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Jahrgang 42 Donnerstag, den 20. Juni 2019 Nummer 13 W W in und Ku Wipfelder Amtsblatt ZEHNTGRAFEN ZEHNTGRAFEN WEINWEG WEINWEG Veranstaltungen in Wipfeld Datum Uhrzeit Ort Veranstaltung 24.06.2019 19:00 Uhr Feuerwehrhaus Treffen zur Vorbereitung des Dorfwettbewerbs Unser Dorf hat Zukunft 26.06.2019 14:00 Uhr Pfarrhof Grillnachmittag der Pfarrsenioren 29.06.2019 09:00 Uhr Fährbrück Hubertusfest - Wallfahrtskirche Fährbrück 29.06.2019 18:00 Uhr Mainlände/Follinaplatz Johannisfeuer mit Pfarrfest an der Mainlände mit Gottesdienst 30.06.2019 11:00 Uhr bis 15 Uhr Marktplatz/Rathaus Feier zum Abschluss der Sanierung von Rathaus und Schwesternhaus - Öffentlicher Empfang mit Imbiss und Tag der Offenen Tür 13.07.2019 19:00 Uhr St. Ludwig / Theatersaal Konzert der Lehrer-Big-Band Bayern 13./14.07.2019 Mainlände Fährenfestival an der Mainschleife 14.07.2019 Kreuz an der Luisenhöhe Sternwallfahrt der Pfarreiengemeinschaft Luisenhöhe 19.07.2019 19:30 Uhr Literaturhaus Sommerlesung der Schweinfurter Autorengruppe (SAG) 20.07.2019 Kirchberg Musikverein - Sommernachtskonzert 21.07.2019 10:00 bis 17:00 Uhr St. Ludwig / Sommerfest Antonia-Werr-Zentrum 14./15.08.2019 Marktplatz/Ortsmitte Straßenweinfest - Musikverein-Weinbauverein 08.09.2019 Wipfeld und St. Ludwig Tag des offenen Denkmals in Wipfeld / St. Ludwig Modern(e): Umbrüche in Kunst und Architektur : Rathaus, Literaturhaus und Amtshaus (Marktplatz 2) geöffnet Führungen durch die Klosterkirche St. Ludwig (Beuroner Stil) 21.09.2019 20:00 Uhr St. Ludwig Konzert mit Anshu Maraj traditionelle indische Musik Amtlicher Teil Wipfelder Ferienspaß 2019 Auch 2019 soll in den Sommerferien für alle Wipfelder Kinder und Jugendlichen wieder ein Ferienspaßprogramm angeboten werden. Hierfür ist die Gemeinde auch auf die bewährte Mithilfe der Vereine und Organisationen angewiesen, damit wieder ein vielseitiges sowie abwechslungsreiches Programm entstehen kann. Wer mit einer Aktion am Ferienspaßprogramm 2019 mitwirken möchte, wird gebeten sich bis Montag 24. Juni 2019 an die Gemeinde zu wenden (Telefon 09384/364 oder buergermeister@wipfeld.de). Tobias Blesch Erster Bürgermeister Dorfwettbewerb - Unser Dorf hat Zukunft Unser nächstes Treffen zum Dorfwettbewerb findet am Montag, 24. Juni 2019 um 19 Uhr im Feuerwehrhaus statt. Es geht um die Planung des Rundgangs mit der Bewertungskommission im Herbst 2019 (voraussichtlich am 14.09.2019) sowie die Umsetzung konkreter Projekte in Vorbereitung auf diesen Termin. Wir freuen uns auf jede weitere Unterstützung. Der Zukunftswürfel wird beim Grillnachmittag der Senioren, beim Johannisfeuer und bei der Rathauseröffnung vor Ort sein.

Wipfeld - 2 - Nr. 13 Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 27. Juni 2019 Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, 27. Juni 2019 um 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus Wipfeld, Ahornstr. 4, 97537 Wipfeld statt. Hinweis auf fällige Abgaben zum 01.07.2019 Die Gemeinde erinnert alle Zahlungspflichtigen, welche die Grundsteuer, Friedhofsgebühren und die Abgabe für den Deutschen Weinfond einmal jährlich zahlen, an die Fälligkeit dieser Forderungen zum 01.07.2019. Die Zahlung der Abgabe für den Deutschen Weinfond ist an die Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld zu entrichten. Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am SEPA- Lastschriftverfahren teilnehmen um zuverlässige Beachtung des Termins. Um Ihnen die Überwachung der Fälligkeitstermine zu ersparen, empfehlen wir die Erteilung eines SEPA- Lastschriftmandats. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld (Tel. 09384/9730-20). Dorferneuerung Kolitzheim 2 - Einladung zur öffentlichen Teilnehmerversammlung Baustein207667 Nr. SG LD-B4 - TG 7565-2000 Dorferneuerung Kolitzheim 2 Einladung Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft veranstaltet eine öffentliche Teilnehmerversammlung Tagesordnung: 1. Erläuterungen zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes 2. Allgemeine Aussprache Die Versammlung findet statt am Dienstag, den 16.07.2019, um 19:30 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Kolitzheim Zu dieser Versammlung werden alle Teilnehmer herzlich eingeladen. Gäste sind willkommen. Würzburg, den 13.06.2019 Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Hubert Schrauth Techn. Amtsrat Flurbereinigung Kolitzheim 2 - Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans Flurbereinigung Kolitzheim 2 Gemeinde Kolitzheim Landkreis Schweinfurt Bekanntgabe Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat den Flurbereinigungsplan Kolitzheim 2 beschlossen. Die Bestandteile des Flurbereinigungsplans liegen vom 15.07.2019 mit 16.08.2019 im Rathaus der Gemeinde Kolitzheim während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus. Die Bekanntgabe und die Abfindungskarte können zusätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem ersten Tag der Auslegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link Flurbereinigungsplan eingesehen werden (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/108554/). Hinweis: Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden. Anhörungstermin Dieser findet am Donnerstag, den 25.07.2019, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Kolitzheim statt. Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte verlangt werden. Würzburg, den 13.06.2019 Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Hubert Schrauth Techn. Amtsrat Flurneuordnung Unterspiesheim 5 - Bekanntgabe einer Niederlegung Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld Mitgliedsgemeinde Wipfeld Flurneuordnung Unterspiesheim 5 Gemeinde Kolitzheim, Landkreis Schweinfurt Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach 41 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG - Feststellung der UVP-Pflicht gemäß 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit - UVPG - Bekanntgabe Die Teilnehmergemeinschaft Unterspiesheim 5 hat beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken die Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach 41 FlurbG beantragt. Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war gemäß 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Für diese Einschätzung sind im Wesentlichen folgende Gründe maßgeblich: Die Eingriffsregelung wurde im Zuge der vertiefenden Landschaftsplanung abgearbeitet und mit den Vertretern des behördlichen und nichtbehördlichen Naturschutzes abgestimmt. Die Bay. Kompensationsvorordnung wurde angewendet. Eine FFH-Verträglichkeitsstudie wurde erstellt. Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Wipfeld, 04. Juni 2019 Tobias Blesch Erster Bürgermeister

Wipfeld - 3 - Nr. 13 Öffnungszeiten Rathaus Wipfeld (Tel. 09384/364) Sprechzeiten des 1. Bürgermeisters Mittwoch: 17:00-18:30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung E-Mail: buergermeister@wipfeld.de Mainfähre Wipfeld Betriebszeiten Sommer 01.04. bis 30.10.2019 Montag bis Freitag... 06:00 bis 20:00 Uhr Samstag... 08:00 bis 20:00 Uhr Sonntag und Feiertag... 09:00 bis 20:00 Uhr Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld (Tel. 09384/97300) Montag, Dienstag, Freitag...7:30-12:00 Uhr Montag...13:00-16:30 Uhr Donnerstag...14:00-18:00 Uhr Dienstag- und Freitagnachmittag... geschlossen Donnerstagvormittag... geschlossen Mittwoch ganztags... geschlossen E-Mail: poststelle@vg-schwanfeld.de Die Verwaltungsgemeinschaft ist am 21.06.2019 geschlossen! Bauhof Wipfeld Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeiten der VG (Tel.: 09384/97300) und an den Wochenenden in dringenden Fällen über Tel. 09384/364 E-Mail: bauhof@wipfeld.de Kindergarten Wipfeld (Tel. 09384/1481) E-Mail: kindergarten@wipfeld.de Literaturhaus Wipfeld geöffnet an Sonntagen von 14.00-17.00 Uhr oder nach Vereinbarung (Tel. 09384/364) E-Mail: kontakt@literaturhaus-wipfeld.de Nichtamtlicher Teil Pfarrgemeinde - Wipfelder Johannisfeuer 2019 Herzliche Einladung ergeht an alle Bürger zum Wipfelder Johannisfeuer an der Mainlände (am Follinaplatz) am 29.06.2019. Beginn ist mit einem Wortgottesdienst um 18:00 Uhr, der vom Musikverein Wipfeld begleitet wird. Im Anschluss wird traditionell das Johannisfeuer entzündet und alle Bürger sind herzlich zu einem gemütlichem Beisammensein eingeladen. Der Musikverein Wipfeld umrahmt das Fest auch nach dem Wortgottesdienst. Für Ihr leibliches Wohl wird bestens gesorgt werden. Auf Ihr Kommen freut sich der Pfarrgemeinderat und die Kirchenverwaltung Wipfeld Hinweise: Bitte kein Holz oder anderes brennbare Material anliefern! Festaufbau ist am Samstag, den 29.06.19 ab 9:30 Uhr und Abbau am Sonntag, den 30.06.19 ab 10:00 Uhr. Helfer sind jederzeit herzlich willkommen! Ausschankende ist am Samstag um 23:00 Uhr. Wir bitten alle Eltern, darauf zu achten, dass ihre Kinder den nötigen Sicherheitsabstand zum Feuer einhalten. Vielen Dank dafür! Feuerwehr Wipfeld Einladung zur Leistungsprüfung Wasser Dieses Jahr findet wieder eine Leistungsprüfung Wasser statt. Hierzu sind alle interessierten Feuerwehrdienstleistenden eingeladen. Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt: Donnerstag, 27.06.2019 Impressum Wipfelder Amtsblatt Erscheinungsweise: jeweils donnerstags in den ungeraden Kalenderwochen Verteilung: an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes - Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Tel.: 09191/7232-0; www.wittich-forchheim.de - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Wipfeld, Tobias Blesch, Marktplatz 1, 97537 Wipfeld oder seine jeweilige Vertretung im Amt. - für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Peter Menne in LINUS WITTICH Medien KG. Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Folgende Übungstermine sind vorgesehen: Montag, 1. Juli 19:00 Uhr Mittwoch, 3. Juli 19:00 Uhr Freitag, 5. Juli 19:00 Uhr Montag, 8. Juli 19:00 Uhr Mittwoch, 10. Juli 19:00 Uhr Freitag, 12. Juli 16:00 Uhr im Anschluss um 18:00 Uhr Prüfung Es wird empfohlen, an mindestens vier Übungsterminen teilzunehmen, um die Leistungsprüfung erfolgreich zu absolvieren. Zum Prüfungstermin am 12. Juli um 18:00 Uhr sind alle Wipfelder Bürger recht herzlich eingeladen. gez. Kommandanten FC Wipfeld Korbball Mo, 24.06. 19.15 Uhr Frauen in Eckartshausen Sa, 29.06. 15.00 Uhr Jugend 12 in Werneck Fr, 05.07. 18.00 Uhr Jugend 12 in Wipfeld 19.15 Uhr Frauen in Wipfeld Sitzung des Verwaltungs- und Ältestenrates Am Dienstag, 25.06.2019, findet die nächste Sitzung statt. Beginn: 19.30 Uhr im Vereinszimmer. Hiermit ergeht Einladung.

Wipfeld - 4 - Nr. 13 Kuchenplatten Von der Weinbergswanderung liegen noch 2 Kuchenplatten im Saal. 1 aus Glas mit großem R in der Mitte und 1 aus Metall mit großem, roten B auf der Rückseite. gez. Vorstandschaft Landratsamt Schweinfurt Runder Tisch der Behindertenbeauftragten im Landratsamt Menschen mit Behinderung im Ehrenamt - unter diesem Motto stand dieses Mal der Runde Tisch der Behindertenbeauftragten. Hierzu hatte Landrat Florian Töpper zusammen mit Kilian Kaschkat, dem Abteilungsleiter für Soziales und Gesundheit und gleichzeitigem Behindertenbeauftragten des Landkreises Schweinfurt, die gemeindlichen Behindertenbeauftragten sowie Vertreter von Behindertenverbänden ins Landratsamt eingeladen. Auf Initiative von Landrat Töpper findet dieses Zusammentreffen seit 2016 ein- bis zweimal im Jahr statt. Die tatkräftige und lebenslustige Frau legte bei ihrem kurzweiligen Vortrag einen beeindruckenden Elan an den Tag. Nur zu gut kann man sich Strökel in Mitten einer Schar herumtobender Kinder vorstellen, so der Eindruck von Kilian Kaschkat, Behindertenbeauftragter des Landkreises. Das Ziel der Offenen Hilfen der Lebenshilfe Schweinfurt und der Freiwilligenagentur GemeinSinn ist nun, gemeinsam mit den gemeindlichen Behindertenbeauftragten des Landkreises Schweinfurt, ein Netzwerk aufzubauen, indem sich interessierte Bürgerinnen und Bürger mit oder ohne Behinderung informieren können. Beide Organisationen beraten zum Thema Ehrenamt und können gleichzeitig als Multiplikator oder Vermittler dementsprechend eine individuelle Unterstützung anbieten. So kann das im Eingang erwähnte Wort Inklusion mit Leben und praktischen Beispielen gefüllt werden. Wer mehr über Menschen mit Behinderung im Ehrenamt wissen möchte, kann sich gerne wenden an: Freiwilligenagentur GemeinSinn Katrin Schauer und Anne Königsmann Telefon 09721 / 9490427 E-Mail: info@freiwilligenagentur-gemeinsinn. de Internet: www.freiwilligenagentur-gemeinsinn.de Angebot an Kommunen, Gastronomie und Gewerbebetriebe für ein möglichst flächendeckendes Netz an Ladesäulen für E-Bikes Landrat Florian Töpper (Vierter von links) und Kilian Kaschkat, Behindertenbeauftragter des Landkreises, (Dritter von rechts) luden erneut zum Runden Tisch ins Landratsamt Schweinfurt ein. Foto: Gemeinde Wipfeld Vor genau zehn Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Das Leitbild der Behindertenrechtskonvention ist Inklusion. Es geht also nicht darum, dass sich der oder die Einzelne anpassen muss, um teilhaben und selbst gestalten zu können. Es geht darum, dass sich die Gesellschaft öffnet, dass Vielfalt ein selbstverständliches Leitbild wird. Es geht um eine tolerante Gesellschaft, in der alle mit ihren jeweiligen Fähigkeiten und Voraussetzungen wertvoll sind. Auch im Landkreis Schweinfurt nimmt das Thema Inklusion einen wichtigen Stellenwert ein, wie Landrat Töpper in seiner Begrüßung am Beispiel der Freiwilligenagentur GemeinSinn aufzeigte. Diese befindet sich in der Trägerschaft des Bayerischen Roten Kreuzes Kreisverband Schweinfurt und wird zu 90 Prozent vom Landkreis Schweinfurt finanziert. Die Freiwilligenagentur startete im Frühjahr 2016, in Kooperation mit den Offenen Hilfen der Lebenshilfe Schweinfurt, das Projekt Menschen mit Behinderung im Ehrenamt. Dieses bemerkenswerte Projekt, das den Inklusionsgedanken vorlebt, wurde mit dem Bayerischen Innovationspreis Ehrenamt 2018 ausgezeichnet. Katrin Schauer und Anne Königsmann von der Freiwilligenagentur GemeinSinn stellten dieses Projekt - welches jetzt eigentlich schon kein Projekt mehr, sondern vielmehr gelebte Tatsache ist - zusammen mit Thomas Schüler von den Offenen Hilfen den Anwesenden vor. So engagieren sich Menschen mit Behinderung mittlerweile unter anderem im Kindergarten, in einem Rot-Kreuz-Laden oder bei der Freiwilligen Feuerwehr. Von ihren Erfahrungen im Kindergarten berichtete Undine Störkel, die im Rollstuhl sitzt. Auch ihr geht es darum Berührungsängste abzubauen beziehungsweise diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Unter dem Motto Umdenken hat Vorfahrt arbeitet der Landkreis Schweinfurt aktuell an einem neuen Mobilitätskonzept für den öffentlichen Personennahverkehr. Das Motto schließt auch den Radverkehr mit ein, handelt es sich hierbei doch ebenso um eine umweltfreundliche Alternative zum motorisierten Individualverkehr. Der Landkreis wird daher seine kreiseigenen Einrichtungen mit Ladeinfrastruktur für alle elektrisch betriebenen Fahrzeuge unterhalb des E-Autos, also vor allem für E-Bikes und vermutlich schon bald auch E-Roller, ausstatten. Dafür hat der Landkreis einen Rahmenvertrag mit den Lechwerken Augsburg geschlossen, an den sich alle interessierten Unternehmen und Gastronomen anschließen können. Die Lechwerke Augsburg stellen in Kooperation mit einer Behindertenwerkstätte die E-Ladesäulen her, an denen E-Bikes sowohl mit abnehmbarem Akku als auch via Kabel aufgeladen werden können. Durch die günstigen Konditionen des Rahmenvertrags, den der Landkreis mit den Lechwerken abschließen konnte, betragen die Kosten für die beschriftete und anschlussfertige Ladeinfrastruktur maximal 2.200 Euro (brutto) je Einheit. Bei großer Beteiligung aus dem Landkreis besteht die Möglichkeit zu weiteren Kostensenkungen, da der Hersteller hier weitere Rabatte eingeräumt hat. Das Angebot über den genannten Vertrag E-Ladesäulen zu bestellen, richtet sich neben Gemeinden vor allem auch an Unternehmen, Tourismusbetriebe oder die Gastronomie im Landkreis Schweinfurt. Denn Ziel des Landkreises ist es, ein möglichst dichtes Netz an Ladeinfrastruktur über den gesamten Landkreis zu spannen, betrieben von verschiedenen Partnern, jedoch mit einer einheitlichen Optik für einen hohen Wiedererkennungswert beim Nutzer, sagt Landrat Florian Töpper. Für Unternehmen besteht selbstverständlich die Möglichkeit zur Individualisierung des vorhandenen Grunddesigns. Der Landkreis möchte aufgrund der Produktions- und Lieferzeiten gegenüber dem Lieferanten eine erste verbindliche Bestellung Anfang Juli tätigen. Unternehmen können sich bei Interesse und weiteren Fragen gerne an das Landratsamt Schweinfurt wenden per E-Mail an energie@lrasw.de oder unter Telefon 09721/55-525. Im Landratsamt Schweinfurt (kleines Foyer) besteht zudem die Möglichkeit ein Musterexemplar ab sofort zu besichtigen.

Wipfeld - 5 - Nr. 13 Qualifizierte Einzelberatung für Erfinder und Unternehmer Marken- und Patentsprechtag am 25. Juni im Landratsamt Schweinfurt Eine gute Idee zu haben beziehungsweise etwas zu erfinden, ist eine Sache. Diese Idee in eine Innovation umzusetzen und damit Geld zu verdienen, eine andere. Aber wie lassen sich Ideen schützen und welches ist das richtige Schutzrecht? Was sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Marken- oder Patentanmeldung? Wie können Innovationen vermarktet oder Lizenznehmer gefunden werden? Antworten auf diese Fragen und wichtige strategische Hinweise zur Vorgehensweise bei der Umsetzung von Ideen erhalten kreative Köpfe am Dienstag, 25. Juni 2019, ab 15 Uhr beim Marken- und Patentsprechtag im Landratsamt Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt. Das Zentrum Marke & Patent gibt in Zusammenarbeit mit dem Patentanwalt Dr. Holger Spachmann von der Kanzlei Stumpf Patentanwälte kostenlos Erstinformationen und berät zur Vorgehensweise bei der Sicherung von Innovationen. In jeweils 30-minütigen Einzelgesprächen können Unternehmer, Gründer oder auch Hobbyerfinder vertraulich ihre Idee vorstellen und grundlegende Fragen, wie etwa zur Schutzfähigkeit ihrer Erfindung und zu den möglichen Schutzrechten individuell von Fachleuten beantwortet bekommen. Innovative Unternehmer und Gründer erhalten zudem Auskunft über die Voraussetzungen für eine staatliche Unterstützung bei der Patentanmeldung und der wirtschaftlichen Verwertung eines Patents. Mit dem Förderprogramm WIPANO sind staatliche Zuschüsse von bis zu 16.000 Euro für erstmalige Patentoder Gebrauchsmusteranmeldungen möglich. Für weitere Informationen sowie die erforderliche Anmeldung zum kostenfreien Sprechtag können sich Interessierte an das Rhön-Saale Gründer- und Innovationszentrum in Bad Kissingen wenden unter Telefon 0971/7236-0 oder E-Mail an buero@rsgbad-kissingen.de, weitere Infos gibt es auch unter www.rsgbad-kissingen.de. BDS Azubiakademie geht in der Region Schweinfurt in die zweite Runde Interessierte Unternehmen können sich am 2. Juli informieren Fit für die Zukunft mit zufriedenen und fortgebildeten Auszubildenden! Unter diesem Motto startet die BDS Azubiakademie in die zweite Runde. Seit September 2018 gibt es auch in der Region Schweinfurt dieses Angebot, das sich insbesondere an die kleinen und mittleren Unternehmen in Stadt und Landkreis richtet. Im September 2019 startet nun ein neuer Kurs. Einige Plätze sind noch frei. Am Dienstag, 2. Juli 2019, um 19.30 Uhr, findet im Sitzungssaal des Landratsamts Schweinfurt (Schrammstraße 1) dazu eine Informationsveranstaltung für Unternehmen statt. Anmeldungen sind ab sofort möglich per E-Mail an frank.bernard@bds-bayern.de möglich. Einmal pro Monat für vier Stunden können die Auszubildenden der teilnehmenden Unternehmen die BDS Azubiakademie Schweinfurt besuchen. Dabei werden Themen wie Richtig telefonieren, der Umgang mit reklamierenden Kunden, Erste- Hilfe-Kurse, Microsoft Office Schulungen, Mind Mapping, Zeitmanagement, Business Knigge oder Gesundheit am Arbeitsplatz behandelt. Für BDS Mitglieder ist die Teilnahme der eigenen Auszubildenden kostenfrei. Der Landkreis Schweinfurt unterstützte den Start der Azubiakademie Schweinfurt und begleitet diese auch weiterhin. Die überwiegend kleinen und mittelständischen Betriebe im Landkreis können ihren Auszubildenden damit ein zusätzliches Kursangebot bieten und werden dadurch auch als Ausbildungsbetrieb attraktiver. Die Schirmherrschaft der BDS Azubiakademie Schweinfurt hat Landrat Florian Töpper übernommen. Weitere Informationen zur BDS Azubiakademie Schweinfurt gibt es unter https://bdsazubiakademie.de/standorte/schweinfurt-lkr/. Ärztlicher Notfalldienst Bereitschaftspraxis Schweinfurt, Ludwigstraße 1 in 97421 Schweinfurt (im Krankenhaus St. Josef) Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxis: Freitag...16.00-20.00 Uhr Samstag...09.00-20.00 Uhr Sonntag...09.00-20.00 Uhr Mittwoch...16.00-20.00 Uhr Feiertag...09.00-20.00 Uhr Zeiten des Bereitschaftsdienstes: Freitag 13:00 Uhr bis Montag 8:00 Mittwoch 13:00 Uhr bis Donnerstag 8:00 Uhr Feiertage vom Vortag 18:00 Uhr bis zum Folgetag 8:00 Uhr In medizinisch dringenden Fällen ist die Bereitschaftsdienstzentrale unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar. Der Notarztdienst bleibt von den Änderungen des Bereitschaftsdienstes unberührt und ist weiterhin über dietelefonnummer 112 erreichbar. Zahnärztlicher Notfalldienst 22.06./23.06.2019 Dr. Uwe Weth, Hauptstr. 57, 97525 Schwebheim, 09723/3111 29.06./30.06.2019 Dr. med. dent. Kristin Wahler, Am Zeughaus 9-13. 97421 Schweinfurt, Tel. 09721/4747880 Sprechzeiten jeweils von 10.00-12.00 Uhr und von 18.00-19.00 Uhr - Anwesenheit in der Praxis In der übrigen Zeit besteht Rufbereitschaft. Notfalldienst Kinderärzte Seit dem 30.01.2017 ist der Bereitschaftsdienst neu geregelt: Er wird von der Kinder- und Jugendmedizinischen Bereitschaftspraxis Schweinfurt-Rhön angeboten, die im Leopoldina-Krankenhaus beheimatet ist (Robert-Koch-Straße 10). Die Bereitschaftspraxis arbeitet Montag, Dienstag und Donnerstag ab 19:30 Uhr, am Mittwoch und Freitag ab 16:00 Uhr und am Samstag, Sonn- und Feiertag sowie Faschingsdienstag, Heiligabend und Silvester ganztags bis zum Folgetag 8:00 Uhr. Es kooperieren niedergelassene Kinderärzte und die Kinderklinik des Leopoldina-Krankenhauses Schweinfurt. Auch in der Zeit der Trauer sind wir für Sie da. Eine Trauerdanksagung Anzeige online aufgeben wittich.de/trauer Gerne auch telefonisch unter Tel. 09191 7232-0 Eine Veröffentlichung der WITTICH Medien KG Foto: fotolia.com / xxknightwolf Kurz vor Annahmeschluss laufen bei uns die Telefone heiß! Geben Sie Ihre Anzeige rechtzeitig vor Annahmeschluss auf

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