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AMTSBLATT für die Fontanestadt 11. JANUAR 2017 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin 1 Neuruppin Fontanestadt Neuruppin, den 11. 4. Juni Januar 20192017 Nr. Nr. 51 29. 27. Jahrgang 23. 2. Woche Inhaltsverzeichnis 1. Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Mai 2019 Öffentliche Beschlüsse 1.1 Satzungen 1.1.1 Aufwandsentschädigungssatzung der Fontanestadt Neuruppin Hier: Neufassung S. 3 1.1.1.1 Aufwandsentschädigungssatzung der Fontanestadt Neuruppin (AufES) S. 3 1.2 Bebauungspläne S. 4 1.2.1 Bebauungsplan Nr. 17.7 Seetorviertel Seepromenade Ost Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss S. 4 1.2.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 Wohngebiet Wittstocker Allee Hier: Aufstellungsbeschluss S. 5 1.2.2.1 Lageplan zum Geltungsbereich B-Plan Nr. 33 Wittstocker Allee S. 6 1.2.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 Reitsport- und Pferdezuchtanlage Hier: Aufstellungsbeschluss S. 7 1.2.3.1 Geltungsbereich B-Plan Nr. 32 Reitsport- und Pferdezuchtanlage S. 8 1.2.4 Bebauungsplan Nr. 9.1 Eichendorffsiedlung, 1. Änderung Hier: Aufstellungsbeschluss zur Planänderung Bezugnahme auf Dr.Nr. 95/157/9 S. 9 1.2.4.1 Darstellung der Geltungsbereiche der Änderungsflächen Eichendorffsiedlung S. 10 1.3 Haushalt S. 11 1.3.1 Haushalt 2019 S. 11 Hier: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 mit Nachtragshaushaltsplan nach Sondersitzung des BWA und des SKSA vom 17.04.2019 S. 11 1.3.1.1 1. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Fontanestadt Neuruppin für das Haushaltsjahr 2019 S. 11 1.4 Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbh Hier: Gewinnausschüttung zum 30.09.2019 S. 12 1.5 Haushalt 2012 Hier: Beschluss über den geprüften Jahresabschluss 2012, Entlastung des Bürgermeisters S. 12 1.6 Finanzierung der InKom für die Wirtschaftsförderung, das Stadtmarketing und die Tourismusförderung Hier: Zeitraum 2020 2022 S. 12

Amtsblatt f r Fontanestadt Neuruppin 4. JUNI 2019 1.7 Veräußerung von gemeindeeigenen Grundstücken gemäß 28 Abs. 2 Ziffer 17 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Hier: Präsidentenstraße 63 S. 12 1.8 Anträge der Fraktionen S. 12 1.8.1 Vergabeangelegenheiten Hier: Neuregelung der Beteiligung der Stadtverordneten an Beschaffungsentscheidungen S. 12 1.8.2 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin Hier: Verkürzung der Ladefrist für die konstituierende Sitzung S. 13 1.8.3 Sanierung des Gehweges in der Anna-Petrat-Str. in Alt Ruppin Hier: Planung und Ausbau 2020 S. 13 1.8.4 Kondition und Gesundheit der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Neuruppin Hier: Kostenloser bzw. kostenreduzierter Besuch in einem Fitnessstudio S. 13 1.9 Anträge der Ortsbeiräte S. 13 1.9.1 Flächennutzungsplan (FNP) der Fontanestadt Neuruppin Hier: Änderung im Bereich der Feuchtwiesen im Ortsteil Lichtenberg S. 13 Nichtöffentlicher Teil 1.10 Grundstücksangelegenheit Kernstadt S. 13 1.10.1 Vergabe eines Erbbaurechtes für ein gemeindeeigenes Grundstück gemäß 28 Abs. 2 Ziffer 17 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg S. 13 2. Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 29. April 2019 Nichtöffentliche Beschlüsse 2.1 Vergabeangelegenheiten S. 14 2.1.1 Vergabeangelegenheit Hier: Beschaffung EDV für Bildungseinrichtungen S. 14 2.1.2 Vergabeangelegenheit Hier: Unterhaltung und Pflege Kriegsgräberstätten und Jüdischer Friedhof 2019 2022 S. 14 3. Bekanntmachungen 3.1 Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 17.7 Seetorviertel Seepromenade Ost S. 14 4. Informationen Ende des amtlichen Teils 4.1 200. Jahre Theodor Fontane in der Fontanestadt Neuruppin Ausstellungen und Veranstaltungen S. 15

4. JUNI 2019 Amtsblatt f r Fontanestadt Neuruppin 1. Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Mai 2019 Öffentliche Beschlüsse 1.1 Satzungen 1.1.1 Aufwandsentschädigungssatzung der Fontanestadt Neuruppin Hier: Neufassung Drucksache-Nr.: 2002/11 12. Ergänzung Die Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin beschließt die Aufwandsentschädigungssatzung der Fontanestadt Neuruppin (AufES). 1.1.1.1 Aufwandsentschädigungssatzung der Fontanestadt Neuruppin (AufES) Aufgrund der 30 Abs. 4, 43 Abs. 4 Satz 4, 45 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I Seite 286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I Nr. 37), des 17 des Besoldungsgesetzes für das Land Brandenburg (BbgBesG) vom 20. November 2013 (GVBl. I Nr. 32, ber. 34), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I Nr. 35), und der Verordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Brandenburg (BbgKomBesV) vom 2. Februar 2018 (GVBl. II Nr. 10) hat die Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin in ihrer Sitzung am 13. Mai 2019 folgende Aufwandsentschädigungssatzung der Fontanestadt Neuruppin (AufES) beschlossen. 1 Aufwendungen (1) Die Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin trifft Regelungen zur Entschädigung von Aufwendungen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, der sachkundigen Einwohner*innen, der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamt*innen sowie der Ortsvorsteher*innen und Ortsbeiräte. (2) Unter Aufwendungen sind der geldliche und sonstige Aufwand zu verstehen, zu denen der Personenkreis nach Abs. 1 für eigene Zwecke, aber im Interesse der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit, veranlasst ist. Davon umfasst sind auch sämtliche anfallende Fahrkosten. (3) Verdienstausfall zählt nicht zu den Auslagen, die durch die Gewährung der Aufwandsentschädigung abgegolten sind. 2 Stadtverordnete, Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Fraktionsvorsitzende, Ausschussvorsitzende, Sitzungsgeld, sachkundige Einwohner*innen, Wegfall der Aufwandsentschädigung (1) Jede und jeder Stadtverordnete erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung i. H. v. von 140,00. (2) Die oder der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung erhält zusätzlich eine monatliche Pauschale i. H. v. 350,00. Den Stellvertreter*innen wird für die Dauer der Ausübung der Stellvertretung eine Aufwandsentschädigung von 50 % der Aufwandsentschädigung der bzw. des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung gewährt, wenn die Vertretungsdauer innerhalb eines Kalendermonats länger als 2 Wochen andauert. Die Aufwandsentschädigung der bzw. des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung ist entsprechend zu kürzen. (3) Jede und jeder Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung i. H. v. 140,00. Hat eine Fraktion mehrere Fraktionsvorsitzende, so erhalten diese eine entsprechend ihrer Zahl anteilige monatliche Aufwandsentschädigung gem. Satz 1. (4) Stadtverordnete erhalten für jede Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, an der sie teilnehmen, und jede Sitzung der Ausschüsse, an denen sie als Ausschussmitglied teilnehmen, neben der Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 ein Sitzungsgeld i. H. v. 15,00. Bei mehreren Sitzungen an einem Tag wird nur ein Sitzungsgeld gewährt. (5) Die bzw. der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses erhält ein zusätzliches Sitzungsgeld für jede von ihr bzw. ihm geleitete Ausschusssitzung i. H. v. 30,00. (6) Ausschussvorsitzende erhalten für jede von ihnen geleitete Ausschusssitzung ein zusätzliches Sitzungsgeld i. H. v. 20,00. (7) Ausschussmitglieder, die nicht Mitglied der Stadtverordnetenversammlung sind (sachkundige Einwohner*innen), erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines Sitzungsgeldes für jede Sitzung des betreffenden Ausschusses, an der sie teilgenommen haben, i. H. v. 20,00. (8) Nimmt eine Stadtverordnete oder ein Stadtverordneter länger als 2 Monate nicht an Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse teil und übt damit ihr bzw. sein Mandat nicht aus, entfällt die monatliche Aufwandsentschädigung ab dem 3. Kalendermonat. 3 Ortsvorsteher*innen, Ortsbeiräte (1) Die Ortsvorsteher*innen erhalten entsprechend der Einwohnerzahl des Ortsteiles eine Aufwandsentschädigung. Maßgebliche Einwohnerzahl ist diejenige zum 31. Dezember des Vorjahres.

Amtsblatt f r Fontanestadt Neuruppin 4. JUNI 2019 (2) Die Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher*innen beträgt monatlich in Ortsteilen < 2500 Einwohner*innen: 200,00 in Ortsteilen ab 2500 Einwohner*innen: 250,00. (3) Ortsbeiratsmitglieder, die nicht Ortsvorsteher*innen sind, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung i. H. v. 20,00. 4 Bürgermeister*in, Beigeordnete*r (1) Bürgermeister*in und Beigeordnete*r erhalten eine Dienstaufwandsentschädigung. (2) Die Dienstaufwandsentschädigung beträgt monatlich Bürgermeister*in: 175,00 Beigeordnete*r: 90,00. (3) Die Zahlung der Dienstaufwandsentschädigung ist mit dem Tage des Wirksamwerdens der Ernennung aufzunehmen. Sie ist für die Dauer des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte, einer vorläufigen Dienstenthebung im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren oder einer Zeit ohne Dienstbezüge einzustellen. Entsprechendes gilt bei einer Abberufung mit dem Tage des Wirksamwerdens der Abberufung. Besteht der Anspruch danach nicht für einen vollen Kalendermonat, wird für jeden Tag des Anspruchs ein Dreißigstel der monatlichen Dienstaufwandsentschädigung gezahlt. (4) Nimmt die Beamtin oder der Beamte aus anderen Gründen ihre bzw. seine Dienstgeschäfte für länger als einen Monat nicht wahr, so entfällt die Dienstaufwandsentschädigung ab diesem Zeitpunkt; Abs. 3 Satz 4 findet Anwendung. Die Monatsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Dienstgeschäfte nicht mehr wahrgenommen werden. Satz 1 gilt nicht für Zeiten eines Erholungsurlaubs. 5 Personengruppen- und Fachbeiräte, Beauftragte u. a. ehrenamtlich Tätige (1) Der Ersatz der Auslagen der von der Stadtverordnetenversammlung berufenen Mitglieder in den in der Hauptsatzung der Fontanestadt Neuruppin verankerten Personengruppen- und Fachbeiräten erfolgt nach 24 Satz 1 BbgKVerf auf Antrag. (2) Abs. 1 gilt auch für in der Hauptsatzung verankerte Beauftragte sowie weitere ehrenamtlich Tätige, soweit diese keiner speziellen Regelung unterfallen. 6 Fraktionen (1) Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin erhalten für ihre Arbeit Fraktionsgelder i. H. v. monatlich maximal 100,00. (2) Für jedes Fraktionsmitglied erhöht sich der Betrag nach Abs. 1 um maximal 20,00 monatlich. (3) Die Beantragung, Auszahlung, Mittelverwendung und Abrechnung der Fraktionsgelder werden gesondert geregelt. 7 Auszahlung Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder werden pro Quartal ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt zum 20. Tag der Monate März, Juni, September und Dezember. Sollte der 20. Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, erfolgt die Zahlung am unmittelbar darauffolgenden Werktag. 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 1. Juli 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Aufwandsentschädigungssatzung der Fontanestadt Neuruppin vom 17. März 2006, veröffentlicht im Amtsblatt für die Fontanestadt Neuruppin vom 29. März 2006, zuletzt geändert am 7. Juli 2006, veröffentlicht im Amtsblatt für die Fontanestadt Neuruppin vom 19. Juli 2006, außer Kraft. Neuruppin, den 23. Mai 2019 Golde Bürgermeister 1.2 Bebauungspläne 1.2.1 Bebauungsplan Nr. 17.7 Seetorviertel Seepromenade Ost Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss Drucksache-Nr.: 2017/27 4. Ergänzung 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Schlussabwägung der Stellungnahmen, die während der öffentlichen Planauslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der anschließenden beschränkten Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 17.7 Seetorviertel- Seepromenade Ost eingegangen sind. 2. Das Abwägungsergebnis ist den Betroffenen schriftlich mitzuteilen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 17.7 Seetorviertel Seepromenade Ost, Stand 17.01.2019, für das Gebiet östlich der Straße an der Seepromenade, westlich des Seeufers und südlich der Seetorresidenz, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B, als Satzung. 4. Die Begründung mit Stand vom 14.03.2019 wird gebilligt. 5. Der Satzungsbeschluss ist gem. 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

HB HB 4. JUNI 2019 Amtsblatt f r Fontanestadt Neuruppin 1.2.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 Wohngebiet Wittstocker Allee Hier: Aufstellungsbeschluss Drucksache-Nr.: 2019/13 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 33 Wohngebiet Wittstocker Allee gemäß 12 Abs. 2 i. V. m. 2 Abs. 1 BauGB für den räumlichen Geltungsbereich gemäß Anlage 1 in einer Größe von rund 1,37 ha. 2. Ziel des Verfahrens ist, die planungsrechtliche Zulässigkeit für Wohnen in Mehrfamilienhäusern und untergeordnete gewerbliche mischgebietsverträgliche Nutzungen an der Wittstocker Allee herzustellen. 3. Der Vorentwurf des städtebaulichen Funktionsplanes wird gebilligt. Es ist eine frühzeitige Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Bestandteil ist auch eine Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB. 4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 1.2.2.1 Lageplan zum Geltungsbereich B-Plan Nr. 33 Wittstocker Allee 618 1612 45.48 45.37 617 45.54 2x0,6/5 0,6/5 0,9/8 2x0,7/8 4x0,5/8 45.21 45.35 45.25 45.37 45.32 45.23 45.21 BB 45.13 45.60 45.25 0,5/4 45.52 45.26 45.2 0,6/5 0,6/6 3x1,8/14 46.5 0,6/6 0,8/8 0,7/6 3x0,5/6 0,7/6 Nuss 0,8/6 0,5/5 0,8/6 Gebüsch 45.28 46.1 45.52 45.1 45.5 0,6/5 45.34 45.2 2x0,6/7 Kirsche 0,5/6 622 BB 45.39 Kirsche 2x0,5/7 45.18 1,0/8 Kirsche 2x0,4/6 48.4 unbef. 46.0 Robinie 1,1/8 Robinie 0,6/6 Robinie 0,5/5 45.2 Robinie 0,5/5 45.33 45.08 0,7/5 2x0,6/6 9 49.0 1,0/7 48.3 0,7/6 45.28 47.0 Ahorn 0,4/5 45.7 9 0,7/4 Robinie 0,5/4 0 0,5/4 45.16 1 4 8 5 1,2/8 0,5/4 0,7/6 621 0,9/5 45.33 45.37 Nuss 0,3/3 0,4/4 unbef. 46.52 Gehölze 0,3/3 bis 0,4/3 45.33 5 45.54 0,9/5 615 2x0,6/7 0,5/3 2x0,5/6 8 0 45.37 45.7 47.0 6 45.60 48.8 3 3x0,8/9 45.39 45.7 47.1 2x0,6/6 0,6/5 620 0,9/6 45.37 0,3/3 1611 Hans-Grade-Straße 45.69 47.2 45.3 47.1 47.0 45.37 45.69 47.1 47.2 47.1 45.8 47.1 45.5 47.0 45.8 47.3 47.0 47.2 0,7/6 45.40 45.73 47.1 Gebüsch 0,3/3 45.46 47.0 48.8 Grundwassermessstelle 616 45.72 46.3 47.0 unbef. Nuss 0,4/4 45.36 45.9 45.24 45.64 47.1 BB 45.31 45.8 47.25 45.48 45.45 623 45.54 6x1,2/16 4x1,1/10 47.0 0,7/6 unbef. Gebüsch 0,4/4 45.46 Ahorn 2x1,4/14 Bauschutt RG 46.0 Gehweg TB 45.53 BB 45.60 47.1 5 47.00 Nuss 0,5/4 BB 45.48 DOK45.54 262 TB 46.1 45.76 Gehweg Gebüsch 8 BP Regenrinne 45.87 46.3 2,1/12 2,1/12 3x2,1/14 2 5 8 46.5 45.45 45.64 45.93 TB 8 5 5 45.70 45.73 9 45.52 45.79 6 HB 3,0/12 1,5/9 Gehweg 1,3/8 6 2,7/12 0 45.64 45.92 45.84 45.87 46.26 46.5 45.59 KP 1,7/8 1,8/8 5 4 45.67 KP 1,0/5 2x1,6/10 2x1,3/10 45.71 45.9446.07 47.00 46.09 1,5/6 2,2/11 1,5/6 46.35 45.78 DOK46.09 46.36 BB 187 0 Werbetafel Tor BP 2,1/11 7 Werbetafel 45.81 TB HB 46.36 45.86 45.96 Wittstocker Allee Parkflächen 4 2 6 46.03 46.11 46.58 46.12 46.36 2x2,0/10 2,7/14 1658 HB 46.22 BP Regenrinne 46.34 0 46.39 46.37 46.35 46.3 46.3 Friedhof TB 6 Gehweg 46.3 46.36 HB TB Parkflächen 46.30 46.35 DOK5 46.3 46.34 1 46.34 BP 46.36 TB BB 46.27 TB 46.29 BP 46.33 46.26 46.2 BP Regenrinne 46.20 Gebüsch 45.12 45.14 2x0,7/6 45.08 45.07 46.5 46.5 Robiniengehölze 0,3/4 bis 0,5/4 46.5 619 46.5 46.5 Halle I ma/fd Dh= 51.4 Bürogebäude II ma/sa Th= 54.1 Fh= 54.5 Ostprignitz-Ruppiner Personennahverkehrsgesellschaft mbh - Betriebshof - 45.03 45.03 Hans-Grade-Straße 44.98 45.02

Amtsblatt f r Fontanestadt Neuruppin 4. JUNI 2019 1.2.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 Reitsportund Pferdezuchtanlage Hier: Aufstellungsbeschluss Drucksache-Nr.: 2019/18 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 32 Reitsport- und Pferdezuchtanlage gemäß 12 Abs. 2 BauGB auf Grundstücksflächen des ehemaligen militärischen Flugplatzes mit einer Größe von ca. 11,6 ha gemäß Anlage. 2. Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht zur Realisierung einer kombinierten Reitsport-, Turnier- und Pferdezuchtanlage. 3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 1.2.3.1 Geltungsbereich B-Plan Nr. 32 Reitsport- und Pferdezuchtanlage

4. JUNI 2019 Amtsblatt f r Fontanestadt Neuruppin 1.2.4 Bebauungsplan Nr. 9.1 Eichendorffsiedlung, 1. Änderung Hier: Aufstellungsbeschluss zur Planänderung Bezugnahme auf Dr.Nr. 95/157/9 Drucksache-Nr.: 2019/19 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Bebauungsplan Nr. 9.1 Eichendorffsiedlung wie folgt zu ändern und den Geltungsbereich zu ergänzen. Bestandteil der Planänderung und Ergänzung sind folgende Teilflächen mit den geplanten Nutzungen: a) Teilfläche A1 soll geändert werden, sie befindet sich im Zentrum des Plangebietes und umgrenzt größtenteils unbebaute Flächen, die derzeit z. T. bewaldet und begrünt sind. Diese Flächen sollen als Suchraum für die Ermittlung geeigneter Flächen zur Wohnbaulandentwicklung am Rand der Grünflächen definiert werden. Im Nord-Westen der Teilfläche A1 befinden sich die Grundstücke des Stadtservices. Auch hier sollen langfristig Wohngebiete entwickelt werden. b) Teilfläche A2 soll ergänzt und in das Planänderungsverfahren integriert werden. Sie befindet sich nördlich des Stadtservices. Hier sollen unter Berücksichtigung der Trinkwasserschutzzone II ein Wohngebiet entwickelt werden. c) Teilfläche B soll ebenfalls ergänzt und in das Planänderungsverfahren integriert werden. Auch hier soll ein Wohngebiet entwickelt werden. d) Teilfläche C soll geändert werden; sie befindet sich südlich des Nordrings gegenüber dem Real-Markt. Eine Teilfläche, die bisher als Straßenverkehrsfläche festgesetzt ist, soll in die südlich angrenzende Mischgebietsfläche integriert werden. 2. Der Bebauungsplan Nr. 9.1 Eichendorffsiedlung, 1. Änderung, aus den 4 Teilflächen A1, A2, B und C bestehend, umfasst eine Gesamtfläche von ca. 9,6 ha. Er soll gemäß 2 BauGB aufgestellt werden. 3. Grundsätzliches Ziel der Planung ist die Schaffung weiterer Flächen für Wohnbauland, angrenzend an die bestehende Siedlung in der Eichendorffsiedlung und an der Gentzstraße auf städtischen Grundstücken sowie auf Flächen Dritter. Bei der Wahl neuer Wohngebiete ist behutsam mit Natur und Landschaft umzugehen, und es ist gebührend Rücksicht auf bestehende Wohnbaugrundstücke zu nehmen, die unmittelbar an die großzügigen Wald- und Grünflächen angrenzen. 4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Amtsblatt f r Fontanestadt Neuruppin 1.2.4.1 4. JUNI 2019 Darstellung der Geltungsbereiche der Änderungsflächen Eichendorffsiedlung "!" " # # % <0&'470) '$#770)52.#0 4 +%*'0&14((5+'&.70) $# #!" #!! #!! / ' '0 066;;55664# 4#@' 4)=0;70)5(.=%*' 3/ #7*1( <0&'470)5(.=%*' '06;564#@' 3/ +% *' 0& 14( (56 4#@ 70 1 41% -* 1(( 64# @' 0+/ 3/ 66+0 # 8 10 4 6 4# 4)=0;70)5(.=%*' @' 4 ' ' 4..' 61%-' "+6665 <0&'470)5(.=%*' 3/ # $+/ ' 15 6 +0) "!" " # # 4+'&*1( <0&'470).#0 4 +%*'0&14((5+'&.70) $# #!" #!! #!! #456'..70) &'4 '.670)5$'4'+%*' &'4 <0&'470)5(.=%*'0 6#0& #@56#$ =4; 41,'-604 '#4$ 106#0'56#&6 '74722+0? /6 (>4 6#&6'069+%-.70) #%*)'$+'6 6#&62.#070)? #4. +'$-0'%*6 64#@'? '74722+0 4'0;' &'5 '.670)5$'4'+%*'5 &'5 4'%*65-4=(6+)'0.#05 4 4'0;' &'4 '.670)5$'4'+%*' &'4 <0&'470)5 4)=0;70)5(.=%*'0 '#4$'+670) &74%* " 6#&6 70& #0& /$ / 140 $!'. #/$74) "'$ 999 2.#0-10614 56#&6 70&.#0& &' #: #+. +0(1 2.#0-10614 ** &' #4. #4: 64#@'!'. '74722+0 #: #+. +0(1 2.#0-10614 02 &'

4. JUNI 2019 Amtsblatt f r Fontanestadt Neuruppin 1.3 Haushalt 1.3.1 Haushalt 2019 Hier: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 mit Nachtragshaushaltsplan nach Sondersitzung des BWA und des SKSA vom 17.04.2019 Drucksache-Nr.: 2018/18 16. Ergänzung Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Fontanestadt Neuruppin für das Haushaltsjahr 2019 mit dem Nachtragshaushaltsplan. Hinweis: Jedermann kann gemäß 68 Abs. 1 S. 2 i. V. m. 67 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung und in die Anlagen nehmen. Dieses Recht steht nicht nur Bürger*innen und Einwohner*innen der Gemeinde, sondern auch nicht ortsansässigen Personen zu. Das Recht besteht unabhängig vom Vorliegen eines berechtigten Interesses. 1.3.1.1 1. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Fontanestadt Neuruppin für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund des 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I Nr. 37, S. 4), wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Mai 2019 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Fontanestadt Neuruppin für das Haushaltsjahr 2019 erlassen: 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im Ergebnisplan die bisher festgesetzten Gesamtbeträge von EUR erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag einschließlich Nachträge festgesetzt auf EUR ordentliche Erträge 69.701.770 414.650 172.960 69.943.460 ordentliche Aufwendungen 69.735.800 110.590 887.300 68.959.090 außerordentliche Erträge 1.360.120 150.000 0 1.510.120 außerordentliche Aufwendungen 987.450 0 0 987.450 Im Finanzhaushalt die Einzahlungen 72.245.650 697.780 341.150 72.602.280 die Auszahlungen 76.760.960 566.750 953.300 76.374.410 davon bei den: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 65.074.160 414.650 172.960 65.315.850 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 63.794.840 110.590 887.300 63.018.130 Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 7.171.490 283.130 168.190 7.286.430 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 11.683.790 456.160 66.000 12.073.950 Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 0 0 0 Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 1.282.330 0 0 1.282.330 Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 0 0 0 Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 0 0 0

Amtsblatt f r Fontanestadt Neuruppin 4. JUNI 2019 2 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird von bisher von 4.822.000 EUR um 10.346.070 EUR erhöht und damit auf 15.168.070 EUR festgesetzt. 3 Im Übrigen bleibt die Haushaltssatzung der Fontanestadt Neuruppin für das Haushaltsjahr 2019 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Dezember 2018 Drs.-Nr. 2018/18 13. Erg.) unverändert. Neuruppin, den 23. Mai 2019 Golde Bürgermeister 1.4 Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbh Hier: Gewinnausschüttung zum 30.09.2019 Drucksache-Nr.: 2014/24 3. Ergänzung Die Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin weist den Bürgermeister als Vertreter der Gesellschafterin der Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbh an, den Geschäftsführer anzuweisen, zum 30.09.2019 eine Gewinnausschüttung an die Fontanestadt Neuruppin in Höhe von 200.000 vorzunehmen. 1.5 Haushalt 2012 Hier: Beschluss über den geprüften Jahresabschluss 2012, Entlastung des Bürgermeisters Drucksache-Nr.: 2011/61 10. Ergänzung 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den geprüften Jahresabschluss der Fontanestadt Neuruppin für das Haushaltsjahr 2012 mit seinen Anlagen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Bürgermeister der Fontanestadt Neuruppin die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012. Hinweis: Jedermann kann gemäß 82 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Einsicht in den Jahresabschluss und in die Anlagen nehmen. Dieses Recht steht nicht nur Bürger*innen und Einwohner*innen der Gemeinde, sondern auch nicht ortsansässigen Personen zu. Das Recht besteht unabhängig vom Vorliegen eines berechtigten Interesses. 1.6 Finanzierung der InKom für die Wirtschaftsförderung, das Stadtmarketing und die Tourismusförderung Hier: Zeitraum 2020 2022 Drucksache-Nr.: 2019/15 Die Fontanestadt Neuruppin bezuschusst die InKom Neuruppin - Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbh (InKom) im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2022 mit jährlich a) 171.000,00 in der Wirtschaftsförderung, b) 119.000,00 im Stadtmarketing und c) 15.000,00 in der Tourismusförderung. 1.7 Veräußerung von gemeindeeigenen Grundstücken gemäß 28 Abs. 2 Ziffer 17 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Hier: Präsidentenstraße 63 Drucksache-Nr.: 2019/11 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf des folgenden gemeindeeigenen Grundstücks Präsidentenstraße 63 Gemarkung Neuruppin, Flur 20, Flurstück 1210 mit einer Größe von 225 m² zu einem Kaufpreis von 150.000,00 an die NWG Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbh, Kränzliner Straße 32 A in 16816 Neuruppin. 1.8 Anträge der Fraktionen 1.8.1 Vergabeangelegenheiten Hier: Neuregelung der Beteiligung der Stadtverordneten an Beschaffungsentscheidungen Drucksache-Nr.: 2019/3 1. Ergänzung 1. Die Verwaltung legt der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Haushaltsplanung eine Liste, die alle Bauprojekte ab 150.000 und alle Beschaffungsabsichten von Liefer- oder Dienstleistungen ab 100.000 enthält, vor. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt daraus eine Liste von Verfahren mit besonderer Bedeutung. In die Liste werden Projekte von herausragender Bedeutung auch unter Vernachlässigung der unter 1. genannten Wertgrenzen aufgenommen. 3. Nach Vorstellung der konkreten Vorentwürfe der Projekte dieser Liste im jeweiligen Fachausschuss beschließt der Haupt- und Finanzausschuss die Eckpunkte für die Umsetzung des jeweiligen Projektes.

4. JUNI 2019 Amtsblatt f r Fontanestadt Neuruppin 4. Vergabeverfahren in Umsetzung dieser Projekte im Volumen bis zu 130 % der Kostenschätzung (Stand Vorentwurfsphase) des Projektes führt der Bürgermeister in eigener Verantwortung bis zur Zuschlagsentscheidung durch. 5. Bei Kostensteigerungen der Gesamtmaßnahme oberhalb dieses Wertes ist der Haupt- und Finanzausschuss erneut zu beteiligen. 6. Eine nachträgliche Aufnahme von Bauprojekten oder Beschaffungsabsichten von Liefer- oder Dienstleistungen ist auch nach Abschluss der Haushaltsberatungen jederzeit möglich. 1.8.2 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin Hier: Verkürzung der Ladefrist für die konstituierende Sitzung Drucksache-Nr.: 2014/30 8. Ergänzung 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Geschäftsordnung der Fontanestadt Neuruppin vom 23. Juni 2014 (veröffentlicht im Amtsblatt vom 30. Juli 2014), zuletzt geändert am 17. Oktober 2018 (veröffentlicht im Amtsblatt vom 1. November 2018), um folgenden Satz 4 in 1 (Einberufung der Stadtverordnetenversammlung) Abs. 2 zu ergänzen: Für die konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (1. Sitzung nach der Wahl) kann die Ladungsfrist auf 7 volle Kalendertage verkürzt werden. 2. Der Sitzungskalender der Stadtverordnetenversammlung für das Jahr 2019 vom 24. September 2018 wird dahingehend geändert, dass die konstituierende Sitzung der neuen Stadtverordnetenversammlung am 20. Juni 2019 stattfindet. 1.8.3 Sanierung des Gehweges in der Anna-Petrat-Str. in Alt Ruppin Hier: Planung und Ausbau 2020 Drucksache-Nr.: 2019/9 1.9 Anträge der Ortsbeiräte 1.9.1 Flächennutzungsplan (FNP) der Fontanestadt Neuruppin Hier: Änderung im Bereich der Feuchtwiesen im Ortsteil Lichtenberg Drucksache-Nr.: 2002/97 30. Ergänzung Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Flächennutzungsplan im Bereich der Feuchtwiesen im Ortsteil Lichtenberg zu ändern. Nichtöffentlicher Teil 1.10 Grundstücksangelegenheit Kernstadt 1.10.1 Vergabe eines Erbbaurechtes für ein gemeindeeigenes Grundstück gemäß 28 Abs. 2 Ziffer 17 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Drucksache-Nr.: 2016/44 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe eines Erbbauechtes an folgendem gemeindeeigenen Grundstück in Neuruppin, Gerhart-Hauptmann-Straße: Gemarkung Neuruppin, Flur 12, Flurstück 721 Teilfläche mit einer Größe von ca. 4.395 m². 2. Die Laufzeit des Erbbaurechtes beträgt 70 Jahre. 3. Von der Veröffentlichung des Namens und der Anschrift der Erbbauberechtigten, des Erbbauzinses und der Belastungsvollmacht wird gemäß 39 Abs. 3 BbgKVerf abgesehen. Aus dem Haushalt 2020 soll Geld für die Sanierung des Gehweges der Anna-Petrat-Straße in Alt Ruppin für die Planung und Fertigstellung bereitgestellt werden. 1.8.4 Kondition und Gesundheit der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Neuruppin Hier: Kostenloser bzw. kostenreduzierter Besuch in einem Fitnessstudio Drucksache-Nr.: 2019/16 Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den aktiven Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Neuruppin Fitnessgutscheine zur Verfügung zu stellen, die einen kostenlosen bzw. kostenreduzierten Besuch in einem Fitnessstudio ermöglichen.

Amtsblatt f r Fontanestadt Neuruppin 4. JUNI 2019 2. Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 29. April 2019 Nichtöffentliche Beschlüsse Nichtöffentliche Beschlüsse 2.1 Vergabeangelegenheiten 2.1.1 Vergabeangelegenheit Hier: Beschaffung EDV für Bildungseinrichtungen Drucksache-Nr.: 2016/2 17. Ergänzung 1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Auftrag für die Beschaffung von EDV für Bildungseinrichtungen, Los 1, an die Firma IT Media Consult AG, Hofgut Retzenhöhe 1, 54422 Züsch zu vergeben. 2.1.2 Vergabeangelegenheit Hier: Unterhaltung und Pflege Kriegsgräberstätten und Jüdischer Friedhof 2019 2022 Drucksache-Nr.: 2016/2 18. Ergänzung 1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Auftrag für Los 1 an den Bieter Garten- und Landschaftsbau Joachim Busse, Wulkower Chaussee 3 in 16827 Alt Ruppin, zu vergeben. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Auftrag für Los 2 an die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Ruppin Friedhofsverwaltung Neuruppin, Gerhart-Hauptmann-Straße 61 in 16816 Neuruppin, zu vergeben. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Auftrag für die Beschaffung von EDV für Bildungseinrichtungen, Los 2, an die Firma Mü.Comp Prenzlau GmbH, Trifftstraße 7, 17291 Prenzlau zu vergeben. 3. Bekanntmachungen 3.1 Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 17.7 Seetorviertel Seepromenade Ost Die Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt hat am 13.05.2019 die Abwägung der Stellungnahmen und den Bebauungsplan Nr. 17.7 Seetorviertel Seepromenade Ost, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Das Plangebiet umfasst Flächen östlich der Straße an der Seepromenade, westlich des Seeufers und südlich der Seetorresidenz. Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 17.7 Seetorviertel Seepromenade Ost und seine Begründung werden im SG Stadtplanung der Fontanestadt Neuruppin, Karl-Liebknecht-Straße 33/34 während der Sprechzeiten: dienstags von 17:30 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 17:30 Uhr und donnerstags von 18:30 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 16:00 Uhr zu Jedermanns Einsicht bereitgehalten. Einsichtnahmen außerhalb der Sprechzeiten sind auch nach vorangegangenen Terminabsprachen möglich. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Verletzung von Vorschriften kann gegenüber der Fontanestadt Neuruppin geltend gemacht werden. Eine nach 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Fontanestadt Neuruppin unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind ( 215 Abs.1 BauGB). Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt ( 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB). Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird ( 44 Abs. 4 BauGB). Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Der Bebauungsplan tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Neuruppin, den 23.05.2019 Golde Bürgermeister Ende des amtlichen Teils

4. JUNI 2019 Amtsblatt f r Fontanestadt Neuruppin 4. Informationen 4.1 200. Jahre Theodor Fontane in der Fontanestadt Neuruppin Ausstellungen und Veranstaltungen Neben der Leitausstellung im Museum Neuruppin, den Jugendprojekten WORD&PLAY! und dem Bildungs- und Vermittlungsprogramm Dem Wort auf der Spur sowie den Fontane-Festspielen gibt es zahlreiche Programmhöhepunkte. Entdecken Sie die Fontanestadt Neuruppin und verweilen Sie in der historischen Altstadt. Ausstellungen: 30.03. 30.12.2019 fontane.200/autor Die Leitausstellung www.museum-neuruppin.de 30.03. 30.12.2019 Fontane en passant Schulplatz www.galerie-am-bollwerk.de 08.04. 30.12.2019 Theodor Fontane eine fotografische Spurensuche Siechenhauskapelle Neuruppin 14.04. 14.09.2019 Fontanes Wanderschuh www.wegemuseum.de 14.04. 08.12.2019 Marie Goslich Aufbruch aus der Fontane-Zeit www.brandenburg-preussen-museum.de 26.04. 27.10.2019 Wacholder und Liebstöckel Tempelgarten www.tempelgarten.de 10.05. 15.10.2019 Fontane trifft Knesebeck www.parkverein-karwe.de 12.05. 07.07.2019 Warum eigentlich Fontane Kiosk www.warumeigentlichfontane.fh-potsdam.de 16.05. 30.12.2019 Stadtwärts! Zu Gast in der Mark Innenstadt www.ag-historische-stadtkerne.de 02.06. 17. 11.2019»Fontaneana«Gruppenausstellung www.kunstraum-neuruppin.de 30.05 29.06.2019 Fontanes Fingerprint Uschi Jung www.werkraum-uschi-jung.de 01.06. 20.10.2019 LandMOHN_ flowergrounded battlefield Uschi Jung www.werkraum-uschi-jung.de Veranstaltungen: Juni 31. Mai 2019 Fontane-Literaturpreis 2019 Kulturkirche www.fontanepreis.de 31. Mai bis 10. Juni Fontane-Festspiele Neuruppin www.fontane-festspiele.com 9. Juni London Brass Brandenburgische Sommerkonzerte Klosterkirche www.brandenburgische-sommerkonzerte.org 12. bis 18. Juni Querfelddrei Kinder und Jugendliteraturfestival www.fontane-festspiele.com 14. bis 18. Juni Jedem bin ich was gewesen Tempelgarten www.tempelgarten.de 28. Juni Premiere Die deutschen Kleinstädter Tempelgarten www.tempelgarten.de Juli 1. bis 10. Juli #GameCamp WORD & PLAY! Im JFZ www.word-and-play.de 12./13./19./20./26./27. Juli 20.30 Uhr am 14. Juli 19 Uhr Was ihr wollt Wustrau www.seefestival.com 13. Juli 20 Uhr EFFI BRIEST : Film von 1970 FERDINAND MÖHRING GESELLSCHAFT Rheinsberg 16. Juli 20 Uhr Lob der Schöpfung Geburtstagsgruß an Fontane www.kirche-wittstock-ruppin.de 21./28. Juli 15 Uhr Fontane-Lesungen Wustrau www.seefestival.com 20. Juli Hereinspaziert! Neuruppiner öffnen Ihre Höfe www.fontane-festspiele.com 27. Juli 19 Uhr Effi Briest Theater im Tempelgarten www.schlossfestspiele-ribbeck.de

Amtsblatt f r Fontanestadt Neuruppin 4. JUNI 2019 August 1. bis 3. August #GameFestival Word&Play im JFZ www.word-and-play.de 2. August bis 12. September Alles Fontane! Braschplatz www.gymnasium-neuruppin.de 2. & 3. August um 20.30 Uhr 4. August um 19.00 Uhr Was ihr wollt Wustrau www.seefestival.com 2./3./9./10./16./17./30./31. August 20:30 Uhr Ellernklipp Fontane-Krimi in Netzeband www.theatersommer-netzeband.de 5. bis 14. August #GameCamp Word&Play im JFZ www.word-and-play.de 9. bis 11. August Fontane-Regatta Ruppiner See www.r-s-n.org 18. August Die Frauen in Fontanes Wanderungen Fontane-Buchhandlung www.havelbuch.de 25. August 17 Uhr NEURUPPINER DREIKLANG Klosterkirche www.kirche-wittstock-ruppin.de 27. August 19 Uhr ZEITGEIST ZEITBILD ZEITKLANG Siechenhauskapelle Ferdinand Möhring Gesellschaft e.v. 23. bis 25. August Effi in der Unterwelt Schulplatz www.fontane-festspiele.com September 7. September Fontane-Bambini-Cup Braschplatz www.msv-neuruppin.com 7. September 18.30 Uhr Theodor Fontane: Ein weites Feld www.museum-neuruppin.de 8. September ganztägig Entdeckungseifer Tag des offenen Denkmals www.museum-neuruppin.de 15. September 12 Uhr LEIBHAFTIG. Fontane gelesen, geflüstert, getastet und gebärdet www.museum-neuruppin.de 15. September 14 Uhr Effi Briest. Die Schönheit des Romans in Farbe www.cinziafiaschi.com 19. bis 21. September Fontane-Akademie Altes Gymnasium www.fontane-gesellschaft.de 20. bis 22. September Die Lady schritt zum Schloss hinan... Klosterkirche www.fabrikpotsdam.de 23. bis 27. September REACH Fontane und Musik www.brandenburgertheater.de 26. September bis 3. November Fontane und die Stadt. www.galerie-am-bollwerk.de 27. September 19 Uhr Robert Rauh Fontanes fünf Schlösser Bibliothek www.altes-gymnasium-neuruppin.de 28. September Fontane-Wanderung Neuruppin Polizeisportverein e. V. Oktober 2. Oktober Herbstzeit Herr Ribbeck von Ribbeck im Havelland Shoppingevent Wir die Innenstadt e. V. 5. Oktober 19.30 Uhr Fontanes vergessene Dramen. Fragmente Museum www.schlossfestspiele-ribbeck.de 18. & 19. Oktober 18 Uhr Der Stechlin. Ein getanztes Naturdrama Museum www.museum-neuruppin.de 25. Oktober 19 Uhr Hier wird sehr gut gekocht Bibliothek www.altes-gymnasium-neuruppin.de 26. Oktober 19 Uhr Herztöne. Theodor Fontane und die Frauen in seinen Romanen www.museum-neuruppin.de 14. September Hereinspaziert! Neuruppiner öffnen Ihre Höfe www.fontane-festspiele.com

4. JUNI 2019 Amtsblatt f r Fontanestadt Neuruppin

Amtsblatt f r Fontanestadt Neuruppin 4. JUNI 2019 Amtsblatt f r die Fontanestadt Neuruppin Herausgeber: Fontanestadt Neuruppin Der Bürgermeister; Karl-Liebknecht-Straße 33/34, 16816 Neuruppin Herstellung und Vertrieb: Brandenburgische Universitätsdruckerei und Verlagsgesellschaft Potsdam mbh, Karl-Liebknecht-Straße 24 25, Haus 2, 14476 Golm (bei Potsdam), Telefon (03 31) 56 89-0 Verantwortlich f r den Inhalt: Jutta Mießner, Amtsleiterin Haupt- und Bürgeramt, Karl-Liebknecht-Straße 33/34, 16816 Neuruppin. Es erscheint in einer Auflage von 3.000 Exemplaren und liegt im Rathaus zur kostenlosen Mitnahme aus.