Amtsblatt Jahrgang Oktober 2016 Nummer 10
|
|
- Monica Hansson
- för 6 år sedan
- Visningar:
Transkript
1 Amtsblatt Jahrgang Oktober 2016 Nummer 10 Altmarkkreis Salzwedel Karl-Marx-Str Salzwedel Fon / Fax / Inhaltsverzeichnis Seite 1. Altmarkkreis Salzwedel gemäß 33 Abs. 1 Nr. 2 KVG LSA über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der PVGS Personenverkehrsgesellschaft Altmarkkreis Salzwedel mbh gemäß 33 Abs. 1 Nr. 2 KVG LSA über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Altmark-Klinikum ggmbh gemäß 33 Abs. 1 Nr. 2 KVG LSA über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Deponie GmbH Altmarkkreis Salzwedel gemäß 9 Abs. 5 EigBG LSA über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebes Innovation- und Gründerförderung, Zentrale Leistungen und Gebäudemanagement IGZ- Altmarkkreis Salzwedel Satzung des Eigenbetriebes Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel Öffentliche der Genehmigung für die Errichtung von 3 Windenergieanlagen in Hansestadt Salzwedel, Ortsteile Groß Chüden und Pretzier : Der Altmarkkreis Salzwedel beabsichtigt Verordnungen über die Unterschutzstellung und Entlassung von Naturdenkmalen zu erlassen von 18 Entwürfen von Verordnungen über die wiederholte Unterschutzstellung von Baumnaturdenkmalen und einem Verordnungsentwurf zur Entlassung von 32 Altobjekten Landkreis Stendal des Landkreises Stendal der Entscheidung über den Erörterungstermin zum Antrag der eno energy GmbH auf Erteilung einer Genehmigung nach des BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 4 Windkraftanlagen in den Gemarkungen Groß Garz und Pollitz Stadt Arendsee des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013, über die Behandlung des Jahresergebnisses sowie über die Entlastung des Betriebsleiters des Fremdenverkehrsbetriebes Luftkurort Arendsee/Altmark für das Jahr des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014, über die Behandlung des Jahresergebnisses sowie über die Entlastung des Betriebsleiters des Fremdenverkehrsbetriebes Luftkurort Arendsee/Altmark für das Jahr Hansestadt Salzwedel 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Salzwedel zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Jeetze über die Eröffnungsbilanz der Hansestadt Salzwedel zum Stadt Kalbe (Milde) der Haushaltssatzung 2016 der Stadt Kalbe (Milde) der Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Innenentwicklung Salzwiese I in Kalbe (Milde) im beschleunigtem Verfahren nach 3 a BauGB über die öffentliche Auslegung gem. Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung der Nachbargemeinden gem. Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Sondergebiet zur Energiegewinnung aus Biomasse in Brunau Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark Öffentliche zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung zum Anhörungstermin im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Norddrömling, Verf.-Nr. SAW Wasserverband Gardelegen Bilanz des Wirtschaftsjahres Altmarkkreis Salzwedel Beteiligungsmanagement gemäß 33 Abs. 1 Nr. 2 KVG LSA über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der PVGS Personenverkehrsgesellschaft Altmarkkreis Salzwedel mbh Der Gesellschafter der PVGS Personenverkehrsgesellschaft Altmarkkreis Salzwedel mbh hat in der Gesellschafterversammlung am den Jahresabschluss 2015 festgestellt. Die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss bestehend aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr geprüft. Die Jahresabschlussprüfung erfolgte nach 17 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. Nach der Beurteilung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Gesellschafter Altmarkkreis Salzwedel hat auf der Grundlage der Prüfungsergebnisse die Feststellung des Jahresabschlusses zum festgestellt und dem Geschäftsführer sowie dem Aufsichtsrat für das Wirtschaftsjahr 2015 uneingeschränkte Entlastung erteilt. Der Jahresüberschuss beträgt ,83. Aus dem Ergebnis der gemeinwirtschaftlichen Leistung wird ein Betrag in Höhe von ,12 an den Altmarkkreis Salzwedel als Aufgabenträger zurückgezahlt. Aus der freien Leistung erfolgt eine Ausschüttung an den Gesellschafter in Höhe von Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von ,83 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom bis einschließlich im Sekretariat der Geschäftsführung der PVGS Personenverkehrsgesellschaft Altmarkkreis Salzwedel mbh am Sitz der Gesellschaft Böddenstedter Weg 18a Salzwedel zur Einsichtnahme aus. Die Veröffentlichungsvorschriften der 25 bis 328 HGB bleiben unberührt. Salzwedel, den gez. Ziche Landrat Altmarkkreis Salzwedel Beteiligungsmanagement gemäß 33 Abs. 1 Nr. 2 KVG LSA über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Altmark-Klinikum ggmbh Die Gesellschafterversammlung der Altmark-Klinikum ggmbh hat am den Jahresabschluss 2015 festgestellt. Die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss bestehend aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes der Krankenhausträgergesellschaft, der zugleich die Lage des Krankenhauses darstellt, für das Geschäftsjahr geprüft. Die Jahresabschlussprüfung erfolgte nach 17 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. Nach der Beurteilung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der Krankenhausbuchführungsverordnung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses und der Krankenhausträgergesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Gesellschafter Altmarkkreis Salzwedel hat auf der Grundlage der Prüfungsergebnisse den Jahresabschluss zum festgestellt und dem Geschäftsführer sowie dem Aufsichtsrat für das Wirtschaftsjahr 2015 uneingeschränkte Entlastung erteilt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von ,55 wird mit der bestehenden Gewinnrücklage verrechnet. Seite 100
2 Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom bis in der Kreisverwaltung des Altmarkkreises Salzwedel, Karl-Marx-Str. 32, in Salzwedel im Büro des Landrates zu den Sprechzeiten der Kreisverwaltung sowie in der Altmark-Klinikum ggmbh, E.v.Bergmann-Str. 22, in Gardelegen im Sekretariat der Geschäftsführung zu den Geschäftszeiten der Gesellschaft zur Einsichtnahme aus. Die Veröffentlichungsvorschriften der 25 bis 328 HGB bleiben unberührt. gemäß 33 Abs. 1 Nr. 2 KVG LSA über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Fachärztliches Zentrum am Altmark-Klinikum GmbH Die Gesellschafterversammlung der Fachärztliches Zentrum am Altmark-Klinikum GmbH hat am den Jahresabschluss 2015 festgestellt. Die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss bestehend aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr geprüft. Die Jahresabschlussprüfung erfolgte nach 17 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. Nach der Beurteilung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Gesellschafterin Altmark-Klinikum ggmbh hat auf der Grundlage der Prüfungsergebnisse den Jahresabschluss zum festgestellt und dem Geschäftsführer für das Wirtschaftsjahr 2015 uneingeschränkte Entlastung erteilt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von ,75 wird mit der bestehenden Gewinn-rücklage verrechnet. Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom bis in der Kreisverwaltung des Altmarkkreises Salzwedel, Karl-Marx-Str. 32, in Salzwedel im Büro des Landrates zu den Sprechzeiten der Kreisverwaltung sowie in der Altmark-Klinikum ggmbh, E.v.Bergmann-Str. 22, in Gardelegen im Sekretariat der Geschäftsführung zu den Geschäftszeiten der Gesellschaft zur Einsichtnahme aus. Die Veröffentlichungsvorschriften der 25 bis 328 HGB bleiben unberührt. gemäß 33 Abs. 1 Nr. 2 KVG LSA über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Klinikdienste am Altmark-Klinikum GmbH Die Gesellschafterversammlung der Klinikdienste am Altmark-Klinikum GmbH hat am den Jahresabschluss 2015 festgestellt. Die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss bestehend aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr geprüft. Die Jahresabschlussprüfung erfolgte nach 17 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. Nach der Beurteilung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Gesellschafterin Altmark-Klinikum ggmbh hat auf der Grundlage der Prüfungsergebnisse den Jahresabschluss zum festgestellt und dem Geschäftsführer für das Wirtschaftsjahr 2015 uneingeschränkte Entlastung erteilt. Der Bilanzgewinn in Höhe von ,27 wird der Gewinnrücklage zugeführt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom bis in der Kreisverwaltung des Altmarkkreises Salzwedel, Karl-Marx-Str. 32, in Salzwedel im Büro des Landrates zu den Sprechzeiten der Kreisverwaltung sowie in der Altmark-Klinikum ggmbh, E.v.Bergmann-Str. 22, in Gardelegen im Sekretariat der Geschäftsführung zu den Geschäftszeiten der Gesellschaft zur Einsichtnahme aus. Die Veröffentlichungsvorschriften der 25 bis 328 HGB bleiben unberührt. gemäß 33 Abs. 1 Nr. 2 KVG LSA über die Feststellung des Konzernabschlusses 2015 der Altmark-Klinikum ggmbh Die Gesellschafterversammlung der Altmark-Klinikum ggmbh hat am den Jahresabschluss 2015 festgestellt. Die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss bestehend aus der Konzern-Bilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie Konzernanhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr geprüft. Die Jahresabschlussprüfung erfolgte nach 17 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. Nach der Beurteilung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht im Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Gesellschafter Altmarkkreis Salzwedel hat auf der Grundlage der Prüfungsergebnisse den Jahresabschluss zum festgestellt und dem Geschäftsführer für das Wirtschaftsjahr 2015 uneingeschränkte Entlastung erteilt. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht liegen in der Zeit vom bis in der Kreisverwaltung des Altmarkkreises Salzwedel, Karl-Marx-Str. 32, in Salzwedel im Büro des Landrates zu den Sprechzeiten der Kreisverwaltung sowie in der Altmark-Klinikum ggmbh, E.v.Bergmann-Str. 22, in Gardelegen im Sekretariat der Geschäftsführung zu den Geschäftszeiten der Gesellschaft zur Einsichtnahme aus. Die Veröffentlichungsvorschriften der 25 bis 328 HGB bleiben unberührt. Salzwedel, den gez. Ziche Landrat Altmarkkreis Salzwedel Beteiligungsmanagement gemäß 33 Abs. 1 Nr. 2 KVG LSA über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Deponie GmbH Altmarkkreis Salzwedel Die Gesellschafterversammlung der Deponie GmbH Altmarkkreis Salzwedel hat am den Jahresabschluss festgestellt. Die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss bestehend aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr geprüft. Die Jahresabschlussprüfung erfolgte nach 17 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. Nach der Beurteilung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Gesellschafter Altmarkkreis Salzwedel hat auf der Grundlage der Prüfungsergebnisse die Feststellung des Jahresabschlusses zum festgestellt und dem Geschäftsführer sowie dem Aufsichtsrat für das Wirtschaftsjahr 2015 uneingeschränkte Entlastung erteilt. Der Jahresüberschuss in Höhe von ,46 wird zur Tilgung des bisherigen Verlustvortrages Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom bis einschließlich im Sekretariat der Geschäftsführung der Deponie GmbH Altmarkkreis Salzwedel in der Bismarker Straße 81 in Gardelegen zu den Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus. Die Veröffentlichungsvorschriften der 25 bis 328 HGB bleiben unberührt. Salzwedel, den gez. Ziche Landrat Altmarkkreis Salzwedel Eigenbetrieb IGZ Altmarkkreis Salzwedel gemäß 9 Abs. 5 EigBG LSA über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebes Innovation- und Gründerförderung, Zentrale Leistungen und Gebäudemanagement IGZ- Altmarkkreis Salzwedel I. Der Kreistag des Altmarkkreises Salzwedel hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Innovation- und Gründerförderung, Zentrale Leistungen und Gebäudemanagement IGZ- Altmarkkreis Salzwedel wird mit einer Bilanzsumme von ,85 Euro festgestellt. Seite 101
3 2. Der Jahresgewinn in Höhe von ,65 Euro wird an den Altmarkkreis Salzwedel abgeführt. 3. Der Betriebsleiter wird für das Wirtschafsjahr 2014 entlastet. II. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Innovation- und Gründerförderung, Zentrale Leistungen und Gebäudemanagement IGZ- Altmarkkreis Salzwedel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 geprüft. Durch 42 KVG LSA wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes sowie darauf, ob der Eigenbetrieb wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften (sowie Bestimmung der Satzung) und die Geschäftsführung des Eigenbetriebes liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes sowie darüber, ob der Eigenbetrieb wirtschaftlich geführt wird, abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 17 HGB und 42 KVG LSA unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstandungen geben sowie ob der Eigenbetrieb wirtschaftlich geführt wird. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde entsprechend dem IDW Prüfungsstandard Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach 3 HGrG (IDW PS 720) durchgeführt. Ob der Eigenbetrieb wirtschaftlich geführt wird, wurde anhand der Einhaltung des und der Gründe für Abweichungen vom Wirtschaftsplan beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidung der Betriebsleitung und die Geschäftspolitik zu beurteilen. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie der Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und die Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt. III. Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Altmarkkreises Salzwedel Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer, am 07. Juli 2016 abgeschlossener Prüfung durch die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 beauftragte Dr. Spils ad Wilken, Raßmann + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hauenriede 19 in Uelzen die Buchführung und der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Innovations- und Gründerförderung, Gebäudemanagement und Zentrale Leistungen - IGZ - Altmarkkreis Salzwedel den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation des Eigenbetriebes Innovations- und Gründerförderung, Gebäudemanagement und Zentrale Leistungen - IGZ - Altmarkkreis Salzwedel. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Das RPA hat keine eigenen Feststellungen getroffen. IV. Öffentliche Auslegung Der geprüfte Jahresabschluss liegt einschließlich des Lageberichtes und der Prüfungsberichte des Wirtschaftsprüfers und des Rechnungsprüfungsamtes zur Einsichtnahme vor und kann vom bis einschließlich im IGZ Altmarkkreis Salzwedel, Raum 208, Bahnhofstr. 06, Salzwedel, während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Salzwedel, den gez. Ziche Landrat Altmarkkreis Salzwedel Satzung des Eigenbetriebes Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel Präambel Auf der Grundlage der und 45 Abs. 2 Ziff. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288 ff.), der und 4 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz - EigBG) vom (GVBl. LSA S. 446) i.v.m. a Abs. 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954) in den zur Zeit gültigen Fassungen, hat der Kreistag des Altmarkkreises Salzwedel in seiner Sitzung am folgende Satzung des Eigenbetriebes Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel beschlossen: Gegenstand des Eigenbetriebes Gegenstand des Betriebes sind die sich aus dem b Abs. 1 SGB II ergebenden Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des Altmarkkreises Salzwedel. Rechtsform, Name, Träger und Sitz (1) Der Altmarkkreis Salzwedel führt den Betrieb als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesonderte Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb) mit dem Namen Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel. Er ist Träger gemäß a Abs. 2 SGB II. (2) Der Hauptsitz des Eigenbetriebes ist in Klötze. Es werden Außenstellen in Salzwedel und Gardelegen geführt. Vermögen (1) Der Eigenbetrieb ist finanzwirtschaftlich als Sondervermögen des Altmarkkreises Salzwedel zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der Haushaltswirtschaft zu berücksichtigen. (2) Für den Eigenbetrieb wird eine Sonderkasse eingerichtet. Stammkapital Für den Eigenbetrieb wird in Anwendung von 2 Abs. 2 Satz 2 EigBG kein Stammkapital gebildet. Dauer des Betriebes Der Eigenbetrieb wird beginnend ab dem bis zur Beendigung der Aufgabenwahrnehmung oder seiner Auflösung geführt. Die Leistungserbringung gemäß erfolgt jedoch erst ab dem Organe des Eigenbetriebs Organe des Eigenbetriebes sind die Betriebsleitung und der Betriebsausschuss. Betriebsleitung (1) Zur Leitung des Eigenbetriebes wird ein Betriebsleiter bestellt. Er vertritt den Altmarkkreis Salzwedel in Angelegenheiten des Eigenbetriebes. Er kann seine Vertretungsbefugnis für bestimmte Angelegenheiten oder im Einzelfall auf Bedienstete des Eigenbetriebes übertragen. (2) Der Betriebsleiter leitet den Eigenbetrieb und entscheidet in allen Angelegenheiten des Eigenbetriebes, soweit im EigBG, im KVG LSA oder auf Grund dieser Betriebssatzung nichts anderes bestimmt ist. Ihm obliegen insbesondere die Geschäfte der laufenden Betriebsführung. Er trägt im Rahmen seiner Zuständigkeit die Verantwortung für die wirtschaftliche Führung des Eigenbetriebes. (3) Im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Geschäfte der laufenden Betriebsführung entscheidet der Betriebsleiter insbesondere über: 1. Rechtsgeschäfte im Sinne des 5 Abs. 2 Ziffer 7 und 10 KVG LSA mit einem Wertumfang unter EUR, 2. Verträge im Sinne des 5 Abs. 2 Ziffer 13 KVG LSA mit einem Wertumfang unter 5.00 EUR, wenn es sich um Verträge auf Grund einer förmlichen Ausschreibung oder um Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt, 3. Rechtsgeschäfte im Sinne des 5 Abs. 2 Ziffer 16 KVG LSA mit einem Wertumfang unter EUR. 4. Den Abschluss von Verträgen sowie die Vergabe von Aufträgen zur Umsetzung des Arbeitsmarktprogramms im Rahmen der zweckgebundenen Bundesmittel. 5. Den Abschluss von Verträgen, soweit diese nicht unter Abs. 3 Ziff. 4. fallen, deren Wert im Einzelfall unter EUR liegt. 6. Alle Vergaben von Aufträgen nach VOB, VOL, VOF und HOAI, soweit diese nicht unter Abs. 3 Ziff. 4. fallen, bis zu einem Auftragswert von unter Euro. Seite 102
4 7. Die Entscheidung über Stundungsanträge bis einschließlich EUR sowie über die Niederschlagung von Forderungen mit einem Wertumfang unter EUR. (4) Der Betriebsleiter entscheidet über die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung sowie über die nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit der beim Eigenbetrieb Beschäftigten bis einschließlich Entgeltgruppe 9 TVöD. (5) Der Betriebsleiter führt die Fach- und Dienstaufsicht im Eigenbetrieb. Personalentscheidungen des Landrates sind im Einvernehmen mit dem Betriebsleiter vorzunehmen. (6) Der Betriebsleiter hat in Angelegenheiten des Eigenbetriebes die Beschlüsse des Betriebsausschusses vorzubereiten. Er vollzieht die Beschlüsse des Betriebsausschusses und des Kreistages. Dem Betriebsleiter kann durch den Landrat ein Recht zum Vortrag im Kreistag eingeräumt werden. (7) Der Betriebsleiter hat dem Landrat den Haushaltsplan, den Jahresabschluss und den Lagebericht rechtzeitig zuzuleiten. (8) Der Betriebsleiter hat den Betriebsausschuss, in Eilfällen den Landrat als Vorsitzenden des Betriebsausschusses über alle wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebes rechtzeitig zu unterrichten und auf Verlangen Auskünfte zu erteilen. Sind bei der Ausführung des Erfolgsplanes erfolgsgefährdende Mehraufwendungen oder Mindererträge zu erwarten, so hat der Betriebsleiter den Landrat unverzüglich zu verständigen. Die genannten Wertgrenzen stellen Bruttobeträge dar. Betriebsausschuss (1) Der Kreistag bildet für den Eigenbetrieb einen Betriebsausschuss als beschließenden Ausschuss. Er besteht aus: a) dem Landrat oder einem von ihm namentlich bestimmten Vertreter als stimmberechtigten Vorsitzenden des Betriebsausschusses; b) fünf nach Maßgabe des 7 KVG LSA zu bestimmenden Mitgliedern des Kreistages des Altmarkkreises Salzwedel; c) einem beim Eigenbetrieb beschäftigten Bediensteten, welcher von der Personalvertretung vorgeschlagen und vom Kreistag bestellt wird. (2) Der Betriebsleiter des Eigenbetriebes nimmt an den Sitzungen des Betriebsausschusses mit beratender Stimme teil. (3) Der Betriebsleiter ist zur Abgabe von Berichten und Beschlussvorlagen zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung auf Verlangen des Betriebsausschusses verpflichtet. Er informiert den Betriebsausschuss rechtzeitig über alle wichtigen Angelegenheiten. (1) Dem Betriebsausschuss obliegt Zuständigkeiten des Betriebsausschusses 1. die Vorgabe von Richtlinien zur Führung des Eigenbetriebs 2. die Überwachung der Geschäftsführung des Eigenbetriebes durch die Betriebsleitung. (2) Soweit nicht entsprechend dem KVG LSA und dem EigBG, nach 0 der Kreistag oder nach die Betriebsleitung zuständig ist, entscheidet der Betriebsausschuss. Er bereitet alle Angelegenheiten des Eigenbetriebes vor, die der Entscheidung des Kreistages vorbehalten sind. Insbesondere entscheidet der Betriebsausschuss über: 1. Rechtsgeschäfte im Sinne des 5 Abs. 2 Ziffer 7 und 10 KVG LSA mit einem Wertumfang von EUR bis einschließlich EUR, 2. Verträge im Sinne des 5 Abs. 2 Ziffer 13 KVG LSA mit einem Wertumfang von 5.00 EUR bis einschließlich EUR, wenn es sich um Verträge auf Grund einer förmlichen Ausschreibung oder um Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt, 3. Rechtsgeschäfte im Sinne des 5 Abs. 2 Ziffer 16 KVG LSA mit einem Wertumfang von EUR bis einschließlich EUR, 4. den Vorschlag eines Wirtschaftsprüfers gemäß 42 Abs. 2 KVG LSA, 5. den Vorschlag zur Bestellung des Betriebsleiters, 6. die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung sowie über die nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit der beim Eigenbetrieb beschäftigten Angestellten ab der Entgeltgruppe 10 TVöD im Einvernehmen mit dem Betriebsleiter, 7. den Abschluss von Verträgen und die Vergabe von Aufträgen nach VOB, VOL, VOF und HOAI mit einem Wertumfang von EUR bis einschließlich EUR, 8. die Entscheidung über Stundungsanträge von mehr als EUR sowie über die Niederschlagung von Forderungen mit einem Wertumfang von EUR bis einschließlich EUR, 9. sonstige wichtige Angelegenheiten des Eigenbetriebes. Die genannten Wertgrenzen stellen Bruttobeträge dar. 0 Zuständigkeiten des Kreistages (1) Die Zuständigkeiten des Kreistages ergeben aus 5 Abs. 2 KVG LSA, 0 EigBG und Abs. 2 Satz 1 dieser Satzung. Der Kreistag kann insbesondere folgende Aufgaben nicht übertragen: 1. Erlass, Änderung und Aufhebung der Eigenbetriebssatzung sowie auch seiner Haushaltssatzung, 2. die Bildung und Zusammensetzung des Betriebsausschusses, 3. die Bestellung des Betriebsleiters auf Vorschlag des Betriebsausschusses im Einvernehmen mit dem Landrat, 4. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, Verwendung des Jahresgewinns, Behandlung des Jahresverlustes sowie die Entlastung der Betriebsleitung. (2) Der Kreistag entscheidet über: 1. den Abschluss von Verträgen und die Vergabe von Aufträgen nach VOB, VOL, VOF und HOAI mit einem Wertumfang über EUR. 2. die Niederschlagung von Forderungen mit einem Wertumfang über EUR. 1 Landrat Der Landrat hat das Widerspruchsrecht gegenüber Beschlüssen des Betriebsausschusses gemäß Absatz 4 EigBG. 2 Beauftragung von Dienststellen des Altmarkkreises Salzwedel Der Betriebsleiter kann mit Einverständnis des Landrates Fachämter des Altmarkkreises Salzwedel gegen Kostenerstattung mit der Bearbeitung einschlägiger Geschäftsvorfälle betrauen. Dazu ist der Abschluss von Vereinbarungen erforderlich. 3 Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes ist das Haushaltsjahr des Altmarkkreises Salzwedel, das dem Kalenderjahr entspricht. 4 Haushaltswirtschaft, Rechnungswesen, Prüfung (1) Der Eigenbetrieb wird finanzwirtschaftlich als Sondervermögen des Landkreises erfasst und nachgewiesen. (2) Für den Eigenbetrieb wird ein Haushaltsplan erstellt, der vom Kreistag zu beschließen ist. Er besteht aus dem Gesamtergebnisplan, dem Gesamtfinanzplan, den jeweiligen Teilplänen, dem Investitionsplan und dem Stellenplan. (3) Der Eigenbetrieb hat seiner Haushaltswirtschaft eine fünfjährige mittelfristige Ergebnisund Finanzplanung zugrunde zu legen und seine Haushaltsplanung darauf auszurichten. Als Grundlage für die Ergebnis- und Finanzplanung ist ein Investitionsplan aufzustellen. (4) Der Eigenbetrieb führt sein Rechnungswesen nach den Bestimmungen über die Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt nach den Grundsätzen der Doppik (Kommunalhaushaltsverordnung - KomHVO) vom (5) Der Eigenbetrieb hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Er ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. (6) Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Altmarkkreis Salzwedel ist unbeschadet des Abs. 2 Ziff. 4 dieser Satzung die mit der Rechnungsprüfung beauftragte Stelle gemäß 42 KVG LSA und des 9 Abs. 3 EigBG. 5 Kassen- und Kreditbedarf (1) Für die Sonderkasse des Eigenbetriebes gelten die Vorschriften der Gemeindekassenverordnung Doppik vom (GVBl. LSA S. 218), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. (2) Die Kassenaufsicht führt ein vom Landrat bestellter Kassenaufsichtsbeamter. 6 Öffentliche en Seite 103
5 Öffentliche en erfolgen grundsätzlich im Amtsblatt des Altmarkkreises Salzwedel. 7 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung des Eigenbetriebes Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel vom und die Satzung zur 1. Änderung der Satzung des Eigenbetriebes Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel vom außer Kraft. Ausgefertigt am: Salzwedel, den Ziche Landrat Altmarkkreis Salzwedel Öffentliche des Altmarkkreises Salzwedel über die Erteilung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen in Hansestadt Salzwedel, Ortsteile Groß Chüden und Pretzier Am wurde der UKA Meißen Projektentwicklung GmbH & Co. KG in Meißen durch den Altmarkkreis Salzwedel unter Aktenzeichen R die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen vom Typ Vestas V117 mit jeweils einer elektrischen Nennleistung von 3,45 MW, 91,5 m Nabenhöhe, 117 m Rotordurchmesser und 149,7 m Gesamthöhe auf nachfolgend aufgeführten Grundstücken in der Einheitsgemeinde Salzwedel, Ortsteile Groß Chüden und Pretzier erteilt. Anlagen-Nr. Gemarkung Flur Flurstück UTM-Koordinaten WEA 1 Chüden 6 51/ WEA 2 Chüden WEA 3 Pretzier 1 233/ Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt die baurechtliche und die naturschutzrechtliche Genehmigung ein. Sie erging vorbehaltlich anderweitig notwendiger Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne, Zustimmungen sowie behördlicher Entscheidungen auf Grund atomrechtlicher und wasserrechtlicher Erlaubnisse und Bewilligungen. Die Genehmigung wurde unter der aufschiebenden Bedingung der Hinterlegung einer Rückbaubesicherung erteilt. Sie ist an Nebenbestimmungen gebunden. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet. Der Genehmigungsbescheid einschließlich seiner Begründung liegen in der Zeit vom beim bis einschließlich Altmarkkreises Salzwedel Umweltamt Karl-Marx-Straße 15 (VHS-Gebäude) Zimmer 311 bis 313 während der allgemeinen Sprechzeiten Mo. 08:30-11:30 Uhr Di. 08:30-11:30 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Do. 08:30-11:30 Uhr und 13:00-15:30 Uhr Fr. 08:30-11:30 Uhr zur Einsichtnahme aus bzw. kann dort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich angefordert werden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid Einwendern und auch Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, gegenüber als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Altmarkkreis Salzwedel, Karl-Marx-Straße 32 in Salzwedel einzulegen. Salzwedel, Ziche Landrat Altmarkkreis Salzwedel Der Altmarkkreis Salzwedel beabsichtigt Verordnungen über die Unterschutzstellung und Entlassung von Naturdenkmalen zu erlassen. Im Jahr 2010 erfolgte eine gutachterliche Aufnahme aller Baumnaturdenkmäler des Landkreises. Auf der Grundlage der Gutachten erfolgt für die im Bestand bleibenden Naturdenkmäler eine Neuverordnung bzw. die Entlassung von Naturdenkmälern. Die Entscheidung beruht dabei auf der besonderen Geeignetheit der Bäume nach 8 (1) Nr. 1 oder 2 BNatSchG. Im Einzelnen sollen folgende 18 Objekte unter Schutz gestellt werden. ND_0053SAW 3-stämmige Winterlinde Salzwedel, Park des Friedens ND_0056SAW 1 Eiche Zienau ND_0057SAW 1 Eiche Zichtau ( Tausendjähr. Eiche ) ND_0058SAW 1 Linde Berge, Kirche ND_0059SAW 1 Eiche Alt-Jemmeritz ND_0060SAW 2 Eichen Beetzendorf, Dränik ND_0051SAW 1 Eiche Ferchau, Förstereiplatz ND_0052SAW 1 Schlagether-Eiche Ferchauer Forst ND_0054SAW 2 Maulbeerbäume Neuferchau, Kirche ND_0055SAW 1 Eiche Steimke, Bockhorn 5 ND_0061SAW 1 Eiche Kusey, alte Schmiede ND_0062SAW 1 Laubholzgruppe Salzwedel, St. Katherinen ND_0063SAW 2 Linden Salzwedel, Marienkirche ND_0064SAW Lindengruppe Salzwedel, Propstei ND_0065SAW 2 Eichen Diesdorf, zw. Sportpl. und Kirche ND_0066SAW 1 Eiche Ferchauer Forst ( Ingrideiche ) ND_0067SAW 1 Stechpalme Badel (Thüritz-Zierau) ND_0068SAW 1 Eiche Weteritz, alter Park Des Weiteren soll die Unterschutzstellung für folgende 32 Objekte aufgehoben werden. ND_0164SAW 3 Eichen Salzwedel, Park des Friedens ND_0165SAW 2 Eichen Salzwedel, Park des Friedens ND_0166SAW 1 Sumpfzypresse Salzwedel, Park des Friedens ND_0169SAW 1 Linde Salzwedel, Vorplatz Kath.-Kirche ND_0172SAW 1 Linde Salzwedel ND_0173SAW 1 Baumgruppe Salzwedel ND_0177SAW 1 Kastanie Abbendorf ND_0180SAW 6 Eichen Vissum/ Schernikau, Kirch.-mauer ND_0181SAW 3 Eichen Mechau, Denkmalplatz ND_0182SAW 2 Eichen Binde, Friedhof ND_0184SAW Eichenallee Dambeck ND_0185SAW Trauerweidengruppe Cheinitz ND_0187SAW 11 Eichen Vienau ND_0189SAW Blutbuche Vienau, Schlossgarten ND_0191SAW Eiche Jeetze, Kirchmauer ND_0192SAW Eiche Jeetze, Niederung Außenbereich ND_0196SAW Roteiche Gardelegen, Lindenthal ND_0199SAW Ginkgo Kalbe, Thälmannstr. 2 ND_0200SAW Schwedische WeißbirkeKalbe, Thälmannstr. 2 ND_0203SAW Silberahorn Sachauer Damm ND_0204SAW 3 Kiefern Potzehne, Weg nach Kenzendorf ND_0205SAW Rotbuche Letzlingen, Schlosskirche ND_0209SAW Goldkiefer Estedt, Pfarrgarten ND_0210SAW Eibe Kalbe, Parkplatz Altersheim ND_0214SAW Rotbuche Zichtau, Gutspark ND_0216SAW Rotbuche Zichtau, Weg Jemmeritz ND_0219SAW Eibe Gardelegen, Salzwedeler Tor ND_0227SAW Eibengruppe Salzwedel, Burgturm ND_0232SAW Eibe Salzwedel, Park des Friedens ND_0233SAW Linde Salzwedel, An der Stadtmauer ND_0234SAW Sumpfzypresse Salzwedel, Park, Grünfläche ND_0242SAW 3 Pyramidenpappeln Barnebeck Hiermit werden die entsprechenden Entwürfe der Verordnungen öffentlich bekannt gemacht und jedem die Möglichkeit der Stellungnahme bis zum gegeben. Die Stellungnahmen sind beim Altmarkkreis Salzwedel, Umweltamt, Karl-Marx-Straße 32 in Salzwedel einzureichen. Bei Nachfragen steht Herr Bierstedt, Zimmer 107, Tel.:03901/ zur Verfügung. gez. Ziche Landrat Altmarkkreis Salzwedel von 18 Entwürfen von Verordnungen über die wiederholte Unterschutzstellung von Baumnaturdenkmalen und einem Verordnungsentwurf zur Entlassung von 32 Altobjekten Verordnung über die Unterschutzstellung von drei Winterlinden im Park des Friedens Salzwedel als Naturdenkmal Aufgrund der 0, 22 und 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG vom 29. Juli 2009, BGBl. I S. 2542) in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. Absatz 3 und 15 Absatz 1, Seite 104
6 Die drei Winterlinden [3-stämmige Linde] mit der Reg.-Nr. ND_053SAW werden zum Naturdenkmal erklärt. Natur im Sinne des BNatSchG. Der besondere Schutz als Naturdenkmal ist wegen seiner Schönheit, besonderen Eigenart und Seltenheit erforderlich. Es handelt sich hierbei um ein sehr markantes Gehölz bestehend aus 3 örtlich eng bzw. im Verbund aufgewachsenen Lindenstämmen innerhalb des Parks des Friedens Salzwedel, das wegen seiner Einbindung als ästhetisches und kulturhistorisch wertvolles Parkelement gilt. Darüber hinaus ist das Objekt kulturhistorisch von Bedeutung, da es in seiner Entwicklung mit der frühen Historie des Parks eng verbunden ist. Durch die örtliche Position im städtischen Park wird der Bereich ständig durch Naherholungssuchende frequentiert und besitzt damit auch touristisch erhebliche Bedeutung. Die Linden haben damit einen ausgesprochen landschaftsparkbezogenen Charakter. Es handelt sich hierbei um ein landschaftlich wertvolles Gehölz, das in seiner Form und Ausprägung so nicht an anderer Stelle des Kreises oder auch überregional zu finden ist. H-Y /R-X nach dem Gauss-Krüger-Koordinatensystem RD 83 [Lagestatus 110] und befindet sich auf dem Flurstück 52 in der Flur 60 der Gemarkung Salzwedel, ca. 25 m westlich des Danneil Museums gelegen [Park des Friedens Salzwedel]. oder Veränderung des Naturdenkmales oder ihrer geschützten Umgebung führen können, sind verboten. Insbesondere ist es verboten, das Naturdenkmal durch Einwirkung auf den Wurzel-, Stammoder Kronenbereich durch: 3. Lagern, Einsatz oder Ausbringung von Salzen, Säuren, Ölen, Laugen, Farben oder Abwässern 4. Beschädigung der Baumrinde oder des Stammes, 7. Maßnahmen zur Grundwasserveränderung unverzüglich dem Altmarkkreis Salzwedel als untere Naturschutzbehörde anzuzeigen. vor Durchführung der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. Darüber hinausgehende Maßnahmen an dem Naturdenkmal, die sich aus der Besonderheit des Naturdenkmales ergeben, verbleiben beim Altmarkkreis Salzwedel. Von den n des sind freigestellt: 3. die von der unteren Naturschutzbehörde angeordneten oder zugelassenen Beschilderungen; 4. regelmäßige Maßnahmen im Rahmen der Unterhaltung und Pflege von Grün-, Gartenbzw. Parkflächenstrukturen sowie am in Nord-Südrichtung unterhalb des Gehölzes verlaufenden Parkweg, die unmittelbar im Bereich der Baumscheibe des Naturdenkmalobjektes und dessen unmittelbar anschließenden Umgebung erfolgen; 5. die durch den zuständigen Gewässerunterhaltungsverband oder Folgebeauftragten jährlich stattfindenden Unterhaltungsmaßnahmen am nördlich gelegenen und in West-Ostrichtung verlaufenden Grabengewässer in den unterhaltungspflichtigen Bereichen. Von den n dieser Verordnung kann nach Maßgabe des 7 BNatSchG Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben nach 5 Absatz 1 BNatSchG Maßnahmen 0 Die untere Naturschutzbehörde ist nach 2 Absatz 1 BNatSchG i. V. m. Absatz 3 Nat gemäß 9 Absatz 7 BNatSchG, 4 Absatz 1 Nr. 4 NatSchG LSA i. V. m. dieser 2. gemäß 9 Absatz 7 BNatSchG, 4 Absatz 1 Nr. 1 NatSchG LSA einer nach dieser Verordnung nicht nachkommt, 3. gemäß 9 Absatz 7 BNatSchG, 4 Absatz 1 Nr. 1 NatSchG LSA eine Pflege- oder Verkehrssicherungsmaßnahme nach dieser Verordnung ohne vorherige Abstimmung 4. gemäß 9 Absatz 7 BNatSchG, 4 Absatz 1 Nr. 6 NatSchG LSA eine Maßnahme nach dieser Verordnung nicht duldet oder behindert, 5. gemäß 9 Absatz 7 BNatSchG, 4 Absatz 1 Nr. 7 NatSchG LSA eine amtliche Beschilderung oder sonstige Kennzeichnung des Naturdenkmales entfernt oder unbefugt (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß 4 Absatz 2 NatSchG LSA mit einer Geldbuße 2 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach Ihrer Verkündung im Amtsblatt des Altmarkkreises (2) Gleichzeitig tritt die Unterschutzstellung der 3-stämmigen Linde nach der 1. Nachtragsverordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Kreise Salzwedel vom i.v.m. der laufenden Nr. 26 der Verordnungsliste der Naturdenkmale außer Kraft. Verordnung über die Unterschutzstellung einer Eiche in Zienau als Naturdenkmal Aufgrund der 0, 22 und 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG vom 29. Juli 2009, BGBl. I S. 2542) in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. Absatz 3 und 15 Absatz 1, Die Eiche mit der Reg.-Nr. ND_056SAW wird zum Naturdenkmal erklärt. Natur im Sinne des BNatSchG. Der besondere Schutz als Naturdenkmal ist wegen seiner historischen Bedeutung erforderlich. Es handelt sich hierbei um eine sehr markante und imposante Eiche, die wegen ihrer ortsprägenden Erscheinung, ihrer im Kreismaßstab nur vereinzelt anzutreffenden Ästhetik, der imposanten Stammform und des außergewöhnlich ausladenden Kronenraumes erhalten werden soll. Sie ist ausgesprochen ortsprägend und in diesem Zusammenhang für den Ort Zienau ein markanter Mittelpunkt für Passanten sowie aus ortsgestalterischer Sicht von großer Bedeutung. H-Y /R-X (nach dem Gauss-Krüger-Koordinatensystem RD 83 Lagestatus 110) und befindet sich auf dem Flurstück 73/1 in der Flur 29 der Gemarkung Gardelegen im Ortskern von Zienau. Weiterhin gilt als geschützt der Bereich unter der Baumkrone, sowie auch ein umlaufender zwei Meter breiter Schutzstreifen, der sich an den Kronentraufbereich anschließt. Nicht unter Schutz gestellt wird die 4 m westlich gelegene Verbundpflasterfläche mit 9,60 m Breite in Ost-Westrichtung, die südlich gelegene Betonstellfläche mit 4,70 m Breite in Nord-Südrichtung sowie der Bereich des südlich gelegenen Wirtschaftsgebäudes im jeweiligen Ausmaß zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung sowie der dazugehörige Kronenbereich für das benötigte Lichtraumprofil bis zur Höhe von 4,50 m (bezogen auf die Verbundpflaster- und Betonstellfläche). oder Veränderung des Naturdenkmales oder seiner geschützten Umgebung führen können, sind verboten. Insbesondere ist es verboten, das Naturdenkmal durch Einwirkung auf den Wurzel-, Stamm- oder Kronenbereich durch: 4. Verletzungen der Baumrinde oder des Stammes, Seite 105
7 vor Durchführung der Unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. Darüber hinausgehende Maßnahmen an dem Naturdenkmal, die sich aus der Besonderheit des Naturdenkmales ergeben, verbleiben beim Altmarkkreis Salzwedel. Von den n des sind freigestellt: Von den n dieser Verordnung kann nach Maßgabe des 7 BNatSchG Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben nach 5 Absatz 1 BNatSchG Maßnahmen 0 Die untere Naturschutzbehörde ist nach 2 Absatz 1 BNatSchG i. V. m. Absatz 3 Nat gemäß 9 Absatz 7 BNatSchG, 4 Absatz 1 Nr. 4 NatSchG LSA i. V. m. dieser 2. gemäß 9 Absatz 7 BNatSchG, 4 Absatz 1 Nr. 1 NatSchG LSA einer nach dieser Verordnung nicht nachkommt, 3. gemäß 9 Absatz 7 BNatSchG, 4 Absatz 1 Nr. 1 NatSchG LSA eine Pflege- oder Verkehrssicherungsmaßnahme nach dieser Verordnung ohne vorherige Abstimmung 4. gemäß 9 Absatz 7 BNatSchG, 4 Absatz 1 Nr. 6 NatSchG LSA eine Maßnahme nach dieser Verordnung nicht duldet oder behindert 5. gemäß 9 Absatz 7 BNatSchG, 4 Absatz 1 Nr. 7 NatSchG LSA eine amtliche Beschilderung (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß 4 Absatz 2 NatSchG LSA mit einer Geldbuße 2 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach Ihrer Verkündung im Amtsblatt des Altmarkkreises (2) Gleichzeitig tritt die Unterschutzstellung der Eiche nach dem Beschluss Nr. 54/10/73 über die Unterschutzstellung von Einzelbildungen der Natur als Naturdenkmal des Rates des Kreises Gardelegen vom i.v.m. der Lfd.-Nr. 4 der enthaltenen Objektauflistung außer Kraft. Verordnung über die Unterschutzstellung einer Eiche im Zichtauer Forst/ Tausendjährige Eiche als Naturdenkmal Aufgrund der 0, 22 und 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG vom 29. Juli 2009, BGBl. I S. 2542) in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. Absatz 3 und 15 Absatz 1, Die Eiche [Tausendjährige Eiche] mit der Reg.-Nr. ND_057SAW wird zum Naturdenkmal erklärt. Natur im Sinne des BNatSchG. Der besondere Schutz als Naturdenkmal ist wegen seiner historischen Bedeutung erforderlich. In diesem Rahmen sind konkrete regionalhistorische Bemühungen um die Erhaltung und den Schutz dieses besonderen Baumes dokumentiert. Es handelt sich um einen sehr markanten und imposanten Eichentorso einer ehemals mächtigen Eiche, die bereits seit über 20 Jahren abgestorben ist, der aber wegen seiner ortsprägenden Erscheinung und historischen Bedeutung erhalten werden soll. Das Objekt ist ausgesprochen ortsprägend und in diesem Zusammenhang für den Zichtauer Forst ein markantes Ausflugsziel für Spaziergänger und Waldbesucher. H-Y /R-X (nach dem Gauss-Krüger-Koordinatensystem RD 83 Lagestatus 110) und befindet sich auf dem Flurstück 343 in der Flur 3 der Gemarkung Zichtau, ca. 450 m nord-westlich des Gutshofes Zichtau. Weiterhin gilt als geschützt der Bereich unter der Baumkrone bzw. dem Baumtorso sowie auch ein umlaufender zwei Meter breiter Schutzstreifen, der sich an den Kronentrauf- bzw. Torsobereich anschließt. oder Veränderung des Naturdenkmales oder seiner geschützten Umgebung führen können, sind verboten. Insbesondere ist es verboten, das Naturdenkmal durch Einwirkung auf den Wurzel-, Stamm- oder Kronenbereich durch: 4. Verletzungen der Baumrinde oder des Stammes, vor Durchführung der Unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. Darüber hinausgehende Maßnahmen an dem Naturdenkmal, die sich aus der Besonderheit des Naturdenkmales ergeben, verbleiben beim Altmarkkreis Salzwedel. Von den n des sind freigestellt: Von den n dieser Verordnung kann nach Maßgabe des 7 BNatSchG Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben nach 5 Absatz 1 BNatSchG Maßnahmen 0 Die untere Naturschutzbehörde ist nach 2 Absatz 1 BNatSchG i. V. m. Absatz 3 Nat gemäß 9 Absatz 7 BNatSchG, 4 Absatz 1 Nr. 4 NatSchG LSA i. V. m. dieser 2. gemäß 9 Absatz 7 BNatSchG, 4 Absatz 1 Nr. 1 NatSchG LSA einer nach dieser Verordnung nicht nachkommt, 3. gemäß 9 Absatz 7 BNatSchG, 4 Absatz 1 Nr. 1 NatSchG LSA eine Pflege- oder Verkehrssicherungsmaßnahme nach dieser Verordnung ohne vorherige Abstimmung Seite 106
8 4. gemäß 9 Absatz 7 BNatSchG, 4 Absatz 1 Nr. 6 NatSchG LSA eine Maßnahme nach dieser Verordnung nicht duldet oder behindert 5. gemäß 9 Absatz 7 BNatSchG, 4 Absatz 1 Nr. 7 NatSchG LSA eine amtliche Beschilderung (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß 4 Absatz 2 NatSchG LSA mit einer Geldbuße 2 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach Ihrer Verkündung im Amtsblatt des Altmarkkreises (2) Gleichzeitig tritt die Unterschutzstellung der Eiche nach dem Beschluss Nr. 54/10/73 über die Unterschutzstellung von Einzelbildungen der Natur als Naturdenkmal des Rates des Kreises Gardelegen vom i.v.m. der dazugehörigen laufenden Reg.-Nr. 7 außer Kraft. Verordnung über die Unterschutzstellung einer Winterlinde in Berge an der Kirche als Naturdenkmal Aufgrund der 0, 22 und 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG vom 29. Juli 2009, BGBl. I S. 2542) in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. Absatz 3 und 15 Absatz 1, Die Linde mit der Reg.-Nr. ND_058SAW vor der Kirche in Berge wird zum Naturdenkmal erklärt. Natur im Sinne des BNatSchG. Der besondere Schutz als Naturdenkmal ist wegen ihrer außergewöhnlichen Eigenart und Schönheit erforderlich. Es handelt sich hierbei um einen alten, von der äußeren Erscheinung her exotisch herausgebildeten und wertvollen Lindenbaum. Hauptzweck ist die möglichst lange Erhaltung dieser sehr markanten und imposanten Linde wegen ihrer ortsprägenden Erscheinung im zentralen Ortsbereich Berge und der nicht unerheblichen kulturhistorischen Bedeutung, auf die man ausgehend vom Standplatz und Alter des Baumes schließen kann. H-Y /R-X nach dem Gauss-Krüger-Koordinatensystem RD 83 [Lagestatus 110] und befindet sich auf dem Flurstück 387/175 in der Flur 3 der Gemarkung Berge [an der Kirche Berge]. Weiterhin gilt als geschützt der Bereich unter der Baumkrone sowie auch ein umlaufender zwei Meter breiter Schutzstreifen, der sich an den Kronentraufbereich anschließt. Nicht als geschützt gilt der Bereich der nördlich gelegenen Kirchhofmauer mit der Eingangstür und den beiden Türpfosten und der nördlich der Mauer vorgelagerten Grünfläche zum benötigten Lichtraumprofil im jeweiligen Ausmaß und Zustand zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung. oder Veränderung des Naturdenkmales oder ihrer geschützten Umgebung führen können, sind verboten. Insbesondere ist es verboten, das Naturdenkmal durch Einwirkung auf den Wurzel-, Stammoder Kronenbereich durch: bedürfen sowie das Verlegen von Leitungen und Kabel, 4. Beschädigung der Baumrinde oder des Stammes, vor Durchführung der Unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. Darüber hinausgehende Maßnahmen an dem Naturdenkmal, die sich aus der Besonderheit des Naturdenkmales ergeben, verbleiben beim Altmarkkreis Salzwedel. Von den n des sind freigestellt: Von den n dieser Verordnung kann nach Maßgabe des 7 BNatSchG Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben nach 5 Absatz 1 BNatSchG Maßnahmen 0 Die untere Naturschutzbehörde ist nach 2 Absatz 1 BNatSchG i. V. m. Absatz 3 Nat gemäß 9 Absatz 7 BNatSchG, 4 Absatz 1 Nr. 4 NatSchG LSA i. V. m. dieser 2. gemäß 9 Absatz 7 BNatSchG, 4 Absatz 1 Nr. 1 NatSchG LSA einer nach dieser Verordnung nicht nachkommt, 3. gemäß 9 Absatz 7 BNatSchG, 4 Absatz 1 Nr. 1 NatSchG LSA eine Pflege- oder Verkehrssicherungsmaßnahme nach dieser Verordnung ohne vorherige Abstimmung 4. gemäß 9 Absatz 7 BNatSchG, 4 Absatz 1 Nr. 6 NatSchG LSA eine Maßnahme nach dieser Verordnung nicht duldet oder behindert 5. gemäß 9 Absatz 7 BNatSchG, 4 Absatz 1 Nr. 7 NatSchG LSA eine amtliche Beschilderung (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß 4 Absatz 2 NatSchG LSA mit einer Geldbuße 2 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Altmarkkreises (2) Gleichzeitig tritt die Unterschutzstellung der Linde nach dem Beschluss Nr. 54/10/73 über die Unterschutzstellung von Einzelbildungen der Natur als Naturdenkmal des Rates des Kreises Gardelegen vom i.v.m. der dazugehörigen laufenden Reg.-Nr. 8 außer Kraft. Verordnung über die Unterschutzstellung einer Eiche in Alt-Jemmeritz als Naturdenkmal Aufgrund der 0, 22 und 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG vom 29. Juli 2009, BGBl. I S. 2542) in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. Absatz 3 und 15 Absatz 1, Die Eiche [Altjemmeritzer Eiche] mit der Reg.-Nr. ND_059SAW wird zum Naturdenkmal erklärt. Natur im Sinne des BNatSchG. Der besondere Schutz als Naturdenkmal ist wegen seiner historischen Bedeutung erforderlich. In diesem Rahmen sind konkrete regionalhistorische Bemühungen um die Erhaltung und den Schutz dieses besonderen Baumes dokumentiert. Es handelt sich um einen sehr markanten und imposanten Eichentorso einer ehemals mächtigen Eiche, die seit einigen Jahren abgestorben ist, der aber wegen seiner ortsprägenden Erscheinung und historischen Bedeutung erhalten werden soll. Das Objekt ist ausgesprochen ortsprägend und in diesem Zusammenhang für den Ort Jemmeritz ein markantes Ausflugsziel für Spaziergänger und Naherholungssuchende. H-Y /R-X (nach dem Gauss-Krüger-Koordinatensystem RD 83 Lagestatus 110) und befindet sich auf dem Flurstück 46/1 in der Flur 5 der Gemarkung Jemmeritz, ca. 110 m südlich des Friedhofs. Seite 107
BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1997 Ausgegeben am 6. Mai 1997 Teil III
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1997 Ausgegeben am 6. Mai 1997 Teil III 72. Abkommen zwischen der Republik Österreich und
Amtsblatt Jahrgang Oktober 2017 Nummer 10
Amtsblatt Jahrgang 23 18. Oktober 2017 Nummer 10 Altmarkkreis Salzwedel Karl-Marx-Str. 32 29410 Salzwedel Fon 0 39 01/8 40-308 Fax 0 39 01/2 50 79 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz
Sveriges överenskommelser med främmande makter
Sveriges överenskommelser med främmande makter U tgiven av utrikesdepartem entet SO 1987:4 Nr 4 Avtal med Tyska demokratiska republiken om reglering av förmögenhetsrättsliga frågor. ^ Berlin den 24 oktober
Metallmaßstäbe RL. Inhaltsverzeichnis
Metallmaßstäbe RL Inhaltsverzeichnis Metallmaßstäbe RL 2 Technische Daten für Metallmaßstäbe RL 3 RL-100-1 3 RL-100-1-LED 4 RL-100-2 4 RL-100-2-LED 5 RL-212-1 5 RL-212-1-LED 6 RL-212-2 6 RL-212-2-LED 7
Akademiker Öppning. Öppning - Introduktion. I denna uppsats kommer jag att undersöka/utreda/utvärdera/analysera...
- Introduktion I denna uppsats kommer jag att undersöka/utreda/utvärdera/analysera... Allmän öppning för en uppsats/avhandling In diesem Aufsatz / dieser Abhandlung / dieser Arbeit werde ich... untersuchen
Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-
Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz
TAXUD/801/2004 DE Nachtrag Nr.: 2 Datum: Das Handbuch Versandverfahren wird wie folgt geändert:
Das Handbuch Versandverfahren wird wie folgt geändert: X Teil II/ Anlage 8.2 / Anlage B 1) wird ersetzt durch den Text in der Anlage 2) wird gestrichen 3) die Angaben zu Schweden werden ersetzt durch die
ARBETSBLAD. KORTFILMSKLUBBEN TYSKA Bamboule
ARBETSBLAD PEDAGOG: JOHAN POPPEN PROJEKTLEDARE: GABRIELLA THINSZ BESTÄLLNINGSNUMMER: 101546/TV39 KORTFILMSKLUBBEN TYSKA Bamboule Vokabeln und Phrasen (lätt) Wähle 10 von den Vokabeln/Phrasen aus und schreibe
Logik für Informatiker
Logik für Informatiker Vorlesung 7: Resolution Babeş-Bolyai Universität, Department für Informatik, Cluj-Napoca csacarea@cs.ubbcluj.ro 16. November 2017 1/47 ZUSAMMENFASSUNG Algorithmische Entscheidung
PPV-Serie. DIN Axialkolben Verstellpumpe für LKW Nebenabtrieb mit Load Sensing-Regler. Erstinbetriebnahme: Saugstutzen muß separat bestellt werden
IN AxialkolbenVerstelllpumpen ruckregler Anfang IN Axialkolben Verstellpumpe für LKW Nebenabtrieb mit Load Sensing-Regler PPV-Serie PPV PPV 9 - PPV11 Födervolumen in cm³/u linksdrehend rechtsdrehend auerdruck
Nachrichten auf Deutsch
SÄNDNINGSDATUM: 20130316 Nachrichten auf Deutsch 16. März 2013 Fragen zu den Nachrichten Pass 1. Wofür müssen sich 3.300 junge Menschen in Deutschland entscheiden? a) Für einen Sprache. b) Für einen Pass.
PROPOSITIONENS HUVUDSAKLIGA INNEHÅLL
RP 148/2012 rd Regeringens proposition till riksdagen om godkännande av protokollet med Schweiz för att ändra avtalet och protokollen för undvikande av dubbelbeskattning beträffande skatter på inkomst
Mycket formellt, mottagaren har en speciell titel som ska användas i stället för namnet
- Öppning Svenska Tyska Bäste herr ordförande, Sehr geehrter Herr Präsident, Mycket formellt, mottagaren har en speciell titel som ska användas i stället för namnet Bäste herrn, Formellt, manlig mottagare,
Bewerbung Anschreiben
- Einleitung Bäste herrn, Formell, männlicher Empfänger, Name unbekannt Bästa fru, Formell, weibliche Empfängerin, Name unbekannt Bäste herrn, Bästa fru, Bästa herr eller fru, Formell, Name und Geschlecht
4.2 Konstantes Fördervolumen Doppelpume
4.2 Konstantes Fördervolumen Doppelpume Inhalt PVF101 Bestellschlüssel 4.2.1 Konstantes Fördervolumen Technische Informationen 4.2.2 Kenngrößen 4.2.3 Hydraulikflüssigkeiten 4.2.4 Viskositätsbereich 4.2.5
Svensk författningssamling
Svensk författningssamling Lag om ändring i lagen (1987:1182) om dubbelbeskattningsavtal mellan Sverige och Schweiz; SFS 2012:234 Utkom från trycket den 9 maj 2012 utfärdad den 26 april 2012. Enligt riksdagens
BÄTTRE ÄN NÅGONSIN. Bäste medarbetare
BÄTTRE ÄN NÅGONSIN Bäste medarbetare Det känns verkligen underbart att se tillbaka på ett fantastiskt framgångsrikt verksamhetsår. Jag är verkligen tacksam och uppskattar det fina arbete ni alla gjort
Var kan jag hitta formuläret för? Var kan jag hitta formuläret för? Fragen wo man ein Formular findet
- Allgemeines Var kan jag hitta formuläret för? Var kan jag hitta formuläret för? Fragen wo man ein Formular findet När var ditt [dokument] utfärdat? Fragen wann ein Dokument ausgestellt wurde Vart var
Amtsblatt Jahrgang Juli 2019 Nummer 07
Amtsblatt Jahrgang 25 10. Juli 2019 Nummer 07 Altmarkkreis Salzwedel Karl-Marx-Str. 32 29410 Salzwedel Fon 0 39 01/840-308 Fax 0 39 01/840-840 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Altmarkkreis Salzwedel Genehmigung
Geschäftskorrespondenz
- Einleitung Bäste herr ordförande, Bäste herr ordförande, Sehr formell, Empfänger hat einen besonderen Titel, der anstelle seines Namens benutzt wird Bäste herrn, Formell, männlicher Empfänger, Name unbekannt
FINLANDS FÖRFATTNINGSSAMLINGS FÖRDRAGSSERIE Utgiven i Helsingfors den 18 oktober 2011
FINLANDS FÖRFATTNINGSSAMLINGS FÖRDRAGSSERIE Utgiven i Helsingfors den 18 oktober 2011 (Finlands författningssamlings nr 1075/2011) Republikens presidents förordning om ikraftträdande av protokollet och
S A T Z U N G. vom 1. Januar 2012
DEUTSCHE EVANGELISCHE GEMEINDE IN MALMÖ UND IM SÜDLICHEN SCHWEDEN TYSKA EVANGELISKA FÖRSAMLINGEN I MALMÖ OCH SÖDRA SVERIGE Marietorps allé 23, S-217 74 MALMÖ S A T Z U N G vom 1. Januar 2012 angenommen
PROJEKT LERNRAUM CAMPUS DIPL. ING KATJA NINNEMANN, ARCHITEKTIN DWB
PROJEKT LERNRAUM CAMPUS DIPL. ING KATJA NINNEMANN, ARCHITEKTIN DWB TAG DER LEHRE FH ST. PÖLTEN, 20.10.2016 10.10.2016 1 10.10.2016 1 ÜBERSICHT 1. Vorstellung Projekt Lernraum Campus 2. Erkenntnisse beim
Grammatikübungsbuch Schwedisch
Grammatikübungsbuch Schwedisch Bearbeitet von Lothar Adelt, Irmela Adelt 1. Auflage 2011. Taschenbuch. 160 S. Paperback ISBN 978 3 87548 578 3 Format (B x L): 14,8 x 21,3 cm Gewicht: 252 g Weitere Fachgebiete
Veranda. DE Installationshandbuch V17/16
Veranda DE Installationshandbuch V17/16 E nstalla onshandbuch Veranda Handbuch für den Endnutzer und den Monteur Sehr geehrter Kunde, vielen Dank für die Anscha ung der eranda Dieses Handbuch enthält alle
Lagrådsremiss. Skatteavtal mellan Sverige och Österrike. Lagrådsremissens huvudsakliga innehåll. Regeringen överlämnar denna remiss till Lagrådet.
Lagrådsremiss Skatteavtal mellan Sverige och Österrike Regeringen överlämnar denna remiss till Lagrådet. Stockholm den 14 september 2006 Pär Nuder Ingela Willfors (Finansdepartementet) Lagrådsremissens
Amtsblatt Jahrgang November 2016 Nummer 11
Amtsblatt Jahrgang 22 16. November 2016 Nummer 11 Altmarkkreis Salzwedel Karl-Marx-Str. 32 29410 Salzwedel Fon 0 39 01/8 40-0 Fax 0 39 01/2 50 79 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Altmarkkreis Salzwedel Öffentliche
Die Organhaftung nach dem neuen schwedischen Aktiengesetz
Die Organhaftung nach dem neuen schwedischen Aktiengesetz Robert Moldén, LL.M., Stockholm Frühjahrstagung der Deutsch-Nordischen Juristenvereinigung St. Petersburg 13. Mai 2006 1 ÜBERBLICK ÜBER DEN VORTRAG
Prävention alkoholbedingter Jugendgewalt (PAJ) Radioprojekt Webgeflüster
Prävention alkoholbedingter Jugendgewalt (PAJ) Radioprojekt Webgeflüster Gefördert durch: Beantragung der Fördermittel ausgeschriebenes Förderprogramm des LKA zur Sucht- u. Gewaltprävention mit vernetztem
S in Stockholm, Göteborg, Malmö und Lund. Neue Regelungen
Umweltzonen S in Stockholm, Göteborg, Malmö und Lund 2007 Neue Regelungen Warum Umweltzonen? Wie mehrere andere Städte in Europa haben auch wir Probleme mit mangelhafter Luftqualität aufgrund von zu starken
Kan jag ta ut pengar i [land] utan att behöva betala extra avgifter? Fragen, ob Gebühren anfallen, wenn man in einem bestimmten Land Geld abhebt
- Allgemeines Kan jag ta ut pengar i [land] utan att behöva betala extra avgifter? Fragen, ob Gebühren anfallen, wenn man in einem bestimmten Land Geld abhebt Vad är avgifterna om jag använder bankautomater
SERVICEINSTRUKTION Tider. SERVICE INSTRUCTION Times. Zeiten SIT SE/GB/DE 0612-1 M10401 FIGHTER 2005/2010
SIT SE/GB/DE 061-1 M10401 FIGHTER 005/010 SE GB DE SERVICEINSTRUKTION Tider SERVICE INSTRUCTION Times SERVICEINSTRUKTION Zeiten NIBE AB - Villavärme Box 14, 85 1 Markaryd Tel 0433-73 000 Fax 0433-73 190
Sveriges överenskommelser med främmande makter
Sveriges överenskommelser med främmande makter ISSN 0284-1967 U tgiven av utrikesdepartem en tet SÖ 1990:64 Nr 64 Avtal med Förbundsrepubliken Tyskland om tidigt varsel vid kärnenergiolyckor och om informations-
Tariff Kit. Installatörshandbok Tariff Kit för NIBE F1330 LEK. Installer manual Tariff Kit for NIBE F1330
Tariff Kit SE Installatörshandbok Tariff Kit för NIBE F1330 LEK GB DE Installer manual Tariff Kit for NIBE F1330 Installateurhandbuch Tariff Kit für NIBE F1330 IHB 1116-1 031517 Svenska, Installatörshandbok
Amtsblatt. Altmarkkreis Salzwedel. Jahrgang Februar 2014 Nummer 2. Karl-Marx-Str Salzwedel Fon / Fax /
Amtsblatt Jahrgang 20 19. Februar 2014 Nummer 2 Altmarkkreis Salzwedel Karl-Marx-Str. 32 29410 Salzwedel Fon 0 39 01/8 40-0 Fax 0 39 01/2 50 79 Inhaltsverzeichnis Seite - des Kreiswahlleiters zu den Kommunalwahlen
FINLANDS FÖRFATTNINGSSAMLINGS FÖRDRAGSSERIE ÖVERENSKOMMELSER MED FRÄMMANDE MAKTER
FINLANDS FÖRFATTNINGSSAMLINGS FÖRDRAGSSERIE ÖVERENSKOMMELSER MED FRÄMMANDE MAKTER 2001 Utgiven i Helsingfors den 20 mars 2001 Nr 17 19 INNEHÅLL Nr Sidan 17 Lag om ikraftträdande av de bestämmelser som
SERVICEINSTRUKTION Värmeproduktion. SERVICE INSTRUCTION Heat production. Wärmeerzeugung SIT SE/GB/DE M10383 FIGHTER 1320
SIT SE/GB/DE 0608-1 M10383 FIGHTER 1320 SE GB DE SERVICEINSTRUKTION Värmeproduktion SERVICE INSTRUCTION Heat production SERVICEINSTRUKTION Wärmeerzeugung NIBE AB - Villavärme Box 14, 285 21 Markaryd Tel
301 Tage, Deutschland
301 Tage, Deutschland Die Familie 300 und 1 Tag, Deutschland! Hejsan, jag heter Elin Vorbrodt och jag bor i den lilla staden Blosswitz som ligger här i Tyskland och jag går och pluggar på ett gymnasium
Nachrichten auf Deutsch 09. April 2011
Nachrichten auf Deutsch 09. April 2011 Fragen zu den Nachrichten Mobbing 1. Was ist isharegossip? a) Eine Internetseite von Lehrern für Schüler.. b) Eine Internetseite mit Musikvideos. c) Eine Internetseite,
Geschäftskorrespondenz Brief
- Adresse Mr. J. Rhodes Rhodes & Rhodes Corp. 212 Silverback Drive California Springs, CA 92926 Amerikanisches Adressenformat: Name der Stadt + Abkürzung des Staates + Postleitzahl Mr. J. Rhodes Rhodes
Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinantrags Frågeformulär för ansökan om arvsintyg
Stand: Oktober 2014 Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinantrags Frågeformulär för ansökan om arvsintyg Allgemeine Informationen zum Erbrecht haben wir in einem separaten Merkblatt zusammengestellt.
Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/194. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Drucksache 8/194 16.03.77 Sachgebiet 82 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Februar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
Einstufungstest Välkomna! Aufgabenblätter
Einstufungstest Välkomna! Aufgabenblätter Mit Hilfe dieser Bögen können Sie jetzt in einen Schwedischkurs eingestuft werden, der Ihrem Kenntnisstand entspricht. Zum Einstufungstest gehören Aufgabenblätter
Aspekte zur Character Semantik
Aspekte zur Character Semantik Tilo Henke Senior Berater Oracle Berlin DOAG Regionaltreffen Berlin Brandenburg 10.12.2003 Motivation Web Clients 5. Response 1. Request LDAP OID + Portal Repository WE8ISO8859P1
AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE PETERSHAGEN/EGGERSDORF. Inhaltsverzeichnis. Beschlussprotokoll der Sitzung
AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE PETERSHAGEN/EGGERSDORF PETERSHAGEN/EGGERSDORF DEN 02.07.2018 JAHRGANG 29 NR. 07/2018 Inhaltsverzeichnis Beschlussprotokoll der Sitzung des Hauptausschusses der Gemeindevertretung
Zentralisierung von dezentralem Druckoutput (Anwenderbericht)
Zentralisierung von dezentralem Druckoutput (Anwenderbericht) Ulrich Bertram HUK-COBURG Baden-Baden 23. Juni 2014 Vorbemerkung Diese Präsentation ist die Unterstützung meines Doxnet-Vortrages 2015. Sie
Sveriges överenskommelser med främmande makter
Sveriges överenskommelser med främmande makter ISSN 0284-1967 Utgiven av utrikesdepartementet SO 1988:10 Nr 10 Överenskommelse med Tyska demokratiska republiken om tillämpning av den europeiska överenskommelsen
Kulturminnesvårdens perifera organisation Bergstrand, Axel Fornvännen 1939(34), s. 240-243 http://kulturarvsdata.se/raa/fornvannen/html/1939_240
Kulturminnesvårdens perifera organisation Bergstrand, Axel Fornvännen 1939(34), s. 240-243 http://kulturarvsdata.se/raa/fornvannen/html/1939_240 Ingår i: samla.raa.se KULTURMINNESVÅRDENS PERIFERA ORGANISATION
REFERENCE. The scope of work included the prefabrication and installation of: - Copal aluminium and glass balcony railings 400 rm
ul. 3 Maja 19, 17-100 Bielsk Podlaski Tel.: (+48 85) 730 70 61, Fax: (+48 85) 730 68 68 REFERENCE Unibep SA, with its registered office at ul. 3 Maja 19, Bielsk Podlaski, is pleased to acknowledge the
PER MAUSKLICK zur Eigenheimfinanzierung
PER MAUSKLICK zur Eigenheimfinanzierung BLUE CHANNEL Baufi ermöglicht es Ihnen ganz leicht die neue Zielgruppe der Digital Natives zu erreichen. Dies erfolgt durch die Verschmelzung von langjährigen Kompetenzen
Buske Sprachkalender SCHWEDISCH 2016
Buske Sprachkalender SCHWEDISCH 2016 von Gesa Füßle Der Helmut Buske Verlag hat keinerlei Einfluss auf die Inhalte und die aktuelle und zukünftige Gestaltung der im Kalender genannten Internetseiten. Er
Rajd Instruction. Svenska Deutsch English
Rajd Instruction Rajd innehåller shelter, staglinor och 10 markpinnar inga stänger eftersom du kan använda 2 vandringsstavar eller grenar. Tältstänger (längd 115 cm) och extra skyddsgolv säljs separat
TYSKA, KORT LÄROKURS, skriftlig del
TYSKA, KORT LÄROKURS, skriftlig del 3.10.2016 Innehållet i dessa exempel på fullpoängssvar är inte bindande vid studentexamensnämndens bedömning. Den slutgiltiga bedömningen fastställs av examensämnets
4 Fritid. 1 De tycker om att gå på restaurang. a Skriv under bilderna! Schreiben Sie unter die Bilder: Was machen die Personen?
Fritid nach Freizeitinteressen fragen und darauf antworten eine Vermutung äußern Kurzantworten Wochentage und Tageszeiten einen Vorschlag machen, annehmen und ablehnen Einladung sich für etwas bedanken
2. Setz die passende Verbform ein! (2 Punkte pro richtige Form!) / 16
Test nach Kapitel 2 in På svenska! Namn: 1. Ergänze die fehlenden Verbformen, je 0,5 Punkte pro richtige Form! /40 Infinitiv Imperativ Präsens Präteritum Perfekt kosta ha ringa va(ra) köpa springa gå hälsa
WiLlk. VÄLKo. WiLlkommen. VÄLkOMMEN
VÄLKo VÄLkOMMEN WiLlkommen WiLlk eld Tunré 2015 Dschinn-Fire kommer till Sverige mellan Metallsvenskan 2015 och Eld & Järn i Gruvparken En unik chans för dig som tar hand om historiska platser i järnhistorias
Hej! God morgon! Tjänare! Hejsan! 1 Hej!
Hej! sich egrüßen nach Namen und Herkunft fragen das Alphaet uchstaieren sich selst und jemand anderen vorstellen Sprachkenntnisse nach der Bedeutung eines Wortes fragen sich veraschieden Ländernamen 1
RP 13/2011 rd. I propositionen föreslås att riksdagen godkänner det med Österrike i mars 2011 in- för sig till det projekt av OECD som syftar
RP 13/2011 rd Regeringens proposition till Riksdagen om godkännande av protokoll och tilläggsprotokoll om ändring av avtalet med Österrike för att undvika dubbelbeskattning och förhindra kringgående av
TYSKA. Mango, das Zebra. Baby-Tiere. Diese Arbeitsblätter gibt es: 1. Vokabeln zur Sendung 2. Aufgaben zur Sendung 3. Lösungen ARBETSBLAD 2007/08
Diese Arbeitsblätter gibt es: 1. Vokabeln zur Sendung 2. Aufgaben zur Sendung 3. Lösungen 1. Vokabeln zur Sendung trocken beginnen die Regenzeit Viele kleine Zebras werden geboren. zum Beispiel erst ein
Leroy. Teil 1. A R B E T S B L A D PROGRAMNR / tv1
Diese Arbeitsblätter gibt es: 1. Über den Film/Om filmen 2. Vokabeln zur Sendung und Worterklärungen 3. Ideenkiste (auf Deutsch) 4. Basarbetsblad (på svenska) 1. Über den Film/Om filmen über den Film ist
301 Tage, Deutschland
301 Tage, Deutschland In der Stadt 300 und 1 Tag, Deutschland! Hejsan, jag heter Elin Vorbrodt och jag bor i den lilla staden Blosswitz som ligger här i Tyskland och jag går och pluggar på ett gymnasium
Nürnberg, Germany, Oktober 2018 VERANSTALTUNGS- ANALYSE
Nürnberg, Germany, 9. 11. Oktober 2018 VERANSTALTUNGS- ANALYSE it-sa 2018 Strukturdaten Kongress Medien 1. STRUKTURDATEN GESAMT DEUTSCHLAND INTERNATIONAL Aussteller Besucher Ausstellungsfläche brutto (in
9. Schweden. a. Gesetzliche Erbfolge (1. 5. Kap. ÄB) Ärvdabalk 12 december, 1958 (ÄB) 2 1 kap. Om rätt att taga arv
9. Schweden a. Gesetzliche Erbfolge (1. 5. Kap. ÄB) Erbgesetz vom 12. Dezember 1958 1 1. Kapitel: Das gesetzliche Erbrecht 1. Erben kann nur, wer im Zeitpunkt des Ablebens des Erblassers lebt; ein Kind,
Studieanvisning för Att kommunicera på tyska. Kurskod: 715G26. Hp: 7,5. Ht 2017
Studieanvisning för Att kommunicera på tyska Kurskod: 715G26 Hp: 7,5 Ht 2017 Kursansvarig: Gesine Roth-Ljungman Examinator: Wolfgang Schmidt Administratör: Jenny Axelsson Institution för språk och kultur
ARBETSBLAD KORTFILMSKLUBBEN TYSKA. Durch die Blumen (lätt) Ordkunskap Välj ut 10 av orden/fraserna nedan och sätt ihop en dialog på tyska!
ARBETSBLAD PEDAGOG: JOHAN POPPEN PROJEKTLEDARE: GABRIELLA THINSZ KORTFILMSKLUBBEN TYSKA Durch die Blumen (lätt) Ordkunskap Välj ut 10 av orden/fraserna nedan och sätt ihop en dialog på tyska! Deutsch etwas
A m t s b l a t t für den Landkreis Uckermark 16. Jahrgang, Nr. 1 Prenzlau, den 04.Februar 2009
A m t s b l a t t für den Landkreis Uckermark 16. Jahrgang, Nr. 1 Prenzlau, den 04.Februar 2009 Inhaltsverzeichnis: Amtlicher Teil: Seite 2 : Seite 3: Seite 4: Seite 5: Seite 7: Seite 7: Seite 8 : Seite
Dokumente des Erzbischofs
Stück 12 Paderborn, den 20. Dezember 2018 161. Jahrgang Inhalt Dokumente des Erzbischofs Nr. 147. Beschluss der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen vom 14. November 2018... 243 Nr. 148. Änderung der Ordnung
Bei Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen: Wir beantragen die Steuerklassenkombination drei/fünf vier/vier fünf/drei
Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach 1 Abs. 3, 1a EStG (Anlage Grenzpendler EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 201_) Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer
Bundesgesetz über die Krankenversicherung
Ständerat Sommersession 09 eparl 04.06.09 :49 8.047 n KVG. Zulassung von Leistungserbringern Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Nationalrates Beschluss des Ständerates vom 9. Mai 08
5 der Beilagen zu den steno graphischen Protokollen des Nationalrates X. GP. Regierungsvorlage
5 der Beilagen X. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 8 5 der Beilagen zu den steno graphischen Protokollen des Nationalrates X. GP. 14. 12.' 1962 Regierungsvorlage Abkommen, zwischen der
Välkomna! Einstufungstest. Aufgabenblätter
Einstufungstest Aufgabenblätter Mit Hilfe dieser Bögen können Sie jetzt in einen Schwedischkurs eingestuft werden, der Ihrem Kenntnisstand entspricht. Zum Einstufungstest gehören Aufgabenblätter und Antwortblätter.
Reisen Unterwegs. Unterwegs - Ort. Jag har gått vilse. Du weißt nicht, wo Du bist
- Jag har gått vilse. Du weißt nicht, wo Du bist Kan du visa mig var det är på kartan? Nach einem bestimmten auf der Karte fragen Var kan jag hitta? Nach einem bestimmten fragen... en toalett? Zimmer...
Persönliche Korrespondenz Grußtexte
- Hochzeit Gratulerar. Jag/Vi önskar er båda all lycka i världen. Glückwünsche an ein frisch verheiratetes Paar Vi vill gratulera och framföra hjärtliga lyckönskningar till er båda på er bröllopsdag. Glückwünsche
Ansökan Följebrev. Följebrev - Inledning. Formellt, manlig mottagare, namnet okänt. Formellt, kvinnlig mottagare, namnet okänt
- Inledning Bäste herrn, Formellt, manlig mottagare, namnet okänt Bästa fru, Formellt, kvinnlig mottagare, namnet okänt Bästa herr eller fru, Formellt, både mottagarens namn och kön är okända Sehr geehrter
SchwedenQuiz. Quiz & Spiele. Diese Arbeitsblätter gibt es: 1. Vokabeln zur Sendung 2. Was weißt du über Schweden? (frågeformulär) 3.
PRODUCENTER: Diese Arbeitsblätter gibt es: 1. Vokabeln zur Sendung 2. Was weißt du über Schweden? (frågeformulär) 3. Lösungen PRODUCENTER: 1. Vokabeln zur Sendung eher unbekannt schwierig auf dem Lande
Regeringens proposition 2011/12:78
Regeringens proposition 2011/12:78 Ändring i skatteavtalet mellan Sverige och Schweiz Prop. 2011/12:78 Regeringen överlämnar denna proposition till riksdagen. Stockholm den 23 februari 2012 Jan Björklund
Sveriges internationella överenskommelser
Sveriges internationella överenskommelser ISSN 0284-1967 U tgiven av utrikesdepartem entet SÖ 1991:45 Nr 45 Avtal med Förbundsrepubliken Tyskland om ömsesidigt hemlighållande av patent- eller nyttighetsmodellansökningar
Türkisch für Anfänger
Diese Arbeitsblätter gibt es: 1. Vokabeln zur Sendung 2. Ideenkiste (auf Deutsch) 3. om serien (på svenska) 4. Basarbetsblad (på svenska) 5. Theater spielen 1. Vokabeln zur Sendung verklemmt Du Penner!
TYSKA. Türkisch für Anfänger. Teil 5. Diese Arbeitsblätter gibt es:
Diese Arbeitsblätter gibt es: 1. Vokabeln zur Sendung 2. Ideenkiste (auf Deutsch) 3. om serien (på svenska) 4. Basarbetsblad (på svenska) 5. Theater spielen 1. Vokabeln zur Sendung in Bezug auf demütigend
ABS Hannover - Berlin, Bürgerinformation zum Projekt am in Wustermark
ABS Hannover - Berlin, Bürgerinformation zum Projekt am 12.03.2019 in Wustermark DB Netz AG Jürgen Bahn I.NG-SO-M(1) Magdeburg 12.03.2019 Tagesordnung 1. Vorstellung des Projektes 2. Vorstellung einzelner
Bei Ehegatten/Lebenspartnern, die beide Arbeitslohn beziehen: Wir beantragen die Steuerklassenkombination drei/fünf vier/vier fünf/drei
Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach 1 Abs. 3, 1a EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung) Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer
Svensk författningssamling
Svensk författningssamling Lag om ändring i lagen (1992:858) om dubbelbeskattningsavtal mellan Sverige och Österrike; SFS 2006:1480 Utkom från trycket den 22 december 2006 utfärdad den 14 december 2006.
Gesetzentwurf. Drucksache 12/5838. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/5838 05.10.93 Sachgebiet 611 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
18. MÄRZ 2015 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin. Inhaltsverzeichnis. 1.1 Satzungen S. 3
AMTSBLATT für die Fontanestadt 18. MÄRZ 2015 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin 1 Neuruppin Fontanestadt Neuruppin, den 18. März 2015 Nr. 1 25. Jahrgang 12. Woche Inhaltsverzeichnis 1. Beschlüsse der
Präpositionen. efter. från. von: beim Passiv zur Angabe des Urhebers Tavlan är målad av en svensk konstnär.
av Präpositionen von: beim Passiv zur Angabe des Urhebers Tavlan är målad av en svensk konstnär. von: zur Angabe eines partitiven Verhältnisses Vem av löparna leder? von: anderer Fall Vem har du fått boken
Mr. Adam Smith Smith Plastics 8 Crossfield Road Selly Oak Birmingham West Midlands B29 1WQ
- Adress Mr. J. Rhodes Rhodes & Rhodes Corp. 212 Silverback Drive California Springs, CA 92926 Amerikanskt adressformat: Företagsnamn Stadens namn + statens namn + statens förkortning + postnummer Mr.
Mr. Adam Smith Smith's Plastics 8 Crossfield Road Selly Oak Birmingham West Midlands B29 1WQ
- Adress Mr. J. Rhodes Rhodes & Rhodes Corp. 212 Silverback Drive California Springs CA 92926 Amerikanskt adressformat: Företagsnamn Stadens namn + statens namn + statens förkortning + postnummer Mr. J.
WALLMEK i Kungälv AB Special tools for auto repairs
Handhavandeinstruktion till sats 01-00014 för byte av bakvagnsbussningar på Hyundai Santa Fe. Bakaxeln demonteras från sina infästningar och sänks ned med en lyft tills de fasta bultarna i golvet släpper
Bewerbung Anschreiben
- Einleitung Bäste herrn, Formell, männlicher Empfänger, Name unbekannt Bästa fru, Formell, weibliche Empfängerin, Name unbekannt Sehr geehrter Herr, Sehr geehrte Frau, Bästa herr eller fru, Formell, Name
Bewerbung Anschreiben
- Einleitung Sehr geehrter Herr, Formell, männlicher Empfänger, Name unbekannt Sehr geehrte Frau, Formell, weibliche Empfängerin, Name unbekannt Bäste herrn, Bästa fru, Sehr geehrte Damen und Herren, Formell,
Amtsblatt INHALT. I. Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen. II. Protokolle. III. Beschlüsse. IV. Urkunden
Amtsblatt AMTSBLATT FÜR DEN HVD BERLIN-BRANDENBURG KdöR Herausgeber: Humanistischer Verband Deutschlands, Landesverband Berlin-Brandenburg KdöR 1. Jahrgang Nr. 1 Ausgegeben am 26. Februar 2018 INHALT I.
4. Dialogövning Läroplanen säger: Olika former av samtal, dialoger och intervjuer.
ARBETSBLAD SÄNDNINGSDATUM: 2013-12-08 KONCEPTUTVECKLING AV ARBETSBLAD: JOHAN POPPEN & ANNA NYMAN PEDAGOG: JOHAN POPPEN PROGRAMNR: 103258/TV08 KONTAKT: KUNDTJANST@UR.SE DER BANKRAUB EPISOD 8: DER BRIEF
CTC Rumsdisplay... 2. CTC Roomdisplay... 4. Installations- och skötselanvisning. Installation and maintenance instructions
161 501 40-2 2007-11-12 Installations- och skötselanvisning CTC Rumsdisplay... 2 Installation and maintenance instructions CTC Roomdisplay... 4 Installations- und Wartungsanleitung CTC Raumdisplay... 6
Scala DESIGN RUUD EKSTRAND
Scala DESIGN RUUD EKSTRAND Scala Scala, design Ruud Ekstrand är en miljöskärm i trä för offentliga miljöer. Klara former och ett brett materialval gör Scala till en flexibel rumsavskiljare i många inredningar.
Sveriges överenskommelser med främmande makter
Sveriges överenskommelser med främmande makter U tgiven av utrikesdepartem entet SO 1978:6 Nr 6 Överenskommelse med Tyska Demokratiska Republiken om fiske. Berlin den 16 december 1977 Regeringen beslöt
Fußball und Skate. Eliteschule - Training - trainieren - Sport - Verein - Fußballerin - laufen - skaten - schwimmen - Fahrrad fahren
PRODUCENT: THÉRÈSE AMNÉUS ARBETSBLAD: JOHAN POPPEN PROGRAMNUMMER: 68010367007 SÄNDNINGSDATUM: 2015-10-18 Fußball und Skate Vad gillar tyska ungdomar för sporter? Programledare Merih Ugur träffar tjejerna
Lagrange-Projektion. LMU München, Germany Thomas Schöps. Hüttenseminar im Zillertal bei Prof. Lars Diening Wintersemester 2014/2015
LMU München, Germany Thomas Schöps Lagrange-Projektion Hüttenseminar im Zillertal bei Prof. Lars Diening Wintersemester 2014/2015 Thomas Schöps Lagrange-Projektion 1/13 Idee der Präsentation Thomas Schöps
Gebrauchsanweisung. Bure. Gehwagen. Bure XL 56-315
Gebrauchsanweisung Bure Gehwagen Bure XL 56-315 Liebe Benutzer Bruksanvisning Bure Gratulation! Sie haben einen Bure Gehwagen erworben. In dieser Gebrauchsanweisung finden Sie wichtige Informationen, Höjning/sänkning
Svenska Deutsch English
Rajd Instruction Rajd innehåller shelter, staglinor och 10 markpinnar inga stänger eftersom du kan använda 2 vandringsstavar eller grenar. Tältstänger (längd 115 cm) och extra skyddsgolv säljs separat
Persönliche Korrespondenz Grußtexte
- Hochzeit Gratulerar. Jag/Vi önskar er båda all lycka i världen. Glückwünsche an ein frisch verheiratetes Paar Vi vill gratulera och framföra hjärtliga lyckönskningar till er båda på er bröllopsdag. Glückwünsche