Jahrgang 42/127 Samstag, den 9. März 2013 Ausgabe 10/2013. Kinderkleiderbasar. Frühjahr / Sommer 2013

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1 Jahrgang 42/127 Samstag, den 9. März 2013 Ausgabe 10/2013 Kinderkleiderbasar Frühjahr / Sommer 2013 Wann? Samstag, von 14:00 bis 16:30 Uhr Wo? Turnhalle Büchel Wir bieten an: Kinderbekleidung (bis Größe 176) Schwangerschaftsbekleidung Spielsachen Fahrräder Kinderwagen Kinder-Autositze, usw. Großes Kaffee- und Kuchenbuffet für jedermann im Mehrzweckraum Wer Interesse hat, gut erhaltene Kindersachen zu verkaufen, meldet sich bitte bei: Ellen Bleidt, Tel: 02678/1026 Ruth Römer, Tel: 02678/ % des Verkaufserlöses gehen an den Förderverein der Grundschule/Kindergarten Büchel. Veranstalter: Gemeinde Büchel

2 Ulmen Ausgabe 10/2013 Die Hochzeitsmesse der besonderen Art mit... attraktivem Gewinnspiel glamourösen Hochzeitsmodenschauen Präsentation der Brautmode- Kollektionen 2013 mit namhaften Ausstellern in Bad Bertrich Männerlounge zum Fachsimpeln mit Leidensgenossen von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Kurfürstlichen Schlößchen Eintritt frei

3 Ulmen Ausgabe 10/2013

4 Ulmen Ausgabe 10/2013 BEREITSCHAFTSDIENSTE Notdienste Ärztlicher Notdienst Bereich Lutzerath... Tel (14 ct./min.) Versorgung der Orte: Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel, Gevenich, Kliding, Lutzerath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler Bereich Kelberg-Ulmen... Tel.: (14 ct./min.) Versorgung folgender Orte aus der Verbandsgemeinde Ulmen: Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz und Auderath Über die angegebene Nummer werden Sie auch mit der ärztlichen Bereitschaftsdienstzentrale im Krankenhaus Daun verbunden. Dienstzeiten der Bereitschaftsdienstzentrale: Mittwoch Uhr bis Donnerstag Uhr Freitag Uhr bis Montag Uhr Vor Feiertagen Uhr bis Folgetag Uhr. Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Notdienstbereitschaft der Zahnärzte: Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: (zu den üblichen Telefontarifen) Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: Freitagnachmittag von bis Uhr Samstag früh bis Montag früh Uhr Mittwochnachmittag von bis Uhr und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich. Notdienst der Apotheken im Land: Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gültige Rufnummern eingerichtet aus dem deutschen Festnetz PLZ (0,14 /Min.) (zum Beispiel: für Mayen) und aus dem Mobilfunknetz PLZ (Gebühr anbieterabhängig) Das Verfahren ist denkbar einfach: Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt. Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden. Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfsfall immer zuverlässig zur Hand hat Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen. Aber wie auch der Name schon sagt: Notdienst ist Sonderdienst! Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Notdienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen werden. Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland- Pfalz ist ein für jedermann abrufbarer Notdienstplan verfügbar, der nach Eingabe der Postleitzahl des Standortes die umliegenden dienstbereiten Apotheken anzeigt. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefonnummer erfragt werden:...tel.: Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:...tel.: Feuerwehr und Rettungsdienst Notruf Polizei Notruf: Polizeiinspektion Cochem:...Tel.: , FAX Polizeiinspektion Zell:...Tel.: , FAX Polizeiautobahnstation Kaisersesch:...Tel.: Kriminalpolizeiinspektion Mayen:...Tel.: NOTDIENSTE Schiedsperson Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen) Manfred HIEN, Büchel -... Tel.-Nr.: Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath) Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath... Tel /448 Hinweis: Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedsmänner gegenseitig. Kreiswasserwerk Cochem-Zell Bereitschaftsdienst Bezirk Eifel:... Handy Erdgasversorgung Energieversorgung Mittelrhein GmbH, Cochem...Tel / Notrufnummer bei Stromstörungen Westnetz GmbH, Rauschermühle, Saffig Störungen bzgl. Kabel - TV für Ulmen: KEVAG Telekom, Koblenz, Cusanusstr Tel. 0180/ für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Niederlassung Trier...Tel. 0651/ SONSTIGE RUFNUMMERN Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Marktplatz 1, Ulmen Postfach 1244, Ulmen Tel.: 02676/409-0 (Zentrale) Fax-Nr.: 02676/ Fax-Nr.: 02676/ (Vulkanecho) Fax-Nr.: 02676/ (Abwasserwerk)

5 Ulmen Ausgabe 10/2013 Mitteilungen aus dem GesundLand Vulkaneifel VERBANDSGEMEINDE Ulmen AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Wandern mit dem Eifelverein Sonntag, 24. März Das Pommerbachtal - Von der Quelle bis zur Mündung Start: Uhr Marktplatz Ulmen, Fahrt mit PKW von Ulmen nach Kaisersesch Start der Wanderung: Uhr ab Alter Postplatz Kaisersesch Ziel der Wanderung: Pommern Schwierigkeit: leicht Länge: ca. 17 km Verpflegung: Rucksack - Schlusseinkehr in Pommern Rückfahrt: Taxibus ab Pommern nach Kaisersesch (ca Uhr) Kosten: ca. 5-8,00 für Taxibus je nach Bedarf Wanderführer: Uli Esper, Tel Anmeldung: Zwecks Organisation der Fahrgemeinschaften/Taxibus und Schlusseinkehr in Pommern wird um Anmeldung gebeten! Eine Wanderung von der Quelle bis zur Mündung durch das wildromantische Pommerbachtal. Zunächst suchen wir in Kaisersesch die Quelle auf und wandern dann auf uraltem, mitunter leicht überwuchertem Pfad entlang des Pommerbaches bis zur Mündung in die Mosel nach Pommern. Unterwegs machen wir an einer der vielen Mühlen eine Rucksackrast. In Pommern ist eine Schlusseinkehr vorgesehen, bevor uns dann ein Taxibus wieder zum Ausgangspunkt nach Kaisersesch zurück bringt Clara-Viebig-Pavillon Lesungen Christel Aretz liest Clara Viebig immer mittwochs Uhr Autobiographisches, Raritäten, Unbekanntes, Märchen, Noveletten alles Rund um Clara Viebig Lassen Sie sich überraschen! Lesung mit anschließendem Gedankenaustausch Clara-Viebig-Pavillon, Bad Bertrich, Kurfürstenstr. 21 Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Fremdenverkehrsausschusses Der Fremdenverkehrsausschuss der Verbandsgemeinde Ulmen ist zu einer nicht öffentlichen Sitzung eingeladen, die am Mittwoch, den , um 15:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, Ulmen stattfindet. Tagesordnung: - Nicht öffentliche Sitzung Der Ausschuss wird über den Sachstand verschiedener aktueller Themen informiert. gez. Alfred Steimers, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Verbandsgemeinderates Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Ulmen ein, die am Mittwoch, den , um 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, Ulmen stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Vorstellung des Projektes GesundLand Vulkaneifel 2. Beratung und Beschlussfassung über eine Kündigung der Mitgliedschaft in der Moselland Touristik 3. Reaktivierung der Eifelquerbahn Weiterbetrieb der touristischen Verkehre 4. Kanalsanierungen in Bad Bertrich, Beuren und Filz entsprechend Zustandsbericht 5. Anpassung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung wegen Einführung einer eigenen Gebühr für die Abfuhr von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen 6. Vorstellung der Fragebogenaktion für Senioren 7. Beratung und Beschlussfassung zur 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen Landesplanerische Stellungnahme nach 20 LpLG zur geplanten Änderung von Flächendarstellungen im Flächennutzungsplan (Teilgebiet Im Braden Büsch Ulmen) 8. Vergabe des weiteren Planungsauftrages für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (Bauflächen und Windkraft) 9. Anpassung der Parktarife in Bad Bertrich 10. Wahl der Verwaltungsratsmitglieder für die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Vulkanenergie Ulmen 11. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 12. Beratung und Beschlussfassung über die Neubesetzung der Stelle der Schulleitung an der Grundschule Ulmen 13. Mitteilungen gez. Alfred Steimers, Bürgermeister Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Adresse: Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme: tel.: oder -240, Fax: Redaktion: tel.: , Fax: Internet und info@wittich-foehren.de Postanschrift: Postfach 11 54, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Verantwortlich: Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Alfred Steimers übriger redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.

6 Ulmen Ausgabe 10/2013 Die Fraktionssitzungen finden wie folgt statt: CDU-Fraktion: Donnerstag, , 20:00 Uhr, Lutzerath, Hotel Maas SPD-Fraktion: Montag, , 20:00 Uhr, Ulmen, Gemeindehaus Am Maar FWG Verbandsgemeinde Ulmen e.v.: Montag, , 17:00 Uhr, Lutzerath, Hotel Maas FWG Dr. Bangert e.v.: Donnerstag, , 20:00 Uhr, Lutzerath, Hotel Maas Altersjubilare Wir gratulieren Reisepässe können abgeholt werden! Die bis zum beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden. Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen. $ Ich Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses... Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft in... Ort, Straße bevollmächtige hiermit Herrn/Frau am am am am am am am am am am am am am am am zum 82. Geburtstag Frau Anita Fischer Alflen, Raiffeisenstraße 19 zum 84. Geburtstag Frau Christa Beil Ulmen, Bahnhofstraße 22 zum 90. Geburtstag Herr Karl Laßmann Büchel, Auf der Kunn 12 zum 92. Geburtstag Frau Lieselotte Loske Ulmen, Am Jungferweiher 1 zum 81. Geburtstag Herr Albert Phasen Alflen, Moselweg 34 zum 88. Geburtstag Frau Kunigunde Schneider Büchel, Morschweiler Straße 4 zum 82. Geburtstag Frau Julia Wagner Lutzerath, Römerstraße 27 zum 83. Geburtstag Frau Else Krämer Büchel, Morschweiler Straße 18 zum 88. Geburtstag Frau Agatha Müller Gevenich, Ackerweg 12 zum 87. Geburtstag Frau Hildegard Piro Lutzerath, Auf dem Hof 7 zum 81. Geburtstag Frau Luise Schaaf Ulmen, Neuer Weg 1 zum 82. Geburtstag Herr Heinrich Stroof Büchel, Lindenstraße 5 zum 81. Geburtstag Frau Helga Moock Ulmen, Am Jungferweiher 1 zum 86. Geburtstag Frau Ingeborg Weitekämper Lutzerath, Dauner Straße 41 zum 95. Geburtstag Frau Lieselotte Neumann Bad Bertrich, Am Römerkessel 1... Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft... Ort, Straße ausgewiesen durch... meinen Reisepass in Empfang zu nehmen.... Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift $ Hinweis zur Abholung der Personalausweise Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Tel /409-0) Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Marktplatz 1, Ulmen Postanschrift: Postfach 1244, Ulmen Tel.: 02676/409-0, Fax: 02676/ , Vorzimmer , Abwasserwerk Rathaus Ulmen Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag - Donnerstag 8.30 bis Uhr und bis 16 Uhr Freitag 8.30 bis Uhr Besondere Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag- Freitag Uhr Montag- Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr jeden 3. Donnerstag im Monat bis Uhr 1. Samstag im Monat: bis Uhr

7 Ulmen Ausgabe 10/2013 Wirtschaft & Tourismus in der VERBANDSGEMEINDE ULMEN PROJEKTENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT VULKANEIFEL/ULMEN MBH 3. LEISTUNGSSCHAU > EINTRITT FREI < Verbandsgemeinde Ulmen April 2013 im Gewerbegebiet Ulmen Leistungsschau am 20. und 21. April 2013 in Ulmen Die Leistungsschau der Verbandsgemeinde Ulmen, bei der sich alle Betriebe unserer Verbandsgemeinde präsentieren können, finden am 20. und 21. April 2013 in Ulmen zusammen mit einem verkaufsoffenen Sonntag und langen Samstag statt. Sollten Sie Interesse an einer Teilnahme, Fragen oder Anregungen zur Leistungsschau haben, setzen Sie sich bitte mit Herrn Michael Schneider, Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, in Verbindung (Tel , Fax: , michael.schneider@ ulmen.de). Am Dienstag, den , findet um Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Verbandsgemeinde Ulmen eine öffentliche Veranstaltung statt, anlässlich der die Planungen zur Leistungsschau vorgestellt werden. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Verbandsgemeinde Ulmen im Internet Adresse: info@ulmen.de Sie können uns Ihr Anliegen auch gerne per zukommen lassen! 60 NA KLAR Seniorinnen und Senioren der Verbandsgemeinde Ulmen Informationsveranstaltung zum Thema Patientenverfügung - Betreuungsvollmacht - Vorsorgevollmacht Aufgrund der riesigen Resonanz und der vielen Anrufe, dass aus gesundheitlichen bzw. zeitlichen Gründen eine Teilnahme in Auderath nicht möglich war, haben wir uns entschlossen, eine weitere Veranstaltung anzubieten. Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben. Fahrt nach Köln am Liebe Seniorinnen und Senioren, aufgrund der unheimlich großen Nachfrage nach dieser Tagesfahrt haben wir uns entschieden, einen 3. Bus, einen Kleinbus für 26 Personen, zusätzlich zu buchen. Alle, die auf der Warteliste vorgemerkt waren, können also teilnehmen. Ich werde aber auch noch tel. informieren. Derzeit sind aufgrund des 3. Busses noch 5 Plätze frei. Ich weise alle angemeldeten Personen darauf hin, dass die Busse bezahlt werden müssen, d.h. ich bitte dringend darum, dass auch alle teilnehmen und nicht dem Termin einfach fernbleiben. Selbstverständlich werden krankheitsbedingte Absagen berücksichtigt, ich bitte jedoch darum, evtl. einen Ersatz zu besorgen. Abfahrtzeiten: 1. Bus (Kleinbus Fa. Kochems: 7.30 Uhr ab Cochem, Endertplatz 7.50 Uhr Büchel, Kirche 8.15 Uhr Ulmen, Marktplatz 2. Bus 7.20 Uhr Kliding, Dorfmitte 7.25 Uhr Urschmitt, Dorfmitte 7.40 Uhr Lutzerath, Kirche 7.45 Uhr Driesch, Pizzeria 7.55 Uhr Wollmerath 8.00 Uhr Birkenhof Wollmerath 8.15 Uhr Ulmen, Marktplatz 3. Bus 7.10 Uhr Weiler, Dorfmitte 7.15 Uhr Gevenich, Dorfmitte 7.35 Uhr Gillenbeuren, Gemeindehaus und Grotte Dorfeingang 7.45 Uhr Alflen, Bushaltestelle Moselweg 8.05 Uhr Auderath, Buswendeplatz Dorfmitte 8.15 Uhr Ulmen, Marktplatz Bitte alle pünktlich an den Abfahrtstellen einfinden, damit wir rechtzeitig in Köln eintreffen. Um Uhr ist unsere Messe in der Wallfahrtskirche terminiert, vorher müssen jedoch noch Abstimmungen mit dem Pastor und dem Organisten erledigt werden. Nach der hl. Messe ist kurze Führung in und um die Kirche, danach habe ich in der Brauereigaststätte früh Plätze reserviert, hier kann nach einer kleinen Karte ausgewählt werden. Nach dem Essen ist Zeit zur freien Verfügung bis wir um Uhr wieder die Heimreise antreten. Bei Rückfragen bitte 02676/1706. Mit freundlichen Grüßen Inge Krämer

8 Ulmen Ausgabe 10/2013 Donnerstag, Holz-Osterhasen für den Ostertisch Dieser Termin ist bereits ausgebucht! Freitag, Kurs Holz-Osterhasen für den Ostertisch Hierfür können noch Anmeldungen angenommen werden! Bei diesem Kreativ-Kurs basteln wir 2 schöne Holz-Hasen für den Ostertisch. Die Holzteile sind bereits vorgefertigt und werden von den Kindern weiter bearbeitet, geschmirgelt und mit Acryl-Farben angemalt. Anschließend werden die fertigen Einzelteile zusammen montiert und dekoriert. Uhrzeit: 9:30 12:30 Uhr Alter: 8 12 Jahre Max. TN: 10 Kinder Kosten: Treffpunkt: 8,00 Euro Bastelstube Susi Bayer, Lindenstraße 5 in Lutzerath Bitte mitbringen: Malkittel oder ein altes Hemd! Veranstalter Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen und Susi Bayer Anmeldung: Andrea Saxler 02676/ oder Uli Esper 02676/ Montag, Donnerstag, Das Robonautencamp I spielend LEGO Roboter bauen In diesem Camp lernt ihr die Hardwarekomponenten und Baukästen sowie die Programmierund Steuerungssoftware ROBOLAB/NXT kennen. Ihr baut und programmiert LEGO MINDSTORMS Roboter der neuesten Generation und könnt diese an einer Teststrecke erproben. Am Donnerstag, den gibt es eine Abschlusspräsentation für eure Eltern - den großen Robonauten-Cup. Er gilt als große Robonautenprüfung, bei der ihr zeigen könnt, was ihr in der Woche gelernt habt!! Wann: Montag, Donnerstag, Uhrzeit: je von 9:00 15:00 Uhr Alter: 8-12 Jahre Teilnehmer: max. 16 Teilnehmer (mind. 10 Teilnehmer) Kosten: 60,00 Euro (inkl. Mittagessen und Getränke) Wo: Bürgersaal Ulmen Veranstalter: VGV Ulmen + Universität Koblenz-Landau, Fachgebiet Techniklehre Anmeldungen ab sofort beim Kinder- und Jugendbüro der VG Ulmen: Uli Esper Tel.: 02676/ und Andrea Saxler Tel.: 02676/ oder per andrea.saxler@ulmen.de /ulrich.esper@ulmen.de (bitte Angabe von Name, Adresse, Alter und Telefonnummer).

9 Ulmen Ausgabe 10/2013 Dienstag, Fahrt ins Phantasialand nach Brühl Abfahrt: 7:45 Busparkplatz Kiga Lutzerath / 8:00 Uhr Marktplatz Ulmen Alter: ab 12 Jahren Max. TN: 45 Kinder Kosten: 35,00 Euro für Busfahrt und Eintritt Veranstalter: Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Anmeldung: Uli Esper 02676/ oder Andrea Saxler / Donnerstag, Frühlingsbild auf Leinwand Mit Acrylfarbe und verschiedenen Techniken wie Tupfen, Drucken und Aufkleben können auch schon die Kleinen ein schönes Frühlingsbild mit Schmetterlingen und Blumen zaubern. Uhrzeit: 14:00-16:30 Uhr Alter: 5-8 Jahre Max. TN: 8 Kinder Kosten: 6,00 Euro Treffpunkt: Kunstwerkstatt Diana Saxler, Ringstraße 16, Filz Veranstalter Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen & Diana Saxler Anmeldung: Uli Esper 02676/ oder Andrea Saxler 02676/ Freitag, Kinder-Kochkurs Küche Kinderleicht Uhrzeit: 9:30 13:00 Uhr Alter: ab 9 Jahren Teilnehmer: max. 16 Kinder Kosten: 5,00 (inkl. Mittagessen) Treffpunkt: Küche, Mensa Grund- u. Realschule plus Lutzerath Veranstalter: VGV Ulmen / Dagmar Reis Essen mit Freude Anmeldung: Uli Esper 02676/ oder Andrea Saxler 02676/ Programm: Frau Reis wird die Teilnehmer in kindgerechten Schritten in die Vor- und Zubereitung einfacher und schneller, aber leckerer Menue s hinführen. Hierzu zählen Gerichte der Vorund Hauptspeise wie auch ein leckerer Nachtisch unter Verwendung gesunder Produkte aus der heimischen Region. Anschließend werden die selbst zubereiteten Speisen natürlich auch probiert und beim gemeinsamen Mittagessen verspeist.

10 Ulmen Ausgabe 10/2013 Aus den Gemeinden BAD BERTRICH Bürozeiten des Ortsbürgermeisters im Gemeindebüro dienstags von Uhr im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle, Schulstraße, Tel /953661, Fax: Außerhalb der Bürozeiten: Termine jederzeit nach tel. Vereinbarung 02678/365 o. 0172/ , ortsgemeinde.alflen@web.de Verlegung Bürostunde Am Dienstag, 12. März fällt die Bürostunde durch die Teilnahme an der Sitzung des Land-, Forst-, Umweltausschuss aus. Ersatztermin: Freitag, 15. März von Uhr im Gemeindebüro. Ich bitte um Beachtung Mit freundlichen Grüßen Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister Jagdgenossenschaft Alflen Terminänderung Die Jahreshauptversammlung 2013 findet am , um Uhr im Gasthaus Stüffje statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totengedenken 2. Jahresbericht 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstands 5. Wahl der Kassenprüfer für das kommende Jahr 6. Anträge 7. Genehmigung des Haushaltsplans 8. Verwendung des Reinerlös 9. Verschiedenes Anträge für die Jahreshauptversammlung am sind bis spätestens einzureichen. Später eingereichte Anträge werden in der Sitzung nicht mit aufgenommen. Laut Satzung der Jagdgenossenschaft können nur Jagdgenossen bzw. Teilnehmer, die eine schriftliche Vollmacht eines Jagdgenossen besitzen, an der Versammlung teilnehmen. Die Niederschrift sowie der Haushaltsplan liegen vom bis zum beim Jagdvorsteher öffentlich aus. AUDERATH Jagdgenossenschaft Auderath Am findet im Schulungsraum der FFW Auderath (Feuerwehrhaus) um 20:00 Uhr die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Auderath statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Jahresbericht 2. Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes 4. Verwendung der Jagdpacht 5. Verschiedenes Es wird darauf hingewiesen, dass nur Jagdgenossen an dieser Versammlung teilnehmen dürfen. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten oder durch einen Verwandten in gerader Linie mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Etwaige Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind vor der Sitzung, zur Fortschreibung des Jagdkatasters, durch Vorlage eines Grundbuchauszuges dem Vorstand anzuzeigen. Um rege Teilnahme wird gebeten. Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Gemeinderates Bad Bertrich Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Bad Bertrich ein, die am Mittwoch, den , um 20:00 Uhr im Bürgerhaus Falkenlay in Kennfus stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde gemäß 16 a Gemeindeordnung 2. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Bauleitung zur Oberflächensanierung des Parkdecks 3. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Herstellungsarbeiten von Grabstätten auf dem Friedhof in Bad Bertrich 4. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung einer Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen im Kurkomplex 5. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. 94 Abs. 3 GemO 6. Hausnummerierung in der Ortsgemeinde Bad Bertrich Ortsteil Kennfus Zur Falkenlay 7. Nachwahl eines Mitgliedes bzw. stellvertretenden Mitgliedes für den a) Haut- und Finanzausschuss b) Bauausschus, Bau- und Planungsausschuss sowie Ausschuss für Grün- und Parkanlagen c) Rechnungsprüfungsausschuss 8. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil Im nicht öffentlichen Teil werden Personalangelegenheit behandelt; außerdem wird der Gemeinderat über verschiedene Themen informiert. gez. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin Fundsachen In der Touristikagentur Bad Bertrich wurden folgende Gegenstände als Fundsache abgegeben: 1 Paar Herrenhandschuhe 1 einzelner Schlüssel 3 Schlüssel am Ring 1 Ansteckpin 1 Schlüsselbund mit drei Schlüsseln 1 einzelner Schlüssel mit Anhänger Total 1 Strassarmband 1 olivgrüne Kapuze 1 silberfarbener Ring mit Stein 1 Geldbetrag Die Gegenstände werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen verwahrt. Ulmen, Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen - Fundbüro - Sprechstunden im Gemeindebüro Das Gemeindebüro ist grundsätzlich wie folgt geöffnet: dienstags von Uhr bis Uhr und donnerstags von Uhr bis Uhr. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Büro am Dienstag, geschlossen ist. Meine Sprechstunde ist jeweils donnerstags von Uhr bis Uhr. Zur Sprechzeit bin ich telefonisch unter erreichbar. Gerne können sie auch eine senden an: ortsgemeinde@bad-bertrich.de oder an beatrix.lauxen@ortsgemeinde-bad-bertrich.de Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel Alte Mühle zu kontaktieren, da es mir dort - vor Publikumsverkehr - nicht möglich ist, Ihre Angelegenheiten vertraulich zu behandeln. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin Ortsvorsteher von Kennfus: Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnummern 02674/1373 oder mobil unter sowie im Internet unter FriedhelmJusten@t-online.de zu erreichen. In dringenden Fällen auch dienstlich unter 06571/

11 Ulmen Ausgabe 10/2013 BEUREN Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Freitags von Uhr bis Uhr im Bürgerhaus Termine nachtelefonischer Vereinbarung Tel / oder 0172/ Vandalismus Leider gibt es Zeitgenossen, die mit sich und ihrer sinnlosen Langeweile nichts anfangen können und sich an fremdem Eigentum vergreifen müssen. So geschehen in der letzten Woche auf dem Sportgelände in Beuren, wo Tornetze zerschnitten wurden, Gegenstände wie Bänke die Treppe hinab geworfen wurden und etliche Dinge mehr. Dieses Verhalten ist nicht mehr zu akzeptieren und wird daher unnachgiebig verfolgt werden. Karl-Peter Uebereck, Ortsbürgermeister Jagdgenossenschaft Beuren Einladung zur Jahreshauptversammlung Am Samstag, dem 6. April 2013 findet um Uhr im Gasthaus Grillhütte die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Beuren statt. Die Tagesordnung lautet wie folgt: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Kassenwartes 3. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes 4. Genehmigung des Haushaltes 2013/ Verwendung der Jagdpacht 6. Verschiedenes Es wird darauf hingewiesen, dass nur Jagdgenossen an dieser Versammlung teilnehmen können. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten oder einen Verwandten in gerader Linie aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Zur Fortschreibung des Jagdkatasters sind etwaige Eigentumsveränderungen durch Vorlage eines Grundbuchauszuges dem Jagdvorstand anzuzeigen. Der Jagdvorstand Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Stadtrates Büchel Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Büchel ein, die am Dienstag, den , um 19:00 Uhr im Sitzungsraum der Mehrzweckhalle in Büchel stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde gemäß 16 a Gemeindeordnung 2. Zuschussantrag des SV Büchel für eine Umbaumaßnahme 3. Zuschussantrag des SV Büchel an die Jagdgenossenschaft 4. Beratung über die Höhe des Holzpreises für Leseholz 5. Beratung u. Beschlussfassung über die Beteiligung an der MEHR Energie eg 6. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 7. Bauangelegenheit 8. Bauangelegenheit 9. Terminierung von Gemeinderatssitzungen 10. Mitteilungen gez. Willi Rademacher, Ortsbürgermeister Bauherrenberatung im Rahmen der Dorferneuerung in der Ortsgemeinde Büchel Beratungsleistungen für private und öffentliche Dorferneuerungsmaßnahmen Im Rahmen der Umsetzung des vorliegenden Dorferneuerungskonzeptes der Ortsgemeinde Büchel sollen u.a. Beratungsleistungen angeboten werden, um eine Abstimmung und Koordination von privaten und öffentlichen Maßnahmen mit der Entwicklungsplanung zu ermöglichen. Die Ortsgemeinde Büchel hat aus diesem Grunde mit dem Ingenieurbüro, welches auch das Dorferneuerungskonzept entwickelt und aufgestellt hat, einen Beratervertrag abgeschlossen, wonach das Büro die städtebauliche Beratung für die Ortsgemeinde Büchel und deren Bürger übernimmt, und zwar insbesondere zur - planerischen Untersuchung und Anpassung einzelner Erneuerungs- und Renovierungsmaßnahmen an den Entwicklungsplan bzw. zur Wahrung des charakteristischen dörflichen Erscheinungsbildes - Prüfung von Bauvorhaben auf ihre bauordnungs- und planungsrechtliche Durchführbarkeit sowie die Bewertung hinsichtlich der Einfügung in das Ortsbild. Bei vorgesehenen Aus-, Umbau- und Renovierungsarbeiten an ortsbildprägenden Gebäuden besteht also die Möglichkeit, dieses Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen. Die Beratungen sind für die Bauherren kostenlos. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Förderung von privaten Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung besteht. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den Dorferneuerungsbeauftragten bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell. Sollte Ihrerseits Interesse an einer sogenannten Bauherrenberatung im Rahmen der Dorferneuerung bestehen, wenden Sie sich bitte an Herrn Ortsbürgermeister Rademacher oder die Bauabteilung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen (Telf / oder 203). Nehmen Sie das kostenlose Beratungsangebot an. Ein unverbindlicher Termin mit dem beratenden Ingenieurbüro wird dann kurzfristig vermittelt. März 2013 Für die Ortsgemeinde Büchel Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Bauabteilung

12 Ulmen Ausgabe 10/2013 Jagdgenossenschaft Büchel Bekanntmachung Am Samstag, dem 16. März 2013 findet im Gasthaus Zur Post um Uhr die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Büchel statt. Alle Jagdgenossen sind herzlichst dazu eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Jahresbericht 2. Kassenbericht 3. Entlastung des Vorstandes 4. Wahl der Kassenprüfer für die Jahreshauptversammlung Zuschussanträge 6. Genehmigung des Haushaltsplanes 2013/ Verwendung des Reinertrages 8. Verschiedenes Es wird darauf hingewiesen, dass nur Jagdgenossen an dieser Versammlung teilnehmen können. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten oder durch einen Verwandten in gerader Linie aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Etwaige Eigentumsveränderungen sind vor der Sitzung zur Fortschreibung des Jagdkatasters durch Vorlage eines Grundbuchauszuges dem Vorstand anzuzeigen. Zur besseren Planung des Essens bitten wir die teilnehmenden Jagdgenossen sich bei einem Mitglied des Vorstandes für die Versammlung anzumelden. Büchel, den Der Jagdvorstand FILZ Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Gemeinderates Filz Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Filz ein, die am Montag, den , um 18:00 Uhr im Gemeindehaus in Filz stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2013 und Anlagen 2. Beratung u. Beschlussfassung über die Beteiligung an der MEHR Energie eg 3. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 4. Mitteilungen gez. Alfons Hieronimus, Ortsbürgermeister GEVENICH Sprechstunden des Ortsbürgermeisters dienstags von bis Uhr im Bürgerhaus Termine jederzeit nach telefonischer Vereinbarung Tel /1405 oder 0170/ Öffentliche Bekanntmachung Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Gevenich vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gevenich hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Inhaltsübersicht: Öffentliche Bekanntmachung Friedhofssatzung Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten 5 Verhalten auf dem Friedhof 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit 8 Särge 9 Grabherstellung 10 Ruhezeit 11 Umbettungen 4. Grabstätten 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten 13 Reihengrabstätten 13a Gemischte Grabstätten 14 Wahlgrabstätten 15 Urnengrabstätten 15a Pflegefreie Grabstätten 16 Ehrengrabstätten 5. Gestaltung der Grabstätten 17 Wahlmöglichkeit 18 Allgemeine Gestaltungsvorschriften 6. Grabmale 19 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften 20 Zustimmungserfordernis zum Errichten und Ändern von Grabmalen 21 Standsicherheit der Grabmale 22 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale 7. Herrichten und Pflege der Grabstätten 24 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten 25 Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften 26 Vernachlässigte Grabstätten 8. Leichenhalle 27 Benutzen der Leichenhalle 9. Schlussvorschriften 28 Alte Rechte 29 Haftung 30 Ordnungswidrigkeiten 31 Gebühren 32 Inkrafttreten Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Ortsgemeinde Gevenich gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof. 2 Friedhofszweck (1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Gemeinde. (2)Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Tode Einwohner der Gemeinde waren, b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder c) ohne Einwohner zu sein, nach 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu bestatten sind. (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. 3 Schließung und Aufhebung (1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) vgl. 7 BestG. (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten (Sondergräber) erlischt, wird dem Nuzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt enes weiteren Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahl- bzw. Urnengrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist. (3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren.

13 Ulmen Ausgabe 10/2013 Die in Reihen- oder Urnenreihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Gemeinde in andere Grabstätten umgebettet. (4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekannt gemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist. (5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihen- oder Urnenreihengrabstätten? soweit möglich? einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt. (6) Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde auf ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts. 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten (1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang bekannt gegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. (2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen. 5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet, a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art, sowie mit Rollern oder Skatern zu befahren; Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen, b) Waren aller Art, sowie gewerbliche Dienste anzubieten, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen, d) Druckschriften zu verteilen, e) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, f) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen, g) Tiere? ausgenommen Blindenhunde? mitzubringen, h) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. i) ohne Auftrag eines Nutzungsberechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren (3) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden. 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof, der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen über die Genehmigungsfiktion nach 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach 42a Abs. 2 Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner vom (GVBl. S. 355) abgewickelt werden. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. (3) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte. Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden oder seinen Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen. (4) Die Zulassung kann zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen. 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt 15 Abs. 3. (2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest. (4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gem. 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt. (5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, ein Elternteil mit seinem nicht über 1 Jahr alten Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch Geschwister im Alter bis zu 1 Jahr in einem Sarg bestattet werden. 8 Särge (1) Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. (2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. (3) Für die Bestattung in vorhandenen Grüften sind nur Metallsärge oder Holzsärge mit Metalleinsatz zugelassen, die luftdicht verschlossen sind. 9 Grabherstellung (1) Der Grabaushub obliegt den Nutzungsberechtigten. Ist im Einzelfall der Grabaushub von der Ortsgemeinde sicherzustellen, wird die Leistung den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. (4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten. 10 Ruhezeit Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre. 13a Abs. 3 bleibt unberührt. 11 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb der Gemeinde im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. 3 Abs. 2 bleibt unberührt. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in belegte Grabstätten umgebettet werden.

14 Ulmen Ausgabe 10/2013 (4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten die Verantwortlichen nach 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Gemeinde ist bei dringendem öffentlichem Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (5) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmers bedienen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden. 4. Grabstätten 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten (1) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Reihengrabstätten, b) Wahlgrabstätten, c) Urnengrabstätten als Reihengrabstätten, d) Pflegefreie Grabstätten e) Ehrengrabstätten. (2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. 13 Reihengrabstätten (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nicht möglich. (2) In jeder Reihengrabstätte darf - außer in den Fällen des 7 Abs. 5 und des 13a - nur eine Leiche bestattet werden. (3) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird 1 Monat vorher veröffentlicht. 13a Gemischte Grabstätten (1) Ein Einzelgrabfeld nach 13 Abs. 2 Buchst. b) kann durch Beschluss des Ortsgemeinderats in ein Grabfeld mit gemischten Grabstätten umgewidmet werden. (2) Gemischte Grabstätten sind bereits durch eine Erdbestattung belegte Einzelgräber ( 13 Abs. 1), in denen auf Antrag des Nutzungsberechtigten zusätzlich die Beisetzung mehrerer Aschen gestattet werden kann. Die Grabstätte gilt ab der zweiten Bestattung als Wahlgrabstätte. (3) Die Dauer des Nutzungsrechts der Grabstätte richtet sich nach der Ruhezeit der ersten Bestattung. Die zusätzliche Beisetzung einer Asche darf im Einzelfall nur dann erfolgen, wenn die verbleibende Ruhezeit nach der ersten Bestattung noch mindestens 15 Jahre beträgt. 14 Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird. (2) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes. (3) In einer Wahlgrabstätte dürfen lediglich 2 Erdbestattungen durchgeführt werden. (4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist. Weiterhin darf die Beisetzung von Urnen erfolgen, solange die verbleibende Ruhefrist noch mindestens 15 Jahre beträgt. (5) Das Nutzungsrecht kann nur einmal für die gesamte Wahlgrabstätte wieder verliehen werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren. (6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: a) auf den überlebenden Ehegatten, b) auf die Kinder, c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, d) auf die Eltern, e) auf die Geschwister, f) auf sonstige Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt. (7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 6 Satz 2 genannten Personen übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden. Bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (9) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. (10) Bei Rückgabe von Wahlgrabstätten wird an den Nutzungsberechtigten die für die Wahlgrabstätte gezahlte Gebühr unter Berücksichtigung der verbleibenden, auf volle Jahre abgerundeten Nutzungszeit anteilig zurückerstattet. 15 Urnengrabstätten (1) Aschen dürfen beigesetzt werden a) in Urnenreihengrabstätten, b) in Reihengrabstätten, c) in Wahlgrabstätten d) in pflegefreien Urnenreihengrabstätten. (2) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden. (3) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen. (4) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten. 15a Pflegefreie Grabstätten (1) Pflegefreie Grabstätten werden als Grabstätten sowohl für Erdals auch für Urnengrabstätten zur Verfügung gestellt. (2) Die Friedhofsverwaltung bestimmt die Lage der Grabstätte. Die Grabstätte wird als Rasengrabstätte zur Verfügung gestellt. (3) Innerhalb dieses Feldes sind keine stehenden Grabmale, Grabschmuck und Grablampen erlaubt. Es ist zulässig, Namenstafeln in der Größe von 0,30 m x 0,40 m (Länge x Breite in Querformat) auf den pflegefreien Grabstätten aufzubringen. Diese Tafeln sind ebenerdig zu versenken. (4) In den Gebühren ist eine Beteiligung an den Kosten der Pflege für die gesamte Grabstätte enthalten. Weiterhin wird die Namenstafel seitens der Gemeinde beschafft. Diese Kosten sowie die Kosten der Beschriftung der Namenstafel sind ebenfalls in den Gebühren enthalten.

15 Ulmen Ausgabe 10/ Ehrengrabstätten Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. 5. Gestaltung der Grabstätten 17 Wahlmöglichkeit (1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften eingerichtet. 18 Allgemeine Gestaltungsvorschriften Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. 6. Grabmale 19 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften (1) Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen auf Grabfeldern ohne besondere Gestaltungsvorschriften unterliegen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung keinen besonderen Anforderungen. Die übrigen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt. 20 Zustimmungserfordernis zum Errichten und Ändern von Grabmalen (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Der Antragsteller hat bei Reihengrabstätten die Grabzuweisung vorzulegen, bei Wahlgrabstätten sein Nutzungsrecht nachzuweisen. (2) Den Anträgen sind zweifach beizufügen der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung. In besonderen Fällen kann die Vorlage des Modells im Maßstab 1:10 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden. (3) Für die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. (4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Erteilung der Zustimmung errichtet bzw. geändert worden ist. 21 Standsicherheit der Grabmale Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemeinen anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend 22 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich zweimal - im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst -. Verantwortlich dafür ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte ( 13) gestellt hat; bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. (2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.b. Umlegen von Grabmalen) treffen, wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Gemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. 24 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. 23 Entfernen von Grabmalen (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen nicht innerhalb drei Monaten abholen, gehen sie entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über, wenn dieses bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei der Genehmigung für die Errichtung des Grabmales oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen. 7. Herrichten und Pflege der Grabstätten 24 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des 18 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen. (2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gemäß 9 BestG), bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich. (3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen. (4) Reihen- und Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb sechs Monaten nach der Bestattung, Wahlgrabstätten innerhalb von sechs Monaten nach der Verleihung des Nutzungsrechtes hergerichtet werden. (5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. (6) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln ist nicht gestattet. 25 Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Die Herrichtung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen Anforderungen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher. 26 Vernachlässigte Grabstätten (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen. (2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der Grabstätte. 8. Leichenhalle 27 Benutzen der Leichenhalle (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen, wobei in besonderen Fällen (z.b. Unfalltod) Ausnahmen möglich sind. (2) Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen. (3) Die Särge der an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmungen meldepflichtigen Krankheit Verstorbenen sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden.

16 Ulmen Ausgabe 10/2013 Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes. 9. Schlussvorschriften 28 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. (2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer oder von mehr als 30 Jahren werden auf Nutzungszeit(en) nach 14 Abs. 1 oder 15 Abs. 3 dieser Satzung seit Verleihung begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche. (3) Im Übrigen gilt diese Satzung. 29 Haftung Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. 30 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Friedhof entgegen der Bestimmungen des 4 betritt, 2. sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt ( 5 Abs. 1), 3. gegen die Bestimmungen des 5 Satz 2 verstößt, 4. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt ( 6 Abs. 1), 5. Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt ( 11), 6. als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert ( 21 Abs. 1 und 3), 7. Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt ( 23 Abs. 1), 8. Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält ( 21, 22 und 23), 9. Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel verwendet ( 24 Abs. 6), 10. Grabstätten nicht oder entgegen des 25 bepflanzt, 11. Grabstätten vernachlässigt ( 26), 12. die Leichenhalle entgegen 27 Abs. 1 und Abs. 3 betritt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000, EUR geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom (BGBl. I S. 481) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. 31 Gebühren Für die Benutzung der von der Gemeinde verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. 32 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom mit allen Änderungen und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft. Gevenich, den gez. (DS) Karl-Josef Fischer, Ortsbürgermeister Hinweis: Gemäß 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Weiterer Hinweis: In der Bekanntmachung dieser Satzung im Vulkanecho Ausgabe 8/2013 (Erscheinungsdatum: ) war in 12 Absatz 1 versehentlich pflegefreie Grabstätten nicht aufgeführt. Aus diesem Grund erfolgt hiermit eine erneute Bekanntmach GILLENBEUREN Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel. + Fax: 02677/1599, rodenkirch@t-online.de Brennholzverlosung Die Brennholzverlosung findet am Donnerstag, den um Uhr im Gemeindehaus statt. Lutzerath Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel.: 02677/226, Fax: 02677/910387, Mobil: 0151/ ortsgemeinde-lutzerath@freenet.de Hinweis betr. Zusammenlegung Immerath Auf die Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) - Mosel - vom betr. Zusammenlegung Immerath - veröffentlicht in der Rubrik: Andere Behörden wird besonders hingewiesen. Regelmäßige Dienstzeiten des Ortsbürgermeisters im Bürgerbüro finden immer mittwochs von bis Uhr statt. Zusätzlich, für alle Berufstätigen, jeden 1. Freitag im Monat von bis Uhr. Kulturhaus Alte Schule, Trierer Straße 36 Tel /226, Fax 02677/ Handy In dringenden Angelegenheiten können selbstverständlich jederzeit Termine telefonisch vereinbart werden. Immer bürgernah und für Sie da! Ihr Ortsbürgermeister Günter Welter SCHMITT Nachruf Mit Trauer nehmen wir Abschied von Herrn Alfred TERNES * aus Schmitt. Der Verstorbene war viele Jahre in seiner Heimatgemeinde ehrenamtlich aktiv, so gehörte er dem Gemeinderat an und engagierte sich in der Schmitter Feuerwehr. Wir nehmen in Dankbarkeit Abschied und werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Wilfried Linden Ortsbürgermeister und Wehrführer

17 Ulmen Ausgabe 10/2013 ULMEN Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Stadtrates Ulmen Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Ulmen ein, die am Donnerstag, den , um 19:00 Uhr im Gemeindehaus Am Maar in Ulmen stattfindet. Tagesordnung: Nicht öffentlicher Teil (19:00 Uhr) 1. Vertragsangelegenheit 2. Mitteilungen Öffentlicher Teil (ab ca: 19:15 Uhr) 3. Einwohnerfragestunde gemäß 16 a Gemeindeordnung 4. Beratung und Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage - Braden Büsch a) über die Anregungen aus der Trägerbeteiligung nach 4 Abs. 2 BauGB und der Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss 5. Reaktivierung der Eifelquerbahn Weiterbetrieb der touristischen Verkehre 6. Durchführung des Scheunenfestes 7. Beratung und Beschlussfassung über die Mitgliedschaft im Verein Unser-Klima-Cochem-Zell e.v. 8. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss des Gas-Konzessionsvertrages 9. Bekanntgabe einer Eilentscheidung (Auftragsvergabe für die Reparatur der Heizungsanlage auf dem Campingplatz) 10. Mitteilungen gez. Günther Wagner, Stadtbürgermeister Die Fraktionssitzungen finden wie folgt statt: CDU-Fraktion / FWG Dr. Bangert / FWG Mohr: Dienstag, , 19:30 Uhr Sitzungssaal, Gemeindehaus am Maar, Ulmen SPD-Fraktion: Montag, , 19:00 Uhr Sitzungssaal, Gemeindehaus am Maar, Ulmen FWG Bürger für Ulmen e.v. : Dienstag, , 19:30 Uhr Hotel Bürgerstube, Ulmen Ostermarkt 2013 Vergabe von Brennholz Am möchten wir das von Ihnen bestellte Brennholz zuweisen. Wir treffen uns hierzu wieder im Vereinsheim des Eifelvereins Ortsgruppe Ulmen, am um Uhr. Die Ihnen zugewiesene Menge weicht gegebenenfalls geringfügig von Ihrer Bestellmenge ab, hierfür bitten wir um Verständnis! Die Vergabe von Kronen- u. Reiserlosen erfolgt separat, wir werden uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. G. Klees, Forstrevier Ulmen Jagdgenossenschaft Ulmen Jahreshauptversammlung Am Freitag, dem um 20:00 Uhr, sind alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Ulmen zur Jahreshauptversammlung ins Dorfgemeinschaftshaus nach Vorpochten eingeladen. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Jahresbericht des Jagdvorsteher 3. Bericht des Kassenführer 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Neuwahl der Kassenprüfer 7. Satzungsänderung 8. Verwendung der Jagdpacht 9. Verschiedenes gez. Siegfried Mohr, Jagdvorsteher Sprechstunden des Stadtbürgermeisters Die Sprechstunden des Ulmener Stadtbürgermeisters Günther Wagner finden dienstags von 9.00 bis Uhr, donnerstags von bis Uhr, oder nach telefonischer Vereinbarung im Gemeindebüro, In der Lay 4, statt. Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an , per Fax an oder per an buergermeister@stadt-ulmen.de wenden. Ulmener Bauernmarkt Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Gäste der Stadt Ulmen, unser diesjähriger Ostermarkt findet, verbunden mit einem verkaufsoffenen Sonntag, in diesem Jahr am statt. Auf dem Alten Postplatz Jeden Samstag von Uhr Ich darf Sie heute schon einladen, sich Zeit für einen Bummel über unseren Ostermarkt zu nehmen. Ihr Günther Wagner, Stadtbürgermeister Obst Honig Eier Gemüse Geflügel Südfrüchte Nudeln

18 Ulmen Ausgabe 10/2013 URSCHMITT Sprechstunde des Ortsbürgermeisters dienstags von bis Uhr im Bürgerhaus Ursmadia, Tel. 0151/ Jagdgenossenschaft Urschmitt Generalversammlung Am Samstag, den , 20:00 Uhr findet, im Partyraum des Bürgerhauses Ursmadia, die Generalversammlung der Jagdgenossenschaft Urschmitt statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen eingeladen werden. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Jahresrückblick 2. Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung des Vorstandes 5. Genehmigung des Haushaltsplanes 2013 / Ausflug Verschiedenes Es wird darauf hingewiesen, dass nur Jagdgenossen an dieser Versammlung teilnehmen dürfen. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, einen Verwandten gerader Linie oder einen anderen Jagdgenossen aufgrund einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen. Zur Fortschreibung des Jagdkatasters sind etwaige Eigentumveränderungen in der Forst- und Landwirtschaft durch Vorlage eines Grundbuchauszuges dem Jagdvorsteher anzuzeigen. Der Termin für die Einsichtnahme der Niederschrift zur o.g. Versammlung sowie der Haushaltsplan 2013 / 2014 wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert im Mitteilungsblatt veröffentlicht. WAGENHAUSEN Hinweis betr. Zusammenlegung Winkel Auf die Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) - Mosel - vom betr. Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Winkel -veröffentlicht in der Rubrik: Andere Behörden wird besonders hingewiesen. Hinweis betr. Zusammenlegung Immerath Auf die Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) - Mosel - vom betr. Zusammenlegung Immerath - veröffentlicht in der Rubrik: Andere Behörden wird besonders hingewiesen. Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Gemeinderates Wagenhausen Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Wagenhausen ein, die am Montag, den , um 20:00 Uhr im Gemeindehaus in Wagenhausen stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2013 und Anlagen 2. Beratung u. Beschlussfassung über die Beteiligung an der MEHR Energie eg 3. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von Herrn Alois Peters zur Befestigung eines Wirtschaftsweges 4. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 5. Mitteilungen gez. Heinz-Werner Hendges, Ortsbürgermeister Weiler Ortsbürgermeister Otto Schneiders Tel /1064 o. 0151/ , Fax 02678/ ottoschneiders@t-online.de Reiserlose 2013 Folgende Lose sind ausgezeichnet: Bilay: Los Weilerbach: Los Weg hoch Richtung Burglay: Los Das Aufarbeiten der restlichen Lose wird in den nächsten Tagen erfolgen. Der Großteil der restlichen Lose wird im Distrikt Friedheck hinter dem Gatter und Auf Heistert (Huddelakoul), aufgearbeitet. Weitere Informationen folgen. Otto Schneiders, Ortsbürgermeister Jagdgenossenschaft Weiler Am Freitag, den findet im Gasthaus Schmitz in Weiler um Uhr die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Weiler statt, zu der wir alle Jagdgenossen einladen. Tagesordnung: Top 1: Eröffnung und Begrüßung Top 2: Kassenbericht Top 3: Top 4: Ausflug 2013 Top 5: Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes Verwendung der Jagdpacht und Aufstellen des Haushaltsplanes 2013/2014 Top 6: Wahl der Kassenprüfer 2014 Top 7: Beschluss einer neuen Satzung Top 8: Verschiedenes Die Niederschrift dieser Versammlung sowie der Haushaltsplan 2013/2014 liegen ab dem für 2 Wochen zur Einsichtnahme für Jagdgenossen beim Jagdvorsteher aus. Zur Fortschreibung des Jagdkatasters sind etwaige Eigentumsveränderungen in Forst- und Landwirtschaft durch Vorlage eines Grundbuchauszuges dem Jagdvorsteher anzuzeigen. N. Theobald, Jagdvorsteher WOLLMERATH Hinweis betr. Zusammenlegung Winkel Auf die Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) - Mosel - vom betr. Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Winkel -veröffentlicht in der Rubrik: Andere Behörden wird besonders hingewiesen. Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Gemeinderates Wollmerath Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Wollmerath ein, die am Montag, den , um 19:00 Uhr im Gemeindehaus in Wollmerath stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2013 und Anlagen 2. Beratung u. Beschlussfassung über die Beteiligung an der MEHR Energie eg 3. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 4. Mitteilungen gez. Wolfgang Schmitz, Ortsbürgermeister

19 Ulmen Ausgabe 10/2013 ANDERE BEHÖRDEN Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) - Mosel - Abteilung Landentwicklung Mittelmosel Görresstraße 10, Bernkastel-Kues Tel.: 06531/ , Fax: -103, dlr-mosel@dlr.rlp.de, Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Winkel Az.: HA.6.2 Öffentliche Bekanntmachung Aktion Mehr Grün durch Flurbereinigung / 2. Durchlauf In dem Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Winkel wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine 2. Aktion Mehr Grün durch Flurbereinigung durchgeführt. Hierzu können interessierte Beteiligte einen Antrag auf Bestellung von hochstämmigen Obstbäumen und heimischen Sträuchern stellen. Im Rahmen dieser Aktion wird den Beteiligten die Möglichkeit geboten, hochstämmige Obstgehölze sowie heimische Laubbäume, Sträucher und Kletterpflanzen zu bestellen. Weiterhin zur Verfügung gestellt werden Baumpfähle, Bindematerial und Wildschutzspiralen. Das Material wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Pflanzung der bestellten Gehölze darf nur auf Grundstücken erfolgen, die zu dem Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Winkel gehören. Die Auslieferung der Gehölze ist für November 2013 vorgesehen. Antragsunterlagen sind erhältlich beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Tessenowstr. 6, Trier, beim DLR Mosel, Görrestraße 10, Bernkastel- Kues, beim TG - Vorsitzenden, Herrn Norbert Tauer, Reimelshof in Winkel sowie beim Ortsbürgermeister, Herrn Jörg Prescher, Brühlenbachsweg 17 in Winkel. Die Anträge sind bis spätestens 3. Mai 2013 beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Tessenowstr. 6, Trier einzureichen. Info: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel 0651/ oder Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel 06531/ Bernkastel-Kues, den Im Auftrag, gez. Carsten Neß Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) - Mosel - Abteilung Landentwicklung Mittelmosel Görresstraße 10, Bernkastel-Kues Tel.: 06531/ , Fax: -103, dlr-mosel@dlr.rlp.de, Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Immerath Az.: HA.6.2 Öffentliche Bekanntmachung Aktion Mehr Grün durch Flurbereinigung / 2. Durchlauf In dem Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Immerath wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine 2. Aktion Mehr Grün durch Flurbereinigung durchgeführt. Hierzu können interessierte Beteiligte einen Antrag auf Bestellung von hochstämmigen Obstbäumen und heimischen Sträuchern stellen. Im Rahmen dieser Aktion wird den Beteiligten die Möglichkeit geboten, hochstämmige Obstgehölze sowie heimische Laubbäume, Sträucher und Kletterpflanzen zu bestellen. Weiterhin zur Verfügung gestellt werden Baumpfähle, Bindematerial und Wildschutzspiralen. Das Material wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Pflanzung der bestellten Gehölze darf nur auf Grundstücken erfolgen, die zu dem Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Immerath gehören. Die Auslieferung der Gehölze ist für November 2013 vorgesehen. Antragsunterlagen sind erhältlich beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Tessenowstr. 6, Trier, beim DLR Mosel, Görrestraße 10, Bernkastel- Kues, beim TG - Vorsitzenden, Herrn Martin Vickus, Heckenhof in Immerath sowie beim Ortsbürgermeister, Herrn Stefan Harbecke, Hauptstraße 28 in Immerath. Die Anträge sind bis spätestens 3. Mai 2013 beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Tessenowstr. 6, Trier einzureichen. Info: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel 0651/ oder Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel 06531/ Bernkastel-Kues, den Im Auftrag, gez. Carsten Neß Stat. Landesamt Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 hat begonnen Interessierte Haushalte können noch teilnehmen Seit Beginn des Jahres läuft die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 (EVS 2013), eine freiwillige Erhebung der amtlichen Statistik bei Privathaushalten. Die Ergebnisse der EVS, die im Turnus von fünf Jahren stattfindet, stellen für Politik, Wirtschaft, Wissenschaft wie auch für Bürgerinnen und Bürger eine wertvolle und unverzichtbare Informationsquelle dar. Die Bereitschaft zur Mitwirkung an dieser freiwilligen Erhebung ist erfreulich hoch, erklärt der Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Jörg Berres. Allerdings wäre zur Verbesserung der Datenqualität vor allem in einzelnen Teilgruppen eine noch größere Teilnehmerzahl wünschenswert. Das gelte insbesondere für Haushalte von Selbstständigen, Arbeitern und Nichterwerbstätigen. Der Aufwand zahlt sich für die teilnehmenden Haushalte doppelt aus. Sie bekommen nicht nur einen besseren Überblick über die eigenen Einnahmen und Ausgaben, sondern erhalten vom Statistischen Landesamt nach Abschluss der Erhebung auch eine finanzielle Anerkennung von mindestens 80 Euro. Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik ist der Datenschutz auch hier umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Die teilnehmenden Haushalte erhalten Fragebögen zu Einnahmen und Ausgaben, Geld- und Sachvermögen sowie zur Wohnsituation und zur Ausstattung mit langlebigen Konsumgütern wie Auto, Fernseher oder Spülmaschinen. Zusätzlich führen sie drei Monate lang ein Haushaltsbuch. Interessierte Haushalte können sich im Internet unter de über die Erhebung informieren und sich direkt online anmelden. Alternativ können sie sich auch telefonisch (kostenfrei unter ), per (haushaltserhebungen@statistik.rlp.de) oder schriftlich an das Statistische Landesamt, Sachgebiet EVS, Bad Ems, wenden. SONSTIGE MITTEILUNGEN Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Achtung Trojaner - Verbraucherzentrale warnt vor erneuter Welle s mit infizierten Anhängen Vor einer neuen Welle s mit infizierten zip- oder pif-anhängen warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wieder einmal sind unseriöse s mit den unterschiedlichsten Trojanern in Umlauf. Die Empfänger werden aufgefordert, den beigefügten zipoder pif-anhang unbedingt zu öffnen, da dieser beispielsweise die Rechnung oder die Widerrufsbelehrung für den angeblichen Vertragsabschluss enthalte. Finger weg, sagt Martina Totz von der Verbraucherzentrale: Wer den Anhang öffnet, aktiviert eine Schadsoftware, die Daten auf dem Rechner ausspähen kann. Üblicherweise nutzen Betrüger solche Programme, um Rechner fernzusteuern, sensible Daten auszukundschaften oder zu verschlüsseln. Die Verbraucherschützerin rät, Mails von unklaren und undefinierbaren Absendern am besten nicht zu öffnen und zu beantworten, sondern gleich zu löschen. Folgende Beispiele für die aktuellsten Varianten nennt die Verbraucherzentrale: Die s enthalten Forderungen für nie bestellte Waren, wie Elektro- oder Multimediageräte bekannter Marken oder Mahnungen von Versandhäusern. Entweder wird die Einschaltung eines Inkasso-Büros angedroht, um die angeblichen Forderungen von mehreren hundert Euro einzutreiben oder die wurde von einem angeblichen Inkassobüro versandt. Diese s kommen von den unterschiedlichsten kryptischen, häufig auch privaten Absenderadressen. Am Schluss der Mail grüßt dann freundlich die Kundenbetreuung oder das Support-Team eines tatsächlich existierenden Unternehmens. Die genannten Unternehmensadressen sind allerdings fehlerhaft. Aus Kaiserslautern wird zum Beispiel: Keiserslauter. Andere s machen angeblich offene Forderungen der Firma PayPal geltend. Sie stammen scheinbar von den Inkassobüros Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart oder vom Inkassobüro National Inkasso GmbH aus Düsseldorf.

20 Ulmen Ausgabe 10/2013 Die Mails enthalten das vermeintliche Logo des Inkassobüros, das vom Original kaum zu unterscheiden ist, und verwenden die Absender-Adresse des tatsächlich existierenden Inkassobüros. Die betroffenen Inkassobüros warnen auf ihrer Homepage bereits vor diesem Missbrauch und distanzieren sich ausdrücklich. Auch der Absender der Telekom Deutschland GmbH wird missbräuchlich für eine angebliche Monatsrechnung verwendet. Die Mail wird an Kunden und Nicht-Kunden verschickt und beinhaltet einen echten Link zur Telekom? Homepage. Auch der Schriftzug ist täuschend echt. Wer eine Trojaner-Datei versehentlich geöffnet hat, sollte am besten einen Computerfachmann um Hilfe bitten. Richtig versichert - viel Geld gespart Vortrag und Sonderberatung bei der Verbraucherzentrale in Cochem Wissen Sie, welche Versicherung Sie in verschiedenen Lebensphasen unbedingt benötigen und welche eher überflüssig sind? Im Vortrag Richtig versichert - viel Geld gespart gibt die Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale in Cochem hilfreiche Tipps für einen optimalen Versicherungsschutz. Sie geht auch darauf ein, wie man einen preisgünstigen Versicherer findet und wie man überflüssige Versicherungen wieder los wird. Der Vortrag findet am Montag, dem 18. März 2013 von 15 bis 16 Uhr in Cochem im Hauptgebäude der Kreisverwaltung, Endertplatz, Raum 450 statt. Die Teilnahme am Vortrag ist kostenfrei. Im Anschluss an den Vortrag haben die Teilnehmer/innen die Möglichkeit, zusammen mit der Versicherungsexpertin ihren eigenen konkreten Versicherungsbedarf abzustecken. Mithilfe eines Fragebogens kann die Expertin mittels einer computergestützten Versicherungsanalyse ermitteln, welche Verträge Sie benötigen. Diese Versicherungsanalyse kostet 35 Euro. Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale am gleichen Tag in Ihrem Beratungsstützpunkt in Cochem von Uhr auch individuelle persönliche Versicherungsberatung nach Terminvereinbarung gegen Entgelt an. Diese Beratung findet in der Brückenstraße 2, (Nebenstelle der Kreisverwaltung im Gebäude der Sparkasse) im 2. Stock, Zimmer 2.8. statt. Anmeldungen für den Vortrag und die Sonderberatung nimmt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz telefonisch unter 0651 / (Montag bis Donnerstag 9 bis 17 Uhr und Freitag 9 bis 13 Uhr), per Fax unter 0651 / oder per Mail an vb-tr@vz-rlp.de entgegen. Deutsches Rotes Kreuz Vulkaneifel Erste Hilfe-Kursangebote Das Rote Kreuz im Kreis Vulkaneifel bietet im Februar 2013, nachstehende, Lehrgangsprogramme an: Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber (für die Führerscheinklassen A, A1, B, BE, L, M oder T). Samstag, 9. März 2013 von Uhr Ort: DRK-Kompetenzzentrum Gerolstein, Hauptstraße 59 Kosten: 24,00 Euro/Teilnehmer/in Referent: Florian Müller Samstag, 16. März 2013 von Uhr Ort: DRK-Rettungswache Kelberg, Am Schwimmbad Kosten: 24,00 Euro/Teilnehmer/in Referent: Tim Claß Bitte mitbringen: Personalausweis Erste Hilfe Grundausbildung (Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, Ersthelfer in Betrieben, Arzt- Apothekenhelfer/-innen) Termin: Mo./Di., 18. u. 19. März 2013 von 09:00-16:30 Uhr Ort: DRK-Kompetenzzentrum Gerolstein, Hauptstraße 59 Kosten: 39,00 Euro/Teilnehmer/in oder über BG Referent: Linda Korsch Sa./So., 13. u. 14. April 2013 von 09:00-16:30 Uhr Ort: DRK-Haus in Daun, Leopoldstraße 34 Kosten: 39,00 Euro/Teilnehmer/in oder über BG Referent: Niclas Schenk Erste Hilfe Training Da Ersthelfer selten Gelegenheit haben ihre Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden, wird ein regelmäßiges Erste Hilfe Training erforderlich. Fr., 8. März 2013 von 09:00-16:30 Uhr Ort: DRK-Kompetenzzentrum Gerolstein, Hauptstraße 59 Kosten: 24,00 Euro/Teilnehmer/in oder über BG Referent: Ivan Rasskasow Für Vereine, Ortsgemeinden, Schulen oder sonstige Gruppierungen, die Interesse an der Durchführung eines geschlossenen Erste Hilfe Lehrgangs haben, vereinbaren wir gerne gesonderte Termine vor Ort. Die Gruppe sollte mindestens zehn Personen umfassen. Für Planung und Durchführung stehen wir gerne zur Verfügung! Anmeldungen zu allen DRK-Lehrgangsprogrammen nimmt das DRK-Team unter der Hotline oder per an info@bildungswerk.drk.de entgegen. Lebensberatung Cochem Gruppenangebot für Kinder aus Trennungs- und Scheidungsfamilien In den letzten Jahren ist die Anzahl der minderjährigen Kinder, die von einer Trennung- und Scheidung der Eltern betroffen sind, stetig gestiegen. Kinder, die die Trennung ihrer Eltern erleben, leiden unter dem Verlust und können ihre Wünsche und Gefühle häufig nicht zum Ausdruck bringen. Sie reagieren zum Beispiel mit Angst, Wut, Verstimmtheit, Traurigkeit, Aggression oder Schulproblemen. Diese Reaktionen können zunächst einen Versuch der Kinder darstellen, mit der veränderten Lebenssituation zu Recht zu kommen. Eltern stehen den Verhaltensveränderungen ihrer Kinder oft hilflos gegenüber. Im April beginnt in der Lebensberatungsstelle Cochem, Moselstr. 23 ein Gruppenangebot für Kinder in Trennungs- und Scheidungssituationen. Dieses Angebot richtet sich an 8-10 jährige Jungen und Mädchen. In den zehn Gruppensitzungen setzen sich die Kinder altersentsprechend und auf spielerische Art und Weise mit dem Thema Trennung auseinander. Sie können erleben, dass auch andere Kinder betroffen sind und dass diese ähnliche Gefühle und Schwierigkeiten haben. Unterstützt wird ein besserer Umgang mit Aggressionen, Wut, Trauer und Schuldgefühlen. Begleitend zur Kindergruppe findet ein Elternabend jeweils getrennt für Mütter und Väter statt. Die Gruppensitzungen und der Elternabend werden von Esther Thönnes (Sozialpädagogin B.A.) und Eva Antoni (Heilpädagogon B.A.), gestaltet. Die Teilnahme für Kinder und Eltern ist kostenlos. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Elterninformationsabend am um 20:00 Uhr in den Räumen der Lebensberatung Cochem statt. Hierzu melden Sie sich bitte bis zum in der Beratungsstelle an: Tel /7735. Kompetente und neutrale Beratung im Pflegestützpunkt Pflegebedürftigkeit kommt oft unerwartet, ohne dass sich Betroffene oder pflegende Angehörige ausreichend darauf einstellen können. Die Mitarbeiterinnen im Pflegestützpunkt, informieren und beraten Sie zu folgenden Fragen: Wann erhält der Versicherte eine Pflegestufe? Wie sollte man sich auf das Begutachtungsgespräch mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vorbereiten? Welche ambulanten Hilfen stehen zur Entlastung pflegender Angehörigen zur Verfügung? Welche Finanzierungsmöglichkeiten bieten die Pflegeversicherung sowie das Sozialamt? Wie kann ich meine Wohnung barrierefrei gestalten? Wo stelle ich einen Antrag auf Schwerbehinderung?

21 Ulmen Ausgabe 10/2013 Welche Angebote gibt es für Menschen mit Demenz? Wo gibt es Gesprächsgruppen für Angehörige von Demenzkranken? Zu diesen und anderen Fragen können Sie telefonisch oder im persönlichen Gespräch Informationen erhalten. Die Beratung erfolgt persönlich, neutral und kostenlos, auch bei Ihnen zu Hause, im Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung. Pflegestützpunkt für die VG Ulmen /VG Kaisersesch Brigitte Boost, Dipl. Sozialpädagogin, Pflegeberaterin Birgit Brengmann, Examinierte Krankenschwester, Pflegeberaterin Gartenstr. 17, Gillenbeuren Tel oder SCHULNACHRICHTEN Thomas-Morus-Gymnasium Daun Weißt du noch 7. Ehemaligentreffen am TMG Wieder einmal steht am Dauner Thomas-Morus-Gymnasium eine besondere Veranstaltung an: das große Ehemaligentreffen. Am Samstag, den 22. Juni 2013, wird die Schule ab 16:00 Uhr zum Treffpunkt. Wer ist denn der da hinten, der mit dem teuren Sakko? Das wird doch nicht der Clown aus der ersten Reihe vorne am Fenster sein? Die Chance auf ein freudiges Wiedererkennen ist groß, werden doch sehr viele Ehemalige erwartet, die die Weiterentwicklung ihrer Schule mit eigenen Augen sehen möchten. Sicherlich wird man auch dem einen oder anderen seiner früheren Lehrer begegnen. Neben einem Bummel durch die Schule und einem kleinen unterhaltsamen Programm werden vor allem liebevoll gestaltete Räume geboten für freudiges Wiedersehen; Kneipen und Bistros laden zum Verweilen und Klönen ein. Schulen Grundschule Lutzerath...Tel.: Schulstr. 2...Fax: rgs.vulkaneifel@t-online.de Grundschule Ulmen...Tel.: Bahnhofstr Fax: gs.ulmen@web.de Grundschule Alflen...Tel.: Schulstr grundschule-alflen@gmx.de Grundschule Büchel...Tel.: Schulstr gs-buechel@freenet.de Realschule Plus Vulkaneifel (Ganztagsschule) Schulstandort Lutzerath... Tel /422 Schulstr Fax: 02677/ rgs.vulkaneifel@t-online.de Schulstandort Ulmen... Tel /1551 Am Jungferweiher 2... Fax: 02676/ rgs_vulkaneifel@web.de Realschule plus Vulkaneifel - Grundschule Lutzerath In unserem Ganztagsschulbetrieb bieten wir zum für das Schuljahr 2013/2014 einen Platz für ein an. Freiwilliges soziales Jahr Das bieten Sie: - Sie sind mindestens 18 Jahre alt - pädagogisches Geschick, Geduld und Freude im Umgang mit jungen Menschen - Verantwortungsbewusstsein und Durchsetzungsfähigkeit - Ideenreichtum und Selbstständigkeit Das bieten wir: - Interessanter, abwechslungsreicher Arbeitsplatz mit sehr gutem und kollegialem Betriebsklima - Mehrere unterstützende Seminare und Schulungen - Vergütung entsprechend gesetzl. Grundlage - ggfls. Bonuspunkte für die Bewerbung um einen Studienplatz - einen sehr guten Einblick in den Lehrerberuf - Anerkennung des FSJ als Praxisjahr für die FHS nach Klasse 12 Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung. (Auch gerne per unter: rgs.vulkaneifel@t-online.de ) Grundschule Lutzerath & Realschule plus Lutzerath-Ulmen z. Hd. Frau Schüller-Diewald/ Herr Schmittgen Schulstraße 2, Lutzerath

22 Ulmen Ausgabe 10/2013 Realschule plus Vulkaneifel on Tour Schüler/innen und Lehrer/ innen zum Ski- und Snowboardfahren in Südtirol Vom 24. Januar bis 1. Februar 2013 begaben sich 27 Schüler/innen mit ihren Lehrerinnen Frau Weber und Frau Himberg (Snowboardund Skilehrerinnen), zwei weiteren Ski- und Snowboardlehrerinnen und einer Betreuerin auf große Fahrt in die Dolomiten. Am späten Nachmittag startete die Gruppe mit einem Doppelstockbus in Ulmen und erreichte nach ca. dreizehn Stunden Nachtfahrt Meransen, einen Wintersportort in Südtirol/Italien. Nach einem stärkenden Frühstück wurden die Zimmer bezogen, anschließend Ski, Snowboards und Helme ausgeliehen. Die Jugendlichen wurden daraufhin in Kurse eingeteilt, danach wurde Meransen erkundet Am nächsten Morgen ging es gleich ab auf die Piste im Skigebiet Gitschberg-Jochtal. Nach drei Tagen Ski- bzw. Snowboardkurs waren alle Skihasen in der Lage, die meisten Pisten im Skigebiet zu bewältigen. Am Ende der Woche meisterten einige sogar die schwere schwarze Piste! Die Eifler Skihasen genossen - dank Petrus Zutun - bei schönstem Wetter das wunderbare Bergpanorama und urige Mittagsjausen in der Skihütte. Für tolle Unterhaltung und gemeinsame Abende hatten die Lehrerinnen vorgesorgt, indem sie sich ein buntes Abendprogramm hatten einfallen lassen: So gab es zum Beispiel eine kunterbunte Schräg und schrill - Party im Discokeller der Pension oder die Teilnahme am Meranser Duathlon (einer kombinierte Wertung aus Rodeln auf einer professionellen Rodelbahn aus Eis und Eisstockschießen). Das absolute Highlight war das Nachtskifahren bei Flutlicht, bei dem alle Schüler und Betreuer eine Riesengaudi hatten! Wehmütig machte man sich nach sieben Tagen voller Erlebnisse wieder auf die Heimreise. Alle waren sich einig: Die nächste Schulskiwoche der RS plus Vulkaneifel muss folgen. und findet statt vom ! Dieses Erlebnis mit vielen tollen Erfahrungen wurde großzügig unterstützt vom Förderverein der Realschule plus Vulkaneifel und der Sparkasse Mittelmosel - Eifel Mosel Hunsrück, die jeweils eine Ski-, bzw. Snowboardlehrerin finanzierten. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich! Anmeldung zur Ganztagsschule an der Grundschule Ulmen ab sofort! Eine Ganztagsschule bietet für Schüler und Eltern folgende entscheidende Vorteile: - Angebot an Arbeitsgemeinschaften - Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Gemeinsame Mahlzeiten - Soziales Miteinander - Hausaufgabenbetreuung durch Lehrer Das Ganztagsangebot endet von montags bis donnerstags um Uhr. Wenn Ihr Kind nachmittags schon feste Termine hat, z.b. Ergotherapie, Instrumentenkurs,... muss es nicht auf die GTS verzichten. Hier könnten wir nach Vereinbarung individuelle Lösungen finden. - Der Schülertransport ist kostenfrei. - Eltern melden ihr Kind verpflichtend für ein Schuljahr an. Eine Auswahl der bestehenden Arbeitsgemeinschaften: Spiel und Bewegung, Fußball, Yoga, Judo und Rope Skipping, Chor, Musik-AG, Kochkurs, Bastelkurs, Computer, Kooperation mit der Seniorenresidenz, Lese-AG, Theater, Steinmetz-AG, Märchen-AG, Spiele-AG, Handarbeiten, Pappmaché, Sprachspiele, Experimente, Waldpädagogik und weitere. Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat der Grundschule Ulmen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung (Frau Blum und Frau Kutscheid/Telefon: 02676/8177).

23 Ulmen Ausgabe 10/2013 Anmeldung für das Ganztagsschulangebot im Schuljahr 2013/14 Name, Vorname des Kindes: Geburtsdatum: derzeitige Klasse: Name, Vorname des/der Erziehungsberechtigten: Adresse: Telefon: Die Anmeldung ist für ein Schuljahr verbindlich, sofern nicht gewichtige Gründe für eine Rücknahme vorzuweisen sind. Die GTS ist kostenlos, lediglich das Mittagessen muss anteilig bezahlt werden. Die Teilnahme an den nachmittäglichen Veranstaltungen ist verpflichtend. Eine Beurlaubung aus wichtigem Grund ist jedoch möglich. Hiermit melde ich/wir mein/unser Kind für das Ganztagsschulangebot an der Grundschule Ulmen für das Schuljahr 2013/14 verbindlich an. Ort, Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten

24 Ulmen Ausgabe 10/2013 Grundschule Ulmen Halli hallo, wir sind Moosmutzel und Waldwuffel, zwei Waldgeister aus dem Traumzauberbaum. Kennst du den Traumzauberbaum? Er ist die reinste Traumzauberei. Wir möchten Euch am Sonntag, dem um Uhr das Musical Der Traumzauberbaum, (Geschichtenlieder) im Bürgersaal in Ulmen vorführen. Spielzeit: etwa 11/2 Stunden. Wir werden uns sehr freuen, wenn Sie Zeit haben, uns zuzuhören. Eintritt: frei Über eine Spende sind wir sehr dankbar. Freundliche Grüße Der Chor der Grundschule Ulmen KINDERGARTENNACHRICHTEN Ausstellung zum Projekt Matschen in der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Derzeit absolviert Nadine Michels aus Ulmen in der Kindertagesstätte Kunterbunt in Auderath ihr Anerkennungsjahr, um die Ausbildung als Erzieherin abzuschließen. Im Rahmen ihres Anerkennungsjahres muss sie ein Projekt dokumentieren und durchführen. Daraufhin hat sie sich für das Thema: Kleine ganz groß - Wir matschen, fühlen und begreifen mit unserem ganzen Körper entschieden. Nadine und die Kinder haben sich acht Wochen lang mit dem Thema beschäftigt. Im Projekt wurde sich mit der Beschaffenheit verschiedener Materialien beschäftigt. Die Kinder konnten sie mit Händen, Füßen und zum Abschluss mit dem ganzen Körper beim Body Painting fühlen. Im Rahmen dieses Projektes findet ab Donnerstag, den bis Donnerstag, den in der Verbandsgemeinde Ulmen eine Ausstellung zu diesem Thema statt. Die Ausstellung wird am Donnerstag, den um Uhr von Nadine Michels eröffnet. Dort werden nicht nur die Bilder der Kinder präsentiert, sondern auch verschiedene Informationen zu diesem Projekt vorgestellt. Alle Interessierten sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen.

25 Ulmen Ausgabe 10/2013 KIRCHLICHE NACHRICHTEN Pfarreiengemeinschaft Ulmen Gottesdienste Samstag, 9. März 17:00 Uhr St. Martin Ulmen, Vorabendmesse 19:00 Uhr Gevenich, Vorabendmesse 19:00 Uhr Beuren, Vorabendmesse 4. Fastensonntag, 10. März 09:00 Uhr Waldfrieden, hl. Messe 09:00 Uhr Wollmerath, Hochamt 09:30 Uhr Bad Bertrich, Hochamt 09:30 Uhr Faid, Hochamt 10:00 Uhr Alflen, Wort-Gottes-Feier 10:00 Uhr Auderath, Wort-Gottes-Feier 10:30 Uhr Ulmen, Hochamt 10:30 Uhr Lutzerath, Wort-Gottes-Feier 10:45 Uhr Büchel, Hochamt 18:00 Uhr Büchel, Kreuzwegandacht Kloster Maria Martental Chorgruppe Lohner gastiert in Maria Martental Der Freundeskreis Maria Martental weist darauf hin, dass die Chorgruppe Lohner am Samstag, den 16. März 2013 in Maria Martental ein Konzert geben wird. Der 45 Sänger umfassende Männerchor unter der Leitung seines Gründers Chordirektor Werner Lohner ist im Laufe seines 30-jährigen Bestehens durch zahlreiche hochkarätige Konzerte in unserer Region, durch viele Rundfunk- und Fernsehauftritte, durch bedeutende Erfolge und Auszeichnungen bei nationalen und internationalen Chorwettbewerben sowie durch mehrere Konzertreisen ins Ausland (Kanada, USA, Russland, Spanien, Italien, Polen, Holland) zu einem Aushängeschild der deutschen Chormusik geworden. Der Chor wird um Uhr die Vorabendmesse musikalisch gestalten und anschließend gegen Uhr ein Benefizkonzert zu Gunsten der Renovierung des Kreuzweges geben. Der Eintritt zu diesem Konzert ist frei, statt dessen bitten die Sänger und der Freundeskreis um einen Beitrag zur Deckung der Renovierungskosten. Gottesdienste Samstag, Uhr Vorabendmesse 4. Fastensonntag, Uhr Frühmesse Uhr Hochamt Uhr Andacht Uhr Abendmesse Dienstag, Uhr Rosenkranz Uhr Pilgermesse Mittwoch, Uhr Glaubenskurs mit P. Schädle Freitag, Uhr Kreuzweg Uhr Messbundmesse Samstag, Uhr Vorabendmesse mit dem Lohnerchor, anschl. Benefizkonzert 5. Fastensonntag - Anliegensonntag, Uhr Frühmesse Uhr Hochamt Uhr Anbetung - Beichte - Rosenkranz Uhr Andacht mit Predigt von Pfarrer Markus Arndt Uhr Abendmesse anschl. Vortreffen der Romfahrer im Pilgerheim Ein guter Start in den Tag - gemeinsam beten und frühstücken Dienstag, 12. März, 8.00 Uhr im Pfarrheim Alflen Regelmäßig einmal im Monat treffen sich Männer und Frauen um 8.00 Uhr, um gemeinsam den Tag zu beginnen. Nach einem ca. 1/2-stündigen Gebet gibt es ein einfaches Frühstück. Herzliche Einladung an alle, die Interesse haben. Es entstehen keine Kosten und Verpflichtungen - wer kommt, ist da! Freundeskreis der Filialkirche Maria Rosenkranzkönigin, Auderath in der Kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer, Alflen Einladung zur Mitgliederversammlung des Freundeskreises Liebe Mitglieder des Freundeskreises der Filialkirche in Auderath, hiermit laden wir Sie herzlich zur Mitgliederversammlung des Freundeskreises am um Uhr im Bürgerhaus in Auderath ein. Für die Mitgliederversammlung sind folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: TOP 1: Begrüßung durch den Vorsitzenden Herrn Werner Konrad TOP 2: Geistlicher Impuls TOP 3: Jahresbericht des Vorsitzenden TOP 4: Kassenbericht der Kassenwartin TOP 5: Prüfbericht der Kassenprüferinnen TOP 6: Entlastung des Vorstandes und der Kassenwartin TOP 7: Verschiedenes Gebetstag in der Wallfahrtskirche Maria Martental am Samstag, 16. März Uhr Lobpreis Uhr Rosenkranz mit Betrachtung Uhr Hl. Messe Uhr Mittagessen Uhr Rosenkranz / Anbetung Uhr Vortrag Uhr Rosenkranz und Einzelsegen Uhr Ende Keine Anmeldung erforderlich! Mittagessen als Selbstverpflegung oder gegen Bezahlung im Pilgerheim. Weitere Infos: Fam. Schmitz, Auderath / 390 Pfarreiengemeinschaft Ulmen Angebote in St. Martin Ulmen Samstag, 9. März 2013 Kapelle - 17:00 Uhr Vorabendmesse Dienstag, 12. März 2013 Schwesternkonvent - 07:00 Uhr Laudes Donnerstag, 14. März 2013 TAF Wehrholz - 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Sprechstunde Herr Laux im Büro

26 Ulmen Ausgabe 10/2013 Zwei weitere Angebote zur Ehevorbereitung Das Dekanat Cochem lädt Paare, die sich im Jahr 2013 das Ja- Wort geben möchten, dazu ein, ein Ehevorbereitungsangebot wahrzunehmen. Zwei weitere Termine werden zur Auswahl angeboten: Sonntag, 14. April (11:00-16:30) in Beilstein sowie Sa., 25. Mai (14:00-18:30) in Zell- Merl. Am 14. April besteht die Möglichkeit, an einem gemeinsamen Mittagessen teilzunehmen, am 25. Mai im Anschluss an das Seminar an einem gemeinsamen Abendessen. In dem Faltblatt der Einladung heißt es: Es ist beglückend, wenn zwei Menschen zueinander finden. Die Angebote zur Ehevorbereitung bieten die Möglichkeit, über Grundlegendes für den gemeinsamen Weg nachzudenken. Zudem können sich die einzelnen Teilnehmer/-innen darüber auszutauschen, was sie im Zusammenhang mit Partnerschaft, Trauung und Ehe bewegt. Darüber hinaus wird das Sakrament der Ehe erläutert; der Trauritus und Gestaltungsmöglichkeiten werden vorgestellt. Die Moderation übernimmt Pastoralreferent Rudolf Zavelberg. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Infos sind erhältlich in allen Pfarrbüros oder im Dekanatsbüro, Moselweinstr. 15, Ellenz-Poltersdorf, Tel ; rudolf.zavelberg@bistum-trier.de. AgCH - Arbeitsgemeinschaft Christliche Hauskreise Bibelkreis wann und wo? Bibelkreis, jeweils donnerstags (19.30 Uhr) in Hambuch oder Polch. Nähere Info: AgCH, Siegfried Skubski, Tel Zuhörtelefon die Telefonandacht Tel /4378 Eine drei Minuten Andacht. Jeden Freitag ein neues Thema. Anrufen können Sie rund um die Uhr. Interessierte bekommen ein neues Testament der Bibel - kostenlos. Thema ab 15. März Wer nachtragend ist tut sich selbst weh. Geschichtentelefon - für Kinder Tel / Die drei Minuten Kurzgeschichten für Kids! Briefseelsorge Menschen suchen Hilfe bei der Telefon- oder Briefseelsorge. Gerne können Sie uns schreiben. Briefseelsorge, Siegfried Skubski, Postfach 1101, Kaisersesch. Internet Sie finden uns auch im Internet: Die Bibel im Internet lesen und auch als Hörbibel: Evangelische Kirchengemeinde Cochem Gottesdienste Sonntag, 10. März Uhr Evangelische Kirche Cochem Gemeinsamer Gottesdienst mit Kindergottesdienst (Predigtreihe Gottesdienst leben - Teil 3) Veranstaltungen Montag, 11. März Uhr Gemeindehaus Cochem Übungsstunde Kirchenchor Donnerstag, 14. März Uhr Gemeindehaus Cochem Frauenhilfe Jungschar Cochem: Jungschar für 8-11-Jährige jeden Freitag (außer Ferien) Uhr bis Uhr im Gemeindehaus Cochem Jungschar Ulmen: Jungschar für 8-11-Jährige jeden Samstag (außer Ferien) Uhr bis Uhr im Katharina-von-Bora Haus, Ulmen Gemeindeamt Cochem, Oberbachstraße 59 Öffnungszeiten: montags, dienstags, mittwochs, freitags von 9.00 Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr. Die regelmäßigen Veranstaltungen bitte dem»kreuz und Quer«entnehmen. Wer den Gemeindebrief»Kreuz und Quer«nicht erhält, wendet sich bitte an das Gemeindeamt in Cochem Tel Internet: Evang. Kirchengem. Zell-Bad Bertrich-Blankenrath Sonntag, Uhr Gottesdienst in Blankenrath Samstag, Uhr Gottesdienst in Blankenrath mit anschließender Gemeindeversammlung Sonntag, Uhr Gottesdienst in Zell mit Vorstellung der Konfirmanden Zu diesem Gottesdienst fährt der Buszubringer von Zell-Barl. Treffen in Zell Mittwoch, , Uhr Konfirmanden-Unterricht im Gemeinderaum Freitag, , Uhr Barltreffen im Schulungsraum 1 des Krankenhauses Samstag, , ab 9.30 Uhr Ökumenischer Kinderbibeltag im katholischen Kindergarten in Briedel Neuapostolische Kirche Gemeinde Kaisersesch, Cochemer Straße Gottesdienste: Sonntag 9.30 Uhr, Mittwoch Uhr

27 Ulmen Ausgabe 10/2013 Nachrichten aus RELIGIONSGEMEINSCHAFTEN Jehovas Zeugen Daun Königreichssaal Daun - Steinborn, Am Brünnchen 14 Programm für die Zeit vom 10. März bis 14. März 2013 Sonntag, den 10. März :30 Uhr Öffentlicher Vortrag Thema:» Bewahre die christliche Identität «10:10 Uhr Besprechung anhand des Wachtturms Thema:» Uns nicht von Jehova entfremden «Donnerstag, den 14. März :00 Uhr Versammlungsbibelstudium Thema: Das Buch»Was Gott uns durch Jeremia sagen lässtkapitel 6:»Gehorche bitte der Stimme Jehovas«Abs «19:35 Uhr Theokratische Predigtdienstschule Themen:»Welche Bedeutung hat das Gedächtnismahl? & Was wird durch die Gedächtnismahlsymbole dargestellt?«20:10 Uhr Dienstzusammenkunft Themen:»Was lernen wir daraus (Matthäus 10:7-10 und Lukas 10:1-4)? & Wie du deinen Dienst erweitern kannst (Teil 1) &»Freust du dich schon auf das Gedächtnismahl?««Wöchentliches Bibellesen: Markus 13 bis 16 Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind jederzeit herzlich willkommen. Besuchen Sie unsere Internetseite» Zeugen Jehovas in Zell (Mosel) Königreichssaal Zell-Barl, Fliehburgstraße 21 Programm für die Zeit vom 10. bis 15. März 2013: Sonntag, 10. März 2013: 9:30 Uhr, biblischer Vortrag Thema:»Warum sich jetzt Gottes Herrschaft unterwerfen?«10:10 Uhr, Bibel- und Wachtturm-Studium Thema:»Uns nicht von Jehova entfremden.«freitag, 15. März 2013: 19:30 Uhr, Bibelstudium Thema:»Zu Jehova zurückkehren.«20:05 Uhr, Schulungsprogramm Wöchentliches Bibellesen: Markus 13 bis 16 Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind jederzeit willkommen. Internet: FEUERWEHRNACHRICHTEN Freiwillige Feuerwehr Büchel Monatsübung Unsere nächste Monatsübung findet am Freitag, den um Uhr statt. Die Alarmierung erfolgt durch die Sirene. Frohe und dankbare Gesichter bei der Klidinger Feuerwehrwehr Da die Wehr nun nicht mehr auf einen Traktor angewiesen ist, um die Tragkraftspritze zu transportieren, wird sie künftig noch schneller einsatzbereit sein. Nach Durchführung notwendiger kleinerer Instandsetzungsarbeiten findet eine offizielle Inbetriebnahme statt, der Termin wird rechtzeitig veröffentlicht. Freiw. Feuerwehr Kliding Familientag Am Samstag, dem 23. März 2013 findet unser Familientag statt. Wir treffen uns um Uhr in der Ortsmitte und gehen zu Fuß nach St. Aldegund. Gegen Mittag nehmen wir einen kleinen Imbiss ein. Um Uhr werden wir an der Schleuse St. Aldegund erwartet. Dort angekommen besichtigen wir die Schleuse sowie das Kraftwerk Neef. Nach der Führung wandern wir weiter nach Bremm zum Hotel Hutter, wo wir gegen Uhr erwartet werden. Nach dem Abendessen (ca. 19 Uhr) treten wir die Heimfahrt an. Den Abschluss unseres Familientages feiern wir dann bei Wilma! Auf eine Teilnahme freut sich der Vorstand der Freiw. Feuerwehr. Um den Familientag besser planen zu können, bitten wir bis 22. März 2013 um Anmeldung bei Wilma - bei ihr hängt auch der Essensplan aus. VEREINE UND VERBÄNDE Möhnenverein Alflen Hallo liebe Möhnen! In diesem Jahr haben wir uns für eine dreitägige Reise nach Hamburg entschieden. Diese findet in der Zeit vom statt. Wir erbitten eine verbindliche Anmeldung mit einer Anzahlung von 50,00 EUR auf das Konto: BLZ: bei der KSK EMH bis zum Für alle, die ein Einzelzimmer bestellt haben, oder noch möchten, gilt ein Aufpreis von 33,00 EUR. Es ist ganz wichtig bei der Überweisung euren Namen und den Vermerk»Einzel- bzw. Doppelzimmer«anzugeben. Der Eigenanteil der Möhnenmitglieder wird insgesamt ca. 145 EUR pro Person im Doppelzimmer betragen. In Hamburg besteht die Möglichkeit ein Musical zu besuchen. Bei Rückfragen und Interesse am Musical (günstigste Preiskategorie 78 EUR) meldet euch bitte bei Daggi, Tel.: 1527, damit wir entsprechend Karten reservieren können. Die Reise beinhaltet weiterhin: - die Fahrt im modernen Reisebus - 2 x Übernachtung inkl. Frühstücksbuffet im 3-Sterne Hotel Helgoland - 1 x gemeinsames Abendessen am im Restaurant Einstein - 1 Stadtrundfahrt in Hamburg (ca. 3 Std.) Wir freuen uns auf euch und die gemeinsame Tour! Achtung, bitte schon mal vormerken! Wir wollen voraussichtlich am Samstag, den mit euch wandern gehen. Erstmals in der nun über 50-jährigen Geschichte der Freiw. Feuerwehr verfügt sie seit kurzem über ein eigenes Feuerwehrfahrzeug. Das gebrauchte Auto - Marke Mercedes - konnte günstig durch die Verbandsgemeinde bei der Feuerwehr in Hollingstedt (bei Husum) erworben werden. SV Schwarz-Weiß Alflen Jahreshauptversammlung Am Freitag, den findet um Uhr unsere diesjährige Jahreshauptversammlung im Stüffje statt. Als Tagesordnungspunkte sind festgelegt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1.Vorsitzenden und der Abteilungsleiter 3. Bericht des 1.Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Neuwahl des Vorstandes 7. Behandlung von Anträgen 8. Verschiedenes

28 Ulmen Ausgabe 10/2013 Kegeln um die Dorfmeisterschaft 2013 in Alflen Wann: Samstag, 16. März 2013 (17:00-20:00 Uhr) Wo: Gasthaus Zum Stüffje in Alflen Teilnehmerzahl pro Club: - mindestens 6 Kegler müssen antreten - höchstens 8 Kegler dürfen kegeln Austragungsmodus: Herren: Gekegelt wird mit je zwei Wurf auf folgende Bilder: Volle, Kleeblatt, Hinterer Kranz, Damen und Bauern. Damen: Gekegelt wird mit je zwei Wurf auf folgende Bilder: Volle, Kleeblatt (gedreht), Vorderer Kranz, Mitte (Vorder- und Hinterholz). Das jeweils gestellte Bild wird von allen Keglern des am Start befindlichen Clubs durchgekegelt. Der Kegelclub Donnervögel lädt als Ausrichter alle Clubs, die in Alflen kegeln, herzlich ein und wünscht viel Erfolg und Gut Holz. Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen. PS: Eine telefonische Voranmeldung ist außer montags und dienstags unter der Rufnummer 02678/ (Gasthaus Zum Stüffje ) ab 18:00 Uhr bis zum 15. März 2013 möglich. Das Startgeld beträgt 15 Euro. Eifel-Kulturtage präsentieren am Samstag, um 20:00 Uhr im Bürgerhaus in Auderath Abdelkarim Zwischen Ghetto u. Germanen - Stand-Up-Comedy - Vor fünf Jahren entschloss sich Abdelkarim die Comedy-Bühne zu betreten und mittlerweile ist er einer der Senkrechtstarter der Szene. Comedians mit Migrationshintergrund haben in Deutschland längst eine riesige Fan-Gemeinde und liegen voll im Trend. So ist es kein Wunder, dass er sich gerne ein Späßchen über seine Kumpels, die deutsche Leitkultur und alles, was auf den deutschen Straßen so abgeht erlaubt. Der sympathische Newcomer der deutschen Comedy- und Kabarettszene bietet ostwestfälischen Humor mit Migrationsvordergrund. Und dafür wurde er mehrfach ausgezeichnet (Stuttgarter Besen Das große Kleinkunstfestival der Wühlmäuse NDR Comedy Contest Tuttlinger Krähe (Nominierung) Prix Pantheon (Nominierung) 2012). Abdelkarim ist Stammgast bei Cindy aus Marzahn und die jungen Wilden und Willkommen bei Mario Barth, im TV (RBB, SWR, NDR, ARD, ZDF/3sat, Einsfestival, WDR, RTL) und begeistert mit seiner authentischen Art, die keine Kategorien braucht, gleichermaßen das Comedy- wie Kabarettpublikum. Eintrittspreis: 15 Euro / 8 Euro ermäßigt Weitere Informationen: SV Alemania Auderath Jahreshauptversammlung Am findet die Jahreshauptversammlung des SV Alemania Auderath ab Uhr im Bürgerhaus statt. Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen: 1. Begrüßung durch den 1.Vorsitzenden 2. Jahresrückblick Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Neuwahlen des Vorstandes 7. Verschiedenes Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen. Eifelverein Ortsgruppe Bad Bertrich - gegr.1889 Unsere nächste Komm-mit -Wanderung Donnerstag, Uhr Feuer und Wasser - geologische Exkursion Treffpunkt: vor der Tourist-Info Dauer: ca. 4 Stunden Wanderführer: Walter Thullen Alle Wanderfreunde sind herzlich eingeladen - Teilnahme natürlich kostenlos

29 Ulmen Ausgabe 10/2013

30 Ulmen Ausgabe 10/2013 Jahreshauptversammlung 2013 Samstag, 16. März 2013, Uhr Hotel Alte Mühle - Bad Bertrich Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des Vorsitzenden - Totenehrung 2. Bericht des Kassenwartes und der Kassenprüfer 3. Entlastung des Vorstandes 4. Berichte der Fachwarte 5. Mitteilungen - Vorausschau 6. Verschiedenes - Anregungen Rückfragen zu den Tagesordnungspunkten beantwortet Ihnen Kajo Dillenburg (Tel.-Nr /913529) Frauengymnastikgruppe Büchel Fit ab 50 Der neue Kurs Fit ab 50 mit Elke Jurek beginnt am Dienstag, den um Uhr in der Turnhalle. Junggesellenverein Büchel Am Samstag, den besuchen wir das Junggesellenfest in Schmitt. Dazu treffen wir uns um 19:00 Uhr in unserem Vereinslokal Bistro am Turm. Abfahrt mit dem Bus ist um 19:30 Uhr. Wir werden am dortigen Festumzug teilnehmen und bitten um zahlreiches Erscheinen, um den Wanderpokal das dritte mal in Folge zu gewinnen. Vereinsmitglieder zahlen an diesem Abend statt des üblichen Preises nur 5 Euro. SV Büchel 1927 e.v. Liebe Fußballfreunde, das Warten hat ein Ende! Am Sonntag, den rollt endlich wieder das runde Leder und die vor der Winterpause ausgefallenen Partien können nachgeholt werden. Unsere Erstgarnitur spielt um 14:30 Uhr in Dommershausen gegen die SG Sabershausen. Der Tabellenneunte steht aktuell einen Rang und zwei Zähler hinter uns, so dass man sich mit einem Sieg wie im Hinspiel (2:0) etwas absetzen könnte. Ein Dreier zum Auftakt der Restrunde wäre wichtig, denn unsere Jungs haben sich zum Ziel gesetzt, in der Tabelle noch einige Plätze vorzurücken. Die zweite Mannschaft sieht sich direkt nach der Pause mit einem Lokalderby konfrontiert. Ebenfalls um 14:30 Uhr gastiert man beim Spitzenreiter und Aufstiegsfavoriten SG Lutzerath. Im Hinspiel unterlag man 0:4 und auch im Rückspiel nimmt man eindeutig die Außenseiterrolle ein, aber mit Mut, Kampfeswillen und dem nötigen Glück gelingt vielleicht eine Überraschung. Die Tatsache, dass Lutzerath vielleicht nicht ausgerechnet gegen uns seinen 100. Treffer erzielen sollte (momentan 97:13 Tore!), stellt möglicherweise einen Anreiz dar. Unsere Mannschaften freuen sich wie immer über möglichst viele Bücheler Schlachtenbummler, die sie auf ihren Auswärtsreisen begleiten. Unsere Damen bestreiten am Sonntag, den ebenfalls eine Nachholpartie. Um 14:00 Uhr hat man den Tabellenzweiten aus Niederfell auf dem heimischen Geläuf zu Gast. Im Hinspiel unterlag man 1:3 an der Untermosel, weshalb unsere Mädels mit Sicherheit auf Revanche aus sind. Auch ihr Ansinnen für die restliche Runde ist es, sich im Tableau weiter nach vorne zu pirschen. Die Abstände - als Neunter hat man zur Zeit nur sechs Punkte Rückstand auf Rang vier bei einem Spiel weniger - erlauben die Hoffnung auf ein deutliches Vorrücken. In diesem Sinne auf ein erfolgreiches Fußballjahr 2013! Musikverein Gevenich e.v. Seniorenkapelle Nächste Probe: Freitag, 08. März um 20:00 Uhr; Nachwuchsgruppe Nächste Proben: Montag, 11. März um 18:00 Uhr; Montag, 18. März um 18:00 Uhr; Frauengemeinschaft Kliding Liebe Frauen, wir treffen uns am Mittwoch, dem 13. März 2013 um Uhr im Gemeindehaus. Es steht auch wieder ein Ausflug an. Es dürfen gerne Vorschläge mitgebracht werden. Alle sind herzlich eingeladen. Eifelverein Ortsgruppe Lutzerather Höhe Jahreshauptversammlung Liebe Wanderfreunde, unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Samstag, dem 16. März um Uhr in Lutzerath im Hotel Maas statt. Eingeladen sind alle Mitglieder unserer Ortsgruppe sowie deren Partner. Im Anschluss an den formellen Teil ist eine Bilderschau über das vergangene Wanderjahr mit Maifest und»tour de Fries«vorgesehen. Der Vorstand würde sich freuen, wenn wie in den Jahren zuvor zahlreiche Mitglieder an dieser Veranstaltung teilnehmen SSG Lutzerather Höhe SG Lutzerath - SV Büchel II am Sonntag, um 14:30 Uhr in Lutzerath Im Derby geht es darum gut aus der Winterpause zu starten. Wir freuen uns über viele Zuschauer! Abteilung Basketball SSG gewinnt gegen Trimmelter SV Vergangenen Samstag gastierte der Trimmelter SV beim Tabellenzweiten in Lutzerath und unterlag mit 58:36. Von Anfang an konnten sich die Mädels aus Lutzerath absetzen und lagen bereits zur Halbzeit mit 29:18 vorne. Die Gäste aus Trier hatten keine Chance, den Vorsprung gefährlich schmelzen zu lassen, so dass die SSG ihren Vorsprung bequem ausbauen konnte und nach Ende des dritten Viertels bereits mit 48:26 führte. Das letzte Viertel war zwar ausgeglichen, dennoch stellte der Trimmelter SV keine Gefahr für die Gastgeberinnen. Für Lutzerath spielten: Elke Lescher (18 Punkte), Natalie Holzknecht (10), Sara Naß (8), Tina Lenzen (6), Petra Castor (4), Clara Jung (4), Katrin Reis (4), Linda Hirschen (2) und Alina Schenk (2) SSG II unterliegt in Bitburg Vergangenen Freitag trat der Nachwuchs der SSG auswärts gegen den TV Bitburg an. Unsicherheiten im Abschluss und Lücken in der Defensive nutze Bitburg aus, um sich die zwei Punkte zu schnappen. Letzendlich unterlag die Reserve der Lutzerather Basketballerinnen mit 50:35. Für Lutzerath spielten: Alina Schenk (23 Punkte), Kathrin Hammes (8), Clara Jung (2), Melina Schäff (2), Julia Berdi und Annika Kneip Vorschau: Kommenden Samstag tritt die Reserve der SSG erst um Uhr in Trier gegen den Trimmelter SV an, später, um Uhr, tritt die Erste Mannschaft ebenfalls auswärts gegen Schweich an. Einladung zur Jahreshauptversammlung Sehr geehrte Sportfreunde, am Freitag, den 8. März 2013 findet im Hotel Maas in Lutzerath um 20:00 Uhr unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Totengedenken 3. Jahresberichte 4. Aussprache zu den Berichten 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes 6. Wahl des Alterspräsidenten 7. Neuwahl des Vorstandes 8. Neuwahl der Kassenprüfer 9. Verschiedenes Wir würden uns freuen, Sie recht zahlreich bei dieser wichtigen Sitzung begrüßen zu können. Anträge zu der o.g. Tagesordnung sind schriftlich 7 Tage vor der Jahreshauptversammlung beim Vorstand einzureichen.

31 Ulmen Ausgabe 10/2013 Sonnen-Brille Danke Ich möchte mich hiermit recht herzlich bei allen Gratulanten für die zahlreichen Aufmerksamkeiten zu meinem 70. Geburtstag bedanken. Ganz herzlichen Dank für die gelungene Überraschung am Abend. Helmut Franzen Weiler, im März 2013 in ihrer SEhStärkE ab 79,Euro komplett - FASSung und gläser ab 59,Euro Achim Dimanski Augenoptikermeister Hörgeräteakustikermeister Mayener Str Kelberg Fon / Mo. - Fr Uhr Do Uhr Sa Uhr Wir suchen Sie! Wir suchen Sie! Wir suchen Sie! LKW-Disponent (m/w) Mitarbeiter (m/w) LKW-Disponent (m/w) Telefonistin (m/w) mit Französischkenntnissen mit sehr guten französischen Kenntnissen, bevorzugt muttersprachlich, für Telefonzentrale und Auftragsabwicklung mit unseren französischen Telefonistin Buchhalter/Bilanzbuchhalter (m/w) mit Französischkenntnissen (m/w) Kunden. Buchhalter/Bilanzbuchhalter Auszubildende/r im Groß- und (m/w) Außenhandel Auszubildende/r im Groß- und Außenhandel Wenn Sie Berufserfahrung haben und sich zutrauen, in einem expandierenden Unternehmen Leistung zu bringen, dann sollten Sie schnellstens mit uns Kontakt aufnehmen! Bewerbung z.hd. Frau Wehr ( Uhr) Telefon / aufnehmen! aufnehmen! Aloys Pielen Inh. Maria Bausen e.kfr. Am Wachthübel Panzweiler Tel / ( Uh Telefon 0049 (0) / Telefax 0049 (0) / info@pielen.de Für Reingigungsarbeiten in verschiedenen Objekten in Bad Bertrich suchen wir ab sofort zuverlässige Reinigungskräfte HERMES & GREISLER Gebäude-Service im versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Arbeitszeiten: Montag - Freitag, alle 2 Wochen auch samstags Über nähere Einzelheiten informiert Sie gerne unsere Objektleiterin Frau Schilberz in einem persönlichen Gespräch. Frau Schilberz Tel. 0170/ Hermes & Greisler GmbH Wittlich Tel / Fax 06571/ Sie sind motiviert und haben Spaß im Umgang mit Menschen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Zur Verstärkung des Praxisteams in unserer Gemeinschaftspraxis in Daun suchen wir eine zahnmedizinische Angestellte sowie eine selbstständig arbeitende ZMF. Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis Stefan Hoffmann und Heiko Poetzsch Burgfriedstraße Daun Telefon / 45 15

32 Ulmen Ausgabe 10/2013 Block-, Kreis- und Line-Dancing E i f e l v e r e i n Ortsgruppe Ulmen e.v. Let s dance Tanzkurs in Schmitt Jeden Dienstag von Uhr Am Samstag, den 30. März 2013 findet die Ostereierwanderung des Eifelvereins Ortsgruppe Ulmen statt. Wir freuen uns auf viele Kinder, Eltern und Großeltern, die mit uns zu einer österlichen Familienwanderung aufbrechen. Wir treffen uns um Uhr am Marktplatz Im Anschluss an unsere Wanderung habt ihr Gelegenheit zum spielen, toben und basteln. Natürlich hält der Osterhase auch in diesem Jahr für jedes Kind eine kleine Überraschung bereit. Für Speis und Trank ist ebenfalls gesorgt. Anmeldung bitte bis Mittwoch, den bei Silvia Dietzen (Tel / ) Tanzen ist eine Bereicherung für Geist und Körper. Tanzen macht Freude und Spaß. Immer mehr Menschen entdecken die Lust an der Bewegung zu Tanzen. Tanzen fördert das Herz-Kreislaufsystem, kräftigt den Rücken, die Muskeln und Gelenke. Ausdauer, Koordination, Konzentration und Balance wird verbessert und das Lernen der einzelnen Schrittkombinationen und Figuren schult das Gedächtnis. Sie können alleine oder mit Partner dabei sein. In Zell und Cochem finden jede Woche Kurse statt. Die genauen Termine erfragen Sie bitte unter radiorundum@yahoo.de oder telefonisch. Wir freuen uns. Gerhard Pietsch, Mobil: 0176 / Karin Pietsch, Mobil: 0176 / Musikverein Ulmen e.v. Einladung zur Jahreshauptversammlung Liebe Musikerinnen und Musiker, unsere Jahreshauptversammlung findet am Freitag, den 22. März 2013 um 20:00 Uhr im Bürgersaal statt. Tagesordnung: 1) Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2) Totengedenken 3) Bericht des 1. Vorsitzenden 4) Bericht der 1. Geschäftsführerin 5) Bericht der Kassenführerin 6) Bericht der Kassenprüfer 7) Bericht des Dirigenten 8) Bericht der Jugendleiterin 9) Entlastung des Vorstandes 10) Wahl eines Wahlleiters 11) Neuwahl des Vorstands 12) Satzungsänderung / neue Satzung 13) Verschiedenes Um den satzungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten, bittet der Vorstand um vollzähliges und pünktliches Erscheinen. St. Mathias Schützenbruderschaft Ulmen e.v. Beim letzte Damenschießen in Ulmen belegten unsere Damen einen 3. Platz (285 Ringe), sie mussten sich mit einer 10 weniger der Mannschaft auf Brachtendorf (285 Ringe) sowie Binningen (287 Ringe) geschlagen geben. Unsere Wertungsdamen waren: Sandra Pauli 99 Ringe Maritta Thönnes 93 Ringe Nicole Hetger 93 Ringe. Das nächste Damenschießen findet am in Binningen statt. Die diesjährige Jugendrunde hat am Samstag, dem begonnen, hier belegte unsere junge Mannschaft einen guten 5. Platz mit 371 Ringen. Die anderen Mannschaften schossen folgende Ergebnisse: 6. Platz Brachtendorf (265 Ringe), 4. Platz Binningen (272 Ringe), 3. Platz Kaisersesch (275 Ringe), 2. Platz Hambuch (383 Ringe) und 1. Platz Dünfus (384 Ringe). Unsere Wertungsschützen waren: Kevin Bäßler 96 Ringe Tobias Hetger 94 Ringe Tamara Bäßler 94 Ringe Dennis Koller 87 Ringe Der nächste Jugendwettkampf ist am in Dünfus, wir treffen uns um Uhr an der Tankstelle. Das letzte Altersklassenschießen ist am in Mayen. Hier wird wieder um rege Teilnahme der Ü40er gebeten. SV Fortuna Ulmen 1921 Zumba Der SV Fortuna Ulmen plant einen weiteren ZUMBA - Kurs zwischen Oster- und Sommerferien 2013, auch für Interessenten, die (noch) nicht Mitglied im Verein sind.

33 Ulmen Ausgabe 10/2013 NeueröffNuNg am 9. märz 2013 (ehemals Buchlädchen ) marita may - einrahmungen Tel.: 06592/10223 malerei - Barbara Schüll Tel.: 06592/10408 von uhr in der rosenbergstr. 11 Daun öffnungszeiten: mi. + fr uhr - Sa uhr oder nach Vereinbarung Farbe macht gute Laune!!! DE %R[VSULQJEHWW&/$66,& /LHJHIOÃFKHFD[FP /LHJHKŌKHFDFP%DVLVPDWUDW]H %RQHOOIHGHUNHUQ2EHUPDWUDW]H=RQHQ 7DVFKHQIHGHUNHUQ7RSSHU.DOWVFKDXP DE DE,QQHQOHEHQIŞUGHQ EHVWHQ6FKODINRPIRUW 3HUIHNWHV/LHJHYHUKDOWHQ GXUFKIDFKH6WşW]NUDIW )HGHUNHUQNRPELQLHUWPLW VRIWLJHP.RPIRUW7RSSHU )HXFKWLJNHLWVUHJXOLHUXQJ GXUFKJXWH/XIWGXUFKOÃVVLJNHLW XQGNOLPDDXVJOHLFKHQGH (LJHQVFKDIWHQ,KU)DPLOLHQXQWHUQHKPHQPLWÙEHU-DKUHQ7UDGLWLRQ VVVLNDADKL@XCD 8OPHQ,QGXVWULHVWUD¼H 7HO 0D\HQ $P:DVVHUWXUP 7HO 1HXZLHG %OÙFKHUVWUD¼H 7HO

34 Ulmen Ausgabe 10/2013 Trainerin wird wieder die Tanzpädagogin Daniela Klippel sein und es bleibt bei montags von 20:30 bis 21:30 Uhr in der Sporthalle der Realschule+ in Ulmen. Der Kurs wird am Montag, den 8. April (erster Schultag) beginnen und nach 12 Übungsabenden am Montag, den 1. Juli vor Beginn der Sommerferien enden. Anmeldungen bitte bis 18. März wie gehabt an Michael Bernard persönlich bis zum letzten Übungsabend des Kurses I/2013, fernmündlich an Tel.: 02676/1540 oder auch per an michaelbernard@t-online.de. Die Kursgebühr wird festgelegt und bekanntgegeben, wenn die Teilnahmezusagen eingegangen sind. Freizeitmannschaft Meiserich Einladung zur Jahreshauptversammlung Hiermit laden wir alle aktiven und inaktiven Mitglieder am Samstag, den , ab 20:00 Uhr, im Jugendheim Meiserich, zur Jahreshauptversammlung 2012 recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung des Vorstandes 5. Neuwahlen 6. Verschiedenes Im Vorfeld findet von 19:00 bis 20:00 Uhr eine Spielerversammlung statt. Hierzu werden alle Aktiven, in deren Interesse eine Aufrechterhaltung des Spielbetrieb 2013 steht, aufgefordert sich pünktlich um 19:00 Uhr im Jugendheim Meiserich einzufinden. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Spvgg Weiler/Gevenich SG Faid/Weiler-Gevenich 1. Mannschaft Vorschau: So , Uhr SVC Kastellaun - SG Faid/Weiler-Gevenich Es ist durchaus realistisch, dass auf dem Hartplatz in Kastellaun kommenden Sonntag gespielt werden kann. Die Gastgeber liegen derzeit auf Platz 12 der Tabelle und sind somit stark abstiegsgefährdet. Das wird unsere Mannschaft sicher zu spüren bekommen. Kastellaun wird mit allen Mitteln versuchen mit einen positiven Start die Rückrunde zu beginnen. Ohne zu kämpfen kann unsere Elf dort nicht erfolgreich sein. Einladung zur Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung der Spvgg Weiler/Gevenich findet am Samstag, dem um Uhr im Vereinsheim am Sportplatz statt. Dabei ist folgende Tagesordnung vorgesehen: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Bericht des Vorstandes 3. Berichte der Abteilungen 4. Bericht des Kassenwartes 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Kassenwartes Entlastung des Vorstandes 7. Beitragsangelegenheiten 8. Veranstaltungen 9. Verschiedenes Zur Jahreshauptversammlung sind alle Vereinsmitglieder recht herzlich eingeladen. Anträge zu den o.g. Punkten müssen 8 Tage vor der Jahreshauptversammlung beim Vorstand vorliegen. Junggesellenverein Wollmerath Am Samstag besuchen wir das JGV-Fest in Schmitt. Wir treffen uns hierzu um 19:45 Uhr beim Walter. Freistellungsarbeiten Am Samstag, 9. März 2013, 09:30 Uhr werden die Freistellungsarbeiten am Wollmerather Kopf durchgeführt. Treffpunkt: Vor Ort. Auf entsprechende Arbeitskleidung wird hingeweisen. Imkerverein Lutzerather Höhe e.v. Liebe Imkerfreunde, wir treffen uns zum Stammtisch am Donnerstag, dem 14. März 2013, um Uhr, in der Gaststätte Zum Stüffchen in Alflen. Fachthema: Beutenhygiene Förderverein des KreisChores Cochem-Zell e.v. - Vereinsauflösung Mit Beschluss der Mitgliederversammlung wurde der Förderverein des KreisChores Cochem-Zell e.v. aufgelöst. Gläubiger werden aufgefordert, sich bei diesem zu melden. Liquidator ist: Erik Meides, Fronwiese 15, Ulmen. Freundschaftsbund Mosel Schützen für besondere Verdienste geehrt. Anlässlich der Kreisdelegiertentages in Kaisersesch konnte Kreisvorsitzende Maria Elisabeth Graf (Mitte hinten) verdiente Schützen im Namen des Rheinischen Schützenbundes auszeichnen. Für besondere Verdienste im Schützenwesen erhielten (von links) Petra Wagner die große Nadel in Silber, Gerhard Lerch und Marga Eder in Bronze. Alois Flock und Jörg Hammes (fehlt auf dem Foto) erhielten die kleine Nadel in Gold sowie Claudia Graf die große Nadel in Gold.

35 Ulmen Ausgabe 10/2013

36 Ulmen Ausgabe 10/2013 Mit dem Deutschen Roten Kreuz - Gut betreut in den sonnigen Süden Südspanisches Temperament, 320 Tage Sonne und Paläste aus 1001 Nacht Das DRK Cochem-Zell bietet auch im Jahr 2013 wieder betreutes Reisen an. Andalusien: Hotel IberostarMalagaPlaya **** /Costa del Sol, Torrox Das Hotel ist im Stil eines Palastes aus 1001 Nacht erbaut und hat einen direkten Zugang zur Strandpromenade mit zahlreichen Caféund Restaurantterrassen, Gärten und kleinen Geschäften. Wie eine Oase am Meer fügt sich die palmenumsäumte Pool- und Gartenlandschaft in die maurische Architektur ein. Unser Angebot richtet sich nicht nur an die Seniorinnen und Senioren, die auf Betreuung angewiesen sind, sondern auch an diejenigen, die einfach die Unterhaltung in einer Gruppe zu schätzen wissen. Vor Ort ist Ihre Betreuungsperson Ansprechpartner für alle Fragen. Haben wir Sie neugierig gemacht? So erwarten wir gerne Ihren Anruf beim Deutschen Roten Kreuz - Kreisverband Cochem-Zell Ravenéstr. 15, CochemTel.: 02671/ / Frau Wolkenfeld Judoclub Vulkaneifel 22. Internationale Vulkaneifel - Turnier Der Judoclub Vulkaneifel e.v. richtet am 16. und 17. März 2013 sein traditionelles Vulkaneifel - Turnier in der Sporthalle am Wehrbüsch aus. Es werden wieder über 400 Judoka aus den angrenzenden Bundesländern und den Beneluxstaaten in Daun erwartet. Am Samstag kämpft ab Uhr die Altersklasse der Männer und Frauen unter 18 Jahren (Jahrgänge 1996/97/98) und die Männer und Frauen (Jahrgang 1996 und älter) um Medaillen, Urkunden und die Vereinswertung. Am Sonntag stehen dann ab Uhr die Judoka der Altersklasse weibliche und männliche Jugend unter 15 Jahre (Jahrgänge 1999/2000/2001) auf der Matte, hier erhalten die Erstplatzierten jeder Gewichtsklasse einen Sonderpreis. Alle Informationen zur Ausschreibung, Anmeldung, Übernachtungsmöglichkeiten, Anfahrt auf unserer Homepage Veranstaltungen der Chöre im Sängerkreis Cochem Freitag 15. März :00 Uhr Brohl, Turnhalle Liederabend der Chorgemeinschaft Liederkranz 1910 Brohl mit Chören aus der Region, Gesamtleitung: Mario Bressan Samstag, 16. März :00 Uhr Brohl, Turnhalle Liederabend der Chorgemeinschaft Liederkranz 1910 Brohl mit Chören aus der Region, Gesamtleitung: Mario Bressan Samstag, 16. März :00 Uhr Maria Martental, Kirche Mitgestaltung der heiligen Messe durch die Chorgruppe Lohner, Leitung: Werner Lohner Samstag, 16. März :00 Uhr Maria Martental, Kirche Benefizkonzert zu Gunsten der Renovierung des Kreuzweges der Chorgruppe Lohner, Leitung: Werner Lohner Am Ende des Konzerts wird um eine Spende gebeten. Sonntag, 17. März :00 Uhr Ulmen,Bürgersaal Der Traumzauberbaum Kindermusical, aufgeführt vom Kinderchor der Grundschule Ulmen Spielleitung: Marion Blum Samstag, 23. März :00 Uhr Laubach, St. Johannes Chorkonzert des Gesangverein Frohsinn 1922 Laubach mit Chören aus der Region, Gesamtleitung: Markus Schlaf Eintritt: 5,00 Der Eintritt in alle Veranstaltungen ist frei, wenn nichts anderes erwähnt. Der Sängerkreis Cochem und seine Chöre! Frühjahrsbasar Sonntag, 10. März :30 Uhr bis 14:00 Uhr Gemeindehaus Faid Es werden angeboten: Baby- und Kindersommerbekleidung (Größe ), Jacken, Kleider, Mäntel (bis Größe 176) Spielsachen sowie Fahrräder, Dreiräder, Bobbycars, Babyausstattung vom Kinderwagen bis zum Laufstall, Kaffee und Kuchen 15 % vom Verkaufserlös werden für einen wohltätigen Zweck zur Verfügung gestellt. Anmeldung bei: C. Helbach, Tel M. Wörner, Tel H. Haas, Tel oder per haas.faid@web.de Auf Ihren Besuch freut sich die Elterngruppe Rund ums Kind Kampfaktion Vulkaneifelturnier 2012 Seniorenverband BRH Cochem Infonachmittag Richtiges Verhalten im Notfall Auf unserem nächsten Infonachmittag am Mittwoch, dem 13. März 2013 um 15:00 Uhr im Café Germania zu Cochem wollen wir uns mit dem Thema»Richtiges Verhalten im Notfall«beschäftigen. Hierzu hat uns dankenswerterweise Herr Dr. Carsten Stöber aus Treis-Karden sein Kommen zugesagt, um uns von seiner Tätigkeit als Notfallfallarzt zu berichten und uns dabei die wichtigsten Hinweise für solche Notfälle zu vermitteln. Hierzu sind unsere Mitglieder aber auch alle anderen Interessenten recht herzlich eingeladen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Franz Braun, Ruf 02671/1423. PARTEIEN CDU Senioren Union Inforeise ins Elsass vom 12. bis 16. Mai 2013 Straßburg, die berühmte Elsässische Weinstraße, Colmar, Kaisersberg und die Vogesen sind das Ziel unserer diesjährigen Busreise, die im Frühjahr diesen Jahres stattfindet. Wir wohnen in einem sehr guten Hotel am Kaiserstuhl und besichtigen Freiburg, Staufen und den Titisee. Die Rückfahrt erfolgt über die Schwarzwaldhochstraße mit Aufenthalt in Baden- Baden. Weitere Auskunft und Anmeldung bei Heinz-Werner Hendges Wagenhausen Tel /307 oder 0170 / oder hwhendges@tonline.de oder bei der CDU Kreisgeschäftsstelle in Cochem. 8 Tage Passionsspiele in Erl/Tirol Vom 15. Juli bis 22 Juli diesen Jahres bietet die Senioren-Union auch eine Reise nach Erl/Tirol an. Wer Lust auf eine großartige Kulturreise hat kann sich gerne Informationen bei dem Vorsitzenden Manfred Klein, aus Blankenrath einholen. Tel.: / 8507 oder per Mail klein-blankenrath@t-online.de Senioren-Union im CDU-Kreisverband Am Dienstag, dem 19. März möchte die Senioren-Union wieder zum geselligen Tresterfleisch-Essen in den Schinkenkeller Schinnen, Brunnenstr. 9 nach Senheim einladen.

37 Ulmen Ausgabe 10/2013 Ihre AnsprechpArtner Rainer Martini Fon: / Fax: / Mobil: / Thomas Martini Fon: / Fax: / Mobil: / r.martini@wittich-foehren.de th.martini@wittich-foehren.de Adresse: Europaallee 2, Föhren

38 Ulmen Ausgabe 10/2013 Als Gäste werden u.a. die CDU-Landtagsabgeordnete Anke Beilstein und der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem Helmut Probst erwartet. Treffen ist dort um Uhr. Um Anmeldung wird gebeten bei Nikolaus Pellio, Tel: / 1398 Unser Abgeordneter im Deutschen Bundestag Dr. Edmund Geisen Haben Sie Fragen, Anregungen, Probleme? Hier können Sie Kontakt aufnehmen: Platz der Republik 1, Berlin, Tel.: , Fax.: Homepage: edmund. geisen@bundestag.de Die Abgeordneten der CDU Cochem-Zell bieten Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern ihre Hilfe an. Sie erreichen die Abgeordneten unter folgenden Rufnummern: CDU-Kreisgeschäftsstelle Tel.: Fax: post@cdu-cochem-zell.de Peter Bleser, Parl. Staatssekretär peter.bleser@bundestag.de Mitglied des Deutschen Bundestages: Anke Beilstein Mitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtages: de Dr. Werner Langen Mitglied des Europäischen Parlaments: werner.langen@europarl.europa.eu Junge Union Cochem-Zell: Eike Hermes Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft: Alfred Pantenburg Ludolf Oster Frauen-Union-Cochem-Zell Gaby Franzen Senioren Union Cochem-Zell: Manfred Klein Klein-blankenrath@t-online.de CDU-Stadtverband Cochem Gregor Fuhrmann / 7253 CDU-Gemeindeverband Cochem Alois Franzen / 7497 Alfranzen@t-online.de CDU-Gemeindeverband Kaisersesch Thomas Welter / Internet: info@cdu-im-schieferland.de CDU-Stadtverband Kaisersesch Renate Lergenmüller / 6654 Gerhard Weber / CDU-Gemeindeverband Treis-Karden Andreas Balmes andreas.balmes@t-online.de CDU-Gemeindeverband Ulmen Heinz-Werner Hendges / 307 hwhendges@t-online.de CDU-Gemeindeverband Zell Frank Koch / 4412 frank-t-koch@t-online.de FDP - Die Liberalen über diese Web-Adresse erreichen Sie die Cochem- Zeller FDP Miriam Wehner, Fraktionsvorsitzende im Kreistag und Mitglied im VG-Rat Treis-Karden, Schulstraße 4, Binningen, steht den Bürgern, besonders jungen Menschen, als Ansprechpartnerin zur Verfügung. (Tel.: ). Miriam.Wehner@fdp-cochem-zell.de Kreistagsmitglied Gerhard Werner, Auf dem Höchst 18, Ulmen, Tel.: 02676? 569, bietet ratsuchenden Bürgern seine Hilfe an. Der Kreisvorsitzende der FDP Jürgen Hoffmann, Hauptstraße 17, Sosberg, Tel.: 06545? 6383, bietet ratsuchenden Bürgern seine Hilfe an. Juergen.Hoffmann@fdpcochem-zell.de SPD Cochem-Zell Wir sind für Sie da! Ob Sie einen Rat suchen oder das politische Gespräch, ob Sie Sorgen haben oder mit gestalten wollen: SPD Kreisverband Cochem-Zell. Tel: Oberbachstraße 15, Cochem... info@spd cochem-zell.de Die Vorsitzende Heike Raab... cochem@heike-raab.de SPD Fraktionsvorsitzender im Kreistag Bernd Schuwerack... schuwerack.cochem@t-online.de Abgeordnete Mitglied des Landtages...Tel: Benedikt Oster... buero@benedikt-oster.de Mitglied des Bundestages... Tel: / Andrea Nahles... Andrea.Nahles@wk.bundestag.de Mitglied des Europäischen Parlamentes... Tel: / Norbert Neuser... europabuero.neuser@t-online.de Ansprechpartner für Sie im Verbandsgemeinderat Ulmen: Bernhard Rodenkirch... Tel.: 02677/639 Rudolf Steffes-tun... Tel.: 02676/724 Marita Benz,... Tel.: 02677/1571 Lothar Friedrich... Tel.: 02676/373 Albert Lumm... Tel.: 02674/347 Hans Bauer... Tel.: 02677/309 Günther Wagner... Tel.: 02676/1381 Ansprechpartner für Sie im Stadtrat Ulmen: Lothar Friedrich... Tel.: 02676/373 Lydia Mohr... Tel.: 02676/752 Albert Klein... Tel.: 02676/1887 Lars Metzen... Tel.: 02676/8062 Rudolf Steffes-tun... Tel.: 02676/724 Bündnis 90/Die Grünen im Kreis Cochem-Zell twitter: GrueneCochemZ Kreisvorstand: Peter Minnebeck, Auf den Äckern 3, Kaifenheim, Tel /4122 Horst Pullich, In der Märtschelt 34, Cochem, Tel: 0163/ Kassenwart Joscha Pullich, Grubenstr. 76, Leienkaul,Tel: 02653/ Kreistagsfraktion: Holger Haupt, Cochem, Tel /7063, architekt.haupt@t-online.de Udo Marx, Ernst, Tel /5551, info@mosel-kanutours.de Landtagsabgeordneter Nils Wiechmann Wahlkreisbüro, Hohenzollernstr. 137, Koblenz Tel.: 0261/ , Fax: 0261/ nils.wiechmann.wahlkreis@gmx.de Bundestagsabgeordneter Josef Winkler Wahlkreisbüro, Hohenzollernstraße 137, Koblenz Tel.: 0261/ ; Fax: 0261/ josef.winkler@wk.bundestag.de Landesverband Rheinland-Pfalz Frauenlobstraße 59-61, Mainz Tel.: 06131/ ; Fax: 06131/ Montag bis Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr DIE LINKE. Cochem-Zell Sprechstunde des Kreisvorsitzenden Martin Krötz: Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Positionen oder möchten Mitglied werden? Jeden Dienstag, Uhr, steht der Kreisvorsitzende für Fragen der Bewohner unseres Kreises zu sozialen, ökologischen und politischen Themen zur Verfügung. Telefonnummer: , isopropyl@gmx.net

39 Ulmen Ausgabe 10/2013 Ostern kann kommen! Buchen Sie schon jetzt Ihre Osteranzeige! Sprechen Sie mich an ich halte einen Musterkatalog für Sie bereit! Außendienst: Rainer Martini Tel.: 06502/ Mobil: 0151/ r.martini@wittich-foehren.de Außendienst: Thomas Martini Tel.: 06502/ Mobil: 0151/ th.martini@wittich-foehren.de Verkaufsinnendienst: Markus Kuhnen Tel.: 06502/ m.kuhnen@wittich-foehren.de B pauls E A Telefon-Service bis bikeshop tel: 02678/ Ihr Fahrradgeschäft in der Eifel mobil: 0151/ Morschweilerstraße Büchel Photovoltaik Installation Kundendienst Leuchtenverkauf Ulmen Bahnhofstr. 40 Telefon: / Fachbetrieb für Elektrotechnik I I m m o b I l I e n Wältermann Kaisersesch, Poststr Z

40 Ulmen Ausgabe 10/2013 Für Sie im Bundestag: Kathrin Senger Schäfer, kathrin.senger-schaefer@bundestag.de, Katrin Werner, Tel.: , katrin.werner@wk.bundestag. de, Alexander Ulrich, alexander.ulrich@bundestag.de, DIE LINKE. im Internet: DIE LINKE. Cochem-Zell: DIE LINKE. Rheinland-Pfalz: DIE LINKE. Bund: DIE LINKE. im Bundestag: Gewerkschaftspolitische Offensive!GO! Dienstag, 2. April, 19:00 Uhr: Gewerkschaftspolitische Offensive!GO! der AG Betrieb & Gewerkschaft, DIE LINKE. Cochem-Zell Gängelung am Arbeitsplatz? Kein Platz für deine Interessen? Fehlender Betriebsrat? Ausbildung = Rechtlosigkeit? Nicht mit uns! Wir leisten Hilfe und Unterstützung. Wir setzen mit!go! gemeinsam etwas entgegen! Bei Bedarf vermitteln wir Kontakte zu sinnvollen Hilfsangeboten oder zur passenden Gewerkschaft. Vernetzt sind wir in diesem Sinne mit der entsprechenden AG Betrieb & Gewerkschaft der Partei DIE LINKE. in Land und Bund. Jeden 2. Dienstag im Monat treffen wir uns um Uhr zum Stammtisch. Die jeweiligen Orte und Termine werden im Mitteilungsblatt Deiner Verbandsgemeinde oder hier veröffentlicht: Einen individuellen, vertraulichen Termin kannst du auch vereinbahren über unser Kontaktformular: Telefon und Fax: / Linksjugend [ solid] Du möchtest für Deine demokratischen und sozialen Rechte kämpfen und suchst Mitstreiter? Dann komm zu uns! Kontakt:: Fabien Betz fabien.betz@web.de Die Linksjugend [ solid] im WWW: WÄHLERGRUPPEN BÜRGER FÜR ULMEN e.v. Die Wählergruppe BÜRGER FÜR ULMEN e.v. (BFU e.v.) will für alle Ulmener Bürgerinnen und Bürger jederzeit Ansprechstelle bei Fragen, Kritik und Anregungen zur Kommunalpolitik sein. Hierzu stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung: Karl Eckardt, 1.Vorsitzender, Tel Rolf Weber, Fraktionsvorsitzender, Tel Fritz Hoffmeister, Stadtratsmitglied, Tel. 363 Erich Michels, Stadtratsmitglied, Tel. 608 Peter Wallebohr, Stadtratsmitglied, Tel Hubert Willems, Stadtratsmitglied, Tel Machen Sie bitte von unserem Angebot regen Gebrauch! Besuchen Sie auch unsere Offenen Fraktionssitzungen! Die Termine werden im Vulkanecho veröffentlicht. FWG Cochem-Zell e.v. Kreistagsmitglieder: Vorsitzender Matthias Müller, Graf-Beisel.Str. 4, Bullay, Tel ; Norbert Krötz, Ediger-Eller, Tel Johannes Hallebach, Zell, Tel Dr. Markus Rink, Alf, Tel Siegfried Niederelz, Kaisersesch, Tel Mehr Geld für Kita-Betreuungsplätze Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Kitas und in der Kindertagespflege, das die finanzielle Grundlage für 30 Tsd. neue Betreuungsplätze bildet, zugestimmt. Der Bund stellt zur Investitionsfinanzierung einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 580,5 Mio. Euro zur Verfügung. Mit dem Gesetz ist der Bund der Forderung auch des Deutschen Städte- und Gemeindebundes nachgekommen, zusätzliche Mittel für den U3-Ausbau bereitzustellen. Rheinland- Pfalz erhält einen Verfügungsrahmen in Höhe von rd. 27 Mio. Euro. Die Mittel richten sich nach der Anzahl der Kinder unter drei Jahren und dem Ausbaustand der Kindertagesbetreuung. Der GStB hat wiederholt eingefordert, dass das Gesamtpaket des U3-Ausbaus neu bewertet und der bislang nicht geleistete Anteil des Landes den Kommunen gegenüber in voller Höhe kompensiert werden muss. Ich gehe meinen Weg, vertrauend darauf, dass er mich nicht an ein Ende, sondern an das Ziel führt. Es ist schwer, von unserem Verstorbenen Franz-Josef Hammes Abschied zu nehmen. Um so tröstlicher war es zu erfahren, wie viele Menschen sich mit uns verbunden fühlten. Wir danken allen, die ihre Anteilnahme auf so vielfältige Weise zum Ausdruck brachten. Recht herzlichen Dank auch an alle, die unseren lieben Verstorbenen auf seinem letzten Weg begleiteten. Christine Hammes Marita Hammes-Puth mit Familie Ulmen-Vorpochten, im März 2013 Das 2. Sterbeamt findet am um Uhr in der Filialkirche Maria Königin in Vorpochten statt. Bestattungshaus Michels Rat und Hilfe im Trauerfall Im Maibüsch Ulmen Telefon /15 68 Telefax /16 73 info@schreinerei-michels.com Mitglied der Innung

41 Ulmen Ausgabe 10/2013 Es ist schwer einen Menschen zu verlieren, aber es tut gut zu erfahren, wie viele ihn gern hatten. Ferdinand Mindermann * Herzlichen Dank sagen wir allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten, ihre Anteilnahme in vielfältiger Weise bekundeten und gemeinsam mit uns von unserem lieben Verstorbenen Abschied nahmen. Im Namen aller Angehörigen: Alwine Mindermann Ulmen, im März 2013 Das 3. Sterbeamt ist am Sonntag, dem 7. April 2013 um Uhr in der Pfarrkirche St. Matthias in Ulmen. Danke Für alle Zeichen der Anteilnahme, die uns beim Heimgang unseres lieben Verstorbenen Gerhard Heinzen zuteil wurden, danken wir herzlich. Im Namen aller Angehörigen: Anneliese Heinzen Kinder mit Familien Alflen, im März 2013 Das 2. Sterbeamt ist am um Uhr in der Pfarrkirche in Alflen. Alois Hürter * Wenn ihr an mich denkt, seid nicht traurig. Erzählt lieber von mir und traut euch zu lachen. Lasst mir einen Platz zwischen euch, so wie ich ihn im Leben hatte. Danke sagen wir allen, die unseren lieben Vater, Opa und Uropa im Leben Freundschaft, Liebe und Zuneigung schenkten, mit ihm fröhliche und ernste Stunden teilten, in stiller Trauer mit uns fühlten und ihre Anteilnahme auf vielfältige Weise zum Ausdruck brachten. Die Familie Auderath, im März 2013 Grabmale Fensterbänke Treppen Natursteine Reinhold Laux Bodenbeläge Küchenarbeitsplatten Natursteinbäder Steinmetz- und Steinbildhauermeister Am Weiher 3 / Industriegebiet Tel.: / 2 40 Fax: Ulmen Mobil: /

42 Ulmen Ausgabe 10/2013 Fr., 8. März 2013 Bad Bertrich Veranstaltungskalender vom Fr., So., GK = Großer Kursaal / KBS = Karlsbadsaal / KH = Konzerthalle / KS = Kurfürstensaal des Schlößchens / LS = Lesesaal / S I = Seminarraum I im Thermalbad Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme Schmitt Junggesellenfest ABI-Fi des MvC Gymnasium,, Party mit DJ Schilli und DJ Phil Amande Doors open@20.00 H, Einlass ab 16 Jahren Sa., 9. März 2013 Bad Bertrich Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme Schmitt Junggesellenfest Coverrock mit SAINT, Traditioneller Festumzug So., 10. März 2013 Bad Bertrich Uhr Tanz Nachmittag mit Alexandro, Konzertsaal, Eintritt frei! Ulmen Dorfmeisterschaft KK Schießen St. Mathias Schützenbruderschaft Ulmen Mo., 11. März 2013 Bad Bertrich Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme Di., 12. März 2013 Bad Bertrich Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme Uhr Tanz Nachmittag mit Alexandro, Konzertsaal, Eintritt frei! Uhr Schachclub Bad Bertrich: Schachspielen für Einheimische und Gäste in Häcker s Kurhotel Fürstenhof Mi., 13. März 2013 Bad Bertrich 09.30Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme

43 Ulmen Ausgabe 10/ Uhr Lesung im Clara Viebig Pavillon Uhr Ulmen Zumba-Tanzkurs, großer Kursaal, Anmeldung: Schachtreff im Gemeindehaus am Maar (Nebeneingang) Uhr Ansprechpartner Hubert Fuchs Telefon Do., 14. März 2013 Bad Bertrich Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme Uhr Wanderung mit dem Eifelverein, (s. Aushang) Uhr Tanz Nachmittag mit Alexandro, Konzertsaal, Eintritt frei! Fr., 15. März 2013 Bad Bertrich Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme Sa., 16. März 2013 Bad Bertrich Uhr allg. Wassergymnastik, Vulkaneifel Therme Büchel Kinderkleiderbasar Förderverein Kindergarten/Grundschule So., 17. März 2013 Bad Bertrich Uhr Tanz Nachmittag mit Alexandro, Konzertsaal, Eintritt frei Ulmen Ostermarkt Weitere Hinweise: Alflen: Heimatmuseum Öffnungszeiten des Heimatmuseums (von Palmsonntag bis Allerheiligen) jeden ersten Sonntag im Monat von bis Uhr oder nach Vereinbarung unter Tel / oder oder 277 Bad Bertrich: Foto- und Filmmuseum Bad Bertrich, Kurfürstenstr. 70 Termine auf Anfrage - Tel / Clara Viebig Pavillon Bad Bertrich, Kurfürstenstraße 21 Öffnungszeiten: mittwochs von Uhr Beschwingtes Tanzen in Bad Bertrich - im Wein- und Bierlokal Moselstube (samstags Live-Musik) - im Tanzlokal Gaudi Weitere Informationen bei: Tourismusamt Ulmen, Marktplatz 1, Ulmen, Telefon: 02676/ , Fax: 02676/ , Ulmen@gesundland-vulkaneifel.de Internet:

44 Ulmen Ausgabe 10/2013 Ravenéstraße Cochem Tel / Cochem, EFH Citynähe, Wfl. 100 m 2, Areal 146 m ,- Cochem, Landhaus ruhige Lage, Wfl. 275 m 2, Areal 2817 m ,- Dohr, Doppelhaus 1 Hälfte vermietet, ca. 112 m 2 Wfl., Areal ca. 350 m ,- Ulmen, großes EFH viel Platz im Grünen, Wfl. 270 m 2, Areal 1000 m ,- Gevenich, Doppelhaushälfte Bauernhaus, Wfl. 130 m 2, Areal 1346 m ,- Alle Preise zzgl. 3,57 % Käuferprovision (inkl. 19 % MwSt.) Gern sind wir bei Ihrem Immobilienverkauf behilflich. Ralph Birkner LBS Immobilienberater Tel.: 02671/ Ralph.Birkner@lbs-rlp.de

45 Ulmen Ausgabe 10/2013 NEUE GARAGE ca. 80 m 2, voll isoliert, in Ulmen zu vermieten. Tel / 234 oder 0160 / Ulmen Wohnung 3 ZKB, Diele, Balkon, Terrasse, 103 m 2, Wohnung 3 ZKB, Diele, Balkon, 100 m 2, ab zu vermieten. Telefon: / Rainer Martini Thomas Martini Fon: / Fax: / Mobil: / r.martini@wittich-foehren.de Fon: / Fax: / Mobil: / th.martini@wittich-foehren.de Ausgaben: Cochem, Treis-Karden, Kaisersesch, Ulmen, Zell b AUen WOHnen G A r T en G estal T en - KW InTeresse A n einer AnZeIGensCHAlTUnG? Dann rufen sie uns an!

46 Ulmen Ausgabe 10/2013

47 Ulmen Ausgabe 10/2013 Tulikivi Feuertage FINDEN SIE IHREN TRAUMOFEN Samstag 9. + Sonntag 10. MÄRZ Uhr Gewerbegebiet an der B52 zw. Trier u. Hermeskeil D Osburg Telefon Ihr Notdienst bis Uhr Kundendienst Tel / Karl-Kaufmann-Str Darscheid Deutscher Kurzkrimi-Preis Krimiautoren Gesucht! Weitere Informationen unter: und Das Krimifestival Tatort Eifel und der KBV-Verlag ermitteln den besten Krimi zum Thema Auf der Suche. Einsendeschluss: 5. April

48 Ulmen Ausgabe 10/2013 Tag der offenen Tür im Klinikum Mittelmosel -Anzeige- St. Josef-Krankenhaus Zell - Mitmach-Angebote, Kurzchecks, Demonstrationen und mehr rund um den gesunden Bauch Zell. Der März ist Darmkrebs-Monat unter diesem Motto lädt das Klinikum Mittelmosel St. Josef-Krankenhaus Zell am Samstag, den 23. März 2013, alle Interessierten zwischen 9:00 und 13:00 Uhr zu einem Tag der offenen Tür ein. Das Programm ist fachübergreifend internistisch und chirurgisch angelegt und beleuchtet so den gesunden Darm von verschiedenen Seiten. Zwischen 9:30 und 11:30 Uhr findet ein Ultraschall- Kurzcheck des Bauchraumes statt. Die Anmeldeliste hierzu liegt am Samstag vor Ort aus. Weiterhin werden neben theoretischen Informationen vielfältige Gelegenheiten zum Anfassen und Ausprobieren angeboten. Die Besucher können selbst einen minimal-invasiven Eingriff durchführen und dabei Gummibärchen fachgerecht operieren. Weiterhin können die Interessierten an einem Dummy Endo-Tiger selbst eine Spiegelung vornehmen. Führungen durch einen der chirurgischen Eingriffsräume werden um 10:00 und 12:00 Uhr angeboten. In einem Film kann eine Dickdarmspiegelung verfolgt werden. Verschiedene Selbsthilfegruppen, wie beispielsweise Manfred Schneider, Kreisvorsitzender der ILCO e:v., präsentieren sich mit Infotischen und stehen für persönlichen Erfahrungsaustausch zur Verfügung. Für das leibliche Wohl sorgt das Zeller Küchenteam mit einem familienfreundlichen leckeren Mittagstisch in der Cafeteria. Ihr Spezialist für Kaminöfen - Pelletöfen - Herde Dorfstraße Kinderbeuern Telefon / 4694 Fax / 2764 kaufhaus-vogt@t-online.de Jetzt noch zugreifen: viele Ausstellungsmodelle zu Schnäppchenpreisen Wir führen Qualitäts-Pelletsöfen BERATUNG - MONTAGE - SERVICE Inh. Reinhard Gier Keltenweg 17a Gillenfeld Tel.: / S A I S O N E R Ö F F N U N G Angeln Outdoor Workwear Am 15. und 16. März 2013 von 7.00 bis Uhr durchgehend geöffnet! 20% Rabatt auf alles* *außer bereits reduzierte Waren, Verlagsprodukte, Paketshop und Set-Angebote 50% Rabatt auf gebrauchte Bundeswehr- und Armee-Artikel Große Tombola mit fantastischen Preisen! Öffnungszeiten: Mo.-Fr Uhr, Sa Uhr

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