MEDIADATEN MEDICA F & G Verlags- und Marketinggesellschaft mbh. Herausgeber DIE MESSE.KONZEPTE.NEWS.

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MEDIADATEN 2012 Herausgeber F & G Verlags- und Marketinggesellschaft mbh MEDICA 2011 DIE MESSE.KONZEPTE.NEWS. MEDIEN IM UMBRUCH IHRE POSITIONIERUNG 2012 MIT FACEBOOK, APP & CO. PINSEL STATT HANTEL ALS MARION DAHMEN VON ARNOLD SCHWARZENEGGER NOCH AUF HÄNDEN GETRAGEN WURDE DIE VISITENKARTE DES CLUBS ERFÜLLT IHR UMKLEIDEBEREICH DIE ANFORDERUNGEN IHRER KUNDEN? www.fitness-und-gesundheit.de

MAGAZIN Fachzeitschrift für Fitness & Gesundheit OFFIZIELLES ORGAN DES DFAV Deutscher Fitness & Aerobic Verband e.v. MITGLIED IM DIFG Deutscher Industrieverband Fitness & Gesundheit e.v. HERAUSGEBER F & G Verlags- und Marketinggesellschaft mbh Geschäftsführer: Volker Ebener E-Mail: volker.ebener@fundg-gmbh.de Tel.: +49 (0)228 72539-44 Fax: +49 (0)228 72539-59 Potsdamer Platz 2 53119 Bonn CHEFREDAKTION/ANZEIGENBETREUUNG Patrick Schlenz* * = V.i.S.d.P. Tel.: +49 (0)228 9766173-31 Mobil: +49 (0)175 2753007 Fax: +49 (0)228 9766173-39 E-Mail: patrick.schlenz@fundg-gmbh.de REDAKTIONSTEAM Jürgen Wolff E-Mail: juergen.wolff@fundg-gmbh.de Tel. +49 (0)170 3238142 Volker Ebener E-Mail: volker.ebener@fundg-gmbh.de Tel.: +49 (0)228 72539-44 Prof. Dr. Theodor Stemper Christiane Ziemer Raymond Zipter Bogna Stöckner Lena Mikloss Sven Hitz INTERNET www.fitness-und-gesundheit.de

F&G FACHZEITSCHRIFT FÜR FITNESS & GESUNDHEIT KONZEPT & CHARAKTERISTIK Kaufentscheidungen werden in knapp 75% aller deutschen Fitness- und Gesundheitsstudios noch immer vom Inhaber direkt getroffen. Gesundheitsstudios noch immer vom Inhaber direkt getroffen. Da in diesen Anlagen kein Discout- oder Massenbetrieb herrscht, findet man hier etwa 65% aller Fitnesssportler in Deutschland. Die Betreiber dieser inhabergeführten Anlagen sind wöchentlich 60 bis 70 Stunden in ihren Betrieben präsent. Sie sind Geschäftsfürhrer, Marketing- und Verkaufsleiter, Personalentwickler, Einrichtungsfachmann und Trainer in einer Person. Sie machen sich Gedanken über die Einführung neuer Konzepte und verpassen keinen relevanten Trend. F&G bietet den Studiobetreibern mit Fachinformationen, neuen (gesundheitsorientierten) Konzepten, be triebswirtschaftlichen Inhalten, Hintergrundberichten sowie aktuellen Themen zu Trainingswissenschaft und Group-Fitness eine unverzichtbare Informationsquelle, die es bislang so nicht gab. Gleichzeitig sprechen wir mit der F&G auch die qualifizierten Trainer an, die durch ihre Fachkenntnis und ihren guten Rat viele Investitionsentscheidungen der Inhaber begleiten. Darüber hinaus geht unser Magazin an Sporttherapeuten, Sportärzte, Krankengymnasten, Krankenhäuser, Hochschulen, die Bundeswehr und Großkonzerne. Wie richtig wir mit diesem Mix unserer Zielgruppe liegen, zeigt die Entwicklung des F&G-Magazins, das inzwischen das auflagenstärkste des deutschen Fitness- und Gesundheitsmarktes ist: 1. Ausgabe, 68 Seiten, Auflage 13.800 2. Ausgabe, 84 Seiten, Auflage 14.500, Versand erstmals auch an Schweizer Fitnessstudios. 3. Ausgabe, 84 Seiten, Auflage 15.300, erstmaliger Versand zusätzlich auch an Österreichische Studios. Die Resonanz auf unsere mit Bedacht gewählten fünf Erscheinungsterminen pro Jahr ist außerordentlich gut. Für die umsatzschwachen Sommermonate Juni, LESERSTRUKTUR 350 450 400 350 450 1.450 4.350 Fitness- & Gesundheitsanlagen Trainer & Instruktoren Physiotherapeuten / Krankengymnasten Krankenhäuser Seniorenresidenzen Bundeswehr AUFLAGE / ABONNEMENTS / ERSCHEINUNGSWEISE 15.600 Exemplare / 3.500 / 5 Ausgaben pro Jahr Hochschulen für Sport, Prävention und Rehabilitation Industrie- und Messeexemplare Juli und August haben wir keine Ausgabe der F&G vorgesehen. Wir sind stolz darauf, gerade von Studio-Inhabern bislang das größte Lob erhalten zu haben. Neu, spannend und informativ lauteten die Beurteilungen. Genau darum geht es uns! Sie sollen Freude beim Lesen des Magazins haben und Sie sollen in jedem Heft neue Anstöße, Ideen und Informationen erhalten, aber auch bei allen anderen Belangen der Fitnessbranche auf dem neuesten Stand sein. 7.100

ANZEIGENPREISE Zeitschriftenformat: 230 x 310 mm Satzspiegel: 194 x 250 mm Format B x H (mm) Anschnitt (mm) Preis 1/1 Seite 4c 194 x 250 236 x 316 3.036 2/3 Seite 4c hoch 129 x 250 151 x 316. quer 194 x 151 236 x 182 2.622 1/2 Seite 4c hoch 94 x 250 116 x 316 quer 194 x 128 236 x 159 2.064 1/3 Seite 4c hoch 62 x 250 86 x 316 quer 194 x 076 236 x 107 1.623 1/4 Seite 4c Block 95 x 128 quer 194 x 051 236 x 082 1.435 2. Umschlagseite 5.520 3. Umschlagseite 4.968 4. Umschlagseite 5.520 Weiteres: Beilage bis 25 Gramm 3.300 Beilage 25 50 Gramm 3.700 Einhefter 3.900 Firmenportrait Auf Anfrage Promotion Auf Anfrage DIGITALE DRUCKDATEN Bitte übersenden Sie ein druck fähiges PDF mit allen erforderlichen Schriften und Bildern. Für Bilder (CMYK oder Graustufen) ist eine Auflösung von 300 dpi erforderlich. Farbanzeigen/Belege/Proofs: Ohne farbverbindliches Proof übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der Farbwiedergabe. Preise: Belichtung/zusätzliche Satz- oder Litho arbeiten/erstellung fehlender Proofs: nach Aufwand Komprimierung: Die Daten können mit WinZip (Windows-PC) oder als selbstpackendes Stufflt-Archiv (Mac) übertragen werden. DATENÜBERTRAGUNG Ansprechpartner: Patrick Schlenz Tel.: +49 228 9766173-31 Mobil: +49 (175) 2753007 E-Mail: patrick.schlenz@fundg-gmbh.de oder: anzeigen@publish-design.de FTP-Server auf Anfrage

ERSCHEINUNGSTERMINE 2012 Anzeigenschluss Druckunterlagen Erscheinungstermine F&G 1/2012 20.12.2011 11.01.2012 27.01.2012 F&G 2/2012 22.02.2012 27.02.2012 26.03.2012 F&G 3/2012 16.04.2012 27.04.2012 24.05.2012 F&G 4/2012 17.08.2012 22.08.2012 17.09.2012 F&G 5/2012 08.10.2012 12.10.2012 07.11.2012 THEMENÜBERSICHT 2012 Im Fokus: Medical Clubs FIBO 2012 Zusatzumsätze im Fitness- & Gesundheitsclub RABATTE 1. Buchung Kennenlernpreis 30 % 1. Buchung im Folgejahr 20 % 2. Buchung im selben Jahr 25 % 3. Buchung im selben Jahr 30 % 4. Buchung im selben Jahr 35 % 5. Buchung im selben Jahr 40 % Agenturrabatt 10 % Gesundheitsorientierte Trainings- & Betreuungskonzepte Medica-Special 2012 Neue Trends bei der Nahrungsergänzung ERSCHEINUNGSWEISE & BEZUGSPREISE F&G erscheint fünfmal jährlich. Das Heft kostet 6,90,-- pro Ausgabe zzgl. Versandkosten 1,80 im Inland, 6,20 in Europa und 14,00 weltweit. Der Abonnementpreis beträgt 39,50 inkl. Porto im Inland und 49,00 weltweit. Mitglieder des DFAV e.v. erhalten das Insider Magazin F&G im Rahmen ihrer Mitgliedschaft kostenlos.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGENAUFTRÄGE 1. Von den nachstehenden Geschäftsbedingungen kann aus organisatorischen, wirtschaftlichen und Gleichbehandlungsgründen in keinem Fall abgewichen werden, auch dann nicht, wenn der Vertragspartner anderslautende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen gebraucht. Diese Bestimmung findet nur im Rechtsverkehr mit einem Unternehmen, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Anwendung. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. 2. Anzeigenauftrag ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. Beilagen- und Einhefteraufträge gelten als Anzeigenaufträge i.s. dieser Geschäftsbedingungen. 3. Ein Anzeigenauftrag ist für den Auftraggeber rechtsverbindlich, wenn er persönlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax oder E-Mail erteilt wird. Macht der Auftraggeber von einem ihm eingeräumten Rücktrittsrecht Gebrauch, so sind Verlag oder Anzeigenvermittlung hiervon mindestens 8 Wochen vor dem festgelegten Zeitraum zu verständigen. Soweit der Auftrag unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erteilt wird, gilt diese Bestimmung nur im Rechtsverkehr mit einem Unternehmer i.s.v. 14 BGB. 4. Ein Anzeigenauftrag wird für den Auftragnehmer durch schriftliche Bestätigung der Anzeigenverwaltung rechtsverbindlich. Beilagen- und Einhefteraufträge können für die Anzeigenverwaltung erst nach Erhalt und Billigung eines Musters verbindlich sein. Der Auftrag wird nach der in der Bestätigung bezeichneten Form abgewickelt, wenn innerhalb von 10 Tagen kein schriftlicher Einspruch seitens des Auftraggebers bei der Anzeigenverwaltung eingeht. Für Eilaufträge, auch telefonisch erteilte, die die Anzeigenverwaltung sofort in Angriff nehmen muss, beträgt die Einspruchsfrist 24 Std. 5. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen, auch nach Vertragsabschluss, wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Beilagen- und Einhefteraufträge. Sie können insbesondere auch dann abgelehnt werden, wenn sie durch Format oder Aufmachung den Eindruck erwecken, Bestandteil der Zeitung oder Zeitschrift zu sein. 6. Für die Aufnahme von Anzeigen oder Beilagen an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen. Das Recht zu Änderungen und/oder Verschiebungen aus verlagstechnischen Gründen bleibt in jedem Falle vorbehalten. Auflagenangaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. 7. Es wird die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen entsprechend den zur Verfügung gestellten Unterlagen gewährleistet. Geringfügige Abweichungen im Druck und Farbausfall bleiben in jedem Falle vorbehalten und gelten nicht als Mangel i.s.v. 633 BGB. Bei fehlerhaftem Abdruck der Anzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung. Bei den Zweck der Anzeige erheblich beeinträchtigenden Fehlern hat der Auftraggeber Anspruch auf Veröffentlichung einer einwandfreien Ersatzanzeige; im Falle erneuter Fehlerhaftigkeit verbleibt dem Auftraggeber das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt. Die Verantwortlichkeit für die Mängelfreiheit der Druckvorlagen liegt bei dem Auftraggeber. Eine Haftung des Auftragnehmers für Mängel, die auf einer Mangelhaftigkeit der Druckvorlagen beruhen, besteht nicht Dies gilt auch für den Fall, dass etwaige Mängel der Druckvorlagen nicht sofort erkennbar sind oder erst beim Druckvorgang deutlich werden. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder Änderungen kann eine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe nicht geleistet werden. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, können von der Anzeigenverwaltung deutlich als Anzeigen kenntlich gemacht werden. 8. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung druckfertiger Unterlagen/Druckvorlagen frei Haus verantwortlich. Für die Anfertigung in Auftrag gegebener Entwürfe, für Druckstöcke, Lithographien und Reinzeichnungen sowie nachträgliche Änderungen hat der Auftraggeber die Kosten zu tragen. Probeabzüge werden nur auf Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der in der Auftragsbestätigung gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung als erteilt. Nach dem Erscheinen der Anzeige erhält der Auftraggeber ein Belegexemplar oder einen Seitenausdruck. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 3 Monate nach Veröffentlichung. Die Verantwortung für die Richtigkeit des Ergebnisses bei Lieferung digitaler Daten liegt beim Auftraggeber. Entstehende technische- und Handlingkosten werden weiterberechnet. 9. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzuwickeln. Ist dem Auftraggeber das Recht eingeräumt worden, einzelne Anzeigen abzurufen, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb besonders vereinbarter Fristen weitere Anzeigen abzurufen. Bestandteil des Auftrages ist die jeweils gültige Tarifkarte. Die dort verzeichneten Nachlässe werden nur für innerhalb eines Jahres erscheinende Anzeigen gewährt. Bei Auftragserweiterung innerhalb des Insertionsjahres wird der höhere Rabatt rückwirkend auf die erschienenen Anzeigen vergütet. Bei Auftragsreduzierung erfolgt entsprechende Rückbelastung. 10. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von vier Wochen nach Erschienen der Druckschrift durch die schriftliche Mängelanzeige geltend gemacht worden sind. 639 BGB bleibt unberührt. Ist die Erfüllung des Auftrages aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, unmöglich, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die dem Verlag entstandenen Kosten (Satzkosten, Filmfertigungskosten u. ä.) zu erstatten. Sind die in Auftrag gegebenen Anzeigen aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nur teilweise erschienen, so hat der Auftraggeber das Entgelt anteilig zu entrichten. Gewährte Rabatte richten sich nach der Anzahl der tatsächlich erschienenen Anzeigen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen des Nichterscheinens oder wegen des nicht rechtzeitigen Erscheinens beauftragter Anzeigen sind im Falle leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen auf solche unmittelbaren Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine Haftung gegenüber Unternehmen besteht nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 11. Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht Zahlung, so kann das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf das vereinbarte Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages und dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig gemacht werden. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles sind die Rechnungsbeträge sofort auch bei noch nicht in Rechnung gestellten Anzeigen, die in Druck sind fällig. Für Stellen- und Gelegenheitsanzeigen erstellt die Anzeigenverwaltung Vorausrechnung. Erst nach Eingang des Rechnungsbetrages erfolgt Einschaltung der Anzeige. Wenn die Rechnungsanschrift von der Adresse des Auftraggebers differiert, so ist diese gesondert mitzuteilen. 12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Für Mahnschreiben wird eine Gebühr von 5,-- berechnet. Die Ausführung des Auftrages kann bis zur Bezahlung zurückgestellt werden. Im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder in sonstigen Fällen des Vermögensverfalls des Auftraggebers werden alle Forderungen sofort fällig, auch für noch nicht erschienene Anzeigen. 13. Für alle Verträge gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Bonn. Gerichtsstand für alle Rechte und Verpflichtungen, auch aus Wechseln und Schecks, ist Bonn, soweit die Auftraggeber Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. 14. Für Verträge zwischen selbständigen Tochterverlagen im Ausland und deren Kunden gilt das Gesetz des Landes, in dem der Tochterverlag registriert ist. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Tochterverlages. 15. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 16. Es wird darauf hingewiesen, dass die zur Vertragsabwicklung bzw. für den Vertrieb erforderlichen personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken bei uns oder bei Dritten gespeichert sind. 17. Verstößt eine dieser Geschäftsbedingungen gegen gesetzliche Bestimmungen, so wird die Gültigkeit aller übrigen Geschäftsbedingungen hierdurch nicht berührt. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen soll eine evtl. ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt.