AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE PETERSHAGEN/EGGERSDORF PETERSHAGEN/EGGERSDORF DEN 02.07.2018 JAHRGANG 29 NR. 07/2018 Inhaltsverzeichnis Beschlussprotokoll der Sitzung des Hauptausschusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 05.06.2018 - nicht öffentlicher Teil - S. 1 Beschlussprotokoll der 46. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf vom 21.06.2018 - öffentlicher Teil - S. 2 - nicht öffentlicher Teil - S. 4 Bekanntmachung der Gemeindevertretung Petershagen/ Eggersdorf zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Wilhelm-Pieck-Straße 37, OT Petershagen S. 5 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfs des Bebauungsplanes Einzelhandelszentrum Lessingstraße S. 6 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Einzelhandelszentrum Lessingstraße S. 8 Öffentliche Auslegung gemäß 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) des Entwurfs zur 3. Stufe der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf S. 10 Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Luisenstraße 26, OT Petershagen - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 13b Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. 13a Abs. 2 Nr. 1, 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB - Durchführung einer öffentlichen Informationsveranstaltung S. 10 Beschlussprotokoll der Sitzung des Hauptausschusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 05.06.2018 - nicht öffentlicher Teil - QR-Code mit ihrem Smartphone und einer geeigneten App scannen, Sie werden dann auf die entsprechende Sitzung im Bürgerinfosystem weitergeleitet. 05/48/01/2018 Der Hauptausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf beschließt, den Zuschlag für das Los - Erneuerung der Hausalarm- und Sicherheitsbeleuchtungsanlage (KH 18/11) für das Bauvorhaben: Brandschutzmaßnahmen Rathaus OT Eggersdorf an die Fachfirma Elektro-Anlagenbau Peter Fischer, Fichtestraße 4 in 15370 Fredersdorf zu erteilen. 05/48/02/2018 Der Hauptausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf beschließt, den Auftrag zum Leasing eines Drei-Seiten-Kippers an die Firma IVECO Nord-Ost Nutzfahrzeuge GmbH, Berlin zu vergeben. 1
Beschlussprotokoll der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf vom 21.06.2018 - öffentlicher Teil - 05/47/500/18 Namentliche Abstimmung Monika Ursula Hauser Wilfried Hertel Burkhard Herzog Annelore Hofmann Stefan Hübner Fabian Jermis Hans Joachim Kannekowitz Reinhard Kaus Heiko Krause Norbert Löhl Andreas Lüders Wolfgang Marx Burkhard Paulat Dr. Karin Reimann Marco Rutter Christine Schliebs René Trocha Enthaltung Eggersdorf beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, genaue weitergehende Regelungen für die Vergabe von Plätzen in den Kindertageseinrichtungen unserer Gemeinde zu erarbeiten und anzuwenden, mit folgendem Inhalt: 1. Nach Maßgabe der vorhandenen Betreuungsplätze, sollen Kinder, bei denen zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme in eine kommunale Kindertagesstätte, bereits Geschwister in einer kommunalen Kindertagesstätte betreut werden, bevorzugt in derselben Einrichtung untergebracht werden. 05/47/501/18 Eggersdorf beschließt, das Straßenbauvorhaben Birkenallee im Ortsteil Petershagen erstmalige Herstellung der Fahrbahn und Entwässerung nach dem Projekt des Ingenieurbüros Irgang GbR, Friedrich-Ebert-Straße 1b, 15344 Strausberg sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung nach dem Projekt des Ingenieurbüros Henschel & Pangert, Händelweg 6, 15345 Petershagen/ Eggersdorf zu realisieren. 05/47/502/18 Eggersdorf beschließt, das Straßenbauvorhaben Wiener Straße im Ortsteil Eggersdorf erstmalige Herstellung der Fahrbahn und Entwässerung nach dem Projekt des Ingenieurbüros für Bauplanung GmbH, Bötzseestraße 119, 15345 Petershagen/Eggersdorf sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung nach dem Projekt des Ingenieurbüros Henschel & Pangert, Händelweg 6, 15345 Petershagen/Eggersdorf zu realisieren. 05/47/503/18 Eggersdorf beschließt 1. Eggersdorf hat die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden geprüft sowie untereinander und gegeneinander abgewogen. Die Gemeindevertretung beschließt das Ergebnis der Abwägung entsprechend der Anlage (Abwägungsprotokoll). 2. Eggersdorf beschließt auf der Grundlage der 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) den Bebauungsplan Wilhelm-Pieck-Straße 37 als Satzung. 3. Die Begründung der Satzung wird gebilligt. 4. Die Öffentlichkeit, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe zu unterrichten. 5. Der Beschluss über die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. 05/47/504/18 Eggersdorf beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen: 1. Gegenüber dem Landkreis, als zuständiger Aufgabenträger für den ÖPNV, bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Zeitraum 2020-2024 auf eine Verdichtung des Busangebotes in der S5-Region sowie die Berücksichtigung der damit verbundenen Kosten hinzuwirken. Bei der Ausrichtung der Taktfolge ist am Fahrplan der S-Bahn-Linie S5 wie auch den Bewegungsprofilen der relevanten Zielgruppen Berufspendler, Schüler und Senioren zu orientieren. Weiterhin ist eine Überprüfung und ggf. Optimierung der bestehenden Linienführung - im Sinne einer verbesserten Erschließung des Siedlungsgebietes der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf - planerisch
aufzugreifen. Ebenso ist der verstärkt auftretende Individualverkehr aus den Nachbarkommunen, insbesondere den S-Bahnhof Petershagen/Nord betreffend, konzeptionell zu berücksichtigen. 2. Aus der Verdichtung des Busangebotes ggf. erforderliche bauliche Anpassungen der Haltestellenbereiche in Bezug auf Umfang, Planungs- und Realisierungszeiträume sowie damit verbundene Kosten gesondert darzustellen und der Gemeindevertretung zur weiteren Befassung vorzulegen. 3. In Abstimmung mit der Busgesellschaft ein Konzept für die Aufnahme eines begrenzten Testbetriebes zu erarbeiten, um einen möglichst frühzeitigen und qualitativ hochwertigen ÖPNV zu ermöglichen. Hierfür ist die einzurichtende Taktfolge am Fahrplan der S-Bahn-Linie S5 wie auch den Bewegungsprofilen der relevanten Zielgruppen Berufspendler, Schüler und Senioren zu orientieren. Weiter sind vorab klare Zielsetzungen und Bewertungskriterien festzulegen, die während des Betriebes zu überwachen und abschließend auszuwerten sind. Weiterhin sind bei der Auswahl geeigneter Fahrzeugkonzepte zukunftsfähige Lösungen und insbesondere energieeffiziente und klimafreundliche Antriebe zu bevorzugen. Die Kosten für einen zusätzlichen Testbetrieb sind zudem vorab zu ermitteln und im Rahmen freier Mittel bei den Haushaltplanungen der kommenden hre zu berücksichtigen. Soweit sich aus dem Testbetrieb für den Landkreis Märkisch-Oderland Mehreinnahmen aus Beförderungsentgelten oder der Förderung innovativer Konzepte des öffentlichen Personennahverkehrs aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln ergeben, sind diese mit den Kostenanteilen der Gemeinde zu verrechnen. 4. Gegenüber der Busgesellschaft für eine Verbesserung der Informationen zum Nahverkehrsangebot einzusetzen. Dies zielt sowohl auf die verstärkte Nutzung interaktiver und digitaler Systeme als auch auf die inhaltliche Verknüpfung mit Informationen zu angrenzenden Verkehrsmitteln bzw. -konzepten. Die daraus resultierende bessere Planbarkeit von Mobilität dient der Steigerung der Attraktivität des ÖPNV insgesamt und somit nachhaltig einer Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. 05/47/505/18 1. Eggersdorf hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB sowie aus der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. 4 Abs. 2 BauGB geprüft sowie untereinander und gegeneinander abgewogen. Die Gemeindevertretung beschließt das Ergebnis der Abwägung entsprechend der Anlage (Abwägungsprotokoll). 2. Eggersdorf bestätigt den Entwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht des Bebauungsplanes Einzelhandelszentrum Lessingstraße, OT Petershagen und beschließt, diesen gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die nach 4 Absatz 2 beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen von der Auslegung benachrichtigt werden. 05/47/506/18 1. Eggersdorf beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Einzelhandelszentrum Lessingstraße gem. Aufstellungsbeschluss um die östlich angrenzenden Flächen bis zum Lakgraben. Der Änderungsbereich umfasst nunmehr die Flurstücke 1291, 1292, 1319, 1931 und 1932 der Flur 2 der Gemarkung Petershagen (Geltungsbereich siehe Anlage). Der Änderungsbereich wird begrenzt durch die Lessingstraße im Westen, die südlichen bzw. nördlichen Grenzen der Wohnbebauung im Norden und Süden sowie durch den Lakgraben im Osten. Insgesamt umfasst der Änderungsbereich eine Fläche von 4 ha. 2. Eggersdorf hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB sowie aus der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. 4 Abs. 2 BauGB geprüft sowie untereinander und gegeneinander abgewogen. Die Gemeindevertretung beschließt das Ergebnis der Abwägung entsprechend der Anlage (Abwägungsprotokoll). 3. Eggersdorf bestätigt den Entwurf, einschließlich Begründung und Umweltbericht, zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Einzelhandelszentrum Lessingstraße, OT Petershagen und beschließt, diesen gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, 3
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die nach 4 Absatz 2 beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen von der Auslegung benachrichtigt werden. Beschlussprotokoll der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 21.06.2018 - nicht öffentlicher Teil - 05/47/507/18 Eggersdorf beschließt, den Auftrag zu dem Straßenbauvorhaben Planstraße am Giebelseegraben 1. Ausbaustufe im Ortsteil Petershagen im Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung an die Firma ESO-Bau GmbH & Co. KG, Niederlassung Beeskow, Industriestraße 2, 15848 Beeskow zu vergeben. Der Beschluss erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde in das enteignete Flurstück als Eigentümerin eingewiesen wird. 05/47/508/18 Eggersdorf beschließt, den Zuschlag über die Vergabe des Auftrages KH 18/25 Stahlbetonarbeiten Schüttgutboxen zum Neubau eines Sozial-, Werkstatt- und Garagengebäudes für den Bauhof an die Fachfirma RMS Bau GmbH, Drehnitzstraße 4 in 16225 Eberswalde zu erteilen. 05/47/509/18 Eggersdorf beschließt, den Zuschlag über die Vergabe des Auftrages KH 18/20 Entkernung und Demontage Bauhof (Mittelstraße 28 in Petershagen) an die Fachfirma Günnel Bau GmbH, Haynauer Straße 65-67 in 12249 Berlin zu erteilen. 05/47/510/18* Eggersdorf beschließt, Teilflächen von Grundstücken anzukaufen. 05/47/511/18* Eggersdorf beschließt, ein Grundstück anzukaufen. 05/47/512/18* In Ergänzung zum Beschluss 05/40/426/2017 vom 16.11.2017 beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf, das Grundstück in 15370 Petershagen/Eggersdorf, Lessingstraße 5, Gemarkung Petershagen, Flur 2, zu verkaufen. Das Grundstück wird in absehbarer Zeit für die Erfüllung kommunaler Aufgaben nicht gebraucht. 05/47/513/18* Eggersdorf beschließt, 1. Dem hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf Erholungsurlaub zu genehmigen. 2. Zukünftig und in Vertretung der Gemeindevertretung die Genehmigung von Urlaub des hauptamtlichen Bürgermeisters durch die/den Vorsitzende/n der Gemeindevertretung zu ermöglichen. Voraussetzung für die Genehmigung ist ein schriftlicher Antrag des Bürgermeisters spätestens 5 Arbeitstage vor Urlaubsbeginn. In begründeten Ausnahmefällen bzw. bei einem Kurzurlaubs von bis zu 3 Arbeitstagen kann von dieser Regelung abgewichen werden. Sofern der/die Vorsitzende der Gemeindevertretung verhindert ist, erfolgt die Genehmigung durch den/ die Stellvertreter/in. 3. Dem hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf für die Dauer seiner Amtszeit die Durchführung notwendiger Dienstreisen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie zu den Partnergemeinden der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf zu genehmigen. Notwendige Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte gemäß 2 Abs.1 Bundesreisekostengesetz. Weitergehende Dienstreisen, die sich außerhalb des üblichen Rahmens bewegen, bedürfen einer gesonderten Genehmigung der Gemeindevertretung. Übergreifend haben Dienstreisen haben nach dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu erfolgen. 05/47/514/18* Eggersdorf beschließt, im Ergebnis des zur Besetzung der Stelle Hauptamtsleiter/in durchgeführten Bewerberauswahlverfahrens den Bürgermeister zu beauftragen, zum nächst möglichen Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis zur Besetzung der Stelle Hauptamtsleiter zu begründen. * Beschluss in seinem wesentlichen Inhalt widergegeben. 4
AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE PETERSHAGEN/EGGERSDORF vom Bekanntmachung der Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Wilhelm-PieckStraße 37, OT Petershagen Die Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf hat am 21. Juni 2018 den Bebauungsplan Wilhelm-PieckStraße 37 als Satzung beschlossen (Beschluss-Nr. 05/47/503/18). Der Beschlusstext im Wortlaut: 1. Eggersdorf hat die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden geprüft sowie untereinander und gegeneinander abgewogen. Die Gemeindevertretung beschließt das Ergebnis der Abwägung entsprechend der Anlage (Abwägungsprotokoll). 2. Eggersdorf beschließt auf der Grundlage der 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) den Bebauungsplan Wilhelm-Pieck-Straße 37 als Satzung. 02.07.2018/JAHRGANG 29 NR. 07/2018 über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf und dass beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines hres seit der Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach 39 bis 43 BauGB und auf die Vorschrift des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hiermit hingewiesen. Petershagen/Eggersdorf, den 22. Juni 2018 Marco Rutter Bürgermeister Geltungsbereich des Bebauungsplans WilhelmPieck-Straße 37, OT Petershagen: 3. Die Begründung der Satzung wird gebilligt. 4. Die Öffentlichkeit, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe zu unterrichten. 5. Der Beschluss über die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan Wilhelm-Pieck-Straße 37 wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der Bebauungsplan und seine Begründung werden auf Dauer im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Am Markt 8 in Eggersdorf, während der Sprechzeiten zu Jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Sprechzeiten sind: dienstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr donnerstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Es wird gemäß 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass eine beachtliche Verletzung der in 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, dass eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften 0781_ab PE 07-2018_b.indd 5 25.06.2018 14:44:52 Uhr
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfs des Bebauungsplanes Einzelhandelszentrum Lessingstraße. Die Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf hat in ihrer Sitzung am 21. Juni 2018 den Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung, gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt (Beschluss-Nr.: 05/47/505/18). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Einzelhandelszentrum Lessingstraße umfasst die Flurstücke 1931, 1319, 1291, 1292 und 1932 (Teilfläche) der Flur 2 der Gemarkung Petershagen. Er wird begrenzt im Westen durch die Lessingstraße, im Norden durch die nördliche Grenze des Flurstücks 1932, im Osten durch eine Linie, die ca. 250 Meter östlich und parallel zur Lessingstraße verläuft und im Süden durch die Flurstücke 1648, 1651, 533, 537, 638, 539, 540 und 541. Das Plangebiet ist ca. 2,7 ha groß und liegt im zentralen Bereich der Gemeinde in unmittelbarer Nähe des S-Bahnhofes Petershagen. Im westlichen Teilbereich befinden sich die Bestandsgebäude und Parkflächen, im östlichen Bereich Landwirtschaftsfläche. Die Umgebungsbebauung ist überwiegend durch ein- und zweigeschossige Wohngebäude geprägt. Nördlich des S-Bahnhofes bzw. westlich der Lessingstraße befinden sich der Bahnhofsvorplatz sowie eine P+R-Stellplatzanlage. Östlich des Plangebietes setzt sich die Landwirtschaftsfläche fort. Ziel der Gemeinde ist, den zentralen Bereich der Gemeinde im Umfeld des S-Bahnhofes durch die Konzentration öffentlicher und privater Nahversorgungs- und Dienstleistungsfunktionen zu stärken und weiterzuentwickeln. Mit dem Planverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen u.a. für die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters, die bauliche Erweiterung des Lebensmitteldiscounters sowie die Neuordnung der Erschließungs- und Nebenflächen (Lieferzonen und Stellplatzanlagen) geschaffen werden. Die städtebauliche Neuordnung soll den Einzelhandelsstandort langfristig sichern. Der Entwurf zum Bebauungsplan Einzelhandelszentrum Lessingstraße, bestehend aus Planzeichnung und Textteil, und die Begründung mit Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Informationen werden gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 10. Juli 2018 bis einschließlich 17. August 2018 im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Am Markt 8 (1. Etage) in Eggersdorf während folgender Zeiten: montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr montags bis donnerstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und dienstags von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können dort Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Gemeinde Petershagen/Eggersdorf, Bauamt, Am Markt 8, 15345 Petershagen/Eggersdorf), per Fax (Nr. 03341/41 49 99) oder E-Mail (markus.schubert@petershagen-eggersdorf.de) eingereicht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Termin für die Einsichtnahme mit dem zuständigen Mitarbeiter, Herrn Schubert (Tel.: 03341/41 49 40 oder 03341/41 49 11), außerhalb dieser Zeiten zu vereinbaren. Weiterhin wird der Entwurf des Bebauungsplanes Einzelhandelszentrum Lessingstraße sowie die Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Gutachten im Internet unter www.doppeldorf.de (Startseite > Aktuelles > Bebauungsplan Einzelhandelszentrum Lessingstraße ) gem. 4a Abs. 4 BauGB bereitgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit bis zum 17. August 2018 abzugeben sind. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass gem. 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Folgende Arten umweltrelevanter Informationen zu den in 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern sind verfügbar: Bestandteil der ausgelegten und ins Internet eingestellten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen, die im Folgenden kurz dargestellt werden: Schutzgut Boden: keine Altlast- oder Altlastverdachtsflächen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes; 6
Schutzgut Wasser: Lage in der Schutzzone III B des Trinkwasserschutzgebietes Eggersdorf, Nachweis über die Versickerung von Niederschlagswasser; Schutzgut Klima und Lufthygiene: Einflussnahme der Planung auf die wichtigen Kalt-und Frischluftleitbahnen, Verbesserung der lokalklimatischen Situation; Schutzgut Pflanzen/Biotope: es werden keine Eingriffe in gesetzlich geschützte Biotope vorbereitet, Ersatzpflanzungen für Eingriffe in den Baumbestand, positive Bilanz für das Schutzgut; Schutzgut Tiere: keine Betroffenheit geschützter Reptilien- und Amphibienarten, Ausgleichmaßnahmen für den Verlust von Fortpflanzungsstätten von Brutvögeln; Schutzgut Landschaft: gestalterisch ansprechende Einbindung in das umgebene Landschafts- und Ortsbild, vollständige Kompensation durch gestalterische Aufwertung der Ackerfläche; Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: keine Bau- und Bodendenkmäler innerhalb des Geltungsbereichs; Schutzgut Mensch: Auswirkung der geplanten Nutzung auf den Verkehr und die Lärmbelastung, Maßnahmen zur Lärmvermeidung und Lärmminderung, nicht erhebliche aber dennoch nachteilige Auswirkung auf die Landwirtschaft, Aufwertung der Erholungsfunktion; Sonstiges: Kein Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung, keine negative Beeinträchtigung für großflächige Einzelhandelseinrichtungen außerhalb der Gemeinde Folgende Gutachten und Fachplanungen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: Schutzgut Mensch: Hoffmann-Leichter Ingenieurgesellschaft mbh: Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Einzelhandelszentrum Lessingstraße in Petershagen/Eggersdorf vom 01.02.2018 Hoffmann-Leichter Ingenieurgesellschaft mbh: Verkehrstechnische Untersuchung zum B-Plan Einzelhandelszentrum Lessingstraße vom 01.02.2018 Schutzgut Boden/Wasser: Ingenieurbüro für Tiefbau Noack: Entwässerungskonzept zum Neubau des Einzelhandelszentrums Lessingstraße mit E-Center vom 20.11.2017 Sonstiges: Bulwiengesa GmbH: Standort-, Markt- und Wirkungsanalyse. Entwicklung Nahversorgungsstandort Lessingstraße, Ansiedlung E-Center + Erweiterung Netto vom 10.02.2017 Petershagen/Eggersdorf, den 22. Juni 2018 gez. Marco Rutter Bürgermeister Geltungsbereich des Bebauungsplanes Einzelhandelszentrum Lessingstraße, OT Petershagen: 7
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Einzelhandelszentrum Lessingstraße. Die Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf hat in ihrer Sitzung am 21. Juni 2018 den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Einzelhandelszentrum Lessingstraße mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung, gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt (Beschluss-Nr.: 05/47/506/18). Der Änderungsbereich umfasst sowohl die Flächen der Grundstücke Lessingstraße 5 und 6 (Flurstücke 1291,1292, 1319 und 1931, Flur 2, Gemarkung Petershagen) als auch die östlich daran angrenzenden Flächen des Flurstückes 1932, Flur 2, Gemarkung Petershagen. Der Änderungsbereich wird begrenzt durch die Lessingstraße im Westen, die südlichen bzw. nördlichen Grenzen der Wohnbebauung im Norden und Süden sowie durch den Lakgraben im Osten. Insgesamt umfasst der Änderungsbereich eine Fläche von 4 ha. Die Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Erweiterung der Sondergebietsfläche Einzelhandel (SO 1), die Darstellung einer Grünfläche westlich des Sondergebietes sowie den Wegfall der Mischgebietsfläche und der Landwirtschaftsfläche im Änderungsbereich. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Einzelhandelszentrum Lessingstraße geschaffen werden. Die geplante Aufstellung des Bebauungsplanes Einzelhandelszentrum Lessingstraße hat das Ziel, den Einzelhandelsstandort städtebaulich neu zu ordnen und langfristig zu sichern. Dazu gehören die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters, die bauliche Erweiterung des Lebensmitteldiscounters und die Neuordnung der Bestandsgebäude sowie die Ausweisung von Ausgleichsflächen. Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Einzelhandelszentrum Lessingstraße, bestehend aus Planzeichnung und Textteil, und die Begründung mit Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Informationen werden gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 10. Juli 2018 bis einschließlich 17. August 2018 im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Am Markt 8 (1. Etage) in Eggersdorf während folgender Zeiten: montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr montags bis donnerstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und dienstags von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können dort Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Gemeinde Petershagen/Eggersdorf, Bauamt, Am Markt 8, 15345 Petershagen/Eggersdorf), per Fax (Nr. 03341/41 49 99) oder E-Mail (markus.schubert@petershagen-eggersdorf.de) eingereicht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Termin für die Einsichtnahme mit dem zuständigen Mitarbeiter, Herrn Schubert (Tel.: 03341/41 49 40 oder 03341/41 49 11), außerhalb dieser Zeiten zu vereinbaren. Weiterhin wird der Entwurf des Bebauungsplanes Einzelhandelszentrum Lessingstraße sowie die Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Gutachten im Internet unter www.doppeldorf.de (Startseite > Aktuelles > Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Einzelhandelszentrum Lessingstraße ) gem. 4a Abs. 4 BauGB bereitgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit bis zum 17. August 2018 abzugeben sind. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass gem. 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können. Weiterhin wird gemäß 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetztes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach 7 Abs. 2 UmwRG gemäß 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Folgende Arten umweltrelevanter Informationen zu den in 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern sind verfügbar: Bestandteil der ausgelegten und ins Internet eingestellten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der 8
Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen, die im Folgenden kurz dargestellt werden: Schutzgut Boden: Neuversiegelung wird Vorbereitet, Ausgleichmaßnahmen auf der Ackerfläche; Schutzgut Wasser: Lage in der Schutzzone III B des Trinkwasserschutzgebietes Eggersdorf, keine nachteiligen Wirkungen für das Schutzgut ; Schutzgut Klima und Lufthygiene: Flächenverlust eines Kaltluftentstehungsgebietes, keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf Klima und Luft; Schutzgut Pflanzen/Biotope: Verlust geringwertiger Biotope, Maßnahmen zur Aufwertung der verbleibenden Biotope im Geltungsbereich; Schutzgut Tiere: Ausweitung der biologischen Vielfalt, Störwirkung für empfindliche Arten; Schutzgut Landschaft: gestalterisch ansprechende Einbindung in das umgebene Landschafts- und Ortsbild, vollständige Kompensation durch gestalterische Aufwertung der Ackerfläche; Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: keine Bau- und Bodendenkmälern innerhalb des Geltungsbereichs; Schutzgut Mensch: Auswirkung der geplanten Nutzung auf den Verkehr und die Lärmbelastung, nicht erhebliche aber dennoch nachteilige Auswirkung auf die Landwirtschaft, Aufwertung der Erholungsfunktion; Sonstiges: Kein Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung, keine negative Beeinträchtigung für großflächige Einzelhandelseinrichtungen außerhalb der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf, den 22. Juni 2018 gez. Marco Rutter Bürgermeister Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Einzelhandelszentrum Lessingstraße, OT Petershagen: 9
Beteiligung der Öffentlichkeit an der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung Öffentliche Auslegung gemäß 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) des Entwurfs zur 3. Stufe der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf Zur Umsetzung der der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wird durch die Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf aktuell die 3. Stufe der Lärmaktionsplanung erarbeitet. In der 3. Stufe wird die Lärmaktions- sowie Maßnahmenplanung der 2. Stufe vom 22. Mai 2014 aktualisiert und weiter fortgeschrieben. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es mögliche Maßnahmen zu erarbeiten, die die Lärmbelastungen der Anwohner entlang der Lärmbrennpunkte reduzieren könnten. Als Lärmschwerpunkte gelten unter anderem die Ortsdurchfahrten der L33 und der L 303. Entsprechend 47d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung und Überarbeitung der jeweiligen Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Der Öffentlichkeit muss dabei die Möglichkeit gegeben werden innerhalb angemessener Fristen entsprechende Stellungnahmen zur Lärmaktions- und Maßnahmenplanung einzubringen. Der Entwurf zur Fortschreibung der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf sowie die Ergebnisse der Lärmkartierungen werden vom 10. Juli 2018 bis einschließlich 10. August 2018 im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Am Markt 8 (1. Etage) in Eggersdorf während folgender Zeiten: montags, mittwochs und donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr dienstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können dort Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Gemeinde Petershagen/Eggersdorf, Bauamt, Am Markt 8, 15345 Petershagen/Eggersdorf), per Fax (Nr. 03341/41 49 99) oder E-Mail (markus.schubert@petershagen-eggersdorf.de) eingereicht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Termin für die Einsichtnahme mit dem zuständigen Mitarbeiter, Herrn Schubert (Tel.: 03341/41 49 40), außerhalb dieser Zeiten zu vereinbaren. Weiterhin wird der Entwurf im Internet unter www.doppeldorf.de (Startseite > Aktuelles > 3. Stufe der Lärmaktionsplanung) bereitgestellt. Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Luisenstraße 26, OT Petershagen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 13b Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. 13a Abs. 2 Nr. 1, 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB Durchführung einer öffentlichen Informationsveranstaltung Eggersdorf hat in ihrer Sitzung am 24. Mai 2018 beschlossen, den Bebauungsplan Luisenstraße 26, OT Petershagen, gemäß 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen. Außerdem hat die Gemeindevertretung den Entwurf zum Bebauungsplan Luisenstraße 26 bestätigt und beschlossen, den Entwurf gemäß 13b BauGB i.v.m. 13a Abs. 2 Nr. 1, 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Beschluss Nr. 05/46/490/18). Das Plangebiet wird im Norden durch die Luisenstraße, im Osten durch das mit einem Wohnhaus bebaute Flurstück 251, im Süden durch die Rohrwiesen (Natur-, Landschaftsschutz- und FFH-Gebiet) begrenzt und läuft im Westen spitz aus. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 252 der Flur 4 der Gemarkung Petershagen (s. Abbildung). Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes erfolgt in der Zeit vom 10. Juli 2018 bis einschließlich 17. August 2018 im Bauamt der Gemeindeverwaltung (1. Etage), Am Markt 8, OT Eggersdorf während folgender Zeiten: montags, mittwochs und donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr dienstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 10
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs wird zusätzlich eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Sie findet statt am 17. Juli 2018 um 18.30 Uhr im Vereinsraum der Giebelseehalle, Elbestraße 1, OT Petershagen Während der Auslegungsfrist kann jede und jeder Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung abgeben. Das Verfahren wird gemäß 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB sowie von der Abgabe nach 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Petershagen/Eggersdorf, den 22. Juni 2018 gez. Marco Rutter Bürgermeister Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass, gemäß 4a Abs.6 BauGB, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen in der beschlussmäßigen Behandlung der Stellungnahmen zum Bebauungsplan Luisenstraße 26 unberücksichtigt bleiben können. Geltungsbereich des Bebauungsplanes Luisenstraße 26, OT Petershagen: 11
Impressum: Herausgeber: Gemeinde Petershagen/Eggersdorf, Bürgermeister. 15345 Petershagen/Eggersdorf, Am Markt 8 Satz und Druck: TASTOMAT GmbH, 15345 Petershagen/Eggersdorf, Landhausstraße, Gewerbepark 5 Auflage: 7.100 Stück Bezugsmöglichkeit: Das Amtsblatt ist kostenlos in den Rathäusern der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf (Rathausstraße 9 und Am Markt 8) erhältlich. 12