Umweltzonen S in Stockholm, Göteborg, Malmö und Lund 2007 Neue Regelungen
Warum Umweltzonen? Wie mehrere andere Städte in Europa haben auch wir Probleme mit mangelhafter Luftqualität aufgrund von zu starken Emissionen, u. a. aus dem Straßenverkehr. Aus diesem Grund wird von den Städten Stockholm, Göteborg, Malmö und Lund die Erfüllung sog. Umweltqualitätsnormen gefordert, um so den Bürgern ein Mindestmaß an Luftqualität zu garantieren. Für die Erfüllung dieser Normen muss der Ausstoß an Stickoxiden und Feinstaub reduziert werden, und hierbei spielt die Bildung von Umweltzonen eine wichtige Rolle. Eine Umweltzone stellt Umweltanforderungen an den Schwerlastverkehr in unseren Städten und reduziert dadurch die Emissionen dort, wo es am sinnvollsten ist: in den Gebieten, in denen die meisten Menschen leben und arbeiten. Die Umweltzonen sind die notwendige Ergänzung der Abgasvorschriften für Neufahrzeuge, da sie dafür sorgen, dass keine zu alten und schadstoffintensiven Fahrzeuge in der Stadt verkehren. Die meisten modernen Euro-klassifizierten Fahrzeuge sind zugelassen. Die lokalen Vorschriften sind für alle schwedischen Städte mit Umweltzone gleich und basieren auf den in der schwedischen Straßenverkehrsordnung angegebenen Vorschriften (SFS 1998:1276, Kapitel 10). Dies bedeutet, dass man bei den in der Umweltzone zugelassenen Fahrzeugen von deren EU-Umweltklassifizierung ausgeht; siehe Informationen und Tabelle in dieser Broschüre.
Schwere Busse und LKW, die in der Umweltzone zugelassen sind l Alle schweren Dieselfahrzeuge dürfen 6 Jahre lang in der Umweltzone fahren. Ausnahmen bilden Fahrzeuge der Klassen Euro 2 und Euro 3, sie dürfen 8 Jahre in der Umweltzone fahren. In beiden Fällen wird der Gültigkeitszeitraum ab dem ersten Anmeldungsjahr berechnet. l Fahrzeuge, die gemäß der Klasse Euro 4 zertifiziert sind oder diese erfüllen, dürfen in der Umweltzone bis einschließlich 2016 fahren. Fahrzeuge, die gemäß der Klasse Euro 5 zertifiziert sind oder diese erfüllen, dürfen in der Umweltzone bis einschließlich 2020 fahren. In beiden Fällen ist der Gültigkeitszeitraum nicht von der Erstanmeldung abhängig. l Bei Fahrzeugen, die nach den früheren Regeln eine Sondergenehmigung für das Fahren in der Umweltzone erhielten, muss diese Genehmigung gut sichtbar an der Windschutzscheibe befestigt sein. Anmeldungsjahr Gemäß Hauptregelung Euro 2 Euro 3 Euro 4 + angepasste Fahrzeuge Euro 5 + EEV + angepasste Fahrzeuge 1998 2004 2006 1999 2005 2007 2000 2006 2008 2001 2007 2009 2009 2002 2008 2010 2003 2009 2011 2004 2010 2012 2005 2011 2013 2016 2006 2012 2014 2016 2020 2007 2013 2016 2020 2008 2014 2016 2020 2009 2015 2016 2020 2010 2016 2020 Die schwedische Straßenverkehrsordnung enthält alle Informationen zu den Regeln für den Verkehr in der Umweltzone (SFS 1998:1276, Kapitel 10).
Lund Die Umweltzone in Lund hat sich nicht verändert; auf der Karte ist sie rot umrandet. Der Schwerlastverkehr in der Zone ist nur mit den in dieser Broschüre angegebenen Fahrzeugmodellen zulässig. Weitere Informationen erhalten Sie bei: Technische Verwaltung in Lund, Straßenverkehrsamt Telefon: +46 (0)46 35 50 00 E-Mail: tekniska.forvaltningen@lund.se
Malmö Die erweiterte Umweltzone (rot umrandet) gilt ab dem 1. September 2007, bis dahin gilt die kleinere Umweltzone (blau gestrichelt). Beachten Sie, dass ein Teil einer Straße außerhalb der Umweltzone liegen kann, während ein anderer Teil innerhalb der Zone liegt. Beispiele: Limhamnsvägen zwischen Kalkbrottsgatan und Geijersgatan liegt außerhalb der neuen Umweltzone, während Limhamnsvägen zwischen Geijersgatan und Mariedalsvägen zur neuen Zone gehört. Der Schwerlastverkehr in der Zone ist nur mit den in dieser Broschüre angegebenen Fahrzeugmodellen zulässig. Weitere Informationen erhalten Sie bei: Straßenamt Malmö Telefon: +46 (0)20 34 45 00 E-Mail: gkkundservice@malmo.se
göteborg Ab dem 1. April 2007 gilt eine erweiterte Umweltzone in Göteborg; auf der Karte ist sie rot umrandet. Zur Umweltzone gehören nicht: Lundbyleden/Lundbytunneln (E6.21) und Oscarsleden/Götaleden. Auch der Transitverkehr zwischen Oscarsleden/Götaleden und der Fähre am Dänemarkkai/Deutschlandkai sowie der Transitverkehr zwischen Lundbyleden/Lundbytunneln (E6.21) und der Fähre im Frihamnen sind ausgenommen. Der Schwerlastverkehr in der Zone ist nur mit den in dieser Broschüre angegebenen Fahrzeugmodellen zulässig. Weitere Informationen erhalten Sie bei: Verkehrsamt Göteborg Telefon: +46 (0)31 15 00 17 E-Mail: 150017@goteborg.se
stockholm NORRA DJURGÅRDEN Uppsalavägen LIDINGÖ HJORTHAGEN Lilla Värtan E4 E20 Norra Länken VASASTADEN E20 Vallhalavägen. Lidingövägen Tegeluddsv. Värtahamnen KRISTINEBERG Tranebergsbron Essingeleden FREDHÄLL STADSHAGEN Drottningholmsv. Klarastrandsleden Flemingg. KUNGSHOLMEN Sveavägen Birger Jarlsg. NORRMALM ÖSTERMALM Karlav. Narvavägen Valhallav. LADUGÅRDSGÄRDET Djurgårdsbrunnsviken MARIEBERG LILLA ESSINGEN Norr Mälarstrand Västerbron GAMLA STAN SKEPPSHOLMEN DJURGÅRDEN MÄLAREN LÅNGHOLMEN GRÖNDAL REIMERS- HOLME Långholmsg. Hornsgatan Stadsgårdsleden SALTSJÖN E4 E 20 Essingeleden SÖDERMALM Renstiernas G. LILJEHOLMEN Söderleden Götgatan Hammarby sjö NACKA ÅRSTA SÖDRA HAMMARBYHAMNEN Södra Länken JOHANNESHOV HAMMARBYHÖJDEN VÄSTBERGA ÖSTBERGA ENSKEDE- GÅRD Die Umweltzone in Stockholm hat sich nicht verändert; auf der Karte ist sie rot umrandet. Die Umweltzone entspricht dem Gebiet des Innenstadtverkehrs, dazu gehören Södermalm, Kungsholmen, Vasastaden, Norrmalm, Östermalm und Ladugårdsgärdet. Folgende Durchfahrtsstraßen sind von der Umweltzonenregelung ausgenommen: Essingeleden mit dem Anschlussteil von Drottningholmsvägen bis Tranebergsbron, Söderleden, Klarastrandsleden, Stadsgårdsleden, Långholmsgatan, Västerbron sowie Götgatan. Weitere Ausnahmen sind Klarastrandskopplet, Kungsbrokopplet, Kungsbron zwischen Kungsbrokopplet und Terminalslingan, Riddarfjärdsavfarten, Riddarfjärdspåfarten, Södra Järngraven und Terminalslingan. Der Schwerlastverkehr in der Zone ist nur mit den in dieser Broschüre angegebenen Fahrzeugmodellen zulässig. Weitere Informationen erhalten Sie bei: Verkehrsamt Stockholm Telefon: +46 (0)8 508 272 00 E-Mail: trafikkontoret@tk.stockholm.se
Gebühr bezahlt B Verkehrsamt Göteborg Box 2403 SE-403 16 Göteborg Schweden Tel.: +46 (0)31 61 37 00 trafikkontoret@tk.goteborg.se www.trafikkontoret.goteborg.se Ordsmedjan KB. Schmidts Bokstäver & Bilder AB. Technische Verwaltung in Lund, Straßenverkehrsamt Byggmästaregatan 4 SE-222 37 Lund Schweden Tel.: +46 (0)46 35 50 00 tekniska.forvaltningen@lund.se www.lund.se Straßenamt Malmö SE-205 80 Malmö Schweden Tel.: +46 (0)20 34 45 00 gkkundservice@malmo.se www.malmo.se/miljozon Verkehrsamt Stockholm Box 8311 SE-104 20 Stockholm Schweden Tel.: +46 (0)8 508 272 00, Fax: +46 (0)8 651 75 36 trafikkontoret@tk.stockholm.se www.stockholm.se