Jahrgang 41 Donnerstag, den 1. Februar 2018 Nummer 3 W W in und Ku Wipfelder Amtsblatt ZEHNTGRAFEN ZEHNTGRAFEN WEINWEG WEINWEG Amtlicher Teil Flurneuordnung Zeilitzheim 3 Gemeinde Kolitzheim, Landkreis Schweinfurt Gemeinde Frankenwinheim, Landkreis Schweinfurt und Stadt Volkach, Landkreis Kitzingen Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter ( 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 und Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG) Bekanntmachung und Ladung Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Zeilitzheim 3 gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen. Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken statt am: Montag, dem 23.04.2018, um 19:30 Uhr, Ort: Sportheim, Herlheimer Str. 1a, Kolitzheim Ortsteil Zeilitzheim. Tagesordnung 1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und des Wahlverfahrens 2. Neuwahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter 3. Allgemeine Aussprache Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Neuwahl des Vorstandes beteiligen. Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 6 festgesetzt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 12 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig. Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich ( 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Die amtliche Beglaubigung erteilt die Gemeinde gebührenfrei. Zu beachten ist jedoch, dass nach 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist. Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten. Würzburg, 17.01.2018 Sonja Röder Bürgerversammlung am Donnerstag, 1. März 2018 Am Donnerstag, 1. März 2018, findet um 19.00 Uhr im Saal des Sportheims des FC Wipfeld eine Bürgerversammlung statt (Art. 18 Bayerische Gemeindeordnung). Die Bürgerversammlung dient der Information der Gemeindebürger, der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat. 1. Jahresrückblick des 1. Bürgermeisters 2017 2. Geplante Maßnahmen 2018 3. Anträge und Anfragen zur Bürgerversammlung Anträge zur Bürgerversammlung sollen bis spätestens 23. Februar 2018 bei der Gemeinde eingereicht werden. Tobias Blesch 1. Bürgermeister
Wipfeld - 2 - Nr. 3 Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) seit dem 01.11.2015 die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf. A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit 58 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes widersprechen. B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Personen Sie können der Datenübermittlung gemäß 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit 42 Abs. 2 BMG widersprechen. C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen Sie können der Datenübermittlung gemäß 50 Abs. 1 BMG widersprechen. D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Sie können der Datenübermittlung gemäß 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit 50 Abs. 2 BMG widersprechen. E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Sie können der Datenübermittlung gemäß 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit 50 Abs. 3 BMG widersprechen. Anträge zur Errichtung dieser Übermittlungssperren können Sie im Meldeamt der VGem Schwanfeld, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld stellen. Terminvorschau 01.02. 19.00 Uhr Bürgermitwirkung im Rahmen des ELER- Antrags für den Ortskern Wipfeld (Sportheim) 05.02. 19.00 Uhr Vorbereitungstreffen zum Bürgerfest am 10. Juni 2018 (Rathaus) 10.02. 14:00 Uhr Närrische Vereinigung - Kinderfasching im Sportheim 16.02. 19:00 Uhr Weinbauverein Generalversammlung (Häckerstube Fischer) 23.02. 19:30 Uhr Literaturhaus - Wipfeld-Streiflichter aus einer langen Geschichte mit Dr. Hochholzer 23.02. Musikverein Jahreshauptversammlung 24.02. 19:30 Uhr Kabarett Inge & Rita, Antonia-Werr-Zentrum Theatersaal 25.02. Gesangverein Generalversammlung mit Neuwahlen 25.02. Ewige Anbetung 25.02. Neuwahlen Pfarrgemeinderat 01.03. 19:00 Uhr Bürgerversammlung im Sportheim Familienanzeigen! Teilen Sie es in Ihrer Heimat- und Bürgerzeitung mit einfach bequem ONLINE BUCHEN: www.wittich.de Bürgerversammlung am Donnerstag, 1. März 2018 Am Donnerstag, 1. März 2018, findet um 19.00 Uhr im Saal des Sportheims des FC Wipfeld eine Bürgerversammlung statt (Art. 18 Bayerische Gemeindeordnung). Die Bürgerversammlung dient der Information der Gemeindebürger, der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat. Anträge zur Bürgerversammlung sollen bis spätestens 23. Februar 2018 bei der Gemeinde eingereicht werden. Tobias Blesch 1. Bürgermeister Vorbereitungstreffen zum Bürgerfest am 10. Juni 2018 1100 Jahre Wipfeld Am Montag, 5. Februar 2018 um 19 Uhr findet im Bürgersaal des Rathauses ein Vorbereitungstreffen zum Bürgerfest 1100 Jahre Wipfeld am Sonntag 10. Juni 2018 statt. Die Vertreter der teilnehmenden Vereine sowie alle an der Mitwirkung und Teilnahme Interessierten sind hierzu herzlich eingeladen. Tobias Blesch 1. Bürgermeister Hinweise zur Hundehaltung in der Gemeinde Wipfeld Hundehaltung verpflichtet gegenüber dem Tier und auch gegenüber der Allgemeinheit. Frauchen und Herrchen müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Für ein vernünftiges Miteinander zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern ist es erforderlich, dass sich Hundebesitzer über bestehende gesetzliche Bestimmungen informieren. Alle Hundehalter sollten sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Tieren, aber auch gegenüber den anderen Mitmenschen bewusst sein und versuchen ihre Hunde entsprechend den nachgenannten Bestimmungen zu halten und so zu einem vernünftigen Miteinander zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern beitragen. Hundekot Um haufenweise Ärger zu vermeiden, ist der Hundehalter zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Hundekot verpflichtet. Die Gemeinde bietet als Service im Bereich der Mainlände Kotbeutel und Hundetoiletten an. Mit der Hundesteuer wird nicht gezielt die Entfernung von Hundekot finanziert. Sie ist keine Reinigungsgebühr. Nach 3 Abs. 2 Nr. b der Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und Wege ist es verboten, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen. Die Verunreinigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Immer wieder gehen auch von Bürgern und Landwirten Meldungen ein, über Verschmutzungen durch Hundekot auf den öffentlichen Straßen und Wegen, in den Grünanlagen im Gemeindebereich, auf Privatgrundstücken und auf den landwirtschaftlichen Grundstücken und Wiesen entlang von Feldwegen. Dies ist für die Nutzungsberechtigten und Grundstücksbesitzer unzumutbar. Im folgenden informieren wir sie über weitere Regeln zur Hundehaltung zur Beachtung: Jagdrecht Nach den jagdgesetzlichen Bestimmungen (Art.56 Abs.2 Nr.9 Bayer. Jagdgesetz) dürfen Hunde in einem Jagdrevier nicht unbeaufsichtigt frei laufen. Der Hund muss sich im tatsächlichen Einwirkungsbereich des Hundehalters bzw. der Aufsichtsperson befinden. Wenn sich Hunde außerhalb des Einwirkungsbereiches ihres Halters befinden, ist der Jagdschutzberechtigte (Jäger) befugt den Hund zu töten, wenn der Hund wildert. Ein Hund wildert dann, wenn er erkennbar dem Wild nachstellt und dieses gefährden könnte.
Wipfeld - 3 - Nr. 3 Naturschutz Während der Brut- und Setzzeiten (April - Juni) sollten Hunde in der freien Natur nur an der Leine ausgeführt werden. Dadurch kann vermieden werden, dass durch die Hunde Tiere bei der Jungenaufzucht und der Brut gestört oder gar Gelege zerstört werden. In Schutzgebieten müssen Sie Ihren Hund zwar nicht immer anleinen, aber Sie müssen verhindern, dass er in Gebüschen, Feldgehölzen, im Wald oder an den Ufern stehender oder fließender Gewässer wildlebende Tiere aufschreckt oder gar jagt. In Naturschutzgebieten hingegen ist das Anleinen Pflicht. Sicherheitsrecht Wenn von Hunden Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit ausgehen, können die Gemeinden allgemein durch Verordnungen oder im Einzelfall durch eine Anordnung die Hundehaltung regeln (z.b. Leinenzwang oder Maulkorb). Tierschutzrecht Nach der Tierschutz-Hundeverordnung ist einem Hund ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen. Lärmschutz Bitte denken Sie auch daran, dass viele Ihrer Mitmenschen Ruhe benötigen. Versuchen Sie, Ihren Hund so zu halten, dass niemand durch anhaltendes Bellen oder Heulen belästigt wird. Das bedeutet, dass Sie einen häufig bellenden oder heulenden Hund gegebenenfalls während der nächtlichen Ruhezeiten (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) in einem geschlossenen Raum unterbringen müssen. Tierseuchenrecht Sollte eine Tierseuche wie z.b. Tollwut, Geflügelpest oder Maulund Klauenseuche auftreten, so wird in einer Verordnung festgelegt, in welchen Bereichen Hunde nicht frei laufen dürfen. Futterflächen Hunde können in Einzelfällen Erreger über den Kot ausscheiden, die zum Verwerfen, bzw. zum Verenden bei Rindern führen können. Es handelt sich dabei u.a. um den Parasiten Neospora caninum. Bei Auftreten von Verwerfsfällen entstehen dem betroffenen Landwirt erhebliche wirtschaftliche Schäden. Hundekot auf Viehweiden und Futterflächen verursacht noch weitere Probleme. Mit Hundekot verunreinigtes Futter wird von den Rindern i.d.r. nicht gefressen. Da zusätzlich der Hundekot beim maschinellen Ernten und Mischen auch noch fein verteilt wird, werden größere Mengen von Futter verunreinigt. Da die Rinder die Futteraufnahme oft verweigern, wenn es mit Kot verunreinigt ist, muss der Landwirt unter Umständen zentnerweise Futter aus dem Futtertrog entfernen. Durch das kontrollierte Abkoten lassen des Hundes an geeigneten Stellen oder Absammeln des Hundekots und seine Entsorgung über die Mülltonne kann leicht vermieden werden, dass Hundekot in Futter für lebensmittelliefernde Tiere gelangt. Privatrechtliche Verbote Neben diesen gesetzlichen Bestimmungen können die Eigentümer von Grundstücken, wie z.b. einzelne Gemeinden oder Wohnungseigentümergemeinschaften privatrechtliche Verfügungen treffen. Durch das Aufstellen von Schildern wird dann in Parks oder auf Kinderspielplätzen festgelegt, dass Hunde nicht frei laufen dürfen oder auch, dass Hunde diese Grundstücke nicht betreten dürfen. Solche privatrechtlichen Verbote werden meist aus hygienischen Gründen ausgesprochen, um eine Verschmutzung der Grundstücke durch Hundekot zu verhindern. Öffnungszeiten Häckselplatz Der Häckselplatz ist im Februar an den Samstagen 03.02., 10.02., 17.02. und 24.02. jeweils von 13 bis 15 Uhr geöffnet. Öffentliche Bekanntmachung; Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2018 Gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl I S. 965) in der derzeit gültigen Fassung wird die Grundsteuer für das Jahr 2018 vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Grundsteuerbescheide 2018 in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2017 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid 2018 erhalten haben, im Kalenderjahr 2018 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für diese Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid 2018 zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2018 fällig. Bereits erfolgte Zahlungen werden auf die Steuerschuld angerechnet. Kleinbeträge werden wie folgt fällig: 1. am 15. August 2018 mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt. 2. am 15. Februar und 15. August 2018 zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt. Wurde die Zahlung der Grundsteuer in einem Jahresbetrag beantragt, ist die Grundsteuer am 1. Juli 2018 zur Zahlung fällig. Die Grundsteuerbescheide und die Begründung hierzu können bei der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Steueramt, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld, eingesehen werden. Treten gegenüber dem Vorjahr in der sachlichen und/oder in der persönlichen Steuerpflicht Änderungen ein, wird von Amts wegen nach Erlass des Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt ein neuer Grundsteuerbescheid zugestellt. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheides hat der Steuerschuldner zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen ( 29 GrStG) unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten. Diese öffentliche Bekanntmachung gilt am Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dem Tag der wirksamen Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben werden (siehe 2.) 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Würzburg, Postanschrift: Postfach 110265, 97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Gemeinde Wipfeld) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Würzburg, Postanschrift: Postfach 110265, 97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben.
Wipfeld - 4 - Nr. 3 Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Gemeinde Wipfeld) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet, zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Eine elektronische Widerspruchseinlegung (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Eine Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit dieser Steuerfestsetzung nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Abgabe nicht aufgehalten. Blesch 1. Bürgermeister Kindergarten Wipfeld (Tel. 09384/1481) E-Mail: kindergarten@wipfeld.de Literaturhaus Wipfeld geöffnet an Sonntagen von 14.00 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung (Tel. 09384/364) E-mail: kontakt@literaturhaus-wipfeld.de Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt: Donnerstag, 08.02.2018 Nichtamtlicher Teil FC Wipfeld Fußball Die Gemeinde Wipfeld trauert um Herrn Anton Heer der am 20. Januar 2018 im Alter von 88 Jahren verstorben ist. Anton Heer hat sich als 2. Bürgermeister in der Zeit von 1966 bis 1972 um das Wohl der Gemeinde und ihrer Bürger verdient gemacht. Die Gemeinde Wipfeld dankt ihm für sein vielfältiges Wirken in Wipfeld und wird ihm ein ehrenvolles Gedenken bewahren. Öffnungszeiten Tobias Blesch, 1. Bürgermeister Rathaus Wipfeld (Tel. 09384/364) Sprechzeiten des 1. Bürgermeisters Mittwoch:...17:00 18:30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung E-Mail: buergermeister@wipfeld.de Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld (Tel. 09384/97300) Montag, Dienstag, Freitag... 7:30 12:00 Uhr Montag...13:00 16:30 Uhr Donnerstag...14:00 18:00 Uhr Dienstag- und Freitagnachmittag... geschlossen Donnerstagvormittag... geschlossen Mittwoch ganztags... geschlossen E-Mail: poststelle@vg-schwanfeld.de Bauhof Wipfeld Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeiten der VG (Tel.: 09384/97300) und an den Wochenenden in dringenden Fällen über Tel. 09384/364 E-Mail: bauhof@wipfeld.de Mi, 31.01.18 So, 04.02.18 Korbball So, 18.02.18 So, 24.02.18 19.00 Uhr Trainingsauftakt in OE 15.00 Uhr SG Eisenh./Wipfeld Reichenberg in UE 10.25 Uhr Frauen 1 in Bergrheinfeld 18.00 Uhr Frauen 2 in Poppenhausen Turnhallenschlüssel Wir suchen immer noch den verlegten Turnhallenschlüssel. Bitte beim 1. Vorsitzenden melden. Schafkopf-Dorfmeisterschaft Mehr Dorfgemeinschaft erleben! Am Freitag, 9. März 2018, 19.00 Uhr, suchen wir den Schafkopf-Dorfmeister von Wipfeld. Alle Wipfelder und ehemaligen Wipfelder sind zu diesem Turnier eingeladen. Startgeld: 10. An Preisgeld werden 75% ausgezahlt Bitte die auswärtigen Wipfelder informieren. Eine Teilnehmerliste liegt im Sportheim aus. Infos beim 1. Vorsitzenden gez. Vorstandschaft Literaturhaus Wipfeld Freitag, 23.2.2018 Vortrag von Dr. Elmar Hochholzer Wipfeld - Streiflichter aus einer langen Geschichte Beginn 19.30 Uhr, Eintritt 5,00 Mikrozensus 2018 im Januar gestartet Auch im Jahr 2018 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund 60.000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Wohnsituation befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Im Jahr 2018 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt.
Wipfeld - 5 - Nr. 3 Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt. Der Mikrozensus 2018 enthält zudem noch Fragen zur Wohnsituation. Neben der Wohnfläche und dem Baualter der Wohnung werden unter anderem die Heizungsart und die Höhe der zu zahlenden Miete sowie die Nebenkosten erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund 60.000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1.000 Haushalte zu befragen. Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für bis zu vier aufeinander folgende Jahre. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Be-suche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden. Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2018 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. Café Klatsch Das etwas andere Café Öffnungszeiten jeden Donnerstag ab 14:00 Uhr Der Fahrdienst der Sozialstation St. Michael holt Sie auch gerne zuhause ab und bringt Sie wieder heim. Das Café Klatsch Team der Sozialstation St. Michael freut sich auf Ihr Kommen. Caritas Sozialstation Sankt Michael Bereich Sozialstation in Werneck Ambulante Alten- und Krankenpflege, Am Schloßpark 11, 97440 Werneck, Tel. 09722/7674, E-Mail: info@sanktmichael. com Unser Büro ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr besetzt. Tagespflege für Senioren in Zeuzleben Die Caritas Sozialstation bietet von Montag bis Sonntag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr eine Tagesbetreuung für Senioren an. Sprechstunde mit Herrn Buchholz nach Terminvereinbarung Tel. 09722/9440898. Adresse: Tagespflege Sankt Michael, Marktplatz 14, 97440 Werneck-Zeuzleben, E-Mail: tagespflege@sanktmichael. com Landratsamt Schweinfurt Nächste Bürgersprechstunde am 22. Februar 2018 Gesangverein Liederkranz Wipfeld Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen am Sonntag, den 25.02.2018 um 18.00 Uhr im Vereinszimmer Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totengedenken 2. Bericht der Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Bericht der Kassiererin 5. Bericht der Kassenrevisoren 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Bericht des Chorleiters 8. Ehrungen 9. Bildung des Wahlausschusses 10. Neuwahlen 11. Verschiedenes An alle Vereinsmitglieder ergeht herzliche Einladung. Die Vorstandschaft Berufliche Oberschule - Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Schweinfurt Die Anmeldungen für den Eintritt in die Fachoberschule und Berufsoberschule werden an der Beruflichen Oberschule Schweinfurt in der Zeit vom 26. Februar bis 09. März 2018 entgegen genommen. Informationen zur Anmeldung sind am Tag der offenen Tür - Samstag, 24.02.2018 von 10:00 bis 13:00 Uhr - oder auf der Internetseite http://www.fosbos-sw.de zu erhalten. Die nächste Bürgersprechstunde von Landrat Florian Töpper findet am Donnerstag, 22. Februar 2018, von 14 bis 16 Uhr in seinem Dienstzimmer im 3. Stock im Landratsamt Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt statt. Achtung: Der ursprünglich dafür vorgesehene Bürgersprechstunden-Termin am 21. Februar entfällt damit. Um den Ablauf der Sprechstunde besser koordinieren zu können, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich bis spätestens 13. Februar 2018. Dabei sollte bitte auch bereits kurz das zu besprechende Thema angegeben werden. Die Anmeldung ist möglich im Vorzimmer des Landrats unter Telefon 09721/55-601. Die darauffolgende Bürgersprechstunde findet dann voraussichtlich am Mittwoch, 21. März 2018, von 9 bis 11 Uhr statt Insgesamt über 5.000 Euro für Projekte in Sulzheim und Wipfeld Mit insgesamt 5250 Euro aus dem Kulturfonds fördert der Landkreis Schweinfurt Projekte in den Gemeinden Sulzheim und Wipfeld. 3300 Euro bewilligten die Mitglieder des Kreisausschusses für die Aufwertung des Gipsinformationszentrums (GIZ) in Sulzheim. Mit 1950 Euro bezuschusst der Landkreis ein Theaterprojekt der Bürgerbühne Wipfeld. Beide Beschlüsse waren einstimmig. Um kulturelle Projekte im Landkreis zu fördern, hatte der Kreisausschuss im Jahr 2015 eine Kulturförderrichtlinie verabschiedet. Demnach können Projekte, die zum Ausbau eines attraktiven Kulturangebotes für alle Landkreisbürger beitragen und überörtliche Bedeutung haben, mit bis zu zehn Prozent, maximal jedoch mit bis zu 5000 Euro, von Seiten des Landkreises bezuschusst werden. Über die jeweiligen Anträge berät der Kulturbeirat des Landkreises, welcher dann gegebenenfalls eine Empfehlung ausspricht. Die letztendliche Entscheidung, ob ein Projekt gefördert wird, trifft der Kreisausschuss.
Wipfeld - 6 - Nr. 3 In 2018 nun fördert der Landkreis die beiden genannten Projekte. Die Gemeinde Sulzheim möchte nach nunmehr zehn Jahren Bestand das GIZ aufwerten. Unter anderem ist geplant, die Ausstellungsobjekte zu verbessern, ein 3-D-Modell der Sulzheimer Gipshügel zu erstellen sowie am Gipsrundweg ein stilisiertes Merowingergrab nachzubauen. Das GIZ ist ein Museum, das die geologischen Vorkommen des Gipsgesteins am Nördlichen Steigerwaldrand verdeutlicht und zudem aufzeigt, wie Gips abgebaut wird, welche Verwendung er findet und welche naturräumlichen Ausprägungen er auf die Landschaft hat. Laut Gemeinde belaufen sich die Gesamtkosten des Projekts auf voraussichtlich 33.222 Euro. Die Bürgerbühne Wipfeld hatte die Förderung ihres Projekts (M)ein Stück Dorf beantragt. Das Theaterstück wird zusammen mit den Bürgern der Gemeinde Wipfeld entwickelt. Themen und Ideen aus einer Wipfelder Bürgerbefragung werden darin einfließen und gemeinsam mit den Bürgern umgesetzt. Bereits jetzt wirken rund 20 Bürger in den unterschiedlichen Bereichen wie Schauspiel, Kostüm, Bühnengestaltung und Textwerkstatt mit. Die Gemeinde Wipfeld unterstützt und fördert das Projekt ebenfalls und bindet es in das Programm anlässlich ihres 1100-jährigen Dorfjubiläums mit ein. Generell können Anträge auf Förderung nach der Kulturförderrichtlinie des Landkreises Schweinfurt immer bis zum 01.10. eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden. 2016 hatte der Landkreis sowohl das Theaterprojekt Fräulein Schmitt in Gerolzhofen als auch das Friedrich.Rückert.Poetikum in Oberlauringen gefördert. 2017 gab der Landkreis einen Zuschuss für das Wandeltheater Du musst dran glauben Luther, Echter und Gerolzhofen. Weitere Informationen zur Kulturförderrichtlinie des Landkreises Schweinfurt gibt es im Internet unter https://www.landkreisschweinfurt.de/kulturfoerderung.html oder per E-Mail an kultur@lrasw.de oder telefonisch unter 09721/55-688. Landkreis sucht Pflegeeltern Pflegeeltern übernehmen eine enorm verantwortungsvolle wie wichtige Aufgabe. Das Landratsamt Schweinfurt ist stets auf der Suche nach weiteren Bürgern, die sich bereit erklären, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen. Doch wie werde ich überhaupt Pflegeeltern? Welche Aufgaben kommen damit auf einen zu? Antworten und Erfahrungsberichte aus erster Hand gibt es für alle Interessierten am Mittwoch, 14. März, um 19 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Schweinfurt (Zugang über die Außentreppe). Doris Fery lebt im Landkreis Haßberge und ist selbst seit vielen Jahren Pflegemutter. Über ihre Erlebnisse und Erfahrungen hat Doris Fery ein Buch geschrieben, welches sie am 14. März vorstellen und daraus vorlesen wird. Das Buch ist im Herbst 2015 erschienen mit dem Titel Gesucht! Pflegefamilien: Vom ersten Gedanken, über die Umsetzung bis hin zur Selbstständigkeit des Pflegekindes. Was bewegt Menschen, ein Pflegkind in die eigene Familie aufzunehmen? Wie gestaltet sich der Alltag einer Pflegefamilie? Welche Höhen und Tiefen gibt es? Was sind die Voraussetzungen, um Pflegeeltern zu werden? Doris Fery geht in ihrem Buch auf all diese Fragen ein. Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes des Landratsamtes Schweinfurt ergänzen die Lesung mit fachlichen Informationen. Die Veranstaltung richtet sich an Interessierte, Pflegeeltern und pädagogische Fachkräfte. Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Info: Im Landkreis Schweinfurt leben derzeit etwa 140 Pflegekinder im Alter von 0 bis 18 Jahren. Familien, die Interesse an der Aufnahme eines Pflegekindes haben, melden sich bitte beim Pflegekinderdienst des Amtes für Jugend und Familie im Landkreis Schweinfurt bei Beate Gebauer unter Telefon 09721/55-444, Sibylle Grom unter 09721/55-425, Irene Memmel unter 09721/55-488 oder bei Anja Wollenhaupt unter Telefon 09721/55-760 oder per E-Mail an pflegekinderdienst@lrasw.de Online-Wohnraumbörse für anerkannte Flüchtlinge Weil anerkannte Asylbewerber meist nur sehr schwer und unter großen Mühen Wohnraum finden, hat der Landkreis Schweinfurt nun eine online-wohnraumbörse eingerichtet. Interessierte Vermieter können dort ab sofort ihre Mietangebote abgeben, die dann an die Wohnraumbörse der Diakonie Schweinfurt zwecks Vermittlung eines passenden Mieters weitergeleitet werden. Die Mietangebote werden dort geprüft und geeigneten Mietinteressenten vorgeschlagen. Wohnraumpaten begleiten die Mieter bei allen Fragen, die sich aus einem Mietverhältnis ergeben, wie z.b. Mülltrennung, richtiges Heizen und Lüften. Eine eigene Wohnung, eine dauerhafte Bleibe nach Abschluss des Asylverfahrens, ist ein wesentlicher Baustein für eine gelingende Integration, sagt Landrat Florian Töpper. Ich freue mich, dass der Landkreis Schweinfurt mit der Bereitstellung dieser Möglichkeit einen kleinen Beitrag dazu leisten kann. Die online-wohnraumbörse wird bei den Landkreisen, die daran Interesse bekundet haben, durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert. Der neue Seniorenwegweiser 2018 kompakt und voll mit wichtigen Informationen Welche Veränderungen ergeben sich für die pflegebedürftigen Menschen mit der Einführung der neuen Pflegegrade, gibt es für bestimmte Betroffene mehr Pflegegeld. Wo sind im Landkreis Nachbarschaftshilfen, warum sollte ich eine Vorsorgevollmacht haben und wie steht es mit der Palliativversorgung auf diese und viele weitere Fragen gibt die Neuauflage des Seniorenwegweisers des Landratsamtes Schweinfurt Antworten. Die Seniorenberatung des Landratsamtes Schweinfurt hat für unsere Bürger wieder ein umfassendes, verständliches wie hilfreiches Werk zusammengestellt, sagt Landrat Florian Töpper. Die Broschüre in einem handlichen DIN A5-Format mit insgesamt zehn Kapiteln bietet den Senioren, aber auch deren Angehörigen einen umfassenden Überblick über alle im Landkreis Schweinfurt relevanten und interessanten Angebote im Alter. Insgesamt 5000 Exemplare wird das Landratsamt im Landkreis verteilen, unter anderem an die Gemeinden, Hausärzte, Wohlfahrtsverbände und Krankenhäuser. Auch beim Pflegestützpunkt und der Seniorenberatungsstelle im Landratsamt liegen Exemplare aus. Dank der vielen Anzeigenpartner können wir den Seniorenwegweiser den Bürgern wieder kostenlos zur Verfügung stellen, berichtet Kilian Kaschkat, Leiter der Abteilung Gesundheit und Soziales im Landratsamt. Mit dem Seniorenwegweiser wird ein wichtiger Bestandteil des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Landkreises Schweinfurt auf den aktuellen Stand gebracht. Wegen den ständigen Veränderungen im Bereich Pflege und Alter, in den vergangenen Jahren vor allem auch durch den Bundesgesetzgeber, ist eine regelmäßige Fortschreibung des Ratgebers wichtig. Gesammelt und gebündelt wurden sämtliche Informationen im Amt für Soziales im Landratsamt Schweinfurt. Wir wollten ein möglichst umfassendes und selbstverständlich neutrales Werk über die Einrichtungen, Dienste und Angebote in unserem Landkreis, berichtet Werner Kaffer, Leiter des Amtes für Soziales. Wo es Seniorenbeiräte gibt, wird in der Broschüre ebenso aufgelistet, wie die Frage, welche Freistellungsmöglichkeiten es für Arbeitnehmer im Falle der Pflege eines Angehörigen gibt. Ganz bewusst wurden auch Themen wie Patientenverfügung und Testament mit aufgenommen. Es sind Themen, die niemand gerne anspricht, zu denen es aber meist sehr viele Fragen gibt, weiß Werner Kaffer.
Wipfeld - 7 - Nr. 3 Doch auch das letzte Kapitel in der Broschüre Aktiv im Alter war den Verantwortlichen wichtig: Altern bedeutet schließlich nicht immer nur pflegebedürftig zu sein, sondern viele sind im Alter sehr aktiv. Der Seniorenwegweiser steht auf der Internetseite des Landratsamtes Schweinfurt www.lrasw.de auch zum Download bereit; einfach auf der Startseite in der Suchmaske das Wort Seniorenwegweiser eingeben. Weitere Informationen und Hilfe erhalten die Bürger auch direkt bei der Seniorenberatungsstelle des Landratsamtes Schweinfurt unter Telefon 09721/ 55-469. Ärztlicher Notfalldienst Bereitschaftspraxis Schweinfurt, Ludwigstraße 1 in 97421 Schweinfurt (im Krankenhaus St. Josef) Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxis: Freitag...16.00-20.00 Uhr Samstag...09.00-20.00 Uhr Sonntag...09.00-20.00 Uhr Mittwoch...16.00-20.00 Uhr Feiertag...09.00-20.00 Uhr Zeiten des Bereitschaftsdienstes: Freitag...13:00 Uhr bis Montag 8:00 Mittwoch... 13:00 Uhr bis Donnerstag 8:00 Uhr Feiertage vom Vortag 18:00 Uhr bis zum Folgetag 8:00 Uhr In medizinisch dringenden Fällen ist die Bereitschaftsdienstzentrale unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar. Der Notarztdienst bleibt von den Änderungen des Bereitschaftsdienstes unberührt und ist weiterhin über dietelefonnummer 112 erreichbar. Impressum Wipfelder Amtsblatt Erscheinungsweise: jeweils donnerstags in den ungeraden Kalenderwochen Verteilung: an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes - Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Tel.: 09191/7232-0; www.wittich-forchheim.de - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Wipfeld, Tobias Blesch, Marktplatz 1, 97537 Wipfeld oder seine jeweilige Vertretung im Amt. - für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Peter Menne in LINUS WITTICH Medien KG. Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. kanal-türpe Gochsheim Notdienst Tag & Nacht 7x in der Region 09721 / 76 21-0 www.kanaltuerpe.de Versuchen Sie es doch mal mit einer Anzeige. info@kanaltuerpe.de Zahnärztlicher Notfalldienst 2165 Wipfelder Amtsblatt 03./04.02.2018 Axel Bartsch, Schultesstr. 15 Schweinfurt, Tel. 09721/24444 10./11.02.2018 Dr. med. dent. Sabrina Weth, Hauptstr. 57 Schwebheim, Tel. 09723/3111 12./13.02.2018 Tobias Wahler, Am Zeughaus 9-13 Schweinfurt, Tel. 09721/4747880 Sprechzeiten jeweils von 10.00-12.00 Uhr und von 18.00-19.00 Uhr - Anwesenheit in der Praxis In der übrigen Zeit besteht Rufbereitschaft. Kinderärztlicher Notfalldienst Seit dem 30.01.2017 ist der Bereitschaftsdienst neu geregelt: Er wird von der Kinder- und Jugendmedizinischen Bereitschaftspraxis Schweinfurt-Rhön angeboten, die im Leopoldina-Krankenhaus beheimatet ist (Robert-Koch-Straße 10). Die Bereitschaftspraxis arbeitet Montag, Dienstag und Donnerstag ab 19:30 Uhr, am Mittwoch und Freitag ab 16:00 Uhr und am Samstag, Sonn- und Feiertag sowie Faschingsdinestag, Heiligabend und Silvester ganztags bis zum Folgetag 8:00 Uhr. Es kooperieren niedergelassene Kinderärzte und die Kinderklinik des Leopoldina-Krankenhauses Schweinfurt. Kaufe Kiesäcker; zahle 3,00 pro m² plus Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Grundbuchamtskosten. Peter Zeißner, Obere Heide 12, Tel. 629 Kleinanzeigen Traueranzeigen Herzlichen Dank sagen wir allen, die mit uns Abschied nahmen von Josef Thaler * 20.10.1935 22.12.2017 Ihren Traumpartner finden mit einer Kleinanzeige. anzeigen.wittich.de und ihre Anteilnahme durch Wort, Schrift, Blumen und Geldspenden zum Ausdruck brachten. Unser besonderer Dank gilt Herrn Pfarrer Benkert für die würdige Gestaltung der Trauerfeier sowie all denen, die ihn auf seinem letzten Weg begleitet haben. Danke auch an den Weinbauverein, den Hubertusverein für die würdevollen Nachrufe sowie dem Musikverein für die musikalische Begleitung. Für alles ein herzliches Vergelt s Gott!. Rita Thaler Wipfeld, im Januar 2018 mit Kindern
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