Jahrgang 42 Donnerstag, den 23. Mai 2019 Nummer 11 W W in und Ku Wipfelder Amtsblatt ZEHNTGRAFEN ZEHNTGRAFEN WEINWEG WEINWEG Amtlicher Teil Europawahl am 26. Mai 2019 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am Sonntag, 26. Mai 2019 wählen die EU-Bürgerinnen und Bürger das nächste Europäische Parlament. Sie als Wählerinnen und Wähler haben mit Ihrer Teilnahme an der Europawahl ein Mitspracherecht dabei, welche Richtung die EU in den kommenden fünf Jahren in Bereichen wie internationaler Handel, Sicherheit, Verbraucherschutz, Klimaschutz und Wirtschaftswachstum einschlagen soll. Die Abgeordneten gestalten nicht nur neue Rechtsvorschriften, sondern prüfen auch andere EU- Institutionen. Gewählt werden 751 Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Sie bis 2024 in der EU vertreten. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Europa gehört uns allen und Ihre Stimmabgabe bei der Europawahl ist der erste Schritt, zur europäischen Demokratie beizutragen. Umso wichtiger ist es, dass Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, sei es in Form der Briefwahl oder durch Stimmabgabe im Wahllokal. Das Wahllokal befindet sich heuer in der ehemaligen Wipfelder Schule, Kirchberg 6 und hat am Wahltag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Bitte machen Sie zahlreich von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und entscheiden Sie aktiv mit über die Zukunft Europas. Tobias Blesch Erster Bürgermeister Zusätzliche Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld Am Freitag, den 24.05.2019, ist die Verwaltungsgemeinschaft zusätzlich von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr für die Ausgabe von Wahlunterlagen (Briefwahl) für die Europawahl am 26.05.2019 geöffnet. Im Briefkasten eingeworfene Wahlscheinanträge bzw. Briefwahlanträge werden an diesem Tag nach 18:00 Uhr in den Mitgliedsgemeinden noch zugestellt. Wichtig: Die Wahlbenachrichtigungskarte muss auf der Rückseite unterschrieben sein. Bereitschaftsdienst für die Europawahl Am Samstag, den 25.05.2019, besteht ein telefonischer Bereitschaftsdienst für Angelegenheiten (Ausgabe von Briefwahlunterlagen in Fällen plötzlicher Erkrankung, Wahlscheinverlust) zur Europawahl. Der Wahlsachbearbeiter ist am Samstag, 25.05.2019 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 09384/9730-33 zu erreichen. Am Sonntag, den 26.05.2019 ist die Geschäftsstelle in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr besetzt. Die Briefwahlunterlagen können am Wahltag bis 18 Uhr in den Briefkasten am Rathaus Wipfeld eingeworfen werden. Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 23. Mai 2019 Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, 23.05.2019 um 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus Wipfeld, Ahornstr. 4, 97537 Wipfeld statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Jahresrechnung 2017 1.1. Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung 1.2. Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses 1.3. Entlastung der Jahresrechnung 2. Einleitung einer einfachen Dorferneuerung zum Zwecke der Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung 3. Stellungnahme zum Antrag auf Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für das Anbringen von Höhenbegrenzern an der Engstelle Engelbert-Klüpfel- Straße 1/Marktplatz 2 4. Verschiedenes Im Anschluss nichtöffentliche Sitzung
Wipfeld - 2 - Nr. 11 Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes -Überwachung und Beobbachtung der Blauzungenkrankheit Die Allgemeinverfügungen des Landratsamtes Schweinfurt vom 22.02.2019 (Aktenzeichen 32-565/44-2019/116), veröffentlicht am 22.02.2019 im Amtsblatt Nr. 2 des Landratsamtes, sowie vom 11.04.2019 (Aktenzeichen 32-565/44-2019/214), veröffentlicht am 12.04.2019 im Amtsblatt Nr. 4 des Landratsamtes Schweinfurt, zur Festlegung des Landkreises Schweinfurt als Sperrgebiet zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit werden aufgehoben, an ihre Stelle tritt folgende Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt zur Festlegung einer Sperrzone zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit: Nach amtlicher Feststellung der Blauzungenkrankheit - Serotyp 8 (Bluetongue-disease-Virus-BTV-8) in einem Betrieb in Berglen, Ortsteil Spechtshof, Rems-Murr-Kreis, erlässt das Landratsamt Schweinfurt als untere Behörde für Veterinärwesen folgende A l l g e m e i n v e r f ü g u n g : 1. Das gesamte Gebiet des Landkreises Schweinfurt wird zum Sperrgebiet erklärt. 2. Die sofortige Vollziehung der in Nr. 1 getroffenen Regelung wird angeordnet. 3. Diese Allgemeinverfügung gilt am 18.05.2019 als bekannt gegeben. 4. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben. Hinweise: 1. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche im Sinne des 4 Abs. 1 Tiergesundheitsgesetz i. V. m. 1 Nr. 7 der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen. Demnach hat der Tierhalter bei Ausbruch der Tierseuche oder auftretenden Erscheinungen, die den Ausbruch der Tierseuche befürchten lassen, dies der zuständigen Behörde unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift sowie des Standortes und der Haltungsform der betroffenen Tiere und der sonstigen für die jeweilige Tierseuche empfänglichen gehaltenen Tiere unverzüglich anzuzeigen. Das klinische Krankheitsbild geht mit schmerzhaften Haut- und Schleimhautentzündungen am Kopf, den Geschlechtsorganen, den Zitzen und am Kronsaum der Klauen einher. Neben Leistungseinbußen durch Milchrückgang, Gewichtsverlust und Aborte führen schwere Verlaufsformen auch zu hohen Sterblichkeitsraten (insbesondere bei Schafen). 2. Im festgelegten Sperrgebiet gelten kraft Gesetz folgende Regelungen: 2.1 Wer im Sperrgebiet empfängliche Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen) hält, hat dies und den Standort der Tiere - soweit noch nicht geschehen - unverzüglich nach Bekanntgabe des Sperrgebietes dem Landratsamt Schweinfurt - Veterinäramt - anzuzeigen. 2.2 Ein Verbringen der Tiere, deren Sperma, Eizellen und Embryonen ist nur unter Einhaltung der Bedingungen des Art. 7 bzw. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 zulässig. Zu deren Umsetzung werden folgende Hinweise gegeben: 2.2.1 Das Verbringen von Zucht-, Nutz- und Schlachttieren empfänglicher Arten innerhalb des Sperrgebietes ist gem. Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 geregelt. Das Verbringen innerhalb des Sperrgebiets ist nur mit Zulassung der zuständigen Behörde möglich. Die Zulassung für das Verbringen von Zucht-, Nutz- und Schlachttieren empfänglicher Arten innerhalb des Sperrgebietes wird unter den Bedingungen erteilt, dass der Tierhalter spätestens am Tag des Verbringens die vollständig und kor- rekt ausgefüllte Tierhaltererklärung Verbringen innerhalb des Sperrgebietes an das Landratsamt Schweinfurt - Veterinäramt - postalisch (Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt), per Telefax (09721 / 55-372) oder per E-Mail (vetamt@lrasw.de) übermittelt und die zu verbringenden Tiere am Tag der Verbringung keine klinischen Symptome der Blauzungenkrankheit aufweisen. 2.2.2 Beim Verbringen empfänglicher Tiere aus dem Sperrgebiet in freie Gebiete innerhalb Deutschlands sind die Voraussetzungen des Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 einzuhalten. Bezüglich der einzuhaltenden Tiergesundheitsgarantien gem. Art. 8 Abs. 1 Buchst. b dieser Verordnung wurden i. V. m. der Risikobewertung des FLI vom 26.04.2019 folgende Optionen auf Bund-Länder-Ebene abgestimmt: Option Zu verbringende Tiere 1.1 Geimpfte Zuchtund Nutztiere (Rinder, Schafe, Ziegen) ab einem Alter von drei Monaten 1.2 Geimpfte Zuchtund Nutztiere (Rinder, Schafe, Ziegen) ab einem Alter von drei Monaten (mit verkürzter Wartezeit und Blutuntersuchung) 2.1 Kälber bis zum Alter von drei Monaten von vor der Belegung geimpften Kühen mit Biestmilchverabreichung Verbringung möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: - Bei Rindern: Grundimmunisierung nach Angaben des Impfstoffherstellers gegen BTV - 8 mit Eintragung in HIT- Datenbank- Bei Schafen/ Ziegen: Grundimmunisierung nach Angaben des Impfstoffherstellers gegen BTV-8 mit Eintragung in HIT-Datenbank und Bestätigung der Impfung durch Tierhaltererklärung Schafe/ Ziegen - Wiederholungsimpfungen gegen BTV-8 mit Eintragung in HIT-Datenbank wurden jeweils innerhalb von einem Jahr durchgeführt* - Einhaltung von mind. 60 Tage Wartezeit nach Abschluss der Grundimmunisierung vor dem Verbringen - Alle Tiere des Herkunftsbestandes sind am Tag des Verbringens klinisch unauffällig - Nach 35 Tagen Wartezeit nach Abschluss der Grundimmunisierung mit Eintragung in HIT-Datenbank negative virologische Untersuchung der zu verbringenden Tiere mittels PCR (aus EDTA-Blut) - Grundimmunisierung der Mutterkuh nach Angaben des Impfstoffherstellers gegen BTV-8 mit Eintragung in HIT-Datenbank, wobei die Grundimmunisierung vor der Belegung abgeschlossen sein muss - Wiederholungsimpfungen gegen BTV-8 mit Eintragung in HIT-Datenbank wurden jeweils innerhalb von einem Jahr durchgeführt* - Das Kalb muss innerhalb der ersten Lebensstunden Kolostralmilch der Mutter erhalten- Bestätigung dieser Voraussetzungen durch den Tierhalter durch Tierhaltererklärung Kälber - Grundimmunisierung vor Belegung
Wipfeld - 3 - Nr. 11 2.2 Kälber bis zum Alter von drei Monaten von während der Trächtigkeit geimpften Kühen mit Biestmilchverabreichung 3 Schlachttiere ohne gültigen Impfschutz - Grundimmunisierung der Mutterkuh nach Angaben des Impfstoffherstellers gegen BTV-8 mit Eintragung in HIT-Datenbank - Wiederholungsimpfungen gegen BTV-8 mit Eintragung in HIT-Datenbank wurden jeweils innerhalb von einem Jahr durchgeführt* - Das Kalb muss innerhalb der ersten Lebensstunden Kolostralmilch der Mutter erhalten - Bestätigung dieser Voraussetzungen durch den Tierhalter durch Tierhaltererklärung Kälber - Grundimmunisierung während Trächtigkeit - Zusätzlich Blutuntersuchung des Kalbes auf BT maximal 14 Tage vor dem Verbringen mit negativem Ergebnis - Tiere werden ausschließlich zum Schlachten verbracht - Bestätigung des Freiseins von Anzeichen der Blauzungenkrankheit durch den Tierhalter mittels Tierhaltererklärung Schlachttiere, die dem amtlichen Tierarzt am Schlachthof zu übergeben ist Öffnungszeiten Rathaus Wipfeld (Tel. 09384/364) Sprechzeiten des 1. Bürgermeisters Mittwoch: 17:00-18:30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung E-Mail: buergermeister@wipfeld.de Die Sprechzeiten finden derzeit im Feuerwehrhaus statt Mainfähre Wipfeld Betriebszeiten Sommer 01.04. bis 30.10.2019 Montag bis Freitag... 06:00 bis 20:00 Uhr Samstag... 08:00 bis 20:00 Uhr Sonntag und Feiertag... 09:00 bis 20:00 Uhr Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld (Tel. 09384/97300) Montag, Dienstag, Freitag...7:30-12:00 Uhr Montag...13:00-16:30 Uhr Donnerstag...14:00-18:00 Uhr Dienstag- und Freitagnachmittag... geschlossen Donnerstagvormittag... geschlossen Mittwoch ganztags... geschlossen E-Mail: poststelle@vg-schwanfeld.de Bauhof Wipfeld Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeiten der VG (Tel.: 09384/97300) und an den Wochenenden in dringenden Fällen über Tel. 09384/364, E-Mail: bauhof@wipfeld.de Die Option des erleichterten Verbringens ungeimpfter Zucht-/ Nutztiere mit Blutuntersuchung und Repellentbehandlung wurde aufgrund der aktuellen Risikoanalyse des FLI zum 18.05.2019 aufgehoben! * Eine verzögerte Nachimpfung (z.b. durch Nicht-Verfügbarkeit des Impfstoffes) wird bis zu einem Zeitraum von maximal drei Monaten Verzögerung als Auffrischung toleriert. Musterformulare für Transporte (Tierhaltererklärungen), Untersuchungen usw. können auf der Internetseite des LGL in stets aktueller Fassung unter folgender Adresse heruntergeladen werden: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit/index.htm Für die weiteren in Art. 8 Abs. 1 Buchstabe a i. V. m. Anhang II der VO (EG) Nr. 1266/2007 geregelten Ausnahmemöglichkeiten zum Verbringungsverbot fehlen derzeit die Voraussetzungen, um diese zuzulassen. Hinweise zum BTV-8-Ausschluss mittels PCR: - Die Untersuchungen sind nach den Vorgaben des nationalen Referenzlabors (FLI) in einem akkreditierten Labor mit Zulassung nach Tierseuchenerreger-VO durchzuführen; - Als Probenmaterial sind ausschließlich EDTA-Blutproben an das Untersuchungslabor einzusenden; - Als Untersuchungsanträge sich vorzugsweise elektronische HIT-Anträge zu verwenden; alle Angaben sind möglichst vollständig auszufüllen; unerlässlich sind in jedem Fall die Betriebsangaben, das Probenahmedatum sowie die Kennzeichnung der beprobten Tiere; bei Rindern immer mit vollständiger und korrekter Ohrmarkennummer. Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung im Landratsamt Schweinfurt, Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt, Zimmer E11 aus. Sie kann dort während der allgemeinen Dienstzeit (Montag-Freitag 08.00-12.00 Uhr, Dienstag 14.00-16.00 Uhr, Donnerstag 14.00-17.00 Uhr) eingesehen werden. Kindergarten Wipfeld (Tel. 09384/1481) E-Mail: kindergarten@wipfeld.de Literaturhaus Wipfeld geöffnet an Sonntagen von 14.00-17.00 Uhr oder nach Vereinbarung (Tel. 09384/364) E-mail: kontakt@literaturhaus-wipfeld.de Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt: Donnerstag, 30.05.2019 Nichtamtlicher Teil Kindergartenfest Am Sonntag, den 26. Mai 2019 Unser Kindergartenfest findet auch dieses Jahr wieder im Kindergarten Wipfeld statt. Beginn ist um 14:00 Uhr, wir starten mit einer Aufführung der Kinder. Das ganze steht unter dem Motto: Der Regenbogenfisch. Während der Aufführung sind die Verkaufsstände geschlossen, hierfür bitten wir schon jetzt u ihr Verständnis. Danach ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Auch dieses Jahr gibt es eine Spielstraße für alle Kinder. Für ältere Kinder besteht die Möglichkeit,an einem Flohmarkt teilzunehmen. Erzieher, Eltern und Elternbeirat, vor allem die Kinder, würden sich über eine große Anzahl an Besuchern sehr freuen. Herzliche Einladung ergeht an die gesamte Bevölkerung. Erzieherteam mit Träger und Elternbeirat
Wipfeld - 4 - Nr. 11 Literaturhaus Wipfeld - mein main Ausstellung von Tuschezeichnungen mein main : Zu sehen sind Werke von Dr. Dorothee Wittmann-Klemm. Dauer der Ausstellung bis 1.6.2019, Öffnungszeiten Sa., So. und Feiertage von 14-17 Uhr. Bürgerbühne Wipfeld formiert sich zu neuem Verein Nach dem Erfolg mit (M)ein Stück Dorf im Jubiläumsjahr ist die Bürgerbühne ein Teil Wipfelds geworden. Aus diesem Anlass haben sich 25 Personen am 26.04.2019 versammelt und gründeten einen Verein. Nach dem Beschluss der Satzung wählte die Gründungsversammlung ihren ersten Vorstand: Bernd Schneider und Verena Volk übernahmen die Ämter des ersten und der zweiten Vorsitzenden. Stefan Baumgärtner (Kassier) und Thomas Pabst (stellv. Kassier) tragen Verantwortung für die Finanzen. Fabienne Dittmann und Kerstin Korbacher traten als Schriftführerinnen dem Vorstand bei. Die erste Vorstandschaft bestätigte sogleich den bisherigen künstlerischen Leiter Max Sauer im Amt. Nicht nur der Vorstand bedankte sich bei allen Teilnehmenden für die aktive Mitarbeit beim letzten Projekt und dem Prozess der Vereinsgründung, sondern auch Bürgermeister Tobias Blesch bedankte sich bei den Anwesenden und machte auf die Verantwortung eines Vereins im Dorfleben aufmerksam. Auch Landrat Florian Töpper lies der Gründungsversammlung per Brief die besten Grüße zukommen und Übergab einen finanziellen Zuschuss zum Start ins Vereinsleben. Mit einer Masken-Aktion zu Unser Dorf hat Zukunft bei der diesjährigen Maibaumaufstellung setzte die Gruppe Probierbühne den gesellschaftlichen Auftrag von Bürgermeister Blesch direkt in Taten um. Die Probierbühne ist Teil des aktuellen Programms der künstlerischen Leitung. In meist zweiwöchigen Treffen wird ausprobiert, wie die Bürgerbühne weiter Theater spielen kann und neue Projekte entwickelt. Neben den Schauspiel-Übungen versuchen alle Teilnehmenden mit einer neuen Methode ein Szenen-Abend zu erarbeiten. Wer Interesse hat, kann sich bei den Verantwortlichen Verena Volk und Stefan Volkmuth melden. Inspiriert wird die Probierbühne vom Guckkasten. Unter der Organisation von Martina Weiß und Carolin Schneider besuchen wir über mehrere Monate hinweg die unterschiedlichsten Inszenierungen, die von Laienspielgruppen bis hin zu Staatstheatern erarbeitet wurden. Im Anschluss an jedem Besuch wird die Möglichkeit geboten miteinander über das Gesehene ins Gespräch zu kommen. Wer hier Teilnehmen will, kann sich bei Martina und Carolin melden. Die Gruppe Werkstatt wird von Sonja Reichert und Philipp Volk geleitet und sammelt momentan noch im Guckkasten Inspiration für zukünftige Projekte. Sobald sich aus der Probierbühne ein Projekt entwickelt, wird die Werkstatt für das Kostümund Bühnenbild verantwortlich sein. Wer generell Mitglied des Vereins Bürgerbühne Wipfeld werden möchte, kann sich bei den Vorsitzenden Mitgliedsanträge abholen. Folgende Möglichkeiten der Mitgliedschaft und deren Beiträge wurden von der Gründungsversammlung beschlossen: - Volljähriges passives/aktives Mitglied: 15 / Jahr - Minderjähriges passives/aktives Mitglied: 10 / Jahr - Familienbeitrag: 35 / Jahr - Fördermitglieder: mind. 50 / Jahr Alle passiven Mitglieder, die sich in Projekten engagieren wollen, werden zu Beginn des jeweiligen Projekts aktive Mitglieder und zahlen weiterhin denselben Mitgliedsbeitrag. Weitere Bestimmungen zu den Mitgliedschaften etc. sind der beschlossenen Satzung zu entnehmen, die ebenfalls bei den Vorsitzenden erhalten werden kann. Zudem hat die Gründungsversammlung beschlossen, dass alle Mitglieder, die ihre Mitgliedsanträge bis zum 30.06.2019 ausgefüllt bei der Vorstandschaft abgegeben, als Gründungsmitglied gelten. Die Bürgerbühne Wipfeld freut sich, das Dorfleben weiterhin mit Theater, Kunst und Kultur zu bereichern und mit der Gründung eines Vereins nun aktiver Bestandteil der Struktur Wipfelds zu sein. Königsangeln mit Jugendpokal der Sportfischervereinigung Wipfeld! In diesem Jahr findet das traditionelles Königsangeln mit Jugendpokal der Sportfischervereinigung Wipfeld am Sonntag, 26.05. statt. Der Start für die Mitglieder ist um 06:00 Uhr direkt am See. Petri Heil. gez. die Vorstandschaft Musikverein 1967 Wipfeld e.v. Neue Vorstandschaft Im Rahmen der Mitgliederversammlung mit Neuwahlen vom 03.05.2019 wurde die neue Vorstandschaft gewählt. Sie stellt sich wie folgt auf. 1. Vorsitzende Claudia Grob 2. Stellvertretende Helga Ottl Vorsitzende 3. Stellvertretender Michael Korbacher Vorsitzender Kassier Werner Oechsner Buchhalter Stefan Volkmuth Schriftführer Christian Korbacher Beisitzer Jochen Schneider, Laura Schneider, Lea Eicher, Roland Blesch, Tobias Lother Unser besonderer Dank richtet sich an die scheidenden Vorstandschaftsmitglieder Michael Gröger, Tobias Blesch und Jona Rumpel, die sich beständig um den gelungenen Rahmen unserer Konzerte, des gemeinsamen Straßenweinfests und um die Musik im Verein verdient machen. Wir freuen uns auf einen guten Start und möchten den Musikern und Freunden des Vereins Danke sagen, die durch ihre Verbundenheit vieles fördern und aufrechterhalten. Mit musikalischen Grüßen Die Vorstandschaft FC Wipfeld Fußball Fr, 24.05. 18.30 Uhr Herren SG - Grettstadt (Relegation in Heidenfeld) Sa, 25.05. 17.00 Uhr Senioren in Jahn SW Sa, 01.06. 17.00 Uhr Senioren - Eßleben in UE Sa, 25.05. 12.00 Uhr U 13/2 - Hambach 12.00 Uhr U 13/1 in Prölsdorf Mi, 29.05. 18.15 Uhr U 13/1 - Nassach in OE Sa, 01.06. 11.00 Uhr U 13/2 in Gerolzhofen 11.30 Uhr U 13/1 - Volkach
Wipfeld - 5 - Nr. 11 Korbball Fr, 17.05. 19.15 Uhr Frauen in Heidenfeld Mo, 20.05. 18.00 Uhr Jugend 12 in Oberndorf Mi, 29.05. 19.15 Uhr Frauen in Wipfeld Am 31. Mai ist die Weinbergswanderung vorbei! Ab 7.00 Uhr beginnen die Aufräumarbeiten. Wer persönlich noch nicht angesprochen wurde, aber bereit ist mitzuhelfen, soll bitte zur Kelterstation kommen. gez. Vorstandschaft Förderverein Wipfeld - Follina Bis zum Wochenende soll die Teilnehmerliste nach Follina gemeldet werden. Es sind im Bus noch Plätze frei. Bitte bei Thomas Pabst anmelden (Tel. 1459). gez. Vorstandschaft BBV und Landfrauen Tagesausflug nach Münzenberg - Wetterauer Früchtchen Am Dienstag, 02. Juli 2019, Abfahrt ca. 07.00 Uhr 10.00 Uhr Betriebsführung bei Wetterauer Früchtchen (ca. 1,5 Std.) 11.30 Uhr Mittagsessen ( nicht im Reisepreis) 13.00 Uhr Weiterfahrt nach Marburg 14.00 Uhr Altstadtführung (ca. 1,5 Std) 15.30 Uhr freie Zeit zum Stadtbummel und Kaffee trinken 17.00 Uhr Rückfahrt ohne Einkehr Der Reisepreis beträgt 38.00 pro Person Anmeldung sofort Hildegard Fröhr Tel. 8140 Ortsbäuerin Schöne Erfolge bei den Tischtennis - Minimeisterschaften 2019 Die Mini-Meisterschaften sind eine Breitensportaktion des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB), speziell entwickelt für Kinder im Alter von zwölf Jahren oder jünger. Nach unserem im Februar durchgeführten Schulentscheid mit über 40 Teilnehmern durften sich die besten vier Jungen in zwei Altersklassen bei der Kreismeisterschaft in Schwanfeld mit den Minimeistern anderer Vereine messen. Sechs tischtennisbegeisterte Jungen nahmen sich an einem Sonntagnachmittag die Zeit, um unsere Schule zu vertreten. Gegen die übermächtige Konkurrenz der Vereinsspieler gab es für unsere Teilnehmer verständlicherweise wenig zu holen. Als beste Platzierung sprang ein 5. Platz heraus. Sie haben sich ein großes Lob für ihre sportliche Einstellung und Leistung redlich verdient. Die besten Mädchen unseres Schulentscheides hatten sich gleich für die Bezirksmeisterschaft in Mellrichstadt qualifiziert. Dort erspielte sich Maxima Nowak (Kl. 6b) gegen vier Mitkonkurrentinnen ihrer Altersklasse den Silberrang und ist somit zweitbeste Tischtennis-Minimeisterin im Bezirk Unterfranken -Nord. Herzlichen Glückwunsch zum tollen Erfolg! W. Hart Landratsamt Schweinfurt Europawahl: Fotos: Gemeinde Wipfeld Europa findet auch direkt vor unserer Haustüre statt Das Schweinfurter Land erhält seit 2008 Fördermittel der Europäischen Union Landkreis Schweinfurt. Am 26. Mai ist Europawahl. Über 400 Millionen Europäer sind dann aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Manche assoziieren mit Europa beziehungsweise vor allem mit der Europäischen Union (EU) strikte Vorgaben, komplexe Gesetze, komplizierte Bürokratie und vergessen dabei, dass Europa auch direkt vor ihrer Haustüre stattfindet. Denn dank Fördermittel der EU konnten und können auch lokale Projekte verwirklicht werden, die die ländliche Region stärken und von denen die Bürger direkt vor Ort profitieren. So stehen beispielsweise für die aktuelle Förderperiode (2014 bis 2020) der Lokalen Aktionsgruppe Schweinfurter Land e.v. (LAG), deren Vorsitzender Landrat Florian Töpper ist, fast 1,5 Millionen Euro für Einzelprojekte zur Verfügung. Über eine Million Euro sind bereits für 13 Projekte von der LEADER-Förderstelle am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a. d. Saale bewilligt. Einige Projekte wie etwa das Friedrich.Rückert.Poetikum in Oberlauringen oder die Überdachung des Zuschauerraums der Passionsspielstätte Sömmersdorf sind bereits erfolgreich umgesetzt, andere wie die Kanuanlegestelle in Hirschfeld sind fast abgeschlossen. Auch in der vergangenen LEADER-Förderperiode (2007 bis 2013) wurden Projekte verwirklicht, die die Region insgesamt stärken und aufwerten. Beispiele sind hier der Umbau des Bühnenhauses der Passionsspielstätte Sömmersdorf, die Neugestaltung des Nordufers am Ellertshäuser See oder das Steigerwaldzentrum in Handthal (hier konkret die Innengestaltung). In Summe konnte die LAG Schweinfurter Land e. V. dank der EU- Mittel im Zeitraum 2007 bis 2013 23 Projekte unterstützen. Die Gesamtinvestitionen in die LEADER-Projekte durch Kommunen, Landkreis und Vereine betrugen hierbei 6,5 Millionen Euro, die LEADER-Förderung hatte dabei einen Anteil von gut 2,6 Millionen Euro. Gefördert werden zudem Kleinprojekte, die das bürgerschaftliche Engagement stärken; hierfür wurden bislang gut 17.200 Euro bereitgestellt. 2000 Euro erhält beispielsweise der Pfarrgemeinderat Stammheim für die Erstellung einer Broschüre und eines Rundwegs zum Thema Bildstöcke. 2500 Euro wird der Ortsgeschichtliche Arbeitskreis Schwebheim e. V. für dessen Projekt Naturschutz und Geschichte der Ökologie in Schwebheim erhalten. Ein erneuter Förderaufruf erfolgt zu Beginn 2020. Neben den genannten Projekten, die allesamt ausschließlich über die LAG Schweinfurter Land e. V. laufen beziehungsweise liefen, gibt es auch Kooperationen mit benachbarten LAGen. Aktuell gibt es hierfür von der EU ein Budget von 400.000 Euro.
Wipfeld - 6 - Nr. 11 In diesem Rahmen erfolgte unter anderem eine Beteiligung an den LEADER-Kooperationsprojekten Einrichtung und pilothafter Betrieb der Fastnachtakademie Kitzingen, an der gemeinsamen Kampagne Am Main daheim mit dem Landkreis Haßberge zur Gewinnung von Rückkehrern oder das Projekt Vielfalt in der Einheit Zisterziensische Klosterlandschaften in Mitteleuropa. Begleitet werden die Projekte stets, insbesondere in der Phase der Vorbereitung und Antragstellung, durch das LAG-Management und die LAG-Geschäftsführung, welche im Landratsamt Schweinfurt im Sachgebiet Kreisentwicklung und Regionalmanagement angesiedelt sind. Sachgebietsleiter Ulfert Frey und sein Team unterstützen Vorhaben und vernetzen auch über LEADER-Regionen hinweg. Info: LEADER steht für Liaison Entre Actions de Dévelopement de l Économie Rurale (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) und ist ein methodischer Ansatz im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Förderung der ländlichen Räume. Ziel von LEADER ist es, innovative Ideen zu entwickeln, damit ländliche Regionen sich zukunftsfähig entwickeln. Dazu haben sich allein in Deutschland 321 und in ganz Europa viele weitere Lokale Aktionsgruppen gegründet, die sich aus Sozial- und Wirtschaftspartnern, aber auch aus Partnern der Kommunalpolitik und der Verwaltung zusammensetzen. Gemeinsam entscheiden sie über die Verwendung eines LEADER-Budgets, mit dem Ideen und Projekte vor Ort umgesetzt werden. Weitere Informationen über die LAG Schweinfurter Land e.v. gibt es unter www.lag-schweinfurterland.de Beratungstag für Existenzgründer im Landratsamt Beratungsangebot der Aktivsenioren am 28. Mai 2019 Landkreis Schweinfurt. Die nächste kostenfreie Sprechstunde der Aktivsenioren im Landratsamt Schweinfurt findet am Dienstag, 28. Mai, von 9 bis 12 Uhr im Raum 101 (1. Stock) statt. Für die Sprechstunden bei den Aktivsenioren ist eine Terminvereinbarung bei der Wirtschaftsförderung im Landratsamt erforderlich unter Telefon: 09721/55-688 oder per E-Mail an wirtschaft@lrasw.de. Die Aktivsenioren Bayern beraten Existenzgründer sowie Inhaber kleiner und mittelständischer Firmen in Fragen der Existenzgründung, Existenzerhaltung, Unternehmensnachfolge und Betriebsoptimierungen. Sie bieten auch Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans mit Tragfähigkeitsbescheinigung an. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.aktivsenioren.de. Hier die Übersicht der nächsten Termine der Aktivsenioren: Immer jeweils dienstags von 9 bis 12 Uhr im Landratsamt 25. Juni, 16. Juli, 27. August, 24. September, 29. Oktober, 26. November und 17. Dezember. Vollzug der Abfallgesetze und der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Schweinfurt; Änderung des Vollzug der Abfallgesetze und der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Schweinfurt Änderung des Hausmüllabfuhrplanes Aufgrund der bevorstehenden Feiertage (Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam) ändert sich der Wochentag, an dem die Müllabfuhr normalerweise erfolgt. Dies ist bereits im Abfallkalender berücksichtigt. (keine Änderung des bestehenden Abfuhrkalenders!) Im Bild: Dank Fördermittel der Europäischen Union können auch Projekte im Landkreis Schweinfurt umgesetzt und verwirklicht werden wie beispielsweise das Friedrich.Rückert.Poetikum in Oberlauringen. Foto: FranKonzept Nächste Bürgersprechstunde am 23. Mai Bürger können sich ab sofort bis 16. Mai für den Termin anmelden Landkreis Schweinfurt. Die nächste Bürgersprechstunde von Landrat Florian Töpper findet am Donnerstag, 23. Mai 2019, von 9 bis 11 Uhr in seinem Dienstzimmer im 3. Stock im Landratsamt Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt statt. Um den Ablauf der Sprechstunde besser koordinieren zu können, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich bis spätestens 16. Mai. Dabei sollte bitte auch bereits kurz das zu besprechende Thema angegeben werden. Die Anmeldung ist möglich im Vorzimmer des Landrats unter Telefon 09721/55601. Die darauffolgende Bürgersprechstunde findet dann voraussichtlich am Mittwoch, 26. Juni 2019, von 9 bis 11 Uhr statt. normaler Abfuhrtag: stattdessen Abfuhrtag (s. Abfuhrkalender) Donnerstag 30.05.2019 Freitag 31.05.2019 Freitag 31.05.2019 Samstag 01.06.2019 Montag 10.06.2019 Dienstag 11.06.2019 Dienstag 11.06.2019 Mittwoch 12.06.2019 Mittwoch 12.06.2019 Donnerstag 13.06.2019 Donnerstag 13.06.2019 Freitag 14.06.2019 Freitag 14.06.2019 Samstag 15.06.2019 Donnerstag 20.06.2019 Freitag 21.06.2019 Freitag 21.06.2019 Samstag 22.06.2019 Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle: Am Mittwoch, den 29.05.2019, ist das Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle wegen einer innerbetrieblichen Veranstaltung geschlossen. Internationale Jugendbegegnung mit Frankreich Jugendliche können sich für den Besuch im Landkreis noch bis 18. Juli bei der Kommunalen Jugendarbeit anmelden Landkreis Schweinfurt. Seit 2016 organisiert die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Schweinfurt im jährlichen Wechsel einen Jugendaustausch mit dem Gemeindeverband Val des Seulles im französischen Calvados.
Wipfeld - 7 - Nr. 11 Dieses Jahr kommen wieder die Franzosen von 27. Juli bis 4. August zu Besuch in den Landkreis Schweinfurt. Jugendliche aus dem Landkreis Schweinfurt, die Interesse an dem internationalen Austausch und Besuch haben, können sich noch bis 18. Juli bei der Koja unter Telefon 09721/55-519 und im Internet unter www.landkreis-schweinfurt.de/koja anmelden. Die Jugendlichen sind dann alle gemeinsam für die neun Tage des Besuchs in Mehrbettzimmern im Karl-Beck-Haus in Reichmannshausen untergebracht. Von dort geht es täglich zu einem anderen Ausflugsziel: unter anderem stehen eine Fahrt an die Wasserkuppe, ein Besuch eines EscapeRooms, eine Fahrt in die Weltkulturerbestadt Bamberg, Bogenschießen im Steigerwald und eine Gokartfahrt in Gerolzhofen an. Neben den Ausflügen stehen auch täglich kreative Sprachanimationseinheiten statt, damit sich die Gruppe untereinander besser verständigen kann. Wer sich für den internationalen Jugendaustausch angemeldet hat, sollte verbindlich an dem Vortreffen (Einladung erfolgt separat) teilnehmen, bei dem die Teilnehmer Ideen mit einbringen und weitere Fragen rund um die Begegnung geklärt werden können. Die Teilnahmegebühr pro Person beträgt 210 Euro. Die internationale Jugendbegegnung wird gefördert vom Deutsch-Französischem Jugendwerk und dem Bezirk Unterfranken. Neu - Fahrsicherheitstraining für Senioren Die Verkehrswacht Schweinfurt e.v. bietet an zwei Samstagen im Jahr 2019 ein spezielles Pkw-Fahrsicherheitstraining für Seniorinnen und Senioren an. Wir wollen damit alle ansprechen, die ihre Führerscheinprüfung schon lange hinter sich haben und gerne Theorie und Praxis einmal auffrischen möchten. Unsere geschulten Fahrlehrer gehen dabei besonders auf alltägliche Probleme der Seniorinnen und Senioren ein. Inhalt des Trainings wird sein: Aktualisierung vorhandener Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung Technik am Fahrzeug (Kraftfahrerwissen) Geschicklichkeitsfahren Ausweichübungen aufgrund von Hindernissen auf dem Fahrstreifen Richtiges Einschätzen der eigenen Fahrzeugdimensionen Das Training dauert ca. vier Stunden und findet auf dem Kreisbauhof in Niederwerrn statt. Adresse: Kreisbauhof, Oberwerrner Str. 22, 97464 Niederwerrn Die Kurse finden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr an folgenden Terminen statt: Samstag, 01.06.2019 Samstag, 03.08.2019 Pro Kurs können maximal neun Personen teilnehmen. Teilnahme erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung. Die Kosten für die Kurse betragen für den Teilnehmer und die Teilnehmerinnen 10 Euro. Die Verkehrswacht Schweinfurt e.v. trägt die restlichen Kosten. Für weitere Informationen oder zur Terminvereinbarung erreichen Sie unseren Projektleiter, Herrn Rummolino unter Telefon: 0176 76 888 900 oder rummo@gmx.de Die Erhebung Ihrer Daten erfolgt nur für die Organisation und Durchführung des Kurses. Mit freundlichen Grüßen Adi Schön Vorsitzender Verkehrswacht Schweinfurt e.v. Ferienpass in 17 Gemeinden des Landkreises erhältlich Zahlreiche Ermäßigungen für Kinder und Jugendliche - auch bei der Nutzung der Busse Landkreis Schweinfurt. Bis zu den Pfingstferien ist es nicht mehr lang hin und auch die langen Sommerferien stehen vor der Tür. Das heißt viel freie Zeit für viele Aktivitäten. Die Kommunale Jugendarbeit (Koja) des Landkreises Schweinfurt empfiehlt allen Kindern und Jugendlichen, die die Ferien vor allem zu Hause verbringen, den Ferienpass der Stadt Schweinfurt. Diesen gibt es in 17 Gemeinden im Landkreis ab Montag, 20. Mai 2019 zu kaufen - nur so lange der Vorrat reicht. Den Ferienpass gibt es mit Bus für 80 Euro und ohne Bus für 44 Euro in folgenden Gemeinden: Bergrheinfeld, Dittelbrunn, Euerbach, Geldersheim, Gochsheim, Grafenrheinfeld, Grettstadt, Niederwerrn, Poppenhausen, Röthlein, Schonungen, Üchtelhausen, Schwebheim, Sennfeld, Stadtlauringen, Wasserlosen und Werneck. Soweit der Koja bekannt ist, bezuschussen die Gemeinden Bergrheinfeld, Dittelbrunn, Euerbach, Geldersheim, Gochsheim, Grafenrheinfeld und Niederwerrn ihrerseits den Pass zusätzlich. Der Verkauf der Ferienpässe läuft ausschließlich über die teilnehmenden Gemeinden. Die Leistungen des Ferienpasses: beliebig viele Busfahrten im gesamten Liniennetz der Stadtwerke Schweinfurt unternehmen (mit Busmarke) täglich einmal gebührenfreier Eintritt in das Sport- und Freizeitbad Silvana Freibad oder Hallenbad Ermäßigung beim Ferienprogramm der Stadt Schweinfurt in den Sommerferien viele andere Einrichtungen gewähren ebenfalls Ermäßigungen (z. B. Minigolfanlage Schweinfurt, Schloss Thurn, Familienbad Sennfeld, Freizeitland Geiselwind etc.) Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche (einschließlich Geburtsjahrgang 2001), die allgemeinbildende Schulen besuchen beziehungsweise die arbeitslos (ohne Bezüge) sind. Beim beabsichtigten Besuch der FOS/BOS muss eine Anmeldebestätigung der FOS/BOS vorgelegt werden. Für die Ausstellung ist ein aktuelles Passbild notwendig. Ab Geburtsjahrgang 2004 muss zudem ein Schülerausweis vorgelegt werden. Ärztlicher Notfalldienst Bereitschaftspraxis Schweinfurt, Ludwigstraße 1 in 97421 Schweinfurt (im Krankenhaus St. Josef) Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxis: Freitag...16.00-20.00 Uhr Samstag...09.00-20.00 Uhr Sonntag...09.00-20.00 Uhr Mittwoch...16.00-20.00 Uhr Feiertag...09.00-20.00 Uhr Zeiten des Bereitschaftsdienstes: Freitag 13:00 Uhr bis Montag 8:00 Mittwoch 13:00 Uhr bis Donnerstag 8:00 Uhr Feiertage vom Vortag 18:00 Uhr bis zum Folgetag 8:00 Uhr In medizinisch dringenden Fällen ist die Bereitschaftsdienstzentrale unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar. Der Notarztdienst bleibt von den Änderungen des Bereitschaftsdienstes unberührt und ist weiterhin über die Telefonnummer 112 erreichbar.
Wipfeld - 8 - Nr. 11 Zahnärztlicher Notfalldienst Familienanzeigen 25.05./26.05.2019 Dr. Friedr.-Wilhelm Grelle, Rückertstr. 24, 97421 Schweinfurt, Tel. 09721/23384 für jeden familiären Anlass. 30.05./31.05.2019 Dr. Jörg Fischer, Spitalstr. 39, 97421 Schweinfurt, Tel: 09721/21765 01.06.2019 Dr. Robert Wahler, Am Zeughaus 9-13, 97421 Schweinfurt, Tel: 09721/4747880 Sprechzeiten jeweils von 10.00-12.00 Uhr und von 18.00-19.00 Uhr - Anwesenheit in der Praxis In der übrigen Zeit besteht Rufbereitschaft. Notfalldienst Kinderärzte Kinderärztlicher Notfalldienst Seit dem 30.01.2017 ist der Bereitschaftsdienst neu geregelt: Er wird von der Kinder- und Jugendmedizinischen Bereitschaftspraxis Schweinfurt-Rhön angeboten, die im Leopoldina-Krankenhaus beheimatet ist (Robert-Koch-Straße 10). Die Bereitschaftspraxis arbeitet Montag, Dienstag und Donnerstag ab 19:30 Uhr, am Mittwoch und Freitag ab 16:00 Uhr und am Samstag, Sonn- und Feiertag sowie Faschingsdienstag, Heiligabend und Silvester ganztags bis zum Folgetag 8:00 Uhr. Es kooperieren niedergelassene Kinderärzte und die Kinderklinik des Leopoldina-Krankenhauses Schweinfurt. Impressum Wipfelder Amtsblatt Erscheinungsweise: jeweils donnerstags in den ungeraden Kalenderwochen Verteilung: an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes - Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Tel.: 09191/7232-0; www.wittich-forchheim.de - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Wipfeld, Tobias Blesch, Marktplatz 1, 97537 Wipfeld oder seine jeweilige Vertretung im Amt. - für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Peter Menne in LINUS WITTICH Medien KG. Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ein herzliches Danke unseren Kindern mit Familien, den Verwandten, Nachbarn, Freunden und Bekannten, die uns zur Goldenen Hochzeit mit guten Wünschen und Geschenken eine große Freude bereitet haben. Ganz besonderen Dank Pfarrer Benkert, der Kirchenverwaltung, dem Pfarrgemeinderat, den Ministranten, dem Gesangsverein Liederkranz, der KAB Schwanfeld und dem kath. Frauenbund. Hildegard und Hugo Wolf Mai 2019 Traueranzeigen In dankbarer Erinnerung Du bist nicht mehr da, wo du warst, aber Du bist überall, wo wir sind. Elfriede Kraus 24.04.2019 Es ist uns ein Anliegen, allen ein herzliches Danke zu sagen, für die große Anteilnahme in Worten, Schriften, Blumen- und Geldspenden sowie die Begleitung zur letzten Ruhestätte unserer lieben Verstorbenen. Unser Dank gilt Herrn Prälat Karl Mühlek, als auch Herrn Pfarrer Volker Benkert für die persönlichen Worte beim Requiem und der Beisetzung. Danke Herrn Constantin Köblitz für die musikalische Begleitung. Oskar Kraus Gerlinde mit Familie Norbert mit Familie Wipfeld, im Mai 2019 LW-flyerdruck.de Ihre Online-Druckerei mit den fairen Preisen. Individuelle Stückzahlen erhältlich! Von der Kleinauflage bis zur Großauflage! -flyerdruck.de www.lw-flyerdruck.de info@lw-flyerdruck.de 09191 7232-88
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