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Jahrgang 39 Donnerstag, den 4. Februar 2016 Nummer 3 W W in und Ku Wipfelder Amtsblatt ZEHNTGRAFEN ZEHNTGRAFEN WEINWEG WEINWEG Amtlicher Teil Bürgerversammlung Am Donnerstag, 17. März 2016 findet um 19.00 Uhr im Saal des Sportheims des FC Wipfeld eine Bürgerversammlung statt (Art. 18 Bayerische Gemeindeordnung). Die Bürgerversammlung dient der Information der Gemeindebürger, der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat. Anträge, die in der Bürgerversammlung behandelt werden sollen, bitten wir zur Vorbereitung schriftlich bis eine Woche vor der Bürgerversammlung an die Gemeinde zu richten. Tobias Blesch 1.Bürgermeister Mikrozensus 2016 im Januar gestartet Auch im Jahr 2016 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrem Pendlerverhalten befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Im Jahr 2016 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt. Der Mikrozensus 2016 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten der Erwerbstätigen sowie der Schüler und Studierenden. Neben dem hauptsächlich benutzten Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte werden auch die Entfernung und der Zeitaufwand für den Weg dorthin erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte zu befragen. Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für bis zu vier aufeinander folgende Jahre. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden. Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2016 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. Hinweis: Für Rückfragen können Sie sich an folgende E-Mail- Adresse wenden: mikrozensus@statistik.bayern.de Freiwilliger Wehrdienst Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsch im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:

Wipfeld - 2 - Nr. 3/15 Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift Sportheim-Renovierung Betroffene Personen haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann beim Ein-wohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld mittels einer Übermittlungssperre eingelegt werden. Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, wird die Meldebehörde die genannten Daten weitergeben. Wechsel der Druckerei für das Amtsblatt Die Druckerei delta-druck peks Inh. Bernd Deppisch, Am Weiherlein 1, gibt den Standort Schwanfeld auf. Nähere Einzelheiten zur zukünftigen Druckerei - einschl. der Handhabung von Anzeigen - werden im nächsten Amtsblatt veröffentlicht. Nach Abschluss der Verhandlungen werden auch Details zu den zukünftigen Beiträgen im nichtamtlichen Teil bekanntgegeben. Tobias Blesch, 1. Bürgermeister Verwaltungsgemeinschaft geschlossen Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld ist am Faschingsdienstag, 09.02.2016 geschlossen. Öffnungszeiten Geschäftsstelle der Verwaltung Montag... 7.30 12.00 Uhr... und 13.00 16.30 Uhr Dienstag... 7.30 12.00 Uhr Mittwoch... 7.30 12.00 Uhr... und 13.00 16.30 Uhr Donnerstag... 14.00 18.00 Uhr Freitag... 7.30 12.00 Uhr Rathaus Wipfeld (Sprechstunden) Montag... 9.30 11.30 Uhr Mittwoch... 15.00 18.00 Uhr Redaktionsschluss für nächstes Amtsblatt: Donnerstag, 11.02.2016 Nichtamtlicher Teil FC Wipfeld Korbball So, 14.02. So, 21.02. 13.20 Uhr Frauen in Schwanfeld 17.40 Uhr Jugend 19 I in Poppenhausen Ab Mittwoch, 10.02.16 (Aschermittwoch), wird die Gaststätte neu gefliest. Wer nimmt sich Zeit und hilft noch mit? Tel. 1841 Das Sportheim ist vom 10.02. bis 24.02. geschlossen! gez. Kestler, 1. Vorsitzender Literaturhaus Donnerstag, 18.2.2016: Der Main-Schreib-Kreis ist zu Gast im Literaturhaus und liest zum Thema Winterzeit Beginn 19.30 Uhr, Eintritt 3,00 EUR, musikalische Umrahmung: Thommy mit seiner Gitarre Freitag, 04.03.2016: Vortrag mit Gerhard Ziegler Mit dem Rennrad von Würzburg nach Florenz Beginn: 19.30 Uhr, Eintritt 5,00 EUR Weinbauverein Einladung zur Generalversammlung am 05.03.2015 um 19 Uhr in der Häckerstube Fischer Tagesordnung: 1 - Begrüßung und Totengedenken 2 - Bericht des 1. Vorsitzenden 3 - Bericht der Schriftführerin 4 - Bericht des Kassenverwalters 5 - Bericht der Kassenrevisoren 6 - Entlastung der Vorstandschaft 7 - Bericht der Weinprinzessin und des Zehntgrafen 8 - Neuwahlen 9 - Vorschau auf das Jahr 2016 10 - Verschiedenes Es ergeht herzliche Einladung an alle Mitglieder und Interessierte. Gesangverein Liederkranz Wipfeld Am Sonntag, den 21. Februar 2016 um 19.00 Uhr findet im Vereinszimmer in der Conrad-Celtis-Schule Wipfeld die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totengedenken 2. Bericht der Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Bericht der Kassiererin 5. Bericht der Kassenrevisoren 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Bericht des Chorleiters 8. Neuwahlen 9. Verschiedens An alle Vereinsmitglieder ergeht hiermit herzliche Einladung. Fußball Fr, 04.02. Mi, 10.02. Fr, 12.02. So, 14.02. 19.00 Uhr Training Herren 19.00 Uhr Spinning 18.30 Uhr Gochsheim II - FCW 14.00 Uhr FCW - Eßleben II Spielend selbst gestalten. Familienanzeigen ONLINE BUCHEN: www.wittich.de

Wipfeld - 3 - Nr. 3/15 Freiwillige Feuerwehr Wipfeld Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen Bei der Jahreshauptversammlung am 06.01.2016 kam bei den Neuwahlen des Feuerwehrvereins folgendes Ergebnis zustande: 1. Vorstand: Alexander Leidig 2. Vorstand: Sascha Römer Kassier: Manuel Kestler Schriftführer: Tobias Blesch Beisitzer: Katharina Selzam, Ludwig Hack, Thomas Schneider. Christbaum Sammelaktion 2016 Wir möchten uns ganz herzlich bei allen Beteiligten bei der diesjährigen Christbaum Sammelaktion für Ihren Einsatz bedanken, sowie einen herzlichen Dank an die Wipfelder Bevölkerung, die mit Ihren jeweiligen Spenden an den Bäumen großartig die Wipfelder Jugend- Feuerwehr unterstützten. Die kostenlose Service-Nummer für die Bestellung lautet 0800/337 78387. Die Ziffern der Rufbusnummer entsprechen der Buchstabenanordnung auf der Telefontastatur und ergeben die Bezeichnung DER RUFUS. Hierdurch wird die Servicenummer leichter einprägsam. Im neuen Rufbus gilt der Tarif der Verkehrsgemeinschaft Schweinfurt (VSW), das heißt das Fahrscheinsortiment und der Fahrpreis entsprechen den Tarifen im übrigen Landkreis. So kostet der Einzelfahrschein für die Strecke Wipfeld - Werneck 4,20 Euro. Der Fahrscheinverkauf erfolgt im Fahrzeug. RUFUS fährt zunächst probeweise ein Jahr bis zum 31. Januar 2017. Eine Verlängerung der Laufzeit ist geplant. Das Rufbussystem RUFUS ist für den Landkreis Schweinfurt ein neues Konzept, das den Bürgerinnen und Bürgern aus den bedienten Orten eine gute Ergänzung zum bereits bestehenden Fahrplan bietet. vhs Schwanfeld - Kursangebot im Frühjahr/Sommer Termine Nächste Gesamtübung Mittwoch 03.02.2016, 19 Uhr Digitalfunk Nächste Jugendübungen, jeweils Freitag den 5., 19., und 26.02.2016, jeweils um 18.30 Uhr. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten!!! Gez. Leidig / 1. Vorstand Landratsamt Schweinfurt Neues Busangebot im Landkreis Schweinfurt Es ist soweit: Am 1. Februar 2016 startet RUFUS - Der Rufbus. RUFUS ist der neue Anrufbus im Landkreis Schweinfurt, der stündlich zwischen Wipfeld und Werneck verkehrt. Bisher führen alle Buslinien im Landkreis entweder nach Schweinfurt oder nach Gerolzhofen. Die neue Rufbus-Linie ist die erste Querverbindung im Landkreis. Sie führt von Wipfeld über Schwanfeld, Theilheim, Hergolshausen und Waigolshausen nach Werneck. Der Fahrplan der neuen Linie wurde nach den Wünschen und Vorstellungen der Kommunen zusammengestellt. Nun hoffen wir, dass das neue Angebot auch rege von den Bürgern genutzt wird, sagt Landrat Florian Töpper. Mit RUFUS kommt der Fahrgast flexibel und individuell ans Ziel. RUFUS fährt nach Bedarf Montag bis Sonntag im Stundentakt zwischen Wipfeld und Werneck. Er wird in den folgenden Zeitlagen angeboten: Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 21 Uhr, Samstag von 10 Uhr bis 22 Uhr, Sonn- und Feiertag von 11 Uhr bis 18 Uhr. RUFUS fährt allerdings grundsätzlich nur bei Bedarf. Der Fahrgast teilt seinen Fahrtwunsch spätestens 60 Minuten vor der planmäßigen Abfahrt an der jeweiligen Haltestelle mit. Bei Fahrten vor 9 Uhr und bei Gruppen ab fünf Personen ist eine Anmeldung bis um 20 Uhr des Vortages erforderlich. Eine Fortsetzung der Veranstaltungsreihe Heimat Schwanfeld gibt es im kommenden Frühjahr-/Sommersemester in der vhs- Außenstelle Schwanfeld. Diese Reihe beinhaltet vier öffentliche Führungen, jeweils eine im jüdischen Friedhof, in der ehemaligen Klosterkirche Heiligenthal, im Bandkeramik-Museum und auf dem Windlehrpfad. Für Kinder besteht außerdem die Möglichkeit, im Rahmen der Museumsnacht eine ganze Nacht im Bandkeramik- Museum zu verbringen. Daneben werden zehn Kurse angeboten. Neu sind ein Qui-Gong-Schnupperworkshop, Senioren Kundalini Yoga, Entspannung ab 60, ein Tanzkurs für Squares, Quadrillen, Kontra und Linetänze und der Bastelkurs Ein Willkommensherz für Tür und Wand. Abgerundet wird das Angebot durch die bewährten Kurse Wirbelsäulengymnastik, Yoga, Töpfern, Französische Konversation und Gedächtnistraining. Das vollständige Programm ist im Internet abrufbar unter http:// www.schwanfeld.de/vhs.html. Anmeldung ab dem 12.02.2016: im Rathaus Schwanfeld zu den Öffnungszeiten oder per E-Mail an info@schwanfeld.de oder online über das Internet unter www.vhs-schweinfurt.de Ärztlicher Notfalldienst Bereitschaftspraxis Schweinfurt, Ludwigstraße 1 in 97421 Schweinfurt (im Krankenhaus St. Josef) Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxis: Freitag...16.00-20.00 Uhr Samstag...09.00-20.00 Uhr Sonntag...09.00-20.00 Uhr Mittwoch...16.00-20.00 Uhr Feiertag...09.00-20.00 Uhr Zeiten des Bereitschaftsdienstes: Freitag 13:00 Uhr bis Montag 8:00 Mittwoch 13:00 Uhr bis Donnerstag 8:00 Uhr Feiertage vom Vortag 18:00 Uhr bis zum Folgetag 8:00 Uhr In medizinisch dringenden Fällen ist die Bereitschaftsdienstzentrale unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar. Der Notarztdienst bleibt von den Änderungen des Bereitschaftsdienstes unberührt und ist weiterhin über die Telefonnummer 112 erreichbar.

Wipfeld - 4 - Nr. 3/15 Zahnärztlicher Notfalldienst 06./07.02.2016 Dr. Matthias Brückner, Rückertstr. 17, Schweinfurt, Tel. 09721/28782 08./09.02.2016 Dr. med. dent. Jan Michael Bublak, Breslaustr. 3, Schweinfurt Tel. 09721/4758233 13./14.02.2016 Dr. med. dent. Theresia Albrecht-Vogel, Birkenstr. 1, Tel. 09721/58543 Schonungen Café Klatsch Das etwas andere Café Öffnungszeiten jeden Donnerstag ab 14:00 Uhr Der Fahrdienst der Sozialstation St. Michael holt Sie auch gerne zuhause ab und bringt Sie wieder heim. Das Café Klatsch Team der Sozialstation St. Michael freut sich auf Ihr Kommen. Sprechzeiten jeweils von 10.00-12.00 Uhr und von 18.00-19.00 Uhr - Anwesenheit in der Praxis In der übrigen Zeit besteht Rufbereitschaft. Notfalldienst Kinderärzte 04. - 05.02.2016 Jutta Oberndorfer, Bachstr. 7, Schonungen, Tel. 09721/50707 05. - 06.02.2016 Johann Ibel, Schönbornstr. 15, Werneck Tel. 09722/94720 06. - 07.02.2016 Elisabeth Gimpl, Neutorstr. 4, Schweinfurt Tel. 09721/22881 07. - 09.02.2016 Jörg Blume, Ludwigstr. 1, Schweinfurt Tel. 09721/7599888 09. - 10.02.2016 Tobias Nanke, Ludwigstr. 1, Schweinfurt Tel. 09721/7599888 10. - 12.02.2016 Johannes Stadler, Berliner Str. 108a, Gerolzhofen, Tel. 09382/8971 12. - 13.02.2016 Monika Freiwald-Tries, Bachstr. 7, Schonungen, Tel. 09721/50707 13. - 14.02.2016 Johannes Stadler, Berliner Str. 108a, Gerolzhofen, Tel. 09382/8971 14. - 15.02.2016 Jutta Oberndorfer, Bachstr. 7, Schonungen, Tel. 09721/50707 15.. -17.02.2016 Johannes Stadler, Berliner Str. 108a, Gerolzhofen, Tel. 09382/8971 17. - 19.02.2016 Johann Ibel, Schönbornstr. 15, Werneck Tel. 09722/94720 Sprechzeiten: werktags jeweils von 18.00 Uhr bis darauffolgenden Tag 08.00 Uhr Mittwochs und freitags von 13.00 Uhr bis darauffolgenden Tag 08.00 Uhr Wochenende jeweils von Sa. 08.00 Uhr bis Mo. 08.00 Uhr Caritas Sozialstation St. Michael Ambulante Alten-Krankenpflege, Essen auf Rädern Am Schlosspark 11, 97440 Werneck Tel. 09722/7674 mit 24 Stunden Rufbereitschaft www.sanktmichael.com Pflegeentlastung der Sozialstation Brauchen Sie als pflegende Angehörige einen Tag für sich? Dann würden wir gerne Ihren zu pflegenden Angehörigen bei uns in der Pflegeentlastung tage- oder stundenweise betreuen. Rufen Sie uns an: Tel. 09722/9480364. Unsere Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag von 08:00-16:00 Uhr Unser Fahrdienst holt Ihren Angehörigen auch gerne zuhause ab und bringt ihn wieder heim. Impressum Wipfelder Amtsblatt Erscheinungsweise: jeweils donnerstags in den ungeraden Kalenderwochen Verteilung: an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes - Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Tel.: 09191/7232-0; www.wittich-forchheim.de - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Wipfeld, Tobias Blesch, Marktplatz 1, 97537 Wipfeld oder seine jeweilige Vertretung im Amt. - für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Peter Menne in Verlag + Druck LINUS WITTICH KG. Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gemäß Art. 8, Abs. 3 des Bayerischen Pressegesetzes (BayPrG) wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages letztlich sind: Edith Wittich- Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk.

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