Das Handbuch Versandverfahren wird wie folgt geändert: X Teil II/ Anlage 8.2 / Anlage B 1) wird ersetzt durch den Text in der Anlage 2) wird gestrichen 3) die Angaben zu Schweden werden ersetzt durch die Angaben in der Anlage 4) die Angaben für [Land] [Sprache] werden gestrichen 5) wird eingefügt X Teil IV/ Kapitel 4/ Absatz 4.4.2 1) wird ersetzt durch den Text in der Anlage 2) wird gestrichen 3) die Angaben zu [Land] [Sprache] werden ersetzt durch die Angaben in der Anlage 4) die Angaben für [Land] [Sprache] werden gestrichen 5) wird eingefügt X Teil IV/ Kapitel 5/ Anlage 8.1 1) wird ersetzt durch den Text in der Anlage 2) wird gestrichen 3) die Angaben zu Schweden werden ersetzt durch die Angaben in der Anlage 4) die Angaben für [Land] [Sprache] werden gestrichen 5) wird eingefügt X Teil V/ Absatz 3.8.4.2 1) wird ersetzt durch den Text in der Anlage 2) wird gestrichen 3) die Angaben zu [Land] [Sprache] werden ersetzt durch die Angaben in der Anlage 4) die Angaben für [Land] [Sprache] werden gestrichen 5) wird eingefügt X Teil V/ Anlage 8.5 1) wird ersetzt durch den Text in der Anlage 2) wird gestrichen 3) die Angaben zu Schweden werden ersetzt durch die Angaben in der Anlage 4) die Angaben für [Land] [Sprache] werden gestrichen 5) wird eingefügt
Die Änderungen sind in der Anlage enthalten. Sie können ausgedruckt und unmittelbar in das Handbuch eingefügt werden.
Teil II Anlage 8.2 SWEDEN Tullverket
Teil IV Kapitel 4 Absatz 4.4.2. 4.4.2. Andere Unregelmäßigkeiten Die Bestimmungsstelle vermerkt die festgestellte Unregelmäßigkeit zur Information der Abgangsstelle. Die Abgangsstelle ergreift aufgrund dieser Feststellungen die geeigneten Maßnahmen. Folgende Situationen sind zu unterscheiden: 1. Bei der Bestimmungsstelle wird ein Unterschied zwischen den auf dem Einheitspapier aufgeführten Waren und den tatsächlich bei der Bestimmungsstelle gestellten Waren festgestellt. ZOLL Die Bestimmungsstelle: registriert die Versandanmeldung; trägt in Feld I der Exemplare Nrn. 4 und 5 des Einheitspapiers unter Bemerkungen den Sichtvermerk Unstimmigkeiten: Mehrmenge:.. Fehlmenge: Art der Waren: Tarifstelle: ein; sendet Exemplar Nr. 5 des Einheitspapiers der Versandanmeldung auf dem normalen Weg an das Abgangsland zurück. Anhang 8.5 enthält den Vermerk Unstimmigkeiten in allen Sprachfassungen.
2. Die Bestimmungsstelle stellt Unstimmigkeiten bei den Angaben auf den Exemplaren Nrn. 4 und 5 der Versandanmeldung fest. ZOLL Die Bestimmungsstelle: registriert die Versandanmeldung; trägt in Feld I der Exemplare Nrn. 4 und 5 des Einheitspapiers unter Bemerkungen den Vermerk ein: Unstimmigkeit: Feld ; sendet Exemplar Nr. 5 der Versandanmeldung auf dem normalen Weg an das Abgangsland zurück. Anhang 8.6 enthält den Vermerk Unstimmigkeit: Feld in allen Sprachfassungen.
Teil V Absatz 3.8.4.2 Ist gestrichen (1.1.2005).
Teil IV Kapitel 5 Anlage 8.1 SCHWEDEN 1. Auskunftsersuchen Tullverket 2. Absender der Suchanzeige und des Mahnbriefs 3. Empfänger der Suchanzeige und des Mahnbriefs 4. Absender des Nachprüfungsersuchens 5. Empfänger des Nachprüfungsersuchens Tullverket Tullverket Zuständige Zollstelle Zuständige Zollstelle
Teil V Anlage 8.5 Schweden 1. Borlänge Tullverket 2. Göteborg/Landvetter Tullverket Göteborg S-404 85 GÖTEBORG 3. Göteborg/Säve Tullverket Göteborg S-404 85 GÖTEBORG 4. Halmstad Tullverket Göteborg S-404 85 GÖTEBORG 5. Jönköping Tullverket 6. Kalmar Tullverket 7. Karlstad Tullverket Göteborg S-404 85 GÖTEBORG 8. Kiruna Tullverket 9. Kristianstad Tullverket 10. Linköping Tullverket 11. Luleå Tullverket 12. Malmö/Sturup Tullverket
13. Norrköping Tullverket 14. Ronneby Tullverket 15. Stockholm/Arlanda Tullverket Box 27 311 S-102 54 STOCKHOLM 16. Stockholm/Bromma Tullverket Box 27 311 S-102 54 STOCKHOLM 17. Sundsvall Tullverket 18. Umeå Tullverket 19. Visby Tullverket 20. Västerås Tullverket Box 27 311 S-102 54 STOCKHOLM 21. Växjö Tullverket 22. Örebro Tullverket Box 27 311 S-102 54 STOCKHOLM 23. Östersund Tullverket