Wipfelder Amtsblatt. Amtlicher Teil. Anmeldung zur Aufnahme in die Kindertagesstätte für das Kindergartenjahr 2019/2020

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Jahrgang 42 Donnerstag, den 17. Januar 2019 Nummer 1/2 W W in und Ku Wipfelder Amtsblatt ZEHNTGRAFEN ZEHNTGRAFEN WEINWEG WEINWEG Amtlicher Teil Bürgerversammlung am Donnerstag, 31. Januar 2019 Am Donnerstag, 31. Januar 2019, findet um 19.00 Uhr im Saal des Sportheims des FC Wipfeld eine Bürgerversammlung statt (Art. 18 Bayerische Gemeindeordnung). Die Bürgerversammlung dient der Information der Gemeindebürger, der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat. 1. Jahresrückblick des Ersten Bürgermeisters 2018 2. Vorausschau auf das Jahr 2019 3. Anträge und Anfragen zur Bürgerversammlung Anträge zur Bürgerversammlung sollen bis spätestens 18. Januar 2019 schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden. Tobias Blesch Erster Bürgermeister Jugendtreff Wipfeld Einladung an alle interessierten Jugendlichen: Jugendtreff in der ehemaligen Schule am Kirchberg Am Montag, 11. Februar 2019, findet um 18 Uhr im Feuerwehrhaus Wipfeld ein Treffen für Jugendliche statt. Dazu sind vor allem alle Jugendlichen zwischen 15 und 22 Jahren eingeladen, die sich künftig im Jugendtreff in den Räumen der ehemaligen Schule am Kirchberg mit einbringen wollen. Auch Neueinsteiger sind herzlich willkommen. Ich freue mich auf eure zahlreiche Teilnahme. Tobias Blesch Erster Bürgermeister Nächste Gemeinderatssitzung am 24. Januar 2019 Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, 24. Januar 2019 um 19:30 Uhr im Feuerwehrhaus Wipfeld statt. Anmeldung zur Aufnahme in die Kindertagesstätte für das Kindergartenjahr 2019/2020 Alle Kinder, die im Kindergartenjahr 2019/2020 (01.09.2019 31.08.2020) die gemeindliche Kindertagesstätte besuchen möchten und bisher noch nicht angemeldet wurden, sind bis zum 28.02.2019 anzumelden. Grundlage für die Anmeldung ist die Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Wipfeld (Kindertageseinrichtungssatzung) in der Fassung vom 27.06.2015. Das Mindestalter für die Aufnahme in die Kinderkrippe ist 1 Jahr und für die Aufnahme in den Kindergarten 3 Jahre. Die Anmeldung ist bei der Leitung der Kindertagesstätte vorzunehmen. Das Anmeldeformular erhalten Sie direkt im Kindergarten oder zum Selbstausdruck auf der Homepage der Gemeinde Wipfeld http://www.wipfeld.de unter dem Menüpunkt Bürgerservice/ Kinderbetreuung. Anmeldungen sind jeweils nur zum 1. eines Monats möglich. Die Anmeldung wird für den Betrieb der Kindertagesstätte und der Vergabe der Plätze unbedingt benötigt. Anmeldungen während des Kindergartenjahres können nur noch dann berücksichtigt werden, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen Öffnungszeiten Rathaus Wipfeld (Tel. 09384/364) Sprechzeiten des 1. Bürgermeisters Mittwoch: 17:00-18:30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung E-Mail: buergermeister@wipfeld.de Die Sprechzeiten finden derzeit im Feuerwehrhaus statt! Mainfähre Wipfeld Betriebszeiten bis 31.03.2019 Montag bis Freitag...06:00 bis 19:00 Uhr Samstag...08:00 bis 18:00 Uhr Sonntag und Feiertag...09:00 bis 17:00 Uhr

Wipfeld - 2 - Nr. 1/2 Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld (Tel. 09384/97300) Montag, Dienstag, Freitag...7:30-12:00 Uhr Montag...13:00-16:30 Uhr Donnerstag...14:00-18:00 Uhr Dienstag- und Freitagnachmittag... geschlossen Donnerstagvormittag... geschlossen Mittwoch ganztags... geschlossen E-Mail: poststelle@vg-schwanfeld.de Bauhof Wipfeld Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeiten der VG (Tel.: 09384/97300) und an den Wochenenden in dringenden Fällen über Tel. 09384/364 E-Mail: bauhof@wipfeld.de Kindergarten Wipfeld (Tel. 09384/1481) E-Mail: kindergarten@wipfeld.de Literaturhaus Wipfeld geöffnet an Sonntagen von 14.00-17.00 Uhr oder nach Vereinbarung (Tel. 09384/364) E-mail: kontakt@literaturhaus-wipfeld.de Redaktionsschluss Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt: Donnerstag, 17.01.2019 Terminänderung - Jahreshauptversammlung Sportfischervereinigung Wipfeld e.v. jetzt Freitag 15.02. um 19:00 Uhr Einladung zur diesjährigen Jahreshauptversammlung gem. 11 Abs. 2 der gültigen Satzung. Die Versammlung findet am Freitag, 15.02.2019 um 19:00 Uhr erstmalig in unserem Vereinsheim in der Obereisenheimer Straße statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 1. Vorstand 2. Totengedenken 3. Bericht Schriftführer 4. Bericht Jugendwart 5. Bericht Kassier 6. Entlastung Vorstandschaft 7. Sonstiges Wir bitten um zahlreiches Erscheinen. gez. Vorstandschaft FC Wipfeld Korbball So, 27.01.19 13.50 Uhr Jugend 9 in Schwanfeld 16.25 Uhr Frauen in Schwanfeld Sa, 02.02.19 15.25 Uhr Jugend 9 in Schwanfeld gez. Vorstand Nichtamtlicher Teil Musikverein Wipfeld - Generalversammlung mit Neuwahlen Liebe Mitglieder, Musiker und Eltern der Nachwuchsmusiker, hiermit ergeht herzliche Einladung zur Generalversammlung mit Neuwahlen des Musikvereins am Freitag, den 25.01.2019 um 19:30 Uhr in der Ankerstube. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totengedenken 2. Verlesen der Niederschrift der letzten Jahreshauptversammlung 3. Bericht des ersten Vorsitzenden 4. Rückblick Termine und Auftritte 2018 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenrevisoren 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Neuwahlen 9. Verschiedenes Schon jetzt vielen Dank an Alle, welche ein Amt oder eine Aufgabe im Verein übernehmen, damit in Wipfeld auch weiterhin die Musik spielt. Mit musikalischen Grüßen, Die Musiker und Vorstandschaft des Musikvereins Wipfeld Das lokale Portal von LINUS WITTICH. www.localbook.de Sportfischervereinigung Wipfeld 01.02.2019 Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen Vereinsheim Literaturhaus Wipfeld Nächste Veranstaltung am Donnerstag, 14. Februar 2019 um 19:30 Uhr: Wie sieht ein richtiger Mann aus? Heiter-Literarisches zum Thema Frau und Karneval - mit Hans Driesel Grünes Licht für 39 Dorferneuerungsprojekte im Freistaat Insgesamt zwölf Millionen Euro für den Ländlichen Raum München - Das Ergebnis der Auswahlrunde für das Förderprogramm Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte steht fest. Wie Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber in München mitteilte, wurden bayernweit 39 Projekte ausgewählt. Die Gemeinden aus allen Regierungsbezirken können sich über insgesamt mehr als zwölf Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) freuen. Die Förderung ist ein wichtiger Beitrag zur eigenständigen Entwicklung unserer ländlichen Gebiete und unterstützt das Ziel gleichwertiger Lebensbedingungen in ganz Bayern, sagte Kaniber. So werden in den ausgewählten Gemeinden beispielsweise die Errichtung von Dorfgemeinschaftshäusern für Bürger und Vereine, die Neugestaltung von Straßen und Plätzen, der Ausbau von Fußwegen, Orts- und Verbindungsstraßen sowie die Erschließung von Orten gefördert.

Wipfeld - 3 - Nr. 1/2 Kaniber wird den Kommunen die Zuwendungsbescheide im Januar im Landwirtschaftsministerium in München überreichen. Die Gemeinden können ihre Projekte dann rasch umsetzen, so die Ministerin. Gemeinden, die in dieser Auswahlrunde nicht zum Zug gekommen sind, können sich im Sommer 2019 wieder bei ihrem zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung bewerben. Insgesamt stehen in den Jahren 2014 bis 2020 jährlich etwa zwölf Millionen Euro für Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte aus dem ELER-Förderprogramm bereit. Gefördert werden Projekte mit förderfähigen Kosten zwischen 25.000 und 1,5 Millionen Euro. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent. Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 27. Dezember 2018 Liste Förderprogramm Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte - Förderprojekte in Unterfranken: Markt Burgpreppach, Landkreis Haßberge, ca. 105 000 Euro Gemeinde Esselbach, Landkreis Main-Spessart, ca. 269 000 Euro Gemeinde Greußenheim, Landkreis Würzburg, ca. 825 000 Euro Gemeinde Großbardorf, Landkreis Rhön-Grabfeld, ca. 306 000 Euro Stadt Marktheidenfeld, Ortsteil Marienbrunn, Landkreis Main- Spessart, ca. 53 000 Euro Gemeinde Michelau i. Steigerwald, Landkreis Schweinfurt, ca. 315 000 Euro Markt Neubrunn, Landkreis Würzburg, ca. 762 000 Euro Gemeinde Niederwerrn, Landkreis Schweinfurt, ca. 150 000 Euro Markt Schöllkrippen, Landkreis Aschaffenburg, ca. 259 000 Euro Markt Schwarzach, Landkreis Kitzingen, 148 000 Euro Markt Willanzheim, Landkreis Kitzingen, 404 000 Euro Gemeinde Wipfeld, Landkreis Schweinfurt, ca. 361 000 Euro Jubiläums-Stempel-Sammelaktion: Die Gewinner stehen fest Foto: Gemeinde Wipfeld Die Weinbaugemeinden Wipfeld und Nordheim am Main feierten 2018 jeweils ihr 1100-jähriges Bestehen und kooperierten bei einem außergewöhnlichen Gewinnspiel: Für alle Einheimischen und Besucher, die die beiden Jubiläumsorte einmal auf eine spielerische Weise kennenlernen wollten, lief bis Oktober 2018 eine gemeinsame Jubiläums-Stempel-Sammelaktion. Es befanden sich je zwei Stempelstationen in Wipfeld (Fähre und Zehntgrafenlaube) und je zwei in Nordheim (Fähre und Aussichtspunkt). Dort fand man Boxen mit jeweils einem Stempel vor. Die Gewinner der zehn Genusspakete mit Spezialitäten der beiden Weinorte sowie der zwei Wochenend-Übernachtungsgutscheine für Nordheim und Wipfeld wurden auf einer Weingala am 29.12.2018 in Nordheim zusammen mit der Wipfelder Weinprinzessin Marie Schneider und Zehntgraf Albert Kestler ermittelt. Die Gewinner wurden zwischenzeitlich durch die Tourist- Information Volkach benachrichtigt. Herzlichen Glückwunsch an alle Gewinner und Danke für die zahlreiche Teilnahme an der Stempelaktion. Tobias Blesch Erster Bürgermeister AWO Unterfranken Bezirksjugendwerk Das Jahresprogramm 2019 ist erschienen! Auch in diesem Jahr bietet das Jugendwerk der AWO wieder zahlreiche Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche an. Die Angebote in den Oster-, Pfingst- und Sommerferien bieten ein abwechslungsreiches Programm. Neben Ferienfreizeiten im Inund Ausland können ebenfalls Sprachreisen und Fahrten für Einzelreisende und Familien gebucht werden. Die Kinder und Jugendlichen können während der Freizeiten nicht nur Spaß und Gemeinschaft erleben, sondern haben ebenfalls in hohem Maße die Möglichkeit das Programm selbst mitzugestalten. Darüber hinaus garantieren pädagogisch geschulte Betreuungsteams eine qualifizierte Betreuung. Das bunte Programm enthält etwas für nahezu jede Altersklasse und jeden Geschmack. Neben Klassikern wie Korfu, einem Städtetrip nach Berlin oder einem Surfcamp in Spanien, geht es für Jugendliche erstmals mit einer selbstorganisierten Backpack-Tour nach Slowenien. Die Sprachreisen nach Wimborne und Bournemouth (England) und die Sprachfreizeit Englisch in Unterfranken sind ebenfalls wieder im Angebot. Für die Kleinen geht s in diesem Jahr ins Kreativcamp in Ebern, nach Grömitz an die Ostsee oder nach Pottenstein in die fränkische Schweiz. Außerdem bieten wir wieder die Kinderfreizeit Frankenwarte in Würzburg an. Viele weitere Angebote finden sich im neuen Jahresprogramm. Der neue Katalog ist ab Mitte Januar online unter www.awo-jw. de verfügbar. Zum durchstöbern kann dieser ebenfalls kostenfrei beim Jugendwerk der AWO bestellt werden. Infos sind erhältlich unter: Bezirksjugendwerk der AWO Unterfranken e.v. Kantstr. 42a 97074 Würzburg Tel.: 0931-299 38 264 Email: info@awo-jw.de Café Klatsch Das etwas andere Café Öffnungszeiten jeden Donnerstag ab 14:00 Uhr Der Fahrdienst der Sozialstation St. Michael holt Sie auch gerne zuhause ab und bringt Sie wieder heim. Das Café Klatsch Team der Sozialstation St. Michael freut sich auf Ihr Kommen. Caritas Sozialstation Sankt Michael Bereich Sozialstation in Werneck Ambulante Alten- und Krankenpflege, Am Schloßpark 11, 97440 Werneck, Tel. 09722/7674, E-Mail: info@sanktmichael.com Unser Büro ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr besetzt. Tagespflege für Senioren in Zeuzleben Die Caritas Sozialstation bietet von Montag bis Sonntag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr eine Tagesbetreuung für Senioren an. Sprechstunde mit Herrn Buchholz nach Terminvereinbarung Tel. 09722/9440898. Adresse: Tagespflege Sankt Michael, Marktplatz 14, 97440 Werneck-Zeuzleben, E-Mail: tagespflege@sanktmichael.com

Wipfeld - 4 - Nr. 1/2 Landratsamt Schweinfurt Innenentwicklung: Neue Infobroschüre Mit der neuen Informationsbroschüre Innenentwicklung - Ihr Leben im Mittelpunkt möchte der Landkreis Schweinfurt Lust auf das Bauen, Wohnen und Leben im Ortskern machen. Mit anschaulichen Fotos von besonders gelungenen Beispielen, übersichtlichen Checklisten und interessanten Fakten erhält der Leser auf 22 Seiten alles Wissenswertes rund um das Thema Bauen und Sanieren im Ortskern. Mit dieser Broschüre möchten wir Mut machen und mit den baulichen Möglichkeiten im Ortskern überraschen, sagt Landrat Florian Töpper. Wie bezahlt sich solch ein Mut machen kann, zeigen eindrucksvolle Beispiele aus dem Gebiet der LAG Schweinfurter Land. Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen Hauseigentümerinnen und -eigentümern, die ihre Türen für unseren Fotografen geöffnet haben und als Inspirationsquelle für andere Bauwillige dienen, betont Landrat Töpper. Vier Gebäude werden in der Broschüre genauer unter die Lupe genommen und dabei die wichtigsten Baukategorien der Innenentwicklung abgebildet: Sanierung, Neubau, Denkmal und Umbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes. Die Beispiele, so unterschiedlich sie auch sind, haben doch auch vieles gemeinsam: Schwierige Ausgangssituation, kreative Lösungssuche, starker persönliche Einsatz und letztendlich die Belohnung durch eine sehr hohe Wohn- und Lebensraumqualität. Solche Objekte werten unsere Innenorte enorm auf. Ich hoffe, dass unter anderem mit den Fördermöglichkeiten auf Landkreis- und Gemeindeebene sowie im Rahmen laufender Städtebauförderungs- und Dorferneuerungsverfahren in den nächsten Jahren weitere tolle Hausprojekte in den Ortskernen entstehen, so Töpper. Auf eine detaillierte Auflistung von Fördermöglichkeiten hat das Regionalmanagement allerdings bewusst verzichtet, zu schnelllebig ist die Förderlandschaft. Eine Übersicht zu den Fördermöglichkeiten findet sich weiterhin auf dem Online-Informationsportal zur Innenentwicklung www.innenentwicklungschweinfurter-land.de. In der Broschüre sind weiterhin graphisch aufbereitete statistische Daten, hilfreiche Werkzeuge wie Checklisten zum Herausfinden der eigenen Bedürfnisse und Ansprüche an den Wohnraum oder ein Sanierungsleitfaden zu finden. Die Broschüre Innenentwicklung - Ihr Leben im Mittelpunkt steht in den Gemeindeverwaltungen und im Landratsamt Schweinfurt kostenlos zur Mitnahme bereit oder kann unter www.landkreis-schweinfurt.de/innenentwicklung heruntergeladen werden. Die Broschüre wurde über das Bayerische Staatministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat im Zuge der Regionalmanagementphase 2016-2018 gefördert. Info: Im derzeitigen Eingangsbereich des Landratsamts Schweinfurt (Zugang über Gunnar-Wester-Straße) ist auch die eigens vom Regionalmanagement konzipierte Ausstellung Innenentwicklung - Ihr Leben im Mittelpunkt zu sehen. Anträge auf Vereinspauschale können ab sofort eingereicht werden Das Landratsamt Schweinfurt weist darauf hin, dass die Sportund Schützenvereine aus dem Landkreis Schweinfurt ab sofort die Anträge auf Vereinspauschale einreichen können. Der Antrag muss vollständig mit allen Angaben und den Original- Lizenzen spätestens am 1. März 2019 eingegangen sein (Ausschlussfrist). Die Antragsunterlagen können im Zimmer 210 abgeholt, unter Telefon 09721/55-451 angefordert bzw. auf der Internetseite des Landratsamtes Schweinfurt unter www.landkreis-schweinfurt.de unter dem Stichwort Vereinspauschale heruntergeladen werden. Tularämie bei zwei Feldhasen festgestellt Bei zwei im November im Bereich Hambach beziehungsweise Holzhausen verendet aufgefundenen Feldhasen wurde eine Infektion mit Tularämie (Hasenpest) festgestellt. Dies teilt das Veterinäramt des Landratsamts Schweinfurt mit. Dem Gesundheitsamt des Landratsamtes wurde zeitnah eine bereits überstandene Erkrankung an Tularämie bei einem Menschen im Landkreis bekannt. Es ist der erste Fall seit vielen Jahren. Ein Zusammenhang mit den verendeten Tieren konnte nicht festgestellt werden. Bei der Tularämie handelt es sich um eine vorwiegend bei Hasen, Kaninchen und anderen Nagern (Biber, Mäuse, Ratten) auftretende, häufig tödlich verlaufende Erkrankung, die auch auf den Menschen übertragbar ist und bei diesem auch unter Behandlung in bis zu fünf Prozent der Fälle tödlich verläuft. Erreger ist ein Bakterium, das in gefrorenem Hasenfleisch bis zu drei Jahre und in Boden und Wasser über mehrere Wochen infektiös überdauern kann. Bei Tieren ist die Tularämie in der gesamten nördlichen Hemisphäre (Nordamerika, Europa, Asien) verbreitet. In Deutschland wurden in diesem Jahr bereits 70 Fälle diagnostiziert, in Bayern neun, davon je einer in den Landkreisen Kitzingen und Würzburg. Beim Menschen wurden laut den Daten des Robert-Koch-Instituts 2017 insgesamt in Deutschland 52 Tularämie-Fälle gemeldet, 13 davon in Bayern. Beim Tier führt eine Infektion binnen zwei bis drei Tagen zu einer Septikämie (Blutvergiftung), die zu Schwäche, Ausbleiben des Fluchtverhaltens, Fieber und gesteigerter Atemfrequenz führt. Beim Aufbrechen der Tiere fallen insbesondere vergrößerte Lymphknoten und Milz auf. Die meisten Tiere verenden innerhalb von vier bis dreizehn Tagen. Der bakterielle Erreger (Francisella tularensis) ist hoch ansteckend. Der Mensch infiziert sich insbesondere durch direkten Haut- oder Schleimhautkontakt (beim Aufbrechen, Zubereiten von Wildbret), durch Verzehr von nicht ausreichend erhitztem kontaminiertem Hasenfleisch, dem Einatmen von kontaminiertem Staub (aus Erde, Stroh, Heu oder beim Abbalgen) oder durch Stiche von infizierten blutsaugenden Insekten. Auch die Aufnahme von kontaminiertem Wasser kann zu einer Infektion führen. Die Tularämie kann mit geeigneten Antibiotika in der Regel gut behandelt werden. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt. Beim Menschen äußert sich die Tularämie je nach Infektionsweg und Erregerstamm stark unterschiedlich. Sie kann sehr unspezifisch verlaufen. Zumeist werden Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und eine schmerzhafte Schwellung der regionalen Lymphknoten beobachtet. Bei Infektion über den Verdauungstrakt kommt es zu Entzündungen der Mundschleimhaut und des Rachens, Schwellungen der Halslymphknoten sowie ggf. Leibschmerzen, Erbrechen und Durchfällen. Das Veterinäramt empfiehlt folgende Verhaltensregeln: In freier Natur aufgefundene verendete Feldhasen oder Wildkaninchen sollten keinesfalls berührt werden. Ein direkter Kontakt mit Ausscheidungen, Blut und Organen von Wildtieren muss vermieden werden. Jäger sollten beim Umgang mit erlegten Feldhasen oder Wildkaninchen Mundschutz und Einmalhandschuhe tragen und sich nach der Arbeit die Hände gründlich reinigen und desinfizieren. Beim Aufbrechen von Feldhasen und Wildkaninchen ist auf bedenkliche Merkmale wie Milz-, Leber- oder Lymphknotenschwellungen zu achten. Im Verdachtsfall ist ein amtlicher Tierarzt heranzuziehen, das Wildbret darf nicht als Lebensmittel verwendet werden. Die Tierkörper sollten dem Veterinäramt zur weiteren Untersuchung zur Verfügung gestellt, ansonsten aber nur über die Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden. Wildbret von Feldhasen und Wildkaninchen darf nur gut durchgegart verzehrt werden. Die bei der Zubereitung des Wildbrets benutzten Gegenstände (Messer, Schneidbretter) sollten danach mit heißem Wasser gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Jäger und andere Personen mit Kontakt zu Wildtieren sollten bei unklaren Erkrankungen einen Arzt aufsuchen und diesen hierauf hinweisen. Weitere Informationen zur Hasenpest gibt es im Internet im Wildtierportal Bayern: https://www.wildtierportal.bayern.de/jagd/203916/index.php

Wipfeld - 5 - Nr. 1/2 Ärztlicher Notfalldienst Bereitschaftspraxis Schweinfurt, Ludwigstraße 1 in 97421 Schweinfurt (im Krankenhaus St. Josef) Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxis: Freitag...16.00-20.00 Uhr Samstag...09.00-20.00 Uhr Sonntag...09.00-20.00 Uhr Mittwoch...16.00-20.00 Uhr Feiertag...09.00-20.00 Uhr Zeiten des Bereitschaftsdienstes: Freitag 13:00 Uhr bis Montag 8:00 Mittwoch 13:00 Uhr bis Donnerstag 8:00 Uhr Feiertage vom Vortag 18:00 Uhr bis zum Folgetag 8:00 Uhr In medizinisch dringenden Fällen ist die Bereitschaftsdienstzentrale unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar. Der Notarztdienst bleibt von den Änderungen des Bereitschaftsdienstes unberührt und ist weiterhin über dietelefonnummer 112 erreichbar. Zahnärztlicher Notfalldienst Ihre neue private Kleinanzeige schon ab 5,- 5-Zimmer-Wohnung in Musterhausen zu vermieten. 90 qm, Zentralheizung, Balkon, Dachterrasse, Kellerabteil. Einbauküche mit E-Geräten vorhanden. Garten, Garage und kleine Werkstatt. 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MwSt. Notfalldienst Kinderärzte Seit dem 30.01.2017 ist der Bereitschaftsdienst neu geregelt: Er wird von der Kinder- und Jugendmedizinischen Bereitschaftspraxis Schweinfurt-Rhön angeboten, die im Leopoldina-Krankenhaus beheimatet ist (Robert-Koch-Straße 10). Die Bereitschaftspraxis arbeitet Montag, Dienstag und Donnerstag ab 19:30 Uhr, am Mittwoch und Freitag ab 16:00 Uhr und am Samstag, Sonn- und Feiertag sowie Faschingsdienstag, Heiligabend und Silvester ganztags bis zum Folgetag 8:00 Uhr. Es kooperieren niedergelassene Kinderärzte und die Kinderklinik des Leopoldina-Krankenhauses Schweinfurt. Bis hierher für 10,- inkl. MwSt. Chiffre: Achtung! Für die Zusendung der Zuschriften fällt eine einmalige Gebühr von 5,- an. Anzeige mit Rahmen. Der Rahmen kostet 5,- zusätzlich. Bitte geben Sie Ihre genaue Anschrift an. Name / Vorname Impressum Wipfelder Amtsblatt Erscheinungsweise: jeweils donnerstags in den ungeraden Kalenderwochen Verteilung: an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes - Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Tel.: 09191/7232-0; www.wittich-forchheim.de - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Wipfeld, Tobias Blesch, Marktplatz 1, 97537 Wipfeld oder seine jeweilige Vertretung im Amt. - für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Peter Menne in LINUS WITTICH Medien KG. Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gemäß Art. 8, Abs. 3 des Bayerischen Pressegesetzes (BayPrG) wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk. Straße / Hausnummer PLZ / Ort Wünschen Sie Bankeinzug, geben Sie Ihre Bankverbindung an oder legen Sie Ihrer Bestellung Bargeld bei. Bankeinzug Bargeld liegt bei SEPA-Lastschrift-Mandat Gläubiger-ID: DE1302600000116620 Ich/Wir ermächtige/n die LINUS WITTICH Medien KG, eine einmalige Zahlung in Höhe des aus obigem Auftrag resultierenden Gesamtbetrags von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von LINUS WITTICH Medien KG auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Hinweis: Ich kann/ wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstiut vereinbarten Bedingungen. IBAN DE Ihre hiermit übermittelten Daten werden nur zur Erfüllung des Auftrages verwendet und gem. den gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Ihre Anzeige ist auch über den Erscheinungstag hinaus in unserem Online-Portal zu finden. Datum Unterschrift Senden Sie alles an: LINUS WITTICH Medien KG, Kleinanzeigen - Postfach 223, 91292 Forchheim, Fax 09191 7232-30 oder online unter: www.wittich.de/objekt2165

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