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Jahrgang 42 Donnerstag, den 31. Januar 2019 Nummer 3 W W in und Ku Wipfelder Amtsblatt ZEHNTGRAFEN ZEHNTGRAFEN WEINWEG WEINWEG Amtlicher Teil Bürgerversammlung am Donnerstag, 31. Januar 2019 Am Donnerstag, 31. Januar 2019, findet um 19.00 Uhr im Saal des Sportheims des FC Wipfeld eine Bürgerversammlung statt (Art. 18 Bayerische Gemeindeordnung). Die Bürgerversammlung dient der Information der Gemeindebürger, der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat. 1. Jahresrückblick des Ersten Bürgermeisters 2018 2. Vorausschau auf das Jahr 2019 3. Anträge und Anfragen zur Bürgerversammlung Tobias Blesch Erster Bürgermeister Freiwilliger Wehrdienst Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsch im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung: Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift Betroffene Personen haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann beim Ein-wohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6,97523 Schwanfeld mittels einer Übermittlungssperre eingelegt werden. Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, wird die Meldebehörde die genannten Daten weitergeben. Schwanfeld, 24.01.2019 Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld Meldebehörde gez. Krimmel Volksbegehren Rettet die Bienen Die Bekanntmachung der Gemeinde Wipfeld vom 13.12.2018 über die Eintragung für das Volksbegehren Rettet die Bienen! vom 31.01.2019-13.02.2019 wurde im Amtsblatt Nr. 26 vom 20.12.2018 veröffentlicht. Die Eintragungsmöglichkeit für das Volksbegehren besteht in der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld, Bürgerbüro vom 31.01.2019 bis 13.02.2019 zu folgenden Zeiten: Montag bis Freitag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr Montag bis Mittwoch 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr Abendeintragung Mittwoch, 13.02.2019 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr Wochenendeintragung Sonntag, 10.02.2019 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr Der Zugang zur Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft ist barrierefrei! Die Bekanntmachung finden Sie auch auf unserer Internetseite unter dem nachfolgenden Link: http://www.wipfeld.de/volksbegehren Rettet_die_Bienen.html Einen Antrag auf Erteilung eines Eintragungsscheines können Sie unter folgendem Link downloaden: http://www.wipfeld.de/download/antr-eintrschein_internet_wipfeld.pdf Wichtige Hinweise für die Beantragung eines Eintragungsscheins: Briefwahl mit einem Eintragungsschein ist beim Volksbegehren nicht möglich! Personen mit körperlicher Behinderung und Krankheit während des gesamten Eintragungszeitraums können mit einem Eintragungsschein eine Hilfsperson nach Art. 69 Abs. 3 Satz 3 Landeswahlgesetz mit der Eintragung beauftragen. Dies ist möglich, wenn Sie während der gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung (auch soweit diese Krankheit oder Behinderung altersbedingt ist) nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen. Dies ist auf dem Eintragungsschein eidesstattlich zu versichern. Bei anderen als den genannten Gründen (z.b. bei urlaubs- oder berufsbedingter Abwesenheit) kann eine Hilfsperson mit der Eintragung nicht beauftragt werden. Durch eine dennoch abgegebene (falsche) eidesstattliche Versicherung macht sich die/der Stimmberechtigte strafbar.

Wipfeld - 2 - Nr. 3 Eintragungsscheine sind bei der VG Schwanfeld erhältlich. Das Antragsformular ist auch online verfügbar unter www.wipfeld.de. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Josef Krimmel, VG Schwanfeld, Tel. 09384 9730-33. Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) Bestätigung des Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Wipfeld Im Rahmen einer Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wipfeld fand am Sonntag, 6. Januar 2019 die Wiederwahl des 1. Kommandanten Philipp Volk sowie die Wahl des neuen stellvertretenden Kommandanten Maximilian Löber statt. Die Amtszeit dauert sechs Jahre. Die Wahl der Feuerwehrkommandanten findet in einem 2-stufigen Verfahren statt. Dieses besteht einerseits aus der Wahl selbst, um dem Kommandanten bzw. dessen Stellvertreter die demokratische Legitimation der Mannschaft zu verleihen. Im zweiten Schritt erfolgt das sogenannte Bestätigungsverfahren durch die Gemeinde. Die Kommandantenwahl führte zu folgendem Ergebnis: Von 31 anwesenden Wahlberechtigten votierten in schriftlicher geheimer Wahl für: 1. Kommandant Philipp Volk (31 Stimmen erhalten). Stellv. Kommandant Maximilian Löber (31 Stimmen erhalten). Der Gemeinderat hat durch Beschluss in der Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2019 diese Wahl bestätigt. Herzlichen Dank an die beiden gewählten Kommandanten für die Übernahme dieser wichtigen und verantwortungsvollen Führungsämter in der Feuerwehr Wipfeld. Dem bisherigen stellvertretenden Kommandanten Bernd Schneider danke ich für sein Engagement und den Einsatz in den zurückliegenden sechs Jahren. Tobias Blesch Erster Bürgermeister Jugendtreff Wipfeld Terminänderung auf Mittwoch, 13. Februar 2019 um 19 Uhr Einladung an alle interessierten Jugendlichen und Eltern: Jugendtreff in der ehemaligen Schule am Kirchberg Am Mittwoch, 13. Februar 2019, findet um 19 Uhr im Feuerwehrhaus Wipfeld ein Treffen für Jugendliche und Eltern statt. Dazu sind vor allem alle Jugendlichen zwischen 15 und 22 Jahren eingeladen, die sich künftig im Jugendtreff in den Räumen der ehemaligen Schule am Kirchberg mit einbringen wollen. Auch Eltern, die sich bei der Organisation des Jugendtreffs mit einbringen wollen und Neueinsteiger sind herzlich willkommen. Ich freue mich auf eure zahlreiche Teilnahme. Tobias Blesch Erster Bürgermeister Gartengrundstücke im Mühlgrund zu verpachten Die Gemeinde Wipfeld verfügt noch über zwei unverpachtete Gärten im Mühlgrund (jeweils 160 m²). Interessenten setzen sich bitte mit der Gemeinde in Verbindung (Tel 09384 364). Öffnungszeiten Rathaus Wipfeld (Tel. 09384/364) Sprechzeiten des 1. Bürgermeisters Mittwoch: 17:00-18:30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung E-Mail: buergermeister@wipfeld.de Die Sprechzeiten finden derzeit im Feuerwehrhaus statt! Mainfähre Wipfeld Betriebszeiten bis 31.03.2019 Montag bis Freitag Samstag Sonntag und Feiertag Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld (Tel. 09384/97300) Montag, Dienstag, Freitag Montag Donnerstag Dienstag- und Freitagnachmittag Donnerstagvormittag Mittwoch ganztags E-Mail: poststelle@vg-schwanfeld.de 06:00 bis 19:00 Uhr 08:00 bis 18:00 Uhr 09:00 bis 17:00 Uhr 7:30-12:00 Uhr 13:00-16:30 Uhr 14:00-18:00 Uhr geschlossen geschlossen geschlossen Bauhof Wipfeld Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeiten der VG (Tel.: 09384/97300) und an den Wochenenden in dringenden Fällen über Tel. 09384/364 E-Mail: bauhof@wipfeld.de Kindergarten Wipfeld (Tel. 09384/1481) E-Mail: kindergarten@wipfeld.de Literaturhaus Wipfeld geöffnet an Sonntagen von 14.00-17.00 Uhr oder nach Vereinbarung (Tel. 09384/364) E-mail: kontakt@literaturhaus-wipfeld.de Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt: Donnerstag, 07.02.2019 Nichtamtlicher Teil Pressemitteilung: Startschuss für 42 Dorferneuerungsprojekte Insgesamt 16 Millionen Euro für den ländlichen Raum Pressemitteilung: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom (21. Januar 2019) München - Insgesamt 41 Gemeinden aus ganz Bayern können mit der Umsetzung ihrer geplanten Dorferneuerungsprojekte beginnen: In Vertretung von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hat ihnen der Amtschef des Ministeriums, Ministerialdirektor Hubert Bittlmayer, am Montag in München die Förderbescheide überreicht. Mit dieser gezielten Förderung unterstützen wir die Kommunen aktiv dabei, sich weiter zu entwickeln und auf die Anforderungen der Zukunft einzustellen, zitierte Bittlmayer die Ministerin. Damit leiste der Freistaat einen wichtigen Beitrag, die ländlichen Regionen attraktiv und vital zu erhalten. Insgesamt bekommen die ausgewählten Gemeinden mehr als 16 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) und der Förderoffensive Nordostbayern.

Wipfeld - 3 - Nr. 3 Zu den 42 Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekten gehören beispielsweise die Errichtung von Dorfgemeinschaftshäusern, die Neugestaltung von Straßen und Plätzen sowie der Ausbau von Fußwegen und Ortsverbindungsstraßen. Die Förderoffensive Nordostbayern hat vor allem die Wiederbelebung von Leerständen und Ortskernen in vom demographischen Wandel besonders betroffenen Landkreisen Oberfrankens und der Oberpfalz zum Ziel. Aus dem Landkreis Schweinfurt wurden Projekte der Gemeinden Niederwerrn mit etwa 150 000 Euro, Wipfeld mit ungefähr 361 000 Euro und Michelau im Steigerwald mit rund 315 000 Euro ausgewählt. Gemeinden, die dieses Mal nicht zum Zug gekommen sind, können sich im Sommer 2019 wieder für ELER-Projekte bei ihrem zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung bewerben. Bewerbungsmöglichkeiten für die Förderoffensive Nordostbayern bestehen das ganze Jahr über. Anmeldung für den Eintritt in die Berufliche Oberschule Schweinfurt im Schuljahr 2019/2020 Die Anmeldungen für den Eintritt in die Fachoberschule und Berufsoberschule erfolgt zunächst online. Besuchen Sie hierzu unsere Homepage (www.fosbos-sw.de) und folgen Sie dem Link zur Anmeldung. Die für die Anmeldung notwendigen Anmeldeunterlagen werden an der Beruflichen Oberschule Schweinfurt in der Zeit vom 18. Februar bis 01. März 2019 zwischen 11:00 und 15:30 Uhr (Mo, Mi, Fr) oder zwischen 13:00 und 17:00 Uhr (Di, Do) entgegengenommen. Spätere Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn an der Schule noch freie Kapazitäten vorhanden sind. Änderung der Öffnungszeiten des Abfallwirtschaftszentrums Rothmühle Am Dienstag, 05.03.2019, Faschingsdienstag ist das Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle ab 12.00 Uhr geschlossen. Informationsabend und Termin zur Aufnahme an der Staatlichen Realschule Dettelbach Gestaltung des Ortskernes: v.l.: Amtschef Hubert Bittlmayer mit Bürgermeister Tobias Blesch der Gemeinde Wipfeld, Lkr. Schweinfurt sowie MdL Paul Knoblach Foto: Seyfarth/StMELF. Abdruck honorarfrei FC Wipfeld Korbball Sa, 02.02.19 15.25 Uhr Jugend 9 in Schwanfeld Sa, 09.02.19 18.50 Uhr Frauen in Werneck Fußball Mo, 04.02.19 19.00 Uhr Herren: Trainingsbeginn gez. Vorstand Weinbauverein Wipfeld TERMINÄNDERUNG Jahreshauptversammlung am Sonntag, 17.03.2019 um 18 Uhr in der Winzerstube Fischer. Wir bitten um Beachtung! EINLADUNG Anlässlich unseres 40jährigen Vereinsjubiläums veranstaltet der Weinbauverein am 23.03.2019 eine musikalische Weinprobe im Sportheimsaal. Hierzu möchten wir gerne alle Mitglieder, Freunde und Gönner des Weinbauvereins herzlich einladen. Im Eintrittspreis von 15 sind die 6er Weinprobe, Wasser und eine Brotzeit enthalten. Um besser planen zu können, bitte unbedingt bis spätestens 09.03. bei Jessica Burger (Tel. 882602) Plätze reservieren. Den Eintritt zahlen sie dann an der Abendkasse. Einlass ab 17.30 Uhr, Beginn der Veranstaltung 18 Uhr. I. Informationsveranstaltung Die Informationsveranstaltung findet statt am Mittwoch, 13.03.19 um 18:00 Uhr in der Staatlichen Realschule Dettelbach statt. Wir haben für Sie ein umfassendes Informations- und Besichtigungsprogramm vorbereitet. Unsere Tutoren und Lehrkräfte begleiten zudem Ihre Kinder durch einen spannenden Lehr-Lern-Parkour. Nutzen Sie die Gelegenheit und lernen Sie die attraktiven Bildungschancen an unserer Realschule Dettelbach kennen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. II. Anmeldetermine für das Schuljahr 2019/20 Anmeldung für die 5. Klasse 06.05. - 10.05.19 Zur Anmeldung werden benötigt: - Geburtsurkunde oder Familienstammbuch - Übertrittszeugnis für Schüler aus der 4. Jgst. Grundschule - Zwischenzeugnis für Schüler aus der 5. Jgst. Mittelschule (freiwillige Voranmeldung, ansonsten Anmeldung mit dem Jahreszeugnis bis 31.07.2019) - Bei Alleinerziehenden ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen - 2 Passbilder III. Probeunterricht für Schüler aus der 4. Jgst. Grundschule Für alle Schüler, deren Übertrittszeugnis nicht die Eignung für die Realschule trägt, findet ein Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik statt. Termin: 14.05. - 16.05.19 Weitere Auskünfte erhalten Sie gerne über das Sekretariat. Direktorat der Staatlichen Realschule Dettelbach gez. Stefan Wolbert Realschuldirektor

Wipfeld - 4 - Nr. 3 Literaturhaus Wipfeld In medizinisch dringenden Fällen ist die Bereitschaftsdienstzentrale unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar. Hans Driesel: Wie sieht ein richtiger Mann aus? Donnerstag, 14.2.2019 um 19:30 Uhr im Literaturhaus Wipfeld: Wie sieht ein richtiger Mann aus? Heiter-Literarisches zum Thema Frau und Karneval - mit Hans Driesel Herzliche Einladung! Café Klatsch Das etwas andere Café Öffnungszeiten jeden Donnerstag ab 14:00 Uhr Der Fahrdienst der Sozialstation St. Michael holt Sie auch gerne zuhause ab und bringt Sie wieder heim. Das Café Klatsch Team der Sozialstation St. Michael freut sich auf Ihr Kommen. Caritas Sozialstation Sankt Michael Bereich Sozialstation in Werneck Ambulante Alten- und Krankenpflege, Am Schloßpark 11, 97440 Werneck, Tel. 09722/7674, E-Mail: info@sanktmichael. com Unser Büro ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr besetzt. Tagespflege für Senioren in Zeuzleben Die Caritas Sozialstation bietet von Montag bis Sonntag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr eine Tagesbetreuung für Senioren an. Sprechstunde mit Herrn Buchholz nach Terminvereinbarung Tel. 09722/9440898. Adresse: Tagespflege Sankt Michael, Marktplatz 14, 97440 Werneck-Zeuzleben, E-Mail: tagespflege@sanktmichael.com Landratsamt Schweinfurt Bürgersprechstunde des Landratsamts Die nächste Bürgersprechstunde von Landrat Florian Töpper findet am Mittwoch, 20. Februar 2019, von 9 bis 11 Uhr in seinem Dienstzimmer im 3. Stock im Landratsamt Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt statt. Um den Ablauf der Sprechstunde besser koordinieren zu können, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich bis spätestens 8. Februar. Dabei sollte bitte auch bereits kurz das zu besprechende Thema angegeben werden. Die Anmeldung ist möglich im Vorzimmer des Landrats unter Telefon 09721/55-601. Die darauffolgende Bürgersprechstunde findet dann voraussichtlich am Dienstag, 26. März 2019, von 14 bis 16 Uhr statt. Der Notarztdienst bleibt von den Änderungen des Bereitschaftsdienstes unberührt und ist weiterhin über die Telefonnummer 112 erreichbar. Zahnärztlicher Notfalldienst 02./03.02.2019 Bodo Wiss MSc, Schelmsrasen 22 Schweinfurt, Tel. 09721 / 22996 09./10.02.2019 Dr. med. dent. Sabrina Weth, Hauptstr. 57 Schwebheim, Tel. 09723 / 3111 Sprechzeiten jeweils von 10.00-12.00 Uhr und von 18.00-19.00 Uhr - Anwesenheit in der Praxis In der übrigen Zeit besteht Rufbereitschaft. Kinderärztlicher Notfalldienst Seit dem 30.01.2017 ist der Bereitschaftsdienst neu geregelt: Er wird von der Kinder- und Jugendmedizinischen Bereitschaftspraxis Schweinfurt-Rhön angeboten, die im Leopoldina-Krankenhaus beheimatet ist (Robert-Koch-Straße 10). Die Bereitschaftspraxis arbeitet Montag, Dienstag und Donnerstag ab 19:30 Uhr, am Mittwoch und Freitag ab 16:00 Uhr und am Samstag, Sonn- und Feiertag sowie Faschingsdienstag, Heiligabend und Silvester ganztags bis zum Folgetag 8:00 Uhr. Es kooperieren niedergelassene Kinderärzte und die Kinderklinik des Leopoldina-Krankenhauses Schweinfurt. Impressum Wipfelder Amtsblatt Erscheinungsweise: jeweils donnerstags in den ungeraden Kalenderwochen Verteilung: an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes - Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Tel.: 09191/7232-0; www.wittich-forchheim.de - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Wipfeld, Tobias Blesch, Marktplatz 1, 97537 Wipfeld oder seine jeweilige Vertretung im Amt. - für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Peter Menne in LINUS WITTICH Medien KG. Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ärztlicher Notfalldienst Bereitschaftspraxis Schweinfurt, Ludwigstraße 1 in 97421 Schweinfurt (im Krankenhaus St. Josef) Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxis: Freitag...16.00-20.00 Uhr Samstag...09.00-20.00 Uhr Sonntag...09.00-20.00 Uhr Mittwoch...16.00-20.00 Uhr Feiertag...09.00-20.00 Uhr Zeiten des Bereitschaftsdienstes: Freitag 13:00 Uhr bis Montag 8:00 Mittwoch 13:00 Uhr bis Donnerstag 8:00 Uhr Feiertage vom Vortag 18:00 Uhr bis zum Folgetag 8:00 Uhr Suche Reinigungskraft in Wipfeld für 4 Std. pro Woche, 13,- Stundenlohn. Tel. 0151/16549655 Das lokale Portal von LINUS WITTICH. Mit einer Kleinanzeige zu Ihrem Glück. anzeigen.wittich.de www.localbook.de

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Wipfeld - 6 - Nr. 3 Damit die Heizung optimal arbeitet (djd-k). Doch in vielen Gebäuden in Deutschland arbeiten die Heizungsanlagen nicht effizient. Um für eine effiziente Wärmeverteilung in der Immobilie zu sorgen, sollte mann mithilfe eines hydraulischen Abgleichs alle Komponenten an den Verbrauchern und im Verteilsystem richtig einzustellen. Ein hydraulischer Abgleich ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn für die Heizungsoptimierung finanzielle Zuschüsse vom Staat im Rahmen des CO 2 -Minderungsprogramms in Anspruch genommen werden. Auch der vertraglich beauftragte Heizungsinstallateur muss gemäß Vergabe- und Vertragsordnung von Bauleistungen entsprechend der DIN 18380 die Komponenten einer Heizungsanlage richtig und passgenau aufeinander abstimmen. Unter www.techem.de gibt es passende Ansprechpartner für die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs in Mehrfamilienhäusern sowie für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz. Bienenwachs fürs Kinderbettchen (djd-k). Massivholzmöbel gelten grundsätzlich als unempfindlich und leicht zu reinigen. Damit dabei keine Schadstoffe in die Raumluft abgegeben werden, sollten die Pflegemittel nicht auf chemischen oder synthetischen Inhaltsstoffen, sondern auf natürlichen Rohstoffen basieren, wie beispielsweise das Bondex Bienenwachs. Es entspricht zudem der entsprechenden europäischen Produktnorm. Sie bescheinigt eine Sicherheit für Kinderspielzeug nach Trocknung des Anstriches. Die mit dem Bienenwachs gestrichenen Möbel und Spielzeuge sind speichelecht - das ist vor allem für Babys und Kleinkinder, die alles in den Mund nehmen, sehr wichtig. Mehr Informationen gibt es unter www.bondex.de, unter dem Menüpunkt Inspiration und auf Youtube.de gibt es ein praktisches Anschauungsvideo. Das lokale Nachrichten-Portal von LINUS WITTICH.

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