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Transkript:

AMTSBLATT der Stadt Mühlhausen/Thüringen 28. Jahrgang Mittwoch, den 23. Januar 2019 Nummer 1 Herzliches Willkommen für die Bewohnerinnen und Bewohner von Weinbergen Liebe Bürgerinnen und Bürger, am 13.12.18 hat der Thüringer Landtag der Eingliederung der Gemeinde Weinbergen zur Stadt Mühlhausen zum 1. Januar 2019 zugestimmt. Wir freuen uns darüber, dass Mühlhausen damit zu Jahresbeginn um die Orte Bollstedt, Grabe, Höngeda und Seebach gewachsen ist. Der Zusammenschluss ist ein großer Schritt, der für beide beteiligten Kommunen neue Herausforderungen und Chancen mit sich bringt und selbstverständlich auch Emotionen auslöst. Als Ihr Oberbürgermeister und Ihre Bürgermeisterin können wir Ihnen jedoch versichern, dass wir uns für alle Ortsteile gleichermaßen einsetzen. Dazu gehört auch, die Identität eines jeden Ortsteils zu bewahren, die Bürgerinnen und Bürger in Ihrem Engagement für ein gutes Miteinander zu bestärken und zu unterstützen. Wichtig ist uns dabei auch, dass wir uns dafür einsetzen, das gegenseitige Kennenlernen zu befördern. Und wo gelingt das besser, als beim gemeinsamen Feiern? Deshalb ist es unser Ziel, im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen stärker als bisher Veranstaltungen und Höhepunkte aus den Ortsteilen anzukündigen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen allen für das noch junge Jahr 2019 alles Gute, vor allem Gesundheit - auf dass wir uns gemeinsam für die gute Weiterentwicklung unserer Stadt engagieren. Herzlichst Dr. Johannes Bruns Oberbürgermeister Beate Sill Bürgermeisterin Ansprechpartner für Bürger-Anliegen/ Terminvereinbarung und mehr online erledigen Im Bürgerbüro der Stadt Mühlhausen sind viele Leistungen zusammengefasst. Das soll Wartezeit und lange Wege sparen. Zudem finden Sie auf www.muehlhausen.de umfangreiche Informationen rund um Bürger, Stadt, Wirtschaft und Kultur. Unter Bürger und Stadt Bürgerservice können Sie unter anderem schnell und bequem vorab einen für Sie passenden Termin vereinbaren. Des Weiteren finden Sie elektronische Formulare sowie Kontaktdaten zum richtigen Ansprechpartner. Öffnungszeiten des Bürgerbüros (vom 14. bis 18.02.19 bleibt das Bürgerbüro aus technischen Gründen geschlossen) Mühlhausen (Brotlaube; Obermarkt 21) Außenstelle Bollstedt (Am Heiligen Damm 1) Mo 8-12 Uhr geschlossen Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr 8-12 Uhr und 13-18 Uhr Mi geschlossen, Termine nach Vereinbarung geschlossen möglich Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr 8-12 Uhr und 13-16 Uhr Fr 8-12 Uhr geschlossen 1. Sa. im Monat 9-11:30 Uhr geschlossen Bürgertelefon Alle Fragen rund um Stadt und Verwaltung können auch am Bürgertelefon unter 03601/452-115 gestellt werden: montags von 8 bis 16 Uhr, dienstags von 8 bis 12 und 13 bis 18 Uhr, mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr.

Seite - 2-1/2019 Nächster Fälligkeitstermin für Steuern und Abgaben am 15.02.2019 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigungim Gebiet der Stadt Mühlhausen (Straßenreinigungssatzung) vom 10.01.2019 Aufgrund der 19 Abs. 1, 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) und des 49 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Februar 2014 (GVBl. S. 45, 46), hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen in seiner Sitzung am 06. Dezember 2018 folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 1. 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung: (3) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die für den Fußgängerverkehr ausdrücklich bestimmten und äußerlich von der Fahrbahn abgegrenzten Teile der Straße, ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand und auf die Breite der Straße (z. B. Bürgersteige, unbefestigte Gehwege und Seitenstreifen) sowie die sonstigen räumlich von einer Fahrbahn getrennten selbständigen öffentlichen Fuß- und Wohnwege. Soweit Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 0,8 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Sicherheitsstreifen bis 0,5 m, sog. Schrammborde, sind keine Gehwege im Sinne dieser Satzung. Kombinierte Rad-Gehwege sind wie Gehwege zu behandeln. 2. 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung: 1) Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Soweit als Gehweg ein Streifen von 0,8 m Breite entlang der Grundstücksgrenze gilt (s. 2, Abs. (3), Satz 2), ist dieser in Straßen, welche nicht in der Anlage aufgeführt sind, entsprechend zu räumen und zu streuen. Es besteht keine Verpflichtung zum Räumen und Streuen eines Streifens entlang der Grundstücksgrenze in Straßen, die über einen einseitigen Gehweg verfügen. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen. 3. 10 Abs. (1) erhält folgende Fassung: (1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege, die Zugänge zu Überwegen, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang sowie grundstücksbegleitende Streifen gemäß 9, Abs. (1), Satz 2 derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Dies gilt auch für Rutschbahnen. Artikel 2 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. Mühlhausen, den 10.01.2019 gez. Dr. Bruns - Siegel - Dr. Bruns Oberbürgermeister Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 19.12.2018 angezeigt und mit Schreiben vom 20.12.2018 zur vorzeitigen Bekanntmachung zugelassen. Um Mahnungen und damit verbundene Mahngebühren sowie möglicherweise Säumniszuschläge zu vermeiden, möchte die Stadtverwaltung darauf hinweisen, dass am 15. Februar der erste Fälligkeitstermin im Jahr 2019 für die Zahlung von Steuern und Abgaben ist. Sollten Sie der Stadtkasse bereits ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, wird die offene Forderung zum 15.02.2019 von Ihrem Konto abgebucht. Falls Sie diese Variante zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs nutzen möchten, bitten wir Sie, das SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) auszufüllen und der Stadtkasse zuzusenden. Dieses Formular finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung Mühlhausen: www.muehlhausen.de unter Bürger & Stadt - Bürgerservice - Formulare - Buchstabe E - Einzugsermächtigung. Darüber hinaus können Sie neben der Bareinzahlung zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro (Brotlaube) auch die Möglichkeit der Überweisung nutzen. Für Zahlungen an die Stadt stehen folgende Konten zur Verfügung: Bankverbindungen: Gläubiger - ID: DE08 MHL 0 0000 0758 73 Sparkasse Unstrut-Hainich IBAN DE67 8205 6060 0511 0094 70 VR Bank Westthür. e. G. IBAN DE87 8206 4038 0001 0700 10 Der nächste Steuertermin ist der 15. Mai 2019. Aufruf zur Übernahme eines Ehrenamtes als Wahlhelfer Eine Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Wahlen sind die Lebensgrundlage unserer Demokratie. Nur durch Sie, Ihre Mitwirkung, Unterstützung und Motivation kann eine lebendige Demokratie funktionieren. Möchten auch Sie Demokratie hautnah miterleben und sich direkt an der Durchführung der Wahl beteiligen? Sie sind am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und in der Stadt Mühlhausen wahlberechtigt? Dann ist das Ehrenamt als Wahlhelfer/in genau das Richtige für Sie! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Vorbereitungen für die Durchführung der Wahlen 2019 sind bereits angelaufen. Um die Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 sowie die Landtagswahlen des Freistaates Thüringen am 27. Oktober 2019 in der gewohnten Art und Weise und bürgernah durchführen zu können, bedarf es zur Besetzung der Urnen- und Briefwahllokale der Stadt Mühlhausen die Unterstützung vieler engagierter und zuverlässiger ehrenamtlicher Helfer. Die Stadt Mühlhausen benötigt für die Abwicklung der diesjährigen Wahlen rund 260 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer je Wahl. Viele interessierte Personen melden sich freiwillig dafür, einige sind sogar schon seit mehreren Jahren dabei, andere wiederum sind herzlich willkommen und neu zu gewinnen. Die Stadt Mühlhausen ruft deshalb auf, sich für ein Ehrenamt als Wahlhelfer/in zur Verfügung zu stellen. Der Einsatz erfolgt in einem der Wahllokale der Stadt Mühlhausen oder einem der vier Briefwahllokale. Sofern es möglich ist, werden Wünsche hinsichtlich des Einsatzes in einem bestimmten Wahllokal berücksichtigt; allerdings wird um Verständnis gebeten, wenn dies nicht immer umsetzbar sein sollte und die Zuweisung in ein anderes Wahllokal erfolgt. Zur Ausübung des Ehrenamtes werden keine besonderen Vorkenntnisse benötigt. Wer die Funktion eines Wahlvorstehers*, eines Schriftführers* oder deren Stellvertretung* übernimmt, wird entsprechend auf

Seite - 3-1/2019 diese Aufgabe in einer Wahlschulung vorbereitet. Ebenso können interessierte berufene/bestellte Beisitzerinnen und Beisitzer nach vorheriger Rücksprache mit den Mitarbeiterinnen des Wahlbüros an einer der Schulungen teilnehmen. Für den Einsatz am Wahltag selbst wird je nach Wahl und Funktion ein Erfrischungsgeld gezahlt. Die Höhe der Entschädigung variiert bei den einzelnen Wahlen, so dass Ihnen zur Europawahl ein Erfrischungsgeld von 25 Euro, zur Kommunalwahl von 15 Euro und zur Landtagswahl von 16 Euro gezahlt wird sowie ggf. die Ihnen anfallenden Auslagen erstattet werden. Für eine verbindliche Bereitschaftserklärung nutzen Sie bitte den angefügten Vordruck. Gern können Sie dafür auch das auf der Homepage der Stadt Mühlhausen eingestellte Formblatt verwenden, zu finden unter www.muehlhausen.de - Wahlen 2019. Bei Rückfragen können Sie sich wenden an: Frau Weingardt, Tel.: 03601/452-423. Für Ihre Bereitschaft, in einem Wahlvorstand mitzuwirken, bedanken wir uns herzlich bei Ihnen im Voraus. Mühlhausen, den 21.01.2019 gez. Sill Sill Wahlleiterin Informationen gem. Art. 13 der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung Vorbemerkung In 2019 finden im Frühjahr Europa- und Kommunalwahlen und im Oktober Landtagswahlen statt. Zur ordnungsgemäßen Durchführung dieser Wahlen werden Wahlhelfer in den einzelnen Wahl- und Briefwahlbezirken benötigt. 1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlicher: Innerorganisatorisch für die Datenverarbeitung verantwortlich: Stadtverwaltung Mühlhausen Stadtverwaltung Mühlhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 1 Zentrale Dienste Ratsstr. 25, 99974 Mühlhausen Ratsstr. 25, 99974 Mühlhausen Telefon: 03601-452102 Kontakt: Frau Mietzsch Telefax: 03601-452116 Telefon: 03601-452437; E-Mail: vorzimmer.obm@ muehlhausen.de Telefax: 03601-452285 E-Mail: ines.mietzsch@muehlhausen.de Stadtverwaltung Mühlhausen Wahlbüro Ratsstraße 25 99974 Mühlhausen Bereitschaftserklärung für die Mitarbeit in einem Wahlvorstand der Stadt Mühlhausen anlässlich der Wahlen im Jahr 2019 Name:... (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Vorname:... (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Anschrift:... Straße (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) PLZ Wohnort (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Geburtsdatum:... Festnetz:... Mobil:... E-Mail:... Ich erkläre meine Mitarbeit als Wahlhelfer/in für die Europa-/Kommunal-, Ortsteilratswahlen am 26. Mai 2019, Landtagswahl am 27. Oktober 2019 und künftige Wahlen. Persönliche Anmerkungen oder Wünsche: Datum Unterschrift 2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Postanschrift: Datenschutzbeauftragte, A. Hesse, Ratsstr. 25, 99974 Mühlhausen Kontakt: Telefon: 03601-45 24 34; Telefax: 03601-45 22 04; E- Mail: angela.hesse@muehlhausen.de 3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten Die Stadtverwaltung Mühlhausen verarbeitet zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgabe der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen personenbezogene Daten. Die in einer Access-Datenbank gespeicherten personenbezogenen Daten werden von ihr genutzt, um Wahlhelfer für die vorgenannten Wahlen auf die Stimm- und Briefwahlbezirke koordinieren, berufen und honorieren zu können. 4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten erhalten folgende Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern: Innerhalb des Verantwortlichen: entfällt Auftragsverarbeiter entfällt Dritte (außerhalb des Verantwortlichen) entfällt 5. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt. 6. Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden Firmenbez. Betriebsnr. x Name, Vorname x Anschrift x Kontaktdaten Familienstand x Geb.-datum Geb.-ort Staatsangehörigk. x Geschlecht Bankverbindung x Wahlbezirk x Funktion x Telefonnummer x E-Mail Ausbildungsnachweise wirtschaftl. Verh. Schulabschluss/ Ausbildungsnachweise Daten nach Art. 9 EU-DS-GVO 7. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Dauer Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung gemäß 4 Europawahlgesetz i.v.m. 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz sowie 5 Abs. 4 Thüringer Kommunalwahlgesetz so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, der EU-DS-GVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung o. g. Wahlen und weiterer Wahlen erforderlich ist. 8. Ihre Betroffenenrechte Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie folgende Rechte:

Seite - 4-1/2019 Sie können nicht gezwungen oder gedrängt werden, Ihre Einwilligung zu erklären oder aufrecht zu erhalten (Freiwilligkeit der Einwilligung). Sie können jederzeit den Widerruf Ihrer Einwilligung erklären. Dies kann auch mündlich oder per E-Mail erfolgen. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Ab Zugang der Erklärung dürfen Ihre Daten nicht weiterverarbeitet werden. Sie sind unverzüglich zu löschen. Die bisherige Verarbeitung bleibt jedoch hiervon unberührt (Widerrufsrecht). Die nachfolgenden Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Ihre Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personen-bezogenen Daten und auf die in Art. 15 EU-DS-GVO im Einzelnen aufgeführten Informationen. Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 16 EU-DS-GVO). Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern eine der in Art. 17 EU-DS-GVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung). Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 EU-DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen. Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personen-bezogenen Daten dann grundsätzlich nicht mehr (Art. 21 EU-DS-GVO). Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln (Art. 20 EU-DS-GVO). Sie haben das Recht, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Häßlerstr. 8, 99096 Erfurt (www.tlfdi.de), einzulegen. 9. Bereitstellung der Daten Die Stadt Mühlhausen stützt die Erhebung der personenbezogenen Daten für den unter 3. benannten Zweck auf ihr berechtigtes Interesse gem. Art. 6 (1) lit. f) EU-DS-GVO. 10. Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nicht mittels automatisierter Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1, 4 EU-DS-GVO. 11. Weiterverarbeitung für einen anderen Zweck Ihre personenbezogenen Daten werden nicht für einen anderen Zweck weiterverarbeitet als den, für den die Daten erhoben wurden. Förderungen von Kultur, Sport und sozialem Engagement im Haushaltsjahr 2019 Fördergelder für Vereine helfen, Projektideen zu verwirklichen. Zur Unterstützung der zahlreichen Angebote im kulturellen, sportlichen und sozialen Bereich können die Anträge zur Förderung von Mühlhäuser Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen bis zum 31. März 2019 gestellt werden. Grundlage für die finanziellen Unterstützungen bilden nach dem Inkrafttreten des städtischen Haushaltes die Richtlinie zu Förderung von Sportvereinen, sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen in Mühlhausen sowie die Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst in Mühlhausen. Die Richtlinien und Antragsformulare können auf der städtischen Homepage (www.muehlhausen.de) eingesehen und he- runtergeladen werden. Diese sind zu finden unter Bürger & Stadt - Bürgerservice - Formulare unter dem Buchstaben F - Förderungen/Zuschüsse. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen rund um die Beantragung unter der Telefonnummer 03601/45 22 29 gern zur Seite. gez. Edom Edom Fachbereichsleiter Kultur, Sport und Soziales Bundesfreiwilligendienst 27plus in der Stadtbibliothek oder dem Stadtarchiv Mühlhausen Die Stadtverwaltung Mühlhausen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Freiwillige (m/w/d) im Stadtarchiv und in der Stadtbibliothek. Ihr Aufgabengebiet im Stadtarchiv: Das Stadtarchiv Mühlhausen verwahrt die historische Überlieferung der ehemals freien Reichsstadt Mühlhausen, gleichzeitig ist es zuständig für die archivwürdigen Unterlagen der heutigen Stadtverwaltung sowie ihrer Rechts- und Funktionsvorgänger. Zum aktuellen Bestand gehören städtische Akten, familiengeschichtliche Nachlässe, Firmenakten, Vereinsunterlagen, Zeitschriften, mehrere Bibliotheken, Karten und Fotos. Das Stadtarchiv betreut zudem Kunstwerke im historischen Rathaus und richtet Sonderausstellungen zu Themen der Stadtgeschichte aus. Mit der wertvollen Unterstützung der Bundesfreiwilligen konnte bisher das historische Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger gefördert werden. Das Reichsstädtische Archiv im Mühlhäuser Rathaus. Ihre Tätigkeiten: Elektronische Verzeichnung vorhandener Buchbestände Erschließung und Ordnung historischer Fotosammlungen Digitalisierung von historischen Akten als Teil des Bestandsschutzes und der Sicherungsverfilmung Einpflegen von Erschließungsdaten der archivierten Standesamtsregister in eine Datenbank Mithilfe bei Führungen im Archiv Mithilfe bei der Organisation von Veranstaltungen und der Vorbereitung von Ausstellungen/Projekten Ihr Aufgabengebiet in der Stadtbibliothek: Die Stadtbibliothek befindet sich seit April 2004 in der umgebauten Jakobikirche und hat einen hohen Stellenwert als Kultur- und Bildungseinrichtung in der Stadt Mühlhausen. Ein Schwerpunkt der Bibliotheksarbeit ist die Arbeit mit Kindern, insbesondere die Leseförderung. Seit Sommer 2018 wird eine Präsenzbibliothek zur Regionalgeschichte und Regionalkunde mit umfangreichen Bestandsveränderungen in der Mühlhäuser Jakobikirche aufgebaut. Als Die Stadtbibliothek in der umgebauten Jakobikirche. Bundesfreiwillige/r können Sie einen wesentlichen Beitrag dazu leisten. Ihre Tätigkeiten: Verzeichnung, Signierung und Neuaufstellung von Bänden Einarbeitung von Buchbeständen, die aus einer Schenkung einer nachgelassenen Gelehrtenbibliothek stammen Transport und sonstige Vorbereitungen der Buchbestände zur Schaffung einer wissenschaftlichen Bibliothek für Archivnutzer, Familienforscher, Schülergruppen, Heimatforscher u.a.

Seite - 5-1/2019 Ihr Profil: Mindestalter: 27 (gemäß den Anforderungen des BFD 27plus) Interesse an der Stadtgeschichte freundliches sowie serviceorientiertes Auftreten Bereitschaft zur Weiterbildung beim Bildungszentrum Sondershausen (mindestens 12 Bildungstage) Unser Angebot an Sie: Teilzeitbeschäftigung (ca. 20 Stunden/Woche) mit flexiblen Arbeitszeiten abwechslungsreiche Tätigkeiten finanzielle Entschädigung (Taschengeld) qualifiziertes Zeugnis nach Beendigung kostenlose Weiterbildungen Sind Sie an einem Bundesfreiwilligendienst interessiert? Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit der Angabe des gewünschten Einsatzgebietes an: Stadtverwaltung Mühlhausen Fachbereich Zentrale Dienste Ratsstraße 25 99974 Mühlhausen oder per Mail an: zentrale-dienste@muehlhausen.de Gedenkveranstaltung für Opfer des Nationalsozialismus (27.01.2019, 17 Uhr, Rathaushalle) Traditionell begeht die Stadt Mühlhausen den alljährlichen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar mit einer Gedenkveranstaltung gemeinsam mit dem christlich-jüdischen Arbeitskreis Mühlhausen, dem Mühlhäuser Geschichts- und Denkmalpflegeverein sowie der Rotary-Club Mühlhausen. In diesem Jahr findet das Gedenken am Sonntag, 27. Januar 2019, um 17 Uhr im historischen Rathaus statt. Die Veranstaltung wird von Oberbürgermeister Dr. Johannes Bruns als Schirmherr eröffnet. Es folgt eine Ansprache von Pfarrer Teja Begrich vom Christlich-jüdischen Arbeitskreis Mühlhausen. Anschließend wird sich Dr. Magnus Koch, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung, in seinem Vortrag Da machen wir nicht mehr mit - Deserteure der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg mit lange vergessenen Opfern des von den Nationalsozialisten entfachten Kriegs auseinandersetzen. Musikalisch umrahmt wird die Veranstaltung von Torsten Müller (Trompete) und Oliver Stechbart (Klavier). Seit 1996 ist der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ein bundesweiter gesetzlicher Gedenktag. Als Jahrestag bezieht er sich auf den Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz am 27. Januar 1945. Die Vereinten Nationen erklärten den 27. Januar im Jahr 2005 zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust. Kulturtipps für Mühlhausen Do 14.02.2019 20.00 Uhr Puschkinhaus Paare - Die besondere Valentinstagsveranstaltung mit Nina Hoger und Reinald Noisten Kartenvorverkauf in der Tourist Information und im Puschkinhaus. Fr 22.02.2019 19.30 Uhr Kulturstätte Schwanenteich Ute Freudenberg - Der Liederabend Kartenvorverkauf in der Tourist Information und im Ticketshop Thüringen So 24.02.2019 15.00 Uhr Kulturstätte Schwanenteich Sigrid und Marina - Heimatgefühle Karten in allen bekannten Vorverkaufsstellen Fr 08.03.2019 20.00 Uhr Kulturstätte Schwanenteich La Magie - Die Revue der Travestie Kartenvorverkauf nur in der Tourist Information Sa 16.03.2019 15.00 Uhr Kulturstätte Schwanenteich Die große Johann Strauss Revue - präsentiert von Erik Schober Karten in allen bekannten Vorverkaufsstellen Nähere Informationen zu diesen und weiteren Veranstaltungen unter: www.mhl-kultur.de. Das Europäische Parlament - Stimme der Bürger: Multimediapräsentation zur Europawahl 2019 für Schüler und Interessierte am 4. Februar im Mehrgenerationenhaus Mühlhausen Am 26. Mai 2019 finden die neunten Wahlen des Europäischen Parlaments statt. Seit 1979 wird es frei und direkt von seinen Bürgerinnen und Bürgern gewählt, alle fünf Jahre ruft das Parlament dazu an die Wahlurnen. Doch was wissen wir genau über die Arbeit und die Entscheidungen? Der Politologe Ingo Espenschied lässt das Publikum in seinem Vortrag über die Schultern der Parlamentarier in Straßburg und Brüssel schauen, spricht mit Abgeordneten verschiedenster Parteien und offenbart dabei Eindrucksvolles. Zu seiner Tournee durch Thüringen, die vom Europäischen Informationszentrum (EIZ) der Thüringer Staatskanzlei gefördert wird, sind Schülerinnen und Schüler ab der 10. Klasse, aber auch alle anderen an Europa interessierten Bürgerinnen und Bürger am 4. Februar 2019, um 18.00 Uhr ins Mehrgenerationenhaus Geschwister-Scholl-Haus, Puschkinstraße 8, herzlich eingeladen. Der 60-minütige Vortrag und die anschließende Diskussion wecken das Interesse an Europa und das Verständnis für die Bedeutung demokratischer Prozesse. Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine Voranmeldung bis zum 28. Januar 2019 per Email an mehrgenerationenhaus@ muehlhausen.de oder telefonisch über 03601/81 23 90 bzw. 03601/45 22 29 ist erforderlich. Die Multimediapräsentation wird live und spannend erklärt. Die Besucher erwartet ein innovativer Medienmix aus Berichten, Fotos, Videos, Grafiken und Animationen. Ingo Espenschied hat mit seinen Veranstaltungsformaten bislang europaweit mehr als 125.000 Zuschauer erreicht. Der Diplompolitologe und Produzent hat in Mainz, an der Pariser Sorbonne und der Londoner School of Economics Internationale Politik studiert und gilt als ausgewiesener Experte für deutschfranzösische und europäische Beziehungen. 2008 entwickelte Espenschied mit dem DOKULIVE-Format ein neues, innovatives Genre im Bereich der politischen Bildung. Europaweite Buchungen von und mit Spitzenpolitikern, Landesregierungen, Ministerien sowie der Europäischen Kommission zeugen von hoher Akzeptanz. Impressum Amtsblatt der Stadt Mühlhausen/Thüringen Herausgeber: Stadt Mühlhausen/Thür. Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, Langewiesen, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich. de, Tel. 0 36 77 / 20 50-0, Fax 0 36 77 / 20 50-21 Bezugsbedingungen: Die Verteilung des Amtsblattes erfolgt kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Stadt Mühlhausen. Einzelbezug: Stadtverwaltung Mühlhausen, Pressestelle, Ratsstraße 19, 99974 Mühlhausen Portokosten sind zu erstatten. Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Petra Helbing, erreichbar unter Tel.: 0174 / 9257020, E-Mail: p.helbing@wittich-langewiesen.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel nach den Sitzungen des Stadtrates, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Stadt.

Seite - 6-1/2019 Oberbürgermeister Dr. Johannes Bruns gratulierte den Jubilaren der Stadt Zum 70. Geburtstag Herr Franz-Josef Berndobler Herr Werner Duckheim Frau Monika Eckardt Herr Andreas Falk Frau Ana Ferraina Frau Brigitte Frank Frau Christel Franke Herr Peter Franke Herr Dieter Frey Frau Regina Heil Herr Hans-Jürgen Heilwagen Herr Manfred Helbing Frau Christa Herbig Frau Christina Hottop Herr Michael Karger Frau Lubov Luft Herr Jürgen Mock Herr Karl-Heinz Neldner Herr Michael Niklas Frau Renate Riemschneider Frau Elisabeth Rolle Herr Günter Scharf Herr Martin Schleip Frau Irmgard Schwabe Frau Monika Trabert Herr Jürgen Wand Herr Harry Wolff Zum 75. Geburtstag Herr Albert Altmeyer Herr Peter Domhardt Frau Karin Eckert Frau Monika Furtner Frau Ingrid Gries Herr Ulrich Helbig Frau Hiltraud Kotte Frau Margot Krämer Frau Ingeborg Marx Herr Gerhard Reimann Frau Erna Reinke Frau Margot Röttig Frau Erna Schaßinski Frau Rosemarie Scholl Frau Gisela Schollmeyer Herr Dieter Schreiber Frau Helga Stößel Herr Herbert Winkler

Seite - 7-1/2019 Herr Walter Würl Herr Alfred Zengerling Zum 80. Geburtstag Frau Leonore Bratek Frau Brunhilde Broschat Frau Marga Brosio Frau Hannelore Busch Frau Brigitte Hild Frau Gisela Höfler Herr Konrad Hüttl Frau Christa Kaufhold Frau Rita Kühr Frau Christel Leuffen Herr Olaf Ludwig Frau Brigitte Montag Frau Gisela Peter Herr Dierk Röbke Frau Adeline Sack Frau Roswitha Schiller Frau Marlis Selle Herr Wilfried Stamm Frau Edda Trenkelbach Herr Hans-Dieter Weidenkaff Frau Waltraud Weinrich Herr Klaus Wellner Frau Erna Wollert Herr Emil Graf Frau Maria Heilwagen Frau Marianne Leifheit Frau Elisabeth Merkel Frau Elfriede Radkowsky Frau Margarete Tannenberg Herr Julius Vogt Herr Richard Wagner Zum 95. Geburtstag Herr Ernst Zierentz Zum 96. Geburtstag Frau Marie Herrmann Frau Irma Urbach Zum 98. Geburtstag Herr Curt Horn Zum 100. Geburtstag Frau Martha Hontsch Zum 102. Geburtstag Frau Dora Vollbrecht Zum 85. Geburtstag Herr Erhard Bang Herr Willi Bardell Frau Rosemarie Bogedaly Frau Marianne Bruna Frau Ursula Ewert Herr Werner Horn Frau Inge Koslowski Frau Irmgard Matuschek Herr Max Methner Frau Christa Reinz Frau Christa Roth Frau Elli Schäfer Frau Christa Schönrock Frau Christa Wagner Frau Renate Walther Herr Werner Weisheit Herr Siegfried Weiß Zum 90. Geburtstag Frau Ursula Bartel Frau Anneliese Bischoff Frau Ingeborg Göldner Herr Helmut Hochheim Frau Maria-Anna Klung Herr Joachim Koch Frau Anna-Elisabeth Lauberbach Frau Marga Pilz Frau Christa Rambow Frau Irene Seebach Frau Christa Sehling Frau Erika Wunderlich Frau Ruth Zickler Zum 91. Geburtstag Frau Dr. Elisabeth Elstner Frau Ilse Koch Frau Johanna Petzold Frau Magdalena Schilling Zur Goldenen Hochzeit Christa und Karl-Heinz Appenrodt Barbara und Lothar Geißenhöner Marion und Andreas Heidemann Gisela und Jörg-Peter Joel Karla und Gerhard Kowalski Ebba und Dr. Hans Erich Müller Olga und Vassilij Rakunin Monika und Wolfgang Rauch Karola und Hartmut Richter Elke und Klaus Riemann Christa und Heinz Schröter Isolde und Bodo Weber Zur Diamentenen Hochzeit Ingrid und Helmut Haberkorn Margrit und Hans Hause Anita und Klaus Muder Erika und Horst Retzlik Brigitte und Walter Schreiber Sibylle und Achim Wicklein Zum 92. Geburtstag Frau Ruth Intrau Frau Ruth Merz Frau Erika Rutsch Zum 93. Geburtstag Frau Christa Görlach Frau Lydia Haake Frau Christa Riedl Zum 94. Geburtstag Frau Wilfriede Dietrich