AMTSBLATT der Stadt Mühlhausen/Thüringen 28. Jahrgang Mittwoch, den 13. Februar 2019 Nummer 2 Zweite Auflage der Fête de la Musique in Mühlhausen Jetzt anmelden Nach dem großartigen Erfolg der Premiere der Fête de la Musique in Mühlhausen im vergangenen Jahr beteiligt sich unsere Stadt auch 2019 an diesem weltweit begangenen Fest der Musik. Am 21. Juni, dem längsten Tag des Jahres, werden Bands, Solokünstler und Ensembles die Plätze und Straßen der mittelalterlichen Reichsstadt mit jeder Menge Live-Musik und Lebensfreude erfüllen. Der Eintritt ist frei. Die Besucherinnen und Besucher können nach Lust und Laune von einem Ort zum anderen flanieren, sich je nach Geschmack und Stimmung von den verschiedenen Stilrichtungen mitreißen lassen. Auch dieses Jahr begleiten die Händler der Innenstadt die Fête mit einer Langen Einkaufsnacht und überraschen die Gäste mit eigenen Aktionen. Musiker, Profis wie Amateure, sind zum Mitmachen eingeladen. Jede Musikrichtung ist willkommen. Interessierte Bands, Solokünstler und Ensembles können sich bis zum 30. April 2019 unter stadtmarketing@muehlhausen.de anmelden. Die Idee der Fête de la Musique stammt aus Frankreich, wo 1982 der damalige Kulturminister Jack Lang dazu aufrief, überall in Paris spontan Musik zu machen. Auf der ganzen Welt treten seither jedes Jahr am längsten Tag des Jahres tausende Musiker auf, die kaum ein Genre auslassen. Inzwischen sind auch über 50 deutsche Städte mit von der Partie. Wir freuen uns schon heute auf die zweite Fête de la Musique in Mühlhausen. Feiern Sie mit uns das Fest der Musik! Mühlhausen feiert am 21. Juni mit der Fête de la Musique erneut die Vielfalt der Musik. Interessierte Bands, Solokünstler und Ensembles melden sich bitte bis zum 30.4.2019 per Mail an unter: stadtmarketing@muehlhausen.de
Seite - 2-2/2019 Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses und Stadtrates der Stadt Mühlhausen Wie bereits auf der Internetseite der Stadt Mühlhausen/Thür. amtlich bekannt gemacht, nachfolgend die Beschlüsse. In der Hauptausschusssitzung am 17.01.2019 wurden keine Beschlüsse gefasst: In der Stadtratssitzung am 31.01.2019 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst: Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 719/2018 Die Jahresrechnung 2017 wird auf Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises vom 07.12.2018 nach 80 Abs. 3 ThürKO festgestellt. Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 720/2018 Der Oberbürgermeister und die Bürgermeisterin werden für das Haushaltsjahr 2017 auf Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes gemäß 80 Abs. 3 ThürKO entlastet. Öffentliche Auslegung der festgestellten Jahresrechnung 2017 Entsprechend 80 Abs. 4 ThürKO wird die festgestellte Jahresrechnung 2017 der Stadt Mühlhausen mit ihren Anlagen, der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2017 sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 in der Zeit vom 13.02. 01.03.2019 in der Stadtverwaltung Mühlhausen, Fachbereich Finanzen, Zimmer D 205, Ratsstraße 25 während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2018. gez. Dr. Bruns -Siegel- Dr. Bruns Oberbürgermeister Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 721/2019 Der Stadtrat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates Mühlhausen/Thür. wie folgt: 1. Die Fragestunde der Stadträte wird im Anschluss an die Fragestunde der Bürger in der Tagesordnung nach vorne gezogen. Eine Einarbeitung an entsprechender Stelle (empfohlen 15 GO) erfolgt durch die Stadtverwaltung. 2. In 16 der GO (Einwohnerfragestunde) wird die Regelung des 15 Abs. 1 entsprechend übernommen, abgeändert und eingearbeitet: Einwohner der Stadt Mühlhausen/Thür. haben das Recht, Anfragen über Angelegenheiten der Stadt im eigenen Wirkungskreis, die nicht auf der Tagesordnung stehen, an den Oberbürgermeister zu stellen. Der Passus 16 Abs. 1 in der Regel wird ersatzlos gestrichen. Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 722/2019 Die Stadtverwaltung wird beauftragt eine Arbeitsgruppe zu bilden, die ein zukunftsfähiges Konzept für die Nutzung des Mehrgenerationenhauses Geschwister-Scholl-Haus als soziokulturelles Zentrum erarbeitet. Der Arbeitsgruppe gehören an: je ein Mitglied der Stadtratsfraktionen die Leiterin des Geschwister-Scholl-Hauses der Oberbürgermeister je ein Vertreter/ eine Vertreterin der im MGH ansässigen Vereine ein Mitglied des Behinderten- und Seniorenbeirats ein Mitglied des Ausländerbeirates ein Mitglied des Schülerparlaments (Jugendparlament) Zu einzelnen Themenschwerpunkten können weitere Personen hinzugezogen werden. Das Konzept wird bis zum 30.04.2019 erstellt und in einer öffentlichen Beratung den Stadträten und Bürgern vorgestellt. Zur Stadtratssitzung am 23. Mai 2019 wird ein erster Zwischenbericht gegeben. Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 724/2019 Die Stadtverwaltung schließt jegliche Musikveranstaltungen in öffentlichen Gebäuden im Einflussbereich der Stadtverwaltung mit rechts- oder linksextremistischen Künstlern und Inhalten aus. Die Stadtverwaltung schließt keine Verträge mit natürlichen oder juristischen Personen zur Betreibung solcher Veranstaltungen ab. Die betreffen u.a. die Kulturstätte Schwanenteich, die Stadtbibliothek, die Mühlhäuser Museen, das MGH und die Brotlaube. Die Stadtverwaltung prüft durch das Ordnungsamt die beschlusskonforme Umsetzung dieser Nutzungseinschränkung, u.a. auch das Verwenden und Tragen von verfassungsfeindlichen Symbolen. Namentliche Abstimmung: Ja-Stimmen: Hans-Jörg Adamaschek, Thomas Ahke, Volker Bade, Christine Eisenhut, Knut Ewers, Sebastian Fiebrich, Dr. Klaus-Dieter Henne, Lilia Hof, Uta Hofmann, Anke Jagemann, Dr. Kay-Uwe Jagemann, Sascha Koch, Tobias Kühler, Karsten Lutze, Thomas Mainz, Roland Reichenbach, Ramona Schmidt, Dr. Uwe Michael Schuchard, Uwe Seeber, Kathrin Seyfert, René Seyfert, Dr. Stefan Sippel, Christine Soyck, Alexander Wettig, Christian Wilke Nein-Stimmen: Sandy Kirchner, Steffen Thormann Enthaltungen: Dr. Johannes Bruns, Sabine Grabow, Micha Hofmann, Norbert Mros, Bernd Röttig, Juliane Thormann, Dr. Jörg Walter Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 725/2019 Der Stadtrat beschließt folgende Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes und Berufes Feuerwehrmann/-frau. 1) Die Stadt Mühlhausen tritt in Verhandlungen mit den ortsansässigen Fitnessstudios und der Therme über Gruppentarife bzw. Kontingente für Tages-, Monats- und Jahreskarten/-Mitgliedschaften. 2) Die Stadt Mühlhausen übernimmt die Kosten für das zusätzliche Angebot Fitnessstudio/Therme für Kameraden/-innen der Freiwilligen Feuerwehr der Ortsteile und der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen. 3) Die Stadt Mühlhausen führt hierzu eine Bedarfs- und Kostenanalyse durch und legt diese bis zur Maisitzung des Stadtrates vor. 4) Es werden Mittel im Haushalt 2019 eingestellt und nach Kostenanalyse ggf. angepasst und jährlich in Abhängigkeit vom Bedarf im folgenden Haushaltsjahr eingestellt. 5) Mittel werden nur für tatsächlich in Anspruch genommene Maßnahmen gewährt. Ziel: Erhalt der körperlichen Fitness der Kameraden/-innen, Erhöhung des Anteils der Atemschutzmaskenträger. Deckung über 15500000718100 Zuschuss Deutsche Boxmeisterschaft Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 726/2019 Der Stadtrat der Stadt Mühlhausen beauftragt die Stadtverwaltung zu prüfen, unter welchen Bedingungen und mit welchem personellen und finanziellen Aufwand die Visualisierung der Stadtratssitzungen für Menschen mit Hörbehinderungen durch einen Simultanübersetzer für Gebärdensprache oder eine andere Art der Visualisierung (Untertitel ) umsetzbar ist und ein finanziell und personell unterlegtes Konzept bis zur Sitzung des Stadtrates im Mai 2019 vorzulegen. Eine einjährige Testphase wird ab September 2019 ermöglicht und in Abhängigkeit von der Inanspruchnahme in den Folgejahren fortgeführt. Die hierfür notwendigen Mittel werden im Haushalt eingestellt. Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 730/2019 1. Auf Grundalge des vom Stadtrat am 26.04.2018 beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) und der auf Aktualität geprüften Zielstellungen des am 15.04.1999 beschlossenen Rahmenplans zur städtebaulichen Weiterentwicklung großer Neubaugebiete (Wohngebiet Feldstraße/ Wendewehrstraße) beschließt der Stadtrat für den im Übersichtsplan dargestellten Bereich (Anlage 1) folgende städtebauliche Ziele: (1) Verbesserung der Wohnqualität entsprechend der weiter steigenden Anforderungen und Standards (Ausstattung der Wohnungen, z. T. Fahrstuhl, nachfragegerechte Anpassung der Wohnungszuschnitte, Maßnahmen im Umfeld) (2) Aufwertung von Grün- und Freiflächen im Wohngebiet/ Verbesserung des fußläufigen Wegenetzes (3) Behebung des verbliebenen Defizits an PKW-Stellplätzen (4) Aufwertung des Wohngebietes durch bedarfsgerechte Ergänzung des Gebietes mit Gemeinbedarfseinrichtungen (5) Gestaltung des Uferbereichs der Unstrut als Parkanlage (naturnah)/als Innerstädtisches Erholungsgebiet (6) Steigerung des Images des Wohngebiets und Förderung der Identifikation der Bewohner mit ihrem Gebiet
Seite - 3 2. 2/2019 Der Stadtrat legt auf Grundlage des 171b Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl.I S. 3634) das Gebiet Feldstraße in den in der Anlage 1 dargestellten Grenzen als Stadtumbaugebiet fest. Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 742/2019 1. Die Stadt Mühlhausen, v. d. d. Oberbürgermeister und den Stadtrat, prüft die Möglichkeit und bewirbt sich bei den zuständigen Stellen auf Landes- und Bundesebene im Rahmen einer Initiativbewerbung um den Standort des neu zu errichtenden Cyber-Abwehrzentrum plus oder einer anderen Bundesbehörde. 2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Sinne dieser Bewerbung mit allen politischen und staatlichen Vertretern, der Bundesregierung und mit allen infrage kommenden Institutionen und Personen Gespräche zu führen, um die Vorzüge des Standortes Mühlhausen darzulegen und diese nach Mühlhausen einzuladen. Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 745/2019 1. Für das Flurstück 21/7 der Flur 72 (Weiße-Haus-Chaussee 99) ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Abgrenzung des Gebietes geht aus dem in der Anlage abgebildeten Übersichtsplan hervor. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der Flächennutzungsplan zu ändern ( 1 Abs. 8 BauGB und 2 Abs. 1 BauGB). 3. Ziel dieser Bauleitpläne ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass das 1. Deutsche Bratwurstmuseum am Standort Mühlhausen angesiedelt und fortentwickelt werden kann. 4. Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VEP-30 Sondergebiet Tourismus am Stadtwald vom 24.09.2015 wird aufgehoben. gez. Dr. Bruns Dr. Bruns Oberbürgermeister - Siegel - Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich Weiße-Haus-Chaussee 99 (VEP-32 Sondergebiet Tourismus Bratwurstmuseum ) sowie Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans Der Stadtrat der Stadt Mühlhausen hat in seiner Sitzung am 31.01.2019 auf Grundlage des 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für das Flurstück 21/7 der Flur 72 (Weiße-HausChaussee 99) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß 12 BauGB aufzustellen. Lage und Abgrenzung des Gebiets gehen aus dem abgebildeten Übersichtsplan hervor. Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der Flächennutzungsplan zu ändern ( 8 Abs. 3 BauGB). Ziel dieser Bauleitpläne ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass das 1. Deutsche Bratwurstmuseum am Standort Mühlhausen angesiedelt und fortentwickelt werden kann. Mühlhausen, den 01.02.2019 gez. Dr. Bruns Dr. Bruns Oberbürgermeister Widerspruch zur Datenübermittlung aus dem Melderegister Das Bundesmeldegesetz (BMG) gestattet den Meldebehörden die Übermittlung von personenbezogenen Daten in Mühlhausen gemeldeter Einwohner zu nachfolgenden Zwecken: 1. Melderegisterauskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten zum Zwecke der Wahlwerbung ( 50 Absatz 1 BMG) 2. Melderegisterauskünfte an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk auf deren Ersuchen zur Ehrung von Alters- und Ehejubiläen. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder
Seite - 4-2/2019 fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Jubiläum ( 50 Absatz 2 BMG) 3. Melderegisterauskünfte sämtlicher Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) ( 50 Absatz 3 BMG) 4. Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften; auch Übermittlung von Daten Familienangehöriger, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Familienangehörige sind hiernach der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern ( 42 Absatz1 bis 3 BMG) 5. Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nach 58c Absatz 1 Soldatengesetz zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften ( 36 Absatz 2 BMG) Der Betroffene hat das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen ( 50 Absatz 5, 42 Absatz 3 und 36 Absatz 2 BMG). Der Widerspruch kann persönlich im Bürgerbüro, Obermarkt 21 in Mühlhausen, zur Niederschrift, schriftlich formlos oder unter Verwendung des abgedruckten Formulars und mit Ihrer Unterschrift versehen, eingelegt werden. Zur Vereinfachung besteht auch die Möglichkeit, das auf der Homepage der Stadtverwaltung eingestellte Formblatt zu verwenden: www.muehlhausen.de, zu finden unter Stadt & Bürger - Bürgerservice - Formulare, Stichwort Widerspruch Datenübermittlung. Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag 8-12 Uhr Dienstag 8-12 Uhr und 13-18 Uhr Mittwoch geschlossen, Termine nach Vereinbarung möglich Donnerstag 8-12 Uhr und 13-18 Uhr Freitag 8-12 Uhr 1. Sa. im Monat 9-11:30 Uhr Bereits bei der Meldebehörde vorliegende Widersprüche behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut eingereicht werden, sofern sie zwischenzeitlich nicht von Ihnen widerrufen worden sind. gez. Litzkow-Hardegen Litzkow-Hardegen Fachbereichsleiterin Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung Impressum Amtsblatt der Stadt Mühlhausen/Thüringen Herausgeber: Stadt Mühlhausen/Thür. Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 Ilmenau OT Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50-0, Fax 0 36 77 / 20 50-21 Bezugsbedingungen: Die Verteilung des Amtsblattes erfolgt kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Stadt Mühlhausen. Einzelbezug: Stadtverwaltung Mühlhausen, Pressestelle, Ratsstraße 19, 99974 Mühlhausen Portokosten sind zu erstatten. Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Petra Helbing, erreichbar unter Tel.: 0174 / 9257020, E-Mail: p.helbing@wittich-langewiesen.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel nach den Sitzungen des Stadtrates, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Stadt.
Seite - 5-2/2019 Amtliche Bekanntmachung: Beitragspflichtiger Straßenausbau der Straße L 1016 Martinistraße zwischen Langensalzaer Straße und Eisenacher Straße in Mühlhausen Die Stadt Mühlhausen beabsichtigt im Haushaltsjahr 2019 den Straßenabschnitt der Landesstraße L 1016 Martinistraße, im Bereich zwischen der Langensalzaer Straße und der Eisenacher Straße, grundhaft auszubauen. Der Ausbau erfolgt z.t. mit Mitteln nach der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Kommunalen Straßenbaus (RL-KSB). Entsprechend des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und der am 11.04.2002 im Stadtrat beschlossenen und im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 05 am 23.04.2003 veröffentlichten Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Mühlhausen werden hiermit die Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts, im Sinne des Artikels 233 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Straße besondere Vorteile bietet, darüber informiert, dass mit einer Zahlung von Beiträgen zu rechnen ist. Die Planungsunterlagen, die der Ausschreibung zu Grunde gelegt werden, können in der Zeit vom 18.02. bis 08.03.2019 während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung montags 09.00-12.00 Uhr dienstags 09.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr donnerstags 09.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr freitags 09.00-12.00 Uhr im Fachdienst 8.1 - Straßenbau und - Verwaltung, Neue Straße 10, Zimmer 104 - (Tel. 03601/452 145) eingesehen werden. Während dieser Zeit können ebenso Anregungen vorgebracht werden. Zu Fragen der Straßenausbaubeitragssatzung und der Beitragserhebung steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin telefonisch unter: 03601/452 149 oder persönlich, nach vorheriger Terminvereinbarung, zur Verfügung. Vor Baubeginn werden die Betroffenen über die Durchführung und den Ablauf der Maßnahme informiert. Nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme können die Beitragspflichtigen die Kosten- und Aufwandsrechnungen im Fachdienst 8.1 während der o. g. Sprechzeiten einsehen. gez. Neid Neid Fachbereichsleiter Grün- und Verkehrsflächen Neuvergabe der Jagd in Eigenjagdbezirken der Stadt Mühlhausen Stadtverwaltung Mühlhausen FB Grün- und Verkehrsflächen FD Forst/Landschaftspflege Die Jagdnutzung in den städtischen Eigenjagdbezirken Mühlhausen Viehberg Mühlhausen Holzecke ist kurzfristig neu zu vergeben. Interessierte Jäger werden gebeten, sich bis spätestens zum 28.02.2019 zwecks näherer Informationen und Entgegennahme der Vergabeunterlagen an die Stadtverwaltung Mühlhausen, FD Forst und Landschaftspflege, Neue Straße 10, Zimmer 208 zu wenden. gez. Neid Fachbereichsleiter Grün- und Verkehrsflächen Öffentliche Ausschreibungen: Verpachtungen in Felchta Die Stadtverwaltung Mühlhausen plant, ab dem 01.01.2020, einen Einzelhandelsverkaufsraum mit Nebenräumen in Felchta zu verpachten. Das Objekt befindet sich in der Hauptstraße 22 in 99974 Mühlhausen OT Felchta. Der Ortsteil Felchta hat eine Einwohnerzahl von ca. 800 Einwohnern (Stand: 2011). Der Einzelhandelsverkaufsraum verfügt, inklusive der dazugehörigen Nebenräume, über eine Fläche von ca. 145 m². Derzeit werden die Räumlichkeiten nicht genutzt, eignen sich jedoch für einen Ganzjahresbetrieb mit unterschiedlichster Nutzung. Inventar ist nicht vorhanden Bei Interesse sind die Bewerbungen bis zum 30.04.2019 zu richten an: Stadtverwaltung Mühlhausen Fachbereich Gebäude- und Grundstücksverwaltung Ratsstraße 25 99974 Mühlhausen Die Stadtverwaltung Mühlhausen plant, ab dem 01.01.2020, das Objekt Gemeindeschänke Felchta zu verpachten. Das Objekt befindet sich in der Hauptstraße 22 in 99974 Mühlhausen OT Felchta. Der Ortsteil Felchta hat eine Einwohnerzahl von ca. 800 Einwohnern (Stand: 2011). Das Objekt wird einschließlich der bestehenden Gebäude und Anbauten sowie der darin befindlichen baulichen Anlagen und Inventarien verpachtet. Hierzu zählen: das Gaststättengebäude mit Küche und Nebenraum, ca. 70 m², das Saalgebäude (teilweise unterkellert), mit großem und kleinen Saal, Vereinszimmer, Küche und Bar, ca. 580 m², eine Kegelbahn, ca. 160 m², ein Ergänzungsanbau mit Toiletten, ca. 160 m² sowie sämtliche auf dem Grundstück vorhandenen Freiflächen. Das zu verpachtende Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 1.800 m². Die derzeitigen Stellflächen bieten Platz für maximal 7 Fahrzeuge. Die Stadtverwaltung erwartet von den Bewerbern die Erarbeitung und Vorstellung eines Konzeptes zur Betreibung der Gemeindeschänke. In der Gemeindeschänke werden durch die örtlichen Vereine ca. 12 Veranstaltungen im Jahr durchgeführt. Diese gilt es auch weiterhin sicherzustellen. Der Bewerber sollte Erfahrungen bei der Ausübung eines solchen Gewerbes haben oder in diesem Beruf tätig sein bzw. eine entsprechende Ausbildung in diesem Beruf gemacht haben und die entsprechenden Voraussetzungen zur Ausübung eines solchen Gewerbes erfüllen. Bewerbungen sind bis zum 30.04.2019 zu richten an: Stadtverwaltung Mühlhausen Fachbereich Gebäude- und Grundstücksverwaltung Ratsstraße 25 99974 Mühlhausen Stadtverwaltung erinnert an Räum- und Streupflicht Die Stadtverwaltung erinnert an die Räum- und Streupflicht von Anwohnern und Grundstücksbesitzern. Für die Anlieger besteht die Verpflichtung zum Winterdienst entlang ihrer Grundstücke gemäß geltender Straßenreinigungssatzung. Hiernach sind Zugänge zu Überwegen, Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von 1,25 m von Schnee freizuhalten und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen, ausgebaute Gehwege entlang der Grundstücke sind in einer Breite von 1,50 m zu räumen und zu streuen. Bei fehlendem ausgebauten Gehweg besteht eine Räum- und Streupflicht des Anliegers für einen 0,80 m breiten Streifen entlang der Grundstücksgrenze. Ausnahme hiervon sind Straßen mit einseitigem Gehweg und entsprechende Straßen, welche in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung aufgeführt sind, hier besteht keine Verpflichtung des Anliegers. Der Schnee von den Gehwegen sollte nicht mitten auf die Straße geschippt, sondern nach Möglichkeit auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Die vorgenannten Pflichten gelten werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr sowie an Wochenenden und feiertags von 9 bis 20 Uhr. Die Kommune ist zum Winterdienst auf den Straßen (Fahrbahnen) verpflichtet, die sowohl verkehrswichtig als auch gleichzeitig gefährlich sind (Hauptverkehrsstraßen, Straßen für den ÖPNV; Zufahrtsstraßen zu Krankenhaus, Rettungsstützpunkt, Feuerwehr; Haupterschließungsstraßen; Sammelstraßen; problematische Steigungsstrecken in Nebenstraßennetz). Weitere Fahrbahnen werden im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Kommune und bei Bedarf betreut.
Seite - 6-2/2019 Die Friedhofsverwaltung informiert: Termin für die Standsicherheitskontrolle der Grabmale 2019 Die diesjährige Standsicherheitskontrolle der Grabmale auf dem Neuen Friedhof und den städtischen Ortsteilfriedhöfen wird in Abhängigkeit von Witterung und Arbeitsorganisation ab dem 25.03.2019 bis zum Abschluss auf allen Friedhöfen, jeweils vormittags zwischen 7.00 Uhr und 12.00 Uhr, durchgeführt. Grabnutzungsberechtigte können an der Prüfung teilnehmen. Hierzu ist es notwendig, mit der Friedhofsverwaltung einen Termin in den Prüfzeiten zu vereinbaren (telefonische Abstimmung ist ausreichend). Zu weiteren Auskünften und Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung gern zur Verfügung. Es wird auch auf die Aushänge an den Eingängen der Friedhöfe verwiesen. Um Verständnis wird gebeten. Ansprechpartnerin: Frau Hehrhold, Frau Ackermann Friedhofsverwaltung Eisenacher Landstraße 14 99974 Mühlhausen Telefon: (0 36 01) 45 25 35, (0 36 01) 45 25 36 gez. Neid Neid Fachbereichsleiter FB 8 Grün- und Verkehrsflächen Bankverbindung ab 01.01.2019 Wir möchten alle Steuerpflichtigen darauf hinweisen, dass für Daueraufträge und Überweisungen unter Angabe des jeweiligen Kassenzeichens ab sofort folgende Bankverbindung zu verwenden ist: Kontoinhaber: Stadtverwaltung Mühlhausen IBAN: DE 67 8205 6060 0511 0094 70 BIC: HELADEF1MUE Bankinstitut: Sparkasse Unstrut-Hainich Bei Anfragen zu den Zahlungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse Mühlhausen, Ratsstraße 25, 99974 Mühlhausen. Ansprechpartner: Frau Darmer 03601/452225 Frau Müller 03601/452245 Frau Schröter 03601/452288 Bekanntmachung über die Durchführung von Vorarbeiten (Vermessung) zum Neubau der B 247 Ortsumfahrung Mühlhausen Wie bereits am 23.01.19 auf der Internetseite der Stadt Mühlhausen/Thür. amtlich bekannt gemacht: Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, hat die DEGES Deutsche Einheit, Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Zimmerstraße 54, 10117 Berlin, mit der Planung und Bauvorbereitung der B 247 OU Kallmerode und OU Mühlhausen beauftragt. Zur Vorbereitung sind Vermessungsleistungen (Bauvorbereitende Vermessung), auf folgenden Grundstücken im Landkreis Eichsfeld und Unstrut-Hainich-Kreis in der Zeit von Januar 2019 bis voraussichtlich Ende März 2019 durchzuführen: OU Mühlhausen Unstrut-Hainich-Kreis Gemarkung: Mühlhausen Flur: 59, 60, 61 Gemarkung: Seebach Flur: 4, 5 Gemarkung: Höngeda Flur: 5, 6 Gemarkung: Bollstedt Flur: 11 Die Vorarbeiten werden im Interesse der Allgemeinheit durchgeführt. Nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sind die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten verpflichtet, die Durchführung der erforderlichen Vorarbeiten zu dulden ( 16 a FStrG): notwendige Vermessungen Anbringung von Markierungszeichen Sie dienen der Vorbereitung der Planung und sind nicht Gegenstand der Bauausführung. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der DEGES durchgeführt werden. Hier: GEO-METRIK Ingenieurbaugesellschaft mbh; Humboldtstr. 18; 07743 Jena; Tel.: +49 (0) 3641 8851-0 Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende, unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung mit der DEGES über Grund und Höhe der Entschädigung nicht erreicht werden, setzt das Innenministerium Thüringen auf Antrag des/der Betroffenen oder der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest. Wenn das Grundstück verpachtet ist, wird gebeten der DEGES, Abt. P2.2, Zimmerstraße 54, 10117 Berlin Namen und Anschrift (falls möglich auch Telefon) baldmöglichst mitzuteilen. Rechtsbehelfsbelehrunq Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Hallesche Str. 15, 99085 Erfurt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Wahlen 2019 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, in diesem Jahr stehen am Sonntag, dem 26.05.2019 die Europa- und Kommunalwahlen sowie am Sonntag, dem 27.10.2019 die Landtagswahl des Freistaates Thüringen an. Dazu sind umfangreiche Vorbereitungen notwendig, um das grundgesetzlich verbriefte Recht auf allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen ausüben zu können. Das Wahlbüro ist die zentrale Stelle für alle Anliegen rund um das Thema Wahl sowie der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Mühlhausen. Ab sofort ist das Wahlbüro unter der Anschrift: Stadtverwaltung Mühlhausen Wahlbüro Ratsstraße 25 (Postanschrift) Obermarkt 21 (Besucheranschrift, Zimmer P 212 und P 203) 99974 Mühlhausen zu erreichen und hat zu folgenden Sprechzeiten geöffnet: Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiterinnen des Wahlbüros der Stadtverwaltung: Frau Mietzsch - Tel.: 03601 / 452-437 Frau Weingardt - Tel.: 03601 / 452-423 Fax: 03601 / 452-286 Hinweis: Die zur Einreichung eines Wahlvorschlags erforderlichen Formulare finden Sie auf der Internetseite www.muehlhausen.de (Startseite - Bürger und Stadt - Wahlen 2019) oder erhalten diese im Wahlbüro der Stadt Mühlhausen entweder persönlich, per E-Mail unter wahlbuero@muehlhausen.de oder telefonisch unter den oben genannten Telefonnummern. gez. Sill Sill Wahlleiterin
Seite - 7-2/2019 Aufruf zur Übernahme eines Ehrenamtes als Wahlhelfer Möchten auch Sie Demokratie hautnah miterleben und sich direkt an der Durchführung der Wahl beteiligen? Sie sind am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und in der Stadt Mühlhausen wahlberechtigt? Dann ist das Ehrenamt als Wahlhelfer/in genau das Richtige für Sie! Stadtverwaltung Mühlhausen Wahlbüro Ratsstraße 25 99974 Mühlhausen Bereitschaftserklärung für die Mitarbeit in einem Wahlvorstand der Stadt Mühlhausen anlässlich der Wahlen im Jahr 2019 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Vorbereitungen für die Durchführung der Wahlen 2019 sind bereits angelaufen. Um die Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 sowie die Landtagswahlen des Freistaates Thüringen am 27. Oktober 2019 in der gewohnten Art und Weise und bürgernah durchführen zu können, bedarf es zur Besetzung der Urnen- und Briefwahllokale der Stadt Mühlhausen die Unterstützung vieler engagierter und zuverlässiger ehrenamtlicher Helfer. Die Stadt Mühlhausen benötigt für die Abwicklung der diesjährigen Wahlen rund 260 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer je Wahl. Viele interessierte Personen melden sich freiwillig dafür, einige sind sogar schon seit mehreren Jahren dabei, andere wiederum sind herzlich willkommen und neu zu gewinnen. Die Stadt Mühlhausen ruft deshalb auf, sich für ein Ehrenamt als Wahlhelfer/in zur Verfügung zu stellen. Der Einsatz erfolgt in einem der Wahllokale der Stadt Mühlhausen oder einem der vier Briefwahllokale. Sofern es möglich ist, werden Wünsche hinsichtlich des Einsatzes in einem bestimmten Wahllokal berücksichtigt; allerdings wird um Verständnis gebeten, wenn dies nicht immer umsetzbar sein sollte und die Zuweisung in ein anderes Wahllokal erfolgt. Zur Ausübung des Ehrenamtes werden keine besonderen Vorkenntnisse benötigt. Wer die Funktion eines Wahlvorstehers*, eines Schriftführers* oder deren Stellvertretung* übernimmt, wird entsprechend auf diese Aufgabe in einer Wahlschulung vorbereitet. Ebenso können interessierte berufene/bestellte Beisitzerinnen und Beisitzer nach vorheriger Rücksprache mit den Mitarbeiterinnen des Wahlbüros an einer der Schulungen teilnehmen. Für den Einsatz am Wahltag selbst wird je nach Wahl und Funktion ein Erfrischungsgeld gezahlt. Die Höhe der Entschädigung variiert bei den einzelnen Wahlen, so dass Ihnen zur Europawahl ein Erfrischungsgeld von 25 Euro, zur Kommunalwahl von 15 Euro und zur Landtagswahl von 16 Euro gezahlt wird sowie ggf. die Ihnen anfallenden Auslagen erstattet werden. Für eine verbindliche Bereitschaftserklärung nutzen Sie bitte den angefügten Vordruck. Gern können Sie dafür auch das auf der Homepage der Stadt Mühlhausen eingestellte Formblatt verwenden, zu finden unter www.muehlhausen.de - Startseite -> Bürger und Stadt -> Wahlen 2019. Die Informationen gem. Art. 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden Sie ebenfalls auf der Internetseite. Bei Rückfragen können Sie sich an Frau Weingardt, Tel.: 03601/452-423, wenden. Für Ihre Bereitschaft, in einem Wahlvorstand mitzuwirken, bedanken wir uns herzlich bei Ihnen im Voraus. gez. Sill Sill Wahlleiterin * Gleichstellungsbestimmung: Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Aufruf gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. Name:... (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Vorname:... (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Anschrift: Straße:... (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) PLZ:... Wohnort:... (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Geburtsdatum:... Erreichbarkeit für Rückfragen: Festnetz:... Mobil:... E-Mail:... Ich erkläre meine Mitarbeit als Wahlhelfer/in für die o Europa- Kommunal- Ortsteilratswahlen am 26. Mai 2019 o Landtagswahl am 27. Oktober 2019 und o künftige Wahlen Persönliche Anmerkungen oder Wünsche:............ Datum Unterschrift
Seite - 8-2/2019 7. Reichsstadttagung vom 4. bis zum 6. März 2019 in Mühlhausen Kulturtipps Alle Veranstaltungen unter: www.mhl-kultur.de. Einladung zur öffentliche Abendveranstaltung am 4. März (19:30 Uhr, Rathaushalle) Nach den erfolgreichen Konferenzen der Vorjahre ist Mühlhausen vom 4. bis zum 6. März 2019 zum siebten Mal Gastgeber einer international renommierten Tagung zur Reichsstadtgeschichte. Diese steht in diesem Jahr unter dem Thema Reichsstadt und Landwirtschaft. Veranstalter ist der Mühlhäuser Arbeitskreis für Reichsstadtgeschichte, unterstützt durch die Friedrich-Christian-Lesser-Stiftung, die Stadt Mühlhausen sowie den Mühlhäuser Geschichts- und Denkmalpflegeverein. Die Tagung hat sich als Begegnungs- und Austauschplattform für Historiker an Universitäten, für Stadtarchivare ehemaliger Reichsstädte sowie für interessierte Laien etabliert. Hauptveranstaltungsort ist das Puschkinhaus. Ein Höhepunkt des dreitägigen Programms ist die öffentliche Abendveranstaltung am Montag, 4. März 2019, in der historischen Rathaushalle. Beginn ist um 19:30 Uhr. Referent des Abends ist Franz Irsigler, deutscher Historiker und emeritierter Professor für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Trier. Sein Vortrag widmet sich dem Schwerpunkt Stadt und Umland. Der Eintritt ist frei; eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen unter www.reichsstaedte.de. Einladung zum Frauentag 2019 Weltweit wird am 08. März der Frauentag begangen. Er entstand in der Zeit um den ersten Weltkrieg im Kampf um die Gleichberechtigung und das Wahlrecht für Frauen und kann somit auf eine lange Tradition zurückblicken. Auch in Mühlhausen wollen wir den Frauentag nutzen und Neuigkeiten in Sachen Gleichstellung und Chancengleichheit austauschen. Anekdoten, Aufregendes und Lustiges zum Thema Frau und Mann erzählt, liest uns die Gruppe Leselust aus Mühlhausen vor. Ich möchte Sie, auch im Namen meiner Kollegin Frau Lemke, der Gleichstellungsbeauftragten des Unstrut-Hainich-Kreises, am Donnerstag, den 07. März 2019 um 14:30 Uhr im Ratskeller, Ratsstraße 19, recht herzlich begrüßen und würde mich über großes Interesse freuen. Aus organisatorischen Gründen wird um Rückmeldung bis zum 06. März 19 gebeten. Tel.: 03601/452 423, E-Mail: cornelia. weingardt@muehlhausen.de Cornelia Weingardt Gleichstellungsbeauftragte Stadt Mühlhausen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen Die Freiwillige Feuerwehr Mühlhausen und der Feuerwehrverein laden die Partnerwehren, die Mitglieder des Vereins, der Einsatzabteilung, der Jugendfeuerwehr, der Alters- und Ehrenabteilung sowie die fördernden Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am 9. März 2019 ein. Beginn: 16:30 Uhr; Ort Feuerwache Mühlhausen (Feuerwache, Bastmarkt 37) Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bekanntgabe der Tagesordnung 3. Totengedenken 4. Jahresbericht des Wehrführers 5. Jahresbericht der Jugendwarte (Kinder- und Jugendfeuerwehr) 6. Jahresbericht des Vereinsvorsitzenden 7. Kassenbericht 8. Kassenprüfbericht 9. Entlastung der Kassenprüfer 10. Entlastung des Vorstandes 11. Wahl des neuen Kassenwartes 12. Wahl der neuen Kassenprüfer 13. Beförderungen und Ehrungen 14. Grußworte der Gäste 15. Verschiedenes Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan Wabner Wehrführer Michael Reichenbach Vereinsvorsitzender 14.02.2019 20 Uhr Puschkinhaus Paare Die besondere Valtentinstagsveranstaltung mit Nina Hoger und Reinald Noisten Es gibt viele Anlässe, die sich eignen um Besonderes zu feiern. Seit fast 70 Jahren ist es auch in Europa Brauch, am Valentinstag, dem 14. Februar, seinen Herzensmenschen zu überraschen. Die Stadt Mühlhausen bietet in diesem Jahr eine perfekte Gelegenheit, mit der oder dem Liebsten, den Valentinstag mit einer besonderen Veranstaltung zu begehen: Der Mensch ist ein Paarwesen, dachten sich die Schauspielerin Nina Hoger und Musiker Reinald Noisten und haben zusammen ein Programm entwickelt, in dem Kurzgeschichten von verschiedenen Autorinnen und Autoren aus verschiedenen Zeiten versammelt sind. Zu erleben ist es am Valentinstag (Donnerstag, 14. Februar), 20 Uhr, im Mühlhäuser Puschkinhaus (Puschkinstraße 3). Warum gerade diese Geschichten? Weil sie berühren, weil sie Beziehungen aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln beschreiben und immer überraschend sind, wie das Leben selbst: mysteriös, amüsant, melancholisch, surreal, nachdenklich. Die Geschichten unter anderem von Johann Peter Hebel, William Somerset Maugham und Anna Gavalda beweisen, dass Beziehungen nicht nur intensiv und verlockend sein können, sondern auch jederzeit unser Leben von heute auf morgen verändern können. Es erwartet Sie ein großartiger Abend, den man am besten paarweise erleben sollte, so die Veranstalter. Das Restaurant im Puschkinhaus hat am Valentinstag ebenfalls für seine Gäste geöffnet und verwöhnt diese neben dem Kulturgenuss auch kulinarisch. Auf der Speisekarte stehen a la carte- Speisen ebenso wie ein Valentinstags-Menü. Reservierungen werden unter Tel. 03601/402204 entgegengenommen und sind sowohl für vor, als auch auch nach der Veranstaltung möglich. Karten gibt es zum günstigere Vorverkaufspreis von 18 Euro im Puschkinhaus (Puschkinstraße 3) und der Tourist Information Mühlhausen (Ratsstraße 20) sowie an der Abendkasse für 20 Euro ein Glas Sekt ist jeweils inklusive. Felchta hellblau! Fasching 2019 in Felchta Sa., 23.02.2019: 14 Uhr: Umzug (Treffpunkt Kindergarten) anschließend Kinderfasching (Saal) 17 Uhr: Fackelumzug 20:11 Uhr: Faschingsabend mit Programm, anschließend Tanz mit Hainichfeuer So., 24.02.2019, 14 Uhr, Seniorenfasching So., 02.06.19, Faschingswandertag (Treffpunkt: 10 Uhr Linde im Oberdorf) Veranstaltungen des Görmarschen Carneval-Vereins 1975 e.v. 23.02.2019, 19:11 Uhr Weiberfasching 24.02.2019, 15:11 Uhr 1. Kinderfasching 02.03.2019, 14:11 Uhr Rentnerfasching 02.03.2019, 19:11 Uhr Hauptveranstaltung 03.03.2019, 15:11 Uhr 2. Kinderfasching Veranstaltungen des Höngedaer Carneval Club HCC 1970 e.v. : 23.02., 01.03. und 02.03.2019 Prunksitzungen; Beginn jeweils 20 Uhr 03.03.2019, ab 14 Uhr, Kinderfasching 04.03.2019 ab 19 Uhr, Rosenmontags-Kostümball mit Ronny Kollascheck Alle Veranstaltungen finden in Höngeda auf dem Saal der Schänke statt. 08.03.2019 20 Uhr Kulturstätte Schwanenteich La Magie Die Revue der Travestie Die besondere Frauentagsveranstaltung
Seite - 9-2/2019 mt Mühl häuser Musiktage 16.3.19 15 Uhr Kulturstätte Schwanenteich Die Große Johann Strauss Revue 17.03.19 15 Uhr Historische Rathaushalle Bachschülerkonzert der Kreismusikschule J. S. Bach 22.03.19 20 Uhr 3K-Theaterwerkstatt Die Zauberflöte - Sternstunde einer Souffleuse 23.03.19 19.30 Uhr Historische Rathaushalle Lateinamerikanische Saitenklänge II mit Alejandro Carillo Gamboa 30.03.19 21 Uhr Kulturstätte Schwanenteich JUMP Dance Night - Die 90er 31.03.19 16 Uhr Historische Rathaushalle Meisterpianist Menachem Har-Zahav spielt Mondscheinsonate 05.04.19 Puschkinhaus 10 und 11 Uhr Musiktage für Kindergärten und Grundschulen (geschlossene Veranstaltung) 20 Uhr Abramakabra: Musikkabarett Heiterkeit mit bösen Spitzen 06.04.19 20 Uhr Innenstadt Honky Tonk Kneipenfestival 13.04.19 19.30 Uhr Kulturstätte Schwanenteich Hans Joachim Heist - Der große Heinz Erhardt Abend 29.04.19 10 Uhr Kulturstätte Schwanenteich SIGNUM saxophone quartet - Bach für Kinder www.mhl-kultur.de Oberbürgermeister Dr. Johannes Bruns gratulierte den Jubilaren der Stadt Zum 70. Geburtstag Frau Karin Bittner Frau Ilse Böttcher Frau Elke Braun Herr Manfred Effinger Herr Klaus Fritzlar Frau Monika Gärtner Herr Dieter Georg Frau Olga Geschele Frau Margrit Gräfe Frau Anita Hollbach Herr Reiner Holzbach Frau Marion Holzbach Herr Manfred Künne Frau Erika Leister Herr Werner Lewczuk Herr Axel Maier Herr Peter Meding Frau Maria Meyer Herr Bernd Ohnesorge Herr Gerhard Otto Herr Hans-Joachim Pieler Frau Waltraud Piontek Frau Christine Raßloff Herr Wolfgang Ritter Frau Gisela Schnellhardt Herr Wolfgang Sellmann Frau Gabriele Stelzer Frau Ursula Vockrodt Herr Wolfgang Weber Frau Erika Werner Zum 75. Geburtstag Frau Rita Ackermann Frau Jutta Albert Herr Hilmar Böttcher Frau Heidi Busch Frau Gisela Daut Herr Jürgen Diehr Herr Ludwig Eckhard Frau Renate Escher Herr Walter Frech Frau Inge Greiner Frau Heidemarie Gruber Herr Klaus Hentschel Herr Peter Heußner Frau Heidelinde Holler Frau Hildegard Hornung Frau Ingeborg Koch Frau Ute Korlek Herr Dr. Volker Kuhberg Herr Wladyslaw Langenfeld Herr Günter Lorbeer Herr Klaus-Peter Oertel Frau Annelie Opitz Frau Gisela Perner Herr Wolfgang Porrmann Herr Bernd Reinhold Herr Bernd Röttig Frau Roswitha Ruhland Herr Edgar Schmerbauch Frau Rosa Schollmeier Frau Heidemarie Schreiber Herr Manfred Schultze Frau Karin Schumacher Frau Jutta Schweda Frau Renate Schweikert Frau Hannelore Seyfarth Frau Helga Stütz Frau Ute Thon Zum 80. Geburtstag Frau Liane Bade Frau Waltraud Breitenstein Herr Reinhard Busch Herr Rudolf Eulenberger Herr Siegfried Förster Herr Joachim Fraaß Herr Klaus-Dietrich Giese Herr Dr. Gunter Görner Herr Peter Händel Herr Helmut Hegeholz Herr Helmut Heinrich Herr Arndt Heß Frau Ingrid Irrgang Frau Karin Köhring Herr Horst Krzistkowski Herr Günter Maiwald Frau Renate Nürnberger Frau Christa Pavel Frau Christa Pilkahn Herr Klaus-Dieter Pürschel Frau Leni Roth Frau Thea Rottmann Frau Christa Schallenberg Frau Similde Schröter Frau Thea Seubert Herr Günter Siegel Frau Edith Stiffel Frau Maria Tasch Herr Jozef Tracikowski Herr Egon Viel Frau Liesel Vogt Frau Ulrike Walther Herr Helmut Westphal Frau Rosemarie Zurek Zum 85. Geburtstag Frau Judith Deitlaff Frau Rita Fischer Herr Paul Gehrmann Frau Inge Hais Frau Sieglinde Heise Frau Ursula Käding Frau Erika Lebowski Herr Adolf Maras Frau Siglinde Pollak Frau Hannelore Ritt Frau Christa Römer Frau Christa Schellbach Frau Elvira Seiffge Frau Sigrid Wagner Herr Achim Wicklein Zum 90. Geburtstag Herr Siegfried Barkusky Frau Eva Grabe Frau Ursula Gräbedünkel Frau Anita Hölzel Frau Helene Rohr Frau Edith Schander Frau Elisabeth Ständer Frau Christa Tietz Zum 91. Geburtstag Frau Lissy Aben Frau Inge Beier Herr Herbert Grob Frau Anita Gutermann Frau Ilse Heerdegen Herr Rudi Helbing Frau Helga Hesse Frau Gerda Kappel Frau Ruth Kitter Frau Christa Köthe Zum 92. Geburtstag Frau Anita Buber Frau Dora Freiberg Frau Martha Intrau Herr Walter Pilz Frau Hannelore Pinternagel Zum 93. Geburtstag Frau Anna Dreier Frau Irma Hellmann Frau Ida Hinz Herr Walter Listemann Frau Rosa Paterski Zum 94. Geburtstag Frau Luise Lauf Frau Gertrud Reiprich Frau Ruth Stollberg Zum 95. Geburtstag Frau Ruth Göbert Frau Paula Hägele Herr Erich Klingstein Frau Gertrud Leifheit Frau Lea Rimmer Frau Jutta Wagner Zum 96. Geburtstag Frau Irma Effenberger Frau Ruth Fuhrmann Frau Liselotte Steinfest Zum 97. Geburtstag Frau Hedwig Kahl Zum 99. Geburtstag Frau Lieselotte Eckertz Zum 102. Geburtstag Frau Marie Thiel
Seite - 10-2/2019 Zur Goldenen Hochzeit Christel und Wolfgang Franke Regina und Klaus-Jürgen Görbing Elke und Detlef Gottschalk Sabina und Reinhard Schröter Rosalinde und Udo Werschin Zur Diamentenen Hochzeit Dagmar und Dr. Erich Arand Ingeburg und Jürgen Busch Roswitha und Egon Erler Ingrid und Berthold Imm Ilse und Hans Jungfer Brigitta und Herbert Schmekel Ingrid und Günter Stockmann Edith und Rudolf Thomä Renate und Friedel Weißenborn Zur Eisernen Hochzeit Gisela und Dietrich Born Marianne und Alfred Endrikat