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Amtsblatt Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein 89428 Syrgenstein, Telefon 0 90 77 / 70 90, Telefax 7 09 50 E-Mail: verwaltung@syrgenstein.de Internet: www.vg-syrgenstein.de Mitteilungen und Anzeigen: E-Mail: amtsblatt@syrgenstein.de oder mayer@syrgenstein.de Dienstgebäude: GT Landshausen, Ringstraße 35 Besuchszeiten: Montag bis Freitag, von 8.00 12.00 Uhr am Donnerstag zusätzlich von 14.00 18.00 Uhr Einwohnermelde-/Pass-/Standesamt zusätzlich am Dienstag durchgehend von 8.00 15.00 Uhr Druck: Druckerei Bairle GmbH, 89561 Dischingen, Gutenbergstraße 3, Telefon 0 73 27 / 96 01-0 E-Mail: daten@bairle.de 40. Jahrgang Freitag, den 19. Mai 2017 10/2017 Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein H I N W E I S Das nächste Amtsblatt erscheint am Freitag, 02. Juni 2017 Redaktions- und Anzeigenschluss ist am Mittwoch, 31.05.2017, vormittags 11.00 Uhr. Wir bitten um Beachtung! Fahrplan der Kreisfahrbücherei 2017 Mittwoch, 31.05.2017 Zöschingen, Bushaltestelle Burghagel, Feuerwehrhaus Staufen, Feuerwehrhaus Syrgenstein, Bushaltestelle Landshausen, ehem. Lagerhaus Bachhagel, Kirche Oberbechingen, Bushaltestelle 13.30 14.00 Uhr 14.10 14.25 Uhr 14.35 14.55 Uhr 15.05 15.40 Uhr 15.50 16.20 Uhr 16.30 16.55 Uhr 17.05 17.30 Uhr Aus dem Protokoll der Gemeinschaftsversammlung vom 04.05.2017 Bericht des Seniorenbeirats der VGem. Syrgenstein für 2016 Herr Seniorenbeiratsvorsitzender Lang trug den Bericht des Seniorenbeirats für das Jahr 2016 vor. Aktivitätenübersicht: 2014 2015 2016 Seniorentanz 4 4 4 Nordic Walking regelmäßig Vorträge/Kurse/Treffen 9 6 6 Senioren für Senioren 2 4 3 Wanderungen 5 5 8 Ausflüge 10 11 12 PC-Kurse VHS Angebote 5 4 6 Externe Veranstaltungen 12 14 11 Das Seniorenprogramm für das zweite Halbjahr 2017 wird Ende Juli 2017 mit dem Amtsblatt verteilt bzw. veröffentlicht. Herr Gemeinschaftsvorsitzender Steiner bedankte sich im Namen der Verwaltungsgemeinschaft und aller Gemeinden ausdrücklich bei Herrn Lang sowie dem gesamten Team des Seniorenbeirats. Wasserversorgung Betriebsbericht 2016 Die Wasserbezugsmenge ist mit 358.960 m3 um 18.892 m3 niedriger als 2015. Die Verkaufsmenge an die Endverbraucher verringerte sich um 8.388 m3 gegenüber 2015. Ein Vergleich der verkauften Wassermenge mit der in die Ortsnetze eingeleiteten Menge ergibt im Jahr 2016 einen Verlust von 11,16 % (39.269 m3). Im Jahr 2016 wurden im gesamten VGem. Gebiet 38 Rohrbrüche festgestellt und behoben. Abwasserbeseitigung Betriebsbericht 2015 Der Gemeinschaftsversammlung wurde der Betriebsbericht 2016 der Gemeinschaftskläranlage bekanntgegeben. Die Reinigungsleistung ist sehr gut. Der Klärschlamm wird halbjährlich untersucht. Die Schwermetallbelastung liegt weit unter den Grenzwerten. Die Abwassermenge in der Kläranlage betrug 918.208 m3 (Vorjahr 803.048 m3). Der Stromverbrauch erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 14.169 Kwh auf 214.363 KwH. Der Fremdwasseranteil auf der Anlage betrug 19 % (Vorjahr 18 %). Der Klärschlamm ist, aufgrund der untersuchten Proben, für die Verwendung in der Landwirtschaft geeignet. Verschiedene Maßnahmen im Jahr 2016: Bestandsaufnahme aller Kanalschächte der Gemeinden Kanal TV und Reinigung der Gemeinden Kanalsanierung Planung Umbau Prozessleittechnik auf neue Eaton Steuerung Jahresrechnung 2016 Bildung von Haushaltsresten Die Gemeinschaftsversammlung stimmte der Bildung von Haushaltsausgaberesten in Höhe von insgesamt 55.161,32 zu. 167

Festsetzung der endgültigen Umlagen für 2016 Herr Kämmerer Müller-Vorwerk erläuterte die Abrechnung der Umlagen anhand des Rechenschaftsberichtes für das Rechnungsjahr 2016. Der Finanzbedarf bei den Umlagen wurde im Rahmen der Haushaltssatzung vorläufig festgesetzt. Im Rahmen der Jahresrechnung wird der tatsächliche Finanzbedarf für die Berechnung der Umlagen zu Grunde gelegt. Im Bereich der Verwaltung ist die Verwaltungsumlage auf insgesamt 898.272,21 bzw. endgültig auf 138,13 je Einwohner festgesetzt worden. Dies sind 7.807,79 und 1,87 je Einwohner weniger, wie im Haushaltsplan 2016 veranschlagt war. Für Beschaffungen von Vermögensgegenständen für die Verwaltung wurden im Jahr 2016 insgesamt 16.223,97 bzw. 2,49 je Einwohner festgesetzt. Im Bereich der Schule ist die Schulumlage im Verwaltungshaushalt auf insgesamt 288.102,42 bzw. 1.524,35 je Schüler festgesetzt worden. Dies sind 3.657,42 mehr als im Haushaltsplan veranschlagt waren. Im Vermögenshaushalt wurde für die Schule eine Investitionsumlage von insgesamt 5.177,60 festgesetzt. Im Bereich der Abwasserbeseitigung ist die Betriebskostenumlage um 32.114,43 gegenüber dem Haushaltsplansatz auf 362.285,57 gesunken. Im Vermögenshaushalt sind für die Abwasserbeseitigung 9.341,11 angefallen. Im Bereich der Wasserversorgung wurden im Jahr 2016 insgesamt Kosten in Höhe von 307.309,54 auf die Gemeinden umgelegt. Der Finanzbedarf für 2016 ist um 10.390,46 gegenüber dem Haushaltsplan gesunken. Bei einer Wasserabgabe an die Mitgliedsgemeinden im Jahr 2016 von insgesamt 351.999 m3 wurde der Wasserabgabepreis auf 87,30 Cent fest gesetzt. Für den gemeinsamen Bauhof im Verwaltungshaushalt wurden insgesamt 561.362,23 von den Gemeinden erhoben. Vorlage der Jahresrechnung Die Gemeinschaftsversammlung nahm Kenntnis vom Rechenschaftsbericht und der Jahresrechnung 2016. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung vorgelegt. Wünsche, Anträge und Mitteilungen VHS Kooperation Gundelfingen/Lauingen Herr Geschäftsstellenleiter Mack informiert über die geplante Fusion bzw. Kooperation der beiden Volkshochschulen. Es schloss sich ein nichtöffentlicher Teil den Beratungen an. Veröffentlichung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen in den standesamtlichen Nachrichten Aufgrund von Änderungen im EDV-Verfahren werden Einwilligungen zur Veröffentlichung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen nicht mehr an die Standesämter des Wohnortes übermittelt. Falls eine Veröffentlichung im Amtsblatt der VG Syrgenstein gewünscht wird, ist dies von den Angehörigen selbst zu veranlassen. Einwilligungserklärungen liegen im Einwohnermeldeamt der VG Syrgenstein, Ringstr. 35, Zimmer 4 aus. Die Einwilligung kann auch gerne per E-Mail oder formlos erfolgen, jedoch nicht telefonisch. Die Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n) Mitarbeiter(in) in Vollzeit befristet als Mutterschaftsvertretung. Ihr Aufgabengebiet umfasst: Vorzimmer/Sekretariat des Geschäftsleiters und der Bürgermeister Städtebauförderung und Dorferneuerung diverse Beschaffungen Organisation Ferienprogramm Verwaltung Sitzungen/Bürgerversammlungen Organisation Feiern/Ehrungen (Sportlerehrung, Weihnachts-/Betriebsausflug, Einweihungen, Jubiläen) Wir erwarten: Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (VFA-K) gute EDV-Kenntnisse: MS Office, RegiSafe, adkomm hohes Engagement und ausgeprägte Sozialkompetenz Kenntnisse der rechtl. Rahmenbedingungen eigenverantwortliches Arbeiten und Teamfähigkeit Organisationstalent mit pragmatischen Lösungsansätzen Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, insbesondere vollständigen Lebenslauf und allen einschlägigen Zeugnissen senden Sie bitte bis spätestens 06.06.2017 an die Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein, Personalamt, Ringstr. 35, 89428 Syrgenstein. DKMS-Info-Abend am 19.05.2017 in Syrgenstein Am Freitag, 19.05.2017 um 18.00 Uhr sind alle Interessierten aus Syrgenstein, Bachhagel, Zöschingen und Umgebung in die Bachtalhalle in Syrgenstein eingeladen, um sich genauer über das Thema DKMS, Typisierung und Stammzellspende zu informieren. Brigitte Lehenberger (ehrenamtliche Initiatorin für die DKMS): Es kursieren viele falsche Informationen. Helfen Sie uns, nach dem Info-Abend die richtigen Informationen in Ihren Kreisen weiterzugeben! Stammzellspender vor Ort werden am Info-Abend über ihre Erfahrungen berichten. Am 01.07.2017 findet in Rahmen des Kinderfestes der drei Gemeinden ein Aktionstag zugunsten der DKMS statt. Schön wäre, wenn ohne Altersgrenze viele Vereinsvertreter, Gruppenleiter, Gemeinde- und Elternbeiräte sowie weitere Interessierte kämen, um danach in ihren Kreisen auf das Thema DKMS, Typisierung und Stammzellspende aufmerksam zu machen! bitten die BürgermeisterInnen der drei Gemeinden. 168

BayernTourNatur 2017 Maiwanderung im Naturschutzgebiet Dattenhauser Ried Die Wanderung führt Sie ins Naturschutzgebiet Dattenhauser Ried, dem größten Feuchtgebiet der Schwäbischen Alb und eines der wenigen Juramoore überhaupt. Im Niedermoorgebiet zwischen Oberbechingen und Ziertheim im Landkreis Dillingen ein gutes Beispiel, wie sich Landschaft durch Eingriffe verändert. Sonntag, 28. Mai 2017 Start: 09.00 Uhr, Bachhagel-Oberbechingen, Gasthaus Zum Adler, Schloßstraße 1 Einkehr im Biergarten Oberbechingen Ende: ca. 14.00 Uhr (Rückfahrt nach Dillingen) Anfahrt mit Bus: Treff 08.30 Uhr Landratsamt, Große Allee 25 (ehem. Post) Rückwärtiger Hof Weglänge: ca. 5 km Anmeldung bis zum 24.05.2017 erforderlich. Tel. 09071 51-200 oder 09071 51-183 Für Familien geeignet, www.bayerntournatur.de Senioren Stadtbesichtigung Lauingen Der Seniorenbeirat plant am 07. Juni 2017 eine Besichtigung der Stadt Lauingen. Abfahrt ist in Fahrgemeinschaften um 13:45 Uhr am Bürgerhaus Landshausen. Als Parkplatz nutzen wir die Möglichkeiten rund um das Rathaus und den Wittelsbacher Platz. Die Führung beginnt um 14:30 Uhr und dauert 1,5 bis 2 Stunden. Sie wird von Herrn Karl Hauf durchgeführt. Folgender Ablauf ist vorgesehen: Treffpunkt am Marktplatz Einführung im Festsaal des Rathauses Rundgang: Rathaus, Marktplatz, Schimmelturm, Unteres und Oberes Brunnental mit Eichbrunnen, Martinsmünster, Marktplatz Am Ende der Tour ist für fitte Teilnehmer auch die Besteigung des Schimmelturms möglich. Zum Abschluss wollen wir uns dann in einem der Cafés am Schimmelturm bei Kaffee und Kuchen gemütlich zusammensetzen. Wir wünschen einen interessanten Nachmittag bei dieser Städtetour in unserer Region. Anmeldungen beim Bürgerservice Bachtal Andrea Zink-Edelmann, Tel. 0160 90 92 49 85 oder buergerservice@syrgenstein.de. Busfahrt zum Baumwipfelpfad nach Scheidegg Am 21.06.2017 fahren wir ins Allgäu nach Scheidegg/Oberschwenden zum Baumwipfelpfad (Skywalk Allgäu), gelegen an der österreichischen Grenze auf ca. 1000 m Höhe. Der Pfad ist 540 m lang und verläuft in ca. 25 m Höhe über dem Waldboden (barrierefrei) und beinhaltet einen Turm mit 40 m Höhe mit Panoramaaufzug. Hier haben wir das Panorama der Allgäuer Berge vor uns, Sicht ins Allgäu, Vorarlberg, zum Bodensee mit Bregenz, Friedrichshafen( evt. Fernglas mitnehmen). Im Park gibt es noch weitere Möglichkeiten wie Barfußpfad, Geschicklichkeitsparcour usw. oder einfach die Aussicht und die Allgäuer Luft genießen. Zum Essen bietet sich im Park das Restaurant Allgäu Glück an. Auf der Rückfahrt machen wir noch in Wangen halt. Wer möchte kann an einer kurzen Stadtbegehung (30 Min) teilnehmen. Der Fahrpreis beträgt 22,00. (Busfahrt und Eintritt). Die Anmeldung ist erst nach erfolgter Zahlung gültig und damit reserviert Abfahrtzeiten: 8:05 Uhr Oberbechingen (Unterbechinger Straße) 8:10 Uhr Burghagel (Gemeindehaus) 8:15 Uhr Bachhagel (Raiffeisenbank) 8:20 Uhr Landshausen (Bürgerhaus) 8:25 Uhr Syrgenstein (Bachtalhalle) 8:30 Uhr Staufen (Mödle) Senioren-Programm 2017 Winter Frühling Termine: 07.06.2017 Stadtbesichtigung Lauingen 21.06.2017 Busfahrt zum Baumwipfelpfad nach Scheidegg 05.07.2017 Radtour in der Region 19.07.2017 Zugfahrt nach Prien am Chiemsee Bürgerservice Bachtal Die Sprechzeiten sind: Montag, von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und Donnerstag, von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft, Ringstr. 35, 89428 Syrgenstein. Die Ansprechpartnerin ist Andrea Zink-Edelmann, Tel. 0160 90 92 49 85 oder buergerservice@syrgenstein.de 169

Volkshochschule Syrgenstein Frühjahr-/Sommersemester 2017 Zu folgenden Kursen sind noch Plätze frei: 21 Kräuterwanderung am 06.07.2017 34 Gartenhocker mit Sitzkissen (Flechten und Filzen für Kinder) am 24.05. und 26.05.2017 35 Wir töpfern eine Gartenstele (für Kinder), Beginn 20.06.2017 39 Internet im Alltag am 23.05.2017 40 Digitaler Nachlass Erbe 2.0 am 19.06.2017 50 Seifensieden im Kaltverfahren am 02.06.2017 51 Kreativer Töpferkurs, Beginn 03.06.2017 52 Weidenflechten Kreative Gartenstecker für den Sommergarten am 29.06.2017 Bitte beachten Sie, dass Sie nur benachrichtigt werden, wenn eine Veranstaltung nicht statt finden kann. Sollten Sie nichts von uns hören, können Sie sich auf Ihre VHS-Veranstaltung freuen. Voranzeige: Unser neues Volkshochschulprogramm für das Herbst-/Wintersemester 2017/2018 erscheint am Freitag, 08. September 2017. Sommerserenade Samstag, 29.07.2017, Beginn: 20.30 Uhr Garten der Bachtalgrundschule Nähere Informationen über oben genannte Kurse können Sie dem VHS-Programm Frühjahr-/ Sommersemester 2017 und im Internet unter http://vg-syrgenstein.de/volkshochschule.html entnehmen. Anmeldungen zu den Kursen bei der VHS-Leiterin Frau Doris Schmid, Tel. 09077 709-46, Fax 09077 709-50, Montag bis Freitag von 08.00 12.00 Uhr, Donnerstagnachmittag von 14.00 18.00 Uhr oder E-Mail volkshochschule@syrgenstein.de Hinweis: Berufstätige im Schichtbetrieb sind herzlich willkommen. Sie müssen natürlich nur die halbe Kursgebühr bezahlen. Jugendtreff Bachtal Öffnungszeiten des Jugendcafés Timeout in Bachhagel und des Jugendtreffs Syrgenstein Dienstags 16.30 Uhr 18.00 Uhr: Offenes Tanzprojekt im Foyer der Bachtalhalle unter der Leitung von Nadine Erath Mittwoch 16.00 Uhr 19.00 Uhr: Offener Treff in Bachhagel mit verschiedenen möglichen Aktionen. Freitags 15.00 Uhr 20.00 Uhr: Offener Treff in Bachhagel mit verschiedenen möglichen Aktionen Zu den Öffnungszeiten sind alle Jugendlichen ab dem Jahrgang 2004 herzlich eingeladen den Jugendtreff zu besuchen! Pfingstferien: Geocaching Workshop am 06. u. 07.06.2017 Wir möchten gemeinsam einen eigenen Geocach erstellen, hierfür treffen wir uns an beiden Tagen ab 10.00 Uhr am Jugendcafé in Bachhagel. Es ist keine Anmeldung nötig! Schlauchboottour durchs Eselsburger Tal am 09.06.2017 Auch dieses Jahr möchten wir wieder gemeinsam Schlauchbootfahren im Eselsburger Tal. Treffpunkt ist am 09.06.2017 um 11.00 Uhr am Jugendcafé in Bachhagel. Für die Fahrt und eine kleine Stärkung sind 5, Euro Teilnahmegebühr nötig. Die Rückkehr ist gegen 16.00 Uhr geplant. Die Teilnahme ist ab 12 Jahren mit Einverständniserklärung der Eltern möglich. Anmeldung direkt bei uns oder über Jugendtreff. Bachtal@gmx.de Schadstoffmobil kommt! Problemmüll mit dem AWV einfach und umweltgerecht entsorgen! Das Schadstoffmobil, welches Problemmüll wie z. B. giftige Farben und Lacke annimmt, hält am Freitag, 09.06.2017 von 09.15 10.15 Uhr in Syrgenstein am Feuerwehrgerätehaus (Am Bauhof 4) und von 10.30 11.30 Uhr in Zöschingen bei der Reithalle (Mühlstraße) Samstag, 10.06.2017 von 09.45 10.45 Uhr in Bachhagel beim ehemaligen Lagerhaus (Meisenweg 10) 1763.8 Gemeinde Bachhagel Bürgermeistersprechstunden Montag, 22.05.2017 18.30 19.15 Uhr Gemeindehaus Oberbechingen 19.30 20.30 Uhr Rathaus Bachhagel Montag, 29.05.2017 18.30 19.15 Uhr Gemeindehaus Burghagel 19.30 20.30 Uhr Rathaus Bachhagel Gemeinderatssitzung Bachhagel Die nächste Sitzung des Gemeinderats Bachhagel findet am Dienstag, 30.05.2017 um 19.30 Uhr im Rathaus Bachhagel statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Tagespresse oder auf unserer website (www.vg-syrgenstein.de). Az.: I/10-024 170

Aus dem Protokoll des Gemeinderates vom 09.05.2017 Lagerhausweg Vorstellung der Planung Der Gemeinderat stimmte der weiteren Planung ausgehend auf Variante 4 zu. Behandlung von Baugesuchen Zum Bauantrag auf Anbau an das bestehende Wohnhaus auf Gemarkung Bachhagel wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplanes Augsburg Beteiligung der Gemeinde gemäß Art. 16 BayLplG Der Gemeinderat nahm die vorläufigen Planunterlagen zur Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplanes Augsburg zur Kenntnis. Der Entwurf zur Fortschreibung samt Erläuternder Arbeitskarte zu B IV 2.4.2 Nutzung der Windenergie und Änderungsbegründung ist unter www.rpv-augsburg.de abrufbar. Die bisher im Regionalplan ausgewiesene Vorbehaltsfläche (ca. 20 ha) soll auf das im Flächennutzungsplan der Gemeinde Bachhagel festgesetzte Sondergebiet Windkraft (ca. 3,5 ha) reduziert werden. Das restliche Gemeindegebiet soll in Anlehnung an den Flächennutzungsplan als Ausschlussfläche dargestellt wird. Die Verwaltung soll dabei auf die zwischenzeitlich eingeführte 10H-Regelung verweisen. Wünsche, Anträge und Mitteilungen Interkommunales Informations- und Verkehrsleitsystem In der gemeinsamen Gemeinderatssitzung am 31.05.2016 haben sich die Gemeinden für ein gemeinsames (interkommunales) Informationsund Verkehrsleitsystem entschlossen. Entsprechend dem seinerzeit vorgestellten Projekt hat die Regierung von Schwaben aus Mitteln aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm VI Kleinere Städte und Gemeinden einen Bewilligungsbescheid erlassen. Die Verwaltung bzw. das Ingenieurbüro die Städtebau wird nun Angebote einholen. Die Vergabe erfolgt über die Leitgemeinde Syrgenstein. Die nicht gedeckten Kosten werden je nach Anteil über die Gemeinden abgerechnet. Nach weiteren Wünschen, Anträgen und Mitteilungen schloss sich ein nichtöffentlicher Teil den Beratungen an. Einziehung öffentlicher Feldund Waldwege Folgende öffentliche Feld- und Waldwege nach Auflistung aus dem Verfahren Dattenhausen II Flurbereinigung Gemarkung Burghagel und Gemarkung Oberbechingen (gem. Art. 8 BayStrWG) wurden mit Beschluss des Gemeinderates vom 07.02.2017 eingezogen. (Art. 6 und 7 BayStrWG): Gemarkung Burghagel Anfangspunkt Endpunkt Weites Feld Fl.Nr. 313 Gemarkungs- Flurnr. 796 grenze Länge Entwidmung 244 m Weites Feld Fl.Nr. 796 Fl.Nr. 807 Flurnr. 800 Länge Entwidmung 190 m Von den Matten in s Weite Feld östl. Teilst. Fl.Nr. 791/2 Fl.Nr. 793 Flurnr. 852 Länge Entwidmung 55 m Am Weiten Feld Fl.Nr. 783 Fl.Nr. 852 Flurnr. 791/2 Länge Entwidmung 170 m Von Burghagel in s Weite Feld Teilstück Fl.Nr. 779 Flurnr. 313 von Osten Länge Entwidmung 1286 m Vom Ochsenbrunnen in s Ried von Osten Ende Flurnr. Teil von 736 Verfahrens- Länge Entwidmung 890 m grenze Am Ried Fl.Nr. 461 Fl.Nr. 475 Flurnr. Teil von 469 Länge Entwidmung 360 m Am Ried Fl.Nr. 473 Fl.Nr. 602/2 Flurnr. 470/1 Länge Entwidmung 50 m Gemarkung Oberbechingen Anfangspunkt Endpunkt Egelsee Fl.Nr. 858 Fl.Nr. 833 Flurnr. 854 Länge Entwidmung 85 m Ried Fl.Nr. 527 Fl.Nr. 605 Flurnr. Teil von 528 Länge Entwidmung 795 m Im Ried Fl.Nr. 1335/2 Fl.Nr. 748/2 Flurnr. 1341/2 Länge Entwidmung 630 m Krämmel Erste Bürgermeisterin Der Verwaltungsakt der Einziehung kann bei der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein als Behörde der Gemeinde Bachhagel Ringstraße 35, 89428 Syrgenstein, Zimmer 4, zu den Dienstzeiten eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Widmungs- bzw. Eintragungsverfügungen kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der VGem.-Geschäftsstelle, Ringstr. 35, 89428 Syrgenstein, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Kornhausgasse 4, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der 171

Geschäftsstelle des Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Bachhagel) und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen zwei Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Krämmel, Erste Bürgermeisterin Gemeinde Syrgenstein Bebauungsplan Hofäcker I und Hofäcker II in Staufen (jew. 3. Änderung) Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses: Der Gemeinderat Syrgenstein hat in der Sitzung am 18.04.2017 die Änderung der Bebauungspläne Hof äcker I und Hofäcker II in Staufen (Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB) beschlossen. Gemäß 13 a BauGB erfolgen die Änderungen der beiden Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren. Der Geltungsbereich der jeweiligen Bebauungsplanänderung umfasst die rechtskräftigen Bebauungspläne Hofäcker I und Hofäcker II in Staufen. Maßgeblich für die Abgrenzung der Geltungsbereiche ist die zeichnerische Darstellung. Bürgermeistersprechstunden Donnerstag, 25.05.2017 Christi Himmelfahrt keine Bürgermeistersprechstunde Donnerstag, 01.06.2017 entfällt die Bürgermeistersprechstunde In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die VGem.-Syrgenstein, Tel. 709-0. Bau- und Umweltausschuss Syrgenstein Die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet am Dienstag, 30.05.2017 um 19.00 Uhr im Rathaus Syrgenstein statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Tagespresse oder auf unserer website (www.vg-syrgenstein.de). Az.: I/10-024 Aus dem Protokoll der Sitzung des Bauund Umweltausschusses vom 02.05.2017 Behandlung von Baugesuchen: Der Bau- und Umweltausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen zu folgenden Baugesuchen: Antrag auf Errichtung eines Wintergartens in Syrgenstein Bauvoranfrage zum Abbau des Heubodens, Umbau des Stallgebäudes und Neubau Obergeschoss und Dachgeschoss in Staufen Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Garagen in Landshausen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Staufen Bauantrag zur Umstrukturierung eines Mutterkuhstalles zum Mastbullenstall und Verlängerung des Gebäudes in Landshausen Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses in Staufen Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Staufen Gewerbegebiet West II Landshausen Beschaffung einer Werbetafel Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Kauf einer Werbetafel zum Preis von 3.892,87 mit einer zusätzlichen zweiten Plane zu. Nach einer Bekanntgabe zum Thema Nutzungsänderung des alten Netto-Marktes schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an. Lageplan mit Geltungsbereich Hofäcker I (ohne Maßstab) Lageplan mit Geltungsbereich Hofäcker II (ohne Maßstab) Ziel und Zweck der Planung: Durch die Erweiterung des Baugebietes Hofäcker in Staufen (Aufstellung des Bebauungsplans Hofäcker III ) entfallen die Festsetzungen für die Grünstreifen (öffentliches und privates Grün). Zur Anpassung an die heute gewünschten Bauformen sollen gleichzeitig die derzeit favorisierten Haustypen im Textteil zugelassen werden. Die Änderung der Bebauungspläne erfolgt im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. 172

Die Änderungsbeschlüsse werden hiermit gem. 2 Abs. 1 BauGB i.v.m. 13 a BauGB öffentlich bekannt gemacht. Beteiligung der Öffentlichkeit Öffentliche Auslegung ( 3 Abs. 2 BauGB): Die Entwürfe zur Änderung der Bebauungspläne Hofäcker I und Hofäcker II in Staufen (jeweils 3. Änderung) liegen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 29.05. 30.06.2017 in der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein, GT Landshausen, Ringstraße 35, 89428 Syrgenstein, Zimmer 9, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Hier kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten ( 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB). Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zu den Planungen äußern und es können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Entwürfe zu den Bebauungsplanänderungen Hofäcker I und Hofäcker II während der Auslegungszeit online auf der Website der Verwaltungsgemeinschaft (www.vg-syrgenstein. de) eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und Anträge nach 47 der VwGO unzulässig sind, soweit mit ihnen Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 19.05.2017 Bernd Steiner Erster Bürgermeister 6102.24 Aufstellung Bebauungsplan Hofäcker III in Staufen Ziel und Zweck der Planung: Die Gemeinde Syrgenstein beabsichtigt aufgrund der hohen Nachfrage nach Bauplätzen für Einzel- oder Doppelhausbebauungen im Ortsteil Staufen die bereits erschlossenen Bereiche Hofäcker I und Hofäcker II entsprechend den Flächenvorgaben im gültigen Flächennutzungsplan mit dem weiterführenden Teil Hofäcker III zu erweitern. Parallel zu der Aufstellung dieses Bebauungsplans erfolgt auch eine Änderung der Bebauungspläne Hofäcker I und Hofäcker II, um auch hier die noch geringfügig vorhandenen Restplätze durch das Zulassen moderner Bauweisen und Dachformen einer Bebauung zuzuführen. Aufstellungsbeschluss: Der Gemeinderat Syrgenstein hat in der Sitzung am 18.04.2017 die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung Hofäcker III in Staufen (Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planvorentwurf der Eibl Ingenieur GmbH, Donauwörth, vom 18.04.2017 und umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 347, 349, 373 und Teilflächen von Fl. Nrn. 348 und 361 der Gemarkung Staufen. Maßgeblich für die Abgrenzung der Geltungsbereiche ist die zeichnerische Darstellung. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Lageplan mit Geltungsbereich Hofäcker III (ohne Maßstab) Beteiligung der Öffentlichkeit Öffentliche Auslegung ( 3 Abs. 1 BauGB): Der Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans Hofäcker III in Staufen vom 18.04.2017 liegt im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 29.05. 30.06.2017 in der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein, GT Landshausen, Ringstraße 35, 89428 Syrgenstein, Zimmer 9, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Hier kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten ( 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB). Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zu der Planung äußern und es können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Darüber hinaus kann die Planung während der Auslegungszeit online auf der Website der Verwaltungsgemeinschaft (www.vg-syrgenstein.de) eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und Anträge nach 47 der VwGO unzulässig sind, soweit mit ihnen Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 19.05.2017 Bernd Steiner Erster Bürgermeister 6102.24 www.wohnen-im-bachtal.de 173

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer 2017 I. Steuerfestsetzung 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Syrgenstein hat mit Beschluss vom 21.03.2017 die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2017 im Rahmen der Haushaltssatzung festgesetzt auf a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 400 v. H. b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H. Die Haushaltssatzung mit den Hebesätzen für das Haushaltsjahr 2017 wurde am 21.04.2017 im Amtsblatt Nr. 8/2017 der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein öffentlich bekannt gemacht. Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Steuerpflichtige, deren Grundsteuer gegenüber dem Vorjahr unverändert bleibt, erhalten für 2017 keinen neuen Steuerbescheid. 2. Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide wird hiermit die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 gemäß 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. l. S. 965) in der derzeit geltenden Fassung durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2017 erhalten, im Kalenderjahr 2017 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2016 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2017 zugegangen wäre. Die Grundsteuer 2017 wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Grundsteuerbeträge bis zu 15 werden am 15. August 2017 fällig. Grundsteuerjahresbeträge werden am 15. Februar 2017 und 15. August 2017 zu je der Hälfte fällig, wenn dieser 30 nicht übersteigt. Bei den Steuerpflichtigen, die nach 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz die jährliche Zahlungsweise nutzen, wird die Grundsteuer in einem Betrag am 1. Juli 2017 fällig. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden gemäß 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes Änderungsbescheide erteilt. II. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Syrgenstein, Ringstr. 35, 89428 Syrgenstein einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte Behörde (Gemeinde Syrgenstein) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte Behörde (Gemeinde Syrgenstein) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Allgemeine Hinweise: Auch nach Einlegung eines Widerspruchs ist die Steuer nach 80 der Verwaltungsgerichtsordnung zu den Zahlungsterminen zu entrichten. Bei Einwendungen gegen den Einheitswert oder den Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Für Auskünfte steht Ihnen die Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein, Ringstr. 35 in Syrgenstein, Tel.Nr. 09077/709-30, E-mail maier@syrgenstein. de gerne zur Verfügung. Az.: 9241.20 Freiwillige Feuerwehr Landshausen sagt DANKE Die Freiwillige Feuerwehr Landshausen bedankt sich ganz herzlich bei den kleinen und großen Besucherinnen und Besuchern unserer Feierlichkeiten zum 140-jährigen Jubiläum sowie des Maibaumfestes. Wir waren überwältigt, auf welch großes Interesse unsere Veranstaltung gestoßen ist. 174

Zudem möchten wir uns bei allen Helferinnen und Helfern, die tatkräftig zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen haben sowie für die Kuchenspenden bedanken. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir durch den kleinen Einblick in die Vielseitigkeit unserer ehrenamtlichen Arbeit beim Ein oder Anderen, egal ob Mann oder Frau, das Interesse wecken konnten, sich bei uns zu engagieren. Denn nur durch eine ausreichende Anzahl an aktiven, gut ausgebildeten Feuerwehrleuten kann der Bevölkerung und damit auch Ihnen im Ernstfall schnell und kompetent geholfen werden. Interessierte können sich gerne beim 1. Kommandanten Rainer Horsch oder per E-Mail unter info@ffw-landshausen.de melden. Wir freuen uns auf Sie! Leistungsprüfung erfolgreich absolviert Neben den Feierlichkeiten waren wir auch übungstechnisch sehr aktiv. So legten am Samstag, den 13.05.2017 11 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Landshausen die Leistungsprüfung Die Gruppe im Hilfeleistungseinsatz erfolgreich ab. Hierbei ist unter Prüfungsbedingungen die Abarbeitung eines Verkehrsunfalls mit eingeklemmter Person vorzuführen. Zusätzlich dazu sind der Aufbau und die Funktion verschiedener dabei benötigter Gerätschaften zu demonstrieren sowie zu erläutern. Im Bild von links: Schiedsrichter-Assistent Robin Merkle, Kreisbrandmeister und Schiedsrichter Ralf Merkle, Lukas Horsch, Ulrich Trollmann, Philipp Götz, Christoph Schießle, Marc Gartner, Manuel Streil, Tobias Huber, Stefan Würth, Martin Uhl, Sascha Ludwig, Armin Huber, 2. Kommandant und Schiedsrichter Markus Traub, Kreisbrandinspektor und Schiedsrichter Markus Tratzmiller, Verletzten-Darsteller Janik Horsch (Bild FFW Landshausen) Kinderhaus Syrgenstein Die Kinder vom Kinderhaus Syrgenstein begrüßten den Mai mit einem Lied bei der Maibaumaufstellung, vor der Bachtalhalle, im Seniorenheim BeneVit, und beim Seniorennachmittag in der Bachtalhalle 175

Die Kinder im Kinderhaus Syrgenstein sind um ein sportliches Spiel- und Klettergerät reicher! Am Freitag, 28. April 2017 wurde es nach einer kleinen Einweihungsfeier mit Elternbeirat, Herrn Bürgermeister Bernd Steiner und einigen Kindern freigegeben. Herzlichen Dank an die Gemeinde Syrgenstein, vertreten durch Herrn Bürgermeister Bernd Steiner, unserem Elternbeirat, Volksbank Brenztal, Sparkasse Dillingen und Kosmetik Lanzinger, die mit Geldspenden die Anschaffung möglich gemacht haben. Gemeinde Zöschingen Bürgermeistersprechstunde Die Bürgermeistersprechstunde findet immer mittwochs von 19.30 20.30 Uhr im Rathaus in Zöschingen statt. Sitzung des Gemeinderates Zöschingen am Montag, 22. Mai 2017 im Rathaus Zöschingen 19.00 Uhr Einladung und Tagesordnung: 1. Immobilienportal der VGem. Syrgenstein Finanzierung der Beratungschecks durch die Gemeinden nach Förderablauf 2. Interkommunales Informations- und Verkehrsleitsystem, Umfang der Beschilderung im Gemeindegebiet Zöschingen 3. Beteiligung zu Bauleitplänen von Nachbargemeinden 3.1 Ergänzungssatzung Bei der Brücke in Ballmertshofen 3.2 Erste Änderung des Bebauungsplanes Hülenfeld II in Dischingen-Demmingen 4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen 5. Anfragen und Bekanntgaben Nichtöffentlicher Teil: Zöschingen, 15.05.2017 Steinwinter, Erster Bürgermeister 0241.41 NICHTAMTLICHER TEIL Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bachhagel-Wittislingen KW 20 Wochenenddienst 20.05.2017 u. 21.05.2017 Frau Dr. med. Schreiber, Rosengarten 2, Syrgenstein, Tel. 09077 207 KW 21 Mittwoch vormittags 24.05.2017 Herr Dr. med. Mackenrodt, Badstr. 23, Bachhagel, Tel. 09077 95950 Mittwoch nachmittags 24.05.2017 Frau Dr. med. Wiesmiller/Herr Dr. med. Fink, Am Südring 9, Wittislingen, Tel. 09076 91444 Donnerstag (Christi Himmelfahrt) 25.05.2017 Frau Dr. med. Wiesmiller/Herr Dr. med. Fink, Am Südring 9, Wittislingen, Tel. 09076 91444 Wochenenddienst 27.05.2017 u. 28.05.2017 Frau Dr. med. Wiesmiller/Herr Dr. med. Fink, Am Südring 9, Wittislingen, Tel. 09076 91444 KW 22 Mittwoch vormittags 31.05.2017 Frau Dr. med. Schreiber, Rosengarten 2, Syrgenstein, Tel. 09077 207 Mittwoch nachmittags 31.05.2017 Frau Dr. med. Wiesmiller/Herr Dr. med. Fink, Am Südring 9, Wittislingen, Tel. 09076 91444 Wochenenddienst 03.06.2017, 04.06.2017 und 05.06.2017 Herr Dr. med. Neher, Hauptstr. 29 A, Haunsheim, Tel. 09072 701696 Bereitschaftsdienst unter der Woche erfahren Sie über den Anrufbeantworter Ihres Hausarztes. Praxis Dr. Keis Praxis Dr. Keis ist wegen Urlaub von Mittwoch, 10.05.2017 bis Sonntag, 28.05.2017 geschlossen. Vertretung: Frau Dr. Schreiber, Syrgenstein, Tel. 207 Herr Dr. Mackenrodt, Bachhagel, Tel. 95950 Ärztlicher Bereitschaftsdienst: siehe Amtsblatt, Notdienstzentrale: 116 117 Arztpraxis C. Schreiber Die Praxis ist am 26.05.2017 geschlossen. Urlaub vom 06.06.2017 16.06.2017 Am 19.06.2017 ab 07.30 Uhr sind wir wieder für Sie da. 176

Bereitschaftsdienst der Apotheken Der Bereitschaftsdienst der Apotheken im Landkreis Dillingen dauert jeweils von 9.00 Uhr bis 9.00 Uhr des nächsten Tages. Samstag, 20.05.2017 Stadt-Apotheke, Herzog-Georg-Str. 76, Lauingen, Tel. 09072 2401 Sonntag, 21.05.2017 Schwaben-Apotheke, Große Allee 31 a, Dillingen, Tel. 09071 2481 Donnerstag, 25.05.2017 (Christi Himmelfahrt) Vogtei-Apotheke, Badstr. 17, Bachhagel, Tel. 09077 1095 Samstag, 27.05.2017 Mohren-Apotheke, Herzog-Georg-Str. 62, Lauingen, Tel. 09072 95730 Sonntag, 28.05.2017 Obere Stadt-Apotheke, Heinrich-Roth-Pl.1, Dillingen, Tel. 09071 9066 Der Bereitschaftsdienst der Apotheken im Landkreis Heidenheim Den Bereitschaftsdienst der Apotheken im Kreis Heidenheim entnehmen Sie bitte der Anschlagtafel an der Vogtei-Apotheke in Bachhagel oder im Internet unter www.aponet.de. Standesamtliche Nachrichten Jubilare Diamantene Hochzeit am 01.06.2017 Ehepaar Irmgard und Helmut Lanzinger, Uhlandstr. 2, Syrgenstein Ehepaar Emma und Eugen Rochau, GT Landshausen, Ludwig-Thoma-Str. 9, Syrgenstein 90. Geburtstag am 27.05.2017 Frau Renate Grasberger, GT Burghagel, Römerstr. 27, Bachhagel 85. Geburtstag am 01.06.2017 Herr Paul Ruf, GT Burghagel, Römerstr. 31, Bachhagel 80. Geburtstag am 20.05.2017 Frau Natalie Wallenschus, GT Landshausen, Giengener Str. 21, Syrgenstein am 29.05.2017 Herr Reinhard Jänisch, Alte Turmstr. 9, Syrgenstein 75. Geburtstag am 27.05.2017 Herr Franz Klapka, GT Landshausen, Stockbergstr. 16, Syrgenstein am 30.05.2017 Frau Erna Peipe, Am Birkele 3, Bachhagel Den Jubilaren und allen nicht genannten Jubilaren wünschen wir auf diesem Wege alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen Sterbefälle 04.05.2017 Ursula Ehrenberger, Bayernstr. 1, Syrgenstein GT Staufen im Alter von 90 Jahren 05.05.2017 Erwin Munz, Römerstr. 18, Bachhagel GT Burghagel im Alter von 61 Jahren Herzliches Beileid Evang.-Luth. Gemeindehaus Bachhagel, Badstr. 5, 89429 Bachhagel Samstag, 20.05.2017 10.00 Uhr Taufgottesdienst in Haunsheim (Pfr. Schmidt) Sonntag, 21.05.2017 09.00 Uhr Gottesdienst in Haunsheim (Präd. Roller) 10.15 Uhr Gottesdienst in Bachhagel (Präd. Roller) Mittwoch, 24.05.2017 20.00 Uhr Bibelkreis in Bachhagel Sonntag, 28.05.2017 09.00 Uhr Gottesdienst in Haunsheim (Pfrin. K. Bienk) 10.15 Uhr Gottesdienst in Bachhagel (Pfrin. K. Bienk) 19.00 Uhr Taizè-Gebet in Bachhagel Donnerstag, 01.06.2017 19.30 Uhr Kirchenvorstandssitzung in Bachhagel Taizegebet Ganz herzliche Einladung zum gemeinsamen Taize gebet am Sonntag, 28. Mai 2017 um 19.00 Uhr im evanglischen Gemeindehaus in Bachhagel. Berufsinformationsbörse am 31. Mai 2017 in der Walter-Schmid-Halle in Giengen Die diesjährige Berufsinformationsbörse der Giengener Agenda-Gruppe Betriebe und Schulen" findet am 31. Mai 2017 ab 18.00 Uhr in der Walter-Schmid-Halle in Giengen statt. Alle Schülerinnen und Schüler der Giengener Schulen, die im kommenden Jahr eine Ausbildung beginnen möchten bzw. einen Platz für ein Praktikum suchen, sind mit ihren Eltern hierzu herzlich eingeladen. Diese Einladung gilt besonders auch für Besucherinnen und Besucher von auswärts. Die Agenda-Gruppe präsentiert mit dieser Informationsveranstaltung dem Publikum ein breites Spektrum an Berufsfeldern. Schülerinnen und Schülern, besonders auch deren Eltern, wird bei dieser Veranstaltung die Möglichkeit geboten, sich zu informieren und bei einem Gespräch die Ausbildungsbetriebe persönlich kennen zu lernen. Ca. 50 Betriebe haben wieder ihre Teilnahme zugesagt. Besonders für angehende Abiturientinnen und Abiturienten ist interessant, dass auch die Duale Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim sowie die Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Möglichkeiten des Dualen Studiums informieren. 177

Die Agenda-Gruppe stellt darüber hinaus jedes Jahr ein Lehrstellenangebot auf der Giengener Homepage unter www.giengen.de bereit. Hier werden noch unbesetzte Lehrstellen für den Ausbildungsbeginn September 2017 veröffentlicht Donautal-Aktiv e. V. Veranstaltungshinweis: Brenzerlebnistag am 21. Mai 2017 Die Brenz macht Zeit zum faszinierenden Erlebnis: Zeit zum Entspannen, Zeit zum Entdecken, Nachdenken, Natur genießen. Auf 52 Kilometern zwischen dem idyllischen Ursprung in Königsbronn und der Mündung in die Donau bei Lauingen begleitet der Fluss der Zeit seine Besucher auf einer spannenden Reise, die tief in die Urzeit, die Kulturgeschichte des Menschen und in die Geschichte der Industrie reicht. Am Sonntag, 21. Mai, präsentieren die Landkreise Dillingen und Heidenheim gemeinsam mit den Brenzgemeinden und vielen weiteren Akteuren ihren Fluss der Zeit beim Brenz-Erlebnistag. Mehr als dreißig Stationen und Programmpunkte entlang des Brenz-Radweges zwischen Königsbronn und Faimingen bieten Wissen, Erleben und Spaß. An etlichen Stationen finden Besucher Gelegenheit zur Einkehr. Mehr Freizeittipps rund um die Brenz und das Programm zum Brenz-Erlebnistag unter www.die-brenz. de. Der informative Brenz-Flyer sowie der Infoflyer zum Aktionstag können beim Team Tourismus von Donautal-Aktiv unter tourismus@donautal-aktiv.de oder 07325 951957 kostenlos bestellt werden. Vereinsmitteilungen Erste-Hilfe-Grundkurs für Führerscheinbewerber aller Klassen Kurs: Dillingen, Schillerstr. 3, BRK-Zentrum 20.05.2017 ab 8.00 Uhr Anmeldungen Tel. 09071 7930 0 oder 7930 28 Kursgebühr ist bei Kursbeginn zu entrichten. Spiele JFG Bachtal e. V. A-Junioren Kreisliga Donau: Sonntag, 21.05.2017, 15.30 Uhr in Altenberg: JFG Bachtal SSV Höchstädt Mittwoch, 24.05.2017, 19.00 Uhr in Altenberg: JFG Bachtal FSV Reimlingen Samstag, 27.05.2017, 15.30 Uhr in Jettingen: VfR Jettingen JFG Bachtal B-Junioren Kreisliga Donau: Sonntag, 21.05.2017, 11.00 Uhr in Wemding: TSV Wemding JFG Bachtal Samstag, 27.05.2017, 14.00 Uhr in Landshausen: JFG Bachtal JFG Kötztal C-Junioren Kreisklasse Dillingen: Freitag, 19.05.2017, 18.00 Uhr in Unterbechingen: TSV Wittislingen JFG Bachtal Samstag, 27.05.2017, 14.00 Uhr in Staufen: JFG Bachtal JFG Aschberg 2 E-Junioren Gruppe Dillingen 1: Freitag, 19.05.2017, 18.00 Uhr in Unterthürheim: TSV Unterthürheim JFG Bachtal Freitag, 26.05.2017, 18.00 Uhr in Landshausen: JFG Bachtal SSV Höchstädt F-Junioren Gruppe Dillingen: Freitag, 19.05.2017, 16.30 Uhr in Bachhagel: JFG Bachtal F 2 SC Altenmünster F 2 Freitag, 19.05.2017, 18.00 Uhr in Lauingen: FC Lauingen F 1 JFG Bachtal F 1 Freitag, 26.05.2017, 17.00 Uhr in Roggden: FC Osterbuch F 2 JFG Bachtal F 2 Freitag, 26.05.2017, 17.30 Uhr in Bachhagel: JFG Bachtal F 1 TSV Unterthürheim F 1 Bitte unterstützen Sie unsere Jugendarbeit durch Ihren Besuch! Die Vorstandschaft Musikverein Froher Mut Bachhagel Herzlichen Dank! An die zahlreichen Besucher und den überwältigenden Applaus bei unserem Kirchenkonzert. Herzlichen Dank an die katholische Kirche in Bachhagel, die solch einen Auftritt erst möglich gemacht hat. Herzlichen Dank aber auch an Sie, da Sie mit Ihrer Spende dazu beigetragen haben unsere Jugendarbeit zu fördern. Wir würden uns freuen, Sie bei einem unserer nächsten Auftritte wieder begrüßen zu dürfen. Die Jugend des MV Froher Mut Bachhagel und die Vorstandschaft SV Bachhagel e. V. Einladung zur außerordentlichen Versammlung am Freitag, 02.06.2017 um 19.00 Uhr in der Tribüne des SV Bachhagel. T a g e s o r d n u n g : 1. Begrüßung durch den Ersten Vorsitzenden 2. Neuwahlen Zweiter Vorsitzender Schriftführer Die Vorstandschaft des SV Bachhagel 1948 Erinnerung: Die 3. Bachhagler Turniertage 2017 finden vom 01. 02.07.2017 auf dem Sportgelände des SV Bachhagel statt. Anmeldungen sind noch bis 14.06.2017 per E-Mail an svbachhagel1948@gmx.de oder über das Anmeldeformular auf der Homepage möglich. Auf zahlreiche Teilnahme freut sich die Vorstandschaft. A b t. : F u ß b a l l 20.05.2017, 15.30 Uhr SC Mörslingen SVB Treib mal wieder SPORT! 178

Obst- und Gartenbauverein Oberbechingen Am Samstag, 01. Juli 2017 fahren wir, gemeinsam mit unseren Freunden vom OGV Syrgenstein und Staufen, zur Gartenschau Natur in Pfaffenhofen a. d. Ilm Der Fahrpreis, incl. Eintritt, beträgt 25,00, die Abfahrt wäre um 7.30 Uhr in Oberbechingen, 7.50 Uhr in Syrgenstein und 8.00 Uhr in Staufen. Wir hoffen, dass durch eine große Beteiligung unsere geplante Fahrt stattfinden kann und freuen uns auf Eure Anmeldung bis zum 15.06.2017 beim Vorstand Penkert (Tel. 8659)! Die Vorstandschaft des OGV Oberbechingen FC Unterbechingen Theaterjubiläum 30 Jahre Einladung zum Wikingerschachturnier Am 15. Juli 2017 feiert der FCU das 30-jährige Bestehen seiner Theatergruppe. Geplant haben wir am Nachmittag den Festtag mit einem Wikingerschachturnier der örtlichen Vereine und privater Gruppen zu beginnen und mit einem gemütlichen Festabend inklusive Partynacht ausklingen zu lassen. Zum Turnier und dem anschließenden Festabend laden wir Euch alle recht herzlich ein. Falls jemand Interesse hat eine eigene Gruppe für das Turnier zu melden, kann er sich gerne bis zum 26. Juni 2017 bei Martin Becker, Tel. 0174 1018521 anmelden. Die Mannschaftsstärke sollte zwischen 3 und 6 Teilnehmer liegen. Die Teilnehmer sollten mind. 10 Jahre alt sein. Noch zur Info, es sind weder besonders konditionelle, körperliche oder technische Fähigkeiten bei diesem Spiel vorausgesetzt. Wir freuen uns auf Eure Rückmeldungen. Musikverein Frisch-Voran Syrgenstein e. V. Ein herzliches Dankeschön an alle Besucher unseres diesjährigen Frühlingsfests der Blasmusik. Besonders bedanken wir uns bei unseren Gästen aus Hohenmemmingen und den fidelen Melkkübeln. Ein weiteres Dankeschön geht an das ganze Bewirtungsteam und an alle Helferinnen und Helfer, die zum Gelingen unseres Festes beigetragen haben. Bernd Stutzmüller 1. Vorsitzender Obst- und Gartenbauverein Syrgenstein Am Samstag, 01. Juli 2017 fahren wir, gemeinsam mit unseren Freunden vom OGV Oberbechingen und OGV Staufen, zur Gartenschau Natur in Pfaffenhofen a. d. Ilm. Der Fahrpreis (mit Eintrittskarte) beträgt 25,00 ; die Abfahrt ist um 7.30 Uhr in Oberbechingen um 7.50 Uhr in Syrgenstein und um 8.00 Uhr in Staufen. Wir hoffen, dass diese Fahrt mit einer regen Beteiligung stattfinden kann und freuen uns auf Eure Anmeldung bis zum 15.06.2017 beim 1. Vors. Erich Römer (Tel. 1071). Heimat- und Volkstrachtenverein Edelweiß e. V. Syrgenstein Zu unserem traditionellen Hüttenfest am Donnerstag, 25.05.2017 auf dem Gelände des Vereinsheims laden wir die Bevölkerung recht herzlich ein. Beginn und Bieranstich ist um 11.00 Uhr. Näheres entnehmen Sie bitte unserer Anzeige. Die Vorstandschaft Schützenverein Staufen e. V. Gartenhock Schützenverein Staufen am 11.06.2017 im Schützengarten ab 10.00 Uhr Frühschoppen ab 11.30 Uhr Mittagstisch ab 13.00 Uhr Kaffee und Kuchen im Schützenheim Speisenangebot Mittagstisch: Rollbraten mit Kartoffelsalat Leberkäs mit Kartoffelsalat Pommes Nachmittags u. Abends: Hausmacher Vesperplatte Pommes Für das leibliche Wohl ist also bestens gesorgt! Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, bei schlechter Witterung im Schützenheim. Schützenverein Staufen e. V. Obst- und Gartenbauverein Staufen 1929 Am Samstag, 01. Juli 2017 fahren wir, gemeinsam mit unseren Freunden vom OGV Oberbechingen und Syrgenstein, zur Gartenschau Natur in Pfaffenhofen a. d. Ilm. Die Kosten für Fahrt und Eintritt betragen 25,00. Abfahrt um 7.30 Uhr in Oberbechingen, 7.50 Uhr in Syrgenstein und 8.00 Uhr in Staufen. Wir hoffen, dass durch eine große Beteiligung unsere geplante Fahrt stattfinden kann und freuen uns auf Eure Anmeldung bis zum 15.06.2017 beim Vorstand Gerhard Strobl (Tel. 8282)! Die Vorstandschaft OGV Staufen Schwäbischer Albverein e. V. Ortsgruppe Oggenhausen/Staufen Sehen Hören Riechen Mit allen Sinnen wandern Am Sonntag, 21. Mai 2017 findet die Gemeinschaftswanderung mit unseren Wanderfreunden aus Dettingen statt. Wir werden auf dem Weg Sinne Reich, einem Rundwanderweg zwischen Bachtal und Egau, auf der Teilstrecke rund um Staufen wandern. Die Wanderzeit beträgt ca. 2 Stunden. Danach Einkehr und gemütliches Beisammensein im Vereinsheim der Eintracht Staufen in Staufen. Dazu laden wir unsere Mitglieder, Wanderfreunde und Gäste recht herzlich ein. Treffpunkt: 13.30 Uhr am Parkplatz Klingenplatz, Gasthaus Schlössle, Staufen. i. A. Kimmerle 179

Musikverein Zöschingen e. V. Kirchenkonzert Ein herzliches Dankeschön an alle unsere Besucher, die zu einem hervorragenden Gelingen des Abends beigetragen haben und auch für die großzügige Spende. Ebenso ein herzlicher Dank an unsere Helferinnen und Helfer und an den Pfarrgemeinderat für die Überlassung der Kirche und des Pfarrhauses. Die Vorstandschaft Vorankündigung Kulturbühne Bachtal: Kabarett Dui do on de Sell Als schlagfertige Powerfrauen gehören Dui do on de Sell zu den beliebtesten Kabarett-Stars im schwäbischen Ländle. Mit einer einzigartigen Mischung aus warmherziger Satire, messerscharfer Ironie und knochentrockenem Humor. In ihrem Programm Wechseljahre widmen sich Dui do on de Sell dem weiblichen Sprengstoffthema schlechthin: Wechseljahre oder sind es Jahre des Wechsels? Das Kabarett Dui do on de Sell tritt am 08.10.2017 um 19.00 Uhr in der Gemeindehalle in Zöschingen auf. Einlass ist bereits ab 18.00 Uhr. Kleiner Imbiss in den Pausen. Eintrittskarten gibt es ab sofort im Dorfladen in Zöschingen, bei Roland Nadler (Tel. 09077 8714) und bei allen Musikern. Vorverkauf: 18, /Abendkasse: 20, Die Vorstandschaft Immobilienportal der VGem. Syrgenstein Sie möchten Ihre Wohnsituation innerhalb des Bachtals verändern und suchen ein Haus oder eine Wohnung. Sie möchten eine Immobilie veräußern oder Sie hätten eine Wohnung anzubieten. In all diesen Fällen steht der Bevölkerung der VGem. Syrgenstein das kommunale Immobilienportal für Wohnangebote in allen Lebenslagen als kostenloses Angebot der Gemeinden zur Verfügung. www.wohnen-im-bachtal.de Jugendtreff Bachtal GÜNTER TEICHMANN MEISTER ELEKTROTECHNIK Lange Strasse 6 89429 BACHHAGEL 90 77 / 7 00 41 82 elektrotechnik-teichmann@t-online.de Herzlichen Dank sagen wir allen, die unseren lieben Verstorbenen Max Seibold sen. auf seinem letzten Weg begleitetet haben und ihre Anteilnahme in vielfältiger Weise zum Ausdruck brachten. Besonders danken wir: der Freiwilligen Feuerwehr Syrgenstein dem Schützenverein Frisch Auf Altenberg e. V. dem Obst- und Gartenbauverein Syrgenstein seinen ehemaligen Klassenkameraden Jahrgang 1943 dem Bundeswehrkrankenhaus Ulm, 6. Stock Ost allen Verwandten, Nachbarn, Freunden und Bekannten für ihre Anteilnahme. Familien Seibold, Rath und Frank 180

Wiese/Weidefläche ca. 2200 qm, Ortsrand Staufen, ab sofort zu verpachten. Tel. 0160 4792738 Jetzt auch in Dischingen! Der Heimat- und Volkstrachtenverein Edelweiß e. V. Syrgenstein veranstaltet am Donnerstag, 25. Mai 2017 (Christi Himmelfahrt) sein traditionelles Hüttenfest auf dem Gelände um das Vereinsheim. Wir laden die Bevölkerung dazu recht herzlich ein. Beginn und Bieranstich ist um 11.00 Uhr. Um 14.00 Uhr erfolgen Einlagen von unserer Trachten jugend. Ab 15.00 Uhr unterhält Sie der Musikverein Frisch Voran. Lassen Sie sich mit Grillspezialitäten, Getränken, Kaffee und Kuchen von unserem Bewirtungsteam verwöhnen. Bei schlechter Witterung findet das Hüttenfest im Vereinsheim statt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Die Vorstandschaft Dossenbergerstraße 17 (vorm. Fahrschule Kurz) Nächste Kompaktkurse: 22.05., 07.06., 24.07. und 01.09.2017 von 18.30 Uhr 21.45 Uhr Anmeldung und Terminvereinbarung jederzeit unter: Tel. 07322 230188 oder Tel. 0176 64829054 Bürozeit am Montag von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr und nach Vereinbarung. Wir bilden die Klassen B, BE, A, A2, A1, AM und T aus. Aktuelle Termine auf unserer Internetseite: www.fahrschule-mueller-kollegen.de 181

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