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Transkript:

Jahrgang 42 Donnerstag, den 11. April 2019 Nummer 8 W W in und Ku Wipfelder Amtsblatt ZEHNTGRAFEN ZEHNTGRAFEN WEINWEG WEINWEG Foto: Gemeinde Wipfeld Allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Wipfeld ein Frohes Osterfest und schöne Feiertage. Tobias Blesch Erster Bürgermeister

Wipfeld - 2 - Nr. 8 Amtlicher Teil IInfomarkt SuedLink; Abschnitt E (Arnstein Großgartach)- Behördenund Öffentlichkeitsbeteiligung Die Unterlagen zum Abschnitt E nach 8 NABEG liegen vom 4. April bis zum 3. Mai 2019 in der Region sowie in Bonn öffentlich aus. Sie sind zudem in vollem Umfang online abrufbar. Die Öffentlichkeit hat bis zum 3. Juni 2019 die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern und Einwendungen zu erheben. Mit Beginn der öffentlichen Auslegung werden auch Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Hierzu zählen betroffene Kommunen, Fachbehörden und andere Netzbetreiber. Die Auslegungsorte und weitere Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekanntmachung: https://www.netzausbau.de/shareddocs/downloads/de/ Vorhaben/BBPlG/03/Bekanntmachung_NABEG8_E.pdf? blob=publicationfile https://www.netzausbau.de/leitungsvorhaben/bbplg/03/e/ de.html Eine Auslegungsstelle befindet sich in Würzburg Bundesnetzagentur, Beethovenstr. 5A, 97080 Würzburg (Mo-Mi 8-16 h, Do 8-17.30 h, Fr 8-13 h), barrierefreier Zugang möglich Erörterungstermin für den Landkreis Schweinfurt Nach der Beteiligungsphase findet ein Erörterungstermin statt, in dem die vorgebrachten Einwendungen thematisiert werden. Erst danach wird über den Verlauf des Trassenkorridors entschieden. Der Erörterungstermin für den Landkreis Schweinfurt findet am Dienstag, 07.05.2019 von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr in der Kulturhalle Grafenrheinfeld Hermasweg 1a, 97506 Grafenrheinfeld statt. Öffentliche Bekanntmachung; Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2019 Gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl I S. 965) in der derzeit gültigen Fassung wird die Grundsteuer für das Jahr 2019 vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Grundsteuerbescheide 2019 in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2018 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid 2019 erhalten haben, im Kalenderjahr 2019 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für diese Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid 2019 zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2019 fällig. Bereits erfolgte Zahlungen werden auf die Steuerschuld angerechnet. Kleinbeträge werden wie folgt fällig: 1. am 15. August 2019 mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt. 2. am 15. Februar und 15. August 2019 zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt. Wurde die Zahlung der Grundsteuer in einem Jahresbetrag beantragt, ist die Grundsteuer am 1. Juli 2019 zur Zahlung fällig. Die Grundsteuerbescheide und die Begründung hierzu können bei der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Steueramt, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld, eingesehen werden. Treten gegenüber dem Vorjahr in der sachlichen und/oder in der persönlichen Steuerpflicht Änderungen ein, wird von Amts wegen nach Erlass des Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt ein neuer Grundsteuerbescheid zugestellt. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheides hat der Steuerschuldner zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen ( 29 GrStG) unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten. Diese öffentliche Bekanntmachung gilt am Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dem Tag der wirksamen Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben werden (siehe 2.) 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Würzburg, Postanschrift: Postfach 110265, 97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Gemeinde Wipfeld) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.+

Wipfeld - 3 - Nr. 8 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Würzburg, Postanschrift: Postfach 110265, 97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Gemeinde Wipfeld) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet, zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Eine elektronische Widerspruchseinlegung (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Eine Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit dieser Steuerfestsetzung nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Abgabe nicht aufgehalten. Tobias Blesch 1. Bürgermeister Unser Dorf hat Zukunft 2019/2022 Vorbereitungstreffen am Montag, 15. April 2019 Am Montag, 15.4.2019 findet um 19 Uhr im Feuerwehrhaus das erste Vorbereitungstreffen für die Teilnahme am Dorfwettbewerb statt. Geplant werden sollen bei diesem Treffen einige Sofortmaßnahmen zur Verbesserung des Ortsbildes. Vielen Dank für die ersten positiven Rückmeldungen und Angebote zur Unterstützung. Wer hat noch Interesse? Der Gemeinderat hat die Teilnahme am Dorfwettbewerb 2019/2022 Unser Dorf hat Zukunft beschlossen. Nach der positiven Bilanz des Ortsjubiläums mit vielen Initiativen und Aktionen in der Dorfgemeinschaft soll der Schwung für eine möglichst erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb genutzt werden. Aus dem Gemeinderat gehören der Arbeitsgruppe Maria Lindner, Nicole Weidinger, Barbara Wiederer und Michael Gröger an. Weitere Unterstützer aus den Vereinen und der Bürgerschaft sollen nun für die Organisation gewonnen werden. Ausführliche Informationen enthält die Internetseite der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) unter www.lwg.bayern.de/dorfwettbewerb/ 2019 steht bereits die Teilnahme auf Kreisebene an. Wer möchte sich hier tatkräftig mit einbringen? Alle daran Interessierten werden gebeten, sich bis spätestens Mitte April bei der Gemeinde zu melden (persönlich, telefonisch unter 09384 364 oder per E-Mail: gemeinde@wipfeld.de). Die wesentlichen Informationen zum Dorfwettbewerb enthält die Richtlinie zum 27. Wettbewerb 2019-2022 Unser Dorf hat Zukunft (Auszug) Abzurufen unter: https://www.verkuendung-bayern.de/amtsblatt/dokument/ allmbl-2018-17-1106-2/ Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 24.10.2018 Az.: L3-7375.1-1/94 In dem Zeitraum 2019-2022 wird der Bundeswettbewerb Unser Dorf hat Zukunft zum 27. Mal veranstaltet. Es ergeht nachstehende Richtlinie zur Teilnahme am Wettbewerb und dessen Durchführung: 1. Ziele des Wettbewerbs und Nutzen für die Dörfer Der bayerische Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft ist ein Wettbewerb für Menschen. Dabei werden besonders das Engagement der Bewohner und herausragende Ideen und Projekte zur zukunftsfähigen Entwicklung der Dörfer herausgestellt. Positive Beispiele sollen zur Nachahmung anregen. 1.1 Ziele Ziel ist es, die Menschen dazu zu bewegen, ihre Chancen zu erkennen und die Zukunft ihrer Dörfer aktiv in die eigenen Hände zu nehmen. Dazu sollen ehrenamtliches Engagement und erbrachte Eigenleistungen für den unmittelbaren Lebensraum, unter Berücksichtigung der Ausgangslage, gefördert werden. Der Wettbewerb geht dabei von der Unverwechselbarkeit eines jeden Dorfes aus. Entscheidend sind dabei sowohl das Erscheinungsbild von Dorf und Landschaft, als auch die örtliche Wirtschaftskraft. Die sozialen und kulturellen Aktivitäten der verschiedenen Bevölkerungsgruppen werden ebenso berücksichtigt wie der örtliche Beitrag zur Sicherung der ökologischen Ressourcen. Besondere Leistungen werden öffentlich mit Auszeichnungen geehrt. Freiwilligkeit & Eigeninitiative Der Dorfwettbewerb schafft Anreize für die Bürger, den gemeinsamen Lebensraum in eigener Verantwortung aktiv zu gestalten. Er motiviert die Menschen, selbst Hand anzulegen und bietet Ihnen hierfür Hilfe zur Selbsthilfe. Wir-Gefühl & positive Beispiele Der Dorfwettbewerb würdigt gemeinschaftliches Handeln und stellt das Erreichte als nachahmenswert heraus. Eigene Stärken & Perspektiven Der Dorfwettbewerb schärft das Bewusstsein für die Werte im eigenen Dorf und eröffnet Chancen für eine zukunftsorientierte Entwicklung der Lebensqualität. 1.2 Nutzen für die teilnehmenden Dörfer Die Teilnahme am Wettbewerb bietet nicht nur Chancen, sondern hat auch bleibenden Nutzen, wie zum Beispiel: gemeinsam Aktionen angehen, für zukunftsfähige Projekte Akzeptanz schaffen und sie in die Tat umsetzen (z. B. im Rahmen der Agenda 21, Biodiversitätsrichtlinie, Grünflächengestaltung etc.), die Unverwechselbarkeit des eigenen Dorfes erkennen, erhalten und entwickeln (z. B. im Rahmen einer Stärken- Schwächen-Analyse), soziales Engagement und Verantwortung für alle Generationen übernehmen (z. B. Neubürger in die Dorfgemeinschaft einbinden), Beratung erhalten und in die Dorfentwicklung einbeziehen (z. B. Hilfe bei Verbesserungsmaßnahmen für Haus, Hof und Garten), Wertschätzung durch Experten unterschiedlichster Fachrichtungen erfahren (z. B. im Rahmen der Ortsbegehung und im schriftlichen Abschlussbericht), Attraktivität und Bekanntheitsgrad des eigenen Dorfes steigern (z. B. für touristische Angebote), gemeinsam Erreichtes mit Anerkennung und Stolz pflegen (z. B. neue Netzwerke knüpfen und miteinander Feste feiern). Den am Wettbewerb beteiligten Gemeinden und Gemeindeteilen wird die Bildung eines Arbeitskreises empfohlen, der die notwendigen Vorbereitungen trifft. Diesem Ausschuss sollten neben Personen, die am Wettbewerb besonders interessiert sind, auch Sachkundige aus den Bereichen, die beurteilt und bewertet werden, angehören. Das Bewertungsschema umfasst folgende fünf Themenbereiche: Entwicklungskonzepte - wirtschaftliche Initiativen Soziale und kulturelle Aktivitäten Baugestaltung und -entwicklung Grüngestaltung und -entwicklung Dorf in der Landschaft Tobias Blesch Erster Bürgermeister

Wipfeld - 4 - Nr. 8 Jugendtreffinfoabend mit der Kommunalen Jugendarbeit Einladung an alle interessierten Jugendlichen und Eltern: Jugendtreff in der ehemaligen Schule am Kirchberg. Am Mittwoch, 8. Mai 2019, findet um 19 Uhr in der ehemaligen Schule in den Räumen des künftigen Jugendtreffs ein Jugendtreffinfoabend mit einem Vertreter der Kommunalen Jugendarbeit vom Landratsamt Schweinfurt statt. Dazu sind vor allem alle Jugendlichen zwischen 15 und 22 Jahren eingeladen, die sich künftig im Jugendtreff in den Räumen der ehemaligen Schule am Kirchberg mit einbringen wollen. Auch Eltern, die sich bei der Organisation des Jugendtreffs mit einbringen wollen und Neueinsteiger sind herzlich willkommen. Ich freue mich auf eure zahlreiche Teilnahme. Für die Erstausstattung des Treffs werden Einrichtungsgegenstände wie Stühle, Tische, Schränke, Küchenmöbel und Sofas gesucht. Wer hat gut erhaltene Möbel abzugeben (Tel. 09384 364)? Tobias Blesch Erster Bürgermeister Nächste Problemmüllsammlung am Samstag, 13.04.2019 Termin: Samstag, 13.04.2019 Problemmüllsammlung von 14:00-14:45 Uhr am Feuerwehrgerätehaus Wipfeld Folgende gefährliche oder giftige Stoffe können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos bei der Problemmüllsammlung abgegeben werden: Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren Batterien und Akkus, z.b. Knopfzellen, Rundzellen, Akkugeräte Batterien können auch im Handel (d. h. in allen Geschäften, die auch Batterien verkaufen) zurückgegeben werden. Neue Autobatterien werden grundsätzlich nur bei Rückgabe eines verbrauchten Exemplares verkauft, ansonsten wird ein Pfand in Höhe von 7,50 fällig. Gartenchemikalien, z.b. Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Düngemittel Haushaltschemikalien, z.b. Reinigungsmittelreste Heimwerkerchemikalien, z.b. Pinselreiniger, Lacke (die noch nicht vollständig eingetrocknet sind), Säuren und Laugen Problemabfälle rund ums Auto, z.b. Autobatterien, Ölfilter Elektrokleingeräte bis zu einer Kantenlänge von 20 cm, z. B. Handys, Uhren, Thermostate u. ä.. Diese werden allerdings auch - ebenso wie größere Elektrogeräte - wie gewohnt bei der Sperrmüllsammlung abgeholt oder am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle kostenlos angenommen. quecksilberhaltige Schalter und Thermometer Spraydosen mit Resten Tierische und pflanzliche Fette und Öle können seit Einführung der Biomüllvergärung in die Biotonne gegeben werden. Flüssige Öle werden außerdem weiterhin bei der Problemmüllsammlung angenommen (zur Verwertung). Altes Motoröl wird nur gegen Gebühr angenommen, da nach wie vor das Altöl gegen Vorlage des Kassenbelegs oder beim Kauf von frischem Öl kostenlos im Handel zurückgegeben werden kann. Folgende Abfälle sind kein Problemmüll, sie können in die graue Restmülltonne gegeben werden: Altmedikamente Reste von Dispersionsfarben (z.b. übliche Wandfarben) leere Ölbehältnisse mit anhaftenden Mineralölresten ausgehärtete Farb-, Lack- und Kleberreste Leere Farbeimer (spachtelrein!) gehören zur Wertstoffsammlung. Leere PU-Schaumdosen werden an vielen Verkaufsstellen kostenlos zur Verwertung zurückgenommen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung (09721/ 55-546). Öffnungszeiten Rathaus Wipfeld (Tel. 09384/364) Sprechzeiten des 1. Bürgermeisters Mittwoch: 17:00-18:30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung E-Mail: buergermeister@wipfeld.de Die Sprechzeiten finden derzeit im Feuerwehrhaus statt Mainfähre Wipfeld Betriebszeiten Sommer 01.04. bis 30.10.2019 Montag bis Freitag... 06:00 bis 20:00 Uhr Samstag... 08:00 bis 20:00 Uhr Sonntag und Feiertag... 09:00 bis 20:00 Uhr Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld (Tel. 09384/97300) Montag, Dienstag, Freitag... 7:30-12:00 Uhr Montag...13:00-16:30 Uhr Donnerstag...14:00-18:00 Uhr Dienstag- und Freitagnachmittag... geschlossen Donnerstagvormittag... geschlossen Mittwoch ganztags... geschlossen E-Mail: poststelle@vg-schwanfeld.de Bauhof Wipfeld Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeiten der VG (Tel.: 09384/97300) und an den Wochenenden in dringenden Fällen über Tel. 09384/364 E-Mail: bauhof@wipfeld.de Kindergarten Wipfeld (Tel. 09384/1481) E-Mail: kindergarten@wipfeld.de Literaturhaus Wipfeld geöffnet an Sonntagen von 14.00-17.00 Uhr oder nach Vereinbarung (Tel. 09384/364) E-mail: kontakt@literaturhaus-wipfeld.de Redaktionsschlussvorverlegung Wegen des Feiertags Ostermontag muss der Redaktionsschluss für die Ausgabe in Kalenderwoche 17 auf Mittwoch, 17. April 2019 vorverlegt werden. Bitte reichen Sie spätestens bis zu diesem Termin Ihre Texte und bei der Annahmestelle ein. Später eingehende Beiträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Die Redaktion Nichtamtlicher Teil Weinbergsbegehungen 2019 Weinbauverein Wipfeld e.v. Weinbergsbegehungen 2019... Wipfeld den 22.03.2019 Sehr geehrte Winzerinnen und Winzer. In diesem Jahr können wir wieder Pflanzenschutz-Beratungen anbieten. Diese werden auf Antrag vom Weinbauverein durch Herrn Fachberater Wolfgang Patzwahl vom Weinbauring durchgeführt. Die Vereinsleitung bittet Sie an den Weinbergs-Begehungen und Pflanzenschutztreffen 2018 recht zahlreich teil zu nehmen.

Wipfeld - 5 - Nr. 8 Folgende Termine sind für Wipfeld festgelegt: Mittwoch, 15.05.2019 Mittwoch, 29.05.2019 Mittwoch, 12.06.2019 Mittwoch, 26.06.2019 Mittwoch, 10.07.2019 Mittwoch, 24.07.2019 Mittwoch, 07.08.2019 Beginn der Beratung ist jeweils pünktlich um 18.15 Uhr und dauert ca. 30 Minuten. Treffpunkt: Zehntgrafen-Laube Sollte sich eine Terminverschiebung ergeben, werden Sie rechtzeitig informiert. Die Beratung wird an den oben genannten Terminen auch in Eisenheim um 17.30 Uhr angeboten. Mit freundlichen Grüßen Rainer Thaler 1. Vorsitzender Demografischer Wandel und Jugendarbeit Jugendleiter*innen- Schulung des KJR Schweinfurt Immer wieder berichten die Medien über den Demografischen Wandel und darüber, dass sich die Altersstruktur unserer Bevölkerung verändert. Es gebe weniger junge und stattdessen immer mehr ältere Menschen, der Begriff der Verstädterung fällt. Aber wie steht es mit dem Demografischen Wandel im Landkreis Schweinfurt und welche Auswirkungen hat diese Entwicklung auf die Jugendarbeit? Mit diesem Thema beschäftigt sich eine neue Schulung des Kreisjugendrings Schweinfurt für Jugendleiter*innen und alle interessierten Akteure in der Jugendarbeit. Die Schulung findet statt am Samstag, den 11. Mai 2019 von 9 16 Uhr im Freiraum, kross Junge Kirche Schweinfurt, Friedrich-Ebert-Str. 26. Die Teilnehmenden werden nicht nur die neuesten Erkenntnisse zum Demografischen Wandel mit Bezug auf den Landkreis vermittelt bekommen, sondern auch genügend Raum für Reflexion und Diskussion zum Thema erhalten. Welche Entwicklungen und Erfahrungen sind im eigenen Verein/Verband spürbar? Wie kann man als Jugendleiter*in dem Ganzen entgegentreten und dabei das Interesse der Jugendlichen wecken? Wie können junge Menschen trotzdem integriert und aktiv bleiben, auch wenn sie nicht mehr vor Ort sind? Hierzu wird Regina Renner (Politikwissenschaftlerin Uni Würzburg, ehemalige Referentin für Jugendpolitik des BJR) mit der Gruppe verschiedene Lösungsmöglichkeiten erarbeiten. Weitere Infos und Anmeldung unter: Kreisjugendring Schweinfurt Tel: 09721 / 55-508 E-Mail: info@kjr-sw.de www.kjr-sw.de Kreisjugendring Schweinfurt Mit dem Kreisjugendring in den Klettergarten und auf die Rodelbahnen an der Wasserkuppe 12-14 Jahre 06.07.2019 Von Baum zu Baum schwingen, über wackelige Brücken klettern und Hindernisse, mit Klettergurt gesichert, in der Höhe an Seilen überqueren. In den Baumwipfeln mit anwachsendem Schwierigkeitsgrad sind anspruchsvolle Kletterelemente zu bewältigen. Herausforderungen meistern von Spaß bis Risiko, darum geht es! Am Nachmittag besuchen wir die verschiedenen Rodelbahnen an der Wasserkuppe und fliegen mit dem Hexenbesen durch den Wald. Kosten: 34 pro Person inkl. Busfahrt, Betreuung und Eintritt. Anmeldeschluss ist der 07.06.2019. Anmeldung und weitere Infos unter www.kjr-sw.de und 09721/55508 Mit dem Kreisjugendring an die Ostsee 11-15 Jahre 04.08. - 14.08.2019 Die mecklenburgische Ostseeküste von Boltenhagen über Wismar, die Insel Poel, Rerik, Kühlungsborn, Heiligendamm, Nienhagen und Warnemünde bis Graal-Müritz ist eine der beliebtesten Ferienregionen Deutschlands. Wasserratte, Sportskanone oder Chillen, hier ist für jeden etwas dabei! Mit verschiedenen Freizeitaktivitäten werden wir die Umgebung ausgiebig erkunden. Wohnen werden wir im Holthof. Ein Fachwerkhaus, umgeben von einem wunderbaren riesigen Garten mit altem Baumbestand, einer Streuobstwiese, Spielplatz und einem eingerichteten Bauwagen als Aufenthaltsort für Schietwetter. Dank einer bestens ausgerüsteten Küche, einem Grillplatz und einer Lagerfeuerstelle können wir uns selbstverpflegen. Selbstgekocht schmeckt ja bekanntlich am besten. Kosten: 490 pro Person inkl. Busfahrt, Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und Eintritte. Anmeldeschluss ist der 30.06.2019. Anmeldung und weitere Infos unter www.kjr-sw.de und 09721/55508 Sicherer Umgang mit sozialen Netzwerken Ein Workshop mit dem Kreisjugendring Schweinfurt am 04.05.2019 für Jugendliche von 12-16 Jahren YouTube, Instagram und Co. sind die neuen Medienplattformen überhaupt. Jeder Deutsche Jugendliche verbringt ca. 3 Stunden pro Tag in der virtuellen Welt. Das Angebot der Social- Media-Dienste wächst immer weiter und Jugendliche lieben es, Teil der Online-Communities zu sein. Chatten, liken, sharen und posten gehört mittlerweile zum Alltag dazu. Kommuniziert wird über Bilder, Videos, Sprachnachrichten und Musik. Doch ist diese neue Form der Unterhaltung völlig harmlos? Was muss ich bei meinen Privatsphären- und Kontoeinstellungen beachten? Wie sicher sind meine Daten im Netz? Was für Bilder soll ich posten und wie macht man eigentlich ein YouTube Video ohne dafür peinliche Kommentare zu ernten? Viele Fragen! Wir finden gemeinsam mit dem YouTuber und Startup Gründer André Braun von Fivee Media Antworten. Im Workshop wollen wir gemeinsam Social Media Plattformen entdecken, ausprobieren, Knowhow vermitteln und einfach ein bisschen talken. Es besteht außerdem während des Workshops die Möglichkeit eigene Accounts selbst zu bearbeiten und die entsprechenden Einstellungen anzupassen, die eigene Online-Identität zu suchen und sich Gedanken zu machen, was Andere über sie selbst herausfinden können. Ort: Räumlichkeiten vom Computer Club Schweinfurt Good- Byte e.v (Kulturhaus Stattbahnhof, Alte Bahnhofstraße 8-12, 97422 Schweinfurt), Kosten: 5 Anmeldung unter 09721/55508 oder info@kjr-sw.de, www.kjrsw.de Musikverein Wipfeld Neues Nachwuchsorchester mit Schwanfeld Jeder hat mal klein angefangen, das gilt für alle Disziplinen des Lebens. Seitdem der Musikverein vor über 50 Jahren als Jugendblasorchester gegründet wurde, haben viele junge und junggebliebene in unseren Reihen ein Instrument spielen gelernt und teilweise bis heute Freude daran. Musik ist schließlich gesellig, begleitet in allen Lagen des Lebens, fördert und fordert den Geist und macht Spaß- zusammen mehr als alleine. Umso mehr freut es uns, dass wir seit einigen Wochen ein neues Esemble in unseren Reihen begrüßen können. Zusammen mit den Jungmusikern aus Schwanfeld finden regelmäßige Proben und Aktivitäten statt, und bereits beim Schwanfelder Jubiläumskonzert am 14. April um 17:00 Uhr in der Turnhalle Schwanfeld gibt es eine erste Kostprobe, zu welcher herzliche Einladung ergeht. Neben der musikalischen Früherziehung, der Flötengruppe und dem Ausbildungszuschuss zum Instrumentalunterricht wird so eine Lücke geschlossen, und die Kinder haben Gelegenheit mit einfachen Stücken unter Gleichaltrigen das Zusammenspielen im Orchester zu lernen. Im Vordergrund

Wipfeld - 6 - Nr. 8 steht dabei der Spaß am Musizieren, und wer sich weit genug fühlt kann in die große Kapelle wechseln. Wir sind stolz, von der Früherziehung bis zur Ehemaligenkapelle alle Altersgruppen in unseren Reihen zu haben und wünschen der neuen Kapelle alles Gute! Interessierte Kinder und Eltern können jederzeit auf uns zukommen. Vor dem Start ins neue Ausbildungsjahr zum Schuljahreswechsel bieten wir nochmal die Möglichkeit zu einer Schnupperprobe. Einladung zur Mitgliederversammlung mit Neuwahlen Die Mitgliederversammlung mit Neuwahlen findet am Freitag, den 3. Mai um 19:00 Uhr in der Ankerstube statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung des 1. Vorsitzenden 2. Verlesen der Niederschrift der vergangenen Generalversammlung 3. Neuwahlen 4. Verschiedenes FC Wipfeld Fußball Fr, 12.04. 18.30 Uhr Herren SG 2 in Schleerieth So, 14.04. 13.00 Uhr Herren SG 2 in Dittelbrunn 15.00 Uhr Herren SG 1 in Theilheim Sa, 20.04. 14.00 Uhr Herren SG 2 in Stettbach 16.00 Uhr Herren SG 1 in Stettbach Mo, 22.04. 15.00 Uhr Herren SG 1 in Kützberg Do, 25.04. 18.30 Uhr Herren SG 2 - Altbessingen Neuwahlen Bei den Neuwahlen am letzten Freitag wurde folgende Vorstandschaft gewählt: 1. Vorsitzender Maximilian Brach 2. Vorsitzender Lukas Kirchner 3. Vorsitzender Bernd Schneider gez. Vorstandschaft Förderverein Wipfeld - Follina Es ergeht herzliche Einladung an alle Mitglieder, Eltern und Freunde des Vereins. Mit musikalischen Grüßen, Die Wipfelder Musikanten Für die Bürgerbegegnung in Follina nimmt Thomas Pabst unter Tel. 1459 oder 903200 die Anmeldungen entgegen. Wir bitten um zügige und zuverlässige Zusagen. Gez. Vorstandschaft Räucheraktion der Sportfischervereinigung! Fischliebhaber aufgepasst! Am Gründonnerstag, den 18.04.2019 können Sie wieder unsere frisch geräucherten Forellen genießen. Der Verkauf findet um 16.00 Uhr und 18.00 Uhr am Vereinsheim in der Obereisenheimer Straße statt. Vorbestellungen bitte aus organisatorischen Gründen bei Reichert Günther (Tel. 261). Allen Mitgliedern, Freunden und Einwohnern Wipfelds wünschen wir ein frohes Osterfest. gez. die Vorstandschaft Anmeldung zur Musikschule von Stadt und Landkreis Schweinfurt Angebote für Jung und Alt, von 2 bis 99 Jahren Anmeldezeitraum für das kommende Schuljahr ist Montag, 29. April bis Freitag, 07. Juni 2019. Neuinteressenten melden sich bis spätestens 7. Juni im Sekretariat der Musikschule Schultesstr. 17 an. Über die Homepage www.musikschule-schweinfurt.de ist die Anmeldung auch von daheim aus möglich. Unterrichtsorte sind in der Stadt Schweinfurt und fast allen Gemeinden im Landkreis. Auch Erwachsene können sich zum Instrumentalunterricht anmelden oder sich Ensembles anschließen. Tag der offenen Tür am Samstag, 04.05.2019 von 09.30 bis 13.00 Uhr in der Musikschule Schweinfurt, Schultesstr. 17 Weitere Informationen unter Tel. (0 97 21) 51-599, 51 6912 oder 51-698 oder www.musikschule-schweinfurt.de Spielend selbst gestalten. Familienanzeigen ONLINE BUCHEN: anzeigen.wittich.de Veranstaltung im Literaturhaus Wipfeld - Starke Frauen in der Literatur Nach der erfolgreichen Premiere im vergangenen Jahr veranstaltet die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises auch heuer wieder am Welttag des Buches einen Leseabend. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 23. April 2019, um 19 Uhr im Literaturhaus Wipfeld statt. Kommunalpolitikerinnen aus dem Landkreis Schweinfurt stellen Bücher von Autorinnen vor, die sie begeistert oder berührt haben. Gleichzeitig dient der Abend dem Austausch mit den Kommunalpolitikerinnen und dem Netzwerken. Außerdem haben die Gäste die Chance auf neuen, interessanten Lesestoff aufmerksam zu werden. Mit dieser Veranstaltung wird die Reihe Mehr Stolz, Ihr Frauen fortgeführt, die von der Gleichstellungsstelle des Landkreises Schweinfurt, den gemeindlichen Gleichstellungsbeauftragten und den Teilnehmerinnen des Mentoringprogramms des Helene-Weber-Kollegs aus dem Landkreis Schweinfurt konzipiert wurde. Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung per E-Mail an gleichstellung@lrasw.de oder telefonisch unter 09721/55-465 ist wünschenswert. Café Klatsch Das etwas andere Café Öffnungszeiten jeden Donnerstag ab 14:00 Uhr Der Fahrdienst der Sozialstation St. Michael holt Sie auch gerne zuhause ab und bringt Sie wieder heim. Das Café Klatsch Team der Sozialstation St. Michael freut sich auf Ihr Kommen. Caritas Sozialstation Sankt Michael Bereich Sozialstation in Werneck Ambulante Alten- und Krankenpflege, Am Schloßpark 11, 97440 Werneck, Tel. 09722/7674, E-Mail: info@sanktmichael. com Unser Büro ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr besetzt.

Wipfeld - 7 - Nr. 8 Tagespflege für Senioren in Zeuzleben Die Caritas Sozialstation bietet von Montag bis Sonntag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr eine Tagesbetreuung für Senioren an. Sprechstunde mit Herrn Buchholz nach Terminvereinbarung Tel. 09722/9440898. Adresse: Tagespflege Sankt Michael, Marktplatz 14, 97440 Werneck-Zeuzleben, E-Mail: tagespflege@sanktmichael.com Landratsamt Schweinfurt Änderung des Hausmüllabfuhrplans wegen Feiertage (Karfreitag und Ostermontag und Tag der Arbeit) Vollzug der Abfallgesetze und der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Schweinfurt; Änderung des Hausmüllabfuhrplanes; Aufgrund der bevorstehenden Feiertage (Karfreitag und Ostermontag und Tag der Arbeit) ändert sich der Wochentag, an dem die Müllabfuhr normalerweise erfolgt. Dies ist bereits im Abfallkalender berücksichtigt. (keine Änderung des bestehenden Abfuhrkalenders!) normaler Abfuhrtag: stattdessen Abfuhrtag (siehe Abfuhrkalender!): Montag, 15.04.2019 Samstag, 13.04.2019 (vorgefahren) Dienstag, 16.04.2019 Montag, 15.04.2019 (vorgefahren) Mittwoch, 17.04.2019 Dienstag, 16.04.2019 (vorgefahren) Donnerstag, 18.04.2019 Mittwoch, 17.04.2019 (vorgefahren) Freitag, 19.04.2019 Donnerstag, 18.04.2019 (vorgefahren) Montag, 22.04.2019 Dienstag, 23.04.2019 Dienstag, 23.04.2019 Mittwoch, 24.04.2019 Mittwoch, 24.04.2019 Donnerstag, 25.04.2019 Donnerstag, 25.04.2019 Freitag, 26.04.2019 Freitag, 26.04.2019 Samstag, 27.04.2019 Mittwoch, 01.05.2019 Donnerstag, 02.05.2019 Donnerstag, 02.05.2019 Freitag, 03.05.2019 Freitag, 03.05.2019 Samstag, 04.05.2019 Krötenwanderung - auch Amphibienschützer müssen geschützt werden - Appell an Verkehrsteilnehmer Jedes Frühjahr wieder begeben sich die Amphibienschützer in Wipfeld, Gochsheim, Reichmannshausen und Altenmünster auf gefährliche Mission. Sie helfen den mehreren tausend Amphibien über die stark befahrenen Straßen Kreisstraßen SW 3, SW 4, SW 22, SW 57 und SW 58. Durch die tatkräftige Unterstützung des Kreisbauhofs des Landkreises Schweinfurt wurde zunächst ein mobiler Amphibienschutzzaun aufgestellt und mit Eimern bestückt, in die die wandernden Amphibien fallen. Fördermöglichkeiten für private Baumaßnahmen im Ortskern Bauinteressierte in Ortskernen können zwei Förderungen im Landkreis Schweinfurt in Anspruch nehmen: Eine kostenlose Erstbauberatung und die Förderung von Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen. Beide Fördermöglichkeiten sind Bestandteil des landkreisweiten Innenentwicklungskonzepts, welches in Summe die qualitative Weiterentwicklung der Altortbereiche unterstützt. Wipfelder Fähre fährt auch Dank Unterstützung des Landkreises - Sommerfahrplan ab 1. April in Kraft Passend zum Start in den Frühling tritt bei der Wipfelder Fähre ab Montag 1. April auch wieder der Sommerfahrplan in Kraft. Sie ist somit täglich bis 20 Uhr in Betrieb. Ärztlicher Notfalldienst Foto: Gemeinde Wipfeld Dass die 1986 in Dienst gestellte Fähre, auch dank finanzieller Unterstützung des Landkreises, nach einer umfangreichen Sanierung nun technisch und optisch auf der Höhe der Zeit ist, davon überzeugte sich Landrat Florian Töpper gemeinsam mit Wipfelds Bürgermeister Tobias Blesch. Die Wipfelder Kindergartenkinder nutzten das herrliche Frühlingswetter gleich noch für einen kleinen Ausflug mit ihren Fahrrädern und Tretrollern. Bereitschaftspraxis Schweinfurt, Ludwigstraße 1 in 97421 Schweinfurt (im Krankenhaus St. Josef) Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxis: Freitag...16.00-20.00 Uhr Samstag...09.00-20.00 Uhr Sonntag...09.00-20.00 Uhr Mittwoch...16.00-20.00 Uhr Feiertag...09.00-20.00 Uhr

Wipfeld - 8 - Nr. 8 Zeiten des Bereitschaftsdienstes: Freitag 13:00 Uhr bis Montag 8:00 Mittwoch 13:00 Uhr bis Donnerstag 8:00 Uhr Feiertage vom Vortag 18:00 Uhr bis zum Folgetag 8:00 Uhr In medizinisch dringenden Fällen ist die Bereitschaftsdienstzentrale unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar. Der Notarztdienst bleibt von den Änderungen des Bereitschaftsdienstes unberührt und ist weiterhin über die Telefonnummer 112 erreichbar. Zahnärztlicher Notfalldienst 13.04./14.04.2019 Dr. Christine Diekmann-Kolbowski Elsa-Brändström-Str. 76 97422 Schweinfurt, Tel. 09721/3580 19.04./20.04.2019 Dr. med. dent. Jan Michael Bublak Breslaustr. 3, 97424 Schweinfurt, Tel: 09721/4758233 21.04.2019 Dr. med. dent6. Derysa Hendrich Lange Zehntstr. 20 97421 Schweinfurt, Tel: 09721/21815 Sprechzeiten jeweils von 10.00-12.00 Uhr und von 18.00-19.00 Uhr - Anwesenheit in der Praxis In der übrigen Zeit besteht Rufbereitschaft. Wir danken für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen frohe und erholsame Osterfeiertage. Kinderärztlicher Notfalldienst Seit dem 30.01.2017 ist der Bereitschaftsdienst neu geregelt: Er wird von der Kinder- und Jugendmedizinischen Bereitschaftspraxis Schweinfurt-Rhön angeboten, die im Leopoldina-Krankenhaus beheimatet ist (Robert-Koch-Straße 10). Die Bereitschaftspraxis arbeitet Montag, Dienstag und Donnerstag ab 19:30 Uhr, am Mittwoch und Freitag ab 16:00 Uhr und am Samstag, Sonn- und Feiertag sowie Faschingsdienstag, Heiligabend und Silvester ganztags bis zum Folgetag 8:00 Uhr. Es kooperieren niedergelassene Kinderärzte und die Kinderklinik des Leopoldina-Krankenhauses Schweinfurt. Impressum Wipfelder Amtsblatt Erscheinungsweise: jeweils donnerstags in den ungeraden Kalenderwochen Verteilung: an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes - Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Tel.: 09191/7232-0; www.wittich-forchheim.de - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Wipfeld, Tobias Blesch, Marktplatz 1, 97537 Wipfeld oder seine jeweilige Vertretung im Amt. - für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Peter Menne in LINUS WITTICH Medien KG. Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ihr Gebietsverkaufsleiter vor Ort Bernhard Wittig Mobil: 0175 5743875 Fax. 09524 302141 b.wittig@wittich-forchheim.de Ihr Verkaufsinnendienst Violetta Windisch Tel.: 09191 723256 Fax. 09191 723242 v.windisch@wittich-forchheim.de www.wittich.de

Wipfeld - 9 - Nr. 8 6 Rioja-Weine zum halben Preis 50% SPAREN Beliebtester RIOJA ROSÉ Geheimtipp GOLD Mundus Vini GOLD Berl, Wein Trophy GRATIS im Wert von 12,95 Ihr RIOJA PAKET beinhaltet: Faustino Tinto Crianz 2016 Kräftig, elegant und frisch. 7,95 Tobí Daimon Rosado 2018 Sommerlich und fruchtig. 7,95 Barriton Crianz 2015 Charmant, mit fruchtigem Finale. 12,95 Forlán Crianz 2016 Klassisch gute Rioj Crianz. 7,95 Lan Crianz 2015 Bestes Verhältnis Preis/Genuss. 8,95 El Cántico Crianz 2015 Weich und wunderbar aromatisch. 13,95 6 Flaschen + 2 Gläser 29, 90 6,64 /l statt 59,70 JETZT VERSANDKOSTENFREI BESTELLEN: vinos.de/weinvorteil 2019 Bester Fachhändler Spanien 2019 Schnelle Lieferung mit DHL in 1-2 Werktagen Top-Bewertungen 9,7/10 Punkte bei Trustpilot Umtauschgarantie ohne Wenn und Aber Sie erhalten 6 Weine aus der Rioj 0,75l/Fl. und zwei Gläser von Schott Zwiesel gratis dazu (UVP 12.95 ). Sollte ein Wein ausverkauft sein, behalten wir uns vor, Ihnen automatisch den Folgejahrgang oder einen mindestens gleich- oder höherwertigen Wein beizufügen. Den aktuellen Inhalt Ihres Pakets finden Sie unter www.vinos.de/weinvorteil. Dieses Angebot ist gültig, solange der Vorrat reicht. Versandkostenfrei innerhalb Deutschlands. Preise verstehen sich inklusive MwSt. Ihr Spanien-Wein-Spezialist Nr. 1: Wein & Vinos GmbH, Knesebeckstraße 86, 10623 Berlin, zertifizierter Bio-Fachhändler (DE-ÖKO-037) Telefon: 0800 31 50 60 8 (Mo-Fr 8-18 Uhr, S 10-15 Uhr) Artikelnummer: 27557 Online: vinos.de/weinvorteil

Wipfeld - 10 - Nr. 8 Mit Wissen gegen Parkinson Sonnenwärme ohne Grenzen (djd-mk). Eine Parkinson-Erkrankung ist nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für seine Angehörigen ein bedeutendes Thema. Denn sie möchten den Patienten so gut wie möglich unterstützen, sind aber oft unsicher, wie das am besten geht. Dazu kommt nicht selten Überforderung und der Konflikt mit eigenen Bedürfnissen und Ansprüchen. Fundierte Informationen über die Krankheit sowie Unterstützung von außen, zum Beispiel durch eine Selbsthilfegruppe für Angehörige, können dann Ängste nehmen und Perspektiven aufzeigen. Tipps für das Leben mit Parkinson, Links zur Arztund Selbsthilfegruppensuche, Checklisten und Buchtipps gibt es unter www.abbvie-care.de/ parkinson. Dort kann auch das Parkinson-Magazin Parkour kostenlos heruntergeladen werden, das es zudem als Online- Magazin gibt: www.abbvie-care. de/parkour. Gute Informationen sind für Patienten und ihre Angehörigen auch deshalb wichtig, weil die Versorgungssituation nicht immer optimal ist. (djd-mk). Eine solarthermische Anlage auf dem Dach fängt die stets verfügbare und immer kostenlose Energie der Sonne ein, der hauseigene Wärmespeicher sammelt sie und eine effektive Gebäudedämmung sorgt dafür, dass keine Wärme verloren geht. Dieses Sonnenhaus-Prinzip ist eine wahre Meisterleistung in Sachen Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Autarkie. Auch der Staat fördert den Einbau einer solarthermischen Anlage im Rahmen des sogenannten Marktanreizprogramms (MAP). Seit Januar 2018 gilt hier der Leitsatz Erst beantragen, dann beauftragen!, der Bauherr muss also vor Umsetzung der Baumaßnahmen den Antrag auf Förderung beim Staat stellen. Mehr Infos dazu gibt es unter www.sonnigeheizung. de, dem Verbraucherportal des Zusammenschlusses führender Solaranlagen-Hersteller sowie dem Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.v. (BDH) und dem Bundesverband Solarwirtschaft. Das lokale Nachrichten-Portal von LINUS WITTICH.

Wipfeld - 11 - Nr. 8 Ihre neue private Kleinanzeige schon ab 5,- 5-Zimmer-Wohnung in Musterhausen zu vermieten. 90 qm, Zentralheizung, Balkon, Dachterrasse, Kellerabteil. Einbauküche mit E-Geräten vorhanden. Garten, Garage und kleine Werkstatt. Miete 5,- EUR/qm, zzgl. NK. Tel. 01234/567890 *Muster mit 225 Zeichen und Zusatzoption Rahmen. Gehen Sie gleich auf www.wittich.de/objekt2165 und geben Sie diese dort online auf. Oder füllen Sie dieses Formular aus und schicken Sie es an uns. Bitte beachten: NICHT für Geschäftsanzeigen/Familienanzeigen (Danksagungen, Grüße usw.) Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie beim Ausfüllen der Felder, dass hinter jedem Wort, jeder Zahl, jedem Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum frei bleibt. Bis hierher für 5,- inkl. MwSt. drubig-photo/fotolia.com FRÜHLINGS- AKTION JETZT ANZEIGEN SCHALTEN! 3 +1 ANGEBOT * Ihr Gebietsverkaufsleiter vor Ort Bernhard Wittig Mobil: 0175 5743875 b.wittig@wittich-forchheim.de Telefon: (09191) 72 32-56 E-Mail: v.windisch@wittich-forchheim.de * 4 Anzeigen schalten und nur 3 bezahlen. Die Ausgaben sind je frei wählbar. (ausgeschlossen Oster- und Weihnachtsanzeigen) Angebot nicht kombinierbar mit bestehenden Aufträgen und nur bis zum 30.4.2019. Bis hierher für 10,- inkl. MwSt. Chiffre: Achtung! Für die Zusendung der Zuschriften fällt eine einmalige Gebühr von 5,- an. Anzeige mit Rahmen. Der Rahmen kostet 5,- zusätzlich. Bitte geben Sie Ihre genaue Anschrift an. Name / Vorname Straße / Hausnummer PLZ / Ort Wünschen Sie Bankeinzug, geben Sie Ihre Bankverbindung an oder legen Sie Ihrer Bestellung Bargeld bei. Bankeinzug Bargeld liegt bei SEPA-Lastschrift-Mandat Gläubiger-ID: DE1302600000116620 Ich/Wir ermächtige/n die LINUS WITTICH Medien KG, eine einmalige Zahlung in Höhe des aus obigem Auftrag resultierenden Gesamtbetrags von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von LINUS WITTICH Medien KG auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Hinweis: Ich kann/ wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstiut vereinbarten Bedingungen. IBAN DE Ihre hiermit übermittelten Daten werden nur zur Erfüllung des Auftrages verwendet und gem. den gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Ihre Anzeige ist auch über den Erscheinungstag hinaus in unserem Online-Portal zu finden. Datum Unterschrift Senden Sie alles an: LINUS WITTICH Medien KG, Kleinanzeigen - Postfach 223, 91292 Forchheim, Fax 09191 7232-30 oder online unter: www.wittich.de/objekt2165

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