Jahrgang 42 Donnerstag, den 25. April 2019 Nummer 9 W W in und Ku Wipfelder Amtsblatt ZEHNTGRAFEN ZEHNTGRAFEN WEINWEG WEINWEG Amtlicher Teil Bürgerserviceportal der VG Schwanfeld - Europawahl am 26. Mai 2019 Die Briefwahlunterlagen für die Europawahl am 26. Mai 2019 können wie gewohnt schriftlich unter Verwendung der bereits versandten Wahlbenachrichtungskarten beantragt werden. Daneben besteht auch die Mölichkeit einer Beantragung über das Bürgerserviceportal: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgschwanfeld sowie über Smartphone unter Verwendung des auf der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckten QR-Codes. Ihr Onlinezugang zum Bürgerbüro unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgschwanfeld Ab sofort ist das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld 24 Stunden/365 Tage im Jahr über ein Bürgerserviceportal erreichbar. Über das Portal haben Sie die Möglichkeit, bequem von zu Hause aus und ohne Aufsuchen der Verwaltung, Online-Verwaltungsdienstleistungen zu erledigen. Momentan stehen Ihnen folgende Dienstleistungen zur Verfügung: Beantragung von Meldebescheinigungen und Übermittlungssperren Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister Statusabfragen zum Personalausweis Umzugsmeldung innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Abmeldung ins Ausland Voranzeige einer Anmeldung Online Beantragung von Briefwahlunterlagen (nur bei Wahlen aktiv) Die Verwaltungsdienste sollen sukzessive erweitert werden. In der linken Navigationsleiste können Sie den jeweiligen Dienst anwählen, den Sie in Anspruch nehmen möchten. Für gebührenpflichtige Verwaltungsvorgänge stehen Ihnen zwei elektronische Zahlungsmethoden (SEPA-Lastschriftverfahren oder Giropay) zur Verfügung. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich für spätere Besuche online zur registrieren oder sich mittels der eingeschalteten Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises (eid) am Portal anzumelden. Haben Sie Fragen zur Nutzung des Bürgerservice-Portals oder benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare? Bitte kontaktieren Sie uns unter: Tel.: 09384/973033 oder E-Mail: josef.krimmel@vg-schwanfeld.de Tel.: 09384/97300 oder E-Mail: poststelle@vg-schwanfeld.de Wir helfen Ihnen gerne weiter. Wertstoff-Sammelstelle am Feuerwehrhaus Wipfeld Recycling lebt vom Mitmachen, deshalb: Bitte keinen Müll ablagern. Nur die vorhergesehenen Wertstoffe in die jeweiligen Container werfen. Kartons usw. unbedingt zerlegen. Keine Wertstoffe neben den Container stellen. Lärm vermeiden denken Sie an die Nachbarn und beachten Sie die Einwurfzeiten: Werktags von 7:00 bis 19:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen verboten! Bedenken Sie: Verstöße können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Container voll? Bitte verständigen Sie die Gemeindeverwaltung! Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld Tel. 09384 / 9730-0 Terminverschiebung - Feier zum Abschluss der Rathaussanierung am 30. Juni 2019 Auch wenn die Arbeiten im und am Rathaus gut vorankommen und bald abgeschlossen werden können wird der vorgesehene Eröffnungstermin am Sonntag 5. Mai 2019 in den Juni verschoben, damit dann zur offiziellen Wiedereröffnung auch alles wieder an seinem Platz ist. Bitte merken Sie sich als neuen Termin Sonntag, 30. Juni 2019 ab 11 Uhr vor. Alle Bürgerinnen und Bürger Wipfelds sind zur Eröffnung herzlich eingeladen! Tobias Blesch Erster Bürgermeister
Wipfeld - 2 - Nr. 9
Wipfeld - 3 - Nr. 9 Fördermöglichkeiten für private Baumaßnahmen im Ortskern Beratungsgutscheine und Förderung von Abriss- und Entsorgungskosten Im Rahmen der Innenortsentwicklung besteht die Möglichkeit für Bau- bzw. Umbauinteressierte eine kostenlose Beratung von ausgewählten Fachplanern zu erhalten.voraussetzung dafür ist die Lage des betreffenden Grundstücks innerhalb der Fördergebietsfestlegung gemäß der Markierung im abgedruckten Ortsplan. Plan hierzu siehe Seite 2 Außerdem besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eine Förderung der Abrisskosten aus dem Innenentwicklungskonzept des Landkreises zu erhalten. Sie können das ausführliche Innenentwicklungskonzept auf der Homepage der Gemeinde Wipfeld abrufen unter www.wipfeld.de Menüpunkt Bürgerservice Innenentwicklung oder Jugendtreffinfoabend mit der Kommunalen Jugendarbeit Einladung an alle interessierten Jugendlichen und Eltern: Jugendtreff in der ehemaligen Schule am Kirchberg. Am Mittwoch, 8. Mai 2019, findet um 19 Uhr in der ehemaligen Schule in den Räumen des künftigen Jugendtreffs ein Jugendtreffinfoabend mit einem Vertreter der Kommunalen Jugendarbeit vom Landratsamt Schweinfurt statt. Dazu sind vor allem alle Jugendlichen zwischen 15 und 22 Jahren eingeladen, die sich künftig im Jugendtreff in den Räumen der ehemaligen Schule am Kirchberg mit einbringen wollen. Auch Eltern, die sich bei der Organisation des Jugendtreffs mit einbringen wollen und Neueinsteiger sind herzlich willkommen. Ich freue mich auf eure zahlreiche Teilnahme. Für die Erstausstattung des Treffs werden Einrichtungsgegenstände wie Stühle, Tische, Schränke, Küchenmöbel und Sofas gesucht. Wer hat gut erhaltene Möbel abzugeben (Tel. 09384 364)? Tobias Blesch Erster Bürgermeister http://www.innenentwicklung-schweinfurter-land.de/ neu-innenentwicklungskonzept/ Den Antrag für die Erstbauberatung stellen Sie bei der Gemeinde Wipfeld. Dort wird gemäß den Förderrichtlinien die Förderfähigkeit überprüft. Wenn Ihr Antrag auf Beratung positiv bewertet wird, können Sie Ihren Beratungsarchitekten auswählen und einen Termin vereinbaren. Ein Beratungsgutschein hat einen Wert von bis zu 500 Euro (dies entspricht einem Beratungsumfang von bis zu 5 Stunden inkl. Innendienstarbeiten). Gegenstand der Bauberatungen kann sein: Gebäudesanierungen Baulücken und Nachverdichtungen (Anbau oder Neubau auf einem Grundstück) Abriss, Um- oder Neubau oder Freiflächengestaltung Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um eine Erstbauberatung handelt. Sollten im Anschluss Abrissmaßnahmen mit der Baumaßnahme verbunden sein, besteht die Möglichkeit eine Förderung der Abriss- und Entsorgungskosten zu erhalten. In Fällen in denen ein Erhalt der alten Bausubstanz nicht mehr möglich bzw. nicht mehr sinnvoll ist, können (Teil-) Abriss- und Entkernungskosten sowie damit verbundene Kosten für eine rechtmäßige Entsorgung gefördert werden. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 bei einem Fördersatz von 20 % auf die förderfähigen Nettokosten. Dringende Voraussetzung ist die Inanspruchnahme einer qualifizierten Bauberatung. Wenden Sie sich bei Interesse bitte zunächst an die Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld. Sie erhalten dort auch die Unterlagen zur Antragsstellung auf Erstbauberatung (auch zum Download unter www.wipfeld.de unter dem vorgenannten Menüpunkt). Darüber hinaus stehe ich Ihnen gerne auch persönlich zur Fragen der Innenentwicklung zur Verfügung. Tobias Blesch, 1. Bürgermeister Gemeinde Wipfeld Marktplatz 1 97537 Wipfeld Tel. 09384/364 buergermeister@wipfeld.de Öffentliche Bekanntmachung Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2019 Gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl I S. 965) in der derzeit gültigen Fassung wird die Grundsteuer für das Jahr 2019 vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Grundsteuerbescheide 2019 in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2018 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid 2019 erhalten haben, im Kalenderjahr 2019 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für diese Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid 2019 zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2019 fällig. Bereits erfolgte Zahlungen werden auf die Steuerschuld angerechnet. Kleinbeträge werden wie folgt fällig: 1. am 15. August 2019 mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt. 2. am 15. Februar und 15. August 2019 zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt. Wurde die Zahlung der Grundsteuer in einem Jahresbetrag beantragt, ist die Grundsteuer am 1. Juli 2019 zur Zahlung fällig. Die Grundsteuerbescheide und die Begründung hierzu können bei der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Steueramt, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld, eingesehen werden. Treten gegenüber dem Vorjahr in der sachlichen und/oder in der persönlichen Steuerpflicht Änderungen ein, wird von Amts wegen nach Erlass des Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt ein neuer Grundsteuerbescheid zugestellt. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheides hat der Steuerschuldner zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen ( 29 GrStG) unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten. Diese öffentliche Bekanntmachung gilt am Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dem Tag der wirksamen Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben werden (siehe 2.)
Wipfeld - 4 - Nr. 9 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Würzburg, Postanschrift: Postfach 110265, 97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Gemeinde Wipfeld) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Dienstag- und Freitagnachmittag... geschlossen Donnerstagvormittag... geschlossen Mittwoch ganztags... geschlossen E-Mail: poststelle@vg-schwanfeld.de Bauhof Wipfeld Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeiten der VG (Tel.: 09384/97300) und an den Wochenenden in dringenden Fällen über Tel. 09384/364 E-Mail: bauhof@wipfeld.de Kindergarten Wipfeld (Tel. 09384/1481) E-Mail: kindergarten@wipfeld.de Literaturhaus Wipfeld geöffnet an Sonntagen von 14.00 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung (Tel. 09384/364) E-mail: kontakt@literaturhaus-wipfeld.de 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Würzburg, Postanschrift: Postfach 110265, 97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Gemeinde Wipfeld) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet, zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Eine elektronische Widerspruchseinlegung (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Eine Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit dieser Steuerfestsetzung nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Abgabe nicht aufgehalten. Tobias Blesch 1. Bürgermeister Öffnungszeiten Rathaus Wipfeld (Tel. 09384/364) Sprechzeiten des 1. Bürgermeisters Mittwoch: 17:00 18:30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung E-Mail: buergermeister@wipfeld.de Die Sprechzeiten finden derzeit im Feuerwehrhaus statt Mainfähre Wipfeld Betriebszeiten Sommer 01.04. bis 30.10.2019 Montag bis Freitag... 06:00 bis 20:00 Uhr Samstag... 08:00 bis 20:00 Uhr Sonntag und Feiertag... 09:00 bis 20:00 Uhr Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld (Tel. 09384/97300) Montag, Dienstag, Freitag... 7:30 12:00 Uhr Montag... 13:00 16:30 Uhr Donnerstag... 14:00 18:00 Uhr Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt: Donnerstag, 02.05.2019 Nichtamtlicher Teil Maibaum 2019 Treffpunkt zum Holen um 14 Uhr am Feuerwehrhaus. Treffpunk zum Aufstellen für die Feuerwehrleute u m 17.45 Uhr am Feuerwehrhaus. Festbeginn am Marktplatz um 18.00 Uhr. Am Dienstag, den 30. April 2019 wird von der Feuerwehr Wipfeld um 18.00 Uhr der Maibaum am Marktplatz aufgestellt. Einzug und musikalische Umrahmung erfolgen durch den Musikverein Wipfeld. Lassen Sie sich eine Fränkische Bratwurst mit einem Schoppen Wipfelder Zehntgraf oder einem Bier schmecken. Wie bereits in den Vorjahren, wird der Maibaum auch heuer wieder zu Gunsten unserer Jugendfeuerwehr versteigert. An die gesamte Bevölkerung ergeht herzliche Einladung. Es freut sich auf Ihren Besuch Ihre Freiwillige Feuerwehr FC Wipfeld Fußball Do, 25.04. 18.30 Uhr Herren SG 2 Altbessingen in Wi Fr, 26.04. 18.00 Uhr Herren SG 1 Poppenh. In UE Sa, 04.05. 14.00 Uhr Herren SG 2 in Egenhausen 16.00 Uhr Herren SG 1 in Egenhausen So, 12.05. 13.00 Uhr Herren SG 2 Ettleb./Wern. in OE 15.00 Uhr Herren SG 1 Ettleb./Wern. in OE Fr, 26.04. 17.00 Uhr U 13/1 in SW (DJK) Sa, 27.04. 12.00 Uhr U 13/2 Altmainschorn Sa, 04.05. 13.00 Uhr U 13/2 in Waigolshausen 13.30 Uhr U 13/1 Dreiberg Kickers
Wipfeld - 5 - Nr. 9 Am 30. Mai findet die 47. Weinbergswanderung statt. Wir brauchen wieder dringend genügend Helferinnen und Helfer, damit das Fest entsprechend gelingen kann. Bitte mit der neuen Vorstandschaft oder mit Edmund Kestler Kontakt aufnehmen. Schon jetzt herzlichen Dank für jede mithelfende Hand. gez. Vorstandschaft Förderverein Wipfeld - Follina Für die Bürgerbegegnung in Follina nimmt Thomas Pabst unter Tel. 1459 oder 903200 die Anmeldungen entgegen. Wir bitten um zügige und zuverlässige Zusagen. gez. Vorstandschaft Literaturhaus Wipfeld Samstag, 04.05.2019 Vernissage Dr. Dorothee Wittmann-Klemm Tuschezeichnungen mein main Beginn 19.30 Uhr, musik. Umrahmung: Irma Vöhringer Dauer der Ausstellung bis 01.06.2019 Öffnungszeiten Sa., So. und Feiertage von 14-17 Uhr Musikverein 1967 Wipfeld e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung mit Neuwahlen Die Mitgliederversammlung mit Neuwahlen findet am Freitag, den 3. Mai um 19:00 Uhr in der Ankerstube statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung des 1. Vorsitzenden 2. Verlesen der Niederschrift der vergangenen Generalversammlung 3. Neuwahlen 4. Verschiedenes Es ergeht herzliche Einladung an alle Mitglieder, Eltern und Freunde des Vereins. Mit musikalischen Grüßen Die Wipfelder Musikanten 13. Autofreier Sonntag für Genießer am 19. Mai 2019 Entdecken Sie die Landschaft des Fränkischen Weinlands ganz aktiv und völlig ungestört vom motorisierten Verkehr! Am 19. Mai 2019 gehört beim 13. Autofreien Sonntag für Genießer das Fränkische Weinland den Radfahrern und Inlineskatern. 45 Kilometer ist der autofreie Kurs lang, der von den Weinbergen an der Volkacher Mainschleife zu den kulturellen Schätzen im Schweinfurter Land und wieder retour führt. Unterwegs lässt es sich wunderbar in den teilnehmenden Orten Pause machen: Die Gastronomen verwöhnen mit Köstlichkeiten, Kinder finden kurzweilige Unterhaltung und vielerorts begrüßt Musik die Radler und Inlineskater natürlich sind zu diesen kulinarischen und musikalischen Genüssen auch alle eingeladen, die es an diesem Tag lieber ganz ruhig angehen lassen wollen. Der Autofreie Sonntag findet von 10 bis 18 Uhr statt. Aus Sicherheitsgründen ist die Strecke von 9 bis 19 Uhr komplett für den Autoverkehr gesperrt. Für die schönsten Pausen unterwegs findet folgendes Programm in Wipfeld statt: Wo: An der Wipfelder Mainfähre, bei den Wirten im Ort, der Sportfischervereinigung Wipfeld und beim MainBäcker Heinrich Was: Wo: Was: An der Fähre: Weinstand Weingut Lother, Weinstand Weinbau Raab, Speisen und Getränke Imbiss Utzmann Am Vereinsheim (Obereisenheimer Straße 14): Die Sportfischervereinigung bietet Fisch und Lachsbrötchen, geräucherte Forellen und kalte Getränke an; Radlergrillteller in den Ankerstuben und bei schönem Wetter: Musik im Biergarten ab 15.00 Uhr mit Bernhard, Urbi u. Klaus Am Follinaplatz: Der MainBäcker Heinrich bietet direkt hinter der Bäckerei am idyllischen Mainufer fränkischen Blooz, Bistrokaffee, Bratwurst vom Grill und kühle Getränke Antonia-Werr-Zentrum im Kloster St. Ludwig Verkauf aus den Betrieben (Gärtnerei, Weberei, Schneiderei, Hauswirtschaft), Kirchenführungen in der besonderen und einmaligen Kirche im Beuroner Stil, Führungen durch die heilpädagogischtherapeutische Einrichtung, Steaks, Bratwurst, Crepes, kalte Getränke, Kaffee und hausgemachter Kuchen Mainschleifenshuttle - Fahrpläne Die Freizeitbuslinie Mainschleifen-Shuttle ist mit den Linien 105 und 106 von Freitag, 3. Mai bis Sonntag, 13. Oktober wieder zwischen der Mainschleife und dem Steigerwald on tour. Bis zum Sonntag, 13. Oktober verbindet das Mainschleifenshuttle an Freitagen, Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen 24 Orte. Die Strecke verläuft zwischen der Mainschleife und dem Steigerwald über drei Landkreisgrenzen hinweg! Zehn Gemeinden sind beteiligt. Volkach, Nordheim, Sommerach, Schwarzach, Eisenheim, Wipfeld, Kolitzheim, Frankenwinheim, Dingolshausen und Gerolzhofen setzen zur Mobilität der einheimischen Bevölkerung und Gäste auf die bewährte touristische Freizeitbuslinie! Im Detail bedeutet dies: Es gibt zwei Buslinien, die parallel zu einander verkehren. Die Mainschleife-Shuttle Linie 105 bedient die Gemeinden Volkach (mit Astheim, Escherndorf), Ober- und Untereisenheim, Wipfeld, Nordheim, Sommerach und Münsterschwarzach. Die Linie 106 bedient Volkach (mit Fahr, Gaibach, Obervolkach, Krautheim), Kolitzheim mit all seinen Ortsteilen, Frankenwinheim, Gerolzhofen und Dingolshausen. Die Busse fahren ihre jeweilige Tour immer im Kreis und treffen zeitgleich zum Umstieg in Volkach am Bahnhof ein. Busnutzer können somit ohne Probleme vom Steigerwald an die Mainschleife und umgekehrt ohne eigenes Auto fahren. Die Fahrpreise 2019 im Überblick: Tageskarte solo = 4,00, Tageskarte Plus = 8 (2 Erwachsene / 4 Kinder), Einzelfahrtkarte = 2,60, Kinderfahrkarte (unter 15 Jahren) = 1,30. Tickets sind jeweils im Bus beim Fahrer erhältlich. Der Fahrplan steht auch im Internet unter www.volkach.de zum herunterladen bereit. Weitere Informationen bietet die Broschüre Mainschleife mobil. Diese liegt kostenfrei bei allen beteiligten Gemeinden und bei der Touristinformation Volkacher Mainschleife (Marktplatz 1 / Volkach) aus. Telefonisch Auskünfte gibt es unter 09381 / 401 12. HINWEIS: Am Sonntag, 19. Mai 2019 ist aufgrund der Veranstaltung Autofreier Sonntag für Genießer im Fränkischen Weinland kein Shuttle-Betrieb möglich. Fahrplan Siehe Seite 6
Wipfeld Kirchplatz Kirchplatz -6- Nr. 9
Wipfeld - 7 - Nr. 9 Café Klatsch Das etwas andere Café Öffnungszeiten jeden Donnerstag ab 14:00 Uhr. Der Fahrdienst der Sozialstation St. Michael holt Sie auch gerne zuhause ab und bringt Sie wieder heim. Das Café Klatsch Team der Sozialstation St. Michael freut sich auf Ihr Kommen. Zeiten des Bereitschaftsdienstes: Freitag 13:00 Uhr bis Montag 8:00 Mittwoch 13:00 Uhr bis Donnerstag 8:00 Uhr Feiertage vom Vortag 18:00 Uhr bis zum Folgetag 8:00 Uhr In medizinisch dringenden Fällen ist die Bereitschaftsdienstzentrale unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar. Der Notarztdienst bleibt von den Änderungen des Bereitschaftsdienstes unberührt und ist weiterhin über dietelefonnummer 112 erreichbar. Caritas Sozialstation Sankt Michael Bereich Sozialstation in Werneck Ambulante Alten- und Krankenpflege, Am Schloßpark 11, 97440 Werneck, Tel. 09722/7674, E-Mail: info@sanktmichael.com Unser Büro ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr besetzt. Tagespflege für Senioren in Zeuzleben Die Caritas Sozialstation bietet von Montag bis Sonntag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr eine Tagesbetreuung für Senioren an. Sprechstunde mit Herrn Buchholz nach Terminvereinbarung Tel. 09722/9440898. Adresse: Tagespflege Sankt Michael, Marktplatz 14, 97440 Werneck-Zeuzleben, E-Mail: tagespflege@sanktmichael.com Landratsamt Schweinfurt Müllabfuhrtermin 1. Mai Keine Änderung des bestehenden Abfuhrkalenders Landkreis Schweinfurt. Aufgrund der bevorstehenden Feiertags (Tag der Arbeit) ändert sich die Müllabfuhr wie folgt: (keine Änderung des bestehenden Abfuhrkalenders!) Mittwoch 01.05.2019 Donnerstag 02.05.2019 Donnerstag 02.05.2019 Freitag 03.05.2019 Freitag 03.05.2019 Samstag 04.05.2019 Tagesseminar am 25. Mai zum Thema Pubertät und Medien Zahnärztlicher Notfalldienst 27.04./28.04.2019 Uwe Engert, Graben 21, 97421 Schweinfurt, Tel. 09721/185317 01.05.2019 Dr. med. dent. Gunther Papsthart, Bachstr. 7, 97453 Schonungen, Tel: 09721/59251 04.05./05.05.2019 Dr. Monika Ochs, Schönbornstr. 33 97440 Werneck, Tel. 09722/7450 Sprechzeiten jeweils von 10.00-12.00 Uhr und von 18.00-19.00 Uhr - Anwesenheit in der Praxis. In der übrigen Zeit besteht Rufbereitschaft. Impressum Wipfelder Amtsblatt Erscheinungsweise: jeweils donnerstags in den ungeraden Kalenderwochen Verteilung: an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes - Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Tel.: 09191/7232-0; www.wittich-forchheim.de - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Wipfeld, Tobias Blesch, Marktplatz 1, 97537 Wipfeld oder seine jeweilige Vertretung im Amt. - für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Peter Menne in LINUS WITTICH Medien KG. Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn die eigenen Kinder in die Pubertät kommen, fragen sich so manche Eltern, wie sie diese Zeit am besten durchstehen. Häufige Nörgeleien, Stimmungsschwankungen bis hin zu massiven Meinungsverschiedenheiten in puncto Schule, Ausgehzeiten, Klamotten etc. sorgen immer wieder für Konflikte innerhalb der Familien. In einem Tagesseminar am Samstag, 25. Mai 2019, von 9 bis 16 Uhr im Karl-Beck-Haus in Reichmannshausen gibt die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Schweinfurt hilfreiche Tipps und Infos rund um das Thema Pubertät und Medien. Ärztlicher Notfalldienst Bereitschaftspraxis Schweinfurt, Ludwigstraße 1 in 97421 Schweinfurt (im Krankenhaus St. Josef) Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxis: Freitag... 16.00-20.00 Uhr Samstag... 09.00-20.00 Uhr Sonntag... 09.00-20.00 Uhr Mittwoch... 16.00-20.00 Uhr Feiertag... 09.00-20.00 Uhr
Wipfeld - 8 - Nr. 9 - anzeige - Bauen & Wohnen Rund ums Tipps für die eigenen vier Wände (djd). Bei Altersgerecht Umbauen dürften die meisten zuerst an Barrierefreiheit und an Senioren denken. Dabei verbergen sich hinter dem gleichnamigen Förderprogramm Nummer 455 der KfW-Bank verschiedenste Fördermöglichkeiten - unter anderem für Hausbesitzer, die mit einer neuen Haustür den Einbruchschutz des Zuhauses verbessern. Mit dem Förderprogramm 430 Energieeffizient Sanieren gibt es zudem Fördermittel speziell für eine verbesserte Energieeffizienz. Mit guter Dämmung zur Förderung Der UD-Wert bezeichnet den Wärmedurchgangskoeffizienten von Fenstern und Türen. Einfach ausgedrückt, erkennen Fachleute an dem Wert, wie viel Wärme durch die Haustür nach außen verloren geht. Je geringer der Wert, umso besser ist die Wärmedämmung und damit die Energieeffizienz des Gebäudes. Auch bei Haustüren ist dieser Wert relevant, da bei einer nicht ausreichenden Isolierung über die große Türfläche viel Heizungswärme nach draußen abgestrahlt wird. Sanieren und kassieren Investitionen in Einbruchschutz und Energieeffizienz werden staatlich gefördert Insbesondere durch ältere Verglasungen, fehlende oder defekte Türdichtungen und Briefschlitze entweicht die Energie, erklärt Harald Bermes, Produktmanager für Aluminium-Haustüren bei Hörmann. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt für die Sanierung von Außentüren einen UD- Wert von maximal 1,8 W/(m² K) vor. Daher werden mit dem Förderprogramm Nr. 430 Energieeffizient Sanieren der KfW-Bank als Einzelmaßnahmen auch wärmegedämmte Haustüren gefördert. Voraussetzung ist, dass die Haustür mindestens einen UD-Wert von 1,3 W/(m² K) oder besser aufweist. Der Zuschuss beträgt zehn Prozent der Investition, entsprechend mindestens 300 Euro, maximal aber 5.000 Euro. Erhöhter Einbruchschutz für die eigene Sicherheit Ausschlaggebend für die Förderung im Rahmen des KfW-Programms Nr. 455 Altersgerecht Umbauen ist zusätzlich zum UD- Wert die Erhöhung des Einbruchschutzes. Je nachdem, wie lange ein Einbrecher benötigt und welches Werkzeug er verwendet, werden geprüfte Bauelemente in Widerstandsklassen RC (englisch: Resistance classes ) von RC 1N (geringer Widerstand) bis RC 6 (extrem hoher Widerstand) eingestuft. Für Eigenheime werden die Widerstandsklassen RC 2 und RC 3 empfohlen, eine Förderung ist ab Widerstandsklasse RC 2 möglich. Unter www.hoermann.de/tipps gibt es ausführliche Informationen zu Fördermöglichkeiten sowie viele Tipps rund ums Renovieren von Haustüren. Eine neue Haustür wertet das Zuhause optisch auf. Zugleich sind moderne Modelle älteren Türen in Sachen Wärmedämmung und Einbruchschutz deutlich überlegen. Foto: djd/hörmann Alles neu im Frühjahr Heizung Solar Pellets- und Holzkessel Gasinstallationen Wasser W. BERLET & SOHN Hauptstraße 94 97456 Dittelbrunn Tel. 0 97 21/4 25 92 Fax 0 97 21/4 65 32 Mobil 0171/4 81 39 84 E-Mail: berlet.heizung@t-online.de n Haustüren n Garagentore n Torantriebe Schausonntag jeden 1. Sonntag im Monat von 13-16.30 Uhr www.käfer-gochsheim.de Lindestr. 23 Gewerbegebiet Atzmann Gochsheim Tel. 0 97 21/ 76 34-0 Poppenhausen Maibacher Str. 2 09725-706401
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