AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE PETERSHAGEN/EGGERSDORF. Inhaltsverzeichnis. Beschlussprotokoll der Sitzung des Hauptausschusses. der Gemeindevertretung

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Transkript:

AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE PETERSHAGEN/EGGERSDORF PETERSHAGEN/EGGERSDORF DEN 04.06.2019 JAHRGANG 30 NR. 6/2019 Inhaltsverzeichnis Beschlussprotokoll der Sitzung des Hauptausschusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf vom 07.05.2019 - nicht öffentlicher Teil - S. 1 Beschlussprotokoll der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 16.05.2019 - öffentlicher Teil - S. 1 - nicht öffentlicher Teil - S. 3 Beschlussprotokoll der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 23.05.2019 (Fortsetzungssitzung) - nicht öffentlicher Teil - S. 4 Bekanntmachung des Beschlusses der Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Tasdorfer Straße/Mierwerder Weg, Änderungsbereich Sondergebiet Einzelhandel, OT Petershagen, Abwägungs- und Satzungsbeschluss S. 4 Aufstellung des Bebauungsplanes Friedhofstraße/ Birkeneck, OT Petershagen: Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Friedhofstraße/ Birkeneck gemäß 3 Abs. 2 BauGB S. 5 Bekanntmachung der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf 4. Änderung des Bebauungsplanes Bruchmühler Straße/ Lucasstraße, OT Petershagen, Aufstellungsbeschluss S. 6 Satzung zur Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf (Feuerwehrkostenersatzsatzung) S. 7 Hinweis auf die Veröffentlichung von Satzungen und sonstigen Bekanntmachungen des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (WSE) S. 9 Bekanntmachung des Endergebnisses der Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf am 26. Mai 2019 S. 9 Beschlussprotokoll der Sitzung des Hauptausschusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 07.05.2019 - nicht öffentlicher Teil - 05/58/01/2019 Der Hauptausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf beschließt, den Auftrag zur Beschaffung eines Elektrofahrzeuges an die Firma Automobilzentrum Nord GmbH aus Fürstenwalde/Spree zu vergeben. 05/58/02/2019 Der Hauptausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf beschließt, den Auftrag zur Vergabe der Möblierung der Horte an den Grundschulen der Gemeinde an die Firma Lehrmittelvertrieb Baerwolf aus Neuenhagen zu vergeben. Beschlussprotokoll der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf vom 16.05.2019 - öffentlicher Teil - 05/60/601/19 Eggersdorf beschließt die Publizistischen Grundsätze für durch die Gemeinde, gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde, veröffentlichte Medien.* 1 05/60/602/19 Eggersdorf beschließt, das Straßenbauvorhaben Stienitzallee im Ortsteil Petershagen erstmalige Herstellung der Fahrbahn und Entwässerung und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung an das Ende des Straßenbauprogrammes zu verschieben. 05/60/603/19 Eggersdorf beschließt, das Straßenbauvorhaben Rathausstraße in dem Abschnitt zwischen der Unionstraße *1 Die Publizistischen Grundsätze werden in der Juni-Ausgabe des Informationsblattes Das Doppeldorf sowie auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht und können im Rathaus eingesehen werden. 1

und der Wilhelm-Pieck-Straße im Ortsteil Petershagen erstmalige Herstellung der Fahrbahn und Entwässerung nach dem Projekt des Planungsbüros ARKUS Ingenieurbüro GmbH, Ernst-Thälmann-Straße 117, 15344 Strausberg und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung nach dem Projekt des Ingenieurbüros Schure & Menzel GmbH, Ingenieurbüro für Elektrotechnik, Am Weidendamm 11, 16259 Bad Freienwalde zu realisieren. 05/60/604/19 Eggersdorf beschließt, das Straßenbauvorhaben Unionstraße im Ortsteil Petershagen erstmalige Herstellung der Fahrbahn und Entwässerung nach dem Projekt des Planungsbüros ARKUS Ingenieurbüro GmbH, Ernst-Thälmann-Straße 117, 15344 Strausberg und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung nach dem Projekt des Ingenieurbüros Schure & Menzel GmbH, Ingenieurbüro für Elektrotechnik, Am Weidendamm 11, 16259 Bad Freienwalde zu realisieren. 05/60/605/19 Eggersdorf stimmt dem Übertragungsvertrag zwischen dem Verein Dorfsaal Petershagen/Eggersdorf e.v. und der Gemeinde zu und beschließt, den Dorfsaal in kommunales Eigentum zu übernehmen und für eine Nutzung als Kultur- und Veranstaltungsstätte wieder herzurichten. Die weitere Ausgestaltung der Sanierung ist der Gemeindevertretung nochmals vorzulegen, davon auszunehmen sind die Maßnahmen der bereits erteilten Baugenehmigung. 05/60/606/19 Eggersdorf beschließt, den haushaltsrechtlichen Sperrvermerk zur Kostenstelle 2810100 (Heimatpflege), Sachkonto 5318000, in einer Höhe von 150.000 aufzuheben, um die Planungen zur Sanierung des Dorfsaals fortzusetzen und die Umsetzung der Baugenehmigung zu ermöglichen. 1. Eggersdorf hat die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Tasdorfer Straße/ Mierwerder Weg, Änderungsbereich Sondergebiet Einzelhandel, OT Petershagen, geprüft sowie untereinander und gegeneinander abgewogen. Die Gemeindevertretung beschließt das Ergebnis der Abwägung entsprechend der Anlagen (Abwägungsprotokolle). 2. Eggersdorf beschließt auf der Grundlage der 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. 3634) die 3. Änderung des Bebauungsplanes Tasdorfer Straße/Mierwerder Weg, Änderungsbereich Sondergebiet Einzelhandel, OT Petershagen, als Satzung. 3. Die Begründung der Satzung wird gebilligt. 4. Dem städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt. 5. Die Öffentlichkeit, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe zu unterrichten. 6. Der Beschluss über die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. 05/60/609/19 1. Eggersdorf hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß 05/60/607/19 Eggersdorf beschließt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 116.000 für die Ersatzbeschaffung eines Multicars für den Bauhof. 05/60/608/19 Eggersdorf beschließt, Geltungsbereich der des Bebauungsplanes Friedhofstraße/Birkeneck, OT Petershagen 2

4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 BauGB geprüft sowie untereinander und gegeneinander abgewogen. Die Gemeindevertretung beschließt das Ergebnis der Abwägung entsprechend der Anlage (Abwägungsprotokoll). 2. Eggersdorf bestätigt den Entwurf des Bebauungsplanes Friedhofstraße/Birkeneck, OT Petershagen, mit dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht und beschließt, diesen gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. 05/60/610/19 Eggersdorf beschließt, für den Bebauungsplan Bruchmühler Straße / Lucasstraße, OT Petershagen (rechtskräftig seit 02.07.2000), ein 4. Änderungsverfahren einzuleiten. 05/60/611/19 Eggersdorf beschließt die anliegende Verkehrsuntersuchung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf des Ingenieurbüros für Verkehrsanlagen und -systeme (IVAS) vom 07. Mai 2019 unter Berücksichtigung der in der Sitzung vorgebrachten Änderung. 05/60/612/19 Eggersdorf beschließt, den anliegenden Entwurf der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 16.05.2019 Feuerwehrkostenersatzsatzung - als gleichnamige Satzung zu bestätigen. Beschlussprotokoll der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 16.05.2019 - nicht öffentlicher Teil - 05/60/613/19 Eggersdorf beschließt, den Zuschlag für die Vergabe KH 19/02 Metallbauarbeiten (Außentüren) zum Neubau einer Sporthalle, Grundschulzentrum Petershagen, an die Firma MELI Metall + Licht GmbH, Karl-Weiss-Str. 1, 15366 Hoppegarten zu erteilen. 05/60/614/19 Eggersdorf beschließt, den Zuschlag für die Vergabe KH 19/01 Zimmerer-/Holzbau-, Tischler- und Klempnerarbeiten zum Neubau einer Sporthalle, Grundschulzentrum Petershagen, an die Fachfirma IHR Tischler GmbH & Co. KG Thomas Scheibe, Forstwolfersdorf Nr. 35, 07570 Harth-Pöllnitz zu erteilen. Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Bruchmühler Straße/Lucasstraße, OT Petershagen Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst die folgenden Flurstücke der Flur 2 der Gemarkung Petershagen: 1568, 174, 175, 154, 151, 152, 1962, 1961, 1960, 1610, 1611, 1609, 1608, 1607, 157, 2133, 1466, 1467 und 1621 (Geltungsbereich siehe Anlage). Wesentliches Ziel der Änderung ist der Wegfall der Planstraße und die Sicherung der Erschließung einzelner Baufelder über Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sowie die Anpassung der zukünftigen Baufelder in Lage und Größe. Das Verfahren wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung gem. 2 Abs. 4 und 2 a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. 05/60/615/19 Eggersdorf beschließt, den Beschluss Nr. 5/47/507/2018 vom 21.06.2018 wie folgt zu ändern: Der Satz Der Beschluss erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde in das enteignete Flurstück als Eigentümerin eingewiesen wird. wird ersetzt durch den Satz Der Beschluss erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Enteignungsbehörde beim Grundbuchamt den Antrag auf Eigentumsumschreibung gestellt hat. 05/60/616/19* 2 Eggersdorf beschließt, im Rahmen der Erweiterung des Grundschulcampus Am Dorfanger in Petershagen einen Auftrag Projektsteuerungsleistungen zu vergeben. Die Festlegung konkreter Aufgabenstellungen sowie 3

die Verteilung des Budgets auf die Beteiligten erfolgt im Rahmen des Auftragsumfangs entsprechend des jeweiligen Bedarfs. Beschlussprotokoll der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf vom 23.05.2019 (Fortsetzungssitzung) nicht öffentlicher Teil - 05/60/617/19* 2 Eggersdorf beschließt weitere Schritte zur Vorgehensweise für das Bauvorhaben Erweiterung Grundschulzentrum Petershagen. *2 Beschluss wird in seinem wesentlichen Inhalt wiedergegeben. Bekanntmachung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf Bekanntmachung des Beschlusses der Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Tasdorfer Straße/Mierwerder Weg, Änderungsbereich Sondergebiet Einzelhandel, OT Petershagen, Abwägungs- und Satzungsbeschluss Eggersdorf hat am 16. Mai 2019 beschlossen (Beschluss Nr. 05/60/608/19): 1. Eggersdorf hat die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Tasdorfer Straße/Mierwerder Weg, Änderungsbereich Sondergebiet Einzelhandel, OT Petershagen, geprüft sowie untereinander und gegeneinander abgewogen. Die Gemeindevertretung beschließt das Ergebnis der Abwägung entsprechend der Anlagen (Abwägungsprotokolle). 2. Eggersdorf beschließt auf der Grundlage der 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) die 3. Änderung des Bebauungsplanes Tasdorfer Straße/Mierwerder Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Tasdorfer Straße/Mierwerder Weg, Änderungsbereich Sondergebiet Einzelhandel, OT Petershagen Weg, Änderungsbereich Sondergebiet Einzelhandel, OT Petershagen, als Satzung. 3. Die Begründung der Satzung wird gebilligt. 4. Dem städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt. 5. Die Öffentlichkeit, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe zu unterrichten. 6. Der Beschluss über die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Beschluss über die Satzung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Tasdorfer Straße/Mierwerder Weg, Änderungsbereich Sondergebiet Einzelhandel, OT Petershagen, wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der Bebauungsplan und seine Begründung werden auf Dauer im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Am Markt 8, Ortsteil Eggersdorf, während der Sprechzeiten zur Einsicht für jede und jeden bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. 4

Die Sprechzeiten sind dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie donnerstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Es wird gemäß 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass die im Folgenden genannte Punkte unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind: eine beachtliche Verletzung der in 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 2a BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf, beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach 39 bis 42 BauGB und auf die Vorschrift des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen. Petershagen/Eggersdorf, den 20. Mai 2019 Marco Rutter Bürgermeister Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Informationen erfolgt im Zeitraum vom: 12. Juni 2019 bis einschließlich 19. Juli 2019 im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Am Markt 8 (1. Etage) im OT Eggersdorf während folgender Zeiten aus: montags, mittwochs, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Während der Auslegungsfrist kann jede und jeder Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Friedhofstraße/ Birkeneck schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Friedhofstraße/Birkeneck, die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Gutachten werden darüber hinaus im Internet unter www.doppeldorf.de gemäß 4a Abs. 4 BauGB bereitgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Aufstellung des Bebauungsplanes Friedhofstraße/Birkeneck, OT Petershagen Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Friedhofstraße/ Birkeneck gemäß 3 Abs. 2 BauGB Die Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf hat in öffentlicher Sitzung am 16. Mai 2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Friedhofstraße/Birkeneck, OT Petershagen, mit dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht bestätigt und beschlossen, diesen gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen (Beschluss Nr. 05/60/609/19). Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Friedhofstraße /Birkeneck und dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie der nach Umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen Folgende Arten umweltrelevanter Informationen zu den in 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar: Biotope / Arten Biotopflächenverluste durch Oberflächenversiegelungen, mangels Flächenpotenzial im Plangebiet nur teilweise durch neue, gleichwertige Biotopflächen ausgleichbar, mögliche Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope durch Baumfällungen im Randbereich der öffentlichen Verkehrsflächen, Nisten von vier europäisch geschützten Vogelarten, Erhalt und weitere Ansiedlungen durch Schutzmaßnahmen auf den Grundstücken, Mögliches Ausbleiben einer Art (Zilpzalp) durch Um- 5

AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE PETERSHAGEN/EGGERSDORF vom 03.06.2019/JAHRGANG 30 NR. 6/2019 Landesamt für Umwelt, Stellungnahme zum Vorentwurf, Mai 2018 (Immissionsschutz, Wasserwirtschaft), Landkreis Märkisch-Oderland, Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme zum Vorentwurf, Mai 2018 (Hinweise zum Artenschutz) Landkreis Märkisch-Oderland, Untere Wasserbehörde, Stellungnahme zum Vorentwurf, Mai 2018 Petershagen/Eggersdorf, den 20. Mai 2019 Marco Rutter Bürgermeister Geltungsbereich der des Bebauungsplanes Friedhofstraße/Birkeneck, OT Petershagen nutzung, bei Erhalt der Altbaumbestände weitere Siedlung möglich Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen Boden Erhöhung der versiegelbaren Fläche durch Schaffung von Baurechten und Verkehrsflächen von 269 m² auf 4.057 m²; Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, vollständiger Ausgleich nicht möglich. Wasser Abnahme des Rückhaltevermögens von Niederschlägen und der Grundwasserneubildungsrate, geringe Auswirkungen durch Verbleib des Niederschlagswassers im Plangebiet und Versickerung über die belebte Bodenschicht, insgesamt kein erheblicher Eingriff in das Schutzgut Wasser. Bekanntmachung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf 4. Änderung des Bebauungsplanes Bruchmühler Straße/Lucasstraße, OT Petershagen, Aufstellungsbeschluss Eggersdorf hat in öffentlicher Sitzung am 16. Mai 2019 beschlossen, ein Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Bruchmühler Straße/Lucasstraße, OT Petershagen, einzuleiten. Die Änderung des Bebauungsplanes soll im Regelverfahren mit Umweltprüfung gemäß 2 Abs. 4 und 2 a Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen (Beschluss Nr. 05/60/610/19). Das Plangebiet befindet sich in Petershagen Nord. Es umfasst eine Teilfläche des Bebauungsplanes Bruchmühler Straße/Lucasstraße und wird durch die Bruchmühler Straße im Westen sowie die Oderstraße im Osten begrenzt. Die Flurstücke 2133, 1466 und 1467 grenzen an die Lucasstraße. Insgesamt umfasst der räumliche Klima und Lufthygiene Geringe lokalklimatisch entlastende Funktion des Plangebietes, keine erheblichen Auswirkungen durch Planung. Landschaftsbild / landschaftsbezogene Erholung Keine erheblichen Beeinträchtigungen des Landschafts- oder Ortsbildes bzw. der Erholungseignung Leben, Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen Keine erheblichen Beeinträchtigungen Folgende Gutachten, Fachplanungen und Stellungnahmen sind verfügbar und werden ausgelegt: Scharon, Jens: Faunistischer Fachbeitrag für das BPlangebiet Birkeneck, August 2018, 6 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Bruchmühler Straße/Lucasstraße, OT Petershagen

Geltungsbereich die folgenden Flurstücke der Flur 2 der Gemarkung Petershagen: 1568, 174, 175, 154, 151, 152, 1962, 1961, 1960, 1610, 1611, 1609, 1608, 1607, 157, 2133, 1466, 1467 und 1621 (s. Abb. Geltungsbereich). Wesentliches Ziel der Änderung ist der Wegfall der Planstraße und die Sicherung der Erschließung einzelner Baufelder über Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sowie die Anpassung der zukünftigen Baufelder in Lage und Größe. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Petershagen/Eggersdorf, den 20. Mai 2019 Marco Rutter Bürgermeister Satzung zur Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf (Feuerwehrkostenersatzsatzung) vom 16.Mai 2019 Auf der Grundlage 3 und 28 Abs. 2 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Bradenburg (BbgKVerf) vom 18.Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr.19], S. 286) zuletzt geändert durch Gesetz vom vom 18.Dezember 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 37], S.4) und 2 Abs. 1, 3 und 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand und Katastrophenschutzgesetz BbgBKG) vom 24. Mai 2008 (GVBl.I/08, [Nr.09], S. 197) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 2018 (GVBl.I/18, [Nr.12] hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf in ihrer Sitzung am 16.Mai 2019 folgende Satzung beschlossen: 1 Grundsatz Die Gemeinde Petershagen/Eggersdorf unterhält gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand und Katastrophenschutzgesetz BbgBkG) zur Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen bei Brandgefahren und bei anderen Gefahren in Not und Unglücksfällen eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Freiwillige Feuerwehr (nachfolgend Feuerwehr genannt). 2 Kostenersatz (1) Die Einsätze der Feuerwehr der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf sind im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung nach dem BbgBKG unentgeltlich, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist. (2) Zum Ersatz der durch Einsätze entstandenen Kosten ist der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf gemäß 45 BbgBKG gegenüber verpflichtet wer, 1. die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 2. ein Fahrzeug hält, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen ausgegangen ist, oder wer in sonstigen Fällen der Gefährdungshaftung verantwortlich ist, 3. als Transportunternehmer, Eigentümer, Besitzer oder sonstiger Nutzungsberechtigter verantwortlich ist, wenn die Gefahr oder der Schaden durch brennbare Flüssigkeiten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung oder durch besonders feuergefährliche Stoffe oder gefährliche Güter im Sinne der jeweils einschlägigen Gefahrgutverordnung oder des Wasserhaushaltsgesetzes entstanden ist, 4. als Veranstalter nach 34 Abs. 2 oder als Verpflichteter nach 35 BbgBKG verantwortlich ist 5. ein Tier hält, das geborgen oder gerettet worden ist, 6. Eigentümer, Besitzer oder sonstiger Nutzungsberechtigter eines Gebäudes ist, aus dem Wasser entfernt wurde 7. wider besseren Wissens oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr oder andere Hilfsorganisationen alarmiert hat oder 8. eine Brandmeldeanlage betreibt, wenn diese einen Fehlalarm ausgelöst hat. (3) Des Weiteren wird Kostenersatz für den Einsatz von Sonderlöschmitteln bei Bränden in Gewerbe und Industriebetrieben verlangt. (4) Erfüllt der Eigentümer, Besitzer oder Nutzungsberechtigte seine Verpflichtungen nach 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BbgBKG nicht oder nicht ordnungsgemäß, kann der Aufgabenträger auch den Ersatz der Kosten für die Beschaffung, Installation, Erprobung und die Unterhaltung von technischen Ausrüstungsgegenständen und Materialien verlangen, soweit dies zur Gefahrenabwehr bei Schadensereignissen in dieser Anlage dient. 7

Anlage 1 Kostentarif zur Satzung über den Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf Nr. 1. Stundensätze Personal Einsatzkraft Feuerwehr Kostenersatz/je Einsatzminute 1.1 Je Einsatzkraft der Feuerwehr 0,32 2. Stundensätze der Fahrzeuge Nr. Fahrzeug Standort Kostenersatz/je Einsatzminute 2.1 Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 Petershagen 0,20 2.2 Tanklöschfahrzeug 4000 AT Petershagen 0,38 2.3 Rüstfahrzeug Petershagen 0,50 2.4 Mannschaftstransportwagen Petershagen 0,08 2.5 Anhänger Petershagen 0,48 2.6 Krad Petershagen 0,58 2.7 Löschgruppenfahrzeug LF 20/16 Eggersdorf 0,46 2.8 Tanklöschfahrzeug Eggersdorf 0,38 2.9 VRW Vorrüstwagen Eggersdorf 0,28 2.10 Mannschaftstransportwagen Eggersdorf 0,11 2.11 Rettungsboot Eggersdorf 0,18 2.12 Hubarbeitsbühne- nur f.ffw Eggersdorf (Bauhof) 0,22 3. Sonstiges 3.1 Lösch- und Verbrauchsmittel werden nach dem Entsorgungs- und Wiederbeschaffungspreis berechnet 3.2 Fehlalarm durch Brandmeldeanlagen Pro Einsatz 200,00 EUR 3.3 Böswillige oder missbräuchliche Alarmierung Pro Einsatz 500,00 EUR Darüber hinaus sind die Kosten für Übungen des Aufgabenträgers, die einen Unfall in der betreffenden Anlage zum Gegenstand haben, zu erstatten. (5) Sind mehrere Personen zum Ersatz der Kosten verpflichtet, so haften diese als Gesamtschuldner. 3 Grundsätze der Berechnung des Kostenersatzes (1) Der Kostenersatz, der sich jeweils aus den Personal-, Fahrzeug-, Geräte und Sachkosten zusammensetzt, wird nach den in Abs. 2 bis Abs. 8 aufgestellten Grundsätzen berechnet. (2) Grundsätzlich kommen Kräfte und Mittel entsprechend der jeweiligen Alarm und Ausrückeordnung zum Einsatz. (3) Die Höhe des Kostenersatzes ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Kostentarif und richtet sich nach der Art und Anzahl der eingesetzten Einsatzkräfte, Fahrzeuge und Mittel der Feuerwehr, der Dauer der Inanspruchnahme und nach Art und Menge der verwendeten Materialien und Verbrauchsmittel sowie deren Entsorgungskosten. (4) In den Kostentarifsätzen der Einsatzfahrzeuge sind die Kosten der ständig mitgeführten Geräte und Ausrüstungen mit Ausnahme von Verbrauchsmitteln enthalten. (5) Soweit der Kostenersatz nach der zeitlichen Inanspruchnahme berechnet wird, gilt als Einsatzdauer die Zeit vom Verlassen des Feuerwehrgerätehauses bis zur Rückkehr ins Feuerwehrgerätehaus. Es erfolgt eine minutengenaue Abrechnung. Bei aufeinanderfolgenden Einsätzen kann die Einsatzbereitschaft während der Anfahrt zum nächsten Einsatzort hergestellt werden. (6) Bei Einsätzen, die eine besondere Reinigung der Fahrzeuge und Geräte erforderlich machen, wird diese Reinigungszeit zur Einsatzdauer hinzugerechnet. (7) Die Einsatzdauer bei Brandsicherheitswachen richtet sich nach dem Einsatzbericht des Einsatzleiters. (8) Bei kostenpflichtigen Einsätzen kann neben dem allgemeinen Kostenersatz nach Abs. 3 auch der Ersatz von besonderen, konkret einsatzbezogenen Kosten geltend gemacht werden. Hierzu zählen u.a. die Entsorgung kontaminierter Ausrüstung, Wiederbeschaffung von unbrauchbar gewordener Ausrüstung sowie die Kosten für die Beauftragung Dritter (z. Bsp. Entsorgungs oder Straßenreinigungsunternehmen). 4 Fälligkeit und Billigkeitsmaßnahmen (1) Der im Kostenbescheid ausgewiesene Betrag wird 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides zur Zahlung fällig. (2) Von dem Ersatz der Kosten kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn nach Lage des Einzelfalls eine unbillige Härte vorliegt oder ein besonderes öffentliches Interesse für den Verzicht besteht. 5 Inkrafttreten/Außerkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt damit die Satzung über den Kostenersatz und die Zahlung von Entgelten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf (Feuerwehrsatzung) vom 11. Mai 2006, in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 21. Februar 2013 außer Kraft. Petershagen/Eggersdorf, 17.Mai 2019 Marco Rutter Bürgermeister 8

Ausfertigungsvermerk Die Übereinstimmung des Wortlautes der vorstehenden Satzung zur Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf (Feuerwehrkostenersatzsatzung) vom 16. Mai 2019 mit dem Wortlaut der von Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf am 16.05.2019 beschlossenen Satzung wird bestätigt. Das Verfahren zum Erlass der Satzung wurde nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. 1. Zahl der Wahlberechtigten: 12.882 davon ohne Sperrvermerk W 10.484 davon mit Sperrvermerk W 2.398 2. Zahl der Wähler: 8.177 3. Zahl der abgegebenen gültigen : 23.846 4. Zahl der ungültigen Stimmzettel: 108 5. Insgesamt sind 28 Sitze zu vergeben. 6. Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen folgende gültige und Sitze: Name und Kurzbezeichnung des Wahlvorschlagsträgers gültige Sitze Petershagen/Eggersdorf, den 17.05.2019 Marco Rutter Bürgermeister Siegel 1 DIE LINKE (DIE LINKE) 3.357 4 2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 2.574 3 3 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 2.656 3 Bekanntmachungsanordnung Die Bekanntmachung der Satzung zur Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf (Feuerwehrkostenersatzsatzung) vom 16. Mai 2019 wird angeordnet. Sie ist im Amtsblatt für die Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf Nr. 06/2019 am 04.06.2019 zu vollziehen. Petershagen/Eggersdorf, den 17.05.2019 Marco Rutter Bürgermeister Siegel 5 Alternative für Deutschland (AfD) 3.264 4 6 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE/B90) 3.046 3 7 Freie Demokratische Partei (FDP) 1.461 2 15 Wählergruppe Team für Petershagen/Eggersdorf (TfPE) 1.917 2 16 Wählergruppe Petershagen-Eggersdorfer BürgerBündnis 3.097 4 (PEBB) 17 Freie Wähler-Vereinigung Petershagen/Eggersdorf e.v. (FWPE) 1.656 2 18 Einzelwahlvorschlag Neukirch 221 0 19 Wählergruppe WIR Gemeinsam für Petershagen/Eggersdorf (WIR) 597 1 Hinweis auf die Veröffentlichung von Satzungen und sonstigen Bekanntmachungen des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (WSE) Im Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland Nr. 4 vom 30.04.2019, wurde veröffentlicht: 10. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (10. Änderungssatzung) vom 20.03.2019 Bekanntmachung des Endergebnisses der Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf am 26. Mai 2019 Gemäß 50 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes mache ich das vom Wahlausschuss der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf in seiner Sitzung am 29. Mai 2019 festgestellte Ergebnis der Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf wie folgt bekannt: 7. Zahl der für jeden Bewerber abgegebenen gültigen, und Reihenfolge der Ersatzpersonen 1. Wahlvorschlag: DIE LINKE 1 Kraatz, Thomas 993 2 Dr. Bauer, Doris 546 3 Hofmann, Annelore 248 4 Hertel, Wilfried 284 5 Krischker, Peter 269 6 Trutt-Rössler, Sascha 476 7 Müller, Andreé 222 8 Gansel, Harald 74 9 Kindler, Siegfried 119 10 Burghardt, Jens 126 1 Kraatz, Thomas 993 2 Dr. Bauer, Doris 546 3 Trutt-Rössler, Sascha 476 4 Hertel, Wilfried 284 9

1 Krischker, Peter 269 2 Hofmann, Annelore 248 3 Müller, Andreè 222 4 Burghardt, Jens 126 5 Kindler, Siegfried 119 6 Gansel, Harald 74 2. Wahlvorschlag: Sozialdemokratische Partei Deutschlands 1 Kelm, Ronny 1.031 2 Dr. Kowalzik, Kerstin 947 3 Wienkoop, Leander 158 4 Sturm, Maik 122 5 Möhring, Hanswerner 82 6 Schwarz, Pascal 86 7 Teske, Thomas 148 1 Kelm, Ronny 1.031 2 Dr. Kowalzik, Kerstin 947 3 Wienkoop, Leander 158 1 Teske, Thomas 148 2 Sturm, Maik 122 3 Schwarz, Pascal 86 4 Möhring, Hanswerner 82 3. Wahlvorschlag: Christlich Demokratische Union 1 Marx, Wolfgang 673 2 Bendel, Uwe 359 3 Lasch, Wioletta-Maria 287 4 Jermis, Fabian 244 5 Hübner, Stefan 191 6 Frohloff, Anja 209 7 Lettow, Stefan 230 8 Fengler, Patrick 109 9 Koppitz, Robert 56 10 Höfler, Olaf 34 11 Hauser, Jens 151 12 Wirth, Klaus-Dieter 113 1 Marx, Wolfgang 673 2 Bendel, Uwe 359 3 Lasch, Wioletta-Maria 287 1 Jermis, Fabian 244 2 Lettow, Stefan 230 3 Frohloff, Anja 209 4 Hübner, Stefan 191 5 Hauser, Jens 151 6 Wirth, Klaus-Dieter 113 7 Fengler, Patrick 109 8 Koppitz, Robert 56 9 Höfler, Olaf 34 4. Wahlvorschlag: Alternative für Deutschland 1 Pravida, Mike 3.264 1 Pravida, Mike 3.264 Ersatzpersonen keine 5. Wahlvorschlag: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1 Rohrberg, Tobias 831 2 Hüttenrauch-Grötzsch, Katja 401 3 Nicklas, Symon 303 4 Hofmann, Jan 125 5 Trocha, René 627 6 Badalus, Heidrun 467 7 Fiedler, Irene 131 8 Haas, Rüdiger 161 1 Rohrberg, Tobias 831 2 Trocha, René 627 3 Badalus, Heidrun 467 10 1 Hüttenrauch-Grötzsch, Katja 401 2 Nicklas, Symon 303

1 Hüttenrauch-Grötzsch, Katja 401 2 Nicklas, Symon 303 3 Haas, Rüdiger 161 4 Fiedler, Irene 131 5 Hofmann, Jan 125 6. Wahlvorschlag: Freie Demokratische Partei 1 Badenius, Nicole 448 2 Bewer, Monique 438 3 Ewert, Gernot 283 4 Reckin, Stephan 178 5 Dr. Borsch, Robert 114 1 Badenius, Nicole 448 2 Bewer, Monique 438 1 Ewert, Gernot 283 2 Reckin, Stephan 178 3 Dr. Borsch, Robert 114 7. Wahlvorschlag: Wählergruppe Team für Petershagen/Eggersdorf 1 Paulat, Burkhard 753 2 Agsten, Heike 145 3 Gaens, Robert 152 4 Bartel, Horst 63 5 Kraus, Matthias 126 6 Rostock, Rene 211 7 Sedlak, Roman, 197 8 Hempel, Wolfgang 48 9 Scherpinski, Heiko 72 10 Ryborz, Alexander 74 11 Labsch, Harald 76 1 Paulat, Burkhard 753 2 Rostock, Rene 211 1 Sedlak, Roman, 197 2 Gaens, Robert 152 3 Agsten, Heike 145 4 Kraus, Matthias 126 5 Labsch, Harald 76 6 Ryborz, Alexander 74 7 Scherpinski, Heiko 72 8 Bartel, Horst 63 9 Hempel, Wolfgang 48 8. Wahlvorschlag: Wählergruppe Petershagen-Eggersdorfer BürgerBündnis 1 Lüders, Andreas 617 2 Löhl, Norbert 334 3 Wolf, René 169 4 Hauser, Monika 1.184 5 Schuchardt, Martin 434 6 Richter, Anne 264 7 Schröder, Christoph 95 1 Hauser, Monika 1.184 2 Lüders, Andreas 617 3 Schuchardt, Martin 434 4 Löhl, Norbert 334 1 Richter, Anne 264 2 Wolf, René 169 3 Schröder, Christoph 95 9. Wahlvorschlag: Freie Wähler-Vereinigung Petershagen/Eggersdorf 1 Herzog, Burkhard 537 2 Seyda, Günter 260 3 Michel, Thomas 144 4 Siewert, Olaf 270 5 Liefeldt, Steffi 143 6 Stotz-Meyer, Caroline 120 7 Wichert-Herzog, Susanne 131 8 Meyer, Gustav 51 1 Herzog, Burkhard 537 2 Siewert, Olaf 270 11

1 Herzog, Burkhard 537 2 Siewert, Olaf 270 1 Seyda, Günter 260 2 Michel, Thomas 144 3 Liefeldt, Steffi 143 4 Wichert-Herzog, Susanne 131 5 Stotz-Meyer, Caroline 120 6 Meyer, Gustav 51 10. Wahlvorschlag: Einzelwahlvorschlag Neukirch 1 Neukirch, Mike 221 1./../. Ersatzpersonen keine 11. Wahlvorschlag: Wählergruppe WIR Gemeinsam für Petershagen/Eggersdorf 1 Wraske, Marco 597 1 Wraske, Marco 597 Ersatzpersonen keine Gem. 55 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes kann jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist. Der Wahleinspruch ist mir spätestens zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Petershagen/Eggersdorf, den 29. Mai 2019 Mike Salzwedel Wahlleiter Impressum: Herausgeber: Gemeinde Petershagen/Eggersdorf, Bürgermeister. 15345 Petershagen/Eggersdorf, Am Markt 8 Satz und Druck: TASTOMAT GmbH, 15345 Petershagen/Eggersdorf, Landhausstraße, Gewerbepark 5 Auflage: 7.100 Stück Bezugsmöglichkeit: Das Amtsblatt ist kostenlos in den Rathäusern der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf (Rathausstraße 9 und Am Markt 8) erhältlich. 12