Jahrgang 40 Donnerstag, den 19. Januar 2017 Nummer 1/2 W W in und Ku Wipfelder Amtsblatt ZEHNTGRAFEN ZEHNTGRAFEN WEINWEG WEINWEG Amtlicher Teil Aus dem Gemeinderat Der Gemeinderat hat sich im öffentlichen Teil der Sitzung vom Donnerstag, 15. Dezember 2016, mit folgenden Themen befasst: 1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Nutzungsänderung - Einbau einer Betriebswohnung in eine bestehende Lagerhalle - auf dem Anwesen Birkenstr. 3, Fl.Nr. 1264/2 wurde erteilt. 2. Für die anstehenden Arbeiten im Friedhof (Pflasterung am Friedhofskreuz; Neuherstellung von Erdurnengräbern) erfolgte die Freigabe des Leistungsverzeichnisses und die Festlegung der Firmenliste. 3. Das Ergebnis der Saison des Mainschleifen-Shuttles 2016 wurde vorgestellt. Für die beschlossene Beteiligung 2017 wird von der Gemeinde wieder ein Kostenzuschuss von rund 800 eingeplant. 4. Für die Wegeverbindungen in der Gemarkung Wipfeld im überörtlichen landwirtschaftlichen Kernwegegenetz, die in einer öffentlichen Veranstaltung im November in Schwanfeld vorgestellt wurden, wurde die Zustimmung erteilt. 5. Für den Gehsteig beim Kloster St. Ludwig (Fl.Nr. 5330), der sich nach der Änderung der Gemarkungsgrenze noch im Eigentum der Gemeinde Kolitzheim befindet, wird ein Antrag auf Grundbuchberichtigung nach Art. 12 BayStrWG gestellt. 6. Von der Verwaltung wird der Umrüstungsbedarf der Straßenbeleuchtung ermittelt und Fördermöglichkeiten für eine Umrüstung auf LED geprüft. 7. Der Bürgermeister ging in seinem Jahresrückblick auf die wesentlichen Themen im Jahr 2016 ein und gab einen Ausblick auf 2017. Der Gemeinderat hat sich im öffentlichen Teil der Sitzung vom Donnerstag, 12. Januar 2017, mit folgenden Themen befasst: 1. Für eine Ortsfahne im Mainschleifenlayout mit dem Konterfei des Wipfelder Zehntgrafs sowie verschiedenen Schlagworten wurde die Freigabe erteilt. Der Weinbauverein beteiligt sich zur Hälfte an den Layout- und Produktionskosten für die vier zu bestellenden Fahnen in Höhe von insgesamt 900. 2. Der Spielplatz an der Mainlände (eingezäunter Bereich) wird mit einer Doppelwippe und einem Karussell ergänzt. Die Beschaffungskosten betragen 2.380. 3. Über eine Erhöhung der Fährgebühren zum 01.04.2017 wurde beraten und beschlossen. Die neue Gebührentabelle wird im nächsten Amtsblatt veröffentlicht. 4. Für die 2015 und 2016 vom Landkreis Schweinfurt entfernten Pappeln entlang des Radweges wird der Unteren Naturschutzbehörde als Standort für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Fl.Nr. 1199 (Wegrand Froschgruben) sowie Fl.Nr. 3434 (Kiesäcker) vorgeschlagen. Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, 26. Januar 2017, statt. Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) seit dem 01.11.2015 die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf. A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit 58 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes widersprechen. B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Personen Sie können der Datenübermittlung gemäß 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit 42 Abs. 2 BMG widersprechen. C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen Sie können der Datenübermittlung gemäß 50 Abs. 1 BMG widersprechen. D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Sie können der Datenübermittlung gemäß 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit 50 Abs. 2 BMG widersprechen.
Wipfeld - 2 - Nr. 1/2/17 E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Sie können der Datenübermittlung gemäß 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit 50 Abs. 3 BMG widersprechen. Anträge zur Errichtung dieser Übermittlungssperren können Sie im Meldeamt der VGem Schwanfeld, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld stellen. Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Gemeinde Wipfeld) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Öffentliche Bekanntmachung; Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2017 Gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl I S. 965) in der derzeit gültigen Fassung wird die Grundsteuer für das Jahr 2017 vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Grundsteuerbescheide 2017 in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2016 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid 2017 erhalten haben, im Kalenderjahr 2017 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für diese Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid 2017 zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2017 fällig. Bereits erfolgte Zahlungen werden auf die Steuerschuld angerechnet. Kleinbeträge werden wie folgt fällig: 1. am 15. August 2017 mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt. 2. am 15. Februar und 15. August 2017 zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt. Wurde die Zahlung der Grundsteuer in einem Jahresbetrag beantragt, ist die Grundsteuer am 1. Juli 2017 zur Zahlung fällig. Die Grundsteuerbescheide und die Begründung hierzu können bei der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Steueramt, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld, eingesehen werden. Treten gegenüber dem Vorjahr in der sachlichen und/oder in der persönlichen Steuerpflicht Änderungen ein, wird von Amts wegen nach Erlass des Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt ein neuer Grundsteuerbescheid zugestellt. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheides hat der Steuerschuldner zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen ( 29 GrStG) unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten. Diese öffentliche Bekanntmachung gilt am Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dem Tag der wirksamen Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben werden (siehe 2.) 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Würzburg, Postanschrift: Postfach 110265, 97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Würzburg, Postanschrift: Postfach 110265, 97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Gemeinde Wipfeld) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet, zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Eine elektronische Widerspruchseinlegung (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Eine Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit dieser Steuerfestsetzung nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Abgabe nicht aufgehalten. Tobias Blesch 1. Bürgermeister Anmeldung zur Aufnahme in die Kindertagesstätte für das Kindergartenjahr 2017/2018 Alle Kinder, die im Kindergartenjahr 2017/2018 (01.09.2017 31.08.2018) die gemeindliche Kindertagesstätte besuchen möchten und bisher noch nicht angemeldet wurden, sind bis zum 28.02.2017 anzumelden. Das Mindestalter für die Aufnahme in die Kinderkrippe ist 1 Jahr und für die Aufnahme in den Kindergarten 3 Jahre. Die Anmeldung ist bei der Leitung der Kindertagesstätte oder der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld vorzunehmen. Dort ist auch das Anmeldeformular erhältlich. Anmeldungen sind jeweils nur zum 1. eines Monats möglich. Die Anmeldung wird für den Betrieb der Kindertagesstätte und der Vergabe der Plätze unbedingt benötigt. Anmeldungen während des Kindergartenjahres können nur noch dann berücksichtigt werden, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen. Meldung des Wasserzählerstandes Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Wasserzählerstände bis zum 05.01.2017 der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld mitzuteilen waren. Wenn die Meldung noch nicht erfolgt ist, bitten wir dies schnellstmöglichst nachzuholen. Der Zählerstand ist Voraussetzung für die Abrechnung der Verbrauchsgebühren für das Jahr 2016 und die Festsetzung der
Wipfeld - 3 - Nr. 1/2/17 Abschlagszahlungen für 2017. Liegt der Zählerstand nicht rechtzeitig vor, wird der Wasserverbrauch anhand der Vorjahresverbräuche ermittelt (geschätzt). Kindergarten Wipfeld (Tel. 09384/1481) E-Mail: kindergarten@wipfeld.de Ein Formular für die Meldung des Zählerstandes lässt sich auch von unserer Homepage www.wipfeld.de/wasserversorgung.html herunterladen. Sprechstunde der Behindertenbeauftragten am 26.01.2017 Am Donnerstag, den 26.01.2017, halten die Wipfelder Behindertenbeauftragten Erika Dammann, Konrad Schneider und Armin Schneider von 17 bis 18 Uhr eine Sprechstunde im Bürgersaal des Rathauses ab. Zwei weitere Termine sind heuer für den 18.05.2017 und den 16.11.2017 festgelegt. Die Aufgabe der Behindertenbeauftragten umfasst im einzelnen die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu verwirklichen und auf eine breite gesellschaftliche Akzeptanz der behinderten Mitbürger hinzuwirken. Ein ebenerdiger Zugang zum Bürgersaal ist über den Nebeneingang Conrad- Celtis-Straße möglich. Eine Voranmeldung zur Sprechstunde ist nicht notwendig. Während der Sprechstunde sind die Ansprechpartner auch unter der Rufnummer des Rathauses (09384/364) erreichbar. Grundschule Schwanfeld Liebe Eltern, Kinder, die zwischen dem 01.10.2010 und 30.09.2011 geboren sind sowie Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, kommen im September 2017 in die Schule. Zum Informationsabend Fit für die Schule ergeht hiermit herzliche Einladung für die Erziehungsberechtigten unserer Schulanfänger am gez. J. Faltenbacher Rektor Mittwoch, 25. Januar 2017 um 19.00 Uhr in die Aula der Schule Schwanfeld Öffnungszeiten und Erreichbarkeit Rathaus Wipfeld (Tel. 09384/364) Sprechstunden des 1. Bürgermeisters Montag:... 09:30 11:30 Uhr Mittwoch:... 15:00 18:00 Uhr E-Mail: gemeinde@wipfeld.de Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld (Tel. 09384/97300) Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag... 7:30 12:00 Uhr Montag, Mittwoch... 13:00 16:30 Uhr Donnerstag... 14:00 18:00 Uhr Dienstag- und Freitagnachmittag... geschlossen Donnerstagvormittag... geschlossen E-Mail: poststelle@vg-schwanfeld.de Bauhof Wipfeld Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeiten der VG (Tel.: 09384/97300) und an den Wochenenden in dringenden Fällen über Tel. 09384/364 E-Mail: bauhof@wipfeld.de Literaturhaus Wipfeld geöffnet an Sonntagen von 14.00 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung (Tel. 09384/364) E-mail: kontakt@literaturhaus-wipfeld.de Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt: Donnerstag, 26.01.2017 Nichtamtlicher Teil Sportfischervereinigung Wipfeld e.v. Einladung zur Jahreshauptversammlung am Freitag, 10.02.2017 um 19.00 Uhr bei Reichert Günther. Tagesordnung: 1. Begrüßung 1. Vorstand 2. Totengedenken 3. Bericht Schriftführer 4. Bericht Jugendwart 5. Bericht Kassier 6. Entlastung Vorstandschaft 7. Fischfest 2017 8. Sonstiges gez. Vorstandschaft Literaturhaus Wipfeld Terminvorschau Mittwoch, 15.03.2017, 18:00 Uhr Sternstunde der Kulturgeschichte: Konrad Celtis trifft Albrecht Dürer Vortrag von Dr. Thomas Schauerte Der Leiter des Albrecht-Dürer-Hauses sowie der Kunstsammlungen und des Stadtmuseums der Stadt Nürnberg hat 2015 das Buch Dürer & Celtis - Die Nürnberger Poetenschule im Aufbruch veröffentlicht. Närrische Vereinigung Wipfeld Herzliche Einladung zu den Prunksitzungen der NVW: In diesem Jahr findet erstmals im Anschluss an die erste Sitzung ein Faschingstanz statt. 1. Prunksitzung am 28.01.17, Beginn bereits um 17 Uhr Im Anschluss feiern wir gemeinsam unsere erste Sitzung. Wer für einen Cocktail an der Bar oder ein Tänzchen nachkommen möchte, ist herzlich willkommen. 2. Prunksitzung am 04.02.17, Beginn um 19 Uhr. Seniorensitzung am 05.02.17, Beginn um 14 Uhr 3. Prunksitzung am 11.02.17, Beginn um 19 Uhr
Wipfeld - 4 - Nr. 1/2/17 Kartenvorverkauf Mittwoch von 16 bis 18 Uhr und Samstag von 11 bis 15 Uhr bei Mandy Hänchen, St. Kilian-Str. 18 (Tel.: 09384/881487, E-Mail: die_chickns@gmx.de) Karten für die Seniorensitzung gibt es an der Tageskasse. Kinderfasching Für die Kleinen das Größte - der Wipfelder Kinderfasching im Sportheimsaal am 25.01.2017 von 14 bis 17 Uhr BBV und Landfrauen Antlitzanalyse nach Dr. Schüssler - im Gesicht steht, was dem Körper fehlt. Mi. 18.01.2017, Essleben, 19.00 Uhr Einkehrtag - Ein Koffer voller Leben - mit Glaube, Hoffnung und Liebe auf meine Lebensreise Do. 16.02.2017 Exerzizienhaus Himmelspforten Würzburg, Abfahrt 8.40 Uhr Anmeldung bis 30.01.2017 Landfrauentag - Landfrauen tragen Verantwortung Do. 23.02.2017, Waigolshausen, 9.30 Uhr Leichter und gesünder Leben Do. 09.03.2017, Essleben 19.00 Uhr Klimaschutz zu Hause - 33 Tipps, wie Sie die Welt verbessern Überlandzentrale Lülsfeld, 14.00 Uhr, Termin steht noch offen für März 2017 Anmeldungen bitte bei Hildegard Fröhr, Tel. 8140 Ortsbäuerin Musikschule Schweinfurt Anmeldung zum 2. Halbjahr der Musikschule: Eltern-/Kindgruppen Die Musikmäuse Ab 20.02.2017 beginnen die Eltern-/Kindgruppen Die Musikmäuse im 2. Halbjahr des Schuljahrs 2016/17. Das Angebot richtet sich an Eltern mit Kindern im Alter von 2 bis 3 Jahren. Die Musikschule bietet diese Kurse seit Jahren mit großem Erfolg an - das erste, spielerische Kennenlernen der Welt der Musik. Den Unterricht erteilen ausschließlich Diplom-Musiklehrer mit entsprechender Qualifizierung. Unterricht wird derzeit erteilt in Schweinfurt: Musikschule und Schillerschule Bergrheinfeld Euerbach Gerolzhofen Gochsheim Niederwerrn Werneck Kommen mindestens sechs Anmeldungen zusammen, können auch weitere Kurse in den Außenstellen eingerichtet werden. Vortrag zur elektronischen Steuererklärung im Ebracher Hof Das Finanzamt Schweinfurt und die Stadtbücherei Schweinfurt laden am Dienstag, den 21.02.2017 und Donnerstag, den 23.02.2017 jeweils von 16.30 Uhr bis ca. 18.00 Uhr zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung über die elektronische Steuererklärung 2016 ein. Um verbindliche Anmeldung in der Stadtbücherei Schweinfurt unter 09721/51-7961 wird gebeten. Ergänzend zur Informationsveranstaltung kann man in der Stadtbücherei Medien zur Steuererklärung ausleihen oder via Internet herunterladen. Die Veranstaltung dauert jeweils ca. 90 Min. Erläutert wird der Umgang mit dem Programm Elsterformular an einem Beispielfall einschließlich Plausibilitätsprüfung und Datenübertragung an das Finanzamt. Außerdem erhalten die Teilnehmer Informationen zum Belegabrufverfahren, besser bekannt unter dem Stichwort vorausgefüllte Steuererklärung und die Voraussetzungen zur Nutzung dieses neuen Dienstes. Wer ELSTER benutzt spart Arbeit und gewinnt Zeit für die schönen Dinge des Lebens z.b. lesen... Die Stadtbücherei bietet über ihren Internetkatalog Medien zum Ausleihen an. Wer beim Eingabefeld Stichwort Einkommensteuer eingibt (ohne Eingabe der Zweigstelle) erhält einen Überblick über alle Medien zum Thema. Bei der Katalog-Eingabe von Einkommensteuer und virtuelle Bibliothek erhält man Hinweise auf Informationsmaterial und ein Handbuch zum Programm ElsterFormular als kostenlosen Download. Die Anreise ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich. Die Stadtbusse der Linien 51, 52 und 71 halten an der Haltestelle Markt und Museum Georg Schäfer. Von diesen Haltestellen sind es nur einige Schritte zur Stadtbücherei im Ebracher Hof. Das Park-haus vom Museum Georg-Schäfer befindet sich direkt gegenüber der Stadtbücherei. Größere Kinder können sich in der Kinderbücherei im Dachgeschoss die Zeit mit vielen spannenden Büchern vertreiben. Eine Kinderbetreuung wird jedoch nicht angeboten. Veranstalter: Finanzamt Schweinfurt, Stadtbücherei Schweinfurt. Tagespflege für Senioren Sankt Michael Seit Ende Dezember bietet die Sozialstation der Caritas von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:30 Uhr eine Tagesbetreuung für Senioren an. Durch das neue Pflegestärkungsgesetz stehen Ihnen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Haben Sie Fragen? Dienstag von 14:00 bis 16:30 Uhr steht Herr Buchholz in einer offenen Sprechstunde zur Verfügung oder Terminvereinbarung Tel. 09722/9440898. Adresse: Tagespflege Sankt Michael, Marktplatz 14, 97440 Werneck/Zeuzleben Café Klatsch Das etwas andere Café Öffnungszeiten jeden Donnerstag ab 14:00 Uhr Der Fahrdienst der Sozialstation St. Michael holt Sie auch gerne zuhause ab und bringt Sie wieder heim. Das Café Klatsch Team der Sozialstation St. Michael freut sich auf Ihr Kommen. Caritas Sozialstation St. Michael Die Anmeldung ist online bequem möglich unter www.musikschule-schweinfurt.de oder im Musikschulsekretariat, Schweinfurt, Schultesstr. 17 Telefon 09721/51 599 oder 51 698. Anmeldeschluss: 31.01.2017 Ambulante Alten- und Krankenpflege Am Schloßpark 11, 97440 Werneck, Tel. 09722/7674 info@sanktmichael.com, 24 Stunden Rufbereitschaft. Gerne helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des Antrages für eine Pflegestufe und die Vermittlung für Essen auf Räder von den Johannitern aus Schweinfurt.
Wipfeld - 5 - Nr. 1/2/17 Anträge auf Vereinspauschale können ab sofort eingereicht werden Das Landratsamt Schweinfurt weist darauf hin, dass ab sofort die Anträge auf Vereinspauschale eingereicht werden können. Die Anträge, sowie die erforderlichen Unterlagen, müssen bis spätestens 1. März 2017 beim Landratsamt Schweinfurt vorliegen. Verspätet eingehende Anträge sind aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift abzulehnen. Für die Sport-und Schützenvereine aus dem Landkreis Schweinfurt sind die Zuwendungen im Landratsamt Schweinfurt bei Bettina Müller (Zimmer 210) zu beantragen. Erforderliche Formblätter können dort abgeholt oder unter Telefon 09721/55-451 angefordert werden. Die Formulare können auch auf der Internetseite des Landratsamtes Schweinfurt unter www.landkreis-schweinfurt.de unter dem Stichwort Vereinspauschale heruntergeladen werden Ortssprechtage des Zentrums Bayern Familie und Soziales Das Zentrum Bayern Familie und Soziales hält am Donnerstag, 09.02.2017, von 9.00 bis 12.00 Uhr einen Ortssprechtag im Rathaus der Stadt Schweinfurt. Beratungstag für Existensgründer Dennoch bittet auch die Abfallwirtschaft des Landkreises die Bürger um ein wenig Geduld, sollte es nicht zu einer nahtlosen Umstellung kommen: Sollten die neuen Container noch nicht stehen, sobald die alten abgezogen wurden, werden die Bürger gebeten, kein Altglas einfach so abzustellen. Das könnte die Neuaufstellung im Zweifel nur weiter verzögern und wäre für alle Seiten ärgerlich. Ebenfalls neu ist, dass ab Januar die Gelben Tonnen/Säcke von der Fa. Seger Transporte GmbH & Co. KG, Münnerstadt, geleert bzw. abgeholt werden. Diese Umstellung dürfte allerdings kaum merkbar vonstattengehen, denn die bestehenden Gefäße werden weiter genutzt. Zudem ist die Firma nicht neu im Landkreis, da sie seit vielen Jahren die Rest- und Biotonnen hier leert. Wer neue Gelbe Säcke braucht hängt auch ab Januar wie gewohnt einen Zettel an einen bereitgestellten Gelben Sack. Daraufhin wird eine Rolle am Anwesen abgelegt. Die Fa. Seger Transporte GmbH & Co. KG ist daneben künftig auch für die Entleerung der Dosencontainer im Landkreis zuständig. Die beiden Abfuhrfirmen, die vom Dualen System Deutschland für die nächsten drei Jahre mit der Einsammlung der Verpackungsabfälle beauftragt wurden, haben für die Bürger jeweils eine kostenlose Hotline eingerichtet, die Kontaktdaten stehen auch im neuen Abfallkalender: Fa. Knettenbrech + Gurdulic GmbH & Co. KG, Telefon 0800/666 5445 Fa. Seger Transporte GmbH & Co. KG, Telefon 0800/000 8180 Bei Fragen darüber hinaus steht natürlich auch die Abfallberatung wie gewohnt im Landratsamt zur Verfügung unter Telefon 09721/55-546 oder per E-Mail an abfallberatung@lrasw.de. Die Aktivsenioren Bayern beraten Existenzgründer sowie Inhaber kleiner und mittelständischer Firmen in Fragen der Existenzgründung, Existenzerhaltung, Unternehmensnachfolge und Betriebsoptimierungen. Sie bieten auch Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans mit Tragfähigkeitsbescheinigung an. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.aktivsenioren.de. Für die Sprechstunden bei den Aktivsenioren ist eine Terminvereinbarung bei der Wirtschaftsförderung im Landratsamt erforderlich beianuschka Kordes untertelefon: 09721/55-380 oder per E-Mail an wirtschaft@lrasw.de Hier die komplette Übersicht aller Termine der Aktivsenioren für das Jahr 2017: Immer jeweils dienstags von 9 bis 11 Uhr im Raum 101 im Landratsamt am 28. Februar, 28. März, 25. April, 30. Mai, 27. Juni, 25. Juli, 26. September, 31. Oktober, 28. November, 12. Dezember Neue Glascontainer zum Jahreswechsel Zum Jahreswechsel gibt es eine Änderung der Firmen für die Leerung bzw. Abholung der Gelben Tonnen und Säcke und für die Leerung der Glas- und Dosencontainer: Künftig ist die Fa. Knettenbrech + Gurdulic GmbH & Co. KG, Kitzingen, für die Entleerung der Glascontainer zuständig. Mit dem Wechsel des Entsorgers werden im gesamten Landkreis die bestehenden Glascontainer gegen neue einheitliche, schallgedämmte Container ausgetauscht. Damit wird eine seit Jahren vom Landkreis erhobene Forderung nun endlich umgesetzt. Ziel ist es, mit der Aufstellung der schallgedämmten Container die Lärmbelastung, die sich bei Glascontainern nicht ganz vermeiden lässt, weiter zu reduzieren. Die Umstellung geht vom Dualen System Deutschland aus, das für die Erfassung von Verpackungsabfällen zuständig ist. Nächste Bürgersprechstunde von Landrat Florian Töpper am 15. Februar 2017 Die nächste Bürgersprechstunde von Landrat Florian Töpper findet am Mittwoch, 15. Februar 2017, von 9 bis 11 Uhr in seinem Dienstzimmer im 3. Stock im Landratsamt Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt statt. Um den Ablauf der Sprechstunde besser koordinieren zu können, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich bis spätestens 3. Februar 2017. Dabei sollte bitte auch bereits kurz das zu besprechende Thema angegeben werden. Die Anmeldung ist möglich im Vorzimmer des Landrats unter Telefon 09721/55-601. Die darauffolgende Bürgersprechstunde findet dann voraussichtlich am Dienstag, 14. März, von 14 bis 16 Uhr statt. Ärztlicher Notfalldienst Bereitschaftspraxis Schweinfurt, Ludwigstraße 1 in 97421 Schweinfurt (im Krankenhaus St. Josef) Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxis: Freitag...16.00-20.00 Uhr Samstag...09.00-20.00 Uhr Sonntag...09.00-20.00 Uhr Mittwoch...16.00-20.00 Uhr Feiertag...09.00-20.00 Uhr Zeiten des Bereitschaftsdienstes: Freitag 13:00 Uhr bis Montag 8:00 Mittwoch 13:00 Uhr bis Donnerstag 8:00 Uhr Feiertage vom Vortag 18:00 Uhr bis zum Folgetag 8:00 Uhr
Wipfeld - 6 - Nr. 1/2/17 In medizinisch dringenden Fällen ist die Bereitschaftsdienstzentrale unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar. Der Notarztdienst bleibt von den Änderungen des Bereitschaftsdienstes unberührt und ist weiterhin über dietelefonnummer 112 erreichbar. Zahnärztlicher Notfalldienst 21./22.01.2017 Dr. med. dent. Sebastian Schwaab, Hauptstr. 93, Sennfeld, Tel. 09721/68003 28./29.01.2017 Gabriele Timmermann-Pawletta, Roßbrunnstr. 12, Schweinfurt, Tel. 09721/23113 Sprechzeiten jeweils von 10.00-12.00 Uhr und von 18.00-19.00 Uhr - Anwesenheit in der Praxis In der übrigen Zeit besteht Rufbereitschaft. Notfalldienst Kinderärzte Impressum Wipfelder Amtsblatt Erscheinungsweise: jeweils donnerstags in den ungeraden Kalenderwochen Verteilung: an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes - Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Tel.: 09191/7232-0; www.wittich-forchheim.de - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Wipfeld, Tobias Blesch, Marktplatz 1, 97537 Wipfeld oder seine jeweilige Vertretung im Amt. - für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Peter Menne in LINUS WITTICH Medien KG. Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gemäß Art. 8, Abs. 3 des Bayerischen Pressegesetzes (BayPrG) wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk. 19. - 20.01.2017 Stephan Schneider, Birkenstr. 9 Schweinfurt, Tel. 09721/23086 20. - 21.01.2017 Jörg Blume, Ludwigstr. 1 Schweinfurt, Tel. 09721/7599888 21. - 22.01.2017 Corinna Schöpp, Robert-Koch-Str. 10 Schweinfurt, Tel. 09721/7202710 22. - 23.01.2017 Klaus Hoffmann, Friedhofstr. 1 Niederwerrn, Tel. 09721/749090 23. - 24.01.2017 Johannes Stadler, Berliner Str. 108a Gerolzhofen, Tel. 09382/8971 24. - 25.01.2017 Klaus Hoffmann, Friedhofstr. 1 Niederwerrn, Tel. 09721/749090 25. - 26.01.2017 Tobias Nanke, Ludwigstr. 1 Schweinfurt, Tel. 09721/7599888 26. - 27.01.2017 Jutta Oberndorfer, Bachstr. 7 Schonungen, Tel. 09721/50707 27. - 28.01.2017 Klaus Hoffmann, Friedhofstr. 1 Niederwerrn, Tel. 09721/749090 28. - 29.01.2017 Markus Helmreich, Robert-Koch-Str. 10 Schweinfurt, Tel. 09721/25272 29. - 30.01.2017 Johannes Stadler, Berliner Str. 108a Gerolzhofen, Tel. 09382/8971 Sprechzeiten: werktags jeweils von 18.00 Uhr bis darauffolgenden Tag 08.00 Uhr Mittwochs und freitags von 13.00 Uhr bis darauffolgenden Tag 08.00 Uhr Wochenende jeweils von Sa. 08.00 Uhr bis Mo. 08.00 Uhr Ab dem 30.01.2017 ist der Bereitschaftsdienst neu geregelt: Er wird von der Kinder- und Jugendmedizinischen Bereitschaftspraxis Schweinfurt-Rhön angeboten, die im Leopoldina-Krankenhaus beheimatet ist (Robert-Koch-Straße 10). Die Bereitschaftspraxis arbeitet Montag, Dienstag und Donnerstag ab 19:30 Uhr, am Mittwoch und Freitag ab 16:00 Uhr und am Samstag, Sonn- und Feiertag sowie Faschingsdinestag, Heiligabend und Silvester ganztags bis zum Folgetag 8:00 Uhr. Auch in der Zeit der Trauer sind wir für Sie da. Eine Trauerdanksagung Melitta Grau 04.12.2016 Im Namen aller Angehörigen herzlichen Dank für die Begleitung auf ihrem letzten Weg, für eine liebevolle Umarmung, für tröstende Worte, für die schönen Blumen, Kränze und Geldgeschenke. Besonders danken wir dem Sportverein Wipfeld, dem Restaurant Mainterrassen Wipfeld, Herrn Dr. Römmelt und Frau Erika Herzig. Familie Grau Wipfeld Anzeige online aufgeben wittich.de/trauer Gerne auch telefonisch unter Tel. 09191 7232-0 Eine Veröffentlichung der WITTICH Medien KG Foto: fotolia.com / xxknightwolf Es kooperieren niedergelassene Kinderärzte und die Kinderklinik des Leopoldina-Krankenhauses Schweinfurt. Das lokale Nachrichten-Portal von LINUS WITTICH.
Wipfeld - 7 - Nr. 1/2/17 kanal-türpe Gochsheim www.kanaltuerpe.de Notdienst Tag & Nacht 7x in der Region 09721 / 76 21-0 info@kanaltuerpe.de Ihre private Kleinanzeige Einfach, schnell & bequem! AZweb ONLINE BUCHEN... unter www.wittich.de/objekt oder füllen Sie das folgende Feld aus. Achtung - kein Größenmuster! Gilt nur für private Kleinanzeigen, nicht für Geschäftsanzeigen/Familienanzeigen (z. B. Danksagungen, Grüße usw.) schon ab 5 2165 Wichtiger Hinweis! Bitte beachten Sie beim Ausfüllen dieses Bestellscheins unbedingt, dass hinter jedem Wort, jeder Zahl sowie jedem Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum frei bleibt! Ihr Gebietsverkaufsleiter vor Ort Karsten Keller Mobil: 0151 52046086 k.keller@wittich-forchheim.de Bis hierher kostet die Anzeige 5,- Euro. Bis hierher kostet die Anzeige 10,- Euro. Wir sind für Sie da... Chiffre FALLS GEWÜNSCHT BITTE ANKREUZEN Belegexemplar FALLS GEWÜNSCHT BITTE ANKREUZEN Achtung! Für die Zusendung der Zuschriften fällt eine einmalige Gebühr von 6,50 Euro an. Achtung! Die Zusendung eines Belegexemplars kostet 2,- Euro zusätzlich. Bitte geben Sie unten Ihre genaue Anschrift an. Wünschen Sie Bankeinzug, geben Sie Ihre Bankverbindung an oder legen Sie Ihrer Bestellung Bargeld bei. Bitte senden Sie alles an folgende Adresse: BANKEINZUG BARGELD LIEGT BEI LINUS WITTICH Medien KG Kleinanzeigen - Postfach 223, 91292 Forchheim Die Anzeige wird jeweils in der nächstmöglichen Ausgabe veröffentlicht. Mit eventuell geringfügigen Kürzungen des Textes bin ich einverstanden. Terminwünsche sind nicht möglich. SEPA-Lastschrift-Mandat Gläubiger-ID: DE1302600000116620 Ich/Wir ermächtige/n die LINUS WITTICH Medien KG, eine einmalige Zahlung in Höhe des aus obigem Auftrag resultierenden Gesamtbetrags von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von LINUS WITTICH Medien KG auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstiut vereinbarten Bedingungen. Name / Vorname Straße / Hausnummer PLZ / Ort Ihr Verkaufsinnendienst Michaela Mauser Tel.: 09191 723266 Fax. 09191 723242 m.mauser@wittich-forchheim.de www.wittich.de Anzeigenwerbung Beilagenverteilung Drucksachen Kreditinstitut BLZ oder alternativ: DE IBAN Rechnung auf Wunsch per E-Mail: (Bankeinzug erforderlich) Datum Kto.-Nr. Unterschrift
Wipfeld - 8 - Nr. 1/2/17 Blähbauch Völlegefühl Bauchweh Morgens war der Bauch noch schön flach, doch nach dem Mittagessen sieht man aus wie eine schwangere Auster. Ist das unangenehm ANZEIGE Plakate für Ihr Schaufenster / Event 10 Plakate DIN A2 Statistisch gesehen haben Frauen etwa doppelt so oft einen Blähbauch wie Männer E in aufgeblähter Bauch ist für viele Frauen bittere Realität und stört das gesamte Wohlbefinden. Auch die begleitenden Bauchkrämpfe und Blähungen sind zwei Dinge, die keine Frau in ihrem Alltag haben will. Schon die heilige Hildegard von Bingen wusste: Erste Hilfe leisten wertvolle bittere Heilpflanzen. Genau die gibt es heute im speziellen Ver dauungs-medikament Gasteo aus der Apotheke. Die Wirkung beginnt auf der Zunge Die bitteren Heilpflanzen in Gasteo helfen schon im Mund und setzen ihre Wirkung über den gesamten Magen-Darm-Trakt fort. Bauchspeicheldrüse und Leber werden zur Arbeit angespornt. Der Darm wird angeregt, die Entstehung von Blähungen minimiert und bereits vorhandene Gase zügig abtransportiert. Die Nahrung wird besser und schneller verdaut. Besondere krampflösende Arzneipflanzen in Gasteo (7,85, 20 ml, rezept frei in Apotheken) beseitigen gleichzeitig das belastende Bauchweh. Blähbauch ade! Das spürt man: Das wirkt, das hilft! Hilft schon im Mund Gasteo gilt durch seinen hohen Gehalt an bitteren Heilpfl anzen als echter Geheimtipp bei Blähungen, Bauchweh und Völlegefühl. Traditionelles pfl anzliches Arzneimittel, zur Linderung von leichten Verdauungs beschwerden (z. B. Völlegefühl, Blähungen), sowie leichten krampfartigen Beschwerden im Magen-Darm-Trakt. Traditionelles Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert ist. Zu Risiken und Neben wirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. 16, 99 inkl. Versand und MwSt. 100g/m², 4/0-farbig, matt Weitere Informationen unter www.lw-flyerdruck.de Preise gelten bei druckfertigen Daten, die per Onlinebestellung übermittelt werden Ihre Vorteile bei LW-flyerdruck auf einen Blick Kostenloser Basis Datencheck Kauf auf Rechnung für Vereine, Behörden und Bestandskunden Persönliche Beratung am Telefon Versand und MwSt. inklusive Keine versteckten Kosten -flyerdruck.de LINUS WITTICH Medien KG Postfach 223 91292 Forchheim www.lw-flyerdruck.de info@lw-flyerdruck.de 09191 72 32 88