Saale-Orla-Erlebnissommer 2018

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Informationen aus dem Landratsamt Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises 25. Mai 2018 25. Jahrgang Nr. 5 Aus dem Inhalt Nichtamtlicher Teil Abgabefrist Förderanträge...S. 2 Vorgestellt: Kfz-Zulassungsstelle...S. 3 Kinder sind unschlagbar...s. 4 11. Landkreisfest...S. 4 Veranstaltungen...S. 4 Amtlicher Teil Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses...S. 5 Beschlüsse des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla... S. 5ff Kontaktdaten Landratsamt Saale-Orla-Kreis Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz Tel.: 03663 488 0 Fax: 03663 488 450 E-Mail: poststelle@ lrasok.thueringen.de Internet: www.saale-orla-kreis.de Öffnungszeiten Mo 08:00-12:00 Uhr Di 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mi nach Vereinbarung Do 08:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr Fr 08:00-12:00 Uhr Erweiterte Öffnungszeiten: Samstag, 26. Mai 2018 8-12 Uhr Dienstag, 05. Juni 2018 8-20 Uhr Samstag, 18. August 2018 8-12 Uhr Ihr Amtsblatt online Das nächste Amtsblatt erscheint am 29. Juni 2018. Der Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 21. Juni 2018, 14.00 Uhr. Classics unter Sternen mit Highlights aus Oper, Klassik, Musical, Rock und Pop kann man am 2. Juni auf dem Marktplatz in Neustadt an der Orla erleben. Foto: Pressestelle LRA Saale-Orla-Erlebnissommer 2018 Ausstellungen, Festivals, Märkte, Sportevents, Konzerte, Theater, Lesungen, Wanderungen, Natur und Genuss im Saale-Orla-Kreis kann man im besten Sinne was erleben. Besonders im Sommer. Im Saale-Orla-Erlebnis-Sommer. Ob Kunst und Kultur oder Natur und Aktiv das Angebot ist so breit gefächert, wie es Interessen gibt. Man lernt Land und Leute kennen, zahlreiche Angebote rund um Wassersport, Radfahren, Wandern erwarten die Besucher. Veranstaltungen von Juni bis September Der Saale-Orla-Erlebnissommer unter dem Motto Mach Dich glücklich ist ein Kooperationsprojekt des Saale-Orla-Kreises mit dem Tourismusverbund Rennsteig-Saaleland e.v. und den Veranstaltern der Region den Kommunen, Vereinen und privaten Veranstaltern. Vor fünf Jahren wurde der Saale-Orla- Erlebnissommer ins Leben gerufen mit dem Ziel, Kultur- und Tourismus des Saale-Orla-Kreises unter einer Marke zu präsentieren. Sozusagen gebündelt werden Festlichkeiten und Veranstaltungen in der Zeit von Juni bis September über die Kreisgrenzen hinaus vermarktet. Im vergangenen Jahr bekam der Erlebnissommer optisch einen neuen Look. Frische Farben und eine moderne Aufmachung dominieren die neue Webseite www.saale-orla-erlebnissommer. de. Zudem wurde sie für die Nutzung auf Smartphones und Tablets optimiert. Auch auf Facebook ist der Saale-Orla-Erlebnissommer seit dem vergangenen Jahr aktiv vertreten. Highlights im Programm sind jährlich unter anderem die Sportveranstaltungen um das Schleizer Dreieck, Die Schleizer Modenacht lockt am 25. August zum 14. Mal zum großen Mode-Event in die Kreisstadt. Foto: Monika Herold das Konzert Classics unter Sternen in Neustadt, das SonneMondSterne Festival bei Saalburg am Stausee sowie die Stelzenfestspiele bei Reuth. Text: Pressestelle LRA +++ Weitere aktuelle Infos finden Sie auf www.saale-orla-kreis.de +++

>> Nichtamtlicher Teil Seite 2 << Neues aus dem Landratsamt Stellenausschreibung Im Landratsamt des Saale-Orla-Kreises ist im Fachdienst Jugend und Familie/ Jugendamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle Sozialarbeiter/in/ Sozialpädagoge/in im Aufgabengebiet Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) befristet als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung zu besetzen. Voraussetzung sind der Abschluss als Diplom-Sozialarbeiter/in/- pädagoge/-pädagogin bzw. Bachelor of Arts Soziale Dienste mit staatlicher Anerkennung sowie die persönliche Eignung gemäß 72a SGB VIII mit entsprechender Berufserfahrung. Die Vergütung erfolgt in Abhängigkeit der beruflichen Qualifikation nach TVöD - Anlage 1 Entgeltordnung, Teil B, Abschnitt XXIV, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 36 Stunden. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen werden bis 06.06.2018 erbeten an: Landratsamt Saale-Orla-Kreis Fachdienst Personal Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz oder per E-Mail: bewerbung@lrasok.thueringen.de GROßE FREIHEIT liebe.lust.leben. : Die mobile Ausstellung GROßE FREIHEIT liebe.lust.leben. der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) lädt vom 28. Mai bis 2. Juni auf dem Marktplatz in Jena zum Besuch ein. Mit über 50 Exponaten informiert sie über Spaß am Sex und Schutz vor HIV sowie anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI). Geöffnet ist sie täglich von 9 bis 20 Uhr (am 28. Mai ab 14.00 Landkreis und Kreissparkasse unterstützen ehrenamtliche Tätigkeiten Abgabefrist für Förderanträge endet am 30. Juni 2018 Auch in diesem Jahr gewährt der Saale-Orla-Kreis in partnerschaftlicher auch die Projektförderung. Hier können für ehrenamtliche Projek- Zusammenarbeit te des laufenden Jahres Mittel be- mit der Kreissparkasse Saale-Orla wieder Zuwendungen zur Förderung antragt werden. Vereine, Verbände sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaftenkreis. des Ehrenamtes im Landantragt Die Antragsfrist für die Ehrenamtsförderung im Saale- Orla-Kreis ist der 30. Juni 2018. Das Geld soll dazu dienen, ehrenamtliches Engagement zu würdigen. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel des Haushaltes. Diese Fördermittel werden zum einen durch die Thüringer Stiftun- Ehrenamtsstiftung ausgereicht. Weiterhin stellt die Kreissparkasse Saale-Orla zusätzliche Gelder für ehrenamtliche Aktivitäten im Landkreis bereit. Der Saale-Orla-Kreis unterstützt gemeinsam mit der Kreissparkasse das ehrenamtliche Engagement auf verschiedenen Wegen: Neben der Förderung des allgemeinen Ehrenamtes für Personen, gibt es Uhr), der Eintritt ist kostenlos. Lokale Beratungsstellen und Institutionen unterstützen die Ausstellung vor Ort, darunter die Gesundheitsämter der Stadt Jena und der Landratsämter des Saale- Holzland- und Saale-Orla-Kreises. Mehr Infos: www.große-freiheit.de Text: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gen oder Initiativgruppen können Zuwendungen erhalten, wenn es sich um eine gemeinnützige, ehrenamtliche Tätigkeit handelt, die unentgeltlich erbracht wird und entsprechend gewürdigt und gefördert werden soll. Alle notwendigen Antragsformulare sowie weiterführende Informationen können im Landratsamt Saale-Orla-Kreis (Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz) bei Frau Käßner im Raum 228 (Telefon: 03663-488 209 / E-Mail: ehrenamt@lrasok.thueringen.de) erfragt oder im Internet unter www.saale-orla-kreis.de unter der Rubrik Landratsamt > Ehrenamt heruntergeladen werden. Text: Pressestelle LRA Ulla Friedrich erhält Ehrenmedaille des Saale-Orla-Kreises Für ihr fast 20jähriges Wirken und Leiten der größten Ortsgruppe der Volkssolidarität in Pößneck erhielt Frau Ulla Friedrich (m.) am 7. Mai nachträglich die Ehrenmedaille des Saale-Orla-Kreises. Zur eigentlichen Verleihung im Rahmen des Neujahrsempfanges von Landrat Thomas Fügmann (r.) konnte Frau Friedrich leider nicht anwesend sein. Zusammen Vielseitige Ausbildungsmöglichkeiten von 60 Firmen und Institutionen präsentiert mit dem Landtagsabgeordneten Christian Herrgott (l.) konnte die Übergabe der höchsten Auszeichnung, die der Landkreis zu vergeben hat, nun im Rahmen der Jahreshauptversammlung und turnusmäßigen Vorstandswahlversammlung der Ortsgruppe öffentlich nachgeholt werden. Bild: Pressestelle LRA Sie wurde ihrem Namen in jeder Hinsicht gerecht: Berufe aktuell hieß die Informationsmesse, die am 21. April zum 15. Mal in Pößneck stattfand. Und vorgestellt wurde hier eine bemerkenswerte Bandbreite aktueller Berufe, die in Firmen und Institutionen der Region erlernt werden können; initiiert vom Arbeitskreis Schule-Wirtschaft. Vertreter von knapp 60 Firmen und Ausbildungseinrichtungen darunter auch das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises standen als Gesprächspartner zur Verfügung, unter anderem Geschäftsführer, Ausbilder und Auszubildende. Text und Bild: Pressestelle LRA Am Stand des Schokoladenwerkes Berggold aus Pößneck konnten sich Schülerinnen und Schüler über süße Details einer Ausbildung, über Ferienarbeit, die Herstellung von Geleebananen und vieles mehr informieren. +++ Weitere aktuelle Infos finden Sie auf www.saale-orla-kreis.de +++

>> Seite 3 Nichtamtlicher Teil << Thüringer Gesetz über das Sinnesbehindertengeld in Kraft Anträge können an das Landratsamt gestellt werden Der Thüringer Landtag hat am 21.03.2018 das 7. Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes beschlossen. Das Saale-Orla-Kreis, Gesetz tritt rückwirkend ab dem 01.07.2017 in Kraft. Wesentlicher Inhalt dieses Gesetzes ist die Einführung eines Sinnesbehindertengeldes für gehörlose Menschen in Höhe von 100,00 monatlich zum Ausgleich von durch diese Sinnesbehinderung bedingten Mehraufwendungen. Gehörlose Menschen, die in einer Einrichtung leben, erhalten abweichend ein Sinnesbehindertengeld in Höhe von monatlich 82,10 und ab dem 01.07.2018 in Höhe von 91,20. Es handelt sich hierbei um eine antragsabhängige Leistung. Für Menschen, die im Saale-Orla- Kreis ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, ist das Landratsamt Fachdienst Schwerbehindertenrecht/Sozialhilfe, Oschitzer Str. 4, 07907 Schleiz für die Gewährung der Leistungen nach dem Thüringer Sinnesbehindertengesetz zuständig. Dieses Sinnesbehindertengeld erhalten auch Menschen, die sich in stationären Einrichtungen im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes aufhalten, wenn sie zur Zeit der Aufnahme in die Einrichtung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Thüringen hatten und am Ort der Einrichtung keinen Anspruch auf Sinnesbehindertengeld nach den dortigen landesrechtlichen Vorschriften haben. Sofern der Antrag bis zum 31.07.2018. gestellt wird bzw. bereits wurde, ist die Leistung ab dem 01.07.2017 bzw. frühestens vom Beginn des Monats an, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Gehörlosengeldes erfüllt sind, zu gewähren. Der Begriff Gehörlosigkeit wird entsprechend den in der Versorgungsmedizin Verordnung geregelten Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens Gl definiert. Diese Voraussetzungen für die Gewährung des Gehörlosengeldes sind dann erfüllt, wenn dem Antragsteller das Merkzeichen Gl im Ergebnis des Schwerbehindertenfeststellungsverfahrens zuerkannt wurde. Als Nachweis ist dem Antrag eine Kopie des geltenden Feststellungsbescheides gem. 69 SGB IX bzw. 152 SGB IX (Bescheid aus dem Schwerbehindertenfeststellungsverfahren zum Merkzeichen Gl ) beizufügen. Anträge erhalten Sie direkt bei dem zuständigen Fachdienst, sie werden bei Bedarf auch zugeschickt und sind auf der Internetseite des Saale-Orla-Kreises (www.saale-orla-kreis.de) unter Landratsamt, Anträge und Formulare, Soziales und Familie, Soziales zu finden. Text: Fachdienst Schwerbehindertenrecht/Sozialhilfe LRA

>> Nichtamtlicher Teil Seite 4 << Nachrichten und Tipps Kinder sind unschlagbar Aktionstag zum Tag der gewaltfreien Erziehung mit 250 Schülern in Pößneck Kinder sind unschlagbar. Jedes Kind hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt. Hände sind zum Streicheln da. Niemand darf Kindern wehtun, sie schlagen, unangenehm berühren oder mit Worten verletzen. Mit diesen wichtigen Botschaften wurde am 2. Mai in Pößneck der Tag der gewaltfreien Erziehung begangen. Der Kinder-und Jugendschutzdienst Huckepack sowie die Schulsozialarbeiter des Bildungswerkes Blitz e.v. hatten dazu Schulen der Region zu einem Aktionstag eingeladen und 250 Mädchen und Jungen aus Grundschulen sowie dem Gymnasium Am Weißen Turm in Pößneck kamen. Es war überwältigend, erklärte Beate Walther vom Kinderschutzdienst Huckepack begeistert und dankte allen, die den Aktionstag für so viele Kinder möglich gemacht haben. Mit dabei waren auch Vertreter des Landratsamtes des Saale- Orla-Kreises aus dem Fachdienst Jugend und Familie/Jugendamt. Text und Bild: Pressestelle Landratsamt 250 Luftballons stiegen vom Pößnecker Marktplatz auf und mit ihnen die Wünsche der Kinder, die sie auf Hände aus Papier geschrieben und an die Ballons gebunden hatten. Thüringer-Meer- und Rennsteig-Linie gestartet Seit Mai 2018 kann man jeweils samstags, sonntags und an Feiertagen touristische Ziele in der Region Rennsteig und Thüringer Meer im Bereich Bad Lobenstein/ Blankenstein/Saaldorf mit einer neuen Buslinie erreichen: Mit der Thüringer-Meer- und Rennsteig-Linie. Sie ist ein Gemeinschaftsprojekt des Busunternehmens KomBus, der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Thüringer Meer und des Tourismusverbundes Rennsteig-Saaleland. Mit dem Wander- und Rad-Bus kann man jeweils von Mai bis Ende Oktober nun unter anderem folgende touristische Ziele erreichen: Das Heimatmuseum in Harra, den Beginn des Rennsteiges in Blankenstein, den Aussichtspunkt König David am Wiedeturm, die Feldbahn Blankenberg sowie die Aussichtsplattform am Wachhügel in Pottiga. Text: Tourismusverbund Rennsteig-Saaleland e.v. 11. Landkreisfest am Rennsteig am 18. August 2018 Das 11. Landkreisfest am Rennsteig findet in diesem Jahr am Beginn/Ende des Rennsteiges in Blankenstein statt. Der Saale-Orla-Kreis und die Gemeinde Blankenstein freuen sich als gemeinsame Ausrichter des Festes auf zahlreiche Gäste und auf ein außergewöhnlich vielfältiges Programm. Dazu gehören die Eröffnung des neuen Rennsteig-Industrie-Museums Rennsteig und Mee(h)r, gestaltet von der Gemeinde Blankenstein mit Themen wie Geschichte, Industrie, Wasserkraft, Geologie, Grenze und direkten Bezügen zu bestehenden Museen der Region (9.30 Uhr) und von 11 bis 18 Uhr das große Landkreisfest am Rennsteig auf dem Selbitzplatz mit einem vielseitigen Bühnenprogramm, einem köstlichem Spektrum an kulinarischen Spezialitäten, verschiedenen Ständen sowie einer Menge Aktivitäten und Darbietungen für kleine und große Besucher. Um 20 Uhr beginnt die Sommerparty der Antenne Thüringen Allstars. Von 13 Uhr bis ein Uhr nachts gibt es einen kostenlosen Bustransfer von Bad Lobenstein nach Blankenstein. Text: Pressestelle LRA Veranstaltungen Technisches Schaudenkmal Gießerei Heinrichshütte Schaugießveranstaltungen und Sonderveranstaltungen Sa 26.05.2018 11.00 Uhr u. 13.30 Uhr Di 29.05.2018 10.00 Uhr Mi 30.05.2018 13.00 Uhr So 03.06.2018 10.00 Uhr Mi 06.06.2018 13.00 Uhr Do 07.06.2018 19.00 Uhr Theaterstück Ein uralter Brauch Sa 09.06.2018 20.00 Uhr Die Hütte rockt! mit der Kultband Rock-Zakk Mi 13.06.2018 13.00 Uhr Do 14.06.2018 19.00 Uhr Die Heinrichshütte klingt Rock-Pop-Jazz-Konzert Mi 20.06.2018 13.00 Uhr Mi 27.06.2018 13.00 Uhr - 100 Jahre Volkshochschule in 2019 - Das Team der Volkshochschule ruft Sie auf: Teilen Sie uns Ihre Erlebnisse und Erinnerungen an die Volkshochschule im Saale-Orla-Kreis mit. Wir freuen uns auf besondere Geschichten und schöne Ereignisse, die Sie mit der Volkshochschule verbinden. Mitmachen lohnt sich: Unter den Beteiligten verlosen wir drei Gutscheine für Volkshochschulkurse im Wert von 50,00. Senden Sie Ihre Erlebnisse bis zum 30.11.2018 per Mail an info@vhs-sok.de oder nehmen Sie persönlich Kontakt mit der Volkshochschule auf. Pößneck: 03647 448-144 info@vhs-sok.de Schleiz: 03663 422-458 www.vhs-sok.de Kontakt: Technisches Schaudenkmal Gießerei Heinrichshütte Leutenberger Straße 44, 07343 Wurzbach Tel.: (036652) 22717, E-Mail: giesserei@heinrichshuette-wurzbach.de Wisentahalle Schleiz 27. Mai, 17 Uhr 1, 2 oder 3 Holger Schüler (TV-Hundeversteher) Die Live-Show für Menschen mit und ohne Hund (Bitte keine Hunde zur Veranstaltung mitbringen!) 3. Juni, 17 Uhr Film-Musiken Chor der Ehemaligen des Staatlichen Gymnasiums Dr. Konrad Duden in Schleiz Eintritt frei 10. Juni, 17 Uhr Konzert der Robert Prayers Original Burgenlandkapelle

>> Seite 5 Amtlicher Teil << Amtlicher Teil Beschlüsse der 17. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.04.2018 Beschl.-Nr. 51-17/2018 Der Jugendhilfeausschuss genehmigt die Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses am 25.01.2018 (öffentlicher Teil). Beschl.-Nr. 52-17/2018 Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt, dass in der 2. Förderpriorität Einrichtungen und Dienste der offenen Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit anerkannter freier Träger der Jugendhilfe mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 13.800,00, gemäß der beigefügten Anlage, gefördert werden. Der Beschluss erfolgt unter Vorbehalt der Würdigung des Kreishaushaltes 2018 durch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Beschl.-Nr. 53-17/2018 Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt den Teilfachplan Hilfen zur Erziehung und sonstige Leistungen der Jugendhilfe in der vorliegenden Fassung einschließlich der Ergänzung hinsichtlich des aktuellen Unterbringungsstandes bei der Lebenshilfe Schleiz. Bekanntmachung Die Agrargenossenschaft Dreitzsch eg, An der Kreisstraße 25 in 07819 Dreitzsch, beantragt die Erweiterung der bestehenden Rinderhaltungsanlage mit angegliederter Biogasanlage durch den Zubau eines BHKW, am Standort, Gemarkung Dreitzsch, Flur 4, Flurstück-Nr. 303/3. Hierbei sind vorgesehen: 1. Errichtung und Betrieb eines 2. BHKW im Stahlcontainer mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von 531 kw für den Dauerbetrieb. Die gesamte installierte FWL am Standort beträgt nach der Änderung 1.080 kw. 2. Das bestehende BHKW übernimmt die Funktion eines Reserve- und Flex-BHKW von maximal 1.400 Betriebsstunden pro Jahr. Die beantragte wesentliche Änderung ist genehmigungspflichtig nach 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Bei der beantragten Anlage handelt es sich um ein Vorhaben, das in der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 8.9.2017 (BGBl. I S. 3370) unter der Nummer 1.2.2.2 Spalte 2 genannt ist. Gemäß 5 Absatz 2 UVPG wird bekannt gegeben, dass für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt wurde und im Ergebnis keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Wesentliche Gründe Das Vorhaben befindet sich innerhalb des oben genannten landwirtschaftlichen Gewerbestandortes und steht im funktionalen Zusammenhang mit diesem (Nr. 1.1 & 1.2 Anlage 3 UVPG). Es wird eine Fläche von 14,8 m² durch das Vorhaben beansprucht (Nr. 1.3 Anlage 1.3 UVPG). Als Brennstoff wird das vor Ort erzeugte Biogas verwendet. Die erzeugte Prozesswärme und elektrische Energie wird Vorort verwendet bzw. ins elektrische Netz eingespeist. Durch die Anlagenerweiterung ergibt sich eine gesamte FWL der beiden BHKW`s von 1.080 kw (1.6.1 Anlage 3 UVPG). Im Umkreis von 100 m um den Anlagenstandort liegen keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vor. In einer Entfernung von 3.000 m nordwestlich vom Anlagenstandort befindet sich Naturschutzgebiet Weißacker (Nr. 2.3.4 Anlage 3 UVPG). Die Anlage erzeugt Emissionen in Form von Verbrennungsgasen und Geräuschemissionen (Nr. 3.1 Anlage 3 UVPG). Motor und Generator werden schwingungsentkoppelt in einem schallgedämmten Stahlcontainer installiert. Die in den Abgasen des Verbrennungsmotors enthaltenen Emissionen werden durch einen Katalysator minimiert und durch ein Abgasrohr 10 m über Gelände mit der freien Luftströmung abgeführt. Das Einhalten der geforderten Emissionsrichtwerte nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) wird durch jährliche Messungen einer nach 29b BImSchG bekanntgegebenen Messstelle gewährleistet (Nr. 3.7 Anlage 3 UVPG). Die beantragte effizientere Anlage wird die bestehende Anlage im Dauerbetrieb ersetzen. Die Altanlage wird nur noch als Reserve- und Flex- BHKW fungieren. Über das Jahr gesehen kommt es zu keiner Erhöhung des Biogasverbrauches der Gesamtanlage (Nr. 1.1 Anlage 3 UVPG). Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass das Neuvorhaben keine erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) in der Fassung vom 27. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1643), zuletzt geändert am 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), im Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Umwelt, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz, zugänglich. Schleiz, 24.04.2018 Landratsamt Saale-Orla-Kreis Butz FDL Umwelt Verordnung des Landratsamtes Saale-Orla- Kreis vom 01.02.2013 für die Nutzung der Bleilochtalsperre Aufgrund der am 16.06. und 17.06.18 stattfindenden 47. Ruderregatta des Bad Lobensteiner Rudervereines e.v. wird es während der Regatta zu Einschränkungen beim Passieren der Regattastrecke kommen. Dies wird sich auf den Bereich der Regattastrecke zwischen Heinrichstein und dem Bootshaus des Vereines in folgendem zeitlichen Rahmen erstrecken: Samstag: in der Zeit von 10:00 Uhr bis ca. 20:30 Uhr und Sonntag: in der Zeit von 09.00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr. Die Strecke ist, bis auf wenige Ausnahmen, zeitweise für den durchfahrenden Bootsverkehr voll gesperrt. Es kann zu längeren Wartezeiten kommen, bis die Strecke kurz individuell passierbar ist. Den Weisungen der Ordner ist Folge zu leisten. Es wird daher gebeten den Bereich, während der o.g. Zeiten, möglichst zu meiden. Zum gleichen Zeitpunkt werden im Gewässerbereich Brücke Saaldorf bis Mühlberger Bucht, auf der Regattastrecke des WSV Rosenthal e.v., die Landesmeisterschaften Sachsen-Thüringen, im Kanusport ausgetragen. Eine Vollsperrung wird es in diesem Bereich nicht geben. Der Gewässerbereich kann in langsamer Vorbeifahrt passiert werden. Unnötiger Wellenschlag ist hierbei zu vermeiden, um die Sportler nicht zu gefährden und gleiche Wettkampfbedingungen für alle Sportler gewährleisten zu können. Schleiz, 26.04.2018 i.a. gez. Mäder Fachdienstleiter Öffentliche Ordnung Vollzug des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) vom 25.11.2013 des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla (ZV Orla) Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde erlässt folgenden Bescheid 1. Die von der Verbandsversammlung des ZV Orla am 27.02.2018 beschlossene 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla (ZV Orla) wird rechtsaufsichtsbehördlich genehmigt. 2. Verwaltungskosten für diesen Bescheid werden nicht erhoben.

>> Amtlicher Teil Seite 6 << I. Sachverhalt Die Verbandsversammlung des ZV Orla beschloss in ihrer Sitzung am 27.02.2018 unter der Beschlussnummer O 04/2018 mehrheitlich die 1. Änderungssatzung zur GS-EWS des ZV Orla. Diese beschlossene 1. Änderungssatzung zur GS-EWS wurde der Rechtsaufsichtsbehörde seitens des ZV Orla mit Schreiben vom 06.03.2018 zur Genehmigung vorgelegt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die einschlägige Verwaltungsakte verwiesen. II. Gründe Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde ist die zur Entscheidung gemäß 2 Abs. 4 a ThürKAG, 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit ThürKGG - i. V. m. 3 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) örtlich und sachlich zuständige Behörde. Die 1. Änderungssatzung zur GS-EWS erweist sich als genehmigungspflichtig i. S. von 2 Abs. 4 a S. 1 Nr. 2 ThürKAG, da vom Satzungsmuster des für kommunales Abgabenrecht zuständigen Ministeriums abgewichen wird. Die beschlossenen Abweichungen vom Satzungsmuster des für kommunales Abgabenrecht zuständigen Ministeriums sind nicht als rechtsfehlerhaft einzustufen. Die am 27.02.2018 beschlossene 1. Änderungssatzung zur GS-EWS des ZV Orla ist daher zu genehmigen. III. Kostenentscheidung Die Kostenentscheidung gemäß Ziffer 2 dieses Bescheides beruht auf 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG). IV. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1 in 07545 Gera erhoben werden. Hinweis: Die vorgelegte Satzung enthält keine Schlussbemerkung entsprechend des 21 Abs. 4 S. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO). Diese sollten gemäß 21 Abs. 4 S. 4 ThürKO bei der Bekanntmachung mit aufgeführt werden. Bei genehmigungspflichtigen Satzungen sollte in der Präambel auf die Genehmigung mit Datum und Aktenzeichen hingewiesen werden. Die Verbandsmitglieder sollen in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die vorgenannte Veröffentlichung hinweisen ( 22 Abs. 2 ThürKGG). Bitte senden Sie der Rechtsaufsichtsbehörde nach der erfolgten Bekanntmachung ein ausgefertigtes Satzungsexemplar zu. Schleiz, den 23.04.2018 im Auftrag gez. Hellgoth stellv. Leiter Rechtsaufsichtsbehörde Bekanntmachung: Die nachstehende veröffentlichte 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) vom 25.11.2013 wurde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla vom 27.02.2018 unter Beschluss-Nr. O 04/2018 beschlossen und der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Saale-Orla-Kreis mit Schreiben vom 06.03.2018 angezeigt. Mit Bescheid vom 23.04.2018 Aktenzeichen: 092.4.02.04.122.2018-01 genehmigte die Rechtsaufsichtsbehörde die 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS). Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, gegenüber dem Zweckverband Wasser und Abwasser Orla geltend gemacht werden können. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße gemäß 21 Abs. 4 ThürKO in Verbindung mit 23 Abs. 1 ThürKGG unbeachtlich. Pößneck, den 27.04.2018 gez. Steffen Verbandsvorsitzender 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla vom 25.11.2013 Aufgrund der 2, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19. September 2000, zuletzt geändert durch das Achte und Neunte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetztes vom 14. Juni 2017, erlässt der Zweckverband Wasser und Abwasser Orla folgende Änderungssatzung: 1 (1) Der 6 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst: (3) Die Schmutzwassergebühr beträgt für Grundstücke mit Anschluss an eine öffentliche Kläranlage 2,06 /m³. (2) Der 6 Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst: (4) Die Schmutzwassergebühr beträgt für Grundstücke mit Ableitung in einen öffentlichen Kanal mit vorgeschalteter mechanischer oder teilbiologischer Grundstückskläranlage 0,76 /m³. (3) Der 6 Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst: (5) Die Schmutzwassergebühr beträgt für Grundstücke mit Ableitung in einen öffentlichen Kanal mit vorgeschalteter Grundstückskläranlage, die den Anforderungen nach Anhang 1, Teil C, Abs. 1 für die Größenklasse 1 der Abwasserverordnung (AbwV) vom 17. Juni 2004 in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die gemäß der dafür geltenden Bauartzulassung sowie den Bestimmungen der Thüringer Kleinkläranlagenverordnung betrieben wird, 0,23 /m³. 2 (1) Der 7 Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst: (5) Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,31 /m² entwässerte Grundstücksfläche im Jahr. (2) Der 7 Absatz 6 wird wie folgt neu gefasst: (6) Die Niederschlagswassergebühr beträgt für entwässerte öffentliche Gemeindestraßen einschließlich Wege und Plätze sowie für entwässerte Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen 0,29 /m² im Jahr (3) Der bisherige 7 Absatz 7 entfällt. (4) Der bisherige 7 Absatz 8 wird zum neuen Absatz 7. 3 (1) Der 8 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: (2) Die Gebühr beträgt a) 19,29 /m³ Abwasser aus einer abflusslosen Grube, b) 41,41 /m³ Fäkalien und Fäkalschlamm aus einer Grundstückskläranlage. 4 Die 1. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft. Pößneck, den 27.04.2018 gez. Steffen - Siegel - Verbandsvorsitzender Zweckverband Wasser und Abwasser Orla Vollzug des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) vom 25.11.2013 des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla (ZV Orla) Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde erlässt folgenden Bescheid 1. Die von der Verbandsversammlung des ZV Orla am 27.02.2018 beschlossene 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla (ZV Orla) wird rechtsaufsichtsbehördlich genehmigt. 2. Verwaltungskosten für diesen Bescheid werden nicht erhoben.

>> Seite 7 Amtlicher Teil << I. Sachverhalt Die Verbandsversammlung des ZV Orla beschloss in ihrer Sitzung am 27.02.2018 unter der Beschlussnummer O 05/2018 mehrheitlich die 2. Änderungssatzung zur GS-EWS des ZV Orla. Diese beschlossene 2. Änderungssatzung zur GS-EWS wurde der Rechtsaufsichtsbehörde seitens des ZV Orla mit Schreiben vom 06.03.2018 zur Genehmigung vorgelegt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die einschlägige Verwaltungsakte verwiesen. 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla vom 25.11.2013 Aufgrund der 2, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19. September 2000, zuletzt geändert durch das Achte und Neunte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetztes vom 14. Juni 2017, erlässt der Zweckverband Wasser und Abwasser Orla folgende Änderungssatzung: II. Gründe Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde ist die zur Entscheidung gemäß 2 Abs. 4 a ThürKAG, 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit ThürKGG - i. V. m. 3 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) örtlich und sachlich zuständige Behörde. Die 1. Änderungssatzung zur GS-EWS erweist sich als genehmigungspflichtig i. S. von 2 Abs. 4 a S. 1 Nr. 2 ThürKAG, da vom Satzungsmuster des für kommunales Abgabenrecht zuständigen Ministeriums abgewichen wird. Die beschlossenen Abweichungen vom Satzungsmuster des für kommunales Abgabenrecht zuständigen Ministeriums sind nicht als rechtsfehlerhaft einzustufen. Die am 27.02.2018 beschlossene 2. Änderungssatzung zur GS-EWS des ZV Orla ist daher zu genehmigen. III. Kostenentscheidung Die Kostenentscheidung gemäß Ziffer 2 dieses Bescheides beruht auf 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG). IV. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1 in 07545 Gera erhoben werden. Hinweis: Die vorgelegte Satzung enthält keine Schlussbemerkung entsprechend des 21 Abs. 4 S. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO). Diese sollten gemäß 21 Abs. 4 S. 4 ThürKO bei der Bekanntmachung mit aufgeführt werden. Bei genehmigungspflichtigen Satzungen sollte in der Präambel auf die Genehmigung mit Datum und Aktenzeichen hingewiesen werden. Die Verbandsmitglieder sollen in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die vorgenannte Veröffentlichung hinweisen ( 22 Abs. 2 ThürKGG). Bitte senden Sie der Rechtsaufsichtsbehörde nach der erfolgten Bekanntmachung ein ausgefertigtes Satzungsexemplar zu. Schleiz, den 23.04.2018 im Auftrag gez. Hellgoth stellv. Leiter Rechtsaufsichtsbehörde Bekanntmachung: Die nachstehende veröffentlichte 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) vom 25.11.2013 wurde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla vom 27.02.2018 unter Beschluss-Nr. O 05/2018 beschlossen und der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Saale-Orla-Kreis mit Schreiben vom 06.03.2018 angezeigt. Mit Bescheid vom 23.04.2018 Aktenzeichen: 092.4.02.04.122.2018-02 genehmigte die Rechtsaufsichtsbehörde die 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS). Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, gegenüber dem Zweckverband Wasser und Abwasser Orla geltend gemacht werden können. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße gemäß 21 Abs. 4 ThürKO in Verbindung mit 23 Abs. 1 ThürKGG unbeachtlich. Pößneck, den 27.04.2018 1 (1) Der 6 Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst: (4) Die Schmutzwassergebühr beträgt für Grundstücke mit Ableitung in einen öffentlichen Kanal mit vorgeschalteter mechanischer oder teilbiologischer Grundstückskläranlage 0,81 /m³. 2 (1) Der 8 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: (2) Die Gebühr beträgt a) 20,49 /m³ Abwasser aus einer abflusslosen Grube, b) 44,97 /m³ Fäkalien und Fäkalschlamm aus einer Grundstückskläranlage. 3 Die 2. Änderungssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Pößneck, den 27.04.2018 gez. Steffen - Siegel - Verbandsvorsitzender Zweckverband Wasser und Abwasser Orla Impressum Amtsblatt des Saale-Orla-Kreis Herausgeber: Saale-Orla-Kreis, vertreten durch den Landrat Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 03677 20500, Fax 03677 205021 Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landratsamt Saale-Orla-Kreis, vertreten durch den Landrat Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Daniel Wolf, erreichbar unter Tel.: 0174 9240921, E-Mail: d.wolf@wittich-langewiesen.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, die Verteilung erfolgt kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Saale-Orla-Kreis. Im Bedarfsfall können sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MwSt.) beim Verlag bestellen bzw. abonnieren. Desweiteren besteht die Möglichkeit im Bürgerbüro des Landratsamtes des Saale- Orla-Kreises, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz, Einzelexemplare im beschränkten Umfang abzuholen, bzw. in Amtsblätter Einsicht zu nehmen. gez. Steffen Verbandsvorsitzender

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