Institut Ramon Llull Literatur Förderprogramm 2019
Institut Ramon Llull Literatur Förderprogramm 2019
Inhaltsverzeichnis Präsentation 3 Übersetzungsförderung literarischer Werke 4 Verbreitung literarischer Werke 6 Illustrierte Werke 9 Übersetzung von Textauszügen 11 Gastaufenthalte von Übersetzern 13 Reisezuschüsse für Autoren und Illustratoren 15 Fellowship des IRL 17 Abteilung für Literatur und Geisteswissenschaften des IRL 19 Vertretungen des IRL im Ausland 20
Präsentation Das Institut Ramon Llull (IRL) ist ein 2002 gegründetes öffentliches Konsortium mit der Aufgabe, die katalanische Sprache und Kultur im Ausland zu fördern und zu verbreiten. Zu diesem Zweck wirbt das Institut international für Autoren und Künstler, pflegt den künstlerischen und kulturellen Austausch und fördert das Studium der katalanischen Sprache und Kultur an Universitäten der ganzen Welt. Mitglieder des Konsortiums sind zur Zeit die katalanische Landesregierung [Generalitat de Catalunya], die Regierung der Balearischen Inseln und die Kommune Barcelona. Das IRL widmet sich verschiedenen Tätigkeitsbereichen in folgenden Abteilungen: Abteilung für gestaltende und darstellende Künste: Bildende Künste, Design und Architektur, Bühnenkunst, Musik und Film Abteilung für Literatur und Geisteswissenschaften: Belletristik und Sachliteratur, moderne Klassiker, Lyrik, Theater, Kinder- und Jugendliteratur Abteilung für Sprache und Universitäten: Studium der katalanischen Sprache und Kultur im Hochschulbereich Das IRL arbeitet mit internationalen Literaturfestivals zusammen und nimmt regelmäßig an den wichtigsten Buchmessen teil. Das Institut organisiert auch die Teilnahme der katalanischen Kultur als Ehrengast bei diesen Veranstaltungen. Das IRL wirbt für die wichtigsten Werke der katalanischen Literatur und informiert ausländische Fachleute über die neuesten Publikationen bei katalanischen Verlagen und Agenturen. Dazu stellt das IRL eigenes Werbematerial her. Darüber hinaus organisiert das IRL jedes Jahr ein Fellowship-Treffen in Barcelona für internationale Verleger und Literaturagenten. Das IRL bietet 6 Förderprogramme für Fachleute aus der Welt des Buches an. Diese Broschüre bietet einen Überblick über die verschiedenen Leistungen: 1. Übersetzung literarischer Werke 2. Verbreitung literarischer Werke 3. Illustrierte Werke 4. Übersetzung von Textauszügen 5. Gastaufenthalte von Übersetzern 6. Reisezuschüsse für Autoren und Illustratoren Mit den genannten Fördermitteln und Initiativen unterstützt das IRL Autoren, Illustratoren, Übersetzer, Verleger, Literaturagenten und Programmgestalter von Festivals mit dem Ziel, die katalanische Literatur Lesern in der ganzen Welt zugänglich zu machen. Institut Ramon Llull Abteilung für Literatur und Geisteswissenschaften 3
Übersetzungsförderung Finanzielle Förderung der Übersetzung literarischer und geisteswissenschaftlicher Werke in andere Sprachen GEGENSTAND Finanzierung der Übersetzung von ursprünglich auf Katalanisch oder Aranesisch verfassten Werken der Sparten: a) Belletristik (für Erwachsene, Kinder-, und Jugendliche) b) Lyrik c) Theaterstücke d) Graphic Novel e) Geisteswissenschaften (Sachliteratur und geisteswissenschaftliche Abhandlungen) ADRESSATEN Bewerben können sich Verlage, natürliche freiberufliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts spanischer oder ausländischer Staatsangehörigkeit. Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Das Werk muss im Zeitraum zwischen der Zusage der Förderung und November 2020 veröffentlicht werden. Die Verlagsrechte zur Veröffentlichung des Werks müssen bereits erworben sein. Das Werk muss in gedruckter Form als Buch veröffentlicht und über Buchhandlungen vertrieben werden. (Online-Veröffentlichungen und print-ondemand sind ausgeschlossen.) FÖRDERFÄHIGE AUFWENDUNGEN Als erstattungsfähige Aufwendungen für die Übersetzung gelten ausschließlich die Honorare des/der Übersetzers/in. Im Fall von Lyrik-Anthologien gelten auch Aufwendungen für den/die Herausgeber/in der Anthologie als förderfähig. ANTRAGSTELLUNG a) Spanische Antragsteller: Online: für natürliche freiberufliche oder juristische Personen In Papierform: nur für natürliche freiberufliche Personen b) Ausländische Antragsteller: Online: für natürliche freiberufliche oder juristische Personen In Papierform: nur für natürliche freiberufliche Personen Falls zum ersten Mal eine Förderung des IRL beantragt wird, ist eine Akkreditierung erforderlich. Bei fehlender Akkreditierung muss eine solche beantragt werden. Das Institut Ramon Llull erstellt die Akkreditierung und lässt diese auf sicherem Weg den nicht ansässigen ausländischen Staatsangehörigen zukommen, nachdem die zum Nachweis ihrer Identität eingereichten Unterlagen geprüft worden sind. Die Akkreditierung ist fünf Jahre lang gültig. Nach Erhalt der Akkreditierung können ausländische Bewerber den Förderantrag einreichen. 4
ANTRAGSFRISTEN Das Förderprogramm sieht für diesen Bereich drei Ausschreibungstermine pro Jahr vor. Pro Ausschreibung können zwei Anträge eingereicht werden. Die Termine für die Ausschreibungen 2019 können auf dem Portal des IRL (www.llull.cat) eingesehen werden. NACHWEISE Um die genehmigten Mittel zu erhalten, müssen Nachweise für mindestens 80% des förderfähigen Betrags unter Einhaltung des in den Grundlagen aufgeführten Verfahrens erbracht werden. Im gegenteiligen Fall werden die Fördermittel zurückgezogen. WEBSITE Die Antragsformulare können telematisch auf der Website des Instituts eingesehen werden. Zusätzliche Unterlagen und, falls nötig, Nachweise können telematisch über die Website in Form von digitalisierten Kopien oder in Papierform persönlich nachgereicht werden. AUSKÜNFTE Allgemein: Marc Dueñas (mduenas@llull.cat). Bezüglich des Antrags und dessen Bearbeitung: Maria Jesús Alonso (mjalonso@llull.cat). Der Antragsteller sollte unbedingt die Grundlagen des Förderprogramms einsehen, denn im Vergleich zu vorangegangenen Jahren wurden einige Änderungen vorgenommen. Für den Antrag müssen die Formulare des Ausschreibungsjahres 2019 verwendet werden. Dieser Überblick dient ausschließlich der Information; es ist daraus in keinem Fall ein verbindlicher Rechtsanspruch an das IRL abzuleiten. 5
Verbreitung literarischer Werke Finanzielle Förderung der Durchführung von Aktivitäten zur Verbreitung der katalanischen und aranesischen Literatur im Ausland GEGENSTAND Durchführung folgender Aktivitäten im Ausschreibungsjahr: a) Veranstaltungen zur Verbreitung der katalanischen und aranesischen Literatur im Ausland: internationale Literaturfestivals, Präsentationen und Vorhaben zur Publikmachung übersetzter Werke. b) Monografische Dossiers über die katalanische und aranesische Literatur in Kulturzeitschriften. c) Veranstaltungen zur Verbreitung illustrierter Werke, die in jeder beliebigen Sprache mit Ausnahme des Katalanischen und Aranesischen veröffentlicht werden sollen, und deren Illustrator/in in Katalonien oder auf den Balearen ansässig ist. ADRESSATEN a) Literaturveranstaltungen: Natürliche freiberufliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts spanischer oder ausländischer Staatsangehörigkeit, die üblicherweise literarische Veranstaltungen organisieren. b) Dossiers für Zeitschriften: Natürliche freiberufliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts spanischer oder ausländischer Staatsangehörigkeit. c) Veranstaltungen zur Verbreitung illustrierter Werke Natürliche freiberufliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts spanischer oder ausländischer Staatsangehörigkeit, die üblicherweise literarische Veranstaltungen organisieren. FÖRDERFÄHIGE AUFWENDUNGEN a) Literaturveranstaltungen: Folgende Aufwendungen gelten als förderfähig: An- und Abreise des Autors/Übersetzers Unterbringung des Autors/Übersetzers Honorare (für Übersetzer, Moderator und andere externe, vom Antragsteller gesondert herangezogene Mitwirkende) Bildmaterial (Aufwendungen für Layout, Druck, Design und Versand des Bildmaterials) Honorare eines externen Kommunikationsunternehmens Aufwendungen für die Marketingkampagne Vorführungsrechte für Filme oder Dokumentarfilme b) Dossiers für Zeitschriften: Folgende Aufwendungen gelten als förderfähig: Honorare der Redakteure/innen, Übersetzer/innen, Verleger/innen und externer Mitarbeiter/innen Vervielfältigungsrechte für Bilder Aufwendungen für Druck und Design gelten nur im Fall der Veröffentlichung von Einzel- oder Sonderausgaben zusätzlich zu den im Vorhergehenden genannten Kosten als förderfähig. 6
c) Veranstaltungen zur Verbreitung illustrierter Werke: Folgende Aufwendungen gelten als förderfähig: An- und Abreise des Illustrators bzw. Moderators und anderer externer, vom Antragsteller gesondert herangezogener Mitwirkender Unterbringung des Illustrators bzw. Moderators und anderer externer, vom Antragsteller gesondert herangezogener Mitwirkender Honorare (für Moderator und andere externe, vom Antragsteller gesondert herangezogene Mitwirkende) Bildmaterial (Aufwendungen für Layout, Druck, Design und Versand des Bildmaterials) Honorare eines externen Kommunikationsunternehmens Aufwendungen für die Marketingkampagne Vorführungsrechte für Filme oder Dokumentarfilme ANTRAGSTELLUNG a) Spanische Antragsteller: Online: für natürliche freiberufliche oder juristische Personen In Papierform: nur für natürliche freiberufliche Personen b) Ausländische Antragsteller: Online: für natürliche freiberufliche oder juristische Personen In Papierform: nur für natürliche freiberufliche Personen Falls zum ersten Mal eine Förderung des IRL beantragt wird, ist eine Akkreditierung erforderlich. Bei fehlender Akkreditierung muss eine solche beantragt werden. Das Institut Ramon Llull erstellt die Akkreditierung und lässt diese auf sicherem Weg den nicht ansässigen ausländischen Staatsangehörigen zukommen, nachdem die zum Nachweis ihrer Identität eingereichten Unterlagen geprüft worden sind. Die Akkreditierung ist fünf Jahre lang gültig. Nach Erhalt der Akkreditierung können ausländische Antragsteller den Förderantrag einreichen. ANTRAGSFRISTEN Das Förderprogramm für diesen Bereich sieht im Jahr 2019 zwei Ausschreibungstermine vor. Pro Ausschreibung können zwei Anträge eingereicht werden. Die Termine für die Ausschreibungen 2019 können auf dem Portal des IRL (www.llull.cat) eingesehen werden. NACHWEISE Um die genehmigten Mittel zu erhalten, müssen Nachweise für mindestens 60% des förderfähigen Betrags unter Einhaltung des in den Grundlagen aufgeführten Verfahrens erbracht werden. Im gegenteiligen Fall werden die Fördermittel zurückgezogen. Wenn nur zwischen 60% und 80% des förderfähigen Betrags nachgewiesen werden können, wird die genehmigte Beihilfe im entsprechenden Verhältnis gekürzt. 7
Übersteigt die nachgewiesene Summe 80% der anfänglich veranschlagten Aufwendungen, wird der genehmigte Zuschuss in voller Höhe gewährt. WEBSITE Die Antragsformulare können telematisch auf der Website des Instituts eingesehen werden. Zusätzliche Unterlagen und, falls nötig, Nachweise können telematisch über die Website in Form von digitalisierten Kopien oder in Papierform persönlich nachgereicht werden. AUSKÜNFTE Allgemein: Marc Dueñas (mduenas@llull.cat) Bezüglich der Bewerbung und deren Bearbeitung: Maria Jesús Alonso (mjalonso@llull.cat) Der Antragsteller sollte unbedingt die Grundlagen des Förderprogramms einsehen, denn im Vergleich zu vorangegangenen Jahren wurden einige Änderungen vorgenommen. Für den Antrag müssen die Formulare des Ausschreibungsjahres 2019 verwendet werden. Dieser Überblick dient ausschließlich der Information; es ist daraus in keinem Fall ein verbindlicher Rechtsanspruch an das IRL abzuleiten. 8
Illustrierte Werke Förderung der Veröffentlichung von illustrierter Kinder- und Jugendliteratur im Ausland GEGENSTAND Finanzierung der Aufwendungen zur Vergütung des/der Illustrators/in von Werken der Kinder-und Jugendliteratur, sofern sie die in den Grundlagen enthaltenen Voraussetzungen erfüllen. Ausgenommen sind Desktop-Publishing und Werke, die auf Katalanisch bzw. Aranesisch veröffentlicht werden. ADRESSATEN Bewerben können sich natürliche freiberufliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts spanischer oder ausländischer Staatsangehörigkeit, die folgende Bedingungen erfüllen: Sie besitzen die Rechte zur Veröffentlichung des Buches. Das Werk muss in einer anderen Sprache als Katalanisch bzw. Aranesisch veröffentlicht werden. Das Werk muss als gedrucktes Buch veröffentlicht und kommerziell vertrieben werden. Der/die Illustrator/in muss in Katalonien oder auf den Balearen ansässig sein. Das übersetzte Werk muss im Zeitraum zwischen der Zusage der Förderung und dem 30. November des Folgejahres veröffentlicht werden. FÖRDERFÄHIGE AUFWENDUNGEN Die einzige förderfähige Aufwendung ist die Vergütung des/der Illustrator/in mit einem Höchstbetrag von 1500 Euro pro Antrag. ANTRAGSTELLUNG a) Spanische Antragsteller: Online: für natürliche freiberufliche oder juristische Personen In Papierform: nur für natürliche freiberufliche Personen b) Ausländische Antragsteller: Online: für natürliche freiberufliche oder juristische Personen In Papierform: nur für natürliche freiberufliche Personen Falls zum ersten Mal eine Förderung des IRL beantragt wird, ist eine Akkreditierung erforderlich. Bei fehlender Akkreditierung muss eine solche beantragt werden. Das Institut Ramon Llull erstellt die Akkreditierung und lässt diese auf sicherem Weg den nicht ansässigen ausländischen Staatsangehörigen zukommen, nachdem die zum Nachweis ihrer Identität eingereichten Unterlagen geprüft worden sind. Die Akkreditierung ist fünf Jahre lang gültig. Nach Erhalt der Akkreditierung können ausländische Bewerber den Subventionsantrag einreichen. 9
ANTRAGSFRISTEN Das Förderprogramm sieht für diesen Bereich im Jahr 2019 drei Ausschreibungstermine vor. Pro Ausschreibung können zwei Anträge eingereicht werden. Die Termine für die Ausschreibungen 2019 können auf dem Portal des IRL (www.llull.cat) eingesehen werden. NACHWEISE Um die genehmigten Mittel zu erhalten, müssen Nachweise für mindestens 80% des förderfähigen Betrags unter Einhaltung des in den Grundlagen aufgeführten Verfahrens erbracht werden. Im gegenteiligen Fall werden die Fördermittel zurückgezogen. WEBSITE Die Antragsformulare können telematisch auf der Website des Instituts eingesehen werden. Zusätzliche Unterlagen und, falls nötig, Nachweise können telematisch über die Website in Form von digitalisierten Kopien oder in Papierform persönlich nachgereicht werden. AUSKÜNFTE Allgemein: Marc Dueñas (mduenas@llull.cat). Bezüglich der Bewerbung und deren Bearbeitung: Rosa Crespí (rcrespi@llull.cat). Der Antragsteller sollte unbedingt die Grundlagen des Förderprogramms einsehen, denn im Vergleich zu vorangegangenen Jahren wurden einige Änderungen vorgenommen. Für den Antrag müssen die Formulare des Ausschreibungsjahres 2019 verwendet werden. Dieser Überblick dient ausschließlich der Information; es ist daraus in keinem Fall ein verbindlicher Rechtsanspruch an das IRL abzuleiten. 10
Übersetzung von Textauszügen Finanzielle Förderung der Übersetzung von Textauszügen und Zusammenstellung von Dossiers zu Werken der katalanischen und aranesischen Literatur im Ausland GEGENSTAND Finanzierung der Übersetzung von Textauszügen und Zusammenstellung von Dossiers zu Werken der katalanischen und aranesischen Literatur zwecks ihrer Verbreitung im Ausland. ADRESSATEN Verlage und Literaturagenten, natürliche freiberufliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts spanischer oder ausländischer Staatsangehörigkeit. FÖRDERFÄHIGE AUFWENDUNGEN Folgende Aufwendungen gelten als förderfähig: die Übersetzung eines Auszugs die Übersetzung der Biografie eines Autors die Übersetzung von einschlägigem Informationsmaterial (Presseartikel, Rezensionen). Der Umfang des Textauszugs darf höchstens 15% des Originalwerks betragen. ANTRAGSTELLUNG a) Spanische Antragsteller: Online: für natürliche freiberufliche oder juristische Personen In Papierform: nur für natürliche freiberufliche Personen b) Ausländische Antragsteller: Online: für natürliche freiberufliche oder juristische Personen In Papierform: nur für natürliche freiberufliche Personen Falls zum ersten Mal eine Subvention des IRL beantragt wird, ist eine Akkreditierung erforderlich. Bei fehlender Akkreditierung muss eine solche beantragt werden. Das Institut Ramon Llull erstellt die Akkreditierung und lässt diese auf sicherem Weg den nicht ansässigen ausländischen Staatsangehörigen zukommen, nachdem die zum Nachweis ihrer Identität eingereichten Unterlagen geprüft worden sind. Die Akkreditierung ist fünf Jahre lang gültig. Nach Erhalt der Akkreditierung können ausländische Bewerber den Förderantrag einreichen. ANTRAGSFRISTEN Das Förderprogramm sieht für diesen Bereich im Jahr 2019 zwei Ausschreibungstermine vor. Es können höchstens drei Anträge pro Ausschreibung gestellt werden. Die Termine für die Ausschreibungen 2019 können auf dem Portal des IRL (www.llull.cat) eingesehen werden. 11
NACHWEISE Um die genehmigten Mittel zu erhalten, müssen Nachweise für mindestens 80% des förderfähigen Betrags unter Einhaltung des in den Grundlagen aufgeführten Verfahrens erbracht werden. Im gegenteiligen Fall werden die Fördermittel zurückgezogen. WEBSITE Die Antragsformulare können telematisch auf der Website des Instituts eingesehen werden. Zusätzliche Unterlagen und, falls nötig, Nachweise können telematisch über die Website in Form von digitalisierten Kopien oder in Papierform persönlich nachgereicht werden. AUSKÜNFTE Allgemein: Marc Dueñas (mduenas@llull.cat). Bezüglich des Antrags und dessen Bearbeitung: Rosa Crespí (rcrespi@llull.cat). Der Antragsteller sollte unbedingt die Grundlagen des Förderprogramms einsehen, denn im Vergleich zu vorangegangenen Jahren wurden einige Änderungen vorgenommen. Für den Antrag müssen die Formulare des Ausschreibungsjahres 2019 verwendet werden. Dieser Überblick dient ausschließlich der Information; es ist daraus in keinem Fall ein verbindlicher Rechtsanspruch an das IRL abzuleiten. 12
Gastaufenthalte von Übersetzern Fördermittel für Gastaufenthalte von Übersetzern katalanischer Literatur GEGENSTAND Fördermittel für Übersetzer/innen, die an der Übersetzung von Werken der katalanischen Literatur arbeiten und einen Gastaufenthalt in Katalonien für eine Dauer von zwei bis sechs Wochen (August ausgenommen) einplanen möchten. Die Begünstigten können eine Wohnung auf dem Campus der Universitat Autònoma de Barcelona (UAB) nutzen und bekommen eine Zuwendung für die Unterhaltskosten. ADRESSATEN Die Fördermitttel können von ausländischen Übersetzer/innen beantragt werden, die an der Übersetzung eines Werks der katalanischen Literatur arbeiten (Belletristik, Lyrik, Theaterstück oder Sachbuch), im Ausland ansässig sind und einen Übersetzungsvertrag mit einem Verlag abgeschlossen haben. ANTRAGSTELLUNG Ausländische Antragsteller: Online: für natürliche freiberufliche oder juristische Personen In Papierform: nur für natürliche freiberufliche Personen Falls zum ersten Mal eine Förderung des IRL beantragt wird, ist eine Akkreditierung erforderlich. Bei fehlender Akkreditierung muss eine solche beantragt werden. Das Institut Ramon Llull erstellt die Akkreditierung und lässt diese auf sicherem Weg den nicht ansässigen ausländischen Staatsangehörigen zukommen, nachdem die zum Nachweis ihrer Identität eingereichten Unterlagen geprüft worden sind. Die Akkreditierung ist fünf Jahre lang gültig. Nach Erhalt der Akkreditierung können ausländische Bewerber den Förderantrag einreichen. VORZULEGENDE UNTERLAGEN Kopie des Reisepasses Lebenslauf Kopie des Übersetzungsvertrages Verlagskatalog Arbeitsplan während des Gastaufenthalts ANTRAGSFRISTEN Das Förderprogramm sieht für diesen Bereich im Jahr 2019 nur einen Ausschreibungstermin vor. Die Termine für die Ausschreibung 2019 können auf dem Portal des IRL (www. llull.cat) eingesehen werden. 13
WEBSITE Die Antragsformulare können telematisch auf der Website des Instituts eingesehen werden. Zusätzliche Unterlagen und, falls nötig, Nachweise können telematisch über die Website in Form von digitalisierten Kopien oder in Papierform persönlich nachgereicht werden. AUSKÜNFTE Allgemein: Marc Dueñas (mduenas@llull.cat) Bezüglich des Antrags und dessen Bearbeitung: Maria Jesús Alonso (mjalonso@llull.cat) Der Antragsteller sollte unbedingt die Grundlagen des Förderprogramms einsehen, denn im Vergleich zu vorangegangenen Jahren wurden einige Änderungen vorgenommen. Für den Antrag müssen die Formulare des Ausschreibungsjahres 2019 verwendet werden. Dieser Überblick dient ausschließlich der Information; es ist daraus in keinem Fall ein verbindlicher Rechtsanspruch an das IRL abzuleiten. 14
Reisen von Autoren und Illustratoren Reisezuschüsse für Autoren (Schriftsteller und Illustratoren) katalanischer und aranesischer Literatur GEGENSTAND Finanzierung der Reisekosten von Autoren/innen (Schriftsteller und Illustratoren) im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen zur Verbreitung der Literatur in katalanischer und aranesischer Sprache außerhalb ihres jeweiligen Sprachgebiets, zu denen sie eingeladen wurden. ADRESSATEN Autoren/innen (Schriftsteller und Illustratoren), die in katalanischer bzw. aranesischer Sprache veröffentlichen. VORAUSSETZUNGEN Die Antragsteller müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: a) Autoren müssen mindestens ein belletristisches oder lyrisches Werk, ein Theaterstück oder ein essayistisches Werk (Sachbuch oder geisteswissenschaftliche Abhandlung) in Papierform veröffentlicht haben, das ursprünglich in Katalanisch bzw. Aranesisch geschrieben wurde, und dessen alleiniger Urheber sie sind. b) Illustratoren müssen mindestens zwei Werke in ursprünglich katalanischer bzw. aranesischer Sprache veröffentlicht haben. c) Autoren müssen zu folgenden Arten kultureller Veranstaltungen eingeladen sein: Veranstaltungen zur Verbreitung übersetzter Werke oder internationale Literaturfestivals. d) Illustratoren müssen zu folgenden Arten kultureller Veranstaltungen eingeladen sein: Veranstaltungen zur Verbreitung illustrierter Werke (die ursprünglich in katalanischer bzw. aranesischer Sprache veröffentlicht worden sind) oder Teilnahme an internationalen Literatur - bzw. Illustratorenfestivals. e) Die Veranstaltung, für die die Mittel beantragt werden, muss innerhalb des in der Ausschreibung festgelegten Zeitraums stattfinden. FÖRDERFÄHIGE AUFWENDUNGEN Förderfähige Aufwendungen sind ausschließlich die Reisekosten des Autors/der Autorin (im Flugzeug, Zug, Schiff und Überlandbus). MINDEST-UND HÖCHSTBETRÄGE Der förderfähige Mindestbetrag sind 200 und der Höchstbetrag 1500. Der Zuschuss deckt 80% bis 100% der getätigten Aufwendungen ab (in Abhängigkeit von der Zahl der angenommenen Anträge und dem verfügbaren Budget). ANTRAGSTELLUNG Der Antrag muss nach der Durchführung der Veranstaltung eingereicht werden. Zusammen mit dem Antrag muss auch der Nachweis für die Aufwendungen eingereicht werden. a) Spanische Antragsteller: Online: für natürliche freiberufliche oder juristische Personen In Papierform: nur für natürliche freiberufliche Personen 15
b) Ausländische Antragsteller: Online: für natürliche freiberufliche oder juristische Personen In Papierform: nur für natürliche freiberufliche Personen Falls zum ersten Mal eine Subvention des IRL beantragt wird, ist eine Akkreditierung erforderlich. Bei fehlender Akkreditierung muss eine solche beantragt werden. Das Institut Ramon Llull erstellt die Akkreditierung und lässt diese auf sicherem Weg den nicht ansässigen ausländischen Staatsangehörigen zukommen, nachdem die zum Nachweis ihrer Identität eingereichten Unterlagen geprüft worden sind. Die Akkreditierung ist fünf Jahre lang gültig. Nach Erhalt der Akkreditierung können ausländische Bewerber den Förderantrag einreichen. ANTRAGSFRISTEN Das Förderprogramm sieht für diesen Bereich im Jahr 2019 nur einen Ausschreibungstermin vor. Es können pro Autor und Jahr zwei Anträge eingereicht werden. Die Termine für die Ausschreibung 2019 können auf dem Portal des IRL (www. llull.cat) eingesehen werden. WEBSITE Die Antragsformulare können telematisch auf der Website des Instituts eingesehen werden. Zusätzliche Unterlagen und, falls nötig, Nachweise können telematisch über die Website in Form von digitalisierten Kopien oder in Papierform persönlich nachgereicht werden. AUSKÜNFTE Allgemein: Marc Dueñas (mduenas@llull.cat) Bezüglich des Antrags und dessen Bearbeitung: Rosa Crespí (rcrespi@llull.cat) Der Antragsteller sollte unbedingt die Grundlagen des Förderprogramms einsehen, denn im Vergleich zu vorangegangenen Jahren wurden einige Änderungen vorgenommen. Für den Antrag müssen die Formulare des Ausschreibungsjahres 2019 verwendet werden. Dieser Überblick dient ausschließlich der Information; es ist daraus in keinem Fall ein verbindlicher Rechtsanspruch an das IRL abzuleiten. 16
IRL-Fellowship Das Institut Ramon Llull (IRL) organisiert 2019 die 18. Ausgabe des Fellowship- Treffens für Verlage und internationale Literaturagenten. Es findet im September zeitgleich mit der 37. Ausgabe der Woche des katalanischen Buches in Barcelona statt. GESCHICHTE Das Fellowship-Treffen wurde zum ersten Mal 2007 anlässlich der Einladung der katalanischen Kultur als Ehrengast der Frankfurter Buchmesse organisiert. Es soll damit die Übersetzung von Werken der katalanischen Sprache gefördert werden, um neue Märkte zu erschließen. Inzwischen haben an den Treffen 155 Fachleute aus 32 Ländern teilgenommen. ZIEL Ziel des an internationale Teilnehmer gerichteten Programms ist die Darbietung eines detaillierten Überblicks über die katalanische Literatur und die Möglichkeit, Netzwerke mit katalanischen Verlagen und Literaturagenturen zu knüpfen. PROGRAMM Das Fellowship-Programm bietet eine individuell gestaltete Agenda fachlicher, 30minütiger Meetings mit katalanischen Verlegern und Literaturagenten, die in Einklang mit den Verlagsprogrammen und Interessen des jeweiligen Teilnehmers ausgewählt werden. Das Programm beinhaltet auch Veranstaltungen zur Einführung in die katalanische Kultur, einen allgemeinen Überblick über die Verlage, die katalanische Literatur veröffentlichen, informelle Zusammenkünfte mit Autoren, Illustratoren und Übersetzern sowie Besuche interessanter Buchhandlungen und bekannter kultureller Wahrzeichen. FINANZIERUNG Die mit dem Fellowship-Treffen verbundenen Aufwendungen für An- und Abreise, Unterbringung und Spesen werden vom IRL übernommen. 17
Andere Leistungen Das IRL unterstützt die Bildung von Netzwerken zwischen internationalen Verlagen und Literaturagenten und der katalanischen Verlagsbranche. Die Mitarbeiter der Abteilung für Literatur und Geisteswissenschaften stehen gerne zur Verfügung, um ausländische Fachleute des Verlagswesens mit katalanischen Autoren, Verlegern und Literaturagenten bekannt zu machen. Das IRL vermittelt über die folgenden Datenbanken auch Informationen über Übersetzungen katalanischer Literatur: TRAC, auf der Website des IRL: Hier kann man herausfinden, welche Werke der katalanischen Literatur übersetzt worden sind. TRADUCAT, auf der Website des IRL: Hier findet man Literaturübersetzer / innen, die Werke der katalanischen Sprache in andere Sprachen übertragen. Die katalanische Literatur als Ehrengast Die katalanische Kultur war Ehrengast auf der Buchmesse von Turin (2002), von Guadalajara (2004), auf der Frankfurter Buchmesse (2007) und der Kinderbuchmesse in Bologna (2017). Die Stadt Barcelona war ebenfalls Ehrengast beim Büchersalon in Paris (2013), der Buchmesse in Warschau (2016) und wird es 2019 bei der Buchmesse in Buenos Aires sein. 18
IRL Abteilung Literatur und Geisteswissenschaften Hauptsitz Avinguda Diagonal, 373 08008 Barcelona Tel. +34 934 67 80 00 Fax +34 934 67 80 06 info@llull.cat www.llull.cat www.facebook.com/irllull twitter.com/irllull Izaskun Arretxe Direktorin der Abteilung Literatur und Geisteswissenschaften iarretxe@llull.cat Marc Dueñas Abteilungskoordinator mduenas@llull.cat Gemma Gil Belletristik und moderne Klassiker ggil@llull.cat María Jesús Alonso Beauftragte für Fördermittel: Übersetzung, Öffentlichkeitsarbeit, Arbeitsaufenthalte mjalonso@llull.cat Rosa Crespí Beauftragte für Fördermittel: Kinder/Jugend, Übersetzung von Textauszügen, Autorenreisen rcrespi@llull.cat Julià Florit Belletristik, Lyrik und Literaturfestivals jflorit@llull.cat Carles Navarrete Kinder- und Jugendliteratur und literarische Sachbücher cnavarrete@llull.cat Annabel García Assistentin Übersetzungsförderung agarcia@llull.cat Albert Salvatierra Assistent Fördermittel für Öffentlichkeitsarbeit asalvatierra@llull.cat 19
Vertretungen des IRL im Ausland Berlin Friedrichstrasse 185 10117 Berlin, Deutschland +49 (0) 30 208 86 43 24 Sílvia González sgonzalez@llull.cat London 17 Fleet Street EC4Y 1AA London, United Kingdom +44 (0) 2078420852 Manel Mula mmula@llull.cat New York 655 Third Ave. Suite 1830 10017 New York, USA +16464213548 Jadranka Vrsalovic jvrsalovic@llull.cat Paris 50, rue Saint-Ferdinand 75017 Paris, France +33 (0) 142 66 02 45 Raül David Martínez rdmartinez@llull.cat 20
Erste Auflage: 2019 Institut Ramon Llull Texte Institut Ramon Llull Textübersetzung Annette Cherek Textprüfung Claudia Kalasz Verlagskoordination Abteilung Literatur und Geisteswissenschaften Institut Ramon Llull Gestaltung und Layout Enric Jardí Druck Vanguard Gràfic SA Pflichtexemplar B-6125-2019