegeben. Geschichte und Gesellschaft Die up PAMINA vhs bietet auch in diesem Semester Fahrten zur Geschichte der Grenzregion an. Die Teilnehmenden können sich auf die Spuren der Habsburger ins südliche Elsass begeben und eine historische Kanutour durch Straßburg unternehmen. Neu im Programm: Die Studienreise Burgund kompakt mit Besichtigung der Zisterzienserabtei von Fontenay und der Basilika von Vézelay. Natürlich dürfen auch ein Besuch des berühmten Hôtel-Dieu von Beaune und eine historische Führung durch die Altstadt von Dijon nicht fehlen. Sprachangebot erweitert Wer den Nachbarn besser kennen lernen will, muss auch dessen Sprache sprechen. Neben einer Reihe von Einzel- und Gruppensprachkursen für Anfänger und Fortgeschrittene (Deutsch und Französisch), findet eine originelle Führung in Straßburg in der Regionalsprache Elsässisch statt. Darüber hinaus organisiert die up PAMINA vhs einen deutsch-französischen Liederabend. Deutsch-französische Freundschaft in der Natur Für Naturfreunde öffnen Privatgärtner in Lothringen die Türen zu ihren Gartenparadiesen. Raum für deutsch-französische Begegnungen der anderen Art - hoch zu Ross und in der Luft - bieten die Veranstaltungen Reiten im Elsass und Fliegen ohne Grenzen. Auch ein Yogawochenende, ein Workshop zu Naturkosmetik und ein Kochworkshop für vegetarische Grillpartys stehen auf dem Programm. Die Broschüre ist ab sofort online unter www.up-pamina-vhs.org verfügbar und liegt bei allen örtlichen Volkshochschulen aus. Auf Anfrage wird es kostenlos verschickt. (Kontakt: Tel. 0033-388949564 oder info@up-pamina-vhs.org) In eigener SaChe Wenn Sie keinen Südpfalz- Kurier bekommen haben... Reklamationen wegen Nichtzustellung des Südpfalz-Kurier nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern: 06502/9147-335, -336, -713 und -716. Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist: vertrieb@wittich-foehren.de
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-59 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 Volkshochschule Bad Bergzabern Königstr. 1 Tel: 06343/ 61 94 011 info@vhs-bergzabern.de www.vhs-bergzabern.de Öffnungszeiten Mo, Di, Do, Fr: 9.30-13.00 Uhr Neue Kurse und Vorträge E322 Kulturgut Getreide - Ein weites Feld. Getreidegerichte zubereiten Freitag, 15.2.2019, 17.30-21.30 Uhr, 19 + Lebensmittelumlage C372 Laptop-Kenntnisse für Einsteiger Samstag, 23.2.2019, 9.00-16.30 Uhr, 32 K332- Workshop - Comiczeichnen Start: Mittwoch, 6.3.2019, 17:30-19:00 Uhr, 5 Termine, 36 K328 - Einfach zeichnen lernen Start: Donnerstag, 7.3.2018, 18.30-20.00 Uhr, 7 Termine, 50 G381 - Rückenfit nach der Arbeit Start: Dienstag, 12.3.2019, 16.00-17.00 Uhr, 29 Yoga für Kinder Kursstart G320: Donnerstag, 14.3.2019, 16.15 17.00 Uhr, 8 Termine, 22 A374 - Kohleausstieg statt Klimakrise: Es schlägt 1,5 vor 12! Vortragstermin: Mittwoch, 14.3.2019, 19.00 Uhr, vhs Kursraum 2. Kostenlos. BITTE ANMELDEN! E323 - Köstlich umhüllt Köstliche Kochrezepte Montag, 18.3.2019, 17.30-21.30 Uhr, 19 + Lebensmittelumlage V310 - Digitaler Stammtisch - Reisen online buchen Mittwoch, 20.3., 17.00 Uhr, vhs Kursraum 2. Kostenlos. BITTE ANMELDEN! C373 - Internet und E-Mail einrichten Samstag, 23.3.2019, 9.00-16.30 Uhr, 32 A375 - Plastik im Meer - Wie stoppen wir die Plastikflut? Vortragstermin: Mittwoch, 27.3.2019, 19.00 Uhr. Kostenlos. BITTE ANMELDEN! Die essbaren Wildkräuter - Kräuterführungen in Südpfalz und Elsass A305 - Sonntag, 14.4.2019, 10.00 Uhr (Weißenburg, Schwimmbad). 10 E324 Wildkräuter suchen für den nachfolgenden Kochkurs Samstag, 20.4.2019, 14.00-16.00 Uhr, Schaidt, 10 E325 Leckeres aus Wildkräutern Freitag, 26.4.2019, 17.30-21.30 Uhr, 19 + Lebensmittelumlage Näheres auf der Website oder in unserem Programmheft Kursgebühr an vhs Bad Bergzabern: Sparkasse SÜW, IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75 oder VR Bank, IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-60 - Feriengebiet Bad Bergzaberner Land - Südliche Weinstrasse Neue Woche - neues Programm Mittwoch 13. Februar 19:00 Uhr Workout mit Outdoor Nation - Altstadt Workout Donnerstag 14. Februar 14.00 Uhr Wanderung mit Überraschungsziel mit Wanderführer Artur Kuntz 18.30 Uhr Die Walker und Nordic Walker treffen sich zum Training 19:00 Uhr Valentinstaglesung im Café Meilenstein Alle Jahre wieder, da kommt garantiert der Valentinstag. Wenn sich dieser zusätzlich mit einem Geburtstag schmückt, dann ist wahrhaftig was los. Und der Bär, der steppt.. Die Literatengruppe Grenzenlos hat sich vor einem Jahr gegründet und ihre Aktivitäten mit einer Lesung zum Valentinstag eingeläutet. In diesem Jahr ist es wieder so weit. Schräg und skurril, wider- und hintersinnig nehmen sich Christel Herzhauser und Frigga Pfirrmann, Michael Karst nebst Stefan Müller und Peter Reuter des Themas an. Zu diesem Tag haben alle Schreiberinnen und Schreiber deutlich etwas zu sagen. Manchmal, so werden sie vermuten, nicht richtig gehört zu haben. Das macht den Akteuren an diesem Abend aber überhaupt nichts aus. Bernd Roßnagel sorgt mit Gitarre und Stimme dafür, dass auch die angenehme Seite des Tages die richtige Saite findet. Die Veranstaltung im Cafe und Bistro Meilenstein in Bad Bergzabern beginnt am 14.02.2019 um 19:00 Uhr. Der Eintritt mit einem Glas Sekt beträgt 7. Um Reservierung unter Tel. 06343-7060093 wird gebeten. Sonntag 17. Februar 14.00 Uhr Unser Stadtführer-Team lädt Sie ein zu einer historischen Führung durch die Altstadt von Bad Bergzabern Auf den Spuren der Herzöge von Zweibrücken durch Bad Bergzabern. Treffpunkt: Touristinformation in der Südpfalz Therme. Kostenbeitrag: 3, mit Kurkarte kostenlos. Montag 18. Februar 18:30 Uhr Workout mit Outdoor Nation für jedermann Dienstag 19. Februar 18.30 Uhr Lauftreff für Jedermann 18.30 Uhr Die Walker und Nordic Walker treffen sich zum Training (BfT) Sport-Informationen Soffie Gomez startet bei den Süddeutschen Meisterschaften in Frankfurt Unsere Kugelstoßerin Soffie Gomez hatte sich bei einem vorangegangenen Wettkampf für die Süddeutschen Meisterschaften qualifiziert. Sie belegte als zweitbeste Pfälzerin den 17. Platz mit einer Weite von 10,97 m. Herzlichen Glückwunsch zu dieser Leistung. (Abt. Leichtathletik) Ende des redaktionellen Teils Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-61 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019
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Bad Bergzabern, den 13.02.2019-63 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 24 - Stunden Seniorenbetreuung Landau: +49 (0) 172 8291 041 Max-von-Laue-Str. 2a Büro 6 76829 Landau www.verkord.de Jetzt buchen! Telefon: 06349 / 996026 Mobil: 0178 / 5583332 Sichern Sie sich 10% Kombi-Rabatt indem sie in der KW 9 und KW 12 eine Anzeige zu den Sonderthemen buchen. KW 9 Hochzeit KW 12 Kommunion oder Konfirmation Kontaktieren Sie mich: Ingrid Krütten Tel. 06502 91470-275 i.kruetten@wittich-foehren.de 10 % Kombi-Rabatt* Anzeigenwerbung Beilagenverteilung Drucksachen
Bad Bergzabern, den 13.02.2019-64 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 7/2019 FINDERLOHN Am 5.2. habe ich meine Armbanduhr beim Einkauf auf dem ALDI-Parkplatz verloren. Bitte um ehrlichen Finder. Tel: 06343/931001