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Transkript:

29. Jahrgang (137) Mittwoch, den 22. Januar 2014 Ausgabe 4/2014 Stellenausschreibung Bei der neu gebildeten Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein (Landkreis Kusel) ist zum 1. Juli 2014 die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters zu besetzen. Die Amtsinhaber der beiden Verbandsgemeinden Lauterecken und Wolfstein haben angekündigt sich für das Amt zu bewerben. Der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein gehören die Städte Lauterecken und Wolfstein sowie weitere 39 Ortsgemeinden mit ca. 19.700 Einwohnern an. Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung ist die Stadt Lauterecken. Sie hat jeweils eine Verwaltungsstelle in der Stadt Lauterecken und der Stadt Wolfstein. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 25. Mai 2014 von den Wahlberechtigten der Verbandsgemeinden Lauterecken und Wolfstein für die Amtszeit von acht Jahren direkt gewählt (Urwahl). Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Hat bei der Wahl keine Bewerberin oder kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am 8. Juni 2014 eine Stichwahl unter den zwei Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer - Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, - am Wahltag das 23. Lebensjahr vollendet hat, - nicht von der Wählbarkeit im Sinne des 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) ausgeschlossen ist, sowie - die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Nicht gewählt werden kann, wer am Tage der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat. Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal- Besoldungsverordnung Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B2/B3 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B2 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B3 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung nach 8 der Kommunal-Besoldungsverordnung gewährt. Zur Teilnahme an der Wahl ist neben der beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch die/den Einzelbewerberin/Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich. Das Verfahren richtet sich nach dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung von Rheinland-Pfalz sowie dem Landesgesetz über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 48. Tag vor der Wahl, am Montag, dem 7. April 2014, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) beim Wahlleiter oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein einzureichen sind. Nähere Einzelheiten ergeben sich auch aus der Wahlbekanntmachung, die im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Wolfstein und im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken veröffentlicht wird und im Internet unter www.vg-wolfstein.de und www.vg-lauterecken.de abrufbar ist. Mit der Abgabe der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass den politischen Parteien oder Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben oder Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss. Bewerben können sich engagierte, verantwortungsbewusste kreative Persönlichkeiten, die mit den Entscheidungsgremien und den Ortsgemeinden vertrauensvoll zusammenarbeiten und in der Lage sind, die Verwaltung als modernes Dienstleistungsunternehmen bürgernah und wirtschaftlich zu führen. Von den Bewerberinnen/Bewerbern wird die Bereitschaft erwartet, nach der Wahl ihren Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein zu nehmen. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden erbeten bis zum 14. März 2014 (keine Ausschlussfrist). Verbandsgemeindeverwaltung Bürgermeisterwahl Bergstraße 2 67752 Wolfstein

Rundschau - 2 - Ausgabe 4/2014 Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Tel. 06382/791-0; Fax: 06382/791-49, Internet: www.vg-lauterecken.de E-Mail: info@vg-lauterecken.de Derzeit ist die Verbandsgemeinde Lauterecken nicht in der Lage, verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu verwenden. Montag - Freitag... 08.30-12.00 Uhr Montag - Mittwoch... 14.00-16.00 Uhr Donnerstag... 14.00-18.00 Uhr im Bereich des Bürgerbüros einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen, Gewerbean-, -um- und -abmeldungen. Montag - Freitag... 07.15-12.30 Uhr Montag - Mittwoch... 13.30-16.00 Uhr Donnerstag... 13.30-18.00 Uhr Erreichbarkeit der Verbandsgemeindewerke Während der üblichen Dienstzeiten sind die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke wie folgt telefonisch erreichbar: Verwaltung... Gerhard Grub (techn. Bereich)... Tel. 06382/791-71, 0151/14388 284... Hans L. Altes (kaufm. Bereich)... Tel. 06382/791-74, 0171/1657 533... Techniker Patrick Bauer... Tel. 06382/791-72, 0160/3667 135 Kläranlage Lauterecken...Tel. 06382/8071 Schwimmbad Rüllberg...Tel. 06788/1260 Bereitschaftsdienst Bei Störungen ist der Bereitschaftsdienst unter folgenden Rufnummern zu erreichen: Bereich Wasserversorgung:... 0175/722 9689 Bereich Abwasserbeseitigung:... 0175/722 9695 Rufbereitschaft Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: 0800 312 3000 Störungsrufnummer Gas: 0800 312 4000 für nachstehende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Lauterecken: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach, Tel. 06301-705- 211 - Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Lauterecken, Adenbach, Cronenberg, Ginsweiler, Heinzenhausen, Hohenöllen, Lohnweiler, Odenbach, Stadt Lauterecken Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, 66851 Hauptstuhl, Tel. 06372-91160 - Fax. 06372-911620 für Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel. 0800-797 77 77 (gebührenpflichtig) Gasversorgung Pfalzgas GmbH für die Ortsgemeinde Hohenöllen und die Stadt Lauterecken. Bei Störungen in der Gasversorgung Tel. 0800/1003 448. Dienst des Bezirksbeamten der Polizei für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken Herr Dieter Drumm, Bezirksdienstbeamter, ist als Ansprechpartner für die Bevölkerung der Verbandsgemeinde Lauterecken montags - freitags zwischen 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung bei der Polizeiinspektion Lauterecken, Tel.-Nr. 06382/911-230, zu erreichen. Nehmen Sie das Angebot wahr und wenden Sie sich vertrauensvoll an den Kontaktbereichsbeamten. Finanzamt Kusel-Landstuhl Telefon 06381/9967-0 (Fax: 06381/9967-21060) Öffnungszeiten des Service-Centers: Montag - Mittwoch... 08.00-16.00 Uhr Donnerstag... 08.00-18.00 Uhr Freitag... 08.00-13.00 Uhr Internet:...www.finanzamt-kusel-landstuhl.de E-Mail:... Poststelle@fa-ku.fin-rlp.de Info-Hotline der Finanzämter: 0180-3757400 * Montag bis Donnerstag 08.00-17.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, * 9 Cent pro Minute aus dem Festnetz; max. 42 Cent mobil Der Jugendtreff in Lauterecken Offen ist immer: Dienstag - Donnerstag...15.00 bis 21.00 Uhr Freitag...17.00 bis 22.00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag...15.00 bis 17.00 Uhr Bei uns könnt ihr im Internet surfen, Air-Hockey, Tischfußball oder Billard spielen, aber auch an der Play-Station zocken. Seid ihr schlecht drauf, könnt ihr im Anti-Aggressions-Raum euren Frust loswerden. Wer s lieber ruhiger mag, kann in den Chill-Out-Raum gehen. Aber auch gute Musik, viele nette Menschen und gute Gespräche warten auf dich! Lauterecker Tafel e.v. Saarbrücker Str. 61, 67742 Lauterecken, Tel. 0176/96625481 Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags... von 10.00-11.00 Uhr donnerstags... von 16.00-17.00 Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Beratungszeiten: Montag - Freitag von 09.00-10.00 Uhr, zusätzlich donnerstags von 14.00-16.00 Uhr. Weitere Termine nach telef. Vereinbarung. Telefonische Erreichbarkeit in der Regel zwischen 08.00 Uhr und 16.00 Uhr: 06304/41681-30 oder 41681-31. Ökumenische Sozialstation Lauterecken / Wolfstein Zur Entlastung pflegender Angehöriger bietet die Ökumenische Sozialstation jeweils dienstags, donnerstags eine Tagesbetreuung für an Demenz erkrankte Menschen an. Die Betreuung findet in der Zeit von 9:00 bis 16:00 Uhr in Lauterecken statt. Ab 3. April bietet die Sozialstation mittwochs zusätzlich eine Tagesbetreuung für nicht an Demenz erkrankte Menschen an. Anmeldung und weitere Auskünfte sind unter Tel. 06382/8549 möglich. Krankenpflegeverein Lauterecken e.v. Ansprechpartner: Herr Peter Kunert, Wälderbusch 4, 67742 Lauterecken, Tel.: 06382/8460 Herr Hans-Joachim Weinert, Am Horzberg 2 a, 67742 Heinzenhausen, Tel.: 06382/8625. Beratung nach Absprache. TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs-, Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: 0800-111 0 111 und 0800-111 0 222 Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Str. 72. 66869 Kusel, Tel. 06381/4250361 Tierheim im Landkreis Kusel Ansprechpartner: Herr Paul Endres, Tel. 06385/9934962 Mobil: 0151/40638858 Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, 66865 Kusel, Telef.-Nr. 1. Vors. Christine Fauß 0175/4117712 Schatzmeister Jutta Keller 0160/94838930, www.tierschutz-kusel.de Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale Glan, in der Glantal-Klinik, 55590 Meisenheim, Hinter der Hofstadt 8, im 1. Stock des Krankenhauses, Tel.-Nr. 01805-112080 oder 06753-964552, bzw. www.bereitschaftsdienstzentrale-glan.de. Dienstzeiten: Freitags ab 18.00 Uhr bis montags 07.00 Uhr, mittwochs von 14.00 Uhr bis donnerstags um 07.00 Uhr sowie an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages 20.00 Uhr bis zum Folgewerktag 07.00 Uhr. Die Bereitschaftsdienstzentrale Glan versorgt die Bereiche der Verbandsgemeinden Wolfstein, Meisenheim und folgende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Lauterecken: Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Glanbrücken, Ginsweiler, Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach, Wiesweiler. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr. 06381-935 935. Dienstzeiten: Freitags ab 18.00 Uhr bis montags 07.00 Uhr, mittwochs von 14.00 Uhr bis donnerstags um 07.00 Uhr sowie an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages 20.00 Uhr bis zum 1. Werktag 07.00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10.00-12.00 Uhr und 17.00-19.00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten. Der Notdienst umfasst die Orte, die zu den Verbandsgemeinden Altenglan, Kusel, Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr gehören, sowie die Ortsgemeinden Reichenbach-Steegen und aus der Verbandsgemeinde Lauterecken die Ortsgemeinde St. Julian mit allen Ortsteilen. Apotheken - Notdienst Der Ansagedienst, sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz, ist über die landesweit gültige Rufnummer Deutsches Festnetz: 0180-5-258825 plus Postleitzahl des Standortes (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: 0180-5-258825 plus Postleitzahl (max. 0,42 EUR/Min.) zu erreichen. Der Notdienstplan kann auch auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland-Pfalz unter www. lak-rlp.de abgerufen werden. Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 08.30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 08.30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.

Rundschau - 3 - Ausgabe 4/2014 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken mit den Ortsgemeinden Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Odenbach, Offenbach-Hundheim, St. Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler und der Stadt Lauterecken. Mittwoch, 22. Januar 2014 Ausgabe 4/2014 Bekanntmachung Am Donnerstag, den 23. Januar 2014, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Adenbach, Mühlstraße 5, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Adenbach statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2014/2015 3. Parksituation in der Dorfstraße II. Nichtöffentlicher Teil 4. Verschiedenes Bekanntmachung Am Mittwoch, dem 29.01.2014, um 19.00 Uhr, findet in Hohenöllen in der Radsporthalle eine Einwohnerversammlung statt. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1) Informationen über die in Hohenöllen vorgesehenen Windkraftanlagen Hohenöllen, 14.01.2014 Wannenmacher, Ortsbürgermeister Jürgen Klein, Ortsbürgermeister Bekanntmachung Am Mittwoch, den 29. Januar 2014, 19:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Herren-Sulzbach, Hauptstraße 11 b, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Herren-Sulzbach statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Herren-Sulzbach 2. Erneuerung Geländer Weg Baumschule 3. Baumpflegearbeiten 4. Teilweise Erneuerung Kücheneinrichtung Bürgerhaus 5. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 6. Grundstücksangelegenheit 7. Vertragsangelegenheit Günter Franzmann, Ortsbürgermeister Bekanntmachung Am Freitag, den 24. Januar 2014, 19:00 Uhr, findet im Bürgerhaus Lohnweiler, Rathausstraße 3, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Lohnweiler statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Novellierung des Landesfinanzausgleichsgesetzes; Anhebung der Steuerhebesätze 3. Teil-Schlussvermessung Straße Mühlacker 4. Entwässerung Brunnenkammer 5. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 6. Vertragsangelegenheit Walter Scherer, Ortsbürgermeister Impressum Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

Rundschau - 4 - Ausgabe 4/2014 Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - 66869 Kusel, den 08.01.2014 2 K 30/11 Trierer Str. 71 Terminbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Medard Blatt 1218 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück am Montag, den 27.03.2014-09.30 Uhr an der Gerichtsstelle, 66869 Kusel, Trierer Str. 71 Sitzungssaal versteigert werden. Lfd.Nr. Gemarkung Flur. Fl.St.Nr. Wirtschaftsart/ Lage Verkehrsfl. Hauptstr. 1 Medard 17 240/3 Gebäude- u. Freifläche 240/4 Hauptstr. 35 240/5 Gebäude- u. Freifl. Hauptstraße Zusatz: Laut Gutachten: Grundstück bebaut mit zwei Wohn- und Geschäftshäusern sowie weiteren Gewerbehallen. Haus 1: Keller: Lackiererei; EG: Wohnung; OG: Wohnung Lagerraum unterirdisch: Darin befindet sich die Heizungsanlage, das Dach dient als Stellfläche für Fahrzeuge Haus 2: Keller: Lackiererei; EG: Mineralwasserabfüllanlage; OG: Büround Lagerräume Gewerbehallen: Lagerfläche Verkehrswert: 188.000,00 Euro - ohne Gewähr - Der Versteigerungsvermerk ist am 19.07.2011 in das Grundbuch eingetragen worden. Der Zuschlag wurde bereits einmal nach 85 a ZVG versagt. Daher kann der Zuschlag nunmehr auch auf Gebote erfolgen, welche weniger als die Hälfte des Verkehrswertes des Grundstückes betragen. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter www.versteigerungspool.de gez. (Linsmayer) Rechtspflegerin Ausgefertigt: Becker, JBe als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Bekanntmachung Erhebung von Vorausleistungen für den Ausbau der Schulstraße in der Ortsgemeinde Odenbach Der Ortsgemeinderat Odenbach hat in seiner Sitzung am 18.12.2013 nachstehende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß 41 Abs. 5 GemO öffentlich bekannt gemacht werden: a) Beschlussfassung über die Erhebung von Vorausleistungen auf einmalige Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen Das Straßenausbauprogramm umfasst die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn, der Oberflächenentwässerung, der Straßenbeleuchtung und der Gehwege, für die Ortsstraße Schulstraße in der Ortsgemeinde Odenbach. Sobald mit dem Ausbau begonnen ist, ist es erforderlich, zur Sicherstellung der Finanzierung der Maßnahme, Vorausleistungen auf Ausbaubeiträge zu erheben. Daher beschließt der Ortsgemeinderat, von der Möglichkeit der Erhebung von Vorausleistungen auf einmalige Beiträge gemäß 9 der Ausbaubeitragssatzung Gebrauch zu machen. b) Festsetzung der Höhe der Vorausleistungen und der Fälligkeit Der Ortsgemeinderat beschließt, Vorausleistungen nach 9 der Ausbaubeitragssatzung auf die einmaligen Beiträge zu erheben. Diese betragen a) Straßenausbau 3,70 EUR b) Gehwege und Straßenbeleuchtung 1,00 EUR je Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche. Der Vorausleistungsbeitrag ist in vier gleichen Raten innerhalb eines Jahres zu zahlen. c) Festlegung des Gemeindeanteils Der Gemeindeanteil am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Ortsstraße Schulstraße in der Ortsgemeinde Odenbach wird auf 35 v. H. festgesetzt (Gemeindestraße mit erhöhtem Durchgangsverkehr, aber noch überwiegendem Anliegerverkehr). d) Beschlussfassung über die Festlegung des Straßenherstellungsprogrammes Als Straßenherstellungsprogramm beschließt der Ortsgemeinderat Odenbach den Ausbau der Ortsstraße Schulstraße entsprechend der vorliegenden Straßenplanung in Anlehnung an die Beschlussfassung vom 27.06.2013. Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - 66869 Kusel, den 09.01.2014 1 K 5/13 Trierer Str. 71 Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Gumbsweiler Blatt 427 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück am Freitag, den 28.03.2014-11.30 Uhr an der Gerichtsstelle, 66869 Kusel, Trierer Str. 71 Sitzungssaal I versteigert werden. Lfd.Nr. Gemarkung Flur. Fl.St.Nr. Wirtschaftsart/ Größe Lage qm 1 Gumbsweiler 45 Gebäude- und 204 Freifl. Woogstraße 34 Zusatz: Einfamilien-Wohnhaus; Massivbauweise; errichtet um 1900; 1 Vollgeschoss; unterkellert; ausgebautes Dachgeschoss; Satteldach; Räume in Rohbauzustand; Garage. Verkehrswert: 37.000,- Euro - ohne Gewähr - Der Versteigerungsvermerk ist am 13.02.2013 in das Grundbuch eingetragen worden. Der Zuschlag wurde bereits einmal nach 85 a ZVG versagt. Daher kann der Zuschlag nunmehr auch auf Gebote erfolgen, welche weniger als die Hälfte des Verkehrswertes des Grundstückes betragen. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter www.versteigerungspool.de. Peifer, Rechtspflegerin Bekanntmachung Am Mittwoch, den 29. Januar 2014, 20:00 Uhr, findet im Gemeindehaus Eschenau, Bahnhofstraße 15, eine Sitzung des Ortsgemeinderates St. Julian statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Information Geruchsbelästigung Kindergarten 3. Information und Beratung über Ersatzbeschaffung Gemeindefahrzeug 4. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 5. Vertragsangelegenheit Hans-Werner Mensch, Ortsbürgermeister

Rundschau - 5 - Ausgabe 4/2014 Stellenausschreibung Die Stadt Lauterecken stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Beschäftigte/n für den städtischen Bauhof ein (Vollzeitstelle; derzeit 39 Stunden/Woche). Gesucht wird eine zuverlässige Person mit handwerklichen Fähigkeiten (möglichst Landmaschinenmechaniker/in oder Kraftfahrzeugmechaniker/in oder artverwandter Beruf), die eigenverantwortliches und selbstständiges Arbeiten gewohnt ist. Führerschein Klasse B, BE, C1, C1E (alt: Klasse III) und T erwünscht. Die Bereitschaft zur Übernahme aller anfallenden Arbeiten des Stadtbauhofes wird vorausgesetzt. Auch ist die Bereitschaft zu gelegentlicher Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit (u. a. wegen Winterdienst) erforderlich. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise) sind bis spätestens 10.02.2014 zu richten an: Stadtverwaltung Hauptstr. 49 67742 Lauterecken Eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen kann grundsätzlich nicht erfolgen. Schicken Sie daher keine Originale sowie Schnellhefter, Sichthüllen usw. zu. Wildschäden bestimmen und bewerten Broschüre zur Bewertung von Schwarzwildschäden auf Maisflächen in neuer Auflage Aktueller denn je ist die Problematik Wildschaden auf landwirtschaftlichen Flächen in Rheinland-Pfalz. Die Population insbesondere bei Schwarzwild hat sich in den vergangenen Jahren gravierend erhöht. Damit einher geht eine erhebliche Verschärfung der von Schwarzwild verursachten Schäden und der Probleme mit deren Regulierung. Nach nunmehr zehn Jahren war es daher an der Zeit, die von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz herausgegebene Broschüre Klassifikation und Bewertung von Schwarzwildschäden an Silomais zu überarbeiten und in einer neuen Auflage zu publizieren. In der neuen Broschüre mit dem Titel Klassifikation und Bewertung von Wildschäden an Maiskulturen wird nicht nur die Kultur Silomais abgehandelt, die in die Viehfütterung geht, sondern auch Silomais, der als Gärsubstrat für Biogasanlagen angebaut wird sowie Körnermais. Die Abwicklung einer Wildschadensangelegenheit sollte normalerweise keine Schwierigkeiten bereiten, denn der Gesetzgeber hat das Verfahren geregelt. Auch die Landwirtschaftskammer geht davon aus, durch Bereitstellung von regelmäßig überarbeiteten Richtsätzen, durch die öffentliche Bestellung von Sachverständigen und durch fachliche Beratung in Einzelfällen einen wichtigen Beitrag zur Lösung der damit verbundenen Probleme zu leisten. Die tägliche Erfahrung zeigt aber, dass unter den Beteiligten oft die gesetzlichen Bestimmungen nicht ausreichend bekannt sind, nicht verstanden oder falsch angewandt werden. Auch bei den zuständigen Behörden herrscht nicht selten Unsicherheit bezüglich des durchzuführenden Vorverfahrens. Daher hatte die Landwirtschaftskammer im Jahre 2009 in einer kleinen Broschüre die Rechtlichen Grundlagen und das Verfahren beim Wildschadensersatz ausführlich dargelegt. In Kürze liegt hierzu eine neue Auflage vor, in die jüngere Verordnungsänderungen eingeflossen sind. Als fachliche Ergänzung dazu war im selben Jahr die Überarbeitung der Broschüre Klassifikation und Bewertung von Schwarzwildschäden an Grünland vorgelegt worden. Zu diesen beiden Fachbroschüren gesellt sich nunmehr die neue Broschüre über Wildschäden auf Körner- und Silomaisflächen. Ist ein Schadensereignis durch Wildschaden eingetreten, stellt sich sehr schnell die Frage der Schadenshöhe. Um den Beteiligten in schwierigen Situationen vor Ort eine fachlich fundierte, neutrale Grundlage bezüglich der rechtlichen Seite und der methodisch richtigen Vorgehensweise bei der Ermittlung eines ersatzpflichtigen Schadens an die Hand zu geben, wurden die Fachbroschüren entwickelt. Die Kammer hofft, dass es damit gelingt, die gelegentlich sehr hitzigen und emotionalen Situationen vor Ort zu versachlichen und einen Beitrag zu sachgerechten, vernünftigen Lösungen zu leisten. Beim Entstehen der neuesten Broschüre haben neben Mitarbeitern der Kammer der Fachbereich Versuchswesen des DLR Rheinhessen-Nahe- Hunsrück, die Fachgruppe Grünland und Futterbau des DLR Eifel und einige öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mitgewirkt. Die neue Broschüre kann ab sofort als gedruckte Version (mehrfarbig) gegen eine Gebühr von 10,00 bei der Landwirtschaftskammer (Referat Sachverständigenwesen, Burgenlandstraße 7, 55543 Bad Kreuznach, Tel. 0671-793 1161 oder 793 1129, e-mail marlies.hamann@lwk-rlp. de; michaela.bok@lwk-rlp.de) angefordert oder auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer kostenlos heruntergeladen werden. Gehölzpflege sorgt für Sicherheit Die Straßenmeisterei Wolfstein hat in den letzten Jahren insbesondere im Zuge der Bundesstraßen 270 und 420 in größerem Umfang Baumfällarbeiten an den Straßenböschungen vorgenommen. Dies ist im letzten Spätjahr auch in der Höhe von Grumbach erfolgt. Hintergrund der Fällarbeiten ist, dass bei den vermehrt auftretenden schweren Stürmen mit zum Teil Orkanböen die Gefahr von umstürzenden Bäumen für die Verkehrsteilnehmer vermindert werden soll. Im speziellen hatte sich auf den Streckenabschnitten über Jahrzehnte eine Vegetation von sog. Spargelstämmen gebildet, die bei Sturm, aber auch bei Schneelast, immer wieder eine Gefahr darstellen. Im Weiteren steht dieser Art der Vegetation eine naturnahe Entwicklung des Straßenbegleitgrüns entgegen. Daher ist es sinnvoll, in einer zeitlichen Abfolge von 6 bis 8 Jahren, eine Verbesserung der Verkehrssicherheit dadurch zu erreichen, dass die Gehölze flächig auf den Stock gesetzt werden. Neben einer Erhöhung der Verkehrssicherheit entsteht dadurch aus der vorhandenen einseitigen Flora eine aus ökologischer Sicht bessere vielfältigere Flora, insbesondere hinsichtlich der am Anfang verstärkt vorkommenden Pionierpflanzen. Die Straßenmeisterei Wolfstein ist für insgesamt 296 Kilometer Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zuständig. Dabei sind rund 1.500 Einzelbäume und Gehölzflächen aus einer Länge von 213 km zu unterhalten. Neben der Unterhaltung steht auch die Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmer und die Überwachung der Standsicherheit der Gehölze im Vordergrund. Diese werden daher jeweils jährlich im belaubten und unbelaubten Zustand überprüft.

Rundschau - 6 - Ausgabe 4/2014 ----------------- Impressum ----------------- Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde 67742 Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken gegen Entgelt. Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Die MSS knüpft unmittelbar an die 10. Klassenstufe an und stellt die gymnasiale Oberstufe dar. An ihrem Ende stehen der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und damit die uneingeschränkte Studienbefähigung an einer europäischen Universität oder Hochschule. Als eine von wenigen Schulen in Rheinland-Pfalz bietet das Veldenz Gymnasium seit Jahren einen Leistungskurs im Fach Informatik durchgängig an. Darüber hinaus können zahlreiche andere Fächerkombinationen belegt werden. Für Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen mit nur einer Fremdsprache wird bei entsprechendem Interesse die verpflichtende zweite Fremdsprache Französisch angeboten. Sollten Sie an diesem Termin verhindert sein, ist die MSS-Leitung der Schule gerne bereit, mit Ihnen einen Ersatzttermin zu vereinbaren. Ende des amtlichen Teils Realschule plus und FOS Lauterecken/Wolfstein Tag der offenen Tür Wir laden recht herzlich am Samstag, dem 25. Januar 2014, ab 08.00 Uhr zum Tag der offenen Tür an der Realschule plus und FOS Lauterecken/Wolfstein am Standort Lauterecken ein. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, unsere Schule genauer kennen zu lernen. Folgendes Programm erwartet Sie: 08.00-09.30 Uhr Mitmachprojekte, Ausstellungen, Workshops 09.30-10.00 Uhr Pause 10.00-11.30 Uhr Mitmachprojekte, Ausstellungen, Workshops 11.30-12.00 Uhr Pause ab 12.00 Uhr Programm auf der Bühne im Foyer Ende gegen 14.00 Uhr - Während der Zeit und im Anschluss an die Vorführungen steht das Kollegium für Gespräche zur Verfügung. Sie erhalten Informationen zur Realschule plus und zur Fachoberschule. - Es besteht die Möglichkeit, unsere Schule im Rahmen von Führungen durch das Schulhaus kennen zu lernen. - Die Schülerbibliothek ist geöffnet und informiert über ihr Angebot. - Herr Kummetz, unser Schulsozialarbeiter steht für Gespräche zur Verfügung. Für das leibliche Wohl wird natürlich auch bestens gesorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und grüßen Sie herzlich. Schulleitung und Kollegium der Realschule plus und FOS Lauterecken/Wolfstein Hans Lenhard, Rektor Veldenz Gymnasium Schulführungen Interessierten Eltern, die am Tag der offenen Tür das Veldenz Gymnasium nicht besuchen konnten, steht die Leitung der Orientierungsstufe für Beratungsgespräche und Schulführungen zur Verfügung. An folgenden Terminen sind hierzu Eltern mit ihren Grundschulkindern bzw. Eltern mit Kindern in der Orientierungsstufe willkommen: - am Donnerstag, den 30. Januar 2014-16.00 Uhr - am Donnerstag, den 6. Februar 2014-16.00 Uhr - am Donnerstag, den 13. Februar 2014-16.00 Uhr Treffpunkt für die Informationsveranstaltung in kleiner Runde ist das Foyer des Veldenz Gymnasiums. Eine Voranmeldung wird erbeten. Das Schulteam freut sich auf Ihren Besuch! Veldenz Gymnasium Lauterecken informiert über die Mainzer Studienstufe Am Mittwoch, 22. Januar 2014 findet am Veldenz Gymnasium Lauterecken um 19.30 Uhr im Raum 209 ein Informationsabend zur Mainzer Studienstufe (MSS) statt. Dazu sind alle Schülerinnen und Schüler aus den 10. Klassen der weiterführenden Schulen sowie ihre Eltern recht herzlich eingeladen. Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 03.12.2013 Straßenschlussvermessung; hier: Hauptstraße im Rahmen des Ausbaues K 37 In den Jahren 2011 und 2012 wurde die Hauptstraße ausgebaut. Die Vermessung und die Vermarkung der neuen Straßengrenzen sind abgeschlossen. Auf der Grundlage der vorliegenden Vermessungsergebnisse können nun die neuen Grenzverhältnisse auch eigentumsmäßig geregelt werden. Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Beratung: die Regelung des Grunderwerbs nach dem Ausbau der Hauptstraße im Zuge des Ausbaues der K 37 im Rahmen des vereinfachten Umlegungsverfahrens durchzuführen. Ausgenommen hiervon sind die beiden Grundstückseigentümer, die der Veräußerung nicht zugestimmt haben. Auf die Bildung eines Umlegungsausschusses wird verzichtet. Die Durchführung der Umlegung wird dem Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz, Kusel, übertragen Die auszugleichenden Grundstücksflächen werden zu einem Preis von 5,00 /m 2 vergütet. Forstwirtschaftsplan 2014/Festlegung der Brennholzpreise ab 01.01.2014 Der zuständige Revierförster Dietmar Antoni, erläuterte den Mitgliedern des Ortsgemeinderates den Forstwirtschaftsplan 2014. Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat den Forstwirtschaftsplan und den bereiits 2012 auf 18,00 /fm erhöhten Brennholzpreis beizubehalten. Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 03.12.2013 Umbau Bürgerhaus Der Ortsgemeinderat beschließt die Modernisierung und Instandsetzung des Bürgerhauses entsprechend der Planungsvariante des Architekturbüros. Der Ortsbürgermeister, der Sanierungsberater und die Verbandsgemeindeverwaltung werden beauftragt, die Abstimmung des Projektes mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier und der Kommunalaufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung Kusel in die Wege zu leiten. Weiter ist der Auftrag zur Baugrunduntersuchung zu erteilen. Feb. 2014 Veranstaltungenskalender der Ortsgemeinde Grumbach 2014 Generalversammlung (genauen Termin bitte aus der Presse entnehmen) Gesangverein 19.02.2014 Jahreshauptversammlung Förderverein Kita Piepmatz 16.03.2014 Basar Rund ums Kind Förderverein Kita Piepmatz 28.03.2014 Schnitzelabend im Sportheim 20.04.2014 Osterrock im Bürgerhaus 25.04.2014 Mitgliederversammlung im Sportheim 18.05.2014 5. Grumbacher Treppenlauf 14.06.2014 Sommerfest Kita Piepmatz 19.-20.07.14 Sportfest 29.08.- Grumbacher Kerb 01.09.14 Vereinsgemeinschaft 14.09.2014 Tag des offenen Denkmals im Rheingräfl. Archiv Ortsgemeinde

Rundschau - 7 - Ausgabe 4/2014 28.09.2014 Basar Rund ums Kind Förderverein Kita Piepmatz 31.10.2014 Halloween-Rock im Rheingräflichen Archiv 06.11.2014 Laternenumzug Kita Piepmatz / Kirchenvorplatz 07.11.2014 Bayerischer Abend im Sportheim 16.11.2014 Volkstrauertag Ortsgemeinde und Feuerwehrkapelle 23.11.2014 Tag der offenen Tür Bücherei Grumbach 07.12.2014 Weihnachtsmarkt im Rheingräfl. Archiv Vereinsgemeinschaft Wissenswertes und Infos finden Sie auch unter: www.grumbach-glan.de; www.grumbach-pfalz.de; www.tv1860grumbach.de Vertretung Ortsbürgermeister Vom 25.01.2014 bis 02.02.2014 übernimmt der Ortsbeigeordnete Willi Schuler, Hauptstraße 6, Tel.: 06382/8523 die Amtsgeschäfte. Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 03.12.2013 Forstwirtschaftsplan 2014/Festlegung der Brennholzpreise ab 01.01.2014 Der zuständige Revierförster erläuterte den Anwesenden Forstwirtschaftsplan 2014, welcher voraussichtlich mit einem Defizit i.h.v. 12,00 abschließen wird. Der Ortsgemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2014. Die Brennholzpreise ab 1.1.2014 wurden wie folgt festgelegt: Hartlaubholz, am Weg gepoltert 52,00 Laubweich- und Nadelholz, am Weg gepoltert 35,00 waldliegendes Holz für Selbstwerber 23,00 Novellierung des Landesfinanzausgleichsgesetzes; Anhebung der Steuerhebesätze Angesichts der prekären Finanzsituation der Gemeinden sieht das Landesfinanzausgleichgesetz folgende Nivellierungssätze ab 2014 vor: Grundsteuer A à 300 % Grundsteuer B à 365 % Gewerbesteuer à 365 % Bei den anstehenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2014 sollten die Ortsgemeinden, bei denen Handlungsbedarf besteht, die Anhebung der Realsteuerhebesätze erörtern. Der Ortsgemeinderat beschließt die Steuerhebesätze für das Jahr 2014 wie folgt anzupassen: Gewerbesteuer 365 %. Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 18.12.2013 Erhebung von Vorausleistungen für den Ausbau der Schulstraße a) Beschlussfassung über die Erhebung von Vorausleistungen auf einmalige Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen Das Straßenausbauprogramm umfasst die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn, der Oberflächenentwässerung, der Straßenbeleuchtung und der Gehwege, für die Ortsstraße Schulstraße in der Ortsgemeinde Odenbach. Sobald mit dem Ausbau begonnen ist, ist es erforderlich, zur Sicherstellung der Finanzierung der Maßnahme, Vorausleistungen auf Ausbaubeiträge zu erheben. Der Ortsgemeinderat beschließt, von der Möglichkeit der Erhebung von Vorausleistungen auf einmalige Beiträge gemäß 9 der Ausbaubeitragssatzung Gebrauch zu machen. b) Festsetzung der Höhe der Vorausleistungen und der Fälligkeit Der Ortsgemeinderat beschließt, Vorausleistungen auf die einmaligen Beiträge zu erheben. Die betragen: a) Straßenausbau 3,70 EUR b) Gehwege und Straßenbeleuchtung 1,00 EUR je Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche. Der Vorausleistungsbeitrag ist in vier gleichen Raten innerhalb eines Jahres zu zahlen. c) Festlegung des Gemeindeanteils Der Gemeindeanteil am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Ortsstraße Schulstraße wird auf 35 v.h. festgesetzt. d) Beschlussfassung über die Festlegung des Straßenherstellungsprogrammes Als Straßenherstellungsprogramm beschließt der Ortsgemeinderat den Ausbau der Ortsstraße Schulstraße entsprechend der vorliegenden Straßenplanung in Anlehnung an die Beschlussfassung vom 27.06.2013. Offenbach-Hundheim Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 17.12.2013 Forstwirtschaftsplan 2014/Festlegung der Brennholzpreise ab 01.01.2014 Der Ortsgemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2014. Im nichtöffentlichen Teil vergab der Ortsgemeinderat den Auftrag für Erd-, Mauer- und Betonarbeiten im Zusammenhang mit dem Neubau des Dorfgemeinschaftshauses an eine Firma aus St. Julian. Außerdem wurden Baumfäll- und -schnittarbeiten an eine Firma aus Wiesweiler vergeben. Vertretung Ortsbürgermeister Vom 20.01.2014 bis 24.01.2014 übernimmt der Ortsbeigeordnete Harald Brand, Kirchstraße 26, Tel.: 06382/1879 die Amtsgeschäfte. Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 03.12.2013 Forstwirtschaftsplan 2014/Festlegung Brennholzpreise ab 1.1.2014 Der zuständige Revierförster erläuterte den Mitgliedern des Ortsgemeinderates den Forstwirtschaftsplan 2014. Danach wurde über die Festlegung der Brennholzpreise ab 01.01.2014 diskutiert. Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat den Forstwirtschaftsplan 2014. Die Erhöhung der Brennholzpreise ab 01.01.2014 wird nicht mitgetragen. Daher bleibt es beim bisherigen Preisniveau. Novellierung des Landesfinanzausgleichsgesetzes; Anhebung der Steuerhebesätze Angesichts der prekären Finanzsituation der Gemeinden sieht das Landesfinanzausgleichgesetz folgende Nivellierungssätze ab 2014 vor: Grundsteuer A à 300 % Grundsteuer B à 365 % Gewerbesteuer à 365 % Bei den anstehenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2014 sollten die Ortsgemeinden, bei denen Handlungsbedarf besteht, die Anhebung der Realsteuerhebesätze erörtern. Der Ortsgemeinderat beschließt die Steuerhebesätze für das Jahr 2014 wie folgt anzupassen: Grundsteuer B 365 % Gewerbesteuer 365 %. Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach Sonntag, den 26.01.2014: 10.00 Uhr Grumbach, Gottesdienst Kath. Pfarramt der Pfarreiengemeinschaft Lauterecken - Reipoltskirchen - Wolfstein Dienstag, 21.01., Hl. Meinrad, Hl. Agnes: 17.30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz, 18.00 Uhr Reipoltskirchen Heilige Messe Mittwoch, 22.01., Hl. Vinzenz: 08.30 Uhr Lauterecken Rosenkranz. 09.00 Uhr Lauterecken Heilige Messe Donnerstag, 23.01., Sel. Heinrich Seuse: 18.00 Uhr Nußbach Amt Freitag, 24.01., Hl. Franz v. Sales: 18.00 Uhr Wolfstein Heilige Messe Sonntag, 26.01.2014, 3. Sonntag im Jahreskreis Sonntäglicher Vorabend: 25.12.: 18.00 Uhr Lauterecken Amt für Paul Stein Sonntag: 09.00 Uhr Reipoltskirchen Amt für die Pfarrgemeinde, 10.30 Uhr Wolfstein Amt für die Pfarrgemeinde Montag, 27.01., Sel. Paul Josef Nardini: Wolfstein keine Heilige Messe Dienstag, 28.01., Hl. Thomas von Aquin: 17.30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz, 18.00 Uhr Reipoltskirchen Amt Mittwoch, 29.01.: 08.30 Uhr Lauterecken Rosenkranz, 09.00 Uhr Lauterecken Amt

Rundschau - 8 - Ausgabe 4/2014 Segen bringen, Segen sein 51 Sternsinger waren drei Tage in den Gemeinden der Pfarreiengemeinschaft Lauterecken/Reipoltskirchen/Wolfstein unterwegs. Sie brachten die frohe Botschaft von der Geburt Jesu zu den Menschen und den Segen in die Häuser der Menschen. Das Motto der Aktion Dreikönigssingen lautete in diesem Jahr: Hoffnung für Flüchtlingskinder in Malawi und weltweit. Die Kinder sammelten für Kinder Flüchtlingskinder. Gemeinsam hatten sie sich auf die Aktion vorbereitet und u.a. einen Film über ein Flüchtlingslager angeschaut. Insgesamt haben die Kinder 4500.- gesammelt. Unser Dank gilt allen Spenderinnen und Spendern. Ebenso danken wir allen Helferinnen und Begleiterinnen und Begleiter bei dieser Aktion. Unser besonderer Dank gilt der Fa. K.O. Braun und der Familie Jürgen und Christine Tratz die die Kinder verpflegt haben.

Rundschau - 9 - Ausgabe 4/2014 Neujahrsempfang der Kath. Pfarreiengemeinschaft Lauterecken/Reipoltskirchen/Wolfstein Pfr. Ociepka begrüßte die anwesenden Pfarreimitglieder aus den 3 Gemeinden und stimmte über ein Bild auf die Veranstaltung ein. Die Pfarrgemeinderatsvorsitzende Inge Lütz berichtete von der Arbeit im zurückliegenden Jahr. Dokumentiert hatte sie die Arbeit über eine Powerpoint Präsentation. Die Kinder- und Jugendarbeit wie Freizeiten, Messdienerfahrt, Gruppenstunde, die Arbeit der Frauengemeinschaft, Wallfahrten, Hochfeste usw. worden vorgestellt. Sie dankte den Mitgliedern der Räte, sowie allen engagierten Helferinnen und Helfern für die gute Zusammenarbeit. Sie erklärte, dass sehr großes ehrenamtliches Engagement in der Pfarrei nötig sei um die Arbeit zu stemmen. Foto: Kath.PGLau Sie verwies darauf, dass es noch besser laufen könne, wenn sich noch mehr Menschen, jeder mit seinen Talenten, in die Arbeit der Pfarrei einbringen würden. Die Pfarrei bekam mit Herrn Pfarrer Ociepka, als Kooperator, hauptamtliche Hilfe in die Pfarrei. Dafür sind wir sehr dankbar. Leider konnte die Stelle des Gemeindereferenten konnte auch in diesem Jahr nicht besetzt werden. Nach nun in den letzten beiden Jahren die Umorganisation der Pfarrei im Sinne von Gemeindepastoral 2015 im Vordergrund stand, wies sie darauf hin, dass es nun gelte einen neuen Aufbruch im Glauben zu wagen. Der Aufbruch ist ein Grundmotiv des Glaubens seit dem alten Testament. Es geht darum, mit gläubiger Zuversicht und wachem Verstand sich den Herausforderungen der Zeit zu stellen. Es geht dabei um Gottes Spuren neu zu entdecken, Hoffnung in die Zukunft zu tragen und Kraft aus dem Glauben zu schöpfen. Neujahrsempfang der Pro Seniore Residenz Lauterecken Die Pro Seniore Residenz Lauterecken lud auch in diesem Jahr zum Neujahrsempfang ein. Die Residenzleitung Frau Rita Schneider begrüßte am 12. Januar die zahlreich erschienen Gäste und hieß sie herzlich willkommen. Zu Beginn der Veranstaltung ließ sich die Residenzleitung etwas ganz besonderes einfallen. Herr Andreas Cappel, Schornsteinfeger aus Altenglan, begrüßte die geladenen Gäste mit einem kleinen Glücksbringer für das Jahr 2014. Frau Schneider gab einen Rückblick auf das vergangene Jahr, die Feste, Vorträge und Veranstaltungen für die Bewohner und externe Besucher. Sie präsentierte Anhand eines Films das 15. Jährige Jubiläum, das in Form des Sommerfests im August gefeiert wurde. Frau Schneider dankte in ihrer Rede für die gute Zusammenarbeit mit allen Dienstleistern, die der Residenz das ganze Jahr hilfreich zur Seite stehen. Als neue stellvertretende Pflegedienstleitung wurde Frau Anja Scholz zum Dienst begrüßt, sowie Frau Lisa Becher, die ab Februar die Funktion als neue Wohnbereichsleitung im Kräutergarten übernimmt. Der Neujahrsbrunch zeigte, dass sich das Engagement der Einrichtung positiv auszahlt. Es wurden Kontakte gepflegt und Interessen ausgetauscht.

Rundschau - 10 - Ausgabe 4/2014 Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Sonntag, 26.01.2014: 10.00 Uhr Gottesdienst in Lauterecken im Prot. Gemeindehaus Öffnungszeiten Pfarramt Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Jahresrechnung 2012 Die Jahresrechnung 2012 und der Prüfungsbeschluss des Presbyteriums der Kirchengemeinde Lauterecken liegt in der Zeit vom 27.01.2014 bis 31.01.2014 während der Bürozeiten der Dekanatsgeschäftsstelle Lauterecken, Schulstraße 29, zur Einsicht offen. Ev. Kirchengemeinden Offenbach - Niedereisenbach - Wiesweiler - Niederalben - Medard Samstag, 25.01.2014: Offenbach: 17:00 Uhr Festgottesdienst Sonntag, 26.01.2014: Niederalben: 10:30 Uhr Gottesdienst, Niedereisenbach: 09:30 Uhr Gottesdienst Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler Sonntag, 26.1.2014: 9.30 Uhr Eschenau, 10.15 Uhr Gumbsweiler Beachten Sie bitte, dass ab Januar 2014 nur noch jeden 2. Sonntag Gottesdienst in St. Julian gefeiert wird. Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Donnerstag, 23.01.2014: 09.30 Uhr Krabbelgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Samstag, 25.01.2014: 18.00 Uhr Gottesdienst (Hinzweiler; Jugendheim) Sonntag, 26.01.2014: 09.15 Uhr Gottesdienst (Aschbach; Dorfgem. haus), 10.15 Uhr Gottesdienst (Hundheim) Dienstag, 28.01.2014: 15.30 Uhr Konfirmandenstunde (Gruppe 1), 16.15 Uhr Präparandenstunde, 17.30 Uhr Konfirmandenstunde (Gruppe 2). Präparanden- und Konfirmandenstunden finden im Jugendheim in Hinzweiler statt. Mittwoch, 29.01.2014: 18.30 Uhr Jugendgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Kath. Kirchengemeinden St. Antonius von Padua, Meisenheim und St. Georg Lauschied Herr Pfarrer Eck hat folgende Sprechzeiten: Montag von 9.00-12.00 Uhr und Freitag 10.30-12.00 Uhr Tel.: 06753/2381 Pfarrbüro in Bad Sobernheim, Herrenstraße 16 Öffnungszeiten: Mo. Do. von 10-12 Uhr und 14-17 Uhr Tel.: 06751/2286, Fax: 06751 / 991242 Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied Mittwoch, 22.01.: 18.30 Uhr Taizé Andacht (Malteserkapelle Bad Sobernheim) Sonntag, 26.01.: 09.00 Uhr Hochamt Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Mittwoch, 22.01.: 18.30 Uhr Taizé Andacht (Malteserkapelle Bad Sobernheim) Donnerstag, 23.01.: 18.30 Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach) Freitag, 24.01.: 09.00 Uhr Eucharistiefeier Sonntag, 26.01.: 10.30 Uhr Eucharistiefeier Dienstag, 28.01.: 20.30 Uhr Kirchenchorprobe Landfrauen Ortsverein Cronenberg Montag, 27.01.2014, 14.00 Uhr Gemeindehaus Gemütlicher Spiele- und Erzählenachmittag mit Kaffee und Kuchen Höhenöller Kinderfasching am 26.01.2014 Beginn: 14:11 Uhr Radsporthalle Hohenöllen mit tollen Programm für Jung und Alt u.a. mehrere Kindertanzgruppen sowie das Hohenöller Männerballett Die Vereinsgemeinschaft Hohenöllen freut sich auf euer Kommen! Homerischer Kappensitzung anschließend Tanz mit Duo Marengo und Bar Freitag, 14.2.2014 und Samstag, 22.2.2014 Beginn: 20:11 Uhr, Einlass: ab 19:11 Uhr - freie Platzwahl - im Dorfgemeinschaftshaus in Homberg Reservierung, Eintrittskarten unter: 06788 / 9899000 oder 06788 / 970192 TV Homberg 1922 e.v. Blutspende-Termin in Lauterecken Spende Blut beim Roten Kreuz Nächster Blutspende-Termin: Dienstag, 28.01.2014 von 16:00 bis 20:00 Uhr in der Janusz-Korczak- Schule, Schulstraße 14, 67742 Lauterecken. Machen Sie mit! Termine und Infos: Telefon: 0800 11 949 11 (bundesweit, gebührenfrei aus dem Festnetz) Internet: www.blutspendedienst-west.de Obst- und Gartenbauverein Lohnweiler e.v. Motorsägenkurs für Selbstwerber Seit dem 01. Januar 2013 ist nach den allgemein gültigen Richtlinien der PEFC-Zertifizierung (PEFC deutsch: Zertifizierungssystem für nachhaltige Waldbewirtschaftung ), der Nachweis des Besuchs eines Motorsägenkurses für die Aufarbeitung von liegend bereitgestelltem Brennholz in PEFC- zertifizierten Wäldern (z.b. Staatswald der Reviere Glan und Lauter), für jedermann verpflichtend. Der OGV Lohnweiler e.v. wird diesbezüglich auch in diesem Jahr den erforderlichen Motorsägenkurs (MS-Basis) anbieten. Die Möglichkeit der Teilnahme gilt selbstverständlich auch für Nichtmitglieder des Vereins. Für Kursteilnehmer (Mindestalter: 18 Jahre) ist eine komplette Schnittschutzausrüstung zwingend vorgeschrieben. Erforderlich ist ebenfalls das Mitbringen einer funktionstüchtigen Motorsäge (inkl. Kraftstoff und Biokettenöl). Termin: Samstag, den 22. März 2014 Zeitraum: 8:30 Uhr bis ca. 16:00 Uhr (8 Unterrichtsstunden) Ort: Rathaus Lohnweiler, Rathausstraße 1 / 67744 Lohnweiler Kursaufbau: Theoretischer Teil / Praktischer Teil (inkl. Teilnahmezertifikat) Kursleitung: Herr Olsowski (staatl. gepr. Techniker Forstwirtschaft) Teilnahmegebühr: 80,- (Der Betrag ist direkt vor Kursbeginn zu entrichten) Verbindl. Anm. bei: Wolfgang Michel (Tel.: 06382/1422) oder Horst Friedrich (Tel.: 06382/1581)

Rundschau - 11 - Ausgabe 4/2014 Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Offenbach-Hundheim Kappensitzung Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Offenbach-Hundheim e.v. lädt ein zur Kappensitzung am 25.01.2014 um 20:11 Uhr im Feuerwehrhaus (kostenloser Eintritt), mit Funkenmariechen und Tanzgarde. Nach den Büttenreden Tanz mit dem Duo Unerhört VdK-Ortsverband Wolfstein/Offenbach-Hundheim Einladung zum Ortsverbandstag 2014 Der VdK-Ortsverband Wolfstein/Offenbach-Hundheim lädt zum diesjährigen Ortsverbandstag ein. Dieser findet statt am Dienstag, den 04.02.2014 um 19:00 Uhr im Landgasthof Königsberg in Wolfstein. Tagesordnung Ortsverbandstag: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Totenehrung 3. Bericht des Vorsitzenden 4. Kassenbericht durch den Kassenverwalter 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Wünsche und Anträge Einladung erfolgt auf diesem Wege. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme. Pfalzklinikum Gruppe für Angehörige Kusel Gäste sind immer willkommen. Die Gruppe für Angehörige von psychisch kranken Menschen trifft sich am Mittwoch, 29. Januar um 17.30 Uhr in der Psychiatrischen Tagesklinik Kusel des Pfalzklinikums, Weibergraben 1. Die Gruppe kommt regelmäßig am letzten Mittwoch im Monat zusammen. Gäste und neue Interessenten sind immer herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen unter Telefonnummer 06381/920980 sowie www.pfalzklinikum.de Städtebauförderung - Ausweitung auf den ländlichen Raum Der GStB begrüßt, dass das Städtebauförderungsprogramm Ländliche Zentren künftig auch auf kleinere Städte und Gemeinden ausgeweitet wird. Es ist ein richtiger Schritt, um Abwanderungstendenzen aus den ländlichen Räumen entgegenzuwirken und im Interesse gleichwertiger Arbeits- und Lebensbedingungen die Orts- und Stadtkerne aufzuwerten. Der GStB fordert seit vielen Jahren eine verstärkte Förderung der von den Auswirkungen des Bevölkerungsrückgangs besonders betroffenen ländlichen Räume. Mit den Mitteln der Städtebauförderung können nunmehr bereits bestehende und künftige interkommunale Kooperationen sowie das in vielen ländlichen Gemeinden vorhandene Engagement privater Grundstückseigentümer unterstützt werden. Auf diese Weise lassen sich die Versorgungstrukturen nachhaltig sichern. Weitere Infos unter isim.rlp.de. Riemann s Äpfelverkauf Frisch aus dem Alten Land aus integriertem Anbau direkt vom Erzeuger. Wir garantieren für beste Qualität kommen Sie, es lohnt sich! Verkauf am Freitag, den 24.01.2014 Topas, Boskoop, Fuji, Jonagored + Braeburn... 10 kg = 15,00 Elstar... 9,5 kg = 15,00 Birnen...2,5 kg = 4,00 Heide-Kartoffeln (Sorte Belana)...12,5 kg = 8,00 14.05 Uhr Lohnweiler, Kirche 14.20 Uhr Lauterecken, Verbandsgemeinde 14.35 Uhr Wiesweiler, Feuerwehr 14.55 Uhr Offenbach-Hundheim, Sparkasse 15.15 Uhr Glanbrücken, Feuerwehr 15.30 Uhr St. Julian, Sportklause Obstbau Riemann, 21635 Jork, 04162/5291 Nächster Verkauf am 21.02.2014 Volltreffer Marco Creutz, 1. Vorsitzender Landfrauen Ortsverein St. Julian So., 02.02.2014, Familienwanderung nach Ulmet, 09.30 Uhr Abmarsch in Gumbsweiler, Am Kreuz. Brunch in der Finnhütte am Felschbachhof Preis: 18,50 p. Pers. Partner und Freunde sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Anmeldung bitte bis 25.01.2014 bei Inge Allmang, Tel.: 7363 Bauernstammtisch in Raumbach Infos zur Frühjahrsbestellung Das DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Bad Kreuznach, führt am 03.02.2014 unter Leitung von Ingo Scheid im Gasthaus Gillmann in Raumbach einen Bauernstammtisch durch. Die Veranstaltung beginnt um 20.00 Uhr. Themen: Neues im Pflanzenschutzrecht; Sortenempfehlung als Baustein des integrierten Pflanzenschutzes; Herbizid- und Fungizidstrategien in Abhängigkeit vom Schaderregeraufkommen; Gerätereinigung als Grundlage des Wasserschutzes; Insektizidmanagement im Raps, neue Schaderreger, Resistenzmanagement. Alle interessierten Landwirte und verwandte Berufsgruppen sind herzlich eingeladen. Die Veranstaltung gilt als Fortbildung nach 9 Abs. 4 Pflanzenschutzgesetz. NEU: Vereinsanzeigen für fast jeden Anlass www.wittich.de/vereine

Rundschau - 12 - Ausgabe 4/2014 Dachdecker - Maler + Maurerbetrieb Z. Zt. Top-Preisaktion: 100 m 2 Dachabriss, Entsorgung, Unterspannbahn, Konterlattung, Lattung Dacheindeckung, nur 3.949,-, Asbest- und Maurerarbeiten. Wärmedämmung, Flachdachbau, Holzarbeiten, eigener Gerüstbau, Malerarbeiten kompl. pro m 2 nur 13,-. Wir arbeiten z.zt. in ihrer nähe! Classic GmbH Tel. 06361-915886, Fax 06361-459586 E-Mail: classicbau@web.de schnell sauber günstig Festpreis CONTAINERDIENST UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK ENTSORGUNG ALLER ABFÄLLE I ABBRUCH ABFLUSSREINIGUNG I TV-UNTERSUCHUNG KANALREINIGUNG I ROHRREINIGUNG ÖL-/FETTABSCHEIDERREINIGUNG SONDERABFALLWIRTSCHAFT VERKAUF VON RECYCLINGSCHOTTER MUTTERBODEN I KOMPOST 67678 Mehlingen An der Heide 10 Tel. 06303 804-0 oder 0800 5888885 www.jakob-becker.de info@jakob-becker.de Ihre GeschäftsanzeIGe im sonderdruck branche. aktuell Fachkompetenz in Ihrer Region Veröffentlichung in der KW 08/2014 Alle Branchen im Landkreis Birkenfeld und Lauterecken in einer Sonderausgabe Interesse? Rufen Sie mich an! Ernst-Walter Ströher Tel.: 06786 / 7341 Mobil: 0170 / 7616728