Informationen aus dem Landratsamt Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises 29. März 2019 26. Jahrgang Nr. 3 Aus dem Inhalt Nichtamtlicher Teil Stellenanzeige Ärztin/Arzt...S. 2 Vorgestellt: Fachdienst Schwerbehindertenrecht/Sozialhilfe...S. 3 25 Jahre Saale-Orla-Kreis/ 25 Jahre Kreissparkasse...S. 3 Förderung für Sportvereine und -verbände...s. 4 Amtlicher Teil Beschlüsse Jugendhilfeausschuss...S. 6 Aufhebung Allgemeinverfügung Wasserentnahme...S. 7 Bekanntmachung zur Wahl des Kreistages am 26. Mai 2019...S. 7 Kontaktdaten Landratsamt Saale-Orla-Kreis Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz Tel.: 03663 488 0 Fax: 03663 488 450 E-Mail: poststelle@ lrasok.thueringen.de Internet: www.saale-orla-kreis.de Öffnungszeiten Mo 08:00-12:00 Uhr Di 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mi nach Vereinbarung Do 08:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr Fr 08:00-12:00 Uhr Kontakt zur Amtsblatt-Redaktion: Pressestelle Tel.: 03663 488 209 E-Mail: pressestelle@ lrasok.thueringen.de Ihr Amtsblatt online Das nächste Amtsblatt erscheint am 3. Mai 2019. Der Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 15. April 2019, 12.00 Uhr. Gemeinsam betätigen die Akteure des offiziellen Ausbaustarts am Gymnasium Am Weißen Turm in Pößneck einen leuchtenden Start-Buzzer. Ausbau-Start für schnelleres Internet In Pößneck wurde am 8. März der Start für den Glasfaser-Ausbau für schnelleres Internet im Saale- Orla-Kreis vollzogen. Die Planungen für den Ausbau im Vorwahlbereich 03647 in Pößneck und weiteren 48 Gemeinden im Rahmen des Ausbau-Projektes des Landkreises Saale-Orla-Kreis sind abgeschlossen. Jetzt wird gebaut. Rund 700 Kilometer Glasfaser und 158 Verteiler sorgen nach der Fertigstellung für höhere Bandbreiten. Das maximale Tempo beim Herunterladen steigt auf 100 MBit/s bis zu 1 Gbit/s, informiert die Deutsche Telekom. Das Unternehmen hatte den Zuwendungsvertrag für den Ausbau am 12. Dezember mit dem Saale- Orla-Kreis unterzeichnet. Ich freue mich außerordentlich, dass heute der Startschuss zum Internet-Breitband-Ausbau im Saale-Orla-Kreis fällt. Denn es waren komplizierte, langwierige Vorbereitungen zwischen Behörden und Institutionen dafür notwendig. Nun geht es endlich los. Und dies nicht zufällig, sondern ganz bewusst an einer der größten Bildungseinrichtungen des Kreises, dem Gymnasium Am Weißen Turm in Pößneck. Schnelle Internetverbindungen sind für moderne Schulen unentbehrlich, ebenso wie für die Wirtschaft, den Tourismus und beinahe jede Familie heutzutage, sagt Thomas Fügmann, Landrat des Saale-Orla- Kreises. Insgesamt rund 4.300 Haushalte und Firmen profitieren von diesem Ausbau. Alle 37 Schulgebäude im Saale- Orla-Kreis bekommen direkte Glasfaseranschlüsse. Rund um das Thüringer Meer haben Urlauber, Gäste und Betreiber von Campingplätzen bald ein deutlich schnelleres Internet. Die Gesamtkosten für den Ausbau der bisher unerschlossenen Gebiete liegen bei 12 Millionen Euro. Davon 5,6 Millionen Euro Fördermittel vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, 3,1 Mio Euro Fördermittel vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, 600.000 Euro Eigenmittel der Städte und Gemeinden und über 45 000 Euro Eigenmittel des Saale-Orla- Kreises. Bild & Text: Pressestelle LRA +++ Weitere aktuelle Infos finden Sie auf www.saale-orla-kreis.de +++
>> Nichtamtlicher Teil Seite 2 << Neues aus dem Landratsamt Sie suchen eine Alternative zu Klinik und Niederlassung und wollen unser Team verstärken? Dann kommen Sie zu uns! Wir bieten Ihnen als moderne und bürgernahe Verwaltung eine anspruchsvolle Tätigkeit im Fachdienst Gesundheit. In landschaftlich und kulturell reizvoller Gegend, gelegen am Thüringer Meer, befindet sich im grünen Herzen Deutschlands der Saale-Orla-Kreis mit ca. 82 000 Einwohnern. Er zeichnet sich aus durch seine zentrale Lage mit guten Verkehrsverbindungen. Sollte Ihr Interesse geweckt worden sein, finden Sie nähere Informationen im Internet unter www.saale-orla-kreis.de. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Landratsamt des Saale-Orla-Kreises im Fachdienst Gesundheit eine Stelle in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung zu besetzen. Auf Grund der Möglichkeit einer fachdienstinternen Umstrukturierung stehen für die Besetzung dieser Stelle nachfolgende drei Varianten zur Auswahl: Amtsärztin/Amtsarzt Das Aufgabengebiet umfasst: n Amtsärztliche Tätigkeiten im Bereich des Gesundheitsamtes n Begutachtungswesen n Medizinalaufsicht n Hygiene- und Infektionsschutz/ Tbc-Fürsorge n Impfungen n Netzwerktätigkeit n Erstellen von Gutachten, Zeugnissen, Bescheinigungen und Attesten n Gesundheitliche Aufklärung und Beratung Worauf kommt es an? n Approbation als Arzt mit am besten 3-jähriger klinischer Erfahrung n Sozialkompetenz, hohe Einsatzbereitschaft, gutes Organisationsvermögen n Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungsstärke zeichnen Sie aus n neben der fachlichen Qualifikation besitzen Sie die Fähigkeit, die ärztlichen Aufgaben innerhalb eines multiprofessionellen Teams zu repräsentieren und umzusetzen n Teilnahme am Bereitschaftsdienst des Sozialpsychiatrischen Dienstes nach ausführlicher Einarbeitung n Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Kfz oder Ärztin/Arzt im Kinder- und jugendärztlichen Dienst Das Aufgabengebiet umfasst: n Reihenuntersuchungen in den Schulen und Kindertagesstätten sowie Einschulungsuntersuchungen mit Überprüfung des Impfstatus n Untersuchungen bei Förderschulaufnahmeund Eingliederungshilfeverfahren n Ausstellen von Bescheinigungen und Attesten n Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Pädagogen zu gesundheitlichen Fragen n Erstellen von Gutachten, Zeugnissen, Bescheinigungen und Attesten n Kooperation mit Fördereinrichtungen und Behörden sowie niedergelassenen Ärzten n Gesundheitliche Aufklärung und Beratung n Netzwerktätigkeit Worauf kommt es an? n Approbation als Arzt, idealerweise verfügen Sie über Erfahrungen auf dem Gebiet der Pädiatrie oder Allgemeinmedizin n Organisationstalent, Flexibilität und Mobilität n Verantwortung und Entscheidungsfreude n Eignung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen n Teilnahme am Bereitschaftsdienst des Sozialpsychiatrischen Dienstes nach ausführlicher Einarbeitung n Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Kfz oder Ärztin/Arzt im Sozialpsychiatrischen Dienst Das Aufgabengebiet umfasst: n Unterbringungsmaßnahmen nach ThürPsychKG n Krisenintervention in Einzelfällen n Netzwerktätigkeit n Erstellen von Gutachten, Zeugnissen, Bescheinigungen und Attesten n Gesundheitliche Aufklärung und Beratung Worauf kommt es an? n Approbation als Arzt, idealerweise verfügen Sie über eine mindestens ½-jährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Psychiatrie n hohe Sozialkompetenz, gute kommunikative Fähigkeiten und Erfahrungen auf dem Gebiet der Krisenintervention und des Konfliktmanagements n Sie sollten flexibel sein, nach Einarbeitung gern auch fachdienstübergreifend im Team arbeiten n Teilnahme am Bereitschaftsdienst des Sozialpsychiatrischen Dienstes nach ausführlicher Einarbeitung n Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Kfz Was erwartet Sie bei uns? n unbefristetes Arbeitsverhältnis mit wöchentlicher Arbeitszeit von 40 Stunden oder in Teilzeit mit einer Vergütung bis E 15 nach dem TVöD n bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen Möglichkeit der Übernahme in ein Beamtenverhältnis n eine vielseitige, anspruchs- und vertrauensvolle Aufgabe im Landkreis Saale-Orla n ein angenehmes und freundliches Arbeitsklima in einer modernen Behörde n Unterstützung bei der fachlichen Qualifizierung bzw. Weiterbildung n geregelte familienfreundliche Arbeitszeiten (Gleitzeitregelung) n Nutzung der Dienstfahrzeuge Für weitere Informationen steht der Fachdienstleiter Gesundheit, Herr Dr. med. T. Bossert, unter der Tel.-Nr. 03663/488-601 zur Verfügung. Gerne erläutern wir Ihnen die Anforderungen in einer persönlichen Hospitation. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung an Landratsamt Saale-Orla-Kreis Fachdienst Personal Oschitzer Straße 4 07907 Schleiz oder per Mail an Bewerbung@lrasok.thueringen.de Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Wir bitten Sie, Ihre Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben in der vorgenannten Behörde und werden nicht zurückgesandt. Bei gewünschter Rücksendung bitten wir, einen frankierten Rückumschlag beizufügen. Die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. Gegebenenfalls entstehende Kosten beim Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet. Schleiz, den 29.03.2019 Thomas Fügmann Landrat
>> Seite 3 Nichtamtlicher Teil << 2019 feiert der Saale-Orla-Kreis und die Kreissparkasse Saale-Orla 25jähriges Bestehen Die Gründung des Saale-Orla- Kreises jährt sich am 1. Juli 2019 zum 25. Mal. Vorbereitungen, wie dieses Jubiläum begangen werden soll, sind sowohl im Landratsamt des Saale-Orla-Kreises, als auch in der Kreissparkasse in vollem Gange. Geplant sind bisher zwei Veranstaltungen: ein Aktionswochenende in fünf Museen im Saale-Orla-Kreis am Wochenende 28./29./30. Juni 2019 sowie eine Festveranstaltung 25 Jahre Saale-Orla- Kreis/25 Jahre Kreissparkasse Saale-Orla im September. So soll an einem außergewöhnlichen Museumswochenende das Kreisjubiläum gemeinsam mit den Bürgern mit ganz verschiedenen Aktionen und/oder Angeboten begangen und gefeiert werden. Beteiligt an dieser Museumsreise sind das Museum642 in Pößneck, das Lutherhaus und das Museum für Stadtgeschichte in Neustadt an der Orla, das Museum der Burg Ranis sowie die kreiseigenen Museen Schloss Burgk und die Schaugießerei Heinrichshütte in Wurzbach. Landrat Thomas Fügmann dankt den Akteuren in den fünf Einrichtungen für ihre Mitwirkung bei der Gestaltung des Jubiläums und freut sich auf kreative Ideen und individuelle Veranstaltungen. Inhaltliche Schwerpunkte zu thematischen Ausstellungen sowie Veranstaltungen am Aktionswochenende setze schließlich jedes der Museen selbst. Abstimmungen, welche Schätze des Saale-Orla-Kreises wo präsentiert werden, laufen. Vom Saale-Orla-Kreis sowie von der Kreissparkasse erhalten die Museen eine finanzielle Unterstützung. Einerseits sollen die Jubiläen 25 Jahre Saale-Orla-Kreis/25 Jahre Kreissparkasse Saale-Orla in würdiger Form begangen werden, andererseits soll das Aktionswochenende auch dazu dienen, die attraktive Museumslandschaft der Region noch bekannter zu machen, erklärt Landrat Thomas Fügmann. Text: Pressestelle LRA
>> Nichtamtlicher Teil Seite 4 << Landkreis unterstützt Sportvereine und -verbände im Saale-Orla-Kreis Abgabefrist für Förderanträge endet am 30. April 2019 Der Saale-Orla-Kreis gewährt Kampfrichterentschädigungen auf der Grundlage der geltenden Transport- und Unterkunftskosten Sportförderrichtlinie finanzielle Zuwendungen für Sportveranstaltungen von überörtlicher und besonderer sportlicher Bedeutung im Landkreis. Die Unterstützungen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel des Die Antragsfrist auf Sportfördermittel für Sportveranstaltungen von überörtlicher und besonderer Bedeutung endet am 30. April 2019. Kreishaushaushaltes. Weitere Sportfördermittel für Mit diesen Fördermitteln sollen langlebige Sportgeräte sowie Vereine und Verbände bei der Organisation und Durchführung von sportlichen Veranstaltungen mit überörtlicher und besonderer sportlicher Bedeutung unterstützt werden. Es können unter anderem folgende Veranstaltungen gefördert werden: Kreis-, Bezirks- und Landesmeisterschaften, Deutsche Meisterschaften, internationale Veranstaltungen sowie Länderwettkämpfe. Trainingsstunden für lizensierte Übungsleiter im Bereich des Kinder- und Jugendsportes werden durch den Saale-Orla-Kreissportbund ausgereicht. Die Aktuelle Sportförderrichtlinie sowie alle notwendigen Antragsformulare erhalten Sie im Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Büro des Landrates bei Frau Käßner (Telefon: 03663 488 209 / E- Mail: ehrenamt@lrasok.thueringen.de) oder im Internet unter www.saale-orla-kreis.de > Landratsamt > Anträge und Formulare > Bildung und Sport Die Zuwendungen werden insbesondere gewährt für: Text: Pressestelle LRA Landkreis und Kreisstadt rufen Ideenwettbewerb aus Erweiterung des Schulgebäudes und Gestaltung des Areals rund um Regelschule Johann Wolfgang von Goethe in Schleiz Die bauliche Erweiterung der Regelschule Johann Wolfgang von Goethe in Schleiz ist beschlossene Sache. Der Saale-Orla-Kreis, als Schulträger, hat mit Beschluss des Kreistages am 25. Februar 2019 grundsätzlich die Investition auf den Weg gebracht. Die mit großer Mehrheit beschlossene Aufgabenstellung besagt, dass neben einer Aula/Mensa (130 Sitzplätze), mindestens drei große, multifunktionale Klassenzimmer für 30 SchülerInnen entstehen sollen. Zu gestalten sind außerdem die angrenzenden Freiflächen unter anderem mit Stellplätzen für Fahrräder und Mopeds, einem grünen Klassenzimmer und einer Erweiterung des Schulhofes. Die Stadt Schleiz ermöglicht die bauliche Erweiterung durch den Verkauf zweier direkter Nachbargrundstücke der Schule an den Kreis und die Schaffung der Baufreiheit. Wie der Erweiterungsbau aussehen, wie die neuen Freiflächen der Schule und angrenzenden städtischen Flächen gestaltet werden sollen, dazu wird es Achitektenwettbewerb geben; gemeinsam von Saale-Orla-Kreis und Stadt Schleiz initiiert. Zum Start des Ideenwettbewerbs wurde am 26. März eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Kreis und Kreisstadt unterzeichnet, die die Aufgaben beider Partner, Regularien des Wettbewerbs sowie einen Zeitplan festlegt. Nachrichten und Tipps Kleinprojekteaufruf der LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla übersteigt Erwartungen deutlich Die LEADER-Aktionsgruppe Saale- Orla hat in diesem Jahr erstmalig einen Aufruf für Kleinprojekte unter dem Motto Lebendige Dörfer und Städte durchgeführt. Er war an Bürgerinnen und Bürger gerichtet, die ihre Dörfer und Städte attraktiv und lebenswert machen wollen. Anträge konnten sowohl Vereine, Kirchgemeinden als auch Initiativen stellen. Im Rahmen des Projektaufrufs sollen bis zu sieben Projekte jeweils bis zu 3.750 Fördermittel erhalten. Das Gesamtbudget für den Aufruf umfasst damit 26.250. Zum Einsendeschluss am 28. Februar 2019 konnte die LEADER- Aktionsgruppe 41 Teilnahmeanträge zählen. Der Vorsitzende der LEADER-Aktionsgruppe Thomas Franke zeigt sich äußerst beeindruckt. Das Ergebnis des Aufrufs spricht für die außerordentlich hohe Bereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern in der Saale- Orla-Region, sich ehrenamtlich für Ihre Dörfer und Städte zu engagieren. Genau das meint die regionale Entwicklungsstrategie Saale-Orla mit ihrem Leitgedanken Bürger in Aktion und genau das bedeutet demokratisches Handeln im ländlichen Raum, so Franke. Angesichts der beeindruckenden Resonanz auf den Projektaufruf wird das vorhandene Förderbudget nicht für alle Ideen reichen können. Die LEADER-Aktionsgruppe mit ihrem Regionalmanagement wird sich jedoch mit allen zur Verfügung stehenden Kräften bemühen, Lösungen für die Themen der Antragsteller zu finden, verspricht Thomas Franke. Am 20. März hat der Vorstand der LEADER-Aktionsgruppe Saale- Orla über die Projektauswahl entschieden. Nun erfolgt die formelle Antragstellung beim neu gebildeten Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum. Text: Sören Kube, LEADER-Aktionasgruppe Termine der Energieberatung im April Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen findet in Pößneck in der Gustav-Vogel- Straße 9 statt, in Bad Lobenstein am Markt 1 (Rathaus, 1. Etage) sowie in Schleiz am Neumarkt 13 (Alte Münze). Die Termine finden in Pößneck jeweils am Dienstag (2., 9., 16., 23.. 30. April) von 16 bis 19 Uhr; In Bad Lobenstein am Dienstag, 2. April sowie 16. April, von 15 bis 18 Uhr, in Schleiz am Dienstag, 9. April sowie 23. April, von 15 bis 18 Uhr statt. Eine vorherige telefonische Anmeldung ist unbedingt erforderlich und kann unter den Telefonnummern 0800 809 802 400 (kostenfrei) oder 0361 555140 vorgenommen werden. Beraten wird zu den Themen Heiztechnik, Erneuerbare Energien (Solarthermie, Photovoltaik, Biomasse), Wärmedämmung, Schimmel, Stromsparen im Haushalt sowie zum Wechsel des Stromoder Gasanbieters. Die Beratung ist ab sofort kostenfrei.
>> Seite 5 Nichtamtlicher Teil << Stellenausschreibung Diakonie Die Diakoniestiftung sucht zum 1.05.2019 eine/n pädagogische/n Mitarbeiter/in für die Thüringer Initiative für Integration, Nachhaltigkeit, Kooperation und Aktivierung (ThINKA) in Bad Lobenstein (40h/Woche). Wir bieten einen attraktiven Arbeitsplatz und freuen uns auf Ihre Bewerbung. Die Ausschreibung finden Sie unter: www.diakonie-wl.de Praxisumzug Kardiologische Praxis Lars Hartmann Das Team der Kardiologischen Praxis rund um Herrn Hartmann freut sich ab April dieses Jahres, ihre Patienten in den Räumlichkeiten im Schleizer Krankenhaus in der Berthold-Schmidt-Straße 7-9 begrüßen zu dürfen. Die aktuell noch stattfindenden Umbauarbeiten am neuen Standort verlaufen planmäßig, sodass der Umzug vom Markt 5 in Schleiz Anfang April vollzogen und der Praxisbetrieb ab 8. April 2019 wieder aufgenommen werden kann. Die Praxis wird dann telefonisch unter der Nummer 03663 4677 4530 und zu den bekannten Sprechzeiten erreichbar sein. Veranstaltungen Kursangebote der Volkshochschule Unter www.vhs-sok.de finden Sie die vollständige Veranstaltungsübersicht der Volkshochschule. Vortrag: Durch die Erdgeschichte des Saale- Orla-Kreises Fr, 05.04.2019, 18:00 Uhr, VHS Pößneck, Wohlfarthstraße 3, Exkursion: Durch die Erdgeschichte des Saale-Orla-Kreises Sa, 06.04.2019, 09:00 Uhr, Pößneck Workshop: Badepralinen Do, 04.04.2019, 18:00 Uhr, VHS Pößneck Schmuck schmieden Do, 11.04.2019, 17:30 Uhr, Regelschule Prof. Franz Huth Pößneck Bessere Fotos mit jeder Kamera - die besten Tipps für gelungene Fotos So, 07.04.2019, 10:00 Uhr, VHS Pößneck Englischkurs Fit for travel Do, 25.04.2019, 09:00 Uhr, AWZ Schleiz Grundlagen im Umgang mit Android Tablet oder Smartphone Mo, 15.04.2019, 14:00 Uhr, VHS Pößneck Frühlingskonzert in Hirschberg Am Sonntag, 7. April, findet im Hirschberger Kulturhaus ein großes Frühlingskonzert statt. Es musizieren: Das Jugendsinfonieorchester da capo, das Jugendblasorchester Bad Lobenstein, die Kinder des Hirschberger Kindergartens Saalespatzen, das Nachwuchsorchester, die Band und Solisten der Musikschule Saale-Orla. Weiterhin werden die Eleven der Oberlandballettschule La Ballerina ihr Können präsentieren. Große und kleine Musikfreunde sind herzlich eingeladen, den Melodien von Klassik bis Pop, von Rockmusik bis zu Volks- und Kinderliedern zu lauschen. Konzert-Beginn ist um 17 Uhr. Der Eintritt beträgt fünf Euro. Kinder bis 16 Jahre haben freien Eintritt. Karten erhalten Sie im Vorverkauf in der Musikschule, in der Ballettschule, im Kindergarten Hirschberg und in der Drogerie Bahner in Hirschberg. Text: Musikschule Saale-Orla Schützenhaus Pößneck 6. April: Keimzeit Das Schloss Keimzeit eine Band, eine Familie. Ganz normale Menschen mit einer großen Leidenschaft für die Musik. Ob als Band oder in großer Orchester-Besetzung sowohl Fans als auch Kritiker sind mit jeder Veröffentlichung aufs Neue begeistert, nicht zuletzt durch die selbstkomponierten, tiefgründigen Texte und Norbert Leisegangs unverwechselbaren Gesang 20. April: Ostertanz DJ Marcel Antidepressiv Hirt wird - live vom Saxophon begleitet House und Deep-House- Beats zum Besten geben. Danach spielt DJ Smoking Joe von Funk, Soul, R&B, Reggae bis hin zu Elektro Beats mit Passion und feinem Händchen für die Vorlieben des Publikums 4. Mai: Désirée Nick liest aus ihren Bestsellern Die gefeierte Entertainerin und gefragte Schauspielerin gehört zum Feinsten und Gemeinsten, was deutsche Bühnen und Bildschirme zu bieten haben. Gnadenlos frech und umwerfend komisch gibt La Nick Episoden aus dem Schaukasten des Lebens zum Besten. Naturpark Thüringer Schiefergebirge/ Obere Saale 7. April, Sonntag, Frühlings- Wanderung für alle Sinne rund um Schloss Burgk Hinterer Röhrensteig - Marienhütte - Saaleufer in Richtung Holzbrücke - Burgkhammer - Eisbrücke - Kirschplantage - Vorderer Röhrensteig - Burgk; Start: 10 Uhr, Burgk - Eingang Schlosshof (Ortsstraße 17, 07907 Burgk), 3 Std., 9 km, Verpflegung bitte mitbringen! Anmeldung bei Naturführerin Ilona Herden, Tel.: (036483) 70182, ilona.herden@naturkreativ.net Alle Veranstaltungen finden Sie unter: www.thueringerschiefergebirge-obere-saale.de Weiterbildung zum Thema Praxis Obstbaumschnitt Der Mönchgrüner Wein- und Kulturverein e.v. veranstaltet am Freitag, den 12.04.2019 eine Weiterbildung zum Thema Praxis Obstbaumschnitt Beginn: 13 Uhr bis ca. 17 Uhr Treffpunkt: Mönchgrün Ortsmitte (Amt) Durchgeführt wird der Kurs von Hans-Jürgen Mortag. Er ist Mitglied des Thüringer Pomologen Vereins e.v. und beantwortet alle Fragen zum Anbau verschiedener Obstsorten. Wir werden verschieden große Obstbäume in der Ortslage und unsere neu angepflanzte Streuobstwiese beschneiden. Herr Mortag wird in seiner lustigen und sehr fachlich kompetenten Art den richtigen Obstbaumschnitt erklären. Die Kursgebühr beträgt jeweils 10 pro Teilnehmer. Voranmeldungen sind gewünscht aber nicht notwendig. Dirk Klötzing Vorsitzender Mönchgrüner Wein und Kulturverein Kontakttreffen für psychisch kranke und seelisch beeinträchtigte Menschen Der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes Saale-Orla- Kreis lädt alle psychisch kranken und seelisch beeinträchtigten Menschen zu seinem nächsten Kontakttreffen am 02. April 2019 um 15 Uhr in den Konferenzraum Nord des Landratsamtes in Schleiz, Oschitzer Straße 4 recht herzlich ein. Das regelmäßig stattfindende Treffen dient dem gegenseitigen Austausch.
>> Nichtamtlicher Teil Seite 6 << Wisentahalle Schleiz 12.04.19, 17 Uhr Mascha und der Bär Doncallis Märchentheater aus Sondershausen Erw.18,00 /17,00 *, Kind: 16,00 /*15,00 14.04.19, 17 Uhr Frühlingskonzert mit der Vogtland Philharmonie 20,00 /17,50 ** 06.05. - 17.05.19, 8 17 Uhr Faszination Mathematik - Ausstellung Eintritt frei Schülergruppen bitte mit Anmeldung 19.05.19, 17 Uhr Galakonzert - Die Welt des Musicals - mit der Vogtland Philharmonie und den Solisten Jeanette Wernecke und Tom Luca 35,00 / 30,00 ** 26.05.19, 17 Uhr Frühlingsgefühle - Schlager & Volksmusik mit Graziano, Michelle Bönisch und Markus Hoffmann 18,00, Rollstuhlfahrer erhält freien Eintritt aber eine Anmeldung ist erforderlich. Tel. 03663-461108. *Ermäßigung gilt für Inhaber der red bank card der KSK Saale-Orla **Ermäßigung gilt für Inhaber der red bank card der KSK Saale-Orla, nachweislich Schwerbeh. sowie Kinder von 7-12 Jahren sowie Inhaber der Thür. Ehrenamtscard Technisches Schaudenkmal Gießerei Heinrichshütte Schaugieß- und Sonderveranstaltungen Mittwoch Freitag Dienstag Mittwoch 03.04. 05.04. 09.04. 10.04. 10.00 Uhr und 13.00 Uhr 10.00 Uhr 10.15 Uhr 13.00 Uhr In den Osterferien findet jeden Dienstag (10.15 Uhr) und Mittwoch (13 Uhr) das Schaugießen mit anschließendem Kinderprogramm: Wie das Ei zum Spinat kam? statt. Ostersonntag Ostermontag Samstag 21.04. 22.04. 27.04. 13.00 Uhr 10.00 Uhr 14.30 Uhr Erleben Sie im Schaudenkmal Gießerei Heinrichshütte interessante Vorführungen über die Geschichte des Gießereiwesens und erfahren Wissenswertes über das Hüttenwesen im 18. Jahrhundert. Beim Schaugießen lernen Sie zudem die Produktionsgeschichte des Eisengießens näher kennen. Neben einer kleinen Exposition von sehr schönen alten gusseisernen Öfen und Kaminplatten, wird die Funktionsweise Europas stärkster Dampfmaschine erklärt. Kontakt: Technisches Schaudenkmal Gießerei Heinrichshütte Leutenberger Straße 44, 07343 Wurzbach Tel.: 036652-22717 E-Mail: giesserei@heinrichshuette-wurzbach.de Stadt Neustadt Donnerstag, 4. April, 18 Uhr Museum für Stadtgeschichte - Kirchplatz 7, Ausstellungseröffnung. Öffentliche Ausstellungseröffnung der 23. Kunstausstellung des Neustädter Mal- und Zeichenzirkels e.v. Freitag, 5. April, 19.30 Uhr AugustinerSaal - Puschkinplatz 1, Hommage an Joy Fleming. Sechs Musiker um den Sohn von Joy Fleming, Bernd Peter Fleming und ihr Lebensgefährte Bruno Masselon geben musikalische Einblicke in das Leben von Joy Fleming. Freitag, 12. April, 19.30 Uhr Rathaussaal - Markt 1, Lange Nacht der (Rat-)Hausmusik. Im Rahmen der Thüringer Bachwochen musizieren Neustädter für Neustädter. Donnerstag, 18. April, 14 Uhr Museum für Stadtgeschichte - Kirchplatz 7, Schaudruckerei in Aktion. Lernen Sie unter fachkundiger Anleitung die Arbeit in Druckereien zwischen 1890 und 1950 mittels ausgewählter handwerklicher Techniken rund um Schrift, Satz, Buch und Druck kennen. Nähere Informationen zu allen Veranstaltungen erhalten Sie in der TouristInformation im Lutherhaus unter Tel.: (036481) 85121 sowie E-Mail: touristinfo@neustadtanderorla.de Impressum Amtsblatt des Saale-Orla-Kreis Herausgeber: Saale-Orla-Kreis, vertreten durch den Landrat Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, Langewiesen, In den Folgen 43, 98704 Ilmenau OT Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50-0, Fax 0 36 77 / 20 50-21 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Landratsamt Saale-Orla-Kreis, vertreten durch den Landrat Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau OT Langewiesen Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Daniel Wolf, erreichbar unter Tel.: 0174 9240921, E- Mail: d.wolf@wittich-langewiesen.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, die Verteilung erfolgt kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Saale-Orla-Kreis. Im Bedarfsfall können sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MwSt.) beim Verlag bestellen bzw. abonnieren. Desweiteren besteht die Möglichkeit im Bürgerbüro des Landratsamtes des Saale-Orla-Kreises, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz, Einzelexemplare im beschränkten Umfang abzuholen, bzw. in Amtsblätter Einsicht zu nehmen. Amtlicher Teil Beschlüsse der 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.03.2019 68-21/2019 Der Jugendhilfeausschuss genehmigt die Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses am 08.11.2018 (öffentlicher Teil). 69-21/2019 Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt die Fortschreibung der Rahmenkonzeption des Pflegekinderdienstes im Landratsamt des Saale-Orla-Kreises, Fachdienst Jugend und Familie/ Jugendamt. 70-21/2019 Der Jugendhilfeausschuss lehnt den Antrag der UBV-Fraktion (AN/62/2019) ab, den Landrat in Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises zu beauftragen, umgehend dafür zu sorgen, dass auch am Dr.-Konrad-Duden-Gymnasium in Schleiz, am Gymnasium Am weißen Turm in Pößneck und den Schulteilen Pößneck und Schleiz des Staatlichen Berufsschulzentrums Hermsdorf- Schleiz-Pößneck wieder schulbezogene Jugendsozialarbeit durchgeführt werden kann.
>> Seite 7 Amtlicher Teil << Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis erlässt folgende Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung für den Saale-Orla-Kreis vom 20.08.2018 zur zeitweiligen Untersagung der Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Bewässerung Die am 20.08.2018 veröffentlichte Allgemeinverfügung zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen und Quellen) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Gründe: Durch die Niederschläge der vergangenen Wochen und der eingetretenen Schneeschmelze in den Hochlagen der Einzugsgebiete, hat sich die Situation der Bäche und Flüsse im Kreisgebiet wieder normalisiert. Die für die Gewässer erforderlichen Mindestabflüsse sind gewährleistet, um die Ziele der Gewässerbewirtschaftung erfüllen zu können. Die mit der Allgemeinverfügung vom 20.08.2018 untersagte Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern ist damit unter Beachtung der Grundsätze der Wasserwirtschaft sowie entsprechender Bedingungen und Nebenbestimmungen in den wasserrechtlichen Erlaubnissen wieder möglich. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 20.08.2018, kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz, erhoben werden. Der Widerspruch kann auch mittels De-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetzes an die De-Mail-Adresse info@saale-orla-kreis.de-mail.de erhoben werden. Die Einlegung des Widerspruchs mittels einfacher E-Mail genügt hingegen nicht den Anforderungen an die Schriftform. Schleiz, den 11.03.2019 gez. T. Fügmann Landrat Hinweise: In diesem Zusammenhang wird noch einmal darauf hingewiesen, dass nur das Schöpfen mit Hand unter den Gemeingebrauch fällt. Für alle anderen Entnahmen (beispielweise mit Pumpen oder per Ausleitung im Freigefälle, etc.) von Wasser aus oberirdischen Gewässern, bedarf es einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde des Saale-Orla-Kreises. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß 103 Abs. 1 Nr. 1 WHG dar und kann mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 50.000 EUR geahndet werden. Informationen und Hinweise zur Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis, sind unter www.saale-orla-kreis.de zu finden. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde unter Tel. 03663 488-854 oder 03663 488-855 zur Verfügung. Öffentliche Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Kreistagsmitglieder des Saale-Orla-Kreises am 26. Mai 2019 1. Im Landkreis Saale-Orla-Kreis sind am 26. Mai 2019 46 Kreistagsmitglieder zu wählen. Wählbar für das Amt eines Kreistagsmitglieds sind nur Wahlberechtigte, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben ( 12, 27 Abs. 3 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes ThürKWG ). Die Wahlberechtigung ergibt sich aus 1, 2, 27 Abs. 3 ThürKWG. Danach sind Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, wahlberechtigt, wenn sie am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind ( 2 ThürKWG) und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt im Landkreis haben; der Aufenthalt wird vermutet, wenn die Person in einer Gemeinde des Landkreises gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend ( 1 Abs. 1, 12 und 27 Abs. 3 ThürKWG). Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland zurzeit: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Slowakische Republik, Republik Slowenien, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland* sowie Republik Zypern. *Personen, die ausschließlich die Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland besitzen, sind wahlberechtigt und damit wählbar, wenn das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland am Tag der Wahl noch ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet ( 12, 27 Abs. 3 ThürKWG). 1.1 Für die Wahl der Kreistagsmitglieder können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder von Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 46 Bewerber enthalten. Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens sowie ihres Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die eigenhändigen Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt und volljährig sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift der Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von (mindestens) zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen:
>> Amtlicher Teil Seite 8 << a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen, b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach 15 Abs. 3 Satz 1 Thür KWG über die nach 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG, d) Bescheinigung der Gemeinde über die Wählbarkeit der einzelnen Bewerber nach dem Muster der Anlage 23 zur ThürKWO, e) Bescheinigung der Gemeinde über die jeweilige Wahlberechtigung der Unterzeichner des Wahlvorschlags, ggf. des Beauftragten und seines Stellvertreters nach dem Muster der Anlage 24 zur ThürKWO. 2. Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufzustellenden Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises an Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder wahlberechtigte Teilnehmer der Aufstellungsversammlung vorschlagsberechtigt war und dass den sich für die Aufstellung bewerbenden Personen Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter des Landkreises ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag oder im Kreistag des Landkreises Saale-Orla-Kreis vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so vielen Wahlberechtigten unterstützt werden, wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 194 [10 plus 184] Unterschriften). 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal so vielen Wahlberechtigten wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag oder im Kreistag vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter des Landkreises beim Landratsamt Saale-Orla-Kreis bis zum 22. April 2019 bis 18.00 Uhr ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter des Landkreises mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis von Montag 08.00 12.00 Uhr Dienstag 08.00 12.00 Uhr und 13.00 18.00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 08.00 12.00 Uhr und 13.00 17.00 Uhr Gründonnerstag (18. April 2019) nur für die Wahl bis 19.00 Uhr Freitag 08.00 12.00 Uhr im Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz, Zimmer 239, ausgelegt. Da das Landratsamt aufgrund der gesetzlichen Feiertage am 19. April 2019 und 22. April 2019 geschlossen hat, können Unterstützungsunterschriften am Gründonnerstag, dem 18. April 2019, ausnahmsweise bis 19.00 Uhr geleistet werden. Der Wahlleiter des Landkreises legt die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften außerdem auch bei allen Gemeindeverwaltungen bzw. Verwaltungsgemeinschaften bzw. erfüllenden Gemeinden innerhalb des Wahlgebiets (Saale-Orla-Kreis) unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags aus. Bei der Leistung von Unterstützungsunterschriften im Landratsamt sind Bescheinigungen der Gemeindeverwaltung über die Wahlberechtigung des Unterzeichners nach dem Muster der Anlage 24 zur ThürKWO vorzulegen, es sei denn, dass die Unterstützungsunterschrift vom Wahlberechtigten bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verwaltungsgemeinschaft bzw. erfüllenden Gemeinde seiner Hauptwohnung geleistet wird. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum beim Landratsamt oder den Gemeindeverwaltungen bzw. Verwaltungsgemeinschaften bzw. erfüllenden Gemeinden der kreisangehörigen Gemeinden aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbindung). Sie muss spätestens am 22. April 2019 bis 18.00 Uhr, durch übereinstimmende Erklärung der Beauftragten der Wahlvorschläge gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises erfolgen. Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen beteiligten Wahlvorschläge ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) beizufügen. Die Schließung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis am 22. April 2019 ändert nicht den Fristablauf am 34. Tag vor der Wahl (s. Nr. 8). 5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 12. April 2019 bis 18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter des Landkreises Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz, einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 12. April 2019 bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags zurückgenommen werden. 6. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht,so findet Mehrheitswahl statt, d. h. die Wahl wird ohne Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind.
>> Seite 9 Amtlicher Teil << 7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter des Landkreises unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 22. April 2019, 18.00 Uhr, behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlust veranlasst sind; Personen, die in solchen Fällen aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher Weise wie Bewerber zu wählen. Am 23. April 2019 tritt der Wahlausschuss des Landkreises zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. 8. Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen ( 37 Abs. 2 ThürKWG). 9. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter. Schleiz, den 18.03.2019 Gez. Luckhardt Wahlleiterin des Landkreises Bekanntmachung über die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl des Kreistages des Saale-Orla-Kreises am 26. Mai 2019 Der Wahlausschuss für die Wahl des Kreistages des Saale-Orla-Kreises tritt am 23. April 2019 um 18:00 Uhr im Landratsamt des Saale-Orla-Kreises Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz Raum: Neubau 237 zusammen. Gegenstand der Sitzung ist die Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und die Beschlussfassung über ihre Zulassung oder Zurückweisung, ggf. die Prüfung und Zulassung von Listenverbindungen. Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Für den Fall, dass Einwendungen gegen Beschlüsse des Wahlausschusses für die Wahl des Kreistages erhoben werden, tritt der Ausschuss am 29. April 2019, 19:00 Uhr am selben Ort zur erneuten Beschlussfassung zusammen. Schleiz, den 18.03.2019 Gez. Luckhardt Wahlleiterin des Landkreises Rechtsverordnung über das Offenhalten der Verkaufstellen aus besonderem Anlass für die Stadt Bad Lobenstein 02/2019 vom 15.03.2019 Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis erlässt auf Grundlage von 98 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.v.m. 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24.November 2006 ( GVBL. S. 541) für die Stadt Bad Lobenstein folgende Rechtsverordnung 1 In der Stadt Bad Lobenstein dürfen aus nachfolgenden Anlass die Verkaufstellen zu folgender Zeit geöffnet werden: Sonntag, den 18.08.2019 von 13:00 Uhr 18:00 Uhr Bad Lobensteiner Marktfest 2 Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft. Schleiz, den 15.03.2019 Im Auftrag Mäder Fachdienstleiter / Öffentliche Ordnung Hinweis: Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsverordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des 14 Abs. 1 Pkt. 2 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes und werden entsprechend geahndet. Inhaber von Verkaufsstellen, die von dieser Rechtsverordnung Gebrauch machen, sind im Falle der Beschäftigung von Arbeitnehmern an einem Sonn- und Feiertag verpflichtet, die Bestimmungen des 12 Thüringer Ladenöffnungsgesetz bzw. der 3, 11 und 16 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu beachten. Rechtsverordnung über das Offenhalten der Verkaufstellen aus besonderem Anlass für die Stadt Pößneck 01/2019 vom 07.03.2019 Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis erlässt auf Grundlage von 98 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.v.m. 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24.November 2006 ( GVBL. S. 541) für die Stadt Pößneck folgende Rechtsverordnung 1 In der Stadt Pößneck dürfen aus nachfolgenden Anlässen die Verkaufstellen zu folgender Zeit geöffnet werden: Sonntag, den 14.04.2019 von 12:00 Uhr 17:00 Uhr Ostermarkt Sonntag, den 08.09.2018 von 12:00 Uhr 18:00 Uhr Stadtfest Sonntag, den 01.12.2019 von 13:00 Uhr 17:00 Uhr Adventsmarkt 2 Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft. Schleiz, den 07.03.2019 Im Auftrag Mäder Fachdienstleiter / Öffentliche Ordnung Hinweis: Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsverordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des 14 Abs. 1 Pkt. 2 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes und werden entsprechend geahndet. Inhaber von Verkaufsstellen, die von dieser Rechtsverordnung Gebrauch machen, sind im Falle der Beschäftigung von Arbeitnehmern an einem Sonn- und Feiertag verpflichtet, die Bestimmungen des 12 Thüringer Ladenöffnungsgesetz bzw. der 3, 11 und 16 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu beachten. Rechtsverordnung über das Offenhalten der Verkaufstellen aus besonderem Anlass für die Stadt Schleiz 03/19 vom 18.03.2019 Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis erlässt auf Grundlage von 98 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i. V. m. 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBL. S. 541) für die Stadt Schleiz folgende Rechtsverordnung 1 In der Stadt Schleiz dürfen aus nachfolgendem Anlass die Verkaufstellen zu folgender Zeit geöffnet werden: Sonntag, den 28.04.2019 von 13:00 Uhr 18:00 Uhr Autofrühling Sonntag, den 01.12.2019 von 13:00 Uhr 18:00 Uhr Weihnachtsmarkt 2 Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft. Schleiz, den 18.03.2019 Im Auftrag Mäder Fachdienstleiter / Öffentliche Ordnung Hinweis: Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsverordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des 14 Abs. 1 Pkt. 2 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes und werden entsprechend geahndet. Inhaber von Verkaufsstellen, die von dieser Rechtsverordnung Gebrauch machen, sind im Falle der Beschäftigung von Arbeitnehmern an einem Sonn- und Feiertag verpflichtet, die Bestimmungen des 12 Thüringer Ladenöffnungsgesetz bzw. der 3, 11 und 16 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu beachten.
>> Amtlicher Teil Seite 10 << Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig und der Stadt Bad Lobenstein zur Übertragung der Aufgabe Standesamt auf die Stadt Bad Lobenstein Das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat die Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig und der Stadt Bad Lobenstein zur Übertragung der Aufgabe Standesamt auf die Stadt Bad Lobenstein mit Bescheid vom 06.03.2019 gemäß den 11 Abs. 2 Satz 1 und 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit genehmigt. Diese am 06.03.2019 genehmigte Zweckvereinbarung wird hiermit amtlich bekanntgemacht. Schleiz, den 07.03.2019 gez. Dr. Bergner Fachdienstleiter Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Standesamtes Gemäß 7 ff. des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. 2001, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201) i.v.m. 6 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz (ThürAGPStG) vom 18. September 2008 (GVBl. 2008, S. 313), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 9. September 2010 (GVBl. S. 291, 292) schließen die Stadt Bad Lobenstein vertreten durch den Bürgermeister Herrn Thomas Weigelt und die Gemeinde Rosenthal am Rennsteig vertreten durch den Beauftragten Herrn Manfred Jahn folgende Zweckvereinbarung: 1 Aufgaben und Befugnisse (1) Die Gemeinde Rosenthal am Rennsteig überträgt der Stadt Bad Lobenstein die ihr aufgrund von 1 Abs. 2 und 3 des Personenstandsgesetzes (PStG) vom 19. Februar 2007 (BGBl. I 2007, S. 122) in der jeweils geltenden Fassung und der aufgrund des PStG erlassenen Gesetze und Rechtsverordnungen obliegenden Aufgaben und zugleich alle damit verbundenen notwendigen Befugnisse (Standesamt). (2) Die Stadt Bad Lobenstein verpflichtet sich, die der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig obliegenden Aufgaben und Befugnisse durch ihr Standesamt zu erfüllen. 2 Kostenregelung (1) Die Stadt Bad Lobenstein und die Gemeinde Rosenthal am Rennsteig haben gemeinsam die Kosten des Standesamts zu tragen. (2) Die Kostentragung erfolgt im Verhältnis der Einwohnerzahlen der beteiligten Gemeinden und Städte. Es gilt die Einwohnerzahl gemäß Thüringer Landesamt für Statistik zum 31.12. des dem Abrechnungsjahr vorangehenden Jahres. (3) Die Stadt Bad Lobenstein weist die für das Standesamt entstehenden Einnahmen und Ausgaben nach. Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben bildet die Grundlage der gemeinsamen Kostentragung. (4) Die Kostenerstattung der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig ist spätestens einen Monat nach Rechnungslegung fällig. 3 Geltungsdauer, Vertragsanpassung und -kündigung (1) Diese Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Änderungen und Zusätze zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. (3) Die Kündigung dieser Zweckvereinbarung kann nur schriftlich unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum 31.12. eines jeden Jahres erfolgen (ordentliche Kündigung). Daneben kann die Zweckvereinbarung aus wichtigem Grund gekündigt werden (außerordentliche Kündigung). Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine Änderung der kommunalen Gebietszugehörigkeit eines an dieser Zweckvereinbarung Beteiligten. 4 Inkrafttreten Die Zweckvereinbarung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2019 in Kraft. Die amtliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt für den Saale-Orla- Kreis. Die Stadt Bad Lobenstein und die Gemeinde Rosenthal am Rennsteig weisen in ihren Amtsblättern auf die amtliche Bekanntmachung hin. Bad Lobenstein, den 05.02.2019 gez. Weigelt Bürgermeister Stadt Bad Lobenstein Rosenthal am Rennsteig, den 30.01.2019 gez. Jahn Beauftragter Gemeinde Rosenthal am Rennsteig Benachrichtigung über die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung nach 15 des Thüringer Verwaltungszustellungsund Vollstreckungsgesetzes (ThürVwZVG) i. V. m. 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) Aktenzeichen: Weitere Kennzeichen: Herr Letzte bekannte Anschrift SCZ,3615,1/J/15 Bescheid vom 19.03.2019 Uwe Manfred Jahn, geb. am 15.10.1960 Sportallee 1, 07819 Triptis zur Zeit unbekannten Aufenthaltes wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein für ihn bestimmtes Schriftstück beim Landratsamt Saale-Orla-Kreis Fahrerlaubnisbehörde Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme vorliegt. Das Schreiben wird öffentlich zugestellt. Damit werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. gez. I. A. Hauck Fachbereichsleiter Ordnung, Gesundheit, Umwelt Bekanntgabe der Badegewässer im Saale- Orla-Kreis und Beteiligung der Öffentlichkeit nach 12 der Thüringer Badegewässer Verordnung (ThürBgwVO)[1] Hiermit informiert der Fachdienst Gesundheit des Saale-Orla-Kreises über die im Landkreis 2019 in die Überwachung einbezogenen fünf Badestellen in zwei Badegewässern: Bleilochstausee 1. 2. 3. Saalburg Kloster Remptendorfer Bucht Hohenwartestausee 1. Linkenmühle 2. Portenschmiede Die Bürger haben die Möglichkeit, Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden zu den Badegewässern an die Mail-Adresse gesundheit@ lrasok.thueringen oder die Anschrift Landratsamt Saale-Orla-Kreis Fachdienst Gesundheit Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz zu richten. Die Beurteilung der Badewasserqualität ist im Internet unter http://twisth.thueringen.de/index.php/badegewaesser http://www.verbraucherschutz-thueringen.de oder http://www.thueringen.de/th7/tlv abrufbar. Schleiz, den 01.03.2019 Saale-Orla- Kreis Der Landrat Fachdienst Gesundheit Im Auftrag Dr. med. Torsten Bossert Amtsarzt [1] Thüringer Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (ThürBgwVO) vom 30. Juni 2009
>> Seite 11 Amtlicher Teil << Öffentliche Bekanntmachung des Fachdienst Wasserwirtschaft/untere Wasserbehörde Beantragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit Die Thüringer Fernwasserversorgung, vertreten durch die Geschäftsführer der Thüringer Fernwasserversorgung, Haarbergstraße 37 in 99097 Erfurt - Herr Stepputat - beantragt zu Lasten eines Grundstücks das Bestehen einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des antragstellenden Unternehmens für das in den Anlagen 2 und 3 genannte Grundstück und der Gemarkung gemäß 9 Abs. 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG), in Verbindung mit 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (SachenR-DV), zu bescheinigen. Hierbei ist nachfolgendes Grundstück betroffen: Anlage 3 zum Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung vom 20.02.2019 Antragsteller: Amtsgericht: Grundbuchamt: Thüringer Fernwasserversorgung, Haarbergstraße 37 in 99097 Erfurt Pößneck Pößneck lfd. Gemarkung Flur Flurstücksnummer GBBl.- Länge der Breite Schutz- Fläche Schlüssel Bemerkung Nr. Nr. Leitung [m] streifen [m] [m²] 1 Burgwitz 2 34/2 54 34 10 340 3.1/3.7 Fernwirkkabel Die untere Wasserbehörde ist gemäß 3 SachenR-DV zuständig für die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens. Entsprechend 7 Abs.1 SachenR-DV wird der Antrag im Landratsamt Saale-Orla-Kreis in der Zeit vom 01. April 2019 bis 02. Mai 2019 ausgelegt. In die Antragsunterlagen kann bei nachfolgender Dienststelle Einsicht während der Dienstzeit genommen werden: Fachdienst Umwelt/untere Wasserbehörde Zimmer: Wisentahaus 402 Oschitzer Str. 4 07907 Schleiz Einwendungen gegen diesen Antrag können in der o. g. Dienststelle schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bis zum 02. Mai 2019 erhoben werden. Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen Gemäß 9 Abs.1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Wasserversorgungsleitungen einschließlich der dazugehörenden Anlagen entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Das bedeutet, das ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in einer anderen Weise, als vom Unternehmen dargestellt. Der Erwerb eines Grundstücks ab dem 01.01.2011 erfolgt gutgläubig lastenfrei, wenn die beschränkt persönliche Dienstbarkeit einer Anlage im Sinne des 9 GBBerG nicht im Grundbuch eingetragen wurde und der Käufer von diesem Recht keine Kenntnis hatte. Butz Fachdienstleiterin Fachdienst Umwelt Bekanntmachung (1) Die Agrar- und Dienstleistungsgenossenschaft Geroda eg beabsichtigt, die am Standort Mittelpöllnitz, OT Porstendorf, Niederpöllnitzer Straße, Gemarkung Porstendorf, Flur 5, Flurstück - Nr. 3/11, betriebene Anlage zur Haltung von Rindern, Lagerung und Behandlung von Gülle bzw. Gärresten sowie einer Verbrennungsmotorenanlage und einer Anlage zur Erzeugung und Lagerung von Biogas wesentlich zu ändern. Hierbei sind vorgesehen: 1. Zubau eines Spitzenlast- bzw. Flex- BHKW mit einer FWL von 1.096 kw, dadurch erhöht sich die installierte FWL am Standort auf 2.186 kw FWL, die jährlich erzeugte Strommenge bleibt unverändert 2. Installation von 1 Aktivkohlefilter und Oxy-Kat für das unter 1. genannte Aggregat, 3. Ersatz der Trafostation durch eine neue kompakte Trafoanlage. Die Tierplatzkapazität der Gesamtanlage ändert sich durch die Maßnahme nicht. Die beantragte wesentliche Änderung ist genehmigungspflichtig nach 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Bei der beantragten Anlage handelt es sich um ein Vorhaben, das in der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 8.9.2017 (BGBl. I S. 3370) unter der Nummer 1.2.2.2 (S) genannt ist. Gemäß 5 Absatz 2 UVPG wird bekannt gegeben, dass für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt wurde und im Ergebnis keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Wesentliche Gründe Das Vorhaben befindet sich innerhalb des oben genannten landwirtschaftlichen Gewerbestandortes und steht im funktionalen Zusammenhang mit diesem (Nr. 1.1 & 1.2 Anlage 3 UVPG). Es wird eine Fläche von 40 m² durch das Vorhaben beansprucht (Nr. 1.3 Anlage 1.3 UVPG). Als Brennstoff wird das vor Ort erzeugte Biogas verwendet. Die erzeugte Prozesswärme und elektrische Energie wird Vorort verwendet bzw. ins elektrische Netz eingespeist. Durch die Anlagenerweiterung ergibt sich eine gesamte FWL der drei BHKW`s von 2.186 kw (1.6.1 Anlage 3 UVPG). Im Umkreis von 100 m um den Anlagenstandort liegen keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vor. In einer Entfernung von ca. 250 m nördlich vom Anlagenstandort befindet sich das FFH-Gebiet Frießnitzer See - Struth welches auch als europäisches Vogelschutzgebiet Auma- Aue mit Wolcheteiche und Struthbach- Niederung ausgewiesen ist. (Nr. 2.3.4 Anlage 3 UVPG). Die Anlage erzeugt Emissionen in Form von Geruchsemissionen, Verbrennungsgasen und Geräuschemissionen (Nr. 3.1 Anlage 3 UVPG). Motoren und Generatoren werden schwingungsentkoppelt in einem schallgedämmten Stahlcontainer installiert. Die in den Abgasen der Verbrennungsmotoren enthaltenen Emissionen werden durch einen Katalysator minimiert und durch Abgasrohre 10m über Gelände mit der freien Luftströmung abgeführt. Das Einhalten der geforderten Emissionsrichtwerte nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) wird durch wiederkehrende Messungen einer nach 29b BImSchG bekanntgegebenen Messstelle gewährleistet (Nr. 3.7 Anlage 3 UVPG). Die neu zu errichtende Anlage wird als Flex-BHKW betrieben um Strombedarfsspitzen abzudecken. Über das Jahr gesehen kommt es zu keiner Erhöhung des bisher genehmigten Substratmengen bzw. erzeugten Energiemenge. Durch den Einsatz eines Aktivkohlefilters sowie eines Oxydationskatalysators werden geruchstragende Stoffe weitestgehend abgeschieden. Somit ist eine Erhöhung von Geruchsemissionen nicht zu erwarten (Nr. 3.7 Anlage 3 UVPG). Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben keine erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) in der Fassung vom 27. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1643), zuletzt geändert am 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), im Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Umwelt, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz, zugänglich. Schleiz, 19.03.2019 Landratsamt Saale-Orla-Kreis gez. Butz, LL.M. Fachdienstleiterin Fachdienst Umwelt
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